Baustrom
Standortübungsplatz Ahlen
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ATV DIN 18299 I. Allgemeine Vorbemerkungen Teil 1 Angaben gemäß DIN 18299 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art 0 Allgemeine Baubeschreibung Im Bereich der Standortschießanlage Hamm-Heessen ist auf dem Standortübungsplatz der Neubau zweier Übungshäuser in Massivbauweise inkl. Einfriedung sowie die Errichtung „zerstörter“ Infrastruktur zu Übungszwecken geplant. 0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffen- heit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung. Lage der Baustelle: Das Grundstück liegt in einem Kasernengelände der Bundeswehr (Sondergebiet gemäß BauNVo).Die militärischen Vorschriften sind von allen vom Auftragnehmer eingesetzten Arbeitskräften, Lieferanten und sonstigem Personal zu beachten. Arbeitnehmer aus Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken (siehe Anlage Staatenliste) haben keinen Zutritt. Die Zufahrt zu dem Baustellengelände erfolgt über die Hammer Strasse (L811) und der Straße Im Oestricher Holt. 0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen, besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen. Keine 0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse. Die Übungshäuser sind nach Art freistehender, einfacher Wohnhäuser (Stahlbeton) mit entsprechender Raumaufteilung zu errichten. Das jedem Übungshaus zuzuordnende Grundstück soll mit niedriger Zaun- und Mauerabgrenzung eingefriedet werden. Die Ausführung der Gebäude erfolgt als Massivkonstruktion mit Satteldächern. Die Gebäudeabmessungen von ÜH 1 betragen 12 x 8m, mit einer Grundfläche von 96,77m2. Die Gebäudeabmessungen von ÜH 2 betragen 10 x 4,5m, mit einer Grundfläche von 45,36m2. 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen. Das Baugrundstück liegt inmitten eines Truppenübungsplatzes und ist über eine befestigte Straße zu erreichen. Das Verlassen der Zuwegung zum Baugrundstück, ob mit Fahrzeugen oder zu Fuß, ist strengstens untersagt. 0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen. Keine 0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z.B. Montageöffnungen. Keine 0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser. Ausführung gemäß Leistungsverzeichnis 0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen, Räume. Lagerflächen auf dem Baugrundstück sind vorhanden. 0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Baugrunduntersuchungen. Gemäß Bodengutachten 0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen. Gemäß Bodengutachten 2.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften. Keine 0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. besondere Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall. Gem. Leistungsverzeichnis 0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen. Keine 0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Gem. Leistungsverzeichnis 0.1.15 Im Baugelände vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen. Keine 0.1.16 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste, und, soweit bekannt, deren Eigentümer. Keine 0.1.17 Vermutete Kampfmittel im Bereich der Baustelle, Ergebnisse von Erkundungs- oder Beräumungsmaßnahmen. Keine Generell ist bei allen Baugrundeingriffen erhöhte Aufmerksamkeit geboten, da die Existenz von Kampfmitteln nie ganz ausgeschlossen werden kann. Falls bei Erdarbeiten verdächtige Gegenstände gefunden werden oder eine außergewöhnliche Verfärbung des Erdreichs zu bemerken ist, sind die Arbeiten umgehend einzustellen. Die örtliche Bauüberwachung des AG und die Feuerwehr (02381 - 903 - 0 bzw. 02381 - 903 - 0) sind unverzüglich zu informieren. 0.1.18 Gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen. Keine 0.1.19 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle. Keine 0.1.20 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten o. ä. Gemäß Bodengutachten 0.1.21 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten. Keine 0.1.22 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle. Die Koordinierung der Arbeiten und Arbeitskräfte obliegt dem AN 02 Angaben zur Ausführung 0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Beschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer. Die Erstellung der Trinkwasserleitung für die Bauwasserversorgung ist bevorzugt auszuführen. Die weitere Koordinierung der Ausführung obliegt dem AN. 0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen. Keine 0.2.3 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen. Keine 0.2.4 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen, z. B. Behälter für die getrennte Erfassung. Gem. Leistungsverzeichnis 0.2.5 Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs, gegebenenfalls auch, wieweit der Auftraggeber die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen übernimmt. Keine 0.2.6 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten. Keine 0.2.7 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer. Die Gerüststellung ist Teil der GU-Ausschreibung. 0.2.8 Vorhalten von Gerüsten, Hebezeugen und anderen Einrichtungen für andere Auftragnehmer. Die Gerüststellung ist Teil der GU-Ausschreibung. 0.2.9 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.10 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.11 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z. B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.12 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.13 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen bzw. müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind. Gemäß Bodengutachten und Leistungsverzeichnis. 0.2.14 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung bzw. bei Abfall die Entsorgungsanlage; Gemäß Bodengutachten und Leistungsverzeichnis. 0.2.15 Art, Menge, Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, Ort (genaue Bezeichnung) und Zeit ihrer Übergabe. Keine 0.2.16 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt. Keine 0.2.17 Leistungen für andere Unternehmer. Die Koordinierung der Arbeiten und Arbeitskräfte obliegt dem AN 0.2.18 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z. B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.19 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme. Keine 0.2.20 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelbeseitigungsansprüche für maschinelle und elektrotechnische/elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat (vergleiche § 13 Abs. 4 Nr. 2 VOB/B), durch einen besonderen Wartungsvertrag. Keine 0.2.21 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen. Gemäß allgemeine Vertragsbedingungen 03. Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV 0.3.1 und 0.3.2 Andere Regelungen für die Ausführung von Bauleistungen, als in ATV DIN 18299 bis ATV DIN 18459 vorgesehen. Keine 0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen 0.4.1 Nebenleistungen (Abschnitt 4.1 aller ATV) Im LV ausdrücklich benannt / ausgeschrieben 0.4.2 Besondere Leistungen (Abschnitt 4.2 aller ATV) Im LV ausdrücklich benannt / ausgeschrieben
ATV DIN 18299
03 Baustelleneinrichtung
03
Baustelleneinrichtung
03.01 Baustelleneinrichtung ÜH1
03.01
Baustelleneinrichtung ÜH1