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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Es gilt die aktuelle VOB Es gilt die aktuelle VOB
Es gilt die aktuelle VOB
0.1 Angaben zur Baustelle: 0.1 Angaben zur Baustelle:
0.1.1 Lage der Baustelle:
Neubau eines Erweiterungsbaus der Don-Bosco-Schule, Holzstraße 25, 59556 Lippstadt - Bad Waldliesborn
Zufahrtsmöglichkeit:
über Holzstraße
Baustelleneinrichtung: siehe beiliegenden Plan
Begrenzung der Verkehrslast:
Eine Begrenzung der Verkehrslast ist nicht bekannt. Alle erforderlichen Flächen sind im Hinblick auf die Verkehrslast eigenverantwortlich zu prüfen!
Schutzmaßnahmen für den laufenden Schulbetrieb sowie für Bestandsbäume siehe Baustelleneinrichtungsplan. Sollte der Bauablauf das Befahren mit schweren Baufahrzeugen, welche zu starken Schäden führen können, erfordern, ist dies vorher mit der Bauleitung abzusprechen.
0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen
Nicht bekannt.
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z.B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse:
2 Geschosse - kein Keller
Abmessungen ca. 63 * 31 m
Gebäudehöhe ca. 8,50 m
Art des Baukörpers:
Schulgebäude als Hybridkonstruktion
Sohle, Decken, Dach und Tragstützen und Wände in Beton
Außenwände in Holzrahmenkonstruktion
Innenwände in Trockenbauweise
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle:
beengte Baustelleneinrichtungsfläche - siehe Baustelleneinrichtungsplan
Angrenzend befindet sich die während der Maßnahme weiterhin genutzte Schule sowie der zur Schule gehörende Zufahrts - und Eingangsbereich. Kreuzverkehre sind unbedingt zu vermeiden.
Die Rettungswege sind freizuhalten.
Sperrungen von Verkehrswegen dürfen nur nach Zustimmung des AG sowie den zuständigen Behörden durchgeführt werden. Der AG übernimmt keine diesbezüglichen Leistungen. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem AN. Alle diesbezüglichen Aufwendungen sind in die Leistungspositionen einzukalkulieren.
0.1.5 Freizuhaltende Flächen auf der Baustelle:
Material- und Aufenthaltsräume dürfen nur in Absprache mit der Bauleitung eingerichtet werden. Sollten Lagerflächen außerhalb der Baustelleneinrichtungsfläche benötigt werden ist dies vom AN rechtzeitig mit der Bauleitung abzustimmen. Alle sonstigen Flächen sind freizuhalten.
0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen:
Es werden keine Transporteinrichtungen seitens des AG bereitgestellt.
0.1.7 Vorhandene Ver- und Entsorgungsanschlüsse:
Wasser- und Stromanschluss sind vorhanden. Die Verteilung vom Hauptanschluss ist ausgeschrieben und entsprechend herzustellen
Verbrauchskosten trägt der AG.
0.1.8 Zur Nutzung bzw. Mitbenutzung überlassene Räume:
Der Auftragnehmer hat seine Materialien in Abstimmung mit der Bauleitung im Außenbereich zu lagern. Räume innerhalb des Gebäudes dürfen nur kurzzeitig und in Abstimmung mit der Bauleitung genutzt werden. Auf Verlangen der Bauleitung müssen die Lagerstellen im Gebäude und außen unverzüglich geräumt werden. Die Flächen sind begrenzt. Ein genereller Anspruch auf Materiallagerung besteht daher nicht.
Aufenthaltsräume können nicht zur Verfügung gestellt werden. Die eigenmächtige Inanspruchnahme von Flächen innerhalb der Gebäude ist streng untersagt.
0.1.9 Bodenverhältnisse:
siehe Baugrundgutachten (nur für Rohbauarbeiten)
0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern:
siehe Baugrundgutachten.
0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften:
Die Entsorgung von Abbruchmaterialien, Materialresten, Verpackungen obliegt dem AN. Die ordnungsgemäße Entsorgung ist nachzuweisen.
Auch wenn Abtransport und Deponiekosten nicht ausdrücklich ausgeschrieben sind, verstehen sich alle Preise einschl. der Transport-, Entsorgungs- und Deponiekosten.
0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung von Abwasser und Abfall:
Der Auftragnehmer ist gehalten, Abfälle nach Möglichkeit zu vermeiden, wenigstens zu reduzieren. Anfallende Abfälle, Bauschutt und dergleichen, bleiben Eigentum des AN. Sie sind sofort nach Abschluss der jeweiligen Tätigkeit bzw. arbeitstäglich zu beseitigen. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung wird der Schutt zu Lasten des Auftragnehmers beseitigt. Für die ordnungsgemäße Entsorgung ist allein der Auftragnehmer zuständig. Er muss auf Verlangen sein Entsorgungskonzept vorlegen. Containerstellung ist abstimmungspflichtig.
0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle:
Alle Arbeiten sind möglichst staub- und lärmarm auszuführen.
Grundsätzlich ist für die Kalkulation von einer 6-Tage Woche mit täglichen Arbeitszeiten von 7 - 17:00 Uhr auf Basis von 40 Arbeitsstunden auszugehen.
Dies dient dazu besonders lärm-, staub- und erschütterungsintensive Arbeiten möglichst flexibel durchzuführen. Daher ist unbedingt für beeinträchtigende Arbeiten auch der Samstag als Arbeitstag einzukalkulieren.
Die Arbeiten sind mit der Bauleitung im Rahmen der wöchentlichen Baubesprechung im Voraus abzusprechen.
Geräuschintensive Arbeiten sind an Werktagen von 7.00h bis 17.00h zulässig nach vorheriger Anmeldung und Zustimmung durch die Vertreter des AG.
Grundsätzlich sollen Arbeiten Lärm und Staub-arm durchgeführt werden. Stehen unterschiedliche Arbeitsverfahren zur Verfügung, so ist immer die Lärm-ärmere bzw. Staub ärmere Ausführung zu wählen.
0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle:
siehe Baustelleneinrichtungsplan
0.1.15 Art und Umfang der Regelungen und Sicherung des öffentlichen Verkehrs:
Entfällt.
0.1.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen:
Entfällt. Ggf. vorhandene Leitungen werden im Rahmen einer Vorab-Maßnahme umverlegt
0.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle:
Nicht bekannt
0.1.18 Vermutete Kampfmittel im Bereich der Baustelle:
ist untersucht - es besteht kein Handlungsbedarf
0.1.19 Gegebenenfalls gemäß Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen:
SiGeKo wird beauftragt
0.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen:
Wöchentlich findet eine für alle Auftragnehmer verpflichtende Baustellenbesprechung statt.
Unentschuldigtes Fernbleiben stellt eine Vertragsverletzung dar. Um den Aufwand möglichst gering zu halten kann die Bauleitung die Auftragnehmer auf schriftlichen Antrag von der Teilnahme entbinden, wenn diese aufgrund des Bauablaufs nicht erforderlich ist.
Hinweis: Alle Leitungen sind im Betrieb. Bei Tiefbauarbeiten ist Vorsicht angesagt. AN hat sich über bestehende Leitungen vorab zu informieren.
0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen:
Anschlussbereich zum Altbau - siehe Schadstoffgutachten
0.1.22 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten:
Baufeldfreimachung und Herstellen einer Baustellenzufahrt
0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle:
Ja. Bau- und Technikgewerke.
0.2 Angaben zur Ausführung:
Es gilt die aktuelle VOB.
Die Bestimmungen der Berufsgenossenschaft sind zu beachten.
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Termine und Beschränkungen:
Siehe beigefügter Bauzeitenplan.
Dieser dient als Orientierung bzw. als Darstellung von Zeitfenstern zur Ausführung.
Die Ausführung ist 12 Tage nach Aufforderung zu beginnen.
Ebenso gilt Absatz ATV 0.1.13 zum Lärm- und Immissionsschutz.
0.2.2 Besondere Erschwernisse:
Auf Sauberkeit ist zu achten. Materiallagerung und andere Maßnahmen sind mit der Bauleitung abzustimmen.
0.2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gemäß Baustellenverordnung ergeben:
Für die Baumaßnahme hat der AG einen Sicherheits-und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) gem. § 2 der Baustellenverordnung bestellt. Dieser hat eine Baustellenordnung erstellt, die Vertragsbestandteil wird und beim Ersteller abgerufen oder eingesehen werden kann. Zu den Aufgaben des SiGeKo während der Ausführung des Bauvorhabens gehört die Organisation der Zusammenarbeit der einzelnen Gewerke, die Koordination der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes, die Überprüfung der ordnungsgemäßen Anwendung von Arbeitsverfahren sowie die Erfüllung der arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen des AN. Die Arbeit des SiGeKo entbindet den AN nicht, seinen arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen (Beachtung u.a. des Arbeitsschutzgesetzes, der PSA-Benutzung, Betriebsicherheitsverordnung , der Lastenhandhabungsverordnung, der Arbeitsstättenverordnung mit zugehörigen Arbeitsstättenrichtlinien etc.).Den Hinweisen des SiGeKo und den Anordnungen der Bauleitung sind grundsätzlich Folge zu leisten. Insbesondere auf die Pflichterfüllung des AN gem §5 BaustellV wird hingewiesen.Der AN hat nach DGUV Vorschrift 1, Kap.4, Abschn. 3 "Erste Hilfe" die erforderlichen Ersthelfer zu benennen.Der AN darf nur solche Maschinen und Geräte auf die Baustelle bringen, die die vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen aufweisen. Die Prüfbescheinigungen sind auf Verlangen vorzuzeigen.Im Auftragsfalle ist dem SiGeKo eine Gefährdungs-und Belastungsanalyse gem. § 5 und § 6 des Arbeitsschutzgesetzes, § 10 und 11 der Betriebssicherheitsverordnung sowie weiterer geltender Regelwerke für die durchzuführenden Arbeiten rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert vorzulegen. Gleiches gilt für die entsprechenden Befähigungsnachweise.Alle Sicherungsmaßnahmen (mit Ausnahme der separat ausgeschriebenen Arbeits- und Schutzgerüste) für die nach LV auszuführenden Arbeiten sind Nebenleistungen nach VOB und werden nicht gesondert vergütet.Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sein Personal den jeweiligen Gefährdungen entsprechend, mit den notwendigen Schutzausrüstungen auszustatten und zu unterweisen. Alle am Bau Beschäftigten müssen Schutzausrüstung tragen.Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes sind einzuhalten. Baustellenstillstände aufgrund von Verletzungen des Arbeitszeitgesetzes gehen zu Lasten des AN. Der SiGeKo führt regelmäßig Sicherheitsbegehungen mit den Weisungsbefugten der AN durch, damit festgestellte Mängel umgehend abgestellt werden können.
0.2.4 Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer Unternehmen:
Keine.
0.2.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen:
keine
0.2.6 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung:
Gemäß Leistungsverzeichnis.
0.2.7 Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten:
Alle notwendigen Gerüste, Leitern und Hebezeuge und Krane, welche nach VOB als Nebenleistung bzw. nach DIN 18299 genannt werden, werden nicht gesondert vergütet und sind vom AN in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Gerüste als besondere Leistung sind ausgeschrieben
0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste:
zur Zeit der Ausführung sind keine fremden Gerüste vor Ort
0.2.9 Vorhalten von Gerüsten und Hebezeugen für andere Auftragnehmer:
zur Zeit der Ausführung sind keine fremden Hebezeuge vor Ort
0.2.10 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten Stoffen:
Keine
0.2.11 Anforderungen an wiederaufbereitete Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile:
Es dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene und geprüfte Stoffe verwendet werden, insbesondere auch hinsichtlich der Materialverträglichkeit. Erforderliche Zertifikate sind selbständig vom AN beizubringen.
0.2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der verwendeten Stoffe und Bauteile:
Gemäß Leistungsverzeichnis.
0.2.13 Art und Umfang der vom Auftragnehmer verlangten Gütenachweise:
Es sind nur bauaufsichtlich zugelassene Stoffe oder
Befestigungsmittel und Bauteile zu verwenden. Auf Verlangen
des AG hat der AN das Herstellerwerk und die Prüfzeugnisse
einer anerkannten Materialprüfanstalt in deutscher Sprache
nachzuweisen. Der Nachweis ist in die jeweiligen Einheitspreise
einzukalkulieren. Diese Forderung gilt als erfüllt, wenn die
Baustoffe oder Bauteile das Gütezeichen einer anerkannten
Gütegemeinschaft tragen. Vom AG können zusätzliche
Kontrollprüfungen verlangt werden. Für alle Bauprodukte sind vor Abnahme ohne zusätzliche Aufforderung die der Anlage beigefügten Nachweise vorzulegen.
0.2.14 Verwendung von auf der Baustelle gewonnenen Stoffe:
Keine.
0.2.15 Art, Zusammensetzung und Menge der zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile, Anforderungen an die Entsorgung:
Gemäß Leistungsbeschreibung.
0.2.16 Art, Menge, Gewicht von bereitgestellten Bauteilen:
Keine.
0.2.17 Vom Auftraggeber übernommene Leistungen wie Abladen, Lagern, Transporte, Arbeitskräfte:
Keine
0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer:
nein
0.2.19 Mitwirken beim Einstellen von Anlagenteilen und bei der Inbetriebnahme:
Ja
0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme:
Ja. Es wird eine technische Abnahme durch die Bauleitung durchgeführt.
0.2.21 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist:
Siehe LV.
0.2.22 Abrechnung:
"Die Leistung ist aus Zeichnungen zu ermitteln, soweit die
ausgeführte Leistung diesen Zeichnungen entspricht. Sind
solche Zeichnungen nicht vorhanden, ist die Leistung
aufzumessen."
Siehe auch ZTV.
0.2.23 Vermessung
Ausführung im Rahmen der Rohbauarbeiten
Anbringen der Meterrisse - 3 je Geschoss
Die im Leistungsverzeichnis bzw. in der Planung angegebenen Maße sind vom Auftragnehmer am Objekt zu überprüfen. Konfektionierung und Aufmaß ist alleinige Sache des AN.
0.2.24 Planungsunterlagen
Der Unternehmer erhält die bauseitige Ausführungsplanung in
digitalisierter Form im PDF-Dateiformat. Prüfpläne sind dem
bauherrenseitigen Architekten digital im PDF-Dateiformat und mind. 2-fach in Papierform zu übergeben.
0.1 Angaben zur Baustelle:
ZTV - 1. Maßtoleranzen ZTV - 1. Maßtoleranzen
Grundsätzlich gelten die Maßtoleranzen nach DIN 18202 - normale Anforderungen bzw. erhöhte Anforderungen, wenn dies im Leistungsverzeichnis beschrieben ist.
Abweichend hiervon gelten für Anforderungen aus der DIN 18040 (barrierefreies Bauen) und den Anforderungen an Flucht- und Rettungswege - hier insbesondere Türbreiten und Türhöhen erhöhte Anforderungen.
Die Maßhaltigkeit der Vorgewerke ist zwingend vor Baubeginn zu prüfen. Abweichungen, welche ggf. zu einer Unter- oder Überschreitung der vorgenannten Maße führen sind ebenfalls vor Beginn der Arbeiten der Bauleitung schriftlich mitzuteilen. Spätere Bedenkenmeldungen werden nicht anerkannt.
ZTV - 2. Leistungsumfang
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten umfassend zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen (eine Ortsbesichtigung ist nicht erforderlich, kann jedoch auf Wunsch durchgeführt werden). Schäden und Behinderungen die erst während der Bauausführung erkennbar werden, sind schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen. Die weitere Vorgehensweise wird vom AG festgelegt.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung frei Verwendungsstelle, der dazu gehörenden Stoffe, Bauteile, Verbindungs- und Befestigungsmittel, einschl. Abladen, Lagern, Verteilen auf der Baustelle, Montage und Einbau in ordnungsgemäßer, gebrauchsfertiger Ausführung.
Alle in der Leistungsbeschreibung angegebenen Maße sind ca. Maße. Die genauen Abmessungen sind auf der Baustelle, am Erfüllungsort vom AN zu nehmen bzw. mit der Bauleitung des AG zu klären.
Rechtzeitig (mind. 2 Wochen) vor Ausführungsbeginn hat der AN alle erforderlichen Unterlagen (Einbauanleitungen, bauaufsichtliche Zulassungen, Produktbeschreibungen, Übereinstimmungsnachweise sowie die ggf. selbst erstellten Werk- und Montagepläne dem AG zur Prüfung geordnet digital sowie in Papierform zu übergeben. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass eine Unterlassung der Übergabe der vorgenannten Unterlagen zu einer Einstellung der Arbeiten führen kann.
Alle Leistungen sind vollständig betriebsbereit, gebrauchsfertig gemäß den behördlichen Bestimmungen, den vorgeschriebenen Normen, den Herstellerrichtlinien, fristwahrend, und mangelfrei anzubieten und auszuführen
ZTV - 3. Verarbeitung
Grundsätzlich sind die Ausführungsanweisungen und/oder die Technischen Merkblätter der Hersteller genauestens zu beachten.
ZTV - 1. Maßtoleranzen
ZTV - Aufmaß und Abrechnung ZTV - Aufmaß und Abrechnung
Bei dem nachstehend beschriebenen Bauvorhaben handelt es sich um ein öffentliches Bauvorhaben, welches mit öffentlichen Fördermitteln finanziert wird. Auf Grund der daraus resultierenden Vorgaben muss die Rechnungsstellung den nachstehend beschriebenen Kriterien genügen.
Es gelten die Aufmaß- und Abrechnungsvorschriften der VOB/C
Die kumulierte Rechnung muss folgende formale Eigenschaften erfüllen, bzw. Angaben enthalten:
Name und Anschrift des AN sowie des AGAusstellungsdatumZuordnung zum BauvorhabenRechnungsnummerSteuernummer oder Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerLeistungsaufstellung entsprechend VOB/B, spiegelbildlich zum Vertrags-LVausgewiesene und enthaltene Umsatzsteuer
Die Abrechnungsunterlagen sind so zu erstellen, dass eine Prüfung durch einen nicht mit dem Projekt vertrauten Prüfer einfach möglich und nachvollziehbar ist.
Bei der Erstellung der Mengenberechnung ist folgendes einzuhalten:
Ermittlung der Maße wann immer möglich aus Zeichnung, wenn dies nicht möglich ist, durch ein Aufmaß. Das gemeinsame Aufmaß ist rechtzeitig zu beantragen.Bestimmung der Einzelmaße nach Vorgaben der gültigen ATVDie Wert-Herkunft ist eindeutig zu beschreibenRechenoperationen sind vollständig darzustellen; Ergebnisbildung erfolgt in der MengenberechnungEin gleichbleibendes Vorgehen fördert die NachvollziehbarkeitAbzugs- und Übermessungsregeln der ATV berücksichtigen
Für die Abrechnung der Leistungen sind folgende Unterlagen, in Papierform und digital, mit jeder Abschlags- bzw. der Schlussrechnung zwingend einzureichen:
MengenberechnungAbrechnungszeichnungen und AufmaßeStundenlohnzettel im Originalsonstige Nachweise
Vor Erstellung der Schlussrechnung sind zwingend alle Dokumentationsunterlagen (bauaufsichtliche Zulassungen, Einbauanleitungen, Übereinstimmungsnachweise Konformitätsnachweise, Errichtererklärungen etc). vorzulegen. Ferner muss vor der Schlussrechnungsstellung die Abnahme erfolgt sein.
Die digital einzureichenden Unterlagen sind im ".pdf"-Format zu erstellen. Abrechnungszeichnungen und Nachweise sind eindeutig zu bezeichnen, z.B. zu nummerieren und mit Datum zu versehen; ergänzende/abweichende Maße sind in die Abrechnungszeichnungen einzutragen, hierbei sind andere Maße nicht zu überschreiben und leserlich zu schreiben; verwendete Einzelmaße sind deutlich zu kennzeichnen; weitere Nachweise könnten sein: Wiege- und Lieferscheine, Prüfprotokolle, Stundenlohnzettel, etc.
ZTV - Aufmaß und Abrechnung
Die folgenden zitierten Dokumente sind für die Anwendung dieses Dokuments erforderlich (für den nachstehenden Leistungsbeschrieb gelten die im inhaltlichen Zusammenhang stehenden Dokumente). Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug Die folgenden zitierten Dokumente sind für die Anwendung dieses Dokuments erforderlich (für den nachstehenden Leistungsbeschrieb gelten die im inhaltlichen Zusammenhang stehenden Dokumente). Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug
genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen).
DIN 1960 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen
DIN 1961 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
DIN 18300 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) einschl. aller zugehörigen ATV
Anerkannte Regeln der Technik
Die folgenden zitierten Dokumente sind für die Anwendung dieses Dokuments erforderlich (für den nachstehenden Leistungsbeschrieb gelten die im inhaltlichen Zusammenhang stehenden Dokumente). Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug
Bei möglicher gegenseitiger Gefährdung ist zur Abstimmung der Tätigkeiten ein Koordinator nach DGUV zu benennen. Bei möglicher gegenseitiger Gefährdung ist zur Abstimmung der Tätigkeiten ein Koordinator nach DGUV zu benennen.
Bei möglicher gegenseitiger Gefährdung ist zur Abstimmung der Tätigkeiten ein Koordinator nach DGUV zu benennen.
Wöchentliche Räumung/ Reinigung der Baustelle jeweils zum Wochenende Wöchentliche Räumung/ Reinigung der Baustelle jeweils zum Wochenende
Werden nach dem Wochenende Bearbeitungsreste, Müll oder andere Arbeitsabfälle vorgefunden behält sich die Bauleitung eine Baureinigung durch eine Fremdfirma zu Lasten des AN vor.
Wöchentliche Räumung/ Reinigung der Baustelle jeweils zum Wochenende
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um einen Neubau für die Erweiterung der Don-Bosco-Schule in Lippstadt. Die Don-Bosco-Schule ist eine Förderschule mit einem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. In einem ersten Bauabschnitt erfolgt die Errichtung eines Erweiterungsbaus. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um einen Neubau für die Erweiterung der Don-Bosco-Schule in Lippstadt. Die Don-Bosco-Schule ist eine Förderschule mit einem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. In einem ersten Bauabschnitt erfolgt die Errichtung eines Erweiterungsbaus.
Im Anschluss erfolgt die Sanierung der Bestandsschule.
Der Neubau ist als Holz-Beton-Hybridkonstruktion geplant.
Sohle, Decken, Dach, Stützen und tragende Wandteile bestehen aus Beton.
Außenwände werden in Holzbauweise errichtet. Innenwände werden als Trockenbaukostruktion hergestellt.
Das Gebäude ist nicht unterkellert.
Darüber hinaus werden folgende Arbeiten erforderlich:
- Erdarbeiten
- Entwässerungsarbeiten
- Drainagearbeiten
- Erdungsarbeiten
- Stahlbetonarbeiten
- Mauerarbeiten
- Abdichtungsarbeiten
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um einen Neubau für die Erweiterung der Don-Bosco-Schule in Lippstadt. Die Don-Bosco-Schule ist eine Förderschule mit einem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. In einem ersten Bauabschnitt erfolgt die Errichtung eines Erweiterungsbaus.
Betonarbeiten, sofern nicht anders beschrieben in Betonarbeiten, sofern nicht anders beschrieben in
C 25/30.
Die Expositionsklassen richten sich nach den Anforderungen der DIN EN 1992-1-1.
Sichtbetonbauteile SB3 in XC 4 WF
Fundamentunterbau C16/25, XC2 WF
Fundamente:
C25/30 XC2 WF Cnom = 3,5 cm
Bodenplatte
oben: C25/30 XC1 WO Cnom größer gleich.2,0 cm
unten: C25/30 XC2 WF Cnom größer gleich 3,5 cm
Dachdecke
oben: C25/30 XC1 WO Cnom größer gleich 2,0 cm
unten: C25/30 XC1 WO Cnom größer gleich 2,0 cm
Außenwände (angeschüttet mit Erdreich)
innen: C25/30 XC1 WO cnom mind. 2,0 cm
außen: C25/30 XC3 WF cnom = 3,5 cm
Betonstahl Bst 500M,S
Profilstahl S 235 (St237)
Betonarbeiten, sofern nicht anders beschrieben in
Anlagen Anlagen
- Baugrundgutachten
- Protokoll Kampfmittel
- Brandschutzkonzept
- Statik
- Wärmeschutznachweis
- Freianlagenplanung
- Baustelleneinrichtungsplan
- Planzeichnungen
- Detailzeichnungen
- Bauzeitenplan als Groborientierung
- Bestandsunterlagen
Die Pläne sind vorläufig.
Vor Beginn der Ausführung hat sich der AG gemeinsam mit dem Planer über den auszuführenden Planstand zu verständigen.
Anlagen
01 Rohbauarbeiten
01
Rohbauarbeiten
01.03 KGR 391- Baustelleneinrichtung Baustrom
01.03
KGR 391- Baustelleneinrichtung Baustrom
01.04 KGR 391, Baustelleneinrichtung Baubeleuchtung
01.04
KGR 391, Baustelleneinrichtung Baubeleuchtung