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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 VORBEMERKUNGEN
01
VORBEMERKUNGEN
01.01 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
01.01
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
01.02 TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
01.02
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
01.03 VORBEMERKUNGEN ZUR PREISFINDUNG
01.03
VORBEMERKUNGEN ZUR PREISFINDUNG
01.04 VORBEMERKUNGEN ZU MATERIALIEN
01.04
VORBEMERKUNGEN ZU MATERIALIEN
01.05 LIEFERKETTENSORGFALTSPFLICHTENGESETZ
01.05
LIEFERKETTENSORGFALTSPFLICHTENGESETZ
02 STADT KÖLN / GGS MANDERSCHEIDER PLATZ / KÖLN
02
STADT KÖLN / GGS MANDERSCHEIDER PLATZ / KÖLN
Anforderungen aus der FLB 6.5.4 Innentüren und -fenster
Alle Türen müssen Zugluft geschützt, sicher, von den Benutzern (einschließlich körperlich beeinträchtigte Personen) leicht zu bedienen, unbefugten Zugang verhindernd, vollständig öffnend und schließend, geräuscharm funktionierend und sicher montiert sowie barrierefrei sein.
In zentralen Bereichen, z.B. beim Abschluss von Raumgruppen, sind Flurabschlusstüren als Rohrrahmentüren mit Oberlichtern (raumhoch) auszuführen. Hierzu zählen beispielsweise die Hauptzugangstüren von Clustern, zur Bibliothek, etc. Die Angaben im Raumbuch (Anlage A2.2.03_Raumbezeichnung) sind zu beachten. Entwurfsabhängig z.B. aus Gründen des Brandschutzes zusätzlich erforderliche Türen zur Unterteilung von Fluren, o.ä. sind grundsätzlich auch als Rohrrahmentüren mit raumhohen Oberlichtern auszuführen.
Es handelt sich um „hoch frequentierte“ Türen. Die Türen sind als Objekttüren auszulegen. Alle verbauten Komponenten sind entsprechend auszulegen (z.B. mit Objektbeschlägen). Türblatt und Türzarge sollen aus korrelierenden Beanspruchungsklassen stammen.
Verbindungstüren zwischen Flurbereichen, Treppenhäusern und Aufzugsvorräumen sowie die Türen zur Mensa sind als Rohrrahmentüren, mindestens mit Einscheiben-Sicherheitsglas und Obentürschließer auszuführen.
Glasflächen von Türen sind grundsätzlich gemäß den Unfallverhütungsvorschriften der GUV zu kennzeichnen.
Die Türen zu allen Nebenräumen (WC-Anlagen, Putz- und Technikräumen, Mensaküche, etc.) sind mit Obentürschließer und entsprechend der Raumnutzung auszustatten.
Bei konkurrierenden Anforderungen an Türen (z.B. aus dem Brandschutz und dem Arbeitsschutz) sind die jeweils höherwertigen und im Zweifel die aufwändigeren Anforderungen zu planen und umzusetzen.
Türen von untergeordneten Räumen, wie z.B. Schächten oder Technikräumen sind im Mindeststandard der in Sichtweite befindlichen sonstigen Büro- und Klassenraumtüren auszuführen, so dass in Fluren eine einheitliche Optik gewährleistet ist.
Alle Türen sind als Mindestanforderung mit dreiseitig umlaufender Dichtung (dicht schließend) auszuführen.
Türblätter und Zargen sind so auszuführen, dass die Türblattoberflächen einseitig flächenbündig und in einer Ebene mit der umgebenden Wand liegen.
Technische Anforderungen Türen
Folgende Anforderungen nach RAL-GZ 426 sind bei allen Türen für Türblatt und Zarge mindestens einzuhalten:
▪ Klimaklasse II oder III (Klimaklasse III ist nur erforderlich, wenn die Klimabedingungen der beiden angrenzenden Räume stark
voneinander abweichen)
▪ Beanspruchungsklasse E
▪ Nutzungsklasse der Oberflächenbeständigkeit i
▪ Nutzungsklasse Kantenstoßfestigkeit s
Bei Feuchträumen (z.B. WCs, Vorräumen, Küche Ganztagsbereich etc.) sind feuchtraumgeeignete Türblätter nach RAL-GZ 426 Teil 3 zu wählen. Bei Nassräumen (z.B. Duschräumen, etc.) sind nassraumgeeignete Türblätter nach RAL GZ 426 Teil 3 zu wählen. Türzargen von Feucht- und Nassräumen sind min. verzinkt, grundiert und lackiert, sowie mit dreiseitigen Lippendichtungen auszuführen. Anschlüsse der Zargen an angrenzende Bauteile sind dauerelastisch zu versiegeln. Bänder, Schloss und Beschläge sind aus Edelstahl zu wählen.
Der Abstand von Treppen und Absätzen vor oder hinter Türen muss sofern nicht darüberhinausgehende Anforderungen bestehen mindestens 1,0 m betragen.
Alle Türen mit Brand-, Rauch-, Schallschutzanforderungen etc. sind als Gesamtsystem auszurüsten, sodass alle geltenden Zulassungen, Regelwerke, Verordnungen etc. eingehalten werden; d.h. die Einheit aus Türblatt, Zarge, Verglasungen, Beschlägen, Schloss, Bänder, Drückergarnitur, Türschließer, Dichtungen, Zargeneinbindung etc. sind vom AN auf die Türanforderung als Gesamtsystem auszustatten. Besondere Türausstattungen oder -anforderungen sind mit Blechschildern in dem Türfalz für die bauaufsichtliche Zulassung und Übereinstimmung gekennzeichnet. Türen mit Feststellanlagen müssen auch von Hand geschlossen werden können.
Die optisch einwandfreie Integration von Schließtechnik, Elektronik, etc. in die Metallbauelemente ist vom AN umzusetzen. Die zulässigen Rohbautoleranzen sind ggf. so zu minimieren, dass alle Anforderungen der Metallbauarbeiten ohne Einschränkung erfüllt werden können. Die Vorgaben der jeweiligen Zulassungen bzgl. Einbausituation, Wandstärke und -material sind zu berücksichtigen.
Für Türen eines der im Folgenden beschriebenen Typen sind einheitliche Profile, Baureihen und Systeme zu wählen um die optische Durchgängigkeit zu gewährleisten.
Die Auswahl eines durchgängig einheitlichen Farbtons muss für die jeweiligen Bauelemente (Metall-Glas-Anlagen, Stahlzargen etc.) auch in Verbindung zu Bauteilen der Außenhüllen (Fenster, Pfosten-Riegel-Konstruktion) möglich sein. Der AN muss im Rahmen seiner Planung möglichst einheitlich aufgebaute Detaillösungen erarbeiten.
Verglasung
Die Verglasungen sind gemäß den jeweils erforderlichen Anforderungen (Verbundsicherheitsglas, Brandschutzgläser als hitzeisolierende „F“-Verglasungen, etc.) auszuführen. Es werden prinzipiell Weißgläser verwendet.
Mindestanforderung der Verglasung ist Einscheibensicherheitsglas (ESG) bzw. Verbundsicherheitsglas (VSG). Drahtglas ist nicht zugelassen.
Die Stärken der Einzelscheiben sind unter Berücksichtigung der Scheibengrößen, Sicherheitsanforderungen und der Lastannahmen, nach den Bemessungstabellen des Glasherstellers zu ermitteln. Die Verglasungsrichtlinien der Isolierglas-Hersteller sind einzuhalten. Verglasungen erfolgen mit EPDM-Dichtprofilen oder Vorlegebändern mit dauerelastischer Falzkantenversiegelung. Die Glasanlagendichtungen müssen an den Ecken funktionssicher verbunden sein, Klebungen sind nicht zugelassen.
Das Satinieren der Verglasungen erfolgt, wenn nicht anders beschrieben, durch Folieren. Höhe, Größe und Layout dieser Folierung sind mit dem AG abzustimmen.
Es ist mindestens folgender Umfang auszuführen:
▪ Auflaufschutz aller Glastüren
Beschläge
Alle im Folgenden aufgeführten Tür- und Fensterbeschläge sind jeweils nach Drücker-Garnituren, Bändern, Schlössern etc. als Objektbeschläge durchgängig von einem Hersteller, in einer Herstellersystemreihe und nach jeweiliger Türanforderung zu verwenden. Als Drücker und Schilder sind mindestens Edelstahl-Objektgarnituren der Klasse 3 (Benutzungskategorie) und Klasse 7
(Dauerfunktionstüchtigkeit) nach DIN EN 1906 mit Rundrosetten zu wählen.
Garnituren
Generell sind in allen Hauptnutzräumen Beschläge Drücker/Drücker und in allen Technikräumen Drücker/Knauf vorzusehen, wenn nichts anderes definiert ist. Die endgültige Festlegung trifft der AG nach Vorlage der Türliste durch den AN.
Alle Drücker- und Wechselgarnituren (für Vollblatt- und Rohrrahmentüren), Griffe, Oliven etc. sind aus einer Herstellersystemreihe (durchgehendes optisches Erscheinungsbild) zu wählen. Dies beinhaltet auch Türen mit z.B. Brandschutzanforderungen. Es kommen auch Winkelstoßgriffe an Metall-Glas-Anlagen bzw. Griffstangen etc. zur Ausführung. Schutzbeschläge nach Erfordernis.
Zwischentüren von Vorräumen in WC-Bereichen sind mit Blindrosetten auszurüsten.
Ausführung grundsätzlich in Edelstahl massiv, mit strichmatter Oberfläche.
Panikbeschläge und sonstige Sonderausstattungen werden gemäß Anforderungen des baulichen Brandschutzes eingebaut. Es gelten die Anforderungen analog Kapitel 6.4.4.1 Außentüren
Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen müssen sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen und in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.
Beschläge müssen je nach Tür so ausgestattet sein (z.B. gekröpfte Drücker), dass die einschlägigen technischen Grenzwerte (DIN 31001-1, GUV, BGR) für den Abstand zwischen Drücker und Schließkante eingehalten werden. Mindestens sind jedoch folgende Maße einzuhalten:
▪ manuell betätigte Türen mind. 25 mm
▪ kraftbetätigte Türen mind. 30 mm
Funktionale Beschlagteile
Alle funktionalen Beschlagteile der Türen, mit Ausnahme der Bedienungshebel und Bänder, müssen verdeckt liegend angeordnet werden. Die Verwendung von Beschlagteilen verschiedener Hersteller an einem Bauteil ist nicht zugelassen. Alle Beschlagteile sind aus nicht rostenden Materialien herzustellen.
Alle 2-flügelige Türen erhalten einen integrierten Schließfolgeregler und eine automatische Standflügelverriegelung inkl. oberflächenbündiger Bodenschließmulden aus Edelstahl.
Bänder
Türbänder als dreiteilige Objektbänder, mindestens 160 mm, dreidimensional verstellbar, aus Edelstahl massiv, strichmatte Oberfläche, mit verdeckt liegender wartungsfreier Lagertechnik, kugelgelagert, Sicherung gegen unbefugte Demontage, Auslegung nach Türgewicht.
Bei Metall-Glas-Anlagen ist ein vom Systemhersteller freigegebenes Produkt mit vergleichbaren Eigenschaften zu wählen.
Bei allen Türen sind mindestens 3 Bänder vorzusehen.
Obentürschließer
Obentürschließer, Befestigung nicht sichtbar, mechanische Sicherung der Metall-Abdeckhaube, bei zweiflügeligen Türanlagen mit über die gesamte Breite laufender Abdeckhaube, Oberfläche Alu EV1 oder RAL nach Wahl des AG. Schließer mit stark abfallendem Öffnungsmoment, Schließkraft, Schließgeschwindigkeit, Schließkraftverzögerung und Endschlag regulierbar, Offenhaltung gem. Raumbuch, Anforderungen der Barrierefreiheit, sowie an allen Türen in Verkehrswegen (ausgenommen Treppenhaustüren); nach Erfordernis mit integriertem Brandmelder bzw. BMA-Aufschaltung und elektromechanischer Feststellung.
Obentürschließer sind grundsätzlich mit Freilauffunktion auszuführen. Die Türschließer sind nach Erfordernis auf der Bandseite oder der Bandgegenseite zu montieren.
Alternativ können auch integrierte Obentürschließer angeboten werden.
Offenhaltungen
Sämtliche Türen in Verkehrswegen (ausgenommen Treppenhaustüren), sowie alle Türen des Küchenbereichs einschließlich der Türen in Anlieferungswegen sind mit Feststellanlagen zu planen und auszuführen. In für SuS zugänglichen Bereichen sind die Offenhaltungen in Form von elektromagnetischen Türhaftmagneten umzusetzen. Es sind „Tür schließen“ Taster vorzusehen. Türen in nicht für SuS zugänglichen Bereichen können mit integrierten Feststellanlagen ausgestattet werden.
Türantriebe
Kraftbetätigte Türen und Tore müssen sicher benutzbar sein. Dazu gehört, dass sie:
▪ ohne Gefährdung der Beschäftigten bewegt werden oder zum
Stillstand kommen können,
▪ die Schließkanten entsprechend ASR gesichert sind,
▪ mit selbsttätig wirkenden Sicherungen ausgestattet sind und
▪ jederzeit von Hand zu öffnen sind, sofern sie sich bei Stromausfall
nicht automatisch öffnen.
Bei Drehflügeltüren sind vollautomatische Türantriebe eines Herstellers zu wählen.
Schließkraft DIN EN 1154 stufenlos einstellbar, Gleitschiene als Sensorgleitschiene mit Integration von Bewegungsmeldern und Infrarot-Sicherheitssensorik.
Bewegungsmelder und Sicherheitsfunktionen zum Öffnen und Stoppen des Öffnungs- und Schließvorgangs beidseitig der Türen. Antrieb auf Band- und Bandgegenseite der angetriebenen Türflügel, Schließkantensicherung nach Erfordernis, Positionierung in Absprache mit dem AG.
Schlösser
Alle Türen sind mit auf die Türanforderung (Fluchttüren, Feuer- und Rauchschutztüren etc.) abgestimmten schweren Behördeneinsteckschlössern der Klasse 4, nach DIN 18251 / DIN 18250, auszustatten. Es werden generell elektronische Schließzylinder in die Schlösser eingebaut.
Bei Feucht- und Nassräumen (z.B. WCs) sind entsprechend geeignete Schlösser zu wählen.
Absenkdichtungen
Anzahl und Anforderung an die zu verwendenden Absenkdichtungen ergeben sich aus den bauphysikalischen Anforderungen, den Anforderungen des Brandschutzes, den gewählten Türsystemen und den jeweiligen Bodenbelägen. Grundsätzlich sollen Absenkdichtungen in Gehäusen aus eloxiertem Aluminium oder Edelstahl eingesetzt werden.
Die Dichtungen müssen die Korrosionsschutzklassen C5–I nach DIN EN ISO 12944 aufweisen. Das System muss eine beidseitige Auslösung mit automatischem Höhen- und Niveauausgleich bis zu +/- 3 mm haben. Die Dichtungen sind selbstnachstellend mit Überlastschutz auszuführen. Dichtprofile sind aus selbstverlöschendem Silikon und nicht aus PVC zu wählen. Der Einsatz muss auch bei 2-flügeligen Türen mit verriegelbarem Standflügel möglich sein. Alle eingebauten Dichtungen müssen ohne separate Schwellenprofile auf allen bauseitigen Bodenbelägen funktionieren. Beim Schließen der Tür sollen Absenkdichtungen dauerhaft geräuschlos und ohne Schleifen auslösen.
Abdichtung zum Baukörper und Dichtprofile
Die Anschlüsse an den Baukörper müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden und der bauaufsichtlichen Zulassung entsprechen. Erforderliche Dichtungsprofile sind aus EPDM einzusetzen. Ihre elastischen Eigenschaften müssen im vorkommenden Temperaturbereich den Anforderungen genügen. Abdichtung und Versiegelungen von Anschlussfugen mit elastisch bleibenden Dichtstoffen nach geltenden Normen und den Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller.
Sonstige allgemeine Anforderungen
Alle Türen sind in Abstimmung mit dem AG mit einem wand- oder
bodenmontierten Türpuffer bzw. Türstopper in massiver Ausführung aus Edelstahlunterkonstruktion und Gummipuffer (EPDM, schwarz) zu versehen, je nach Türanforderung mit gefedertem Puffer.
Aus Gründen der späteren Wartung und Pflege ist darauf zu achten, dass alle im Objekt (Fassade, Außentüre, Innentüren etc.) zur Verwendung kommenden Antriebe und Türschließer von einem Hersteller und möglichst aus der gleichen Baureihe verwendet werden.
Alle Zuleitungen zwischen Zarge und Blatt sind verdeckt auszuführen. Lose im Falzzwischenraum geführte Kabel sind nicht zulässig.
Fluchttürsteuerung als bauaufsichtlich zugelassenes Gesamtsystem mit Unterputzterminal (Edelstahlabdeckung, matt), geeignet für elektronische Schließzylinder. Auslösung über Pilztaster und elektrischer Ver-/Entriegelung der Tür.
An Türen von technischen Betriebsräumen, Maschinenräumen, Technikzentralen o.ä. werden aufgrund von betrieblichen oder bauaufsichtlichen Anforderungen Sonderbeschläge erforderlich, die alle geforderten Funktionen ermöglichen müssen. Dazu gehören auch notwendige Beschilderungen an Türen aufgrund von TÜV-Abnahmen oder Forderungen von Behörden. Türblätter in innenliegenden Räumen mit Abluftanlagen werden unterschnitten
hergestellt, sofern die Zuluft im angrenzenden Raum zugeführt wird und die Schallschutzanforderungen dies zulassen.
Sicherheitsanforderungen
An Raumabschlüsse im Gebäudeinneren bestehen keine besonderen Sicherheits- oder Einbruchschutzanforderungen.
Tür-Arten
Über die allgemeinen und technischen Anforderungen, sowie die Sicherheitsanforderungen hinaus sind die spezifischen Anforderungen an die Ausführung der unterschiedlichen Türarten im Folgenden beschrieben. Welche Räume welche Türtypen erhalten ist im Raumbuch Anlage A2.2.02_ Raumliste Raumtypenbuch definiert. Sofern sich aus den in diesem Kapitel beschriebenen, allgemeinen Anforderungen abweichende Türtypen ergeben, als im Raumbuch definiert, ist die höherwertige bzw. aufwendigere Anforderung einzuplanen.
Holztüren geschlossen
Ein- oder zweiflügelige Türen teilweise mit Oberlichtern bis UK Abhangdecke.
Holztüren in Systemtrennwand
Ein- oder zweiflügelige Türen teilweise mit Oberlichtern bis UK Abhangdecke, mit
Türblättern wie unter Türblätter Holztüren beschrieben, mit zu angebotener
Systemtrennwand passender Zarge.
Holztüren mit Sichtfenster
Die Anforderung Holztür mit Sichtfenster ist wahlweise, wie folgt zu erfüllen:
- geschlossene Holztür gem. obiger Beschreibung mit zusätzlich
einem festverglasten Seitenteil, türhoch und ca. 40 cm breit
- MassivholzRahmentür mit vollständiger Verglasung
Sichtfenster im Türblatt sind nicht zulässig.
Türblätter
Türblätter ein- und zweiflügelig, mit Vollspanholzeinlage, umlaufender
Massivrahmenverstärkung, Deckplatte und verdecktem Massivholz-Einleimer, 3-
seitig, HPL-beschichtet wie Türblatt, Falzausbildung nach Erfordernis. Die
Türblattoberfläche ist aus Schichtstoff (HPL), Farbe: RAL Standard oder aus der
Standard Farbkarte eines Schichtstoffherstellers nach Wahl des AGs. Oberflächen
aus HPL (High Pressure Laminate) werden mit Schichtstoffdicken von mindestens
1,2 mm ausgeführt.
Zargen
Stahl-Umfassungs-, Zierfalz-, Leibungs- und Blockzargen, Blechstärke mind. 2,0 mm,
Oberfläche verzinkt und grundiert. Oberfläche endbeschichtet, RAL nach Wahl des
AGs. inkl. Zargenverguss oder Hinterstopfung mit Mineralwolle, wenn
bauphysikalisch, brandschutztechnisch oder bauaufsichtlich erforderlich.
Leibungszargen sind flächenbündig mit einer Wandseite auszuführen.
Blockzargen sind mittig in der Türleibung auszuführen.
Im Mauerwerk sind die Zargen mit Zementmörtel hohlraumfrei zu verfüllen und mit
Mauerankern nach Werksvorschrift zu befestigen. In Leichtbauwänden erfolgt die
Befestigung nach Herstellervorschrift. Die Zargen sind auf die Bänder abzustimmen.
Bei Zargen sind sämtliche, aus der Montage resultierenden
Oberflächenbeschädigungen, Schaublöcher etc. vor der Endbeschichtung eben zu
spachteln.
Die Farben der Falz- und Wandanschlussdichtungen sind schwarz, grau oder weiß
nach Wahl des AGs auszuführen.
Tür-Öffnungsmaße
Die lichten Türbreiten sind gemäß Anforderungen des Brandschutzes sowie des Arbeitsschutzes, der Barrierefreiheit, der SBauVO und der SchulbauR und in Abhängigkeit von den jeweils über das Raumbuch durch den AG definierten Personenzahlen zu bemessen. Die Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung (Anlage A2.2.16_ Barrierefreiheit) und die Anforderungen für den Arbeitsschutz sind zu erfüllen. Drückergarnituren etc. sind bei der Bemessung der lichten Durchgangsbreite zu berücksichtigen und dürfen diese nicht einschränken.
Die lichten Türbreiten sind unabhängig davon so zu wählen, dass mindestens folgende Öffnungsmaße erreicht werden:
lichte Breite: 0,90 m (außer Türen von WC Kabinen)
Höhe (Baurichtmaß): 2,25 m
Anforderungen aus der FLB
Grundlage der Ausschreibung ist die Türliste Die Grundlage der Ausschreibung ist die Türliste, aus welcher die Ausstattung und Anforderungen der Türen hervorgehen.
Außerdem liegen die Pläne und Türdetails den Ausschreibungsunterlagen bei.
Der zuvor stehende Absatz "Anforderungen aus der FLB" beschreibt die Anforderungen ebenfalls und sollte bachtet werden.
Inhalt der Ausschreibung sind 61 Innentüren, wovon 58 einflüglig und drei Türen zweiflüglig ausgeführt werden. Dazu kommen vier Stahlzargen, welche ohne Türblatt ausgeführt werden.
In den folgenden Positionen sind alle Türen einzeln aufgeführt.
Eine Position beinhaltet dabei die gesamte Tür, sprich Zarge, Türblatt und Ausstattung nach Türliste.
Die angegebenen Maße sind die Rohbauöffnungen
(alle Maße sind vor der Bestellung durch ein örtliches Aufmass zu überprüfen).
Es sind 50 Stahlzargen und 11 Edelstahlzargen geplant.
Davon ist eine als Eckzarge, fünf sind als Blockzargen und 55
als Umfassungszargen vorgesehen.
Stahlzargen sind grundsätzlich mit einer Blechstärke von mind. 2,0 mm, Oberfläche verzinkt und grundiert zu liefern.
Alle Türblätter stumpf (Holztürblatt mit HPL-Beschichtung
1,2 mm).
Farbton HPL-Beschichtung nach Pfleiderer-Dekor-Karte.
Schallschutz- und Brandschutzanforderungen sind gemäß Türliste einzuhalten.
Beschläge, Schlösser und Obentürschließer sind nach Türliste vorzusehen.
Die Drückergarnituren müssen aus der Hoppe-Paris-Serie stammen und aus Edelstahl sein.
Die Beschriftung der Türen ist nicht Teil der Ausschreibung und wird separat vergeben.
In den Türpositionen sind die Schließzylinder (Türliste, Spalte AO) und die Öffnungsbegrenzer (Spalte AY) nicht zu berücksichtigen, da diese im nächsten Titel separat als Zulage ausgeschrieben sind.
Alle Positionen beinhalten die Herstellung, Lieferung und die fachgerechte Montage der Türen inklusive verstopfen und versiegeln.
Türen mit Feststellanlagen müssen einschl. Verkabelung innerhalb der Anlage und Auflegung (Zuleitung bauseits gestellt) montiert werden. Die Inbetriebnahme und Überprüfung der Anlage gem. den behördlichen Vorschriften / der Zulassung ist ebenfalls einzukalkulieren.
Grundlage der Ausschreibung ist die Türliste
02.01 T0-Türen
02.01
T0-Türen
02.02 T30-Türen
02.02
T30-Türen
02.03 T30-RS-Türen
02.03
T30-RS-Türen
02.04 T90-Türen
02.04
T90-Türen
02.05 Stahlzargen ohne Türblatt
02.05
Stahlzargen ohne Türblatt
02.06 Schließzylinder
02.06
Schließzylinder
02.07 Öffnungsbegrenzung
02.07
Öffnungsbegrenzung
02.08 Zulagen
02.08
Zulagen
02.09 Wartung
02.09
Wartung