Innentüren
Ditzingen MFH BW BF5
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
0.1 Projektbeschreibung - Lage und Grundstück 0.1 Projektbeschreibung - Lage und Grundstück Die Strenger Stuttgart GmbH plant den Neubau eines Mehrfamilienhauses am nordöstlichen Ortsrand von Ditzingen. (Ausführung auf Baufeld 5). Auf den benachbarten Baufeldern werden Reihenhäuser errichtet, die nicht Bestandteil dieser Ausschreibung sind. Die Baugrundstücke sind unbebaut (ehemalige Acker- und Wiesenflächen). Projektadresse: Astrid-Lindgren-Straße 8, 71254 Ditzingen Flurstücke 6587 / 6588 /6589 / 6590 Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Neubau des Mehrfamilienhauses mit insgesamt 3 oberirdischen Geschossen und einem Untergeschoss mit Abstellräumen und einer Tiefgarage. Abmessungen Gebäude Außenmaß ca. 39,265 x 13,65 m Staffelgeschoss im DG zurückversetzt OK RFB UG TG: ca. -3,535 m bis -3,345 m OF RFB UG Treppenhäuser: ca. -3,655 m = 323,575 m ü NN OK RFB Aufzugsschacht: ca. -4,51 m = 322,72 m ü NN OK FFB EG i.d.R. 0,00 = 327,23 m ü NN Fußbodenaufbau EG-OG2: 15 cm, im DG 26 cm Geschosshöhe Rohbau EG - OG2. ca. 2,575 m, im DG ca. 2,685 m (lichte Raumhöhe EG-DG ca. 2,425 m) OK Attika ca. +12,07 m = +339,30 m ü NN OK Attika TRH: ca. +11,97 m = +339,20 m ü NN Das Baugebiet ist nach der DIN 4149:2005-04 der Erdbebenzone 0 zugeordnet. Das Bauvorhaben liegt im Wasserschutzgebiet Ditzingen Zone III und IIIA. Vorläufiger Bemessungswasserstand: 322,5 m ü NN Schneelastzone 2 Windzone 1 Gebäudehöhe ca. 12 m Geländekategorie III Vorstädte Das Gebäude wird mit dem energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 errichtet. Das Wohngebäude ist in Gebäudeklasse 4 mit einer Gebäudehöhe >7m < 13 m und mit keiner NE größer als 400 m2 eingestuft. Die Tiefgarage als TG Mittelgarage, geschlossen, unterirdisch, eingeschossig mit Verbindung zum MFH, Fläche TG ca. 750,33 m2 als 1 Rauch- und Brandabschnitt. Weitere Angaben siehe beiliegende Baubeschreibung und beiliegende Gutachten.
0.1 Projektbeschreibung - Lage und Grundstück
0.2 Projektbeschreibung - Architektur und Konstruktion 0.2 Projektbeschreibung - Architektur und Konstruktion In dem dreigeschossigen Baukörper entstehen 25 Wohneinheiten mit insges. 1.456 m2 Wohnfläche. 0.2.1 Untergeschoss - Tiefgarage Das Gebäude wird unterkellert. In der Tiefgarage können ca. 28 PKW-Stellplätze ausgewiesen werden. Im UG sind außerdem Keller- und Technikräume sowie Müll- und Fahrradkeller angeordnet. Die Zufahrt erfolgt an der süd-östlichen Grundstücksecke über eine Rampe. Die Parkierungsflächen sowie Neben- und Technikräume erhalten eine Bodenplatte. Außen- und Innenwände werden massiv aus StBeton errichtet. Die Gründung erfolgt über Streifen- und Einzelfundamente 0.2.2 Obergeschosse - Wohngeschosse Die Wohnbebauung ab EG ist in Hybridbauweise vorgesehen. Decken und massive Treppenhauskerne mit Aufzugsschächten, Wohnungstrennwände, Außenwände von Loggien und Balkonen, Brandwände sowie ergänzende Stützen werden in StBeton errichtet. Die Außenfassaden werden im Holzrahmenbau inkl. Kunststofffenstern erstellt und mit WDVS bekleidet. Das Dach wird als begrüntes Flachdach errichtet. Nichtragende Wände sind in Trock enbauweise als Gipskarton-Ständerwände vorgesehen. Die Wohnungen erhalten Badzellen bzw. Bäder als Fertigteile. Im weiteren Ausbau sind folgende Oberflächen vorgesehen: Wandoberflächen mit Spachtelung, Raufaser und Anstrich (kein Putz in den Wohnungen, Ausnahme Treppenhäuser mit Innenputz) Bodenbeläge Parkett auf schwimmendem Estrich + Wärme- und Trittschalldämmung Balkonbeläge Betonwerkstein Treppenhäuser Beläge und Treppenstufen aus Naturstein oder Kunststein Wohnungseingangstüren Innentüren mit Holzumfassungszargen und Holztürblätter Türen im UG als Stahltüren Fenster aus Kunststoff mit Rollladen Das Haus erhält einen Personenaufzug als maschinenraumloser Seilaufzug. 0.2.4 TGA-Erschließung: Das Gebäude wird an die Ortskanalisation und die Wasser-, Fernwärmeleitungen - und Stromleitungen der Versorgungsunternehmen angeschlossen.
0.2 Projektbeschreibung - Architektur und Konstruktion
1.0 Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen Zur Durchführung des Bauvorhabens hat sich der Bieter vor Angebotsabgabe durch Augenschein des Grundstücks und bei den zuständigen Behörden über Art und Lage von Versorgungsleitungen (Strom, Telefon, Gas, Wasser) und über Entwässerungsleitungen zu erkundigen. Die Nutzung des Baugrundstücks für die Baustelleneinrichtung darf nur in dem von der Bauleitung genehmigten Umfang erfolgen. Grundlage ist der Baustelleneinrichtungsplan, den der Auftragnehmer bei Auftragserteilung zur Genehmigung vorzulegen hat. Lagerflächen außerhalb des Grundstücks stehen grundsätzlich nicht zur Verfügung. Sollte sich im Einzelfall jedoch eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung im nahen Umfeld ergeben, kann dies in Abstimmung mit der Bauleitung und dem Technischen Projektleiter geprüft werden. Die Arbeiten sind so durchzuführen, dass die Anlieger nicht unzumutbar belästigt werden. Bei Verunreinigung der Straßen, Gehwege und Hofflächen sind diese vom Unternehmer auf seine Kosten unverzüglich zu reinigen. Alle Positionen verstehen sich, falls nicht anders beschrieben, einschließlich Lieferung und Montage. Bei Weitergabe von Teilleistungen durch den Unternehmer an Subunternehmer ist die ausdrückliche Zustimmung der Bauleitung erforderlich. Die ausgeschriebenen Massen sind Circa- Massen, auch wenn dies nicht extra erwähnt ist. Falls Bedenken seitens des Unternehmers gegenüber ausgeschriebenen Konstruktionen oder Materialien bestehen, hat er dies unverzüglich der Bauleitung schriftlich mitzuteilen. Folgende Bauumlagen werden dem Auftragnehmer abgezogen: Bauleistungsversicherung 0,25 % Bauwasser und Baustrom 0,50 % Sanitärcontainer 0,50 % Baustellenüberwachung 0,25 % Projektraum 0,10 % Baustellengrundsätze Der Bieter erklärt, dass die aufgeführten Baustellengrundsätze sowohl von ihm selbst als auch von seinen Mitarbeitern und Subunternehmern die vor Ort auf den Baustellen der Fa. STRENGER tätig sind, anerkannt und eingehalten werden. Absolutes Alkoholverbot auf jeder Baustelle Generelles Rauchverbot nach Einbau der Fenster Nach Einbau des Fußbodenbelags (Fliesen, Parkett, Teppichboden, auch wenn nur teilweise eingebaut) darf die Baustelle nur noch mit Überschuhen betreten werden. Die Überschuhe können falls beim Bieter nicht vorhanden, vom Bieter bei der Fa. Profi Sicherheitsschuhe - Schutzartikel, Gartenstraße 14, 71723 Großbottwar, Telefon 07148 / 2243, Telefax 07148 / 2348, bezogen werden In den Gebäuden darf weder gegessen noch gevespert werden. Die Bauleitung wird einen geeigneten Raum für Pausen und Verpflegung benennen, sobald dies baulich möglich ist. Die Bereitstellung eines Pausenraums erfolgt durch den Auftraggeber im Rahmen der Baufortschrittsplanung. Sollte zum Zeitpunkt der Ausführung noch kein Pausenraum verfügbar sein, wird gemeinsam mit dem Unternehmer eine Übergangslösung abgestimmt. Eigene Provisorien dürfen nur nach vorheriger Rücksprache mit der Bauleitung aufgestellt werden. Die Entsorgung von Müll und Verpackungsmaterial hat durch den Unternehmer täglich und auf eigene Kosten zu erfolgen. Bei Verstoß erfolgt ein schriftlicher Hinweis durch die Bauleitung. Verstreicht die darin gesetzte Frist fruchtlos, wird die Leistung durch ein Drittunternehmen ausgeführt und die entstehenden Kosten von der Abschlags- bzw. spätestens von der Schlussrechnung abgezogen. Alle Unternehmer, Mitarbeiter und Subunternehmer verpflichten sich, die eingebauten Sanitär- Einrichtungsgegenstände (WC-Schüsseln, Waschbecken, Duschen, Wannen, usw.) nicht zu benutzen. Für die Bedürfnisse der Mitarbeiter steht ein Baustellen-WC zur Verfügung. Mitarbeiter, die in den Bau urinieren, werden auf jeden Fall mit einem Baustellenverbot belegt Bautüren dürfen nur in Räume eingebaut werden, die vom Bauleiter ausdrücklich zugewiesen werden Der Unternehmer und seine Mitarbeiter(innen) verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang mit den Bauherren / Kunden Der Unternehmer und seine Mitarbeiter(innen) verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang mit den Leistungen der anderen Gewerke Der Handwerker oder Unternehmer der als letzter die Baustelle verlässt, ist verpflichtet, die eingebaute Bautür abzuschließen Die Bauleitung hat das Recht, einzelne Mitarbeiter, die gegen diese Baustellengrundsätze verstoßen, von der Baustelle zu weisen und in extremen Fällen mit einem Baustellenverbot zu belegen. Persönliche Schutzausrüstung auf dem Baufeld Ditzingen Für das gesamte Baugebiet des Auftraggebers in Ditzingen gilt eine erweiterte PSA-Pflicht für sämtliche Unternehmer, Fachleute, Besucher und sonstige Personen, die das Baufeld betreten. 1. Sicherheitsschuhe: Unternehmer: Sicherheitsklasse S3 verpflichtend. Fachpersonal (z. B. Auditoren, Baukontrolle): mind. Sicherheitsklasse S2. Kunden / Besucher (Laien): festes, geschlossenes Schuhwerk. 2. Helmpflicht: Für alle Personen, die das Baufeld betreten oder auf der Baustelle tätig sind, besteht Helmpflicht. Die exakte Farbcodierung der Helme wird gesondert durch die Bauleitung bekannt gegeben. Außenbereich: Helmpflicht gilt bis zur vollständigen Fertigstellung der Außenanlagen. Innenbereich: Helmpflicht besteht bis zum vollständigen Rückbau aller Gerüste und der Fertigstellung des Endbelags der Treppen (Beginn: Malerarbeiten). 3. Warnkleidung: Alle Personen auf dem Baufeld müssen eine reflektierende Warnweste oder Warnjacke in Farbe Gelb tragen. Andere Farben (z. B. Orange oder Rot) sind nicht zugelassen. 4. Augenschutz: Bei Tätigkeiten mit potenzieller Gefahr von Augenverletzungen ist eine geeignete Schutzbrille zu tragen. 5. Verantwortlichkeit & Sanktionen: Die Verantwortung für die vollständige und ordnungsgemäße Bereitstellung sowie Nutzung der PSA liegt ausschließlich beim Unternehmer. Bei Nichtbeachtung ist die Bauleitung berechtigt a) eine mündliche und/oder schriftliche Verwarnung auszusprechen, b) bei wiederholtem Verstoß eine pauschale Sanktion von 100 EUR je betroffener Person und Vorfall in Abzug zu bringen, c) im Härtefall Personen von der Baustelle auszuschließen.
1.0 Allgemeine Vorbemerkungen
1.1 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Bauleistungen - Allgemein 1.1 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)  für Bauleistungen nach DIN 18299 - Allgemein 1.1.1 Richtlinien, Normen Ergänzend zur VOB/C DIN 18299 wird für die Lieferung der Baustoffe und die Ausführung der Arbeiten besonders hingewiesen auf: die geltenden Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und DIN/EN Vorschriften die einschlägigen Normen, Richtlinien und Regelwerke der von der Ausführung betroffenen Gewerke die anerkannten Regeln der Technik (aRdT) Zeichnungen und Berechnungen der Architekten und der Fachingenieure Sämtliche Verarbeitungshinweise, Verarbeitungsrichtlinien, Montageanleitungen und Empfehlungen der Hersteller Unfall-Verhütungs-Vorschriften (UVV) Arbeitsstättenrichtlinien Arbeitsstättenverordnung, Vorschriften der Bau-BG die Hinweise des SIGEKO auf Baustellen einschl. Baustellenverordnung Landesbauordnung BW und deren Durchführungsverordnungen Wasserhaushaltsgesetzt DIN EN 1998-1 erdbebengerechte Baunorm An Auflagen ist zu beachten: Auflagen von Sachverständigen (TÜV, Dekra, etc) Anschlussbedingungen der Ver- und Entsorgungsunternehmen, Netzbetreiber, etc. 1.1.2 Ausführungspläne Ausführungspläne werden dem AN nur digital zur Verfügung gestellt. Ggf. benötigte Papier-Exemplare gehen zu Lasten des AN. 1.1.3 Angebot Die Leistung umfasst, bzw. mit den Einheitspreisen ist abgegolten, das Liefern und Herstellen, Montieren der beschriebenen Leistung, als gebrauchsfertige Konstruktion inkl. Materialien, Baustoffe, Herstellen sämtlicher Anschlüsse, etc. sowie das Stellen von Hilfskräften, Hilfseinrichtungen, Transporteinrichtungen, Werkzeuge, Arbeits- und Schutzgerüste, Geräte, sowie ggf. erforderliche Werk- und Montageplanung, d.h. alle Nebenleistungen gemäß VOB. 1.1.4 Sicherheit und Gesundheitsschutz Die aufgrund der Baustellenverordnung geforderten Nachweise über die Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten sind vom AN unaufgefordert dem AG vorzulegen. Der AN ist für die Einhaltung der UVV verantwortlich. Das Personal des AN hat beim Betreten der Baustelle und während der Arbeiten ständig die erforderliche Schutzausrüstung wie Helm oder Sicherheitsschuhe usw. zu tragen. Zuwiderhandlungen werden mit Baustellenverbot geahndet. 1.1.5 Maße Sämtliche Maße und Angaben auf den Plänen sind vom AN im Zuge der Angebotserstellung eigenverantwortlich zu prüfen. Widersprüche bzw. Unstimmigkeiten sind im Verhandlungsgespräch aktiv anzusprechen und zu dokumentieren. Ziel ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit beidseitiger Kostensicherheit und Transparenz. 1.1.6 Baubesprechungen Bei Erteilung des Auftrages ist vom AN der ständige deutsch sprechende Ansprechpartner für die Einweisung sowie für die Ausführung der Arbeiten zu benennen. Ein Wechsel des Ansprechpartners durch den AN ist der Objektüberwachung mitzuteilen. Die Teilnahme des zuständigen Montageleiters an Baubesprechungen nach Aufforderung durch die Objektüberwachung ist Pflicht. Es ist von i.d.R. 1x wöchentlichen Jour-Fix Besprechungen mit dem Fachbauleiter und tägliche Kurzbesprechungen (ca. 30 min.) mit dem Polier auszugehen. 1.1.7 Stundenlohnarbeiten Ausführung von Stundenlohnarbeiten nur auf schriftliche Anordnung der Bauleitung. Falls keine schriftliche Anordnung erfolgt ist, kann später keine Berechnung der Leistung gewährleistet werden. Rapportzettel müssen täglich am darauffolgenden Tag zur Anerkenntnis vorgelegt werden. In den Verrechnungssätzen ist die Entschädigung für die Benutzung und Herrichtung der Werkzeuge und Kleingeräte eingerechnet. Die Benutzung bereits auf der Baustelle vorhandener Geräte und Gerüste wird bei Stundenlohnarbeiten nicht besonders vergütet. Fahrt- und Rüstzeiten werden nicht besonders vergütet.
1.1 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Bauleistungen - Allgemein
1.2 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Innentüren 1.2 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Innentüren 1.2.1 Richtlinien, Normen Es wird hingewiesen auf: DIN 18360 Metallbauarbeiten DIN 18357 Beschlagarbeiten DIN 18361 Verglasungsarbeiten DIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten RAL - Bestimmungen über die Zusammensetzung und Güte von Werkstoffen, über Farbtöne, Probeentnahmen und Güteprüfungen DIN 18355 Tischlerarbeiten DIN 18363 Malerarbeiten DIN 18252 Profilzylinder für Türschlösser DIN EN 1303 DIN EN 1303 Schließzylinder für Schlösser VdS-Richtlinien (2156) Schließzylinder DIN 18040 barrierefreies bauen DIN 18008 Glas im Bauwesen 1.2.2 Maße Die angegebenen Maße sind ca.-Maße. Die Elemente sind nach örtlichem Aufmaß zu fertigen. Toleranzen aus dem Rohbau, bzw. den Anschlussgewerken sind aufzunehmen. Sämtliche Einmessarbeiten für vom AN einzubauender Bauteile hat durch den AN zu erfolgen und sind einzukalkulieren. 1.2.3 Befestigungsmittel Alle für die Konstruktion notwendigen Zubehör- und auf den Untergrund abgestimmte Befestigungsmittel, wie Halte- und Abdeckbleche, Verbindungsmittel, Dübel, Laschen, Verankerungen, Isolierstoffe, Versiegelungen, sind einzukalkulieren. Ebenfalls einzurechnen sind das Herstellen von Bohrungen in Beton, Mauerwerk und Trockenbau, das Schließen und das Vergießen von Anker-/Bohrlöchern sowie das nachträgliche/zeitversetzte Herstellen von Fugen und Anschlüssen an angrenzende Bauteile entspr. den Anforderungen. Bei Bohrungen sind die in den Decken und Wänden eingelegte Zuleitungen, Leerrohre, o.ä. zu beachten. Alle Befestigungsmittel aus nichtrostenden Materialien. 1.2.4 Anforderungen Schallschutz, Rauch- und Feuerschutz-Türelemente müssen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis besitzen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Schlussabnahme der Bauleistungen erst mit bzw. nach erfolgreicher Abnahmeprüfung erfolgt. Diese darf nur durch Fachkräfte der Hersteller der Überwachungseinrichungen und / oder der Festellvorrichtungen, bzw. durch vom Hersteller autorisierte Fachkräfte oder einer dafür benannten Prüfstelle durchgeführt werden. Die Kosten für die Abnahmeprüfungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Prüfplaketten der Rauch- und Feuerschutztüren sind entsprechend an diesen zu montieren. Ebenso sind die Zulassungsschilder der Feststellanlagen in unmittelbarer Nähe des Abschlusses an der Wand vom Bieter anzubringen. Dem AG ist über die erfolgreiche Abnahmeprüfung eine Bescheinigung auszustellen und das Prüfbuch zu übergeben. Bei Türen mit Brand-, Rauch- und Schallschutzanforderungen und Fluchttüren müssen sämtliche Bauelemente einschl. Ausstattung als Gesamtbauteil amtlich zugelassen sein. Bei Ausführungen, die von den zugelassenen Konstruktionen abweichen, sind vom AN vor Fertigungsbeginn die entsprechenden Nachweise für die Konstruktionen bei den zuständigen Behörden einzuholen und an die Objektüberwachung zu übergeben. Prüfzeugnisse und Einzelzulassungen sind dem AG vorzulegen. Die Montageanleitungen des Herstellers sind zwingend zu beachten. Alle Aufwendungen, insbesondere die oben genannten, die für die betriebsfertige Lieferung und Einbau der Elemente mit Anforderungen an Brand-, Rauch- und Schallschutz erforderlich sind, sind in die EP einzukalkulieren. 1.2.5 Ausstattung Türen Das Liefern und Einbauen der in den Positionen beschriebene Ausstattung der Türen einschl. Befestigungs- und Zubehörteile ist in die jeweilige Türposition miteinzukalkulieren. Es sind nur geprüfte und für die Systemkonstruktion zugelassenen Qualitätsbeschläge zu verwenden. Es sind nur RAL-geprüfte Beschläge zugelassen. Die Beschläge müssen EN 13126 entsprechen. Die Beschläge und verwandten Bauteile sind für die zu erwartenden Belastungen ausreichend zu dimensionieren und müssen aus nichtrostendem Material sein. Die Beschläge sind vom Bieter gemäß den normal zu erwartenden Beanspruchungen und gemäß den zulässigen Flügelgrößen auszuwählen. Die Möglichkeit zur Wartung und Instandhaltung der Beschläge muss gegeben sein. Bei Türen mit Anforderungen an Brand-, Rauch- und Schallschutz müssen sämtliche Bauelemente einschl. Ausstattung (z.B. Drückergarnituren, Obentürschließer) als Gesamtbauteil amtlich zugelassen sein. Nach dem betriebsfertigen Einbau der Ausstattungselemente am Anwendungsort sind deren einwandfreie Funktion und vorschriftsmäßige Installation durch eine Abnahmeprüfung festzustellen. Die Abnahmeprüfung darf nur von autorisierten Fachkräften oder von Fachkräften einer dafür benannten Prüfstelle durchgeführt werden. Alle Aufwendungen hierzu sind in die EP einzukalkulieren. Die im LV, den Plänen und der Türliste beschriebenen Ausstattungselemente und Anforderungen an die Türen entsprechen der Planung zum Zeitpunkt der Ausschreibung und sind keine Bestellgrundlage. Anhand der vom AN zu erstellenden Türliste (siehe Position im Titel Projektierungsleistungen) ist die Ausführung der Türen mit dem Architekten abzustimmen. 1.2.6 Montagepläne und Türliste Alle Aufwendungen für das Erstellen von Montageplänen nach den Werk- und Detailplänen des Architekten für alle im folgenden aufgeführten Konstruktionen sowie Aufstellen und Abstimmen einer Türliste mit dem Architekten ist in die EP einzukalkulieren. Anhand der Planunterlagen des Architekten hat der AN sofort nach Auftragserteilung Montagepläne und Werkstattzeichnungen in geeignetem Maßstab zu erstellen. Die Unterlagen haben alle Angaben zu enthalten, die zur fachtechnischen Prüfung und Beurteilung erforderlich sind, dazu gehören auch die Darstellung der angrenzenden Bauteile und die Einzeichnung von Einbauteilen/Ausstattungen, Öffnungen etc. Die Pläne sind digital (pdf und dwg) den Architekten zur rechtzeitigen Genehmigung vorzulegen. Die Fertigung kann erst nach Prüfung und Freigabe erfolgen. Für die Konstruktion und die eingetragenen Maße ist der AN verantwortlich, die freigegebenen Pläne entbinden den AN nicht von der Haftung für die von ihm angebotenen Konstruktion. Die im LV, den Plänen und der Türliste beschriebenen Ausstattungselemente und Anforderungen an die Türen entsprechen der Planung zum Zeitpunkt der Ausschreibung und sind keine Bestellgrundlage. 1.2.7 Dokumentation Das Herstellen und Liefern von Unterlagen/Nachweisen für alle im nachfolgenden Leistungsverzeichnis beschriebenen Bauteile in 1-facher papierform und digital nach Aufforderung durch den AG ist in die EP einzukalkulieren. : Folgende Unterlagen/Nachweise sind vom AN vorzulegen: Datenblatt der eingebauten Beschläge Pflege-/Wartungshinweise für nachweispflichtige Bauteil: Zulassungsbescheide, Konformitätserklärung Nachweise Schall-, Brand-, Rauchschutz, Fluchttüren
1.2 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Innentüren
2.0 Anlagenliste 2.0 Anlagenliste Grundlage für die Kalkulation, Planung und Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten bilden nachfolgend gelistete Planunterlagen und Dokumente: Die Übereinstimmung der Unterlagen, welche dem AN zur Ausführung seiner Leistungen überlassenen werden, sind mit den örtlichen Gegebenheiten und dem Leistungsverzeichnis durch den AN eigenverantwortlich zu überprüfen. 2.0.1 Leistungsverzeichnis Leistungsverzeichnis einschl. Vorbemerkungen und ZTV 2.0.2 Anlagen Pläne Architekt Grundrisse: ARC_GR_UG1 BF5 0050 Tiefgarage ARC_GR_EG0 BF5 0051 Erdgeschoss ARC_GR_OG1 BF5 0052 Obergeschoss 1 ARC_GR_OG2 BF5 0053 Obergeschoss 2 ARC_GR_DG3 BF5 0054 Dachgeschoss Ansichten: ARC_AN_XXX BF5 0250 Ansicht Nord ARC_AN_XXX BF5 0251 Ansicht Ost, West ARC_AN_XXX BF5 0252 Ansicht Süd Schnitte: ARC_SC_A-A BF5 0151 Schnitt A-A ARC_SC_D-D BF5 0152 Schnitt D-D Details ARC DT UG1 BF5 4500 Türen TG - Schleuse ARC DT UG1 BF5 4501 Türen TRH - NR ARC DT UG1 BF5 4502 Türen Müllraum 2.0.3 Sonstiges Lageplan: 6591-6587 Bestand Baufeld 4-5 BE Plan BF5 Konzept Gutachten: Brandschutzkonzept Bauteilkatalog
2.0 Anlagenliste
01 Innentüren
01
Innentüren
01.01 Innentüren
01.01
Innentüren
01.02 Wohnungseingangstüren
01.02
Wohnungseingangstüren
01.03 Türen UG
01.03
Türen UG
01.04 Verglaste Alu-Rahmentüren
01.04
Verglaste Alu-Rahmentüren
01.05 Stundenlohnarbeiten
01.05
Stundenlohnarbeiten