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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 VORBEMERKUNGEN
01
VORBEMERKUNGEN
Allg. Vorbemerkungen - Neubau Kurfürstenbad Allgemeine Vorbemerkungen
1. Grundstück und Bauwerk
Das Grundstück liegt in Bonn Bad-Godesberg, Kurfürstenallee 7a in zweiter Reihe hinter bereits bestehender Gebäudekubatur
Bei der Bauaufgabe handelt es sich um den Rückbau des schadstoffbelasteten Bestandsgebäudes und anschließendem Neubau für ein ganzjährig nutzbares Multifunktionsbad. Das neue Hallenbad soll mit dem folgenden Raumprogramm errichtet wer-
den: Neben einem 25-Meter-Schwimmerbecken sind ein Multifunktionsbecken, ein Lehr- und ein Kinderbecken vorgesehen. Ergänzt wird das Schwimmangebot durch einen ca. 330 m² großen Saunabereich mit Ruheraum und Außengelände sowie durch entsprechende Sanitär-, Sozial- und Nebenräume. Das Hallenbad soll einen Teil des großen Bedarfs der Bad Godesberger Schulen an Schwimmzeiten abdecken.
Das neue Kurfürstenbad liegt auf einem städtischen Grundstück im Stadtbeztirk Bad Godesberg. Es wird begrenzt durch die rückwärtigen Grenzen der Grundstücke Kurfürstenallee 6,7 und 8, den Grundstücken der Friedrich-Ebert-Straße 60-62 sowie dem rückwärtig angrenzendem Redoutenpark. Angrenzend als Nachbarn befinden sich u.a. ein Seniorenheim, zwei Kindergärten und eine Musikschule.
Als Bauherrschaft tritt die Bundesstadt Bonn, Sport- und Bäderamt, in Erscheinung. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Bonn (Sport- und Bäderamt). Das Bestandsgebäude „Kurfürstenbad“ befindet sich auf dem hintergelegenen Grundstücksbereich und ist bergseitig in ein-, zweigeschossiger und talseitig in zwei-, dreigeschossiger Bauweise mit Flachdach ausgeführt.
Die Andienung der Baustelle kann somit nur über die Kurfürstenallee erfolgen. Aufgrund der beengten Zufahrt/Ausfahrt zwischen Musikschule und Kindergarten zum Baufeld und der anliegenden Straßen ist eine Andienung mit Sattelzügen oder Hängerzügen nur nach Anmeldung bei der Bauleitung möglich.
Auf dem Foto von der Baustellenzufahrt ist zu erkennen, dass ein historisches Vordach vom linken, eingerüsteten Gebäude in die Fahrgasse ragt.
Die Vordachunterkante liegt auf ca. 3,80m. Für die Zufahrt mit höheren Fahrzeugen müssen die vor dem rechten Gebäude (Kurfürstenallee 7) montierten Schrankenzäune (VZ600)
temporär in Abstimmung mit der Bauleitung von nesseler bau für den Zeitpunkt der Durchfahrt demontiert und nach der Durchfahrt sofort wieder montiert werden. Die Durchfahrt darf nur mit der Unterstützung von Einweisungspersonal erfolgen, da es sich bei dem eingeschrankten Bereich um einen Fluchtweg der Kita
Minimäuse (Kurfürstenallee 7) handelt.
2. Allgemeine Grundlagen des Angebots
Wichtiger Hinweis
Aufgrund der anliegenden Nachbarschaft des Seniorenheims und der Kindergärten dürfen in der 2 stündigen Mittagsruhezeit nur lärmarme Arbeiten ausgeführt werden.
Die in der Anlage gekennzeichneten Pläne sowie die Gegebenheiten auf der Baustelle sind von Ihnen zu überprüfen und entsprechend einzukalkulieren. Sollten hierbei Widersprüche auftreten, möchten wir Sie bitten, diese mitzuteilen und mit uns gemeinsam klar zu stellen.
In Ihrem Angebot sind grundsätzlich die geforderten Materialien zu berücksichtigen. Wenn von Ihnen andere als im LV ausgeschriebene Produkte verwendet werden, sind diese an den entsprechenden Stellen anzugeben. Diese Produkte sollten zu den ausgeschriebenen Produkten gleichwertig oder höherwertiger sein und zu einer besseren und wirtschaftlicheren Lösung führen.
Sollten Sie bei den ausgeschriebenen Arbeiten im Gesamten bessere und wirtschaftlichere Lösungen sehen, bitten wir Sie, diese neben dem Leistungsverzeichnis durch die Abgabe eines Alternativ-Angebotes anzubieten.
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h., Leistungen, die sich mit der Ausführung zwangsläufig ergeben, hat er einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.
In Zweifelsfällen sind die Leistungsabgrenzungen schriftlich mit dem Angebot abzugeben bzw. mit dem im Anschreiben angegebenen techn. Bearbeiter zu klären.
3. Termine
gem. Deckblatt
4. Qualität und Eigenprüfung
Das Ansehen und damit auch der Erfolg unseres Unternehmens werden wesentlich geprägt von dem Maß, in dem wir die Qualitätsanforderungen unserer Kunden erfüllen. Mit einem systema- tisch betriebenen und für nesseler bau gmbh verbindlichen Qualitätssystem, zertifiziert nach DIN ISO 9001, sollen Fehler von Anfang an vermieden und Fehlerquellen sofort und konsequent beseitigt werden.
Bei unseren Mitunternehmern setzen wir das Bestreben voraus, die vertraglich zugesicherte Bauleistung nach den anerkannten Regeln der Technik zu unserer Zufriedenheit und damit auch der unserer Kunden auszuführen und sich gleichzeitig als Partner für neue Projekte zu qualifizieren.
5. Zu beachtende Vorschriften und Unterlagen:
a) Technische Vorbemerkungen
b) Leistungsverzeichnis mit Anlagen
c) VOB/B (DIN 1961), neueste Ausgabe
d) VOB/C, neueste Ausgabe
e) Technische Vorschriften für Bauleistungen
- Bauordnungsrechtliche Bestimmungen,
- Unfallverhütungsvorschriften,
- Werksvorschriften für die Verarbeitung der Werkstoffe
in den jeweils zum Ausführungszeitpunkt gültigen Fassungen
Bei der Ausführung der beschriebenen Leistungen müssen alle relevanten Gesetze, Normen, Erlasse, Verordnungen, Verarbeitungsvorschriften der Hersteller sowie die anerkannten Regeln der Technik, wie sie zum jetzigen Zeitpunkt gültig sind, berücksichtigt werden.
6.) Mosaik von Paul Mager:.
In der Schwimmhalle befindet sich an der Brüstung im 1.OG gegenüber vom Sprungturm ein Kunstwerk, welches nicht
beschädigt werden darf. Hierbei handelt es sich um das Mosaik des Künstlers Paul Mager.
Hier ein Foto vom Mosaik:
Das Mosaik wird vom AG demontiert, abgefahren, eingelagert und im Zuge der Neubauerstellung im 1.OG in der Eingangshalle
wieder eingebaut.
Vor der Angebotsabgabe verschafft sich der Bieter
bei einem Ortstermin einen Überblick über
die anzubietenden Leistungen.
Dies bestätigt der Bieter ausdrücklich rechtsverbindlich durch die Unterschrift dieses Angebots.
......................................................
Ort / Datum / Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift
Stand: 2026
Allg. Vorbemerkungen - Neubau Kurfürstenbad
01.01 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
01.01
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Baubeschreibung und allgemeine Vorbemerkungen Miu 1. Baubeschreibung und allgemeine Vorbemerkungen:
Hinweis zum Gesamt-LV:
AG - Auftraggeber
AN - Auftragnehmer
o.glw. - oder gleichwertig
IB - Ingenieurbüro
(x) - gültig
() - ungültig
1.1 Besonderheiten der Baustelle, Ortstermin
Die Energie- und Wasserversorgung der Baustelle wird vom AG erstellt und vorgehalten.
Die Verbrauchskosten der Energie- und Wasserversorgung der Baustelle wird über die Bauumlage vergütet (siehe Deckblatt der Ausschreibung).
Der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt ist täglich zu entsorgen.
Der infolge Verpflegung des Personals anfallende "Hausmüll" wird in vom AG zur Verfügung gestellte Abfallcontainer entsorgt. Die hierfür erforderlichen Behältnisse und Kippgebühren werden über die Bauumlage dem AG vergütet.
1.2 Allgemeine Grundlagen des Angebotes
Die Baustelleneinrichtung ist in die jeweiligen Positionen einzurechnen, sie wird nicht gesondert vergütet, falls im LV nicht anders angegeben ist.
Die Baustelle muss ständig mit einem deutschsprachigen Polier besetzt sein.
Die als Anlage beiliegenden
Bestandspläne sowie die Gegebenheiten auf der Baustelle sind von Ihnen zu überprüfen und entsprechend einzukalkulieren. Sollten hierbei Widersprüche auftreten, möchten wir Sie bitten, diese mitzuteilen und mit uns gemeinsam klar zu stellen.
Sollten Sie bei den ausgeschriebenen Arbeiten im Gesamten bessere und wirtschaftlichere Lösungen sehen, bitten wir Sie, diese neben dem Leistungsverzeichnis durch die Abgabe eines Alternativ-Angebotes anzubieten.
1.3 Termine
Abgabetermin des Angebotes siehe beiliegendes Deckblatt.
Die Angaben entsprechen dem derzeitigen Terminplan und werden definitiv bei der Auftragserteilung mit Ihnen festgelegt. Die Arbeiten sind ohne Unterbrechungen auszuführen.
Terminverschiebungen oder Arbeitsunterbrechungen ganz gleich aus welchem Grund führen nicht zu Bauzeitverlängerungen und Nachforderungen.
1.4 Qualität und Eigenprüfung
Das Ansehen und damit auch der Erfolg unseres Unternehmens werden wesentlich geprägt von dem Maß, in dem wir die Qualitätsanforderungen unserer Kunden erfüllen. Mit einem systematisch betriebenen und verbindlichen Qualitätssystem, zertifiziert nach DIN ISO 9001, sollen Fehler von Anfang an vermieden und Fehlerquellen sofort und konsequent beseitigt werden.
Bei unseren Auftragnehmern setzen wir das Bestreben voraus, die vertraglich zugesicherte Bauleistung nach den anerkannten Regeln der Technik und zu unserer Zufriedenheit auszuführen.
1.5 Zu beachtende Vorschriften und Unterlagen
a) Technische Vorbemerkungen
b) Leistungsverzeichnis mit Anlagen
c) VOB/B, DIN 1961, Ausgabe 2015
d) VOB/C, Ausgabe 2015
e) Technische Vorschriften für Bauleistungen
- Bauordnungsrechtliche Bestimmungen,
- Unfallverhütungsvorschriften,
- Werksvorschriften für die Verarbeitung der
Werkstoffe in den jeweils zur Abnahme gültigen
Fassungen
Bei der Ausführung der beschriebenen Leistungen müssen alle relevanten Gesetze, Normen, Erlasse, Verordnungen, Verarbeitungsvorschriften der Hersteller sowie die anerkannten Regeln der Technik, wie sie zum Zeitpunkt der Abnahme gültig sind, berücksichtigt werden.
Dies bestätigt der Bieter ausdrücklich rechtsverbindlich durch die Unterschrift dieses Angebotes.
1.6 SiGe-Plan
Der für die Baustelle erstellte SiGe-Plan ist einzuhalten. Die Gefährdungsanalysen und die Unterweisungsprotokolle für die Baustelle sind dem SiGeKo und der Bauleitung vor Arbeitsbeginn vorzulegen.
1.7 Preisstellung
Die Angebotspreise sind Nettopreise.
Die Mehrwertsteuer ist am Schluß der Nettoangebotssumme hinzuzurechnen.
Alle Positionen verstehen sich als komplette fertige Leistungen, einschließlich Nebenarbeiten, auch wenn sie nur mit einem Kurztext beschrieben sind.
Es ist die Komplettleistung zu kalkulieren.
Für abhandengekommene oder beschädigte Materialien, Leistungen und Geräte wird vom Auftraggeber kein Ersatz geleistet.
1.8 Nebenleistung
Die angebotenen Leistungen gelten einschließlich aller Nebenleistungen nach DIN 18299, falls nichts gegenteiliges in den Vorbemerkungen bzw. Positionstexten erwähnt ist.
Als Nebenleistung gilt auch das Herstellen von Schnurgerüsten für die Anbringung
von Vermessungsmarken durch den Vermesser.
Das Abladen, Lagern und Fördern der Baustoffe auf der Baustelle ist mit den Einheitspreisen abgegolten, wenn nichts anderes im Leistungsverzeichnis vorgeschrieben ist.
Das Einweisen und das Auf- und Abladen von Material und Geräten von LKW´s zur Baustellenversorgung ist einzukalkulieren.
.
Das Umstapeln von Material und Geräten zur Schaffung von Stellflächen für Kräne, Betonpumpen, Anlieferung von Material etc. ist in den Einheitspreisen einzukalkulieren.
Dazu gehört auch das tägliche Öffnen und Schließen des Bauzaunes.
1.9 PSA und Kleingeräte
Kleinwerkzeug und PSA (persönliche Schutzausrüstung)
hat der AN selber zu stellen.
1.10 Vermessung
Die Einheitspreise berücksichtigen das Einhalten der Konstruktionsmaße der Bauteile, ausgehend vom gegebenen Meterriss und Achsmaßen nach VOB.
Auf der Baustelle wird zur Vermessung elektrooptische Tachymetrie eingesetzt (Hilti-Pos o. ä.), die Referenzpunkte werden durch den AG angelegt. Die Arbeiten für das Abstecken der benötigten Messpunkte durch den AN zum Anlegen der Bauteile ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
1.11 Gerüste
Das Auf- , Abbauen und Vorhalten von Arbeitsgerüsten
bis zu einer Belaghöhe von 3,0 m Höhe wird nicht ge-
sondert vergütet.
Die für die Arbeiten notwendigen Schutzgerüste oder
Absturzsicherungen sind für die jeweilige Bauzeit herzu-
stellen und bis zum Abschluss der Arbeiten vor zu halten.
Beschädigungen an Gerüstmaterial sind vom AN zu verantworten soweit sie nicht dem normalen Verschleiß unterliegen.
Das Raumgerüst in der Schwimmhalle und ein Gerüstaufgang zu dem oberen Dach (über der Schwimmhalle) werden vom AG gestellt.
1.12 Sauberkeit auf der Baustelle
Der Arbeitsplatz ist besenrein zu verlassen, die Abfälle sind sortiert in die vom AN gestellten Containern zu entsorgen, d. h. der Transport zwischen Abfallentstehung und Abfallcontainer ist vom AN durchzuführen. (Müllentsorgung)
1.13 Absturzschutz
Die für die jeweiligen Arbeiten nötigen Schutzgerüste
oder Absturzsicherungen sind für die jeweilige Bauzeit
herzustellen und bis zum Abschluss der Arbeiten zu
unterhalten.
Absturzschutz für Fremdfirmen werden gesondert vergütet.
Nur das Raumgerüst in der Schwimmhalle und
der Treppenaufgang von Außen auf das obere Dach (über der Schwimmhalle)
werden vom AG gestellt.
1.15 Arbeitszeit
Die tägliche Arbeitszeit sowie Samstagsarbeit wird nach
den Erfordernissen des Vertragsterminplans geregelt.
Aufgrund der anliegenden Nachbarschaft des Seniorenheims und der Kindergärten dürfen in der 2 stündigen Mittagsruhezeit von 11:30Uhr-13:30 keine lärmintensiven Arbeiten ausgeführt werden.
Die jeweiligen Kolonnen werden durch einen deutsch-
sprachigen Vorarbeiter oder Werkpolier besetzt.
Der durch die örtliche Bauleitung vorgegebene Arbeits-
ablauf ist unbedingt einzuhalten.
Sollte aus Bauzeitgründen ein 2-Schicht-Betrieb notwendig sein, so führt dies nicht zu preislichen Mehrforderungen.
1.16 außervertragliche Arbeiten
Sollten Arbeiten auszuführen sein, die nicht im Leistungsverzeichnis beschrieben sind, so sind diese vor Ausführung festzustellen und gesondert anzubieten.
Mit der Ausführung der Arbeiten ist erst nach Beauftragung durch den AG dem Grunde nach zu beginnen.
.............................................................................
Ort / Datum / Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift
Stand 02/2026
Baubeschreibung und allgemeine Vorbemerkungen Miu
01.02 TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
01.02
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Vorbemerkungen zu Schadsstoffsanierung und Entkernung Vorbemerkungen zu Entkernungs- und Schadstoffsanierungsarbeiten:
1) Anmerkung:
Die Zuführung der zu der jeweils erforderlichen Anlage liegt in der Verantwortung des AN. Werden bei der Aufnahme von Boden oder Abbruch o.ä. Schadstoffe festgestellt, die nicht im Schadstoffkataster der Bausubstanzuntersuchungen angegeben sind, ist der AG unverzüglich zu informieren. Diese Schadstoffe sind in Abstimmung mit dem AG einer Sondermüll-Deponie zuzuführen.
Die entstehenden Mehrkosten werden vergütet. Dies trifft
besonders zu, wenn in den nachfolgenden Positionen nicht
bereits auf die o. g. Schadstoffe hingewiesen wird oder die
evtl. vorhandene chemische Deklarationsanalyse die Schad-
stoffgehalte eindeutig beschreibt.
2) Es gelten folgende rechtliche Bestimmungen
VOB ATV DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten Maßgebende Gesetze
Es gelten insbesondere die nachfolgenden Gesetze,
Verordnungen, Richtlinien und Regelwerke in der jeweils
gültigen Fassung:
-Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
-Chemikaliengesetz (ChemG)
-Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
-Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
-Strahlenschutzverordnung
-Baustellen-Verordnung (BaustellV)
-Kreislaufwirtschaftsgesetzt (KrWG)
-Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
-Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV)
-Ersatzbaustoffverordnung (EBV)
-LAGA-Richtlinie (Technische Regeln: "Anforderungen an
die stoffliche Verwertung von MineralischenReststoffen/
Abfallen")
-Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG)
-Gefahrgutverordnung (GGVSE/ADR)
-Biostoffverordnung (BioStoffV)
-Altholzverordnung (AltholzV)
-PCB/PCT-Abfallverordnung (PCB/PCT-AbfallV)
-Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit zugehörigen
Technischen Regeln
-Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
-Verordnung über Anlagen zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
-Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
-Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
-Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
-Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Technische Regeln für Gefahrstoffe, insbesondere:
-TRGS 400: "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten
mit Gefahrstoffen"
-TRGS 401: "Gefährdung durch Hautkontakt;
Ermittlung-Beurteilung-Maßnahmen"
-TRGS 402: "Ermitteln und Beurteilen der
Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen:
Inhalative Exposition"
-TRGS 505 "Blei"
-TRGS 519: "Asbest; Abbruch-, Sanierungs- und
Instandhaltungsarbeiten"
-TRGS 521: "Abbruch-, Sanierungs- und
Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle"
-TRGS 524: "Arbeiten in kontaminierten Bereichen"
-TRGS 551: "Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material"
-TRGS 559: "Mineralischer Staub"
-TRGS 910: "Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für
Tätigkeiten mit krebserregenden Gefahrstoffen",
Weitere Richtlinien / Berufsgenossenschaftliche
Vorschriften und Regeln:
- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGV, UVV)
- Berufsgenossenschaftliche Regeln (insbesondere für
Arbeiten in kontaminierten Bereichen DGUV 101-004 ehem.
BGR 128)
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
Asbestrichtlinie
- PCB-Richtlinie NRW
- VDI 6210
- VDI 6202
3) In den EP´s sind einzurechnen:
Lieferung, Montage, Betreiben, Demontieren von allen Geräten, Schleusen, die für die regelkonforme Durchführung der Arbeiten erforderlich sind.
Hierzu gehört auch das luftdichte Abtrennen von Bereichen, in den Arbeitendurchgeführt werden
Des weiteren die fachgerechte Entsorgung der Materialien auf eine geignete Deponie. D ie Entsorgungsnachweise müssen täglich der Bauleitung von nesseler bau vorgelegt werden.
Dies ist die Voraussetzung für die Stellung von Rechnungen.-
4) 0.4 Sanierungsarbeiten
0.4.1 Allgemein
Die bei den Sanierungsarbeiten anfallenden
schadstoffhaltigen Bausubstanzen, Baustoffe und
Einbauteile sind sortenrein getrennt zu halten und
müssen vorschriftsmäßig entsorgt bzw. verwertet werden.
Ihr Verbleib ist durch Entsorgungsnachweise,
Begleitscheine, Wiegescheine, etc. im Original bzw. im
elektronischen Nachweisverfahren nachzuweisen.
Stofflich verwertbare, unbelastete Bauteile sind der
Wiederverwertung zuzuführen.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz ist zu befolgen.
Die Sanierungsarbeiten sind der bei
Gewerbeaufsicht/Bezirksregierung und der
Bauberufsgenossenschaft anzumelden.
0.4.4 Sanierungskonzept
Der AN hat ein Sanierungskonzept, das alle statischen
Belange und alle Belange des Arbeitsschutzes
berücksichtigt, vor Beginn der Maßnahme für die
Sanierung der Gebäude anzufertigen und dem AG
vorzulegen. Die Kosten für die Erstellung des
Sanierungskonzeptes trägt der AN.
Bei der Erstellung des Sanierungskonzepts sowie bei der
Ausführung der Sanierungsarbeiten ist darauf zu achten,
dass die Abluft der raumlufttechnischen Anlagen nicht in Richtung der KiTa-Gebäude sowie in
Richtung des Seniorenwohnheims abgeführt werden darf!
Der Einsatz mobiler Stromerzeuger ist nicht zugelassen!
Das Sanierungskonzept ist 2 Wochen vor Beginn der
Sanierungsmaßnahme anzufertigen, vorzulegen und in der
Bauzeit zu berücksichtigen. Eine Verlängerung der
Bauzeit durch das verzögerte Erstellen des
Sanierungskonzeptes wird nicht gewährt. Kosten
hierdurch gehen zu Lasten des AN.
0.4.5 Sanierungsverfahren
Die Sanierungsmaßnahme findet in einem Bereich statt,
in dem aufgrund der Nachbarschaftsverhältnisse (KiTa, Musikschule, Seniorenwohnheim) besonderes Augenmerk auf eine konfliktfreie Durchführung der Arbeiten zu richten ist.
Behinderungen und Belästigungen jeglicher Art durch die Durchführung der Maßnahme sind zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten.
Der AN hat Sanierungsverfahren zu wählen, die
erschütterungs-, staub- und lärmarm sind.
Staubminderung bzw. -vermeidung ist durch ausreichende
Beregnung bzw. Abschottung sicherzustellen. Die Kosten
dafür sind in der Kalkulation zu berücksichtigen, eine
gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
0.4.6 Asbestsanierung
Die behördliche Zulassung für die Asbestsanierungsarbeiten
(GefStoffV, Anhang I Nr. 2.4 Absatz 4) ist nachzuweisen und dem Angebot als Qualifikation
beizulegen.
Die Ausführung der Arbeiten hat nach den Technischen
Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519: Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder
Instandhaltungsarbeiten ) zu erfolgen.
Die Sanierungsarbeiten sind bei der zuständigen Behörde
und der Gewerbeaufsicht fristgerecht anzumelden.
Bei den Asbestsanierungsarbeiten sind unter anderem
Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen
Asbestprodukten erforderlich. Der Aufsichtsführende für
diese Arbeiten muss daher den Sachkundenachweis gemäß Anlage 3 der TRGS 519 vorweisen können. Gegebenfalls notwendige Verlängerungen des Sachkundenachweises, sofern dieser älter als 6 Jahre ist, sind ebenfalls vorzuweisen.
Der Sachkundenachweis der Aufsichtsführenden Person sowie ggf. die Verlängerung sind dem
Angebot als Qualifikation beizulegen.
Die bei der Sanierung der schwach gebunden
Asbestmaterialien erforderlichen Frei-/ bzw.
Erfolgskontrollmessungen werden durch den AG gestellt.
Die entsprechenden Zeiten für die Messungen und
Auswertungen sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
0.4.7 KMF-Sanierung
Die Ausführung der Arbeiten hat nach den Technischen
Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 521: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten mit
alter Mineralwolle) zu erfolgen.
0.4.8 PCB-Sanierung
Die Ausführung der Arbeiten hat nach den Vorgaben der
PCB-Richtlinie NRW sowie unter Beachtung der Technischen
Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 524: Arbeiten in kontaminierten Bereichen) in der aktuellen
Fassung zu erfolgen. Stellung des Koordinators nach TRGS 524 durch den AN. Der Koordinator
hat einen Arbeits- und Sicherheitsplan (A+S-Plan) zu erstellen und sich mit dem örtlichen
SiGeKo bei der Planung und Durchführung der Arbeiten abzustimmen.
0.4.9 PAK-Sanierung
Die Ausführung der Arbeiten hat nach den Vorgaben der Technischen Regeln für Gefahrstoffe
(TRGS 551: Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material, TRGS 524: Arbeiten
in kontaminierten Bereichen) zu erfolgen.
0.4.10 Koordinator nach DGUV Regel 101-004 (BGR 128)
Der AN hat für die Arbeiten in kontaminierten Bereichen (nach TRGS 524) einen Koordinator
nach DGUV Regel 101-004 (BGR 128) zu stellen. Die entsprechende Sachkunde des Koordinators ist nachzuweisen. Durch den Koordinator ist ein Arbeits- und Sicherheitsplan (A+S Plan) zu erstellen.
5.) 0.5 Entsorgung
Die Entsorgungskosten für belastetes Material bzw. für
Abfälle, die beseitigt werden sollen, beinhalten alle
Kosten
- für das Aufstellen, Vorhalten, Abbauen der
Schutzeinrichtungen, Absperrungen und Container
- für die Einholung/Erledigung sämtlicher Formalitäten
wie Transportgenehmigung, Verwaltungs- und
Lizenzgebühren etc.
- für Abbruch- bzw. Aushub- und Separationsarbeiten
- für Hin- und Rücktransporte zur Deponie bzw.
Verwertungsanlage
- für Wiege-, Deponie- und Verwertungsgebühren
- für Entsorgungsnachweise inkl. Begleitscheine,
elektronisches Nachweisverfahren.
Eine Abfallerzeugernummer des Bauherren liegt vor. Der
Bauherr wird dem AN eine Vollmacht zur Abwicklung des
elektronisch Nachweisverfahrens ausstellen.
6.) 0.6.1 Entsorgungskonzept
Der AN hat ein Entsorgungskonzept aufzustellen. Das Konzept wird der zuständigen Behörde
vorgelegt. Ohne Zustimmung der Behörde zu dem Konzept
dürfen keine Abfälle abgefahren werden. In dem Konzept
müssen die entsprechenden Entsorgungswege aufgezeigt
werden. Darüber hinaus sind die Kriterien der einzelnen
Annahmestellen zu berücksichtigen. Die Entsorgung von
gefährlichen Abfällen ist mit den zuständigen
Fachbehörden abzustimmen. Dabei ist ein eventueller
Anschluss- und Benutzerzwang zu beachten. Ohne die
Zustimmung der Behörde zu dem Konzept dürfen keine
gefährlichen Abfälle abgefahren werden. Der AN muss die
Voraussetzung für die Teilnahme am elektronischen
Nachweisverfahren mit entsprechenden, aussagekräftigen
Nachweisen dokumentieren und diese Dokumentation
spätestens am Ende der Bauzeit dem AG übergeben.
0.7 Projektbeteiligte
Bauherr:
Bundesstadt Bonn
Sport- und Bäderamt
Kurfürstenallee 2-3
53177 Bonn
Totalunternehmer :
nesseler bau gmbh
Indeweg 80
52076 Aachen
Örtliche Bauüberwachung / Fachgutachterliche Begleitung :
Kühn Geoconsulting GmbH
Herr Blasche
Auf der Kaiserfuhr 39
53127 Bonn
SiGeKo:
Ing.Büro für Arbeitssicherheit und Umweltschutz IfAU
Pferdebahn 13
52156 Monschau
Rückbaustatik :
Kempen Krause Ingenieure GmbH
Herrn Nücken
Ritterstraße 20
52072 Aachen
Vorbemerkungen zu Schadsstoffsanierung und Entkernung
ORTSTERMIN Vor der Angebotsabgabe ist ein
Ortstermin zwingend notwendig, um den Leistungsumfang vollumfänglich erfassen und kalkulieren zu können.
Bitte kontaktieren Sie hierzu die örtliche Bauleitung vor Angebotsabgabe:
Projektleitung: Tomas Amrein, 0175 9270150,
702251@nesseler.de
Bauleitung : André Neumann, 0173 5253535,
702251@nesseler.de
ORTSTERMIN
Hinweis: Hinweis:
1.) Die Baustelleneinrichtung ist in die jeweiligen Einheitspreise
einzurechnen, sie wird nicht gesondert vergütet, falls es im LV
nicht anders angegeben ist.
2.) Evtl. notwendige Gerüste und Absturzsicherungen sind in die
Einheitspreise einzurechnen, falls es im LV bzw. in den
Vorbemerkungen nicht anders angegeben ist.
Hinweis:
Anlagen zum LV: Anlagen zum LV:
Architektenunterlagen:
- Bestandspläne: Lagepläne, Grundrisse, Schnitte und
Grundrundrisspläne mit Entwässerung. Insgesamt 29 Pläne.
- Lageplan
Statikerunterlagen:
Abbruchkonzept
Unterlagen Schadstoffe:
- FLB
- Abrisskartaster Fortschreibung 22.10.202 4
Bestandsdokumentation Fotos:
Exemplarische Fotodokumentation aus verschiedenen Gebäudebereichen.
Anlagen zum LV:
01.03 VORBEMERKUNGEN ZUR PREISFINDUNG
01.03
VORBEMERKUNGEN ZUR PREISFINDUNG
03 Baustelleneinrichtung
03
Baustelleneinrichtung
03.01 Baustelleneinrichtung
03.01
Baustelleneinrichtung
04 Entkernung
04
Entkernung
04.01
04.01
05 Schadstoffsanierung
05
Schadstoffsanierung
05.01 Schadstoffsanierung
05.01
Schadstoffsanierung