Abbruch
RM-25-020 - Ingelheimer Straße 12-22, Darmstadt
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
0 Vorbemerkungen
0
Vorbemerkungen
0. 6 ZTV - Baustelleneinrichtung
0. 6
ZTV - Baustelleneinrichtung
Zusätzliche technische  Vorbemerkungen (ZTV) 1   ALLGEMEINER TEIL   (siehe VOB / B aktueller Stand) 2   BESONDERER TEIL  - Baustelleneinrichtung TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN -------------------------------------------------- Gewerk 000 Sicherheits- und Baustelleneinrichtung Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: 'oder gleichwertig', immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DIN 18920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen DIN EN 12352 Anlagen zur Verkehrssteuerung; Warn- und Sicherheitsleuchten DIN EN 61439-5; VDE 0660-600-5 Niederspannung-Schaltgerätekombinationen - Teil 5: Schaltgerätekombinationen in öffentlichen Energieverteilungsnetzen Technische Baubestimmungen; Baustelleneinrichtungen; Sicherheitsregeln für die Einrichtung und den Betrieb auf Baustellen (BaustelleneinrVV HA) Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) Angaben zu Stoffen und Bauteilen Baustromverteiler müssen mindestens der Schutzart IP 43, die ggf. dazu gehörenden Messeinrichtungen IP 54 entsprechen Angaben zur Ausführung Allgemeines Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht gestattet. Die Kronen- und Wurzelbereiche von Bäumen sind frei zu halten. Das gilt auch für Materiallagerungen. Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern. Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer über den Verlauf von Leitungen, Kabel usw. (unter- und überirdisch) zu informieren. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen. Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter - insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder Bauteile. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft. Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten: Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben zu informieren. Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten: Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung sind unverzüglich zu entfernen. Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten: Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, soweit technisch möglich und falls nichts anderes vereinbart ist. Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß hinaus (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen (z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die erhöhten Gebühren zu tragen. Verkehrssicherung Ist der Auftragnehmer mit der Verkehrssicherung der Baustelle beauftragt, so gehört dazu auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Angaben zur Abrechnung In den Preis einzurechnen sind die Gebühren im Zusammenhang mit der beschriebenen Baustelleneinrichtung, soweit sie nicht vom Auftragnehmer zu tragen sind.
Zusätzliche technische  Vorbemerkungen (ZTV)
0. 7 ZTV - Gerüstarbeiten
0. 7
ZTV - Gerüstarbeiten
Zusätzliche technische  Vorbemerkungen (ZTV) 1   ALLGEMEINER TEIL   (siehe VOB / B aktueller Stand) 2   BESONDERER TEIL  -  Gerüstarbeiten TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN -------------------------------------------------- Gewerk 001 Gerüstarbeiten Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: 'oder gleichwertig', immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DIN 685 Normenreihe: Geprüfte Rundstahlketten DIN EN 280 Fahrbare Hubarbeitsbühnen - Berechnung - Standsicherheit - Bau - Sicherheit - Prüfungen DIN EN 13374 Temporäre Seitenschutzsysteme - Produktfestlegungen - Prüfverfahren DIN EN 13377 Industriell gefertigte Schalungsträger aus Holz - Anforderungen, Klassifizierung und Nachweis DIN EN 13411-5 Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht - Sicherheit - Teil 5: Drahtseilklemmen mit U-förmigem Klemmbügel DIN EN 13414-1 Anschlagseile aus Stahldrahtseilen - Sicherheit - Teil 1: Anschlagseile für allgemeine Hebezwecke DIN EN 15113-1 (Norm-Entwurf) Vertikale Schalungen - Teil 1: Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und Bewertung DIN VDE 0682-742 Hubarbeitsbühnen zum Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen bis AC 1000 V und DC 1500 V ISO 18893 Fahrbare Hubarbeitsbühnen - Sicherheitsgrundlagen, Prüfung, Wartung und Betrieb BGI 663 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten BGI 825 Auswahl und Einsatz von Transportbühnen bei Bauarbeiten BGR 179 Einsatz von Schutznetzen Angaben zur Ausführung Allgemeines Pro Gerüstseite soll ein Montagepunkt für einen Schwenkarmaufzug angegeben werden. Das Gerüst ist an diesem Punkt zusätzlich zu verstreben und mit der Wand zu verankern. Eingänge, Hauseingänge und Einfahrten sind im vollen Öffnungsquerschnitt von Bauteilen der Gerüstanlage freizuhalten. Werden Gerüste auf wasserführenden Flächen wie Vordächer, Dachterrassen und Flachdächer erstellt, hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass die wasserführende Eindichtung durch die Gerüstbelastung nicht perforiert bzw. beschädigt wird. Diese Flächen dürfen nur im Rahmen der zulässigen Belastung genutzt werden. Im Zweifel ist die Bauleitung zu informieren. Das Verkleiden von Gerüsten mit Folie kann von der Bauleitung geschossweise verlangt werden, um bei ungünstigen Verhältnissen eine Kaminwirkung auszuschließen. Metallgerüste sind gegen statische Aufladung zu erden. Bohlen und Abdeckungen sind gegen Verschieben zu sichern. Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, erfolgt die Gerüstverankerung nach den allgemeinen technischen Regeln. Im Zuge der Leistungserfüllung ist es Aufgabe des Auftragnehmers, sich fachkundig mit dem Auftraggeber oder dessen Vertreter über die Gerüstverankerung an der Fassade oder sonstigen Bauteilen abzusprechen. Die Verankerung ist so zu wählen, dass die Verankerungstechnik und das Schließen der Verankerungslöcher auf den Schichtenaufbau des Bauteilelementes (geputzte Fassade, Fassade mit Thermohaut geputzt, Ziegelsichtmauerwerk, Betonsichtflächen, Metallfassaden, Fassadenverkleidungen sonstiger Art etc.) abgestimmt ist. Beim Abrüsten an der Fassade entstehende Beschädigungen sind zu beseitigen oder über den Unternehmer für die Fassadengestaltung in eigener Regie und auf eigene Kosten ausbessern zu lassen. Werden die Schäden, sofern sie gering sind, selbst beseitigt, kann der Auftragnehmer das dazu benötigte Material in Kleinmengen über die Bauleitung anfordern. In jedem Fall sind die Beschädigungen der Bauleitung anzuzeigen. Aussparungen und Ankerlöcher für die Gerüstverankerung sind im Zuge des Abbaus der Gerüste mit Stopfen zu verschließen. Aussparungen und Ankerlöcher für die Gerüstverankerung sind im Zuge des Abbaus der Gerüste mit der Fassade entsprechendem Stoff zu verschließen. Aussparungen und Ankerlöcher für die Gerüstverankerung werden im Zuge des Gerüstabbaus durch den Auftragnehmer der Fassadenbekleidung geschlossen. Dazu ist rechtzeitig der Abbautermin mit der Bauleitung und dem Auftragnehmer der Fassadenbekleidung abzustimmen.
Zusätzliche technische  Vorbemerkungen (ZTV)
1 Abbrucharbeiten
1
Abbrucharbeiten
Hinweistext Abbruch-, Rückbau- und Demontagearbeiten im Bereich Dach, inkl. Nebenleistungen, Schutzmaßnahmen, Sortierung, Verladung, Transport und fachgerechter Entsorgung/Verwertung der anfallenden Abfälle gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften (u. a. KrWG, LAGA), den Technischen Regeln sowie behördlichen Auflagen. Ausführung einschließlich aller erforderlichen Hilfsarbeiten zur Herstellung und Sicherung der Arbeitsbereiche. 1. Baustelleneinrichtung / Schutz- und Sicherungsmaßnahmen: · Einrichten, Sichern und Abgrenzen der Arbeitsbereiche (Dach- und Gefahrenbereiche), inkl. Absturzsicherung, Rand- und Durchsturzsicherungen, temporäre Abdeckungen sowie Schutz angrenzender Bauteile. · Staubarme Ausführung, ggf. Absaug-/Nebelmaßnahmen nach Erfordernis. · Herstellen und Vorhalten geeigneter Transportwege, Schutz von Dachabläufen/Entwässerung, provisorische Wetter- und Regensicherung nach Bedarf. · Koordination mit weiteren Gewerken, Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften (u. a. BaustellV, DGUV-Regeln). 2. Abbruch bestehende Flachdacheindeckung: · Vollflächiger Rückbau der vorhandenen Flachdachabdichtung(en) (z. B. Bitumenbahnen/Kunststoffbahnen inkl. mehrlagiger Aufbauten), inkl. Trennlagen, Schutzlagen, Kiesschichten/Plattenbeläge soweit vorhanden, Anschlüsse und Hochzüge. · Rückbau von Abdichtungsdetails wie Aufkantungen, Einfassungen, Manschetten, Einläufen/Notüberläufen im erforderlichen Umfang, ohne Beschädigung der zu erhaltenden Bauteile. · Zerkleinern, sortenreines Trennen, Sammeln in geeigneten Behältern, Verladen und Abtransport. 3. Abbruch bestehende Dämmung: · Rückbau der vorhandenen Wärmedämmung (z. B. Mineralwolle, EPS/XPS, PUR/PIR o. ä.) inkl. Kleber-/Befestigungsresten und ggf. Dampfsperre/Trennlage, soweit im Zuge des Rückbaus erforderlich. · Sortenreine Separierung nach Materialgruppen, staubarme Aufnahme und Verpackung, Verladung und Abtransport zur Verwertung/Entsorgung gemäß Einstufung. 4. Vereinzelter Abbruch von Asbestzementplatten (AZ): · Rückbau einzelner Asbestzement-Bauteile (z. B. Platten/Abdeckungen) im Dachbereich. · Ausführung ausschließlich durch einen nach TRGS 519 sachkundigen und zugelassenen Fachbetrieb, inkl. erforderlicher Anzeigen/Genehmigungen, Arbeits- und Sicherheitsplan, Schutzmaßnahmen und Dokumentation. · Staubarme Demontage ohne Brechen/Sägen, Verpackung in zugelassenen, gekennzeichneten Asbest-Behältnissen (Big-Bags/Folie), Zwischenlagerung und Abtransport zu einer zugelassenen Entsorgungsanlage. · Übergabe der Entsorgungsnachweise (Wiegescheine/Übernahmescheine) an den Auftraggeber. 5. Entsorgung / Nachweise: · Sortierung der Abfälle nach Abfallarten, getrennte Sammlung und Entsorgung gemäß Abfallschlüssel (AVV) und behördlicher Vorgaben. · Inkl. aller Gebühren, Transporte, Containerstellung/-wechsel, Ladehilfsmittel und Nachweisführung. · Übergabe der Entsorgungs-/Verwertungsnachweise an den Auftraggeber. 6. Nebenleistungen: · Räumen und besenreines Hinterlassen der Arbeitsbereiche nach Abschluss. · Schutz und Freihaltung von Entwässerungseinrichtungen während der Arbeiten. · Kleinmaterial, Befestigungsmittel, Hilfskonstruktionen und erforderliche Hebe-/Transportgeräte.
Hinweistext
1. 1 Abbrucharbeiten Dachflächen
1. 1
Abbrucharbeiten Dachflächen
1. 3 Stundenlohnarbeiten
1. 3
Stundenlohnarbeiten