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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
0 Vorbemerkungen
0
Vorbemerkungen
0. 6 ZTV - Baustelleneinrichtung
0. 6
ZTV - Baustelleneinrichtung
Zusätzliche technische Vorbemerkungen (ZTV)
1 ALLGEMEINER TEIL (siehe VOB / B aktueller Stand)
2 BESONDERER TEIL - Baustelleneinrichtung
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
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Gewerk 000 Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum
Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der
Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische
Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: 'oder
gleichwertig', immer gleichwertige Technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 18920
Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von
Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei
Baumaßnahmen
DIN EN 12352
Anlagen zur Verkehrssteuerung; Warn- und
Sicherheitsleuchten
DIN EN 61439-5; VDE 0660-600-5
Niederspannung-Schaltgerätekombinationen - Teil 5:
Schaltgerätekombinationen in öffentlichen
Energieverteilungsnetzen Technische Baubestimmungen;
Baustelleneinrichtungen; Sicherheitsregeln für die
Einrichtung und den Betrieb auf Baustellen
(BaustelleneinrVV HA)
Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an
Straßen (RSA)
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Baustromverteiler müssen mindestens der Schutzart IP
43, die ggf. dazu gehörenden Messeinrichtungen IP 54
entsprechen
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist
nicht gestattet. Die Kronen- und Wurzelbereiche von
Bäumen sind frei zu halten. Das gilt auch für
Materiallagerungen.
Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind
mit Beginn der Arbeiten im Zuge der
Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der
Baustelleneinrichtung zu sichern.
Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer über
den Verlauf von Leitungen, Kabel usw. (unter- und
überirdisch) zu informieren.
Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom
Auftragnehmer zu beantragen.
Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen
grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden.
Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber
ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine
Festlegung zu treffen.
Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter -
insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der
Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig
beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung
unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel
über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden
Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener
Bauwerke oder Bauteile.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen
Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu
gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der
Baustelle, insbesondere der Schutz der
Messeinrichtungen unabhängig von deren
Rechtsträgerschaft.
Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:
Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau der
Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen
derselben zu informieren.
Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:
Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung
sind unverzüglich zu entfernen.
Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:
Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür
benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen
und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen,
soweit technisch möglich und falls nichts anderes
vereinbart ist.
Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß
hinaus (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des
Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die
entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen
(z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die
erhöhten Gebühren zu tragen.
Verkehrssicherung
Ist der Auftragnehmer mit der Verkehrssicherung der
Baustelle beauftragt, so gehört dazu auch die laufende
Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen
Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen
Gegebenheiten.
Angaben zur Abrechnung
In den Preis einzurechnen sind die Gebühren im
Zusammenhang mit der beschriebenen
Baustelleneinrichtung, soweit sie nicht vom
Auftragnehmer zu tragen sind.
Zusätzliche technische Vorbemerkungen (ZTV)
0. 7 ZTV - Gerüstarbeiten
0. 7
ZTV - Gerüstarbeiten
Zusätzliche technische Vorbemerkungen (ZTV)
1 ALLGEMEINER TEIL (siehe VOB / B aktueller Stand)
2 BESONDERER TEIL - Gerüstarbeiten
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
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Gewerk 001 Gerüstarbeiten
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum
Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der
Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische
Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: 'oder
gleichwertig', immer gleichwertige Technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 685
Normenreihe: Geprüfte Rundstahlketten
DIN EN 280
Fahrbare Hubarbeitsbühnen - Berechnung -
Standsicherheit - Bau - Sicherheit - Prüfungen
DIN EN 13374
Temporäre Seitenschutzsysteme - Produktfestlegungen -
Prüfverfahren
DIN EN 13377
Industriell gefertigte Schalungsträger aus Holz -
Anforderungen, Klassifizierung und Nachweis
DIN EN 13411-5
Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht -
Sicherheit - Teil 5: Drahtseilklemmen mit U-förmigem
Klemmbügel
DIN EN 13414-1
Anschlagseile aus Stahldrahtseilen - Sicherheit - Teil
1:
Anschlagseile für allgemeine Hebezwecke
DIN EN 15113-1
(Norm-Entwurf) Vertikale Schalungen - Teil 1:
Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und
Bewertung
DIN VDE 0682-742
Hubarbeitsbühnen zum Arbeiten an unter Spannung
stehenden Teilen bis AC 1000 V und DC 1500 V
ISO 18893
Fahrbare Hubarbeitsbühnen - Sicherheitsgrundlagen,
Prüfung, Wartung und Betrieb
BGI 663
Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und
Schutzgerüsten
BGI 825
Auswahl und Einsatz von Transportbühnen bei Bauarbeiten
BGR 179
Einsatz von Schutznetzen
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Pro Gerüstseite soll ein Montagepunkt für einen
Schwenkarmaufzug angegeben werden. Das Gerüst ist an
diesem Punkt zusätzlich zu verstreben und mit der Wand
zu verankern.
Eingänge, Hauseingänge und Einfahrten sind im vollen
Öffnungsquerschnitt von Bauteilen der Gerüstanlage
freizuhalten.
Werden Gerüste auf wasserführenden Flächen wie
Vordächer, Dachterrassen und Flachdächer erstellt, hat
der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass die
wasserführende Eindichtung durch die Gerüstbelastung
nicht perforiert bzw. beschädigt wird. Diese Flächen
dürfen nur im Rahmen der zulässigen Belastung genutzt
werden. Im Zweifel ist die Bauleitung zu informieren.
Das Verkleiden von Gerüsten mit Folie kann von der
Bauleitung geschossweise verlangt werden, um bei
ungünstigen Verhältnissen eine Kaminwirkung
auszuschließen.
Metallgerüste sind gegen statische Aufladung zu erden.
Bohlen und Abdeckungen sind gegen Verschieben zu
sichern.
Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben,
erfolgt die Gerüstverankerung nach den allgemeinen
technischen Regeln. Im Zuge der Leistungserfüllung ist
es Aufgabe des Auftragnehmers, sich fachkundig mit dem
Auftraggeber oder dessen Vertreter über die
Gerüstverankerung an der Fassade oder sonstigen
Bauteilen abzusprechen. Die Verankerung ist so zu
wählen, dass die Verankerungstechnik und das Schließen
der Verankerungslöcher auf den Schichtenaufbau des
Bauteilelementes (geputzte Fassade, Fassade mit
Thermohaut geputzt, Ziegelsichtmauerwerk,
Betonsichtflächen, Metallfassaden,
Fassadenverkleidungen sonstiger Art etc.) abgestimmt
ist.
Beim Abrüsten an der Fassade entstehende Beschädigungen
sind zu beseitigen oder über den Unternehmer für die
Fassadengestaltung in eigener Regie und auf eigene
Kosten ausbessern zu lassen. Werden die Schäden, sofern
sie gering sind, selbst beseitigt, kann der
Auftragnehmer das dazu benötigte Material in
Kleinmengen über die Bauleitung anfordern. In jedem
Fall sind die Beschädigungen der Bauleitung anzuzeigen.
Aussparungen und Ankerlöcher für die Gerüstverankerung
sind im Zuge des Abbaus der Gerüste mit Stopfen zu
verschließen.
Aussparungen und Ankerlöcher für die Gerüstverankerung
sind im Zuge des Abbaus der Gerüste mit der Fassade
entsprechendem Stoff zu verschließen.
Aussparungen und Ankerlöcher für die Gerüstverankerung
werden im Zuge des Gerüstabbaus durch den Auftragnehmer
der Fassadenbekleidung geschlossen. Dazu ist
rechtzeitig der Abbautermin mit der Bauleitung und dem
Auftragnehmer der Fassadenbekleidung abzustimmen.
Zusätzliche technische Vorbemerkungen (ZTV)
1 Abbrucharbeiten
1
Abbrucharbeiten
Hinweistext Abbruch-, Rückbau- und Demontagearbeiten im Bereich Dach,
inkl. Nebenleistungen, Schutzmaßnahmen, Sortierung, Verladung,
Transport und fachgerechter Entsorgung/Verwertung der anfallenden
Abfälle gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften (u. a. KrWG,
LAGA), den Technischen Regeln sowie behördlichen Auflagen. Ausführung
einschließlich aller erforderlichen Hilfsarbeiten zur Herstellung und
Sicherung der Arbeitsbereiche.
1. Baustelleneinrichtung / Schutz- und Sicherungsmaßnahmen:
·
Einrichten, Sichern und Abgrenzen der Arbeitsbereiche (Dach- und Gefahrenbereiche), inkl. Absturzsicherung, Rand- und Durchsturzsicherungen, temporäre Abdeckungen sowie Schutz angrenzender Bauteile.
· Staubarme Ausführung, ggf. Absaug-/Nebelmaßnahmen nach Erfordernis.
· Herstellen und Vorhalten geeigneter Transportwege, Schutz von Dachabläufen/Entwässerung, provisorische Wetter- und Regensicherung nach Bedarf.
· Koordination mit weiteren Gewerken, Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften (u. a. BaustellV, DGUV-Regeln).
2. Abbruch bestehende Flachdacheindeckung:
·
Vollflächiger Rückbau der vorhandenen Flachdachabdichtung(en) (z. B. Bitumenbahnen/Kunststoffbahnen inkl. mehrlagiger Aufbauten), inkl. Trennlagen, Schutzlagen, Kiesschichten/Plattenbeläge soweit vorhanden, Anschlüsse und Hochzüge.
· Rückbau von Abdichtungsdetails wie Aufkantungen, Einfassungen, Manschetten, Einläufen/Notüberläufen im erforderlichen Umfang, ohne Beschädigung der zu erhaltenden Bauteile.
· Zerkleinern, sortenreines Trennen, Sammeln in geeigneten Behältern, Verladen und Abtransport.
3. Abbruch bestehende Dämmung:
·
Rückbau der vorhandenen Wärmedämmung (z. B. Mineralwolle, EPS/XPS, PUR/PIR o. ä.) inkl. Kleber-/Befestigungsresten und ggf. Dampfsperre/Trennlage, soweit im Zuge des Rückbaus erforderlich.
· Sortenreine Separierung nach Materialgruppen, staubarme Aufnahme und Verpackung, Verladung und Abtransport zur Verwertung/Entsorgung gemäß Einstufung.
4. Vereinzelter Abbruch von Asbestzementplatten (AZ):
·
Rückbau einzelner Asbestzement-Bauteile (z. B. Platten/Abdeckungen) im Dachbereich.
· Ausführung ausschließlich durch einen nach TRGS 519 sachkundigen und zugelassenen Fachbetrieb, inkl. erforderlicher Anzeigen/Genehmigungen, Arbeits- und Sicherheitsplan, Schutzmaßnahmen und Dokumentation.
· Staubarme Demontage ohne Brechen/Sägen, Verpackung in zugelassenen, gekennzeichneten Asbest-Behältnissen (Big-Bags/Folie), Zwischenlagerung und Abtransport zu einer zugelassenen Entsorgungsanlage.
· Übergabe der Entsorgungsnachweise (Wiegescheine/Übernahmescheine) an den Auftraggeber.
5. Entsorgung / Nachweise:
·
Sortierung der Abfälle nach Abfallarten, getrennte Sammlung und Entsorgung gemäß Abfallschlüssel (AVV) und behördlicher Vorgaben.
· Inkl. aller Gebühren, Transporte, Containerstellung/-wechsel, Ladehilfsmittel und Nachweisführung.
· Übergabe der Entsorgungs-/Verwertungsnachweise an den Auftraggeber.
6. Nebenleistungen:
·
Räumen und besenreines Hinterlassen der Arbeitsbereiche nach Abschluss.
· Schutz und Freihaltung von Entwässerungseinrichtungen während der Arbeiten.
· Kleinmaterial, Befestigungsmittel, Hilfskonstruktionen und erforderliche Hebe-/Transportgeräte.
Hinweistext
1. 1 Abbrucharbeiten Dachflächen
1. 1
Abbrucharbeiten Dachflächen
1. 3 Stundenlohnarbeiten
1. 3
Stundenlohnarbeiten