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Allgemeine Vertragsbedingungen Allgemeine Vertragsbedingungen
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen können jederzeit auf unserer Homepage eingesehen und runtergeladen werden.
https://www.freundlieb.de/avb/
Allgemeine Vertragsbedingungen
Vorbemerkungen zur Baustelle Bauvorhaben: St. Vinzenz Gebäude am Ring (GaR) und Kita
Bürohaus und Kita
Fahrendeller Str. 21-23, 44787 Bochum
Ausschreibung: 4502.1 Estrich Kita
Auf dem Grundstück des ehemaligen Klostergartens an der Fahrendeller Straße Ecke Nordring in Bochum, soll ein Bürogebäude mit unterschiedlichen Nutzungen entstehen und im hinteren Bereich eine Kindertagesstätte.
Die Nutzungen des „Gebäude am Ring“ (GaR) sind vielseitig und sollen in Zukunft ein Gemeinschaftsbüro, eine Pflege- und Beratungseinrichtung, drei zur Fremdvermietung gestellten Praxiseinheiten, Räumlichkeiten für Workshop und Schulung und einen Veranstaltungssaal für nicht mehr als 200 Personen sowie Räumlichkeiten für zwei Jugendwohngruppen und 13 Trainingswohnungen für junge Erwachsene beinhalten.
Das Haus ist als konventioneller 4- bis 5-geschossiger Massivbau mit einem TG als WU-Konstruktion geplant. Das Tiefgeschoss des Gebäudes beinhaltet eine Tiefgarage mit Fahrradkeller, sonstigen Kellerräume und Technikräumen. Bei der Tiefgarage handelt es sich um eine nicht öffentliche Mittelgarage unter 1000 m² mit natürlicher Lüftung.
Im Weiteren soll im geschützten inneren Bereich des Grundstückes eine Kindertagesstätte entstehen. Die Kindertagesstätte ist als 1-geschossige Massivholzkonstruktion auf einer Betonbodenplatte geplant. Unter der Bodenplatte gibt es nur einen kleinen Kriechkeller für die unterirdische Technikanbindung.
Vorbemerkungen zur Baustelle
Zusätzliche Vorbemerkungen 4502.1 Gewerk Estrich Kita
Die Ausführung der Bodeaufbauten erfolgt gemäß den Angaben in den aktuellen Grundrissplänen (Ausführungspläne) und den zugehörigen Bodendetails der Architekten.
Vertraglich geschuldet ist eine verlegefertige Oberfläche für Teppichböden, Parkettböden, Holzdielen, Linoleum sowie Fliesenbeläge und in Technik-/ Lagerräumen im UG für einen Anstrich bzw. eine Beschichtung.
Andere Anforderungen werden in den entsprechenden LV-Positionen gesondert beschrieben.
Oberflächenebenheit gemäß DIN 18202,Teil 5, Tabelle 3, Zeile 3.
Für die Ausführung und Abrechnung gilt die VOB, die jeweiligen gültigen DIN-Normen, Merkblätter, die anerkannten Regeln der Technik, insbesondere folgende Vorschriften, zugrunde:
- DIN 18353 - Estricharbeiten
- DIN 18560 - Estriche im Bauwesen, Teile 1 bis 4
- DIN 18202 - Maßtoleranzen im Hochbau,
Tabelle 2, Tabelle 3, Zeile 2 u. 4
- DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen
- DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau
- DIN EN 12431 u. DIN 4108-10
Im Zuge der Baumaßnahme ist besonders auf die Einhaltung der DIN 4109 (2018) und das Beiblatt 2 sowie VDI 4100 SSt. II 2007-08 - Mindestanforderungen des erhöhten Schallschutzes - zu achten und umzusetzen.
Besonderes Augenmerk ist auf die Ausführung der Trennstreifen zu den aufgehenden Wänden in Bezug auf die Schallentkopplung zu legen.
Es dürfen nur Produkte und Materialien mit aktueller "Allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung" und CE-Kennzeichung eingesetzt werden.
Produkt- und Sicherheitsdatenblätter sowie Zulassungen sind rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten der Freundlieb Bauleitung zu übergeben.
Falls durch die Arbeiten des AN andere Gewerke wie Fenster, Elektroleitungen, Türen, etc. beschädigt werden, z. B. verschmutzt, verkratzt, etc., ist sofort die örtliche Bauleitung oder der Polier des AG zu informieren und der Schaden zu dokumentieren. Dieses vereinfacht das spätere Handling im Zuge der Abrechnung.
WC-Anlagen, Strom und Wasser werden vom AG gegen Berechnung zur Verfügung gestellt.
Die Estrich- und Dämmabfälle/ -reste und die am Tagesende anfallenden Reste durch das Reinigen der Gerätschaften sind sofort fachgerecht zu beseitigen und zu entsorgen. Die Arbeitsplätze und Lagerplätze sind gesäubert (besenrein) zu hinterlassen.
Zu diesem Zweck stellt der AG nach Absprache Container gegen Vergütung zur Verfügung.
Lagerplätze werden in Abstimmung von der örtlichen Bauleitung
zugewiesen und können aufgrund des Baustellenablaufes auch
nochmals geändert werden.
Die EntnahDiemestellen der Medien wie Wasser und Strom werden
von der örtlichen Bauleitung zugewiesen.
Tagelohnarbeiten müssen spätestens nach 48 Stunden nach Ausführung der Bauleitung des AG zur Gegenzeichnung vorgelegt werden, andernfalls werden sie nicht mehr anerkannt.
Die Stundenverrechnungssätze beinhalten alle Lohnnebenkosten.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung sind die im jeweiligen Abschnitt vorgesehenen Arbeiten (Aufstellplätze, Zuwegungen etc.) mit der Bauleitung der Freundlieb Bauunternehmung abzustimmen.
Folgende Arbeiten sind in die Einheitspreise einzurechnen:
- Lieferung aller erforderlichen Materialien inkl. Transport an die
Einbaustellen in den Gebäuden bzw. in den Wohnungen.
- Gestellung aller für die Ausführung benötigten Geräte und Maschinen,
die gemäß Betriebssicherheitsverordnung geprüft sein müssen.
- Die Ausführung der Arbeiten in mehreren Abschnitten
- das Anarbeiten der Dämmungen, Kabelkanäle,
Versorgungsleitungen, etc. bzw. der erforderliche Ausgleich mit
Perlite o. gl.
- das Anarbeiten des Zementestrichs an Bodeneinläufen,
Rinnen, etc.
- Anordnung der Bewegungsfugen gemäß Vorschriften und
Abstimmung mit der Bauleitung und deren fachgerechten
Verschluss mit Epoxi-Harz und Klammern / Dübeln.
- Betonoberflächen vor dem Verlegen der Dämmung reinigen.
- schwimmende Estrichflächen schallbrückenfrei ausführen,
Randdämmstreifen auf die Rohbetondecke gestellt, bis über
den späteren Oberbodenbelag hinaus, an seitlich aufgehenden
Bauteilen wie Stützen, Zargen, Rohren, Wände etc.
- Abläufe, Wände, Rohre, etc. ohne direkten Kontakt um
Estrich, Anschlusstellen solide mit Dämmstoff verwahren.
- Abdeckung der Dämmstoffe mit PE-Folie, 20 cm
stoßüberlappt verlegt, an den Anschlüssen bis OK
Randdämmstreifen geführt.
- Schallschutz, Brandschutz und Tragfähigkeit sind durch
Prüfzeugnisse zu belegen.
- der AN hat die Ausführung auf Richtigkeit und Einhaltung der
anerkannten Regeln der Technik zu prüfen, Fehler und Mängel
der Bauleitung vor Ausführung mitzuteilen.
- Vergütung von Estrich-Mehrstärken nur, wenn die
Notwendigkeit als Folge der überschrittenen Rohbautoleranz
der Bauleitung vor Ausführung nachgewiesen wird.
- Tagesansätze des Estrich eben beiarbeiten.
Zusätzliche Vorbemerkungen
LV-Anlagen (zum Download) A nlagen zum LV
01. BE-Plan und Übersichtsplan
02. Planungsunterlagen Architektur Kita
03. Terminplan Stand 30.06.2025
04. Wärmeschutznachweis Kita
05. Schallschutznachweis Kita
06. Brandschutzkonzept Kita
07. LCA-Analyse Kita
LV-Anlagen (zum Download)
01 Kita
01
Kita
01.01 Estricharbeiten
01.01
Estricharbeiten
01.02 Sonstiges
01.02
Sonstiges