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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baustellenbeschreibung Bei dem vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines zweigeschossigen Sozialgebäudes für die am Werk beschäftigten Mitarbeiter. Das Gebäude dient der Unterbringung von Umkleideräumen, Sanitäreinrichtungen sowie einem Pausen- und Aufenthaltsraum. Die innere Erschließung erfolgt über ein zentral angeordnetes Treppenhaus, das die vertikale Verbindung zwischen den Geschossen sicherstellt.
Die Gründung des Gebäudes erfolgt über eine etwa 30 cm starke Stahlbetonbodenplatte mit umlaufender Frostschürze.
Die tragenden Außen- und Innenwände werden in Kalksandsteinmauerwerk ausgeführt. Nichttragende Innenwände werden als Trockenbaukonstruktionen hergestellt.
Die Geschossdecken werden als Stahlbetondecken mit einer Regelstärke von ca. 22 cm ausgeführt. In einem kleineren Teilbereich beträgt die Deckenstärke 25 cm. Die Dachkonstruktion besteht aus einer etwa 22 cm starken Stahlbetonplatte und wird als Flachdach ausgebildet. Der Dachaufbau umfasst eine Wärmedämmung entsprechend den energetischen Anforderungen, ein Abdichtungssystem sowie eine extensive Dachbegrünung. Zusätzlich ist auf dem Dach eine Photovoltaikanlage vorgesehen.
Visualisierung
Im wesentlichen sind folgende Leistungen im Umfang
berücksichtigt:
- Elektroarbeiten
Baustellenadresse: Landgrafenstraße 29, 44652 Herne
Ausführungsbeginn : ca.
Anlagen zur Anfrage : Architektenpläne
Baustellenbeschreibung
Technische Vorbemerkungen Elektro Technische Vorbemerkungen
Die elektrischen Anlagen sind nach den neuesten und
gültigen Vorschriften und den "Anerkannten Regeln der
Technik" zu erstellen.
Dazu gehören insbesondere
- VDE-Bestimmungen
- TAB des versorgenden EVU
- Vorschriften des örtlichen Bauordnungsamtes/des TÜV
- UVV der Berufsgenossenschaften
- Arbeitsstättenverordnung
- DIN-Normen
- VDS-Richtlinien
- EMV-Gesetz
1. Betriebsmittel
Alle Betriebsmittel müssen den für sie geltenden
VDE-Bestimmungen entsprechen. Sie sind auszuwählen
unter besonderer Berücksichtigung der
"Allgemeinen Leitsätze für das sicherheitsgerechte
Gestalten technischer Erzeugnisse" - VDE 1000. Die
Bezeichnung "Betriebsmittel" entspricht der Defini-
tion in VDE 1000/Begriffe. Sofern zutreffend, sind
sie nach energiewirtschaftlichen Gesichtspunkten
auszuwählen. Ferner auch im Hinblick auf den
späteren gefahrlosen Betrieb entsprechend den
Allgemeinen- und Zusatz-Festlegungen VDE 0105.
2. Ausführungsrichtlinien für Kabeltrassen
Kabel sind grundsätzlich in einer Länge ohne Ver-
bindungsmuffen zu verlegen. Ausnahmen bedürfen der
Genehmigung der BÜ. Alle Kabel/Leitungen sind so-
wohl auf Rinnen als auch in Kanälen, an Decken
oder Wänden ordnungsgemäß zu verlegen.
Auf waagerechten Kabelbahnen sind Befestigungen
mit PVC-Bandagen oder gleichwertig im 1 m - Ab-
stand vorzunehmen.
Bei senkrechten Bahnen sind KSV-Schellen mit Ge-
genwanne zu verwenden im Abstand von ca. 600 mm.
Um übermäßige Reduktionsfaktoren für die Dimen-
sionierung von Kabeln und Leitungen zu vermeiden,
sind Leistungskabel auf Kabelträgersystemen so zu
verlegen, daß eine vertikale Durchlüftung gewähr-
leistet ist. Die Kabelträgersysteme sind entspre-
chend vorzurüsten.
Bei den Leistungsinstallationen sind Starkstrom-
leitungen von Leitungssystemen nachrichtentechni-
scher Anlagen -entsprechend den Bestimmungen VDE
0800- getrennt zu verlegen. In diesem Zusammenhang
wird auch auf VDE 0228 verwiesen, besonders auf
das Erfordernis einer rechtzeitigen gegenseitigen
Unterrichtung, darüberhinaus auch der Bauleitung.
Alle metallischen Kabelträger sind untereinander
elektrisch gut leitend zu verbinden.
Es ist nur feuerverzinktes bzw. bei Blechen auch
sendzimierverzinktes Material zu verwenden.
Schnittstellen und Bohrungen sind fachgerecht mit
Zinkanstrich zu versehen.
Befestigungen untereinander und an Tragkonstruk-
tionen wie Wänden, Decken usw. sind nur mit sy-
stemgerechten Zubehörteilen auszuführen. Hänge-
stiele erhalten an der unteren Schnittkante in
Kopfhöhe Kunststoff-Schutzkappen zur Unfallverhü-
tung. An Ausfädelstellen sind Gummitüllen, Kan-
tenschutz oder ähnliches vorzusehen.
Bei Gebäude-Dehnungsfugen sind entsprechende Maß-
nahmen zu treffen.
Befestigungen aller Art sind nur mit gebohrten
Dübeln auszuführen. Geschossene Befestigungsbolzen
sind nicht zulässig. Es dürfen nur mit Zulas-
sungsbescheid bauaufsichtlich zugelassene Dübel
Verwendung finden.
Sind Ankerschienen vorhanden, hat die Befestigung
vorrangig an diesen zu erfolgen. Ausnahmen sind
nur nach Rücksprache mit der Bauleitung zulässig.
Der AN hat sich vor Beginn der Arbeiten bei der
Bauleitung nach der zulässigen Belastung der An-
kerschienen zu erkündigen. Evtl. auftretende
Schäden gehen zu Lasten des AN.
3. Mindestanforderungen an die technische Ausführung
von Kabelpritschen/Kabelrinnen aus Stahl
Die Holme sind als Verstärkung und Kantenschutz
mit oberem Falz zu versehen. Sprossen aus
C-Profil, Abstand höchstens 300 mm, mit gratloser
Kabelauflagefläche. Bei Verzinkung (DIN 50 976)
ist nach Bearbeitung eine Zinkschichtdicke von
70-90 Mikrometer einzuhalten. Die Verzinkung der
Bauteile muß den Richtlinien des Deutschen Ver-
zinkerei Verbandes (DVV) entsprechen. Bei galva-
nischer Verzinkung der Bauteile muß die Zink-
schichtdicke mind. 12 Mikrometer betragen.
Sämtliche Kabelbahnen sind leitend miteinander zu
verbinden und zu erden. Die Erdverbindungen sind
mit den Einheitspreisen abgegolten.
4. Allgemeine Installation
Bei sichtgemauerten Wänden ist darauf zu achten,
daß die Schalter bzw. Steckdosen auf die Stein-
mitte montiert werden.
In allen Abzweigdosen und -kästen, Verteilungen
und Verbrauchern sind sämtliche Leitungen und Ka-
bel dauerhaft und haltbar zu kennzeichnen.
Die Abzweigdosen, Kastendosen und Durchführungs-
kästen sind vor dem Verputz mit Putzdeckeln so
abzudichten,
daß während der Putzarbeiten kein Speis in diese
eindringen kann.
Das für die Montage erforderliche Klein-, Isolier-
und Befestigungsmaterial wie Schellen, Schrauben,
Deckenhaken, Enddosen, Dübel, Stahl- und Isoliermuffen,
Isolierband, Klemmen, Kabelschuhe und dergleichen, soweit
diese im Leistungsverzeichnis nicht enthalten
sind, sowie der gesamte Verschnitt an Rohren, Leitungen
und dergleichen, muß in den Einheitspreisen enthalten sein.
Ebenso werden die aus den Rohren überstehenden
Leitungsenden für den Anschluß an die Armaturen,
Verteilungen und dergleichen nicht gesondert verrechnet.
Kabelbahnen, auf denen Leitungen und Kabel mit
Funktionserhalt (E 90) geführt werden, sind ent-
sprechend den Prüfzeugnissen zu befestigen, d.h.
mit geschraubter zweiter Abhängung.
Befestigungen an Stahlbetonfertigelementen sind
mittels Dübeln oder Klauenbefestigungen einschl.
aller Lieferungen zu erstellen, wobei jedoch kei-
nerlei Beschädigungen an den Fertigteilen auftre-
ten dürfen.
Die Befestigungen an Ortbeton- und Mauerwerkteilen
sind in der vorgenannten Art bzw. durch Veranke-
rung in dafür vorgesehenen Aussparungen zu er-
stellen. Alle diesbezüglichen Leistungen mit
Ausnahme der Vergußarbeiten für Aussparungen sind
vom Auftragnehmer auszuführen.
Für die Befestigung der Verteilungen, Geräte,
Leuchten, Kabel und Kabelbahnen etc. sind evtl.
Hilfskonstruktionen sowie Befestigungsmaterial
mitzuliefern.
Stößt der Auftragnehmer auf eine fehlerhafte
Schaltung oder Planung, ist er verpflichtet sofort
die Bauleitung zu benachrichtigen, damit
schnellstens eine Klärung durchgeführt wird.
Evtl. erforderliche Wand- und Deckendurchbrüche
bis zu einer Größenordnung von 35mm Durchmesser
und einer Wand / Deckendicke von 35cm sind vom
Ersteller der Elektroanlagen nach Rücksprache mit
der örtlichen Bauleitung kostenlos zu erstellen.
Sämtliche zum Lieferumfang gehörenden Eisenteile
sind grundsätzlich zu entrosten und mit zwei
rostschützenden Grundanstrichen und einem Ferti-
ganstrich zu versehen.(Farbton und Material nach
Wahl der örtlichen Bauleitung.)
Bei einer Anhäufung von Schaltgeräten ist für eine
ausreichende Be- und Entlüftung zu sorgen. Für die
Stromkreise und Schaltgeräte sind auf der Ab-
deckung Bezeichnungsschilder aus zweischichtigem,
verschiedenfarbigem Kunststoff für jeden Strom-
kreis getrennt anzubringen. Gleiches gilt für die
Verteilung selbst. Beschriftung mit Klebestreifen
von Prägezangen oder dergleichen ist nicht er-
laubt.
Für eine Installationsart ist nur Material eines
Fabrikates und eines Types zu verwenden. Werden
die Arbeiten eines Bauvorhabens an mehrere Firmen
vergeben, so werden vor Beginn der Montagearbeiten
gemeinsam mit der Bauleitung die zu verwendenden
Typen und Fabrikate festgelegt.
Alle Geräte sind vor Einbau und Bestellung zu be-
mustern.
In allen Räumen, in denen mit Feuchtigkeit oder
Dämpfen gerechnet werden kann, dürfen nur Mes-
singschrauben für die Befestigung der Leuchten
verarbeitet werden. Dort wo eine Verkittung mög-
lich ist, muß dieselbe vorgenommen werden.
Nach Fertigstellung der Anlagen, jedoch vor Nut-
zung der Räume hat der Unternehmer den Nutzer ohne
Aufforderung in die Anlage einzuweisen. Die Kosten
sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
Alle Positionen sind als betriebsfertig anzubie-
ten; spätere Nachforderungen in Bezug auf die Po-
sitionen werden nicht extra vergütet. Überstun-
denzuschläge für Arbeiten, die zur Erreichung der
gesetzten Termine geleistet werden müssen, werden
nicht als Zuschläge vergütet, sondern mit den
Einheitspreisen abgegolten.
Werden Anlagenteile ohne Rücksicht auf andere In-
stallationen eingebaut, so sind diese erforderli-
chenfalls ohne Vergütung auszutauschen und ord-
nungsgemäß wieder einzubauen. Im Zweifelsfall ist
die Bauleitung zu fragen. Der AN verpflichtet
sich, mit anderen Gewerken über Trassenverläufe zu
koordinieren.
Der Montageverlauf ist dem zu den Vertragsbedin-
gungen gehörenden Bauzeitplan anzupassen. Verzö-
gerungen sowie Unterbrechungen in einzelnen Ab-
schnitten müssen durch verstärkten Personaleinsatz
kurzfristig wieder aufgeholt werden. Es werden
keine Verzögerungen, die aus vorangehenden Ab-
schnitten stammen, für den weiteren Montageverlauf
anerkannt.
Bei der Montage ist zu beachten, daß nur Schlitze,
Durchbrüche etc. benutzt werden, die für die ent-
sprechenden Gewerke vorgesehen sind. Nimmt der AN
darauf keine Rücksicht, wird die Entfernung und
Neuverlegung ohne Vergütung verlangt.
Die im LV offengelassenen Angaben über Fabrikat,
Type, technische Daten etc. sind vom Bieter ge-
nauestens auszufüllen. Angebote, die die erfor-
derlichen Angaben nicht enthalten, können von der
Zuschlagserteilung ausgeschlossen werden. Beige-
fügte Prospekte, Abbildungen und dergl. sind mit
der sie betreffenden Titel- und Positionsnummer zu
bezeichnen.
Der AN muß sich vor Beginn der Arbeiten mit den
zuständigen Behörden und Versorgungsunternehmen in
Verbindung setzen und alle zur Ausführung zu be-
achtenden Vorschriften und Auflagen einholen.
Der AG behält sich vor, Positionen, Titel oder
Teile aus dem Angebot über den Rahmen der VOB
hinaus zu mindern, ohne daß dem AN ein Anrecht in
irgendeiner Form auf Ersatz zusteht.
Falls Nachtragsaufträge erforderlich werden, gel-
ten die Bedingungen des Hauptauftrages.
Die Kupfernotiz ist frei kalkulierbar und gilt als
Festpreis bis zum Ende der Bauzeit.
5. Ausführungsrichtlinien für Installationen
Mehrfach-Steckdosen mit einer Einbaudose sind un-
tersagt, stattdessen sind separate Einbaudosen und
Kombi-Abdeckplatten zu verwenden.
Es sind nur Schalterdosen mit Befestigungsschrau-
ben einzusetzen, so daß der Geräteeinsatz ange-
schraubt werden kann. Eine Befestigung mit Kral-
lenbügel allein ist nicht statthaft.
Iso-Dosen müssen aus schwerentflammbarem Material
bestehen. Bei Entzündung darf das Material nicht
weiterbrennen, wenn die Zündquelle erlischt.
Tropfen dürfen nicht brennend herunterfallen.
Installationsrohre unter-Putz sind mit Zementbin-
der oder Schellen in Schlitzen zu befestigen.
Einbaudosen müssen mit der fertiggeputzten Wand
bündig abschließen.
Mehrfachabdeckungen bei Gerätekombinationen sind
mit den Einheitspreisen abgegolten.
Schalter, Taster und Schuko-Steckdosen dürfen nur
aus einem Programm eingesetzt werden. Es ist als
Standardausführung ein zeitlos elegantes Programm
im Baukastensystem mit vielfältigen Kombinati-
onsmöglichkeiten zu wählen. Im gleichen Programm
müssen auch Dekorausführungen zum Einsatz in
Sonderbereichen vorhanden sein. Gerätesockel,
Rahmen und Abdeckungen müssen aus bruchfestem,
antistatischem Formstoff bestehen. Eine Span-
nungsprüfung muß von vorne ohne Ausbau des Gerä-
teeinsätzes möglich sein.
Der AN stellt auf Anforderung leihweise, ohne
Vergütung und Montage, Mustergeräte zur Verfügung.
Der AG kann diese zu Vergleichzwecken bis zur Ab-
wicklung des Auftrages zurückhalten.
Auf-Putz-Installationen sind grundsätzlich in of-
fener Rohrverlegung auszuführen, auch innerhalb
von abgehängten Decken. Maximaler Abstand der Be-
festigungsschellen 1 m. Strapse sind zur Befe-
stigung von Leitungen nicht zulässig. Bei
aP-Abzweigdosen/-kästen ist jede eingeführte Lei-
tung mit einer Abstandschelle gegen Zug zu entla-
sten.
Es dürfen keine Leitungen lose auf abgehängten
Deckensystemen liegen.
6. Verlegen von Leitungen und Kabeln mit
Funktionserhalt
Bei der Verlegung von Leitungen mit Funktionser-
halt (E 90) a.P. und in abgehängter Decke ist zu
beachten, daß die entsprechenden Bügelschellen mit
Langwanne bzw. zweilappigen Schellen verwendet
werden müssen.
Die Mehrkosten der Befestigungsmaterialien sind
mit zu kalkulieren und mit den Einheitspreisen der
Kabel und Leitungen in der entsprechenden Verle-
geform abgegolten.
Werden mehrere Schalter und Steckdosen untereinander
angeordnet, sind Kombinationsplatten zu verwenden.
Angegebene Maße beziehen sich auf die Mitte der
Abdeckplatte.
Die Höhe der Schalter und Steckdosen beträgt,
wenn nicht anders angegeben, in allen Räumen
a) Schalter 1,05 m
b) Steckdosen für Kochend-
wassergeräte 1,55 m
c) Herdanschlußdosen 0,30 m
d) Steckdosen 0,30m
e) Antennensteckdosen 0,30 m
f) Telefondosen 0,30 m
g) Steckdosen für Arbeits-
pl. (Küche) 1,15 m
h) Wandauslaßdosen
(WC, Dusche, Bad) 2,00 m
i) Sprechstellen 1,50 m
j) Abstand von der Türfüllung 0,15 m
(Fertigmaß)
über fertigem Fußboden.
7. Grundsätzliche Ausführungsrichtlinien für
sämtliche Verteilungen und Schaltanlagen
Verteilungsbezeichnung durch ein graviertes Reso-
palschild außen angeschraubt, weiß mit schwarzer
Schrift oder gleichwertig. Die Verteilung erhält
an der Türinnenseite eine Tasche zur Aufnahme des
Schaltplanes.
Für die Leitungseinführung und -rangierung ist ein
ausreichend bemessener Raum vorzusehen einschl.
Registerschiene für die Halterung der Leitungen
durch Anreihklemmen und zur Zugentlastung. Über-
flüssige Leitungslängen dürfen nicht im Rangier-
raum untergebracht werden. Das Verlängern von
Leitungsadern durch Klemmen jeglicher Art inner-
halb der Verteilung ist nicht statthaft.
Die Leitungen werden auf Schaltanlagen-Reihen-
klemmen geführt, wobei allen Abgängen die N- und
PE-Reihenklemmen zuzuordnen sind. Auch Reserve-
adern von Steuerleitungen sind an Reihenklemmen
anzuschließen. Die Reihenklemmen sind zu numerie-
ren.
Alle Betriebsmittel sind mit einem Gerätebuchsta-
ben nach DIN 40 719 Teil 2 zu kennzeichnen, und
zwar gleichlautend am Gerät, im Schaltplan und in
der Stückliste (Revisionsunterlagen!). Die
Geräte-Kennzahl muß mit der Stromkreis-Nr. des
Installationsplanes übereinstimmen.
Aus dem in der Verteilung befindlichen Revisions-
plan muß bei jedem Stromkreis eindeutig der ange-
schlossene Bereich der Verbraucher hervorgehen.
In Türen eingebaute Geräte sind durch eine Iso--
Abdeckung rückseitig abzudecken als Berührungs-
schutz bei offenliegenden Geräteklemmen. Türen
müssen eine Feststellvorrichtung haben.
Freiliegende Sammelschienen sind berührungssicher
abzudecken. Sicherungsautomaten und Schraubsiche-
rungen sind so zu montieren, daß die Anschluß-
klemmen beim Bedienen nicht berührt werden können.
Geräte mit offenen Klemmen sind räumlich getrennt
anzuordnen, so daß keine Gefahr des zufälligen
Berührens besteht.
Nach Abschalten des Hauptschalters noch Spannung
führende Klemmen sind eindeutig zu kennzeichnen.
Mehrreihige Klemmenleisten sind so anzuordnen, daß
durch die angeschlossenen Adern keine Klemmen
verdeckt werden.
Auf eine gleichmäßige Phasenbelastung der
UV-Zuleitung ist besonders zu achten.
Die Größe von Reihenklemmen muß für den Nennstrom
des zugehörigen Schalt-/Sicherungsorganes ausge-
legt werden.
Die Verteilungen müssen einen ca. 20%-igen Leer-
platz Reserve aufweisen, und zwar bezogen auf je-
den ausgeführten Schienenabschnitt.
8. Montagezeichnungen
Der Auftragnehmer hat nach den Ausführungsplänen
des Auftraggebers Montagezeichnungen nach DIN
(Grundrißpläne, Übersichtsschaltpläne und Strang-
schemen) unaufgefordert 14 Tage vor Montagebeginn
der Bauleitung vorzulegen.
Es sind Einbau-, Fundament-, Schlitz- und Durch-
bruchpläne aufzustellen und mit dem Auftraggeber
abzustimmen. Sofern die Schlitz- und Durchbruch-
pläne bereits vorliegen, hat der Auftragnehmer
diese zu prüfen.
9. Revisionsunterlagen
es sind nach DIN 18 382/3-114 Bestandspläne in
dreifacher
Ausfertigung zu liefern, davon einfach farbig
angelegt,
sowie zusätzlich ein auf CD ROM im DWG / DXF und
Wordformat nach Wunsch des Auftraggebers.
Ferner Bedienungs- und Wartungsanweisungen. Sie
sollen Aussagen entsprechend folgender Gliederung
machen:
- Anlagenbeschreibung:
Anlagencharakterisierung mit Ortsbestimmung
aktualisierte Energiebilanz
Betriebsdaten
Installationsdaten
anlagenspezifische Merkmale
- Bedienungsanweisung:
Funktion und Lage der Bedienungsorgane
Bedienungsreihenfolge in Abhängigkeit der
Betriebsweise
Anzeige-, Steuer-, Schalt-, Schutz- und
Regelgeräte
Sicherheitseinrichtungen
Erläuterungen von Störungsmeldungen
- Wartungsanweisung:
Wartungsumfang als Inspektionstabelle
erforderliche Spezialwerkzeuge
Art und Zeitfolge von behördlichen Prüfungen
- Ersatzteilaufstellung:
Stücklisten für Schaltanlagen, Verteilungen,
Tableaus mit Gerätetypen und Bestelldaten
Ersatzteillisten mit Angabe von Hersteller
(Hauptwerk),
Auslieferungslager und Kundendienststützpunkt
mit Anschrift und Telefonnummer
- Zählerlisten der Mieter
- Auflistung der internen Unterzähler als
Schemadarstellung
- Meßprotokolle über Beleuchtungsstärkemessungen
für alle Bereiche, sowohl der Normalbeleuchtung
als auch der Sicherheitsbeleuchtung.
Für die Messungen gelten die Aussagen des
Entwurfes DIN 5035 Teil 6
Technische Vorbemerkungen Elektro
01 440 Elektrische Anlagen
01
440 Elektrische Anlagen
01.01 443 - Niederspannungsschaltanlagen
01.01
443 - Niederspannungsschaltanlagen
01.02 444 - Niederspannungsinstallationsanlagen
01.02
444 - Niederspannungsinstallationsanlagen
01.03 445 - Beleuchtungsanlagen
01.03
445 - Beleuchtungsanlagen
01.04 446 - Blitzschutz- und Erdungsanlagen - Potentialausgleich
01.04
446 - Blitzschutz- und Erdungsanlagen - Potentialausgleich
01.05 449 - Sonstiges zur KG 440
01.05
449 - Sonstiges zur KG 440
02 450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen
02
450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen
02.01 452 - Such- und Signalanlagen
02.01
452 - Such- und Signalanlagen
02.02 457 - Übertragungsnetze
02.02
457 - Übertragungsnetze