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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen Beschreibung elektrische Anlagen
Diese Beschreibung Elektrische Anlagen soll dem Bieter einen Überblick über den anzubietenden Leistungsumfang und die Qualitätsanforderungen für die schlüsselfertige Errichtung des Objektes vermitteln.
Detail-Informationen sind im Leistungsverzeichnis vorgegeben.
Die Beschreibung Elektrische Anlagen beinhalten Mindestanforderungen, Mindeststückzahlen und Mindesteigenschaften als langfristige Ausbaureserven für spätere Nutzungsänderungen und Erweiterungen.
Diese Ausbaureserven gehören zum Leistungsumfang des Auftragnehmers und sind bei einer Pauschalierung vom Auftragnehmer ergänzend zu berücksichtigen.
Ergänzend zur Baubeschreibung und zu den Planunterlagen wird das Objekt im Wesentlichen, wie folgt, beschrieben:
Allgemeine Beschreibung der Baumaßnahme
Bauzeit
Die Bauzeiten sind aus den beigefügten Vorbemerkungen der Bauherrschaft zu entnehmen.
Definierte Details sind aus dem Bauzeitenplan zu entnehmen.
Lage, Grundstück
Das Grundstück liegt in einem neuen Wohngebiet in Bremen
Gebäudekenndaten
Es handelt sich um ein Wohngebäude zum Teil in Stahlbetonbauweise und in Mauerwerk.
- 7 Obergeschosse
Wohngebäude ohne Tiefgarage
Vorbemerkungen
1. Erschließung 1. Erschließung
1.1 Erschließung - Starkstrom -
Die Erschließung des Gebäudes mit elektrischer Energie erfolgt durch den
Versorgungsnetzbetreiber Wesernetz
.
Es ist Aufgabe des AN, alle erforderlichen Termine und Leistungen mit dem VNB so zu koordinieren, dass die elektrotechnische Versorgung termingerecht erbracht wird. Dies gilt auch für die Abstimmung der VNB-Trassen für die Versorgung des Objekts.
Die Beauftragung des Versorgungsnetzbetreibers sowie die Zahlung von Erschließungsbeiträgen wie z.B. Baukostenzuschüsse etc. sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung und werden vom Auftraggeber direkt vorgenommen.
1.2 Erschließung - Schwachstrom -
Die gesamte fernmeldetechnische Erschließung des Gebäudes erfolgt durch das Telekommunikationsunternehmen
Hierfür ist ein Übergaberaum Technikraum ELT vorgesehen.
Es ist Aufgabe des AN, alle erforderlichen Termine und Leistungen mit den Telekommunikationsunternehmen so zu koordinieren, dass die fernmeldetechnische Versorgung termingerecht erbracht wird. Dies gilt auch für die Abstimmung der Telekommunikationstrassen innerhalb des Gebäudes für die Mieterversorgung.
Die Beauftragung des Telekommunikationsunternehmens sowie die Zahlung von Erschließungsbeiträgen wie z.B. Baukostenzuschuss etc. sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung und werden vom Auftraggeber direkt vorgenommen.
1. Erschließung
2. Energieversorgung 2. Energieversorgung
Allgemein
Der gesamte elektrotechnische Ausbau des Niederspannungs-, Hausanschluss-, Zählerraumes etc. ist vom Bieter in Abstimmung mit dem VNB zu erbringen.
Vom VNB wird eine Netzqualität entsprechend der DIN EN 50160 zur Verfügung gestellt. Der AN gewährleistet, dass die einwandfreie Funktion sämtlicher verwendeter Komponenten (z.B. Transformatoren, Vorschaltgeräte usw.) bei Einhaltung der Grenzwerte der o.g. Norm gegeben ist.
Gebäudeeinführungen für alle Kabel sind druckwasserdicht vorzusehen.
2.1 Niederspannungsanlagen
2.1.0 Allgemein
2.1.0.1 Netz
Es wird ein TN-S Netz 400 V mit gleichem Leiterquerschnitt für L1, L2, L3, N und PE errichtet.
Ab einem Querschnitt von 25 mm² ist eine Reduzierung des PE zulässig.
2.1.0.2 Fabrikatvorgaben
Sämtliche Verteilungen im Gebäude sind -soweit möglich- als einheitliches Fabrikat vorzusehen. Eine entsprechende Koordination mit allen Gewerken hat durch den AN Elektro zu erfolgen.
2.1.0.3 Blitz- und Überspannungsschutz in Niederspannungsanlagen
Als Schutz von Personen und Anlagen innerhalb von Gebäuden gegen Blitzeinwirkung und Überspannung ist beginnend in den NSHV ein Blitz- und Überspannungsschutzsystem, bestehend aus Blitzstromableitern der Anforderungsklasse Typ 1, und Überspannungsableitern der Anforderungsklasse Typ 2 und Typ 3 zu installieren.
2.1.0.4 Ausbaureserve, Leistungsreserve
Die Errichtung der Verteilungen, Kabel- und Leitungsführungssysteme, Wand- und Deckendurchführungen, Brandschotts erfolgt unter Beachtung von Reserven für zukünftige Nachbelegung. Diese Reserven sind mit Fertigstellung des Objekts nachzuweisen.
Alle Verteilungen außer den Wohnungsverteilern sind mit einer 20%igen ausgebauten Reserve je Schaltgruppe (Sicherungen,Schaltgeräte, Klemmen) anschlussfertig zu montieren.
Unabhängig hiervon ist eine zusätzliche Platzreserve von 30 % vorzuhalten.
Die Bemessung der Kabel und Leitungen erfolgt unter Berücksichtigung einer Leistungsreserve von 20 % auf die installierte Leistung.
Kabel- und Leitungsführungssysteme dürfen in ihrem gesamten Verlauf, getrennt nach Stark- und Schwachstromanteil, nur zu 70 % belegt sein.
Wand- und Deckendurchführungen sind mit 30 % Reserve auszuführen.
Bei der Auslegung der Brandschotts sind die Reserven der Kabel- und Leitungsführungssysteme zu berücksichtigen.
Es sind folgende Anlagen vorgesehen:
2.1.1 Niederspannungsanlage Allgemein
2.1.1.1 Zähleranlagen
Das Gebäude erhält eine Zähleranlage von 66 Zählern
Standort: Technikraum EG
Kurzbeschreibung der Anlage: die Anlagen sind gemäß der TAB Wesernetz aufzubauen.
2.1.1.2 Unterverteilungen Allgemein
Für jedes Haus ist eine Allgemeine-UV im EG vorgesehen.
Darüber hinaus sind weitere Verteilungen geplant:
In die Unterverteilungen werden integrierte Blitz- und Überspannungsschutzgeräte für den Personen- und Anlagenschutz im Rahmen eines koordinierten Blitz- und Überspannungsschutzkonzeptes berücksichtigt.
2.1.1.3 Unterverteilungen Fremdgewerke
Allgemein
Die Verteilungen für alle Fremdgewerke sind, soweit in dieser Leistungsbeschreibung nicht anders festgelegt, nicht Gegenstand der Ausschreibung und werden durch die einzelnen Gewerke, wie in der Leistungsbeschreibung der Haustechnik - Technische Anlagen beschrieben, selbst geliefert.
2.1.1.4 Unterverteilung Wohnungen
Jede Wohnung erhält eine 4-reihige Unterverteilung . Die Platzreserven sind gem. der DIN VDE 18015 zu berücksichtigen.
3. Installation
Allgemein
Die Installation des Leitungsnetzes erfolgt im Wesentlichen, soweit in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vermerkt:
Auf Steigetrassen bzw. C-Profilschienen innerhalb der Installationsschächte. In Beton-Leerrohr innerhalb der Stahlbetonwände. In Unterputz mit Wandschlitzen bzw. Hohlwandinstallation im Estrich, in den Wohnungen. In offener Rohrmontage bzw. in Installationskanälen im Bereich von Technikzentralen, Tiefgaragen und Kellerräumen.
4. Beleuchtung
4.1 Allgemeinräume
Die komplette Beleuchtung für alle Bereiche wie z. B. die Treppenhäuser, Flure, Technikbereiche, Tiefgarage, u. sonstige Nebenräume sind Bestandteil der Leistung des AN.
4.2 Öffentliche und nicht öffentliche Verkehrswege
Die Verkehrswege außerhalb des Gebäudes werden im Zuge der Außenanlagengestaltung mit entsprechenden Leuchten bestückt. Zur Leistung des AN gehört die Verkabelung der Leuchten, die Leuchten und Verteiler einschl. Anschluss.
4.3 Beleuchtung Wohnungen
In den Wohnungen sind nur Leuchtenauslässe vorzusehen.
5. Erdungs-Blitzschutzanlage und Potentialausgleich
Das Gebäude erhält eine äußere Blitzschutzanlage.
Fundamenterderanlage,
Für das Gebäude ist ein Edelstahlnetz unter der Bodenplatte sowie ein Fundamenterder in der Bodenplatte auszuführen.
Der Potentialausgleich ist entsprechend den Vorschriften auszuführen.Die im LV genannten EMV-Maßnahmen sind vorzusehen.
Alle Leitungen, die aus der Blitzschutzzone "0" in das Gebäude geführt werden, sind sowohl stark- als auch schwachstromseitig durch Blitzstrom- bzw. Überspannungsableiter zu schützen.
6. Brandschottungen
In allen Bereichen des Gebäudes, in denen die zulässige Brandlast überschritten wird, sind die Kabeltrassen gemäß den geltenden Vorschriften zu schotten. Entsprechend den vorgegebenen Brandabschnitten sind alle Durchbrüche mit Brandschotten zu schließen. Gleiches gilt für Steigeschächte.
Für jedes Brandschott ist vor Montage ein maßstabgerechter Montageplan mit allen für die Nachweisführung der Einhaltung der Auflagen des Zulassungsbescheides des Brandschottsystems erforderlichen Eintragungen anzufertigen und dem Auftraggeber vorzulegen. Die Brandschottunterlagen sind dem AG in einer gesonderten Bestandsdokumentation vor Abnahme der Leistung zu übergeben.
7. Sprechanlagensystem
Alle Häuser erhalten eine separate Sprechanlage, welche in die bauseitige Briefkastenanlage integriert wird.
In jeder Wohnung ist eine Innenstation zum Freisprechen im Flur vorgesehen.
8. Medienverteiler
In jeder Wohnung ist ein Medienverteiler 4-reihig mit einer Steckdosenleiste vorgesehen.
14. Sonnenschutz
Die Erdgeschosswohnungen erhalten elektrische Jalousie. Der E-Anschluss am Jalousiemotor ist vom AN auszuführen.
2. Energieversorgung
Vollständigkeit der Leistungen Vollständigkeit der Leistungen
Alle in dieser Ausschreibung enthaltenen Leistungen gelten als vorschriftsmäßige, ordentliche und gebrauchsfertige Erbringung der geforderten Leistung, die unter Zugrundelegung der anerkannt.en Regeln der Technik, der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, Richtlinien und Bestimmungen meisterlich herzustellen, zu liefern und einzubauen sind, einschließlich aller Nebenleistungen, sofern nicht ausdrücklich etwas festgelegt ist.
Arbeitsunterbrechungen, bedingt durch bauliche Situationen, Witterungseinflüsse oder Behinderung durch andere Firmen berechtigen nicht zu Mehrforderungen.
Die Texte der einzelnen Positionen, die technischen Vorschriften und Ausführungsbestimmungen, die Vorbemerkungen, die Planunterlagen und Vertragsbedingungen sind jeweils im Zusammenhang zu verstehen.
Wichtiger Hinweis:
Sollte der Bieter der Auffassung sein, dass einzelne zur funktionsfähigen Erstellung der Werke notwendige Leistungen unvollständig oder fehlerhaft beschrieben sind, so hat er in einer gesonderten Anlage zum Angebot die beschriebene Leistung zu ergänzen und die Kosten dort auszuweisen. Mehranforderungen nach Angebotsabgabe werden nicht anerkannt
Der Auftragnehmer hat die in der Planung beschriebenen Anlagen eigenverantwortlich zu überprüfen, zu überarbeiten und ggf. zu ergänzen, so dass die daraus resultierenden und anzubietenden Leistungen komplette, voll funktionsfähige, allen Vorschriften entsprechende, den ordnungsgemäßen Betrieb gewährleistende und abnahmefähige Anlagen beinhalten.
Vollständigkeit der Leistungen
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Angebotsbedingungen
Die nachfolgende Leistungsbeschreibung legt Mindestanforderungen für die zu erbringenden Leistungen fest, ist dabei jedoch nicht abschließend und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Der Auftragsgegenstand umfasst auf jeden Fall sämtliche Leistungen, welche zur Erbringung der in den Anlagen zu diesem Vertrag beschriebenen Gesamtleistung erforderlich sind, und zwar auch solche Leistungen, welche zwar in diesen Unterlagen nicht ausdrücklich erwähnt worden sind, die jedoch unumgänglich sind, um die Erstellung der funktionsgerechten Gesamtleistung zu ermöglichen.
In der Preisabfrage speziell geregelte Bauteile lassen daher ausdrücklich keinen Rückschluss auf andere, notwendigerweise zu erstellende Bauteile zu. Negativaussagen durch Nichtregelung oder konkludente Regelung vergleichbarer Objekte entsprechen nicht dem Willen des Bauherrn und sind als Kalkulationsgrundlage auszuschließen.
Die Ausführungsplanung/Montageplanung erfolgt als auftragnehmerseitige Leistung und ist somit Grundlage des Angebots.
Die beiliegenden Unterlagen der Leistungsbeschreibung dienen als Kalkulationsgrundlage, wobei Konkretisierungen zu der durch den AN zu erstellenden Ausführungs- und Montageplanung im Angebotspreis zu berücksichtigen sind. Im Interesse des Bieters sind daher zur Kalkulation die auftraggeberseitigen Vorgaben planerisch zu durchdringen.
Anforderungen an den Auftragnehmer / das Angebot
Aufgrund des vorbeschriebenen Aufbaus der Leistungsbeschreibung wird vom Auftragnehmer eine fundierte Fachkenntnis zur Kalkulation und Erstellung der Leistungen erwartet. Im Rahmen seines Gewerkepaketes trägt der Auftragnehmer die Gewährleistung für die Funktionsfähigkeit seiner Gesamtleistung (Bauelemente-Funktionalität) und nicht nur die Summe seiner Einzelleistungen.
Er hat die auftraggeberseitigen Vorgaben bei der Angebotsbearbeitung, insbesondere auf Widersprüche und Fehler, zu prüfen und dies mit Quellenangabe im Angebotsschreiben zu dokumentieren.
Mengenermittlung / Kalkulationsrisiko
Der Bieter trägt das Mengenermittlungs- und Kalkulationsrisiko uneingeschränkt. Ist der Bieter der Meinung, dass die Kalkulationskriterien nicht ausreichend sind, um die Mengen festzustellen, zu schätzen oder zu prüfen, hat er dies zu dem im Anschreiben festgelegten Rückfragetermin vor Abgabe seines Angebotes dem AG schriftlich so detailliert anzuzeigen, dass eine zielgerichtete Ergänzung durch die Planungsbeteiligten des Bauherrn ermöglicht wird.
Soweit Empfehlungen ausgesprochen sind, gelten diese als Mindestanforderungen an die vom AN zu erbringende Leistung.
Kostengliederung
Die Kalkulation hat entsprechend der vorgegebenen Kostengliederung zu erfolgen. Alle Kosten sind den entsprechenden Titeln zuzuordnen und klar zu trennen.
Nebenangebote sind separat, jedoch in vergleichbarer Gliederung und Gliederungstiefe, im Angebotsschreiben oder in gesonderter Anlage zu bepreisen.
Alle Einzel- und Pauschalpreise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist, unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes, am Schluss des Angebotes vom Bieter hinzuzufügen.
Die Kosten für die technische Bearbeitung der Gewerke, wie z.B.
- Werkstatt- und Montagepläne
- sämtliche zur Erstellung der Leistung notwendigen
Nebenleistungen auch als besondere Leistung
werden nicht als selbstständige Kostenposition aufgeführt und sind im Angebotspreis enthalten.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Allgemeine Anmerkungen Allgemeine Anmerkungen
Der AG behält sich vor, nur Teile des Angebotes zu beauftragen bzw. das Angebot in mehrere Teilaufträge zu unterteilen.
Die Anlagen sind komplett mit allen Nebenleistungen als voll funktionsfähige Anlagen anzubieten.
Alle im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich und einzeln angegebenen Leistungen sowie Lieferung von Klein-, Isolier-, Klemm-, Abdicht- und Befestigungsmaterial, die für die einwandfreie Ausführung und Funktion der Anlage erforderlich sind, gehören zur geforderten Leistung und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Dies gilt insbesondere für nicht näher zu definierende Montageabschnitte, Teilmontagen in Abhängigkeit zu den übrigen Ausbauarbeiten und die damit verbundenen Zeitaufwendungen für Koordinationen.
Technische Vorschriften
Die elektrischen Anlagen sind nach den neuesten und gültigen Vorschriften und den "anerkannten Regeln der Technik" zu erstellen.
Dazu gehören insbesondere
- VDE-Bestimmungen
- TAB des EVU
- Vorschriften des örtlichen Bauordnungsamtes / TÜV
- UVV der Berufsgenossenschaften
- Arbeitsstättenverordnung
- DIN-Normen
- EMV-Normen (DIN, VDE 0870)
- VdS-Richtlinien
- DIN 18015 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden
- Barrierefreies Bauen 18040
- Estriche im Bauwesen 18560
Sämtliche o. g. Vorschriften sind in der am Tag des Vertragsabschlusses / der Auftragserteilung gültigen Fassung maßgebend. Übergangsfristen von älteren Fassungen finden keine Anwendung. Andere Festlegungen müssen ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung getroffen werden.
Neuste Erkenntnisse zur EMV-gerechten Gebäudeinstallation sind bei der Ausführung zu beachten.
Als Grundlage hierfür gelten neben den aktuellen DIN- und VDE-Vorschriften Fachaufsätze und Unterlagen, die den Stand der Technik zur EMV-gerechten Gebäudeinstallation widerspiegeln.
Die baupolizeilichen, berufsgenossenschaftlichen, gesetzlichen und ministeriellen Bestimmungen sowie die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und Verhütung von Unfällen der entsprechenden Berufsgenossenschaften sind einzuhalten.
Massen
Der Bieter übernimmt die Verpflichtung, dass er die Anlagen den derzeitigen technischen Erkenntnissen entsprechend sowie in bester handwerklicher und fachgerechter Ausführung errichtet.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur Material verwendet werden darf, das den Anforderungen der VDE entspricht und mit dessen Prüfzeichen versehen ist.
Änderungsvorschläge, die eine technische Verbesserung, eine Verbilligung oder Beschleunigung des Bauvorhabens bedeuten, sind in einem besonderen Anschreiben zu erläutern und anzubieten. Sondervorschläge sind mit Skizzen bzw. Zeichnungen zu belegen.
Alle nachfolgend genannten Massen sind vom Bieter eigenverantwortlich zu überprüfen und gegebenenfalls entsprechend abzuändern.
Die Massenansätze werden bei einer Pauschalierung nicht Vertragsbestandteil.
Die angefragten Einheitspreise dienen als Kalkulationsgrundlage für eventuelle spätere Mehr- oder Minder-Nachtragsangebote.
Jede ausgewiesene Position versteht sich als fix und fertige Arbeit sowie als vorschriftsmäßige, handwerklich ordentliche, gebrauchs- und betriebsfertige Leistung, einschl. aller Nebenleistungen.
Alle Bohrungen und Durchbrüche bis 60 mm Durchmesser sowie Schlitze bis 30 mm Breite sind als Nebenarbeiten in die Einheitspreise einzukalkulieren. Alle sonstigen Öffnungen sind vom AN, im Zuge der Ausführungsplanung, vom Statiker bestätigen zu lassen.
Kurztexte
Im Text des Leistungsverzeichnisses werden aus Gründen der Vereinfachung viele Ausdrücke als selbstverständlich und bekannt vorausgesetzt wie:
"Liefern, komplett montieren, herstellen, betriebsfertig anschließen, Werkzeuge, Geräte und Gerüste beistellen, Schutzmaßnahmen und
-vorkehrungen treffen" usw.
Die fertige Leistung ist mit einer erfolgreichen, betriebsmäßigen Prüfung (Funktionsprüfung) der Gesamtanlage abzuschließen. Hierbei umfasst die Gesamtanlage alle beschriebenen Leistungen.
Nachfolgend aufgeführte Abkürzungen bedeuten:
AV = Allgemeine Stromversorgung (Normalnetz-Versorgung)
SV = Sicherheitsstromversorgung (Ersatznetz-Versorgung)
EP = Einheitspreis
GP = Gesamtpreis
u.P. = unter Putz
a.P. = auf Putz
St = Stück
Bedarfspositionen
Die als Bedarfsposition gekennzeichneten Leistungen liegen noch nicht endgültig fest.
Der Umfang kann sich z. B. durch Änderungen der Raumaufteilung verändern.
Die Bedarfspositionen werden daher auch nach einer Pauschalierung mehr- und mindergerechnet.
Nachstehende Einheitspreise beinhalten ferner folgende Leistungen:
a) Ortsmontage
Eine betriebsfertige Montage aller nachstehenden Leistungen, auch wenn dieses nicht mehr ausdrücklich in den nachstehenden Positionen aufgeführt wird, beinhaltet grundsätzlich die entsprechenden Montage- und Inbetriebnahmemaßnahmen. Im Preis ist außerdem die Baustelleneinrichtung,
die An- und Abfahrt aller Monteure während der gesamten Ausführungsphase sowie die Fahrtkosten und Auslöseanteile enthalten.
b) Fracht und Verpackung
Für die Anlieferung des nachstehenden Materials, deren Verpackung und Transportversicherung, können seitens des Auftragnehmers dem Auftraggeber keine weiteren Kosten in Rechnung gestellt werden.
Dies gilt auch für den Abtransport aller Verpackungsmaterialien von der Baustelle und deren ordnungsgemäßen Beseitigung.
Diese Leistungen sind mit den kalkulierten Einheitspreisen abgegolten.
c) Nebenleistungen
Bei der Kalkulation des Angebotes ist weiterhin zu berücksichtigen, dass außer der Lieferung und Montage einer kompletten betriebsfertigen Anlage auch alle zur Erstellung dieser Anlage anfallenden Nebenleistungen zu erbringen sind.
Ferner sind jedoch auch Nebenleistungen in den Einheitspreisen zu berücksichtigen, auf die im weiteren nicht mehr zusätzlich eingegangen wird:
Dies gilt insbesondere für:
Beschriftung von Kabeln und Einbauteilen:
Alle installierten Komponenten und Kabel sind dauerhaft zu beschriften.
Die Beschriftung von Schaltanlagen, Geräten und Einbauteilen hat mit gravierten Schildern, geschraubt mit Schrauben aus rostfreiem Stahl, auf dem jeweiligenUntergrund zu erfolgen.
Dies ist in die EP's mit einzukalkulieren. Eine separate Vergütung erfolgt nicht.
Verteilungen aller Art:
Betriebsfertiger Anschluss aller ankommenden und abgehenden Kabel und Leitungen, deren ordnungsgemäße Einführung, die Bezeichnung der Kabel und Leitungen mit entsprechenden Zielkennungen, mit Beschriftungsfeld.
Diese vorgenannten Leistungen sind im Einheitspreis der jeweiligen Verteilung zu berücksichtigen.
Für Kabel, Leitungen und Stromschienensysteme
Verschnittanteile werden grundsätzlich nicht vergütet.
Der AN hat dieses bei der Einheitspreisbildung zu berücksichtigen.
Ferner ist vom AN bei der Bildung des Mischpreises für Installationsmaßnahmen zu beachten, dass Bügel-Befestigungssysteme oder Sammelhalterungen nicht mehr gesondert verrechnet werden können, sondern mit dem entsprechenden Einheitspreis für die ausgewiesenen Kabelpositionen abgegolten sind.
Stemmarbeiten für u.P.-Montagen müssen in den jeweiligen Positionen kalkulatorisch berücksichtigt werden.
Hierfür sind geeignete Werkzeuge zu verwenden, unter möglicher Schonung des Beton- und Mauerwerkes.
Müssen Stemmarbeiten in größerem Umfang durchgeführt werden, so bedürfen sie der Genehmigung der Bauleitung.
Der Auftragnehmer darf selbstständig in keinem Fall Dritte beauftragen, die Veranlassung hierfür muss immer vom Bauleiter erfolgen.
Für Arbeiten, die nicht vom Bauleiter angeordnet wurden, muss der Auftragnehmer die Kosten und bautechnischen Konsequenzen übernehmen.
Bei Sichtmauerwerk oder Sichtbeton darf nicht gestemmt werden.
Erforderliche Durchführungen oder Dübellöcher müssen gebohrt werden.
Ebenso ist das "Anschießen" mit Schussbolzen nicht gestattet.
Metall- und Kupferzuschläge werden nicht gesondert vergütet.
Mit dem kalkulierten EP sind alle beweglichen Metall- und Kupfernotierungen abgegolten.
Abzweigdosen, Rangierkästen, Kleinverteiler, Klemmdosen oder sonstige Verbindungs-Einheiten:
Der jeweilige Einheitspreis für vorbenannte Verbindungs-, Rangier- oder Klemm-Systeme beinhaltet grundsätzlich alle Leitungs- und Kabeleinführungen, die entsprechenden Ablängvorgänge, das ordnungsgemäße Verklemmen der ankommenden und abgehenden Adern (bei flexiblen oder starren Leitern mit verseilten oder verdrillten Drähten sind Ader-Endhülsen, verzinnt nach DIN 46228, zu verwenden) mittels zugelassener Einzelklemmen oder Klemmblöcken, incl. Beschriftung aller abgehenden und ankommenden Kabel.
Installationskanäle
Mit der Ausweisung eines Einheitspreises für einen Installationskanal aus Kunststoff oder Stahlblech/Alu sind alle Anschnitte, Gärungen und Passstücke, soweit erforderlich, abgegolten.
Weisen die Katalogunterlagen für das zur Ausführung freigegebene Installationssystem fabrikfertige Passstücke wie Winkel, T-Stücke usw. aus, so sind diese ohne Einschränkung zu verwenden und bei der Einheitspreisbildung zu berücksichtigen.
Sonstiges
Sollten bei den nachfolgenden Leistungsbeschreibungen betriebsnotwendige, nach den einschlägigen Vorschriften erforderliche Anlagenteile nicht besonders aufgeführt sein, so sind diese bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen.
Sonstige Nebenleistungen, die nicht zusätzlich vergütet werden:
Bei der Kalkulation des Angebotes ist zu berücksichtigen, dass außer der Lieferung und Montage einer kompletten betriebsfertigen Anlage auch alle zur Erstellung dieser Anlagen anfallenden Nebenleistungen zu erbringen sind.
Im Wesentlichen sind dies:
Eigenveranwortliche Durchführung aller für die Auslegung der einzelnen Anlagenteile erforderlichen Berechnungen.
Anfertigung der Werk- und Montagepläne in Abstimmung mit dem AG (Grundrisse, Schnitte, Zentralen, Schaltschemata, Frontansichten von Verteilern etc.). Der Auftragnehmer erhält unentgeltlich in 1-facher Fertigung Ausschreibungspläne des Fachplaners. Die Planunterlagen liegen in der Regel als dwg-Datensatz vor. Während der Ausschreibungsphase werden durch den Architekt die Gebäudegrundrisse als CAD-Dokument erstellt. Dieser Datensatz, als Voraussetzung zur Erstellung der Ausführungs- und Montageplanung, steht ebenfalls zur Verfügung. Der AN hat die fortgeschriebene Ausführungs/ Montageplanung in 2-facher Ausfertigung Papierformat farbig und 1-fach als CAD-Datensatz (AutoCAD 2000) beim AG zur Freigabe rechtzeitig einzureichen.
Anfertigung von Material- und Ersatzteillisten, aus denen alle technischen Daten, Fabrikats- und Typenangaben sowie die zum Einbau kommenden Stückzahlen hervorgehen.
Lieferung aller benötigten Unterlagen für die Anmeldung bzw. Anzeige genehmigungs- und überwachungspflichtiger Anlagen bei den Aufsichtsstellen bzw. Genehmigungsbehörden (z.B. Sachverständiger ELT, VdS) in den erforderlichen Stückzahlen. Hierzu gehört auch das Ausfüllen der vorgeschriebenen Vordrucke, die Beibringung der Prüfzertifikate (hierzu gehören auch Zulassungen im Einzelfall) und der Abnahmescheinigung. Der Auftragnehmer hat über den AG/Bauleitung des AG alle erforderlichen behördlichen Abnahmen zu veranlassen und die hieraus resultierenden Gebühren zu tragen.
Inbetriebnahme und Einregulierung der einzelnen Anlagen, Teilnahme an allen Einzelabnahmen bzw. an einer umfassenden Gesamtabnahme, die nach Fertigstellung an vom Auftraggeber zu bestimmenden Terminen vorgenommen werden. Diese Abnahmen erfolgen nur dann, wenn die Anlagen ordnungsgemäß fertiggestellt sind und hinsichtlich Leistung und Funktion den gestellten Forderungen entsprechend. Hierzu ist es zum Beispiel erforderlich, dass zu den vereinbarten Abnahmeterminen entsprechende Leistungsmessungen zum Nachweis der geforderten Leistungsdaten wie Einhaltung der max. zulässigen Spannungsabfälle, Einhaltung der erforderlichen Isolationswerte in rechtsverbindlich unterschriebenen Messprotokollen zusammengetragen werden. Diese dienen dann als Bestand der Abnahmeverhandlung.
Werden in der Ausschreibung genannte Werte nicht erreicht, so hat der Auftragnehmer alle zur Erreichung dieser Werte notwendigen Maßnahmen kostenlos durchzuführen.
Einrichten und Räumen der Baustelle, Vorhalten der Baustelleneinrichtung für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen. Gerüste bis zu einer Arbeitshöhe von 6 m sind durch den AN vorzuhalten.
Revisions- und Bestandspläne
Die endgültigen Revisionsunterlagen müssen folgende Bestandteile umfassen:
Beschreibung der Anlagen (3-fach)
Betriebsvorschriften und -anweisungen, ergänzt durch Übersichtspläne (Blockschaltbilder) mit Angabe der Betriebsstelle, mit Firmenstempel und rechtsverbindlicher Unterschrift versehen (3-fach). In Fällen, in denen Betriebsanweisungen auf Blech oder hinter Glas zum Aushang in den Betriebsräumen geliefert werden, sind weitere zwei Exemplare dieser Unterlagen in Form von Fotokopien oder Abschriften zur Verfügung zu stellen.
Anfertigung von Bestands- und Revisionsplänen, farbig, unter Verwendung der letztgültigen Schalt- und Gerätesymbole nach DIN, nach den in der Fachliteratur enthaltenden Vorschlägen angelegt, nach DIN 824 gefaltet und satzweise nach Blattnummern geordnet in je einem mit Inhaltsverzeichnis und Aufschrift versehenen Ordnersatz abgeheftet.
Die Revisionspläne müssen alle tatsächlich am fertigen Werk vorhandenen Anlagenmerkmale enthalten. Soweit es sich um Schnitte und Grundrisse handelt, sind die Einzeichnungen in die endgültigen und der Ausführung tatsächlich entsprechenden Baubestandspläne vorzunehmen. Bei verborgen eingebauten Anlagenteilen ist ein besonderer Hinweis über die genaue Lage und Zugänglichkeit zu machen. Die Blattgrößen sollen der A-Reihe DIN 823 entsprechen.
Alle Bestandspläne sind mit deutlicher Aufschrift "Bestandspläne", einer eindeutigen Bezeichnung, einer Blatt-Nummer, dem Firmenkopf und einer rechtsverbindlichen Unterschrift mit Datumsangabe zu versehen. Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass die Darstellung auf den Plänen der wirklichen Ausführung entsprechen und alle Angaben für spätere Instandsetzungs- bzw. Ergänzungsarbeiten enthalten sind.
Die Bestands- bzw. Revisionspläne gliedern sich wie folgt:
Inhalts- und Planverzeichnis Grundrisspläne mit allen v.g. Eintragungen, Lage der Hauptverteiler, Unterverteiler und Kleinverteiler (auch Abzweigdosen) mit Angabe der einzelnen Versorgungsbereiche und -arten. Funktionsschemata der einzelnen Anlagen mit Bezeichnung der Anlagenteile. Verteilerpläne mit Zielkennzeichnung, mit Angaben bezüglich der Kabeldimensionierung aller Zugangs- und Abgangskabel und -leitungen. Verteileransichten Geräte- und Ersatzteil-Dokumentation aller Anlagenteile incl. techn. Datenblätter. Stromlaufpläne aller techn. Anlagen Netzberechnung mit Selektivitätsnachweis Dokumentation aller Einstellwerte Betriebs- und Wartungsanweisungen, Bedienungsanleitungen. Alle geforderten Prüf- und Abnahmebescheinigungen.
Das Inhaltsverzeichnis ist vor Stellung der Gesamtdokumentation dem AG vorzulegen.
Die Dokumentation und Bestandsplanung wird durch die örtliche Fachbauleitung geprüft und gilt dann als mangelfrei übergeben, wenn ein mangelfreies Prüfergebnis der Fachbauleitung vorliegt.
Hierzu hat der Auftragnehmer Checklisten gemäß Anlage zum Leistungsverzeichnis getrennt nach den Anlagen auszufüllen, die anschließend durch die örtliche Fachbauleitung geprüft werden.
ABKÜRZUNGEN
für Abrechnungseinheiten:
d - Tag
Fm - Festmeter
h - Stunde
Jr - Jahr
kg - Kilogramm
km - Kilometer
km2 - Quadratkilometer
l - Liter
m - Meter
m - Quadratmeter
m3 - Kubikmeter
Mt - Monat
psch - Pauschal
Rm - Raummeter
St - Stück
t - Tonne
Wo - Woche
für technische Einheiten:
A - Ampere
bar - Atmosphäre Überdruck
C - Celsius
cm - Zentimeter
g - Gramm
h - Stunde
Hz - Hertz
kA - Kiloampere
kg - Kilogramm
kg/m - Kilogramm pro Meter
kV - Kilovolt
kVA - Kilovoltampere
kVAr - Kilovoltampere reaktiv (Blindleistung)
kW - Kilowatt
lx - Lux
M - Mega
m - Meter
Min - Minute
mm - Millimeter
mm2 - Quadratmillimeter
ms - Millisekunde
m/s - Meter pro Sekunde
MVA - Megavoltampere
s - Sekunde
V - Volt
VA - Voltampere (Scheinleistung)
W - Watt (Leistung)
für sonstige Begriffe:
Al - Aluminium
Cu - Kupfer
Db - Dauerbetrieb
DEL - Deutsches Elektrolytkupfer für Leitzwecke
DS - Drehspannung
EVG - Elektronisches Vorschaltgerät
EVU - Elektrizitäts-Versorgungs-Unternehmen
FE - Eisen
GS - Gleichspannung
H/B/T - Höhe/Breite/Tiefe
IEC - nternationale Elektrotechnische Kommission
KLL - Kompakt-Leuchtstoff-Lampe
maxi - Maximal
mio - Millionen
N (MP) - Neutralleiter (Mittelleiter)
NE - Nichteisen
NN - Normalnull
P 00 - Schutzart nach DIN 40050
Pb - Blei
PE (SL) - Schutzleiter
Pehla - Gesellschaft für elektrische Hochleistungsprüfungen
RAL - Farbregister des Ausschusses für Lieferbedingungen
und Gütesicherung beim Deutschen Normenausschluss
RWA - Rauchwarnanlage
TAB - Technische Anschlussbedingungen
VDE - Verband Deutscher Elektrotechniker e.V
WS - Wechselspannung
Allgemeine Anmerkungen
Besondere Vertragsbedingungen Allgemeine techn. Vorschriften (ATV)
Angebot
Die Bearbeitung des Angebotes ist für den Auftraggeber kostenlos, auch wenn dieses im Sinne einer Projektbearbeitung geschieht.
Dies gilt auch für evtl. später zu erstellenden Nachtragsangebote.
Bei Unklarheiten hat sich der Bieter vor Abgabe des Angebotes über alle zur Kalkulation notwendigen Voraussetzungen vollständig zu unterrichten und Unklarheiten zu klären.
Der Auftragnehmer hat sich über die Lage und Beschaffenheit des Grundstückes und die bestehenden Transportmöglichkeiten an Ort und Stelle zu unterrichten.
Aufstellflächen für Container (Büro-, Mannschafts- und Lagercontainer) sind auf dem Areal vorgesehen. Innerhalb des Gebäudes sind keine Flächen hierfür vorgesehen.
Dies hat der AN in seinen Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Der für die Ausschreibung eventuell erhobene Betrag wird nicht zurückerstattet.
Bei Angeboten von Arbeitsgemeinschaften muss das Angebot von allen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft unterschrieben sein. Der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen.
Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden. Anstelle des vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnisses können selbstgefertigte Kurzfassungen verwendet werden, wenn der Bieter den vom Auftraggeber verfassten Wortlaut der Urschrift als allein verbindlich anerkennt.
Die Kurzfassung ist zusammen mit dem vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnis Bestandteil des Angebotes.
Der Bieter ist verpflichtet, auf Aufforderung des Auftraggebers vor Auftragserteilung ein vollständig ausgefülltes Volltext-Leistungsverzeichnis nachzureichen.
Alternativvorschläge
Die im Leistungsbeschrieb vorgesehenen Fabrikate sind in der Regel als Qualtitätsmuster zu betrachten. Der Bieter hat dann in der ausgewiesenen Zeile die Möglichkeit, Fabrikate und Type seiner Wahl einzutragen.
Verzichtet der Bieter darauf, diese Zeile auszufüllen, so gilt das im LV vorgeschlagene Fabrikat als angeboten.
Ist im LV diese Zeile nicht vorhanden, so ist das ausgewiesene Fabrikat bindend und anzubieten.
Werden vom Bieter, abweichend vom Leistungsbeschrieb, Vorschläge gemacht, hat er vor Angebotsabgabe zu prüfen, ob die Voraussetzungen zur Funktion und die Zulässigkeit der Anlage gegeben ist.
Es dürfen nur bewährte und geprüfte Stoffe und Verfahren angeboten werden, für deren Eignung sich der Bieter verbürgt und deren Ausführung er beherrscht.
Pläne und eventuell Muster sind auf Verlangen vorzulegen.
Alternativvorschläge sind am Ende als Nebenangebot beizulegen.
Änderungen des Ausschreibungstextes sind nicht zulässig.
Fabrikat- und Firmenangaben
Fabrikat- und Firmenangaben sind nur, soweit sie grundsätzlich zweckmäßig oder erforderlich sind, im LV enthalten. Die Dispositionen der Anlagen, die Aussparungen und die Koordination, mit den anderen Gewerken beruhen auf diesen Fabrikaten. Sie sind daher im Angebot zu offerieren. Die Gewährleistung für diese Lieferungen und Montagen übernimmt der Auftragnehmer.
Damit soll der persönlichen Erfahrung grundsätzlich nicht vorgegriffen werden.
Es steht dem Bieter frei, in einer Angebotsbeilage andere Fabrikate zu offerieren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Planänderungen, die zusätzliche Koordination, sowie Abänderungen von Aussparungen voll zu Lasten des Bieters gehen.
Werden andere gleichwertige Fabrikate angeboten, so sind sie in einem Alternativvorschlag aufzuführen.
Dieser Alternativvorschlag muss aber alle Leistungen beinhalten, die für eine einwandfreie und funktionstüchtige Anlage, anstelle der ausgeschriebenen Leistungen, erforderlich sind.
Sind zusätzliche Bauteile als im LV enthalten hierfür erforderlich, so hat der Auftragnehmer diese im EP zu berücksichtigen.
Vom Bieter vorgeschlagene Alternativen werden vom Fachingenieur überprüft. Die Alternativen können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
Sollten sich hinter vom Bieter angegebenen Typenbezeichnungen und Artikelnummern andere Leistungsmerkmale als die geforderten verbergen, so gilt immer als Mindestforderung der Textbeschrieb in der Leistungsposition.
Geräte und Gerüste
Geräte und Gerüste sind nicht vorhanden. Der Auftragnehmer muss für seine Arbeiten alle notwendige Geräte und Gerüste selbst vorhalten.
Dies gilt für die Einbringung aller Anlagen sowie während der Montage.
Außervertragliche Leistungen
Werden Lieferungen und Leistungen verlangt, die nicht dem Leistungsverzeichnis oder den Plänen entsprechen, so ist vor der Ausführung der Arbeiten dem AG ein Nachtragsangebot zu überlassen.
Das Gleiche gilt für Leistungen, die durch Änderungen während der Bauzeit notwendig werden und deren Kosten nicht im Angebot enthalten sind.
Die Nachtragsangebote sind vor Bestellung und Einbau der Materialien unaufgefordert zur Genehmigung vorzulegen. Diese sind auf der gleichen Kalkulationsbasis wie das Hauptangebot aufzubauen.
Bauschutt
Bauschutt und alle von den Arbeiten des Auftragsnehmers herrührenden Verunreinigungen sowie Verpackungsmaterial etc. sind ohne Aufforderung täglich aus der Baustelle zu entfernen und durch den AN zu entsorgen.
Zusätzliche techn. Vorschriften (ZTV)
Allgemein
Für die Ausführung sämtlicher Leistungen sind grundsätzlich nachstehende Vorschriften bindend und mit den Einheitspreisen abgegolten, falls in einzelnen Positionen nicht ausdrücklich anders bestimmt.
a) Die Vertragsverordnung für Bauleistungen (VOB), neueste Fassung mit Ergänzungen, soweit für die entsprechenden Arbeiten anwendbar und nicht ausdrücklich widersprochen wird.
b) Die allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen für die entsprechenden Anlagen nach DIN 18 380, 18 381, 18 382, 18 383, 18 384 und 18 421.
c) Die Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen und Richtlinien überörtlicher und örtlicher Behörden (BOA, TÜV, Gewerbeaufsichtsamt, EVU, DBP, Brandschutzbehörde, etc.)
d) Die einschlägigen DIN- und EN-Normen, VDI-Vorschriften und die Vorschriften, Leitsätze und Regeln des VDE, VDEW, VDS.
e) Die baupolizeilichen, berufsgenossenschaftlichen, gesetzlichen und ministeriellen Bestimmungen einschließlich der für den Bau und Betrieb von Anlagen bestehenden Vorschriften und Richtlinien wie VDE, VDI usw. sowie die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und Verhütung von Unfällen der entsprechenden Berufsgenossenschaften.
Es ist Sache des Auftragnehmers, sich ausreichend über die einschlägigen Vorschriften zu unterrichten und sie in jedem Falle anzuwenden, da nichts vor den Rechtsfolgen einer Missachtung dieser Vorschrift schützen kann.
Stoffe und Bauteile
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich Transport auf die Baustelle. Es sind ungebrauchte Stoffe und Bauteile zu liefern und einzubauen. Sie müssen den DIN-, Güte- und Maßvorschriften entsprechen.
Amtlich zugelassene, nicht genormte Stoffe und Bauteile müssen den Zulassungsbedingungen entsprechen.
Es sind grundsätzlich nur Befestigungsdübel aus Metall zugelassen.
Vor der Lieferung bzw. Montage sind der Bauleitung unaufgefordert Muster der einzubauenden Materialien oder Zeichnungen darüber vorzulegen; eingebaute und vom AG/Bauleitung nicht genehmigte Materialien müssen auf Verlangen kostenlos entfernt und ersetzt werden.
Maßkontrolle
Alle Maße am Bau bzw. nach den Zeichnungen sind rechtzeitig vor Ausführung verantwortlich zu prüfen, so dass eine Berufung auf Planfehler oder falsche Angaben im LV oder in anderen Unterlagen ausgeschlossen werden.
In den Plänen und in der Ausschreibung genannte Abmessungen sind auf Übereinstimmung mit den örtlichen Gegebenheiten an der Baustelle zu überprüfen.
Der Auftragnehmer haftet für die einwandfrei arbeitende Anlage. Die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen sind in eigener Verantwortung nachzuprüfen und nachzurechnen. Etwaige Mängel oder Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung bzw. Güte der ausgeschriebenen Fabrikate, sowie eintretende Änderungen, sind vor Ausführung schriftlich dem AG mitzuteilen.
Lieferung und Montage
Lieferung umfasst die vollständige Lieferung der Materialien oder der Anlagenteile der betreffenden Positionen frei Verwendungsstelle einschließlich aller Lohnkosten und Funktionsprüfung innerhalb des Herstellungsbetriebes (z.B. Zusammenbau, Bestückung und
Verdrahtung einer Verteilung).
Montage umfasst die vollständige Lieferung des Materials auf der Verwendungsstelle einschließlich aller notwendigen Zusatzarbeiten, Montagematerialien, Befestigungen, betriebsfertiger Anschluss, vorschriftsmäßiger Grund- und Deckanstriche, Abdeckung oder Schutzmaßnahmen gegen Beschädigung und Entwendung bis zur Übergabe der Anlagen.
Der elektrische Anschluss sowie das Absetzen der dazugehörigen Kabel und Leitungen der Verteiler, Geräte, Apparate usw. ist im Preis dieser Position enthalten, also nicht im Preis der Leitungen.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass zur Montageleistung auch die vollständige Inbetriebnahme, Leistungstests und die Durchführung sämtlicher Probeläufe bis zur Endabnahme sowie die Einweisung des Bedien- und Wartungspersonals gehören.
Anmeldung und Genehmigung der Anlagen
Die Durchführung der Anmeldungs- und Genehmigungsverfahren ist Sache des Auftragnehmers. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht. Die Verfahren müssen vor Montagebeginn durchgeführt werden. Kosten für Änderungen oder Mehrkosten, die wegen verspäteter Durchführung entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Angaben über erforderliche Baumaßnahmen
Werden für die Anlagen Fundamente, Sockel etc. benötigt, so sind rechtzeitig zeichnerische Unterlagen vom Auftragnehmer im Rahmen der Montageplanung einzureichen.
Bereits bestehende Fundament- und Durchbruchsangaben aus der Planung des Fachingenieurs sind ggf. zu korrigieren.
Entstehen durch verspätete eingereichte Unterlagen dem Bauherrn Mehrkosten, so hat diese der Auftragnehmer zu tragen.
Koordination mit anderen Auftragnehmern
Es ist Sache des Auftragnehmers, sich rechtzeitig mit den übrigen, an der Baustelle beschäftigen Firmen und Versorgungsnetzbetreiber, in technischer und terminlicher Hinsicht abzustimmen.
Kosten für Änderungen oder Mehrkosten, die durch eine mangelhafte Koordination entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Bauüberwachung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Überwachung und fachgerechte Abwicklung der übertragenen Arbeiten einen verantwortlichen Bauführer auf der Baustelle ständig einzusetzen. Er muss berechtigt sein, selbstständig Anordnungen bezüglich der Ausführungen treffen zu können.
Aufsichtspersonal darf grundsätzlich nur in besonderen Fällen und mit Genehmigung des Auftraggebers ausgetauscht werden. Der Auftraggeber kann jedoch aus triftigen Gründen eine sofortige Ablösung verlangen.
Durch die überwachende Tätigkeit des vom Auftraggeber gestellten Bauleiters wird die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers, seines Bauleiters oder Obermonteurs in keiner Weise eingeschränkt.
VOB-Abnahmen, Sachverständigenabnahmen
Die Durchführung der Abnahmeverfahren ist Sache des Auftragnehmers.
Für die Abnahme sind alle Vorkehrungen für den reibungslosen Ablauf zu treffen.
Die zur Abnahme erforderlichen Messinstrumente hat der Auftragnehmer zur Abnahme kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Zur Abnahme sind folgende Unterlagen anzufertigen und zu übergeben:
a) Bestandszeichnungen der gesamten Elektroinstallation
b) Firmenliste der Zulieferfirmen
c) Bedienungs- und Wartungsanleitungen
d) Einweisungsbestätigung des Nutzers,
e) Bestätigung über die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften über "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" sowie der für das Gebäude maßgebende VDE-Vorschriften, insbesondere VDE 0100 und 0108
f) Prüfbescheinigung über erfolgte Isolationsmessung der gesamten Anlage unter Angabe der ermittelten Werte
g) Abnahmeprotokolle von Behörden und zuständigen Dienststellen
h) die Sachverständigen-Abnahmeberichte für alle Anlagen gemäß den einschlägigen Auflagen.
Der Auftragnehmer hat seine Anlagen in sauberem und gereinigtem Zustand zu übergeben.
Leistungen, die bei Abnahme nicht überprüft werden können, sind entsprechend dem Baufortschritt Zwischenabnahmen zu unterziehen.
Der Auftragnehmer hat die Anlage auf einwandfrei Funktion zu überprüfen. Sofern die Gesamtfunktion erst bei voller Nutzung oder Maximalbelastung festgestellt werden kann, wird diese Überprüfung bei der Abnahme ausgeklammert und nachvollzogen.
Die Einweisung des Bedienungs- und Wartungspersonals des Auftraggebers sowie erforderliche behördliche Prüfungen und Abnahmen ist Sache des Auftragnehmers.
Die Abnahme der Leistungen wird durch eine frühere Inbetriebnahme oder Benutzung nicht ersetzt. Sie kann erst nach Fertigstellung einschließlich Leistungstests der gesamten Anlage erfolgen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, nach vorheriger Anmeldung jederzeit Werksabnahmen an der Fertigungsstätte zu verlangen, ohne dass hieraus Forderungen an den Auftraggeber entstehen.
Bis zur Abnahme haftet der Auftragnehmer an seinen Leistungen und an von ihm zum Einbau übernommenen Lieferungen des Auftraggebers oder Dritter gegen Beschädigung, Zerstörung und Diebstahl.
Für die Beseitigung der bei der Abnahme erhobenen Beanstandungen wird eine angemessene Frist eingeräumt, die nicht überschritten werden darf. Werden die Mängel vom Auftragnehmer nicht fristgerecht beseitigt, ist der Auftraggeber berechtigt, entweder die Mängel durch einen anderen Unternehmer auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen zu lassen oder einen der Wertminderung entsprechenden Betrag von der Schlussrechnung abzuziehen.
Wartungsarbeiten
Für alle Anlagen, die Wartungsvorschriften unterliegen, müssen Angebote für die vorgeschriebenen Wartungsintervalle dem Leistungsverzeichnis beigelegt werden, bzw. in der Leistungszusammenstellung eingetragen werden.
Falls im LV keine näheren Angaben gemacht werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Besondere Vertragsbedingungen
Sonstige Allgemeine Vorbemerkungen Sonstige Allgemeine Vorbemerkungen
Projektleitung
Die Montage und Inbetriebnahme der Anlagen erfolgt durch das erforderliche AN-eigene Personal, einschließlich der Montageaufsicht im Sinne der Landes-Bauordnung.
Der Einsatz von Subunternehmern bedarf der schriftlichen Zustimmung des AG und ist bei Angebotsabgabe zu benennen.
Koordination
Der Bauherr fordert, dass der Auftragnehmer mit den übrigen am Bau beschäftigten Firmen Hand in Hand arbeitet und dass die unter Führung der Bauleitung zu koordinierenden Leitungsführungen und Installationen rechtzeitig und reibungslos geklärt und zeichnerisch festgehalten werden.
Die Bauleitung ist berechtigt, nach eigenem Ermessen die verantwortlichen Fachkräfte der Firmen zu solchen Festlegungen zusammenzurufen.
Der Auftragnehmer hat die Bauleitung des AG's rechtzeitig auf Vorarbeiten aufmerksam zu machen, die für seine Montage und den reibungslosen Gesamtablauf notwendig sind. Hierzu gehören auch die vollständige Überprüfung der planmässigen Aussparungen und der bestehenden Bauangaben.
Ferner hat der Auftragnehmer die Bauleitung auf Fremdleistungen und daraus resultierende Folgearbeiten rechtzeitig hinzuweisen, z.B. die rechtzeitige Montage von Geräten aus anderen Gewerken, die in die Elektroinstallation einbezogen werden müssen.
Notwendige Zugangsöffnungen für Revisions- und Messstellen müssen in die allgemeinen Ausbaupläne für Wand- und Deckenmontage usw. massgerecht eingetragen werden. Die Bauleitung ist hier von der Notwendigkeit und den speziellen Anforderungen schriftlich in Kenntnis zu setzen. Müssen diese nachträglich angefertigt werden, gehen die hieraus resultierenden Kosten in vollem Umfang zu Lasten des jeweiligen Verursachers.
Lieferungs- und Leistungsumfang
Die Lieferung und Montage umfasst grundsätzlich die kompletten Anlagensysteme einschl. aller nicht gesondert erwähnten Nebenleistungen. Sollten während der Ausführungs- und Montageplanung bzw. während der Abwicklungsarbeiten Lieferungs- bzw. Leistungslücken an den Nahtstellen zu Nachbargewerken sichtbar werden, so ist die Bauleitung unverzüglich zu benachrichtigen.
Qualitätsanspruch
Es gelten die Angaben des Leistungsprogramms und der allgemeinen und technischen Vorbemerkungen. Die Gütefestlegung der Leistungsbeschreibung darf auf keinen Fall unterschritten werden.
Alle Leistungen haben den anerkannten Regeln der Technik zu entsprechen. Die Erfüllung der Gesamtforderung sowie die Erfüllung der in den VDE- und DIN-Vorschriften festgelegten Güteeigenschaften für das verwendete Material und die Verarbeitung ist bei allen wesentlichen Bauteilen durch prüfungsfähige Berechnungen und amtliche Prüfungszeugnisse auf Anforderung nachzuweisen.
Alle Einbaurichtlinien der Hersteller sind zwingend einzuhalten und entsprechend nachzuweisen.
Dies betrifft insbesondere die Drehmomente.
Fehlbohrungen sind durch den AN zu schließen und nachzuarbeiten ohne Einschränkung der gestalterischen Ansprüche.
Beim Anzeichnen der Installationen am Baukörper ist darauf zu achten, dass keine weitere Behandlung erfolgt.
Für alle Schweißarbeiten an Aggregaten ist durch den AN (bzw. seinen NU) ein Schweisszeugnis vorzulegen.
Die Schweißarbeiten sind beim Gebäudebetreiber anzumelden und freigeben zu lassen.
Bemusterung
Sämtliche Geräte und Zubehörteile einschl. zugehöriger Baugruppen sind auf Verlangen kostenlos vorzulegen bzw. vorzuführen. Der Auftraggeber kann die Beibringung des Beweises der technischen Leistungsfähigkeit durch Besichtigung ausgeführter Anlagen ähnlichen Charakters verlangen. Die Bereitstellung von Mustern und Probestücken hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass für die diesbezüglichen Lieferungs- und Fertigstellungstermine keine Verzögerungen eintreten.
Leuchten sind nach Aufforderung in Funktion, am Baukörper montiert, als Muster vorzustellen.
Die Bemusterung ist als Nebenleistung ohne besondere Vergütung in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Planunterlagen
Vom Auftragnehmer zu erstellende Planunterlagen für die Montage
Allgemeines
Die zu erstellenden Unterlagen müssen das Projekt kennzeichnen, sind zu numerieren und vom Ersteller zu unterzeichnen. Sie müssen den vereinbarten Verteilerschlüssel aufweisen, welcher noch festgelegt wird.
Geänderte Unterlagen sind kenntlich zu machen und mit Index zu versehen. Bei Planungsänderungen ist die Plannummer beizubehalten.
Anlagenteile sind massstäblich und mit Bezugsmassen zu Baukörper einzutragen. Für Zentralen, Schächte, Installationsschwerpunkte und sonstige Details ist der geeignete Massstab mit dem AG abzustimmen.
Es sind nur deutsche Bezeichnungen zu wählen. Darstellungsvorschriften und genormte Symbole sind anzuwenden. Vor Erstellung der Montagezeichnungen hat sich der Auftragnehmer darüber zu informieren, in welchem Umfang die Grundlagen der Ausschreibung noch zutreffen bzw. wo und in welchem Umfang Veränderungen eingetreten sind.
Anzahl der Montageunterlagen
Montage- und Detailzeichnungen sind als Prüfexemplar 2-fach zu liefern. Der AG/Fachbauleitung prüft die Exemplare und übergibt ein geprüftes Exemplar dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer korrigiert seine Pläne nach diesem geprüften Exemplar und verteilt Korrekturexemplare 2-fach farbig.
Änderungen
Vom Auftraggeber oder der Bauleitung veranlasste erforderliche Änderungen nach Freigabe der Montagepläne sind in den genehmigten Montageunterlagen vom Auftragnehmer in "rot" darzustellen und als Änderung kenntlich zu machen und fortzuschreiben
Bedienungs- und Wartungsanweisungen n
Bedienungs- und Wartungsanweisungen sind vierfach anzufertigen und bei der vorläufigen Abnahme auszuhändigen.
Sie sind nach folgender Gliederung anzufertigen:
Inhaltsübersicht
Anlagenbeschreibung
- Anlagencharakterisierung mit Ortsbestimmung,
- Garantiewerte,
- Betriebsdaten,
- Installationsdaten,
- Spezialmerkmale.
Bedienungsanweisung
- Bedeutung und Lage der Bedienungsorgane,
- Bedienungsreihenfolge in Abhängigkeit der Betriebsweise,
- Anzeige-, Steuer- und Messgeräte,
- Schalt- und Schutzgeräte,
- Sicherheitseinrichtungen,
- Verriegelungen,
- Entriegelungen,
- Betriebsunterbrechung,
- Wirtschaftlichste Betriebsart.
Alle Bedienvorgänge werden je Anlage in richtiger Reihenfolge aufgeführt und zusammen mit den dazugehörigen Funktionskontrollen in einer Checkliste zusammengefasst.
Wartungsanweisung
- Erläuterung der Störmeldungen,
- Fehlersuchtabelle,
- Schmier- und Dichtungsarbeiten (nur bei rotierenden Anlagenteilen oder bei entsprechend konstruierten Schaltgeräten)
- Spezialwerkzeuge
Vorgeschriebene behördliche Kontrollen und Überwachungen in Art und Zeitfolge erläutert.
Der jeweilige Wartungsumfang ist detailliert, in Abhängigkeit des Wartungszeitraumes nach Art einer sogenannten Inspektionstabelle, aufzulisten.
Ersatzteilaufstellung
- Reserveeinrichtungen.
Alle dem Verschleiss oder Bruch unterliegenden Anlagenteile sind tabellarisch mit Benennung der Verschleisszeiten aufzuführen. Als solche Teile kommen in Frage:
Keilriemen, Lager, Motore, Filter, Ventilatoren (in erster Linie bei Netzersatzanlagen, rotierenden Umformern, Antriebsmotoren usw.), Befehlsgebern, Stellglieder, Schalt-, Schutz- und Steuergeräte, Mess- und Anzeigegeräte, Wandler usw.
Die Ersatzteilliste enthält für jedes Teil:
Hersteller (Hauptwerk), Anlieferungslager und Kundendienststützpunkt mit Anschrift und Telefonnummer, Typ-/ Fabrikat-Nummer, Grösse/ Leistung und sonstige Bestelldaten.
Leistungsliste: Tabellarische Aufstellung aller Messungen.
Allgemeine Kontrollpflichten des Auftragnehmers
Außer den letztgültigen Werkplänen des Architekten sind die Vorgaben des Statikers sowie die endgültigen Angaben des Auftraggebers für die Montageplanung zu Grunde zu legen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nach Auftragserteilung die Vorgaben und Ausführungen bezüglich:
- vorhandener Leerrohrsysteme in Wänden und Decken
- Durchbrüche in Wänden und Decken
- Stellflächen in Technikzentralen und Etagenverteilungsräumen
- Maschinenfundamente
- Gebäudeeinführungen
- Kabelgräben in Aussenanlagen
zu überprüfen und evtl. Bedenken schriftlich anzuzeigen.
Liefer- und Leistungsgrenzen
Der Auftragnehmer hat die Überwachung und Verantwortung für die Leistungen anderer Unternehmer insoweit zu übernehmen, wie sie sein Gewerk tangieren. Diese Verantwortung bezieht sich auf den funktions- und massgerechten Einbau.
z.B. folgender Grundsatz:
Die Baufirma stellt nach genehmigten Montageunterlagen des Auftragnehmers Fundamente her und mauert Rohr- und Kanaldurchführungen, Rahmen, Gitter und dergleichen ein. Für den massgenauen Einbau seiner Anlagenteile ist der Auftragnehmer verantwortlich.
Nebenleistungen
Vom Auftragnehmer kostenlos zu erbringende Nebenleistungen im Sinne der VOB sind u.a.:
Montageunterlagen, Bestandszeichnungen, Schemazeichnungen, Bedienungs- und Wartungsanweisungen, Mengenangaben für bauseits auszuführende Fertiganstriche, sofern diese nicht grundsätzlich im Auftrag des Auftragnehmers enthalten sind,
Erstellen der Antragsunterlagen für behördliche Abnahmen,
Kosten der Vervielfältigung der korrigierten Angebote,
Mitwirken bei Inbetriebnahme der Nebengewerke, soweit davon die Leistung des Auftragnehmers berührt wird,
Auf- und Abbau sowie Vorhalten von Gerüsten mit Arbeitsbühnen unabhängig von der Höhe,
Kosten für Förder- und Hebezeuge aller Art zur Einbringung von Anlagenteile ins Gebäude bis hin zu den jeweiligen Aufstellungsorten.
Nachprüfung der Qualität von Medien aus Nebengewerken, die zum Betrieb der vom Auftragnehmer zu erstellenden Leistungen notwendig sind,
Beseitigung aller durch den AN verursachten Schutt- und Verpackungsmaterialien, Materialresten usw. einschließlich Abtransport und ordnungsgemässer Endlagerung bzw. Vernichtung.
Ausführungs- und Montagehinweise
Allgemeines
Die Montage der Anlagen erfolgt nur nach den von der Bauleitung genehmigten Montagezeichnungen. Werden Arbeiten und Fremdbestellungen ohne diese Voraussetzungen ausgeführt, so müssen evtl. daraus erforderliche Änderungen unverzüglich erfolgen, die Mehrkosten und Folgekosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Brandschutz / Abnahmepflicht
Die Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers zur Brandsicherung müssen den Forderungen der zuständigen Brandschutzbehörde sowie dem Brandschutzsachverständigen und der DIN 4102 entsprechen. Die zur Brandsicherung erforderlichen Einbauten sind als solche eindeutig zu kennzeichnen; Hinweisschilder haben auf den Einbauort hinzuweisen.
Alle Brandschutzmaßnahmen sind nur mit bauaufsichtlich geprüften Materialien auszuführen.
Die Zulassungsbescheide sind im Rahmen der Montageplanung der Fachbauleitung vorzulegen.
Werden vorhandene Brandschottungen geöffnet, sind diese mit Beendigung der Installationsarbeiten täglich wieder fachgerecht zu verschließen.
Das gilt auch für Einzelkabeldurchführungen.
Zur Verhinderung der Brandübertragung sind Durchführungen durch Wände entsprechend der Leitungsanlagenrichtlinie auszuführen.
Die örtlichen Brandschutzbestimmungen sind zu beachten.
Sind Anlagenteile durch öffentlich bestellte Sachverständige abnahmepflichtig, so ist vom Auftragnehmer auf den Termin der erstmaligen Abnahme und bei regelmäßig wiederkehrenden Überprüfungen auf die erforderliche Art und auf den Zeitabstand aufmerksam zu machen.
Beschilderung
Für eine einfachere Bedienung und Übersichtlichkeit ist es erforderlich, die Anlagenteile mit Kennzeichnungsschildern zu versehen.
Ausführung der Beschriftungsschilder
Alle Anlagenteile müssen mit aussagefähigen Typenschildern bestückt sein. Grundsätzlich sind gravierte Resopalschilder, weiss mit schwarzer Schrift zu verwenden, wobei die Form und Grösse des Schriftfeldes entsprechend dem jeweiligen Platzbedarf bzw. gemäss den gültigen Vorschriften festgelegt wird.
Schwingungsisolierung
Alle schwingenden Aggregate sind gegen den Baukörper akustisch zu isolieren (gilt nur für rotierende Anlagen).
Dehnungsausgleich
An den Gebäudedehnfugen sind die Lüftungskanäle und alle übrigen Rohrleitungen mit Kompensationseinrichtungen zu versehen.
Die Längsausdehnung der Rohrleitungen ist durch Anordnung von Dehnungsausgleichelementen und Kompensatoren auszugleichen.
Bei Einbau von Axialkompensatoren sind die Einbauvorschriften des Herstellers zu beachten.
Reaktionskräfte aus Dehnungsausgleichern, Kompensatoren und Schwingungsdämpfern sind durch Festpunktkonstruktionen aufzunehmen.
Die Reaktionskräfte sind vom Auftragnehmer zu ermitteln und bei der Ausführung zu berücksichtigen.
Schutz der Anlagenteile
Zum Schutz der gefährdeten Anlagenteile auf der Baustelle ist vom Auftragnehmer eine Schutzummantelung während und nach beendeter Montage anzubringen, die erst unmittelbar vor Inbetriebnahme vom Auftragnehmer abzunehmen und von der Baustelle zu entfernen ist. Vor der Abnahme beschädigte oder verschmutzte Farbanstriche sind vom Auftragnehmer wieder herzurichten, gleich, wer diesen Mangel verursacht hat.
Offene Anlagenteile sind bei jeglicher Montageunterbrechung durch geeignete Massnahmen zu verschliessen.
Vorkehrungen gegen das Eindringen von Fremdteilen (Schmutz etc.) sind zu treffen. Die Anlagen sind vor dem Eindringen Unbefugter zu sichern.
Alle gelieferten, nicht verzinkten Teile sind durch 2-maligen Grundanstrich auf Kunststoffbasis und bei Erfordernis noch durch weitergehende Massnahmen gegen Korrosion zu schützen.
Nicht von aussen, ohne Demontage zugängliche Flächen erhalten darüberhinaus eine gebrauchsfertige Farbbehandlung.
Die empfindlichen Anlagenteile wie Leuchten, Installationsgeräte, Verteilungen oder Schaltschränke, lackierte oder eloxierte Kanäle usw, sind so verpackt anzuliefern, dass sie während der Lagerung auf der Baustelle weder beschädigt noch beschmutzt werden können. Für bauseits auszuführende Fertiganstriche sind nach Anlagenteilen aufgeschlüsselte Mengenangaben zu machen. Das verwendete Grundiermittel ist zu benennen.
Alle gelieferten Stahlteile müssen, soweit sie nicht feuerverzinkt oder anderweitig gegen Korrosion geschützt sind, nach DIN 18364 mindestens mit Entrostungsgrad 1 behandelt sein und einen zweimaligen Grundfarbanstrich erhalten.
Aufhängungen / Befestigungen
Zum Anbringen von Befestigungen sind Metall-Spreiz- bzw. selbstbohrende Dübel mit Prüfzeichen zu verwenden. Schussbolzen sind nicht zulässig.
Soweit der Baukörper aus einer Stahlkonstruktion besteht, dürfen zur Befestigung ohne Genehmigung des Prüfstatikers keine Bohrungen oder Schweissungen in bzw. an statisch tragenden Teilen durchgeführt werden. In solchen Fällen sind ggf. Aufhängeklammern vorzusehen. Halfenschienen können, soweit vorhanden, für Befestigungen benutzt werden.
Zugänglichkeit der Anlagenteile
Die Anordnung der Anlagenbauteile ist so festzulegen, dass die Kontroll- und Bedienungsstellen mühe- und gefahrlos zugänglich sind sowie ein einwandfreies Ablesen der Anzeige- und Messinstrumente möglich ist. Dies gilt auch für die Anordnung von Klemm- und Rangierverteilern in Zwischendeckenbereichen.
Anschlüsse an Maschinen, Installationsgeräten und sonstigen Klemmleisten aller Art müssen für Revisionsarbeiten ohne Zerstörung von Bauteilen de- und montierbar sein.
Normen / Vorschriften / Lizenzen
Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung aller Normen, Vorschriften, Verordnungen und behördlichen Auflagen innerhalb seines Leistungsbereiches allein verantwortlich.
Er hat alle Lieferungen und Leistungen im Sinne der einschlägigen Bestimmungen zu erbringen und haftet allein für alle Schäden, die dem Auftraggeber zukünftig durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen. Die Abnahme der Anlagen durch den Auftraggeber bzw. dessen Beauftragten schränkt diese Haftung nicht ein.
Nachträgliche Forderungen an den Auftraggeber, z.B. für Lizenzen, werden grundsätzlich nicht anerkannt. Der Auftragnehmer hat darum also eigenverantwortlich die Patentlage zu überprüfen und die anfallenden Gebühren in die Einheitspreise einzurechnen.
Provisorische Inbetriebnahme
Dem Auftragnehmer muss die Gelegenheit gegeben werden, im Bedarfsfall die Anlagen provisorisch in Betrieb nehmen zu können und erforderliche Einstellarbeiten durchzuführen.
Der Stromverbrauch geht dabei zu Lasten des Auftraggebers.
Frühzeitige Information des Bedienungspersonals
Die Inbetriebsetzung der Anlage ist mit der Bauleitung und dem fachbauaufsichtsführenden Ingenieur abzustimmen. Die technischen und terminlichen Abhängigkeiten um Zusammenhang mit anderen Gewerken und laufender Ausbauarbeiten sind umfassend zu vereinbaren.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Personen des künftigen Bedienungspersonals schon während der Montage der Anlage Zugang zu allen technischen Informationen, insbesondere im Zuge der Montageplanung zu gewähren, um sicherzustellen, dass ein reibungsloser Betrieb nach der Abnahme der Anlagen möglich ist.
Nichterreichen der vertraglich zugesicherten Leistungen
Werden die in der Ausschreibung genannten Werte (z.B. Nennleistungen, Wirkungsgrade, Isolations- und Widerstandswerte usw.) offenbar nicht erreicht, so hat der Auftragnehmer alle zur Erreichung dieser Werte notwendigen Massnahmen für den Auftraggeber unentgeltlich durchzuführen und den Nachweis darüber mit geeichten Messgeräten und Beseitigung der Mängel einem Vertreter des Auftraggebers ohne besondere Vergütung auf Wunsch zu erbringen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle festgestellten Mängel innerhalb einer angemessenen Nachfrist zu seinen Lasten beseitigen zu lassen.
Wenn der Unternehmer nach Ablauf der Frist seiner Verpflichtung zur Beseitigung der Mängel nicht oder nur teilweise nachgekommen ist, ist der Auftraggeber berechtigt, eine angepasste Summe ab der Forderung des Auftragnehmers einzubehalten, welche der Höhe nach zur Durchführung dieser Arbeiten durch einen dritten Unternehmer ausreicht.
Dabei spielt es keine Rolle, welchen Preis der Auftragnehmer ursprünglich seiner Kalkulation nach für diese Leistung berücksichtigt hat.
Wartungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und Dritten
Vom Auftraggeber direkt mit einem Subunternehmer abgeschlossene Wartungsverträge und die Durchführung von Wartungsarbeiten an den Anlagen entbinden den Auftragnehmer nicht von seinen Gewährleistungsverpflichtungen. Zugleich verzichtet der Auftragnehmer von vornherein auf einen Einspruch gegen einen Wartungsabschluss zwischen dem AG und dem Lieferanten der zu wartenden Anlagenteile.
Vorbehalte
Die bei der Abnahme durch die Bauleitung bzw. durch einen neutralen Sachverständigen im Protokoll festgehaltenen Mängel können nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Die Beseitigung von später festgestellten Mängel an Material und Funktion (ggf. durch weitere Abnahmeorgane), geht ebenfalls zu Lasten des AN.
Leistungsmessung, Abnahme, Inbetriebnahme
Werden Anlagen oder Anlagenteile vom Auftragnehmer in Betrieb genommen, ist hiervon vor Beginn der Massnahmen der AG/Bauleitung zu unterrichten.
Die Fertigstellung und Abnahmebereitschaft der Elektro-Anlagen ist vom AN schriftlich anzuzeigen.
Dies bedeutet, dass alle zur Funktionserfüllung notwendigen Leistungen erbracht sind, das heisst, dass:
- alle Einstellarbeiten anlagentechnischer und funktioneller Art durchgeführt sind,
- Probebetrieb erfolgt ist,
- beim Probebetrieb die vertraglich vereinbarten Einstellungen und Messwerte eingehalten werden,
- die elektrotechnische Ausrüstung komplett ist,
- die gesamte Erdung überprüft ist,
- die Anlagen mängelfrei und betriebsbereit sind,
- evtl. notwendige Zulassungsbescheinigungen vorhanden sind,
- Messprotokolle und Aufzeichnungen von Leistungs- und Einstellwerten gem. Vereinbarung vorliegen,
- die Bestandspläne und Betriebsunterlagen übergeben werden können,
- die Termine für
a) die ingenieurmässige Funktionsprüfung und Funktionsmessung und
b) die Einweisung des Bedienpersonals
vereinbart werden können.
Fester Bestandteil der Abnahme sind Leistungsmessungen, die nach vorheriger rechtzeitiger Anmeldung bei der Bauleitung unter Anwesenheit eines Beauftragten des AG vorzunehmen sind. Die hierbei angefertigten Messprotokolle zählen zu den Bestandsunterlagen und sind wie diese zum Abnahmetermin in 4-facher Ausfertigung zwecks Prüfung durch die Fachbauleitung und den Nutzer vorzulegen. Die hierfür erforderlichen Messgeräte sind vom Auftragnehmer kostenlos zu erstellen.
Messorte und Wahl der Messgeräte sind mit der Fachbauleitung abzustimmen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das Bedienungspersonal einzuweisen. Die zu messenden Daten sowie Anlagenteile und Funktionen bestimmt der Auftraggeber.
Der Auftragnehmer hat auf Veranlassung der Bauleitung den Nachweis zu erbringen, dass seine Anlagenteile der geforderten Funktion entsprechen.
Sonstige Allgemeine Vorbemerkungen
Allgemeine Beschreibung Allgemeine Beschreibung
Betriebsmittel
Alle Betriebsmittel müssen den für sie geltenden VDE-Bestimmungen entsprechen. Die Bezeichnung Betriebsmittel entspricht der Definition in VDE 100, Teil 200. Sie sind auszuwählen unter besonderer Berücksichtigung der "Allgemeinen Leitsätze für das sicherheitsgerechte Gestalten technischer Erzeugnisse" DIN 31000.
Sofern nicht zutreffend, sind sie nach energiewirtschaftlichen Gesichtspunkten auszuwählen.
Auch im Hinblick auf den späteren gefahrlosen Betrieb sind die Allgemeinen und Zusatz-Festlegungen DIN 57 105 / VDE 0105 einzuhalten.
Für die Ausrüstung von Anlagen mit elektronischen Betriebsmitteln sind die Mindestanforderungen an den Bau dieser Betriebsmittel und deren Einbau nach VDE 0160 zu berücksichtigen.
Inbetriebnahme
Die fertige Leistung ist mit einer erfolgreichen betriebsmäßigen Prüfung (Funktionsprüfung) der Gesamtanlage abzuschließen. Hierbei umfasst die Gesamtanlage alle im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen sowie etwaige Nachträge.
Bei Funktionsprüfungen, die gewerkeübergreifend erfolgen müssen (wie z.B. die Beleuchtungssteuerung, welche gemeinsam mit dem Gewerk MSR auszuführen ist), hat das Gewerk Elektro die auch beteiligten Gewerke entsprechend einzubinden.
Spätestens 4 Wochen vor Gesamtfertigstellung ist im Beisein des AG ein Funktions-Test durchzuführen. In diesem Test sind dem AG sämtliche sicherheitstechnischen Funktionen nachzuweisen.
Desweiteren ist zu diesem Zeitpunkt eine Bestätigung des Sachverständigen (siehe Punkt TÜVAbnahme) vorzulegen, das gegen einen Betrieb des Gebäudes keine Bedenken bestehen.
Der Auftragnehmer hat ferner das Bedienungspersonal des Auftraggebers in der Bedienung der Anlage zu unterweisen. Diese Einweisung erfolgt in mindestens zwei Einweisungsphasen:
Phase 1: Kurzeinweisung zu den Fertigstellungsterminen der einzelnen Anlagen anhand von vorrevidierten Ausführungsplänen und Stromkreis- bzw. Sicherungslisten.
Phase 2: Detaileinweisung anhand der endgültigen Revisions- und Bestandsplänen.
Von beiden Einweisungsphasen sind durch den AN ausführliche Protokolle zu erstellen und den Ablieferungsunterlagen beizufügen.
Einweisung, Schulung
Der Auftragnehmer hat ferner das Bedienungspersonal des Auftraggebers in der Bedienung der Anlage zu unterweisen, und zwar:
- Kurzeinweisung den Fertigstellungsterminen der einzelnen Baufelder anhand von vorrevidierten Ausführungsplänen und Stromkreis- bzw. Sicherungslisten.
- Detaileinweisung als Einführungsseminar für alle Haustechniker in zwei Gruppen an Wochenenden.
Die Einweisung erfolgt anhand der gültigen Revisions- und Bestandsunterlagen mit Unterstützung von Overhead-Projektor sowie Beamer.
- Eine weitere Einweisung ist 6 Monate nach der Detaileinweisung, wie die Detaileinweisung,
jedoch in gestraffter Form durchzuführen.
Alle Termine für die Einweisung sind rechtzeitig mit dem Betreiber abzustimmen. Von allen
Einweisungsphasen sind durch den AN ausführliche Protokolle zu erstellen und den Ablieferungsunterlagen beizufügen.
TÜV-Abnahme
Die kompletten elektrotechnischen Anlagenteile aller Stark- und Schwachstromanlagen sind,
unabhängig von behördlichen Forderungen, bis zur Abnahme vom Technischen Überwachungsverein (TÜV Süd) prüfen und abnehmen zu lassen.
Die Anlagen sind auf Einhaltung der anerkannten Regeln der Elektrotechnik, der einschlägigen Rechtsvorschriften, den Anforderungen der Verwaltungsbehörden und den technischen Anschlussbedingungen der EVU zu überprüfen und abzunehmen (Abnahmeprüfung).
Die Kosten für diese Abnahmeprüfung werden vom AN übernommen.
Die rechtzeitige Beauftragung ist vom AN zu veranlassen.
Für eine reibungslose Abnahme ist der Sachverständige schon während der Planungs- und Ausführungsphase des AN einzubinden.
Baubegleitende Zwischenprüfungen des Sachverständigen sind vorzunehmen.
Im wesentlichen ist folgender Umfang beim Sachverständigen zu beauftragen:
- Beratende Teilnahme an Konzeptgesprächen
- Durchsicht der Planunterlagen
- Beratende Teilnahme an Baubesprechungen, auch auf Anforderung des AG
- Regelmäßige Baubegehungen im Rahmen des Baufortschritts (die Begehungsprotokolle sind dem AG umgehend zugänglich zu machen)
- Abnahmeprüfungen gemäß den Errichterbestimmungen
- Prüfung aller Funktionen
- Verfolgung der Mängelbeseitigung
- Dokumentation der Ergebnisse
- Prüfung der Ausführungs-/Montageplanung
- Abnahmeprüfung aller durchgeführten Brandschutzmaßnahmen
Bei der Abnahmeprüfung festgestellte Mängel sind umgehend zu beseitigen und eine Nachprüfung zu veranlassen. Zur Abnahme bzw. Übergabe an den AG sind mängelfreie Protokolle vorzulegen, ansonsten findet keine Abnahme durch den AG statt.
Ausführungs- und Montageunterlagen
Für das gesamte Gewerk Elektrotechnik ist eine vollständige fortgeschriebene Ausführungs- und Montageplanung einschl. Koordination mit den Nebengewerken nach der HOAI/VDI 6026 durch den AN zu erbringen. Für Starkstrom- und Schwachstromunterlagen sind getrennte Zeichnungen durch den AN zu erstellen. Die Unterlagen sind als Autocad-kompatible Zeichnungen im DWG-Format zu erstellen.
Alle Planeintragungen, Beschriftungen etc. sind in DIN-gerechter Darstellung und Normschrift auszuführen.
Handschriftliche Eintragungen sind nicht zulässig.
Zum Leistungsumfang des AN gehört die Koordination der Gewerke. Hierfür sind entsprechende Grundrisse und ausreichende Schnitte in jeder Richtung anzulegen, ggf. farbig. Der Auftragnehmer übernimmt neben der umfassenden Verantwortung für die Bauleistungen auch die volle Verantwortung für die Planungsleitungen. Diese Verpflichtung beinhaltet sowohl die Verantwortung für die vom Auftraggeber selbst zu erbringenden Planungsleistungen, als auch die Übernahme der Verantwortung für die vom Auftraggeber (auch gegebenenfalls nach Vertragsschluss) zur Verfügung gestellten Planunterlagen. Der Auftragnehmer hat z.B. die ihm für die Ausführung der Arbeiten übergebenen bzw. noch zu übergebenden Pläne, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen auf ihre sachliche und maßliche sowie technische Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu überprüfen und bei der Prüfung festgestellte Unstimmigkeiten dem Auftraggeber anzuzeigen. Der Auftragnehmer übernimmt die volle Verantwortung für die Pläne und die daraus ableitbaren Folgen für die weiterführende Planung sowie die Ausführungsarbeiten. Eine Haftung des Auftraggebers oder des Planungsbüro Beikirch für etwaige Fehler dieser Pläne und Unterlagen ist ausgeschlossen. Derartige Fehler können dem Auftraggeber oder dem Planungsbüro Beikirch auch nicht gemäß § 254 BGB ganz oder teilweise als Mitverschulden zugerechnet werden.
Muster
Von allen Anlagenteilen und Geräten sind ohne besondere Vergütung Muster zu liefern und entsprechend des Verwendungszwecks zu montieren.
Insbesondere für Anlagenteile, welche mehrfach (in Serie) benötigt werden, wie zum Beispiel Unterverteiler sind vor Beginn der Serienfertigung funktionsfähige Muster nach Werkszeichnung kostenlos zu liefern.
Anträge
Sämtliche für das Objekt notwendigen Anträge und die dazugehörigen Antragsunterlagen sind vom AN zu beantragen und zu koordinieren, z.B. Zähleranträge, Energieeinspeisung usw.
Diese Unterlagen sind dem AG unterschriftsreif zu koordinieren und vorzubereiten.
Software, Lizenzverträge
Die vom Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungen gelieferten Betriebssysteme und
Anwenderprogramme einschließlich deren Lizenzverträge sowie die in den Systemen abgelegten Daten und Passwörter sind dem AG im verwendungsfähigen Format auf CD-ROM in einer gesonderten Dokumentation zu übergeben.
Es ist ein problemloses Neustarten bei Verlust aller Daten in den Systemen zu gewährleisten.
Kennzeichnung von Anlagen und Bauteilen
Allgemeines
Es ist eine Kennzeichnung aller Geräte mit Anlagen-, Orts- und Gerätekennzeichnung auszuführen, mit der eine eindeutige Zuordnung aller Geräte/Anlagenteile in der gesamten Liegenschaft möglich ist.
Sämtliche Teile der technischen Gewerke sind ausreichend mit unverlierbaren Bezeichnungsschildern zu versehen. Für die Beschilderung gilt, dass nach einem einheitlichen System für alle Gewerke verfahren wird.
Die Beschriftungen werden mit Schichtstoffplattenstreifen in gefräster Schrift, 2-farbig (z. B. Resopal), geschraubt hergestellt. Die aufgeschraubte Grundplatte und die Schriftstreifen werden mit einer glasklaren Abdeckung versehen. Geklebte Schilder sind an keiner Stelle der Anlage zulässig.
Die Beschriftung enthält sämtliche notwendigen Angaben, welche vorher mit dem AG abzustimmen sind.
Ebenfalls sind alle Kabel und Leitungen mit Kabelbezeichnungsschildern zu versehen.
Beschriftungstext nach späterer Festlegung durch den AG.
Warnanstrich
Sämtliche Anlagen, Anlagenteile, Bauteile o. ä. sind, soweit sie in Gangbereichen oder Verkehrswegen o. ä. liegen und weniger als 2,0 m lichte Höhe haben, mit einem Warnanstrich gelb/schwarz zu versehen.
Elektroverteilung
In Elektroschaltschränken ist die Nummer der Stromkreise von den Grundrissen, auf den Reihenklemmen, den Schaltgeräten und den Sicherungen konsequent einzuhalten und zu übernehmen (gleiche Nummern: Klemmen, Schütze, Sicherungen).
Schaltschrankbeschriftung
Sämtliche Schaltschränke und Klemmkästen, die größer als 80 x 80 mm sind, erhalten auf der Außenseite eine Beschriftung aus geschraubten oder genieteten gravierten Resopalschildern mit abgestimmtem Klartext.
Revisionsöffnungen
Auf allen Revisionsöffnungen sind Bezeichnungsschilder in Deckenfarbe, mit gut lesbarer Beschriftung, in Abstimmung mit dem AG anzuordnen.
Gemeinsame Vorschriften
Klemmen, Schalter, Schütze und ähnliche Bauglieder bei den verschiedenen Gewerken müssen von gleicher Bauart und gleicher Bezeichnung sein.
Damit muss sichergestellt werden, dass z. B. ein Verbindungskabel zwischen 2 Gewerken gleiche Endbezeichnungen hat.
Der AN hat dies eigenverantwortlich ohne besondere Aufforderung durch den AG zu prüfen und ggf. zwischen den Gewerken zu koordinieren.
Netzrückwirkungen
Zur Vermeidung von Rückwirkungen auf das EVU-Netz und Anlagen anderer Kunden sind die Auflagen gemäß den TAB des Energieversorgungsunternehmens (EVU) zu erfüllen.
Die zu installierenden Betriebsmittel sind netzrückwirkungsfrei auszulegen, so dass keine schädlichen Störeinflüsse andere Anlagen/Verbraucher in den Gebäuden in ihrer Funktion beeinträchtigen. Entsprechende EMV-Maßnahmen sind auszuführen.
Besichtigungen / Zwischenabnahmen im Herstellerwerk
Der AN verpflichtet sich, die Fertigstellung von wesentlichen Anlagenteilen, insbesondere der:
- Niederspannungsschaltanlagen,
- Unterverteiler,
- Steuer- und Regelanlagen,
- BMA- und ELA-Zentralen,
- Anlagen des Gefahrenmeldemanagementsystems,
- Notstromanlage
- Sicherheitsbeleuchtungsanlage
für eine Besichtigung/Zwischenabnahme durch den AG mindestens 4 Wochen vor Werks-Fertigstellung schriftlich anzuzeigen und die Besichtigung zu koordinieren.
Die Gestellung der Messgeräte, des Personals sowie die Teilnahme vom Sachverständigen muss durch den AN erfolgen und ist mit den Preisen abgegolten. Die entsprechenden Protokolle sind vom AN zu erstellen.
Mängelbeseitigung
Aufwendungen des Auftraggebers für die Überwachung der Mängelbeseitigung bzw. Erbringung von Restleistungen nach der Abnahme können dem Auftragnehmer auf Nachweis von dem Auftraggeber nach den Sätzen der HOAI in Rechnung gestellt werden, wenn die Phase der Mängelbeseitigung bzw. Erbringung von Restleistungen vom Tage der Abnahme an länger als zwei Monate dauert.
Überprüfungen, Berechnungen und Nachweise
Es sind die vorgegebenen Nennströme und Typen der Schaltgeräte, Schienen und Leitungen zwingend einzuhalten.
Bei Abweichungen hiervon sind schon mit der Angebotsabgabe die entsprechenden rechnerischen Nachweise zum Spannungsfall, Belastbarkeit, Selektivität und Kurzschlussfestigkeit vorzulegen.
Die in den Ausschreibungsplänen vorgesehenen Technik-Räume (Elektro, RLT, Förderanlagen, Heizung, Sprinkler, Sanitär, etc.) sind vom AN bei Planungsbeginn spätestens vor Baubeginn auf ausreichende Größe zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
Zur Überprüfung sind Belegungspläne mit maßstäblicher Darstellung der Betriebsmittel und der Kabelführungen sowohl im Grundriss als auch in allen Wandabwicklungen zu erstellen und zur Prüfung einzureichen.
Im Zuge der Ausführungsunterlagenerstellung sind ferner folgende Berechnungsunterlagen zu liefern:
- Spannungsabfälle aller Elektrozuleitungen aller Gewerke,
- Maximale Belastbarkeit der Elektroleitungen unter Berücksichtigung der Reduktionsfaktoren-Häufung, Erwärmung, Schleifenwiderstände, etc.,
- Auslastung und Betriebszeiten der mit Batterie versorgten Anlagenteile (Sicherheitsbeleuchtung, EMA, ELA, BMA, etc.),
- Kurzschlussberechnungen und Nachweis der Selektivität für MS-Versorgung und NS Schaltschränke
- Erstellen eines Staffelplanes
Nebenleistungen
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen sind ergänzend zu den Nebenleistungen und Besondere Leistungen der VOB, Teil C, Bestandteil der vertraglichen Leistung und somit im Angebotspreis enthalten. Die aufgeführten Leistungen sind überwiegend bereits aus den Kostengruppenbeschreibungen ableitbar und somit als Erläuterung bzw. Ergänzung zu berücksichtigen.
Einbau von ausreichenden Haltevorrichtungen für Hebezeuge und Lasthaken in allen Technikzentralen, Trafozellen und ähnlichen Technikräumen. Die Anzahl und Anordnung ergibt sich aus der funktionalen Anforderung. Die Anordnung und konstruktive Ausführung, insbesondere der Laufschiene für Hebevorrichtung, ist mit dem AG einvernehmlich abzustimmen. Bei Einbauteilen, die zum Ausbau waagerecht bewegt werden, sind die entsprechenden Laufschienen an der Decke so zu montieren, dass nach bauherrenseitiger Montage einer Laufkatze das Einbauteil vom jeweiligen Standort zur Montageöffnung bzw. Verladestelle transportiert werden kann.
Anschlüsse und Abdeckungen an Maschinen, Armaturen, Schaltschränken und Wärmetauschern müssen für Revisionsarbeiten ohne nennenswerte Behinderung de- und montierbar sein.
Montagearbeiten müssen ohne Beschädigung benachbarter Bauteile möglich sein. Alle Bauteile, an denen Revisionsarbeiten ausgeführt werden, sind über fest installierte, mit Absturzsicherungen versehene Konstruktionen, zugänglich zu machen. Ferner sind, soweit erforderlich bzw. sinnvoll, alle Bau- und Anlagenteile mit Montagebühnen für Revisions- oder Reparaturarbeiten zu versehen.
Alle Regel- und Schaltkästen für die Haustechnik, Elektroverteilungen, Revisionsöffnungen jeder Größe u. a. sind mit abschließbaren Türen o. ä. in die jeweilige Oberflächen der angrenzenden Bauteile zu integrieren, ohne dass sie besonders erkennbar sind. Türen von Einbauten in geputzten Wänden werden flächenbündig ausgeführt und der Farbe der Wandoberfläche angeglichen. Feuerlöschkästen sind den Farbvorgaben der behördlichen Auflage anzupassen.
Die Farbtöne von freistehenden Schränken sind entsprechend den Vorgaben des AG auszuführen.
Sämtliche Stahlblechteile erhalten - soweit erforderlich - einen ausreichenden Anti-Dröhnbelag.
Alle Stahlteile sind in feuerverzinkter Ausführung zu liefern, soweit in den Leistungsbeschreibungen für einzelne Bauteile keine höherwertigen Materialien ausgeschrieben sind.
Auf- und Abbau sowie Vorhalten von Gerüsten mit Arbeitsbühnen unabhängig von der Höhe.
Lieferung der für die Inbetriebnahme, Druckprobe, Funktionsprüfung und den Probebetrieb notwendigen Betriebsstoffe sowie die Erstbefüllung der Anlagen (z.B. Notstromdiesel usw.).
Alle sich aus den Zulassungsbescheiden „Dübel in Decken“ (Zug- und Druckzonen) ergebenden Anforderungen sind zu berücksichtigen und gehören zum vertraglichen Leistungsumfang.
Kleinere Stemm- / Schlitzarbeiten und Bohrungen bis zu einer Tiefe von 30 mm und bis zu einem Bohrlochdurchmesser von 120 mm müssen unentgeltlich ausgeführt werden.
Hierfür sind geeignete Werkzeuge zu verwenden, unter möglicher Schonung des Mauerwerk und der Betonriegel.
Bohrungen durch die Filigranbetondecken müssen stets von unten nach oben ausgeführt werden, sodass Abplatzungen an der Betondecke möglichst gering bleiben. Alle Stemm-/ Schlitzarbeiten bedürfen der Genehmigung der Bauleitung. Der Auftragnehmer darf selbstständig in keinem Fall Dritte beauftragen, die Veranlassung hierfür muss immer vom Bauleiter erfolgen.
Für Arbeiten, die nicht vom Bauleiter angeordnet wurden, muss der Auftragnehmer die Kosten und bautechnischen Konsequenzen übernehmen.
Bei Sichtmauerwerk oder Sichtbeton darf nicht gestemmt werden.
Ausbaureserve, Leistungsreserve
Die Errichtung der
- Kabel- und Leitungsführungssysteme,
- Wand- und Deckendurchführungen,
- Brandschotts
- Verteilungen und Schaltanlagen
erfolgt unter Beachtung von Reserven für zukünftige Nachbelegung.
Diese Reserven sind nach Fertigstellung des Objektes nachzuweisen.
Die Bemessung der Kabel, Leitungen erfolgt unter Berücksichtigung einer Leistungsreserve von 20 % auf die installierte Leistung. Kabel- und Leitungsführungssysteme dürfen in ihrem gesamten Verlauf, getrennt nach Stark- und Schwachstromanteil, nur zu 70 % belegt sein.
Wand- und Deckendurchführungen sind mit 30 % Reserve auszuführen. Bei der Auslegung der Brandschotts sind die Reserven der Kabel- und Leitungsführungssysteme zu berücksichtigen.
Ferner sind alle Verteilungen und Schaltanlagen mit einer 20 %-igen ausgebauten Reserve je Schaltgruppe (Sicherungen, Schaltgeräte, Klemmen) anschlussfertig zu montieren sowie mit einer 30 %-igen Platzreserve vorzusehen.
Selektivität
Aus Selektivitätsgründen sind Gruppensicherungen mit SHU Schalter 25 kA einzusetzen. Ferner sind alle Leitungsschutzschalter mit einem Schaltvermögen von mind. 10 kA und Selektivitätsklasse 3 einzusetzen. Die sicherheitstechnischen Regeln KTA 3503 und 3507 sind bei der Herstellung zu berücksichtigen. Der Aufbau der Schaltanlagen ist gemäß EMV-Richtlinie auszuführen.
Allgemeine Beschreibung
Zusätzliche Allgemeine Anmerkungen Zusätzliche Allgemeine Anmerkungen
Allgemeines
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der Ausführungsbestimmungen der DIN-Normen, als beschrieben.
Hierbei bedeutet der Begriff "Lieferung und Montage" die Anlieferung aller erforderlichen Baustoffe, das Zusammenfügen derselben und das örtliche Anbringen bis zur betriebsfertigen Leistung.
Die der Ausschreibung zugrunde liegenden Zeichnungen entsprechend dem derzeitigen Planungsstand und sind nicht unbedingt verbindlich. Der Auftragnehmer hat sich sofort nach Auftragserteilung mit der Bauleitung in Verbindung zu setzen und etwaige inzwischen eingetretene Veränderungen zu berücksichtigen.
Die Ausführung hat entsprechend der nachstehenden Leistungsbeschreibung auf der Basis der zur Verfügung gestellten Pläne und sonstige ergänzenden Unterlagen zu erfolgen.
Der Auftraggeber macht dabei ausdrücklich aufmerksam, dass bei Abweichungen zwischen den Plänen der Fachplaner und den Architektenplänen letztere Vorrang haben. Dies gilt in erster Linie für Aussagen wie Raumanordnung, Nutzungsart, Raumaufteilung usw.
Die Verantwortung für die fachgerechte, den Vorschriften entsprechende und technisch einwandfreie Ausführung sowie für die Vollständigkeit und die betriebssichere Funktion der gesamten Anlage obliegt voll dem Auftragnehmer und wird durch nichts eingeschränkt.
In der nachstehenden Beschreibung ausgewiesene Eckdaten und Anlagendimensionierungen sind generell vom Auftragnehmer auf die tatsächlichen Gegebenheiten zu überprüfen, zu korrigieren und bei der Angebotspreisgestaltung zu berücksichtigen.
Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Draenen, Kanälen u.ä. beim AG und bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern anhand der ausliegenden Bestandspläne zu unterrichten.
Es sind nur normgerechte und aus gängigen, laufenden Herstellungsprogrammen stammende und hinsichtlich der Ersatzteilbeschaffung und Wartung keine Schwierigkeiten bereitende Bauelemente zu verwenden.
Mit dem Angebot ist eine Fabrikateliste über die angebotenen Materialien vorzulegen.
Für gleichartige Anlagenteile ist immer ein Fabrikat und ein einheitlicher Typ einzubauen.
Technische Unterlagen
Der Auftragnehmer hat grundsätzlich für seine Leistung eine Werk- und Montageplanung nach
Terminvorgaben des AG zu erstellen. In dieser ist die beauftrage Leistung textlich und zeichnerisch exakt
darzustellen. Sämtliche Abweichungen von der Ausführungsplanung sind zu kennzeichnen, mit dem AG
abzustimmen und freigeben zu lassen. Die Werk- und Montageplanung ist dem AG rechtzeitig mind. 6
Wochen vor Ausführungsbeginn zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die Freigabe entbindet den AN nicht
von einer eigenständigen Überprüfung aller Maße am Baukörper sowie behördlicher Vorschriften und
Auflagen.
Die Ausführungsplanung stellt die bauliche Situation teilweise nur exemplarisch dar. Die Konkretisierung,
auch in Bezug auf die eingesetzten Produkte, erfolgt in der Werk- und Montageplanung. Der AN hat seine
Planung selbstständig mit den anderen Planungsbeteiligten im Detail zu koordinieren und einen Crashplan mit den anderen Planungsbeteiligten anzufertigen. Statisch relevante Unterlagen sind dem AG zur Prüfung vorzulegen. Falls erforderlich sind die statischen Unterlagen vom AN eigenverantwortlich dem Prüfstatiker vorzulegen und nachzuhalten.
Vor Ausführungsbeginn sind kostenlos Nachweise, Berechnungen und Prüfzeugnisse amtlich anerkannter
Materialprüfämter über die Einhaltung der geforderten Eigenschaften, der ausgeschriebenen Leistungen,
Materialien und Funktionen zu erbringen.
Alle im Leistungsverzeichnis nicht enthaltenen Einzelheiten über Konstruktionsprinzip, Materialdicke, Art und
Abstände der Befestigungsmittel usw. sowie Angaben über Zubehör sind den Detailunterlagen des
Architekten zu entnehmen oder mit der technischen Abteilung des Herstellers abzustimmen und dem AG zur
Abstimmung und Freigabe vorzulegen.
Auch nach Prüfung von Zeichnungen bzw. Plänen durch den Auftraggeber oder von diesem beauftragte
Personen bleibt die volle Verantwortung für die vertragsgemäße Leistung beim Auftragnehmer.
Freigabevermerke führen insofern nicht zu einer Mitwirkung des Auftraggebers an der Leistung des
Auftragnehmers und beinhalten auch keine Abnahme.
Zeichnerische Unterlagen sind, falls diese dem Auftragnehmer noch nicht vorliegen sollten, mindestens 10
Werktage vor Gebrauch beim Auftraggeber schriftlich anzufordern. Es wird hier explizit auf die Holschuld des
Auftragnehmers sowie auf die Planverwaltungsplattform FusionLive hingewiesen.
Im Falle des Leistungsverzuges des Auftragnehmers hat der Auftraggeber unter den in § 5 Nr.4 VOB/B
genannten Voraussetzungen neben dem Recht der Kündigung auch das Recht,
Beschleunigungsmaßnahmen ohne Sondervergütung auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten anzuordnen
bzw. nach fruchtloser verstrichener Frist nach Inverzugsetzung die rückständigen Leistungen auf Kosten des
Auftragnehmers anderweitig ausführen zu lassen.
Grundlagen Qualitätsmanagement:
Durch den AN sind alle entsprechenden Qualitätsnachweise zu führen. Die Kosten hierfür trägt der AN. Dies
gilt auch, wenn der Nachweis durch Dritte erbracht werden muss.
Der AN hat dem AG ein Konzept zur Eigenkontrolle und zur Dokumentation der Qualitätssicherung
vorzulegen und sich vom AG freigeben zu lassen.
Planaustausch
Für den Datenaustausch wird die Internetplattform ShareFile eingesetzt. Die Nutzung der Plattform ist für
alle NU verpflichtend. In Ausnahmefällen kann von dieser Regelung abgewichen werden, eine ausdrückliche
Zustimmung des AG ist zwingend erforderlich.
Die Dateibezeichnung von Werk- und Montageplänen muss immer der Plannummer inkl. Index entsprechen
(dies gilt für alle Dateiformate). Die Abgabe von Plänen mit xrefs (externen Referenzen) ist nicht zulässig.Datenabruf (Holschuld, Bringschuld):Der AN hat die Holschuld
für Pläne, die in der hier vereinbarten elektronischen Form bereit gestellt werden.
Die Holschuld besteht auch wenn keine Benachrichtigung erfolgt ist.
Der AN erfüllt seine Bringschuld
für von ihm erstellte Pläne durch das Einstellen in das vorgegebene System
und Benachrichtigung des AG.
Planstruktur & CAD Vorgaben :
Gundsätzlich sind die Vorgaben des AG einzuhalten. Die Anforderungen an die Unterlagen erfolgen mit der
Auftragserteilung.
Planliste:
Die für das Gewerk verbindliche Planliste wird vom AN verantwortlich geführt
Planverteilung:
Die Planverteilung erfolgt nach Vorgabe des AG.
Beginn der Verjährungsfrist für Mangelansprüche:
Die vereinbarten Verjährungsfristen für Mangelansprüche beginnen mit der förmlichen
Abnahme des gesamten Projektes durch die Bauherren.
Stundenlohnarbeiten:
Dem AG ist die Absicht zur Ausführung von Stundenlohnarbeiten rechtzeitig vor Beginn anzukündigen und zu
begründen. Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf Anweisung der Bauleitung ausgeführt werden.
Stundenlohnzettel sind der Bauleitung des AG werktäglich vorzulegen und fortlaufend durchzunummerieren.
Alle Stundenlohnzettel sind in einer Liste zu erfassen, die den Rechnungen beizufügen ist.
Soweit Stundenlohnzettel unterschrieben werden, wird damit nur die Tatsache der Leistung bescheinigt,
gleichzeitig aber die Prüfung vorbehalten, ob diese bestätigten Stundenlohnarbeiten außerhalb des
vertraglichen Leistungsumfanges liegen oder erforderlich waren.
Neben den in §15 Nr. 3 VOB/B genannten Angaben müssen die Stundenlohnzettel folgendes enthalten:
- das Datum
- die Bezeichnung des Bauvorhabens
- die fortlaufende Nummer
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle
- die Art der Leistung
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs, Lohn- oder Gehaltsgruppe
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
sowie im Verrechnungssatz nicht enthaltene Erschwernisse,
- die Gerätekenngrößen
- ggf. Begründung
Qualitäten
Es dürfen nur Fabrikate eingebaut werden, die von einem anerkannten Prüfinstitut geprüft und zugelassen
worden sind, sowie der Landesbauordnung entsprechen. Dieser Nachweis ist durch den AN zu erbringen.
Die Unterlagen sind im Zuge der Bauausführung vor Ort auf Verlangen des AG zur Einsicht vorzulegen.
Das Bauvorhaben muss das Prädikat DGNB Gold in der Zertifizierung erreichen. Alle dafür erforderlichen
Qualitäten sind einzurechnen.
Gewährleistungsfrist
Die in der Ausschreibung beschriebenen Leistungen unterliegen einer Gewährleistungsfrist von 5 Jahren. Diese Frist gilt ab der mängelfreien Abnahme des Gewerks.
Urheberrecht
Die dieser Ausschreibung beigefügten Unterlagen und ihre Inhalte bleiben geistiges Eigentum des Planers. Sie dürfen nur für die Zwecke dieser Ausschreibung und eine hierauf zurückgehende Auftragserteilung verwendet werden. Eine Weitergabe oder Vervielfältigung - gleich welchen Verfahrens- ist unzulässig.
Hinweis
Die Vorbemerkungen sind zwingend zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzurechnen.
Zusätzliche Allgemeine Anmerkungen
02 LV-Elektroinstallation Solitär 2 Bremen
02
LV-Elektroinstallation Solitär 2 Bremen
02.01 Elektroinstallationen
02.01
Elektroinstallationen
02.02 Fernmeldeanlagen
02.02
Fernmeldeanlagen