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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. Projekt- und Leistungsbeschreibung 1. Projekt- und Leistungsbeschreibung
1.1 Allgemeine Projektangaben
Bezeichnung:LaS "Leben am Sonenpark"
Bauherr:Theaterplatz Vermögensverwaltungs GbR, Aachener-und-Münchener-Allee 9,
52074 Aachen
Lage Grundstück:Kölner Straße 311-319, 40227 Düsseldorf.
Die Erschließung erfolgt über die Kölner Straße.
1.2 Allgemeine Baubeschreibung
Bezahlbarer Wohnraum in sehr guter Qualität und ein Mehrwert für den ganzen Stadtteil: "Leben am Sonnenpark" schafft eine attraktive Verbindung zwischen der lebendigen Kölner Straße und dem Sonnenpark als grünem Herz von Düsseldorf-Oberbilk.
Neben Wohnungen für Familien werden auch Apartments für Studierende und Auszubildende entstehen, außerdem sieben Atelierwohnungen für Künstlerinnen und Künstler. Diese sind so konzipiert, dass die Integration einer Galerie innerhalb der Einheiten möglich ist. In Kooperation mit dem Kulturamt der Stadt Düsseldorf soll hier ein Zentrum für Kreativität entstehen. Ein Mobilitätskonzept zur Reduktion von PKW-Verkehren und zur optimalen Vernetzung urbaner Angebote gehört ebenfalls dazu. Davon und von den Gewerbeeinheiten für Nahversorgung und Gastronomie wird das ganze Quartier profitieren.
Architektonisch fügt sich das Projekt belebend in die städtebaulichen Strukturen des Umfelds ein. Dafür sorgte ein qualitätssicherndes Verfahren mit Wettbewerb, aus dem das Büro KSG Kister Scheithauer Gross Architekten als Sieger hervorging. In deren Entwurf wird die Allee des Parks in der neuen Heerstraße fortgeführt und durch grüne Atrien bzw. Lichthöfe ergänzt. Die begrünten Wohnhöfe brechen die Blockrandbebauung auf, stellen eine optische Verbindung zum Park her und erhöhen den Wohnwert: Viele Wohnungen - mehr als 50 Prozent des Wohnraums wird öffentlich gefördert sein - haben einen schönen Blick ins Grüne.
1.3 Gebäudedaten
Auf dem Grundstück zwischen der Kölner Straße und der Heerstraße im Bereich des Sonnenparks im Düsseldorfer Stadtteil Oberbilk ensteht auf einer Grundfläche von ca. 5.600m² eine hochwertige fünf- bis sechsgeschossige Wohnbebauung mit 209 Wohnungen, sowie Gewerbeeinheiten für Einzelhandel im Erdgeschoss, einem CO-Working-Space und einer Tiefgarage mit 105 Stellplätzen.
Insgesamt entstehen hier eine BGF 25.500 m², wovon 19.200 m² oberirdisch und 6.330 m² unterirdisch errichtet werden. 3.000 m² sind dem Gewerbe zugeordnet.
1.4 Ausschreibungsgegenstand
Gegenstand der Ausschreibung sind die Maler-, Lackier- und Beschichtungsarbeiten.
1. Projekt- und Leistungsbeschreibung
2. Allgemeine vertragliche Vereinbarungen 2. Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
2.1 Angaben und Anforderungen an das Bauvorhaben
2.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten
Die Baustelle befindet sich auf der Kölner Straße 311-319, im Düsseldorfer Stadtteil Oberbilk.
Die Erschließung erfolgt über die Kölner Straße.
Es wird angeraten, die örtlichen Gegebenheiten vor Angebotsabgabe zu
besichtigen, um alle Einflussfaktoren abwägen und einkalkulieren zu können
2.1.2 Besondere Belastungen aus Immission udgl.
- keine -
2.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen
Das Baufeld ist nahezu ebenerdig und wird rechts von Gebäuden begrenzt. Rückseitig grenzt das Grundstück an den Sonnenpark. Die Vorderseite des Baufelds liegt unmittelbar an der Kölner Straße.
- Siehe Projektbeschreibung -
2.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle
Die Verkehrswege auf der Baustelle sind freizuhalten und auf wechselnde Nutzungen abzustimmen. Die Koordination der Verkehrsführung auf dem Baufeld erfolgt durch den Baulogistiker bzw. die Bauleitung in Abstimmung mit den beteiligten Gewerken.
Transportwege, Lagerflächen und Bewegungszonen sind untereinander abzustimmen und stets freizuhalten.
Die innerbetrieblichen Verkehrsverhältnisse sind entsprechend der Baustellenverordnung (BaustellV) und den Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) einzuhalten.
2.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
- Siehe Baustelleneinrichtungsplan - wird ggf. zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht
2.1.6 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie, Abwasser
Nach Abschluss der Rohbauarbeiten übernimmt der AN die Vorhaltung der Anschlüsse für Baustrom und -Wasser vom Rohbau-GU bis zur Fertigstellung der Ausbauarbeiten
.
Erforderliche Unterverteilungen sind in eigener Zuständigkeit in der erforderlichen Anzahl und Dimensionierung durch den AN selbst zu installieren. Dies ist im Angebot mit einzukalkulieren
2.1.7 Lage und Ausmaß der dem AN für die Ausführung seiner Leistungen zur
Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume
Flächen für die Baustelleneinrichtung werden vom AG im abgesperrten Bereichen im begrenzten Maße zur Verfügung gestellt.
- Siehe Baustelleneinrichtungsflächen und Arbeitsflächen - wird ggf. zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht
2.1.8 Emissionsschutz und umweltrechtliche Vorschriften
Die Bauarbeiten sind so durchzuführen, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind sowie nach dem Stand der Technik vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
Die Emissionen, die durch den Baulärm der Abbrucharbeiten entstehen, müssen die vorgegebenen Richtwerte der AVV- Baulärm einhalten. Sollte es im Rahmen der Bauarbeiten zu Beschwerden kommen und die Richtwerte überschritten werden, muss mit nachträglichen Einschränkungen bzw. organisatorischen Maßnahmen gerechnet werden.
2.1.9 Besondere Vorgaben für die Entsorgung
Die Beseitigung von Schutt, Abfall, Verpackungs- und Abdeckmaterial hat laufend und arbeitstäglich durch Auftragnehmer zu erfolgen. Für die Entsorgung werden seitens des Baulogistikers Sammelbehälter zur Verfügung gestellt. Das Entleeren der Sammelbehälter am Wertstoffhof wird durch den Baulogistiker durchgeführt. Erfolgt die Schuttbeseitigung nicht nach einer angemessenen Fristsetzung (im Regelfall 2 Werktage), veranlasst die AG-Bauleitung die Beseitigung durch eine Fremdfirma. Die Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
2.1.10 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle
In unmittelbarer Umgebung der Baustelle befinden sich Wohngebäude. Hinsichtlich der Lärmbelästigungen ist hierauf Rücksicht zu nehmen.Lärmintensive Arbeiten dürfen nach 20:00 Uhr nur in Ausnahmefällen, nach Zustimmung durch den AG, ausgeführt werden. Das Gesetz gegen Baulärm hat volle Gültigkeit und ist einzuhalten
2.1.11 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Grenzsteine
- keine -
2.1.12 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle
- keine -
2.1.13 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer von Leitungen, Kabel udgl.
Freigelegte Kabel und Leitungen sind gegen Beschädigungen zu schützen.
Überfahrbare öffentliche Flächen sind zu schützen und gegebenenfalls wie im Ursprung herzustellen. Öffentliche Flächen sind ständig sauber zu halten.
Anschlusspunkte für Bekämpfung von Gefahren ( Hydranten, Schieber udgl. ) müssen dauerhaft ungehindert zugänglich sein
2.1.14 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen
- keine -
2.1.15 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
Das Baufeld befindet sich in der Rohbauphase. Auf dem Gelände stehen derzeit ausschließlich die Rohbaukonstruktionen. Während der Ausführungszeit der ausgeschriebenen Leistungen werden zeitgleich Arbeiten durch den Rohbauunternehmer, den Fassadenbauer sowie im Bereich der Außenanlagen durchgeführt. Zusätzlich finden im Gebäudeinneren Ausbauarbeiten durch verschiedene Gewerke parallel statt.
2.2 Angaben zur Ausführung
2.2.1 Bauausführung
Der AN haftet für alle Schäden an Oberflächen des Geländes sowie an Gebäuden und Einrichtungen, welche nicht eindeutig als Baufeld im Vorfeld seiner Arbeiten bestimmt sind.
Technische Ausführungsgrundlagen sind alle zu den Leistungen gehörigen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Bestimmungen und Normen in den jeweils gültigen Fassungen. Insbesondere müssen nach Vorgabe der folgenden Vorschriften beachtet werden:
die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft
das Bundesimmissionsschutzgesetz
das Landesimmissionsschutzgesetz
die Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstätten-Richtlinien
die Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker
Verordnung über gefährliche Stoffe (GefStoffV)
Vor Fertigungsbeginn sind aktuelle Planunterlagen beim Auftraggeber (Architekten) anzufordern.
Sofort nach Auftragserteilung hat der AN das Aufmaß für jedes Bauteil eigenverantwortlich an Ort und Stelle zu nehmen.
Alle Maße sind vor Beginn der Arbeiten bzw. Anfertigen der Werkstattpläne und der Materialbestellung vom AN vor Ort selbstverantwortlich zu überprüfen bzw. fertigzustellen.
Bauseits ist in jeder Etage mind. ein Meterriss als Höhenfestpunkt fixiert angelegt.
Vor Beginn der Arbeiten hat der AN rechtzeitig die bauseitigen Vorleistungen zu prüfen und eventuelle Bedenken schriftlich bei der Bauleitung anzumelden.
Die Anforderungen von Wärmeschutz nach DIN 4108, Schallschutz nach DIN 4109 sowie Brandschutz und Rauchschutz sind zulassungsgemäß einzuhalten.
Bautoleranzen: Alle Konstruktionen sind so zu bemessen, dass die zu erwartenden Rohbautoleranzen nach DIN 18202 in allen Bereichen problemlos aufgenommen werden können.
2.2.2 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeits beschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen
Der AN hat für die Dauer seiner Leistungen einen detaillierten Bauablaufplan, unter Einhaltung der vorgegebenen Ausführungsfrist zu erstellen, aus dem auch ersichtlich ist, wann Vorleistungen erforderlich sind, die für die Ausführung seiner Leistungen benötigt werden.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Leistungen ohne Stillstandszeiten, in Abstimmung mit den anderen Gewerken durchgängig ausgeführt werden können.
Verlängerungen der Ausführungsfristen wegen Unterbrechungen der Ausführung und Behinderungen begründen keine Ansprüche auf besondere Vergütung
Werden der Auftragnehmer oder der von ihm beauftragte Nachunternehmer durch Nachbesserungen von Arbeitssicherheitsmaßnahmen, die von der Bauleitung bzw. dem SiGe-Koordinator gefordert werden, bei der Ausführung ihres Auftrages unterbrochen, kann daraus keine Ausführungsbehinderung geltend gemacht werden.
2.2.3 Besondere Erschwernisse während der Ausführung
- keine -
2.2.4 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen
- keine -
2.2.5 Anforderungen und Vorbemerkungen an die BE
Die hier ausgeschriebene Baustelleneinrichtung beinhaltet Leistungen, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Bauleistungen durch den AN erforderlich sind sowie Leistungen, die gemäß Baustellenverordnung als gemeinsam genutzte Sicherungseinrichtungen aller Gewerke auf der Baustelle vorgesehen sind.
Die Erschließung der Baustelle darf nur über die im Baustelleneinrichtungsplan ausgewiesene Straße erfolgen. Sämtliche notwendige Fluchtwege, Feuerwehraufstellplätze und durch den AG zugewiesene Bereiche sind dauerhaft frei zu halten.
Beseitigung von Schäden, die der AN durch Nutzung an Straßen, Plätzen, Gehwegen und öffentlichen Flächen verursacht hat und Reinigung derselben bei verursachter Verschmutzung
2.2.6 Besonderheiten der Regelung und Sicherheit des Verkehrs
- keine -
2.2.7 Art und Umfang der vom AG verlangten Eignungs-u. Gütenachweise
Eignungs-u. Gütenachweise sind in eigener Zuständigkeit des AN nach den geltenden Vorschriften zu erbringen und dem AG vorzulegen.
2.2.8 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen
Die Abrechnung erfolgt nach örtlichen Aufmaß.
2.2.9 SiGe-Koordinator
Der Bauherr stellt den SiGe-Koordinator gemäß der Baustellenverordnung. Der AN hat zur bauseitigen Koordinierung alle erforderlichen Angaben und Unterlagen beizustellen. Der AN hat die Baustellenverordnung einzuhalten.
2.2.10 Nebenleistungen
Nachstehende Leistungen sind Nebenleistungen, welche in die Einheitspreise einzurechnen sind:
Diebstahlsichere Lagerung aller Materialien bis zur Übergabe an den AG.
Schutz des eigenen Gewerkes (des AN) vor Beschädigungen, bis zur Übergabe an den AG,
Wiederherstellung von Baustellenabsicherungen , welche aufgrund von beauftragten Leistungen durch den AN, durch Transport, Montage o. ä. zeitweise entfernt werden mußten.
Der AN hat seine Leistungen in Abstimmung mit der Bauleitung des AG und den übrigen am Bau beteiligten Firmen zu koordinieren. Den Unternehmen der Technikgewerke und übrigen Ausbaugewerke ist ausreichend Gelegenheit zur Montage von Installationen etc. zu gewähren.
Laufende Reinigung der vom AN benutzten öffentlichen Flächen und seiner Zuwegung.
2.2.11 Baustellenordnung
Die Baustellenordnung ist einzuhalten.
2. Allgemeine vertragliche Vereinbarungen
3. ZTV - Malerarbeiten 3. ZTV - Malerarbeiten
3.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Die Arbeiten werden nach VOB Teil C ausgeführt.
Zusätzlich gelten sämtliche DIN-Normen, einschlägige technischen Vorschriften, Richtlinien, Merkblätter, Hersteller- und Verarbeitungsvorschriften etc., die zu einer fachgerechten Ausführung der Arbeiten maßgeblich sind und welche sich auf das Material und dessen Verarbeitung nach dem neuesten Stand der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme beziehen.
Soweit für die zu liefernden Bauarten, Stoffe und Bauteile keine Prüfzeugnisse vorhanden sind oder diese nicht im ausreichenden Maße geregelt sind, hat der AN vor Ausführung der Arbeiten die Verwendbarkeit selbst durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder durch Zustimmung im Einzelfall nachzuweisen.
Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft und sonstiger zuständiger Behörden sind zu beachten.
3.2 Stoffe, Bauteile
Das zu verarbeitende Material muss den jeweiligen Stoffnormen entsprechen. Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller müssen eingehalten werden.
Der Auftragnehmer muss für den Beschichtungsaufbau einschließlich Haftgrund, Abtönstoffe u. dgl. Produkte desselben Herstellers verwenden, um das System als Ganzes zu erhalten.
Beschichtungsstoffe, Lösungs- und Verdünnungsmittel müssen neben den Aussagen der DIN 18363 bei der Verwendung in Räumen, die überwiegend dem Aufenthalt von Menschen dienen, so beschaffen sein, dass keine Belästigung oder Gesundheitsgefährdung auftritt.
Für Dispersionsfarben sind folgende wesentliche Eigenschaften gefordert:
ohne organische Lösungsmittel
ohne giftige Topfkonservierungsmittel
ohne giftige Fungizide und Algizide
keine Schadstoffemission an die Umwelt
keine freiwerdenden KH-Monomeranteile
keine negative Geruchsbildung
Wasserdampfdurchlässigkeit
äquivalente Luftschichtdicke sd <= 0,02m
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei brandschutztechnischen Forderungen die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis, Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) vor Ausführung vorzulegen. Die Erforderliche Zustimmungen im Einzelfall ist durch den AN zu beantragen, inkl. evtl. anfallenden Gebühren. Dies betrifft insbesondere die Beschichtung mit Brandschutzsystemen F30 für Zugglieder aus Stahl.
3.3 Ausführung
Der Auftragnehmer hat nach Auftragserteilung mit dem Auftraggeber rechtzeitig vorgesehene Farben und Tönungen im Detail abzustimmen.
In Abstimmung mit dem Auftraggeber sind für die ausgeschriebenen Beschichtungen, Farbtöne oder Anstriche, Strukturoberflächen etc. vor Ausführung Musterflächen anzulegen. Die Herstellung von bis zu 3 Musterflächen ca. 1,0 m2 pro Beschichtungsart ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
Zum Zeitpunkt der Endbeschichtung sind die Oberbodenbeläge bereits eingebaut. Diese sind bei Ausführung der Maler-, Lackier- und Wandbeschichtungsarbeiten in geeigneter Weise und ausreichend zu schützen.
Stellung von Lagerflächen sowie Nutzung von Flächen als zwischenzeitliches Lager auch nur in Abstimmung mit der Bauleitung und Baulogistik.
Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind benutzte Räume unverzüglich besenrein zu räumen.
Die Lagerung feuergefährlicher Stoffe bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung der Bauleitung.
Beschichtungsstoffe und -techniken müssen auf den Untergrund abgestimmt sein und den zu erwartenden oder ausgeschriebenen Beanspruchungen gerecht werden.
Glas- und Aluminiumflächen sind bei Verwendung silikat- bzw. kalkhaltiger Anstrichstoffe durch Abkleben zu schützen.
Vorhandene Dichtungen an Zargen, Türen, Fenstern u. dgl. sind vor den Arbeiten zu entfernen und anschließend wieder einzubauen, anderenfalls sind sie abzukleben. Das gilt in gleicher Weise für Beschläge. Bewegliche Teile sind gangbar zu halten. Türenkennzeichnungen in der Falz dürfen nicht überstrichen werden.
Je nach Erfordernis sind sonstige demontierbare Einbauteile vor Ausführung der Beschichtungsarbeiten zu demontieren, sicher zu lagern und nach Abschluss der Arbeiten wieder zu montieren.
Falls Haustechnik-Leitungen zu beschichten sind, sind sie farblich nach den genormten Vorschriften zu kennzeichnen. Zur Zeit gelten DIN 2403 und DIN 2404.
Ungeachtet dessen sind die Kennzeichnungen von Leitungen sowie Markierungshinweise vor Ausführung abzusprechen.
Als Gefahrstoffe nach der GefStoffV oder den TRGS einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden.
Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Liste über die verwendeten Beschichtungsstoffe, gegliedert nach Verwendungszweck bzw. - ort, Fabrikat, Hersteller und Chargen-Nummer wegen eventueller Nachbestellungen zu übergeben.
Restmaterial ist, sofern es nicht vom Auftraggeber ausdrücklich übernommen wird, kostenlos zu beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften über Sonderabfall sind einzuhalten.
Farbreste, auch wenn sie in Bezug auf Umweltschutz unbedenklich sind, dürfen nicht in die Entwässerung des Gebäudes bzw. der Außenanlagen geschüttet werden.
Mit lösemittelhaltigen Abbeizmitteln entfernte Altanstriche gelten als Sonderabfall im Sinne der "TA Sonderabfall" und sind entsprechend zu entsorgen.
Abfälle und Reststoffe sind nicht zu mischen, sondern zur ordnungsgemäßen Entsorgung getrennt zu sammeln.
Korrosionsgefährdete Teile, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen zuvor beschichtet werden.
Abdeckarbeiten von technischen Einrichtungen in allen Bereichen sind im Angebot zu berücksichtigen.
3.4 Untergründe und Vorbehandlung
Alle zu beschichtenden Untergründe sind vom Auftragnehmer auf Eignung gemäß Nr. 3.1.1 DIN 18 363
sowie auf nachfolgende Kriterien zu prüfen:
nicht einwandfrei schließende Fenster und Türen, sofern sie beschichtet sind
Bindemittelanreicherungen oder Schalölrückstände bei Betonflächen
alkalische Reaktion des Untergrundes
ungeeignete Grundanstriche sowie Unterrostungen bei Stahlbauteilen
Vor den Beschichtungsarbeiten von bauseits grundierten Stahloberflächen sind vom AN notwendige Angaben wie Zulassungsbescheide, Produktdatenblätter etc. der vom Vorunternehmer aufgebrachten Grundierungen und Beschichtungen zu erfragen. Entsprechende Unterlagen werden dem AN auf Anfrage übergeben. Eine Verträglichkeit des vom AN für die Ausführung vorgesehenen Produktes / Beschichtungsmaterials mit der bauseitigen Grundierung muss in jedem Falle gewährleistet sein.
Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Bauteile nicht angreifen. Im Zweifel sind Proben an unsichtbarer Stelle vorzunehmen.
Absperrmittel dürfen die Wasserdampfdurchlässigkeit der nachfolgend vorgesehenen Beschichtungen nicht wesentlich verändern.
In Feuchträumen ist das Ausbessern kleiner Oberflächenschäden nur mit gipsfreiem Mörtel bzw. Spachtelmassen vorzunehmen.
Bei Beschichtung von Beton ist auf das sichere Entfernen von Schalungstrennmittel-Rückständen zu achten. Im Zweifel ist eine Benetzungsprobe durch den Auftragnehmer durchzuführen. Die Entscheidung, ob eine mechanische oder chemische Vorbereitung der Betonoberfläche vorzunehmen ist, trifft der Auftragnehmer. Organische Lösungsmittel sind nicht zugelassen.
Bei glattem Sichtbeton sind die Luftporen durch eine alkalische Spachtelmasse zu schließen. Zementleim ist zur Vermeidung von Haarrissen zu entfernen.
Vor dem Überstreichen von Dichtstoffen hat sich der Auftragnehmer Gewissheit über die Verträglichkeit der Stoffe zu verschaffen. Werden selbst Dichtstoffe verwendet, so sind sie grundsätzlich nicht zu überstreichen, sondern farblich entsprechend auszuwählen.
Folgende Kunststoffuntergründe gelten u.a. als grundsätzlich nicht überstreichbar:
PUR-Schaum
Elastische Dichtungsprofile
Polyamid, Weich-PVC, Polyvinylfluorid
Polycarbonat
Polyethylen
Mörtelreste dürfen keinesfalls überstrichen werden, sie sind vollständig zu entfernen.
3.5 Hinweise zu Beschichtungsstoffen und Verarbeitung
Bei Beschichtungen auf Lösungsmittelbasis ist unbedingt eine ausreichende Trocknung der einzelnen Schichten zu sichern.
Im Außenbereich dürfen nur ausdrücklich für außen bestimmte oder geeignete Materialien eingesetzt werden.
Bei dunklen Tönungen ist der Zwischenanstrich grundsätzlich im Farbton der Schlussbeschichtung auszuführen.
3.6 Preisinhalte
Zusätzlich zu Nr. 4.1 DIN 18363 gelten als Nebenleistung und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren:
Das Entfernen und Wiederanbringen von Abdeckungen für Schalter und Steckdosen (ca. 2 Stk. pro 10 m2 Wandfläche i.M.)
Das Entfernen von Farbspuren, Spritzern u. dgl.
Schutzmaßnahmen für den Personenverkehr durch Hinweisschilder oder Absperrungen im gewerksüblichen Umfang
Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste.
Der Schutz umgebender Bauteile vor den Arbeiten des AN, insbesondere das Abdecken von Bodenflächen, Abkleben von Fenstern, Türen, Heizkörpern, Wand- und Deckenleuchten etc.
Als Putz- und Untergrundschäden geringen Umfanges sind vereinzelte Fehlstellen anzusehen, z.B.:
Putzspritzer, die mit dem Spachtel leicht entfernt werden können und keine Vertiefungen hinterlassen,
Löcher, die z.B. durch Stoß entstanden sind,
Schwundrisse, jedoch nicht Setzrisse,
durch Stoß und Druck entstandene kleinere Unebenheiten.
3. ZTV - Malerarbeiten
4. Baustellenkommunikation, Mängelmanagement sowie Erfassung von Zusatzleistungen u. Restarbeiten Baustellenkommunikation, Mängelmanagement sowie Erfassung von Zusatzleistungen u. Restarbeiten
Dokumentation und Nachverfolgung vor und nach der Abnahme.
Der AG setzt zur strukturierten Kommunikation auf der Baustelle sowie zur Erfassung, Dokumentation und Nachverfolgung von Mängeln, Zusatzleistungen und Restarbeiten die App PlanRadar ein.
Die App ist sowohl über einen Webbrowser als auch über mobile Endgeräte nutzbar.
Sie dient als zentrales Werkzeug zur digitalen Erfassung aller relevanten Themen auf der Baustelle.
Dazu gehören insbesondere:
Mängel:
Erfasst werden sämtliche baulichen oder technischen Abweichungen von den vertraglich
geschuldeten Leistungen.
Diese werden mit Ort, Beschreibung, Foto und Bearbeitungsstatus
dokumentiert.
Zusatzleistungen:
Leistungen, die über den ursprünglich beauftragten Leistungsumfang hinausgehen und durch
den AG beauftragt oder vom AN angezeigt wurden, können ebenfalls in der App erfasst und
nachvollziehbar dargestellt werden.
Auch hier erfolgt die Dokumentation durch Fotos, Beschreibung und Fortschrittsstatus.
Restarbeiten:
Noch nicht ausgeführte, aber bereits vertraglich geschuldete Arbeiten, werden gesondert
aufgeführt, terminiert und zur fristgerechten Fertigstellung nachverfolgt.
Alle Vorgänge werden über ein digitales Ticketsystem abgebildet.
Sobald ein neuer Vorgang (z.B. ein Mangel, eine Zusatzleistung oder eine Restarbeit) angelegt wurde, erhält der zuständige AN automatisch eine Benachrichtigung per E-Mail mit einem Link zum entsprechenden Ticket.
Der AN ist verpflichtet, den Vorgang nach erfolgter Abarbeitung in der App freizumelden und dabei aussagekräftige Bilder als Nachweis hochzuladen.
Zusätzlich sind entsprechende Notizen zu hinterlegen und der Bearbeitungsstatus ist zu aktualisieren.
Die in der App PlanRadar vom AG hinterlegten Fristen und Nachfristen gelten als verbindlich und sind in ihrer Wirkung einer offiziellen schriftlichen Mangelanzeige gleichzusetzen.
Der AN ist verpflichtet, diese Fristen einzuhalten und termingerecht zu reagieren.
Der AG wertet die erfassten Vorgänge regelmäßig aus und behält somit einen transparenten Überblick über den Projektfortschritt sowie alle noch offenen Punkte.
Der AN verpflichtet sich sicherzustellen, dass auf jeder seiner Baustellen mindestens ein Vorarbeiter mit einem mobilen Endgerät ausgestattet ist, auf dem die App PlanRadar lauffähig ist.
Der AN trägt die Verantwortung dafür, dass alle relevanten Vorgänge zeitnah, vollständig und nachvollziehbar in der App dokumentiert werden. Insbesondere wird erwartet, dass zu jeder Freimeldung aussagekräftige Bilder hochgeladen werden.
Diese digitale Vorgehensweise dient der effizienten Kommunikation auf der Baustelle, reduziert Abstimmungsaufwand und ermöglicht eine klare, revisionssichere Dokumentation aller projektrelevanten Sachverhalte.
4. Baustellenkommunikation, Mängelmanagement sowie Erfassung von Zusatzleistungen u. Restarbeiten
Hinweistext Spachtelarbeiten Spachtelarbeiten und Beschichtungen
Umfang und Form der Spachtelarbeiten sind hinsichtlich ihrer Art, Qualität und Auftragsstärke in Abhängigkeit der Beschaffenheit der Betonoberflächen vor Ausführung mit der Objektüberwachung abzustimmen und für die jeweiligen Bereiche festzulegen.
Hierbei können je nach Festlegung und Leistungsposition gemäß Ausschreibung folgende Beschichtungsarten zur Ausführung kommen:
Teil- und Fleckspachtelungen
ganzflächige Spachtelungen
Dickspachtelungen
Für die in den Leistungspositionen beschriebenen Spachtelungen, Beschichtungen und Grundierungen sind für die jeweiligen Untergründe, Beschichtungsarten und -stärken sowie für die vorgesehenen Schlussbeschichtungen vom Unternehmer geeignete Produkte anzubieten und zu wählen.
Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der Hersteller sind zu beachten und dem Auftraggeber rechtzeitig vor der Ausführung zu überlassen.
Die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung ist auf die vorgesehene Endbeschichtung einzustellen.
Bei Dickspachtelungen ergibt sich der sachliche Geltungsbereich ebenso wie die technische Ausführung grundsätzlich aus DIN 18350, Putz- und Stuckarbeiten.
Alle Stellen, an denen Risse im Beschichtungsgrund sichtbar sind oder wo Risse erwartet werden müssen, sind vor Beginn durch erforderliche Maßnahmen zur Risseverhinderung vorzubehandeln. Das gilt besonders für Stoßstellen unterschiedlicher Materialien oder an unterschiedlichen Bauteilen (z. B. Decke/Unterzug).
Fehlstellen, zu tiefe oder zu breite Fugen sind mit besonderen Maßnahmen auszugleichen.
Fenster, Fensterzargen, Türen, Türzargen, Verglasungen, feste Einbauten, Fußböden, angrenzende Bauteile etc. sind sorgfältig abzudecken. Beim Schleifen oder Entfernen von Oberschichten sind Geräte, Einrichtungen u.ä. staubsicher abzudecken.
Alle Elektrodosen, Auslässe und später freizulegenden Einbauteile sind zu kennzeichnen, Auszusparen bzw. nach Behandlung der Flächen freizulegen, sauber anzuarbeiten und von Spachtelmasse zu reinigen (Nebenleistung). Andere Einbauteile sind je nach Erfordernis vor Ausführung der Arbeiten zu demontieren, sicher zu lagern und nach Abschluss der Arbeiten wieder zu montieren.
Markierungen für Fußbodenhöhen bzw. Meterrisse dürfen nicht überspachtelt werden und sind ggf. auszusparen und später zu schliessen.
Hinweistext Spachtelarbeiten
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
02 Allgemeine Bereiche / Tiefgarage
02
Allgemeine Bereiche / Tiefgarage
02.01 Schutzmaßnahmen
02.01
Schutzmaßnahmen
02.02 Lackierung Metallflächen
02.02
Lackierung Metallflächen
03 POHA Bereiche
03
POHA Bereiche
03.01 Schutzmaßnahmen
03.01
Schutzmaßnahmen
03.02 Vorbereitung der Untergründe
03.02
Vorbereitung der Untergründe
03.03 Spachtelarbeiten
03.03
Spachtelarbeiten
03.04 Malerarbeiten Decken und Wände
03.04
Malerarbeiten Decken und Wände
03.05 Lackierung Metallflächen
03.05
Lackierung Metallflächen
03.06 Akustischer Spritzputz
03.06
Akustischer Spritzputz
04 Geföhrderter Wohnraum
04
Geföhrderter Wohnraum
04.01 Schutzmaßnahmen
04.01
Schutzmaßnahmen
04.02 Vorbereitung der Untergründe
04.02
Vorbereitung der Untergründe
04.03 Spachtelarbeiten
04.03
Spachtelarbeiten
04.04 Malerarbeiten Decken und Wände
04.04
Malerarbeiten Decken und Wände
04.05 Lackierung Metallflächen
04.05
Lackierung Metallflächen
05 LIDL
05
LIDL
05.01 Schutzmaßnahmen
05.01
Schutzmaßnahmen
05.02 Vorbereitung der Untergründe
05.02
Vorbereitung der Untergründe
05.03 Malerarbeiten Decken Wände
05.03
Malerarbeiten Decken Wände
05.04 Lackierung Metallflächen
05.04
Lackierung Metallflächen
06 Stundenlohnarbeiten
06
Stundenlohnarbeiten
Vorbemerkung zu Stundenlohnarbeiten: Stundenlohnarbeiten werden nach Stundenverrechnungssätzen, in denen Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Sozialkassenbeiträge, Vermögenswirksame Leistungen und Gewinn enthalten sind, vergütet. Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie Erschwerniszuschläge sind nicht in die Stundenverrechnungssätze mit einzubeziehen, sondern - sofern sie nicht schon als Teilleistungspositionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind - im Bedarfsfall zu vereinbaren und gesondert nachzuweisen. Der Bieter erklärt, dass der Stundenverrechnungssatz unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurde und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gilt. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn deren Ausführung von der Bauleitung angeordnet wurde (zu § 2 Nr. 10 VOB/B).
Vorbemerkung zu Stundenlohnarbeiten:
06.01 Stundenlohnarbeiten
06.01
Stundenlohnarbeiten