Malerarbeiten
FRE / DTE / CPW -H.01-03- 54 gef. MW / ME
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Vorbemerkungen
01
Vorbemerkungen
01.01 Allgemeine Vorbemerkungen
01.01
Allgemeine Vorbemerkungen
01.02 Technische Vorbemerkungen
01.02
Technische Vorbemerkungen
ZTV) Malerarbeiten ZTV Malerarbeiten Dem Angebot liegen folgende Bedingungen zugrunde: 1. Ausführung und Gütebestimmungen: DIN 18363  Anstricharbeiten; DIN 18364  Oberflächenschutzarbeiten an Stahl; DIN 18350   Putz- und Stuckarbeiten; DIN EN ISO 150:2007 Rohleinöl, Lackleinöl und Leinölfirns für Beschichtungen; DIN 55901  Trockenstoffe für Beschichtungsstoffe; DIN EN ISO 4618 Beschichtungsstoffe - Begriffe DIN 55945  Beschchtungsstoffe und Beschichtungen - Ergänzende Begriffe zu DIN EN ISO 4618 DIN 55900  Grundanstriche für Raumeizkörper; DIN EN 13300 Wasserhaltige Beschichtungsstoffe und Beschichtungssysteme für Wände und Decken im Innenbereich 2. Alle Werkstoffe eines kompletten Anstrichaufbaus müssen von einem Hersteller stammen, um die Verträglichkeit der Anstrichstoffe untereinander zu gewährleisten. Die in der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Arbeiten sind mit unverschnittenen, aus Originalgebinden stammenden Werkstoffen und genau nach den Werksvorschriften der Herstellerfirmen auszuführen. Bei Nichtbeachtung der Verarbeitungsvorschriften ist die Bauleitung berechtigt, die Arbeiten sofort einstellen zulassen. 3. Eine fachmännische Ausführung aller Vor- und Hauptarbeiten sowie Nachbehandlungen wird verlangt. Die Werksvorschriften bezügl. Vorbehandlungen, Verdünnungsgrade für die einzelnenArbeitsgänge, Anzahl der Arbeitsgänge, evtl. Mischungsverhältnis usw.sind sorgfältig zu erfüllen. Bauteile in Verbindung mit flexiblen Dichtungsprofilen dürfen nicht mit Nitrolacken oder Lacken, die Nitrozellulosebestandteile enthalten, behandelt werden. Bei deckenden Lackierungen ist zu Erreichung eines guten, flächigen Verlaufs und ausreichender Schichtdicke flüssig zu lackieren, der Gesamtaufbau muß mindestens 1/10 mm (100 my) Trockenschichtdicke erreichen. 4.  Hat der Auftragnehmer gegen die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Arbeitsweisen, Farbzusammensetzungen und Fabrikate Bedenken, so sind diese bei Angebotsabgabe schriftlich mit genauer Begründung geltend zu machen. Vor der Verwendung anderer Materialien als den vorgeschriebenen müssen deren Qualität und Eigenschaften nachgewiesen und die Zustimmung für die Verwendung vom Auftraggeber eingeholt werden. 5.  Alle erforderlichen Vorarbeiten, wie Entstauben, Entfetten, Ausbessern kleinerer Untergrund schäden, Abdecken usw. sind sach- und fachgerecht auszuführen und in die Einheitspreise einzurechnen, soweit nicht nicht in gesonderter Position beschrieben. 6.  Die Holzfeuchte darf 15 %,  bei tropischen Hölzern 12% nicht übersteigen. Putz- und Beton flächen sind ebenfalls auf ihren Feuchtigkeitsgehalt zu überprüfen. Beton und Putze dürfen keinen Feuchtigkeitsgehalt über 3 Vol. % aufweisen. 7.  Der Auftragnehmer hat sich insbesondere mit den Vorlieferanten in der Wahl der Anstrich aufbauten abzustimmen. Alle Holzteile sind, wenn nicht ausdrücklich in den Positionen erwähnt, vom Schreiner bzw. Zimmerer farblos grundiert. Stahlteile wurden vom Schlosser einmal mit Rostschutzfarbe gestrichen. Gegebenenfalls kann zwischen den Unternehmern zur Erzielung einer sinnvollen Abwicklung der getrennten Vor- und Hauptbehandlungen eine interne Absprache getroffen werden. 8. Für die Prüfbarkeit der Arbeiten und für die fachgerechte Entsorgung müssen auf den Gebinden der Beschichtungsstoffe folgende Angaben angebracht sein: Hersteller Beschichtungsstoff, eigenschaftsbestimmendes Bindemittel und Pigment Farbton und Verdünnungsmittel Härter und Mischungsverhältnis bei Mehrkomponenten -  Beschichtungsstoffen Verwendungszweck Nettogewicht Chargen - Nummer Jahr und Monat der Abfüllung, Herstelldatum, Verfalldatum Abfallschlüssel Kennzeichnung entsprechend der Verordnung über gefährliche Stoffe (GefStoffV)
ZTV) Malerarbeiten
ZTV) Tapezierarbeiten ZTV  Tapezierarbeiten Die ZTV Malerarbeiten sind hier gleichermaßen anzuwenden. Zusätzlich gelten hier folgende Ausführungen und Gütebestimmungen: DIN 18366  Richtlinien für die Ausführung von Tapezierarbeiten DIN EN 233 Wandbekleidungen in Rollen - Festlegungen für fertige Papier-, Vinyl- und Kunststoff-Wandbekleidungen DIN EN 234 Wandbekleidungen in Rollen - Festlegungen für Wandbekleidungen für nachträgliche Behandlung DIN EN 235 Wandbekleidungen - Begriffe und Symbole DIN EN 259 Wandbekleidungen in Rollen - Hoch beanspruchbare Wandbekleidungen DIN EN 266 Wandbekleidungen in Rollen - Festlegungen für Textilwandbekleidungen Ausführung: Der Auftragnehmer prüft den Untergrund eigenverantwortlich auf Eignung zum Tapezieren. Bedenken sind schriftlich vorzubringen, insbesondere bei: nicht genügend trockenem oder festem Untergrund, Putzrissen oder Putzschäden größeren Umfanges, bei zu rauhem Untergrund. Das Tapezieren mit Tapeten oder tapetenähnlichen Stoffen umfaßt auch das Vorbereiten des Untergrundes wie Fixieren von Putzen und Gipskartonflächen als Nebenleistung ohne Vergütung, wenn der Untergrund in der Position beschrieben ist sowie das Kleben der Tapeten. Wenn im LV nicht anders verlangt, sind Tapezierungen ohne vorhergehende Spachtelung auszuführen. Flächenspachtelung wird als besondere Leistung vergütet. Das Aufbringen von Unterlagsstoffen wird als besondere Leistung vergütet. Unterlagsschaumstoffe müssen gleichmäßig dick sein und mind. ebenso schwer entflammbar sein wie aufgeklebte Tapetenunterlagen aus Papier. Die Klebeverbindung der Tapeten und Tapetenunterlagen muß gelöst werden können, ohne daß der Untergrund beschädigt wird. Tapeten und Borten sind zu beschneiden und faltenfrei zu kleben. Grundsätzlich werden alle Tapeten gestoßen geklebt. Muster sind möglichst genau aneinanderzupassen. Verunreinigungen von Fußböäden und anderen Bauteilen durch Klebstoff und dergleichen beseitigt der Unternehmer unmittelbar nach dem Entstehen.
ZTV) Tapezierarbeiten
ZTV) Korrosions- / Brandschutz ZTV  Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten: Die ZTV Malerarbeiten sind hier gleichermaßen anzuwenden. Zusätzlich gelten hier folgende Ausführungen und Gütebestimmungen: DIN 18634  Korrosionsschutz an Stahlbauten DIN EN ISO 12944 Korrosionsschutz von Stahlbauteilen DIN 13507  Thermisches Spritzen - Vorbehandlung von Oberflächen metallischer Werkstücke und Bauteile für das thermische Spritzen DIN EN 22063 Thermisches Spritzen - Metallische und andere anorganische Schichten - Zink, Aluminium und ihre Legierungen DIN EN 2284 Luft und Raumfahrt; Schwefelsäure-Anodisieren von Aluminium und Aluminium-Knetlegierungen DIN EN 2101 Luft und Raumfahrt; Chromsäure-Anodisieren von Aluminium und Aluminium-Knetlegierungen Brandschutzbeschichtungen sind entsprechend dem Zulassungsbescheid des Deutschen Instituts für Bautechnik, Berlin (DIBT) auszuführen. Die Beschichtungsstoffe hat der AN dem AG mit dem Angebot bekanntzugeben. Die vorschriftsmäßige Herstellung der Beschichtung ist schriftlich zu bestätigen, über die durchgeführte Beschichtung ist eine Kennzeichnung anzubringen. Ausführungs-Richtlinien: Der Auftragnehmer hat sich insbesondere mit den Vorlieferanten in der Wahl der Anstrichaufbauten abzustimmen. Stahlteile wurden vom Schlosser einmal mit Rostschutzfarbe gestrichen. Gegebenenfalls kann zwischen den Unternehmern zur Erzielung einer sinnvollen Abwicklung der getrennten Vor- und Hauptbehandlungen eine interne Absprache getroffen werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einer gewissenhaften Eigenüberwachung der Arbeitsausführung in allen Arbeitsgängen.
ZTV) Korrosions- / Brandschutz
ZTV) Abrechnung nach Gewicht ZTV zu Konstruktionen oder getrennt erfaßbare Konstruktionsteile nach Gewicht (t) bei genormten Profilen das Gewicht nach DIN-Norm bei anderen Profilen das Gewicht aus dem Profilbuch des Herstellers bei Blechen und Bändern je 1mm Dicke aus Stahl das Gewicht von: 7,85 kg/m² aus Edelstahl das Gewicht von: 7,90 kg/m² aus Aluminium das Gewicht von: 2,70 kg/m² Verbindungsmittel, z.B. Schrauben, Niete, Schweißnähte bleiben unberücksichtigt.
ZTV) Abrechnung nach Gewicht
V) zu Preisfindung Vorbemerkungen zur Preisfindung Für die Beurteilung sind Zeichnungsauszüge beigefügt. Bei Unklarheiten über die Konstruktion eines Bauteiles sind die entsprechenden Detailzeichnungen bei der ausschreibenden Stelle einzusehen oder anzufordern. Abweichnungen von der  VOB,  DIN 18 363 oder Hervorhebungen sind nachstehend  aufgeführt und mit einzukalkulieren. Diese Leistungen werden im LV nicht gesondert aufgeführt und sind als Nebenleistung ohne besondere Vergütung enthalten, bzw. sind in die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren. Mit den Einheitspreisen sind die folgenden Forderungen abgegolten: 1. Allgemein Lieferung und Verarbeitung aller notwendigen Materalien einschl. Transport, Transporteinrichtung sowie aller Geräte und Löhne, Kosten für diebstahlsichere Lagerung des Materials, Reinigung und Prüfen  des Untergrundes, Mehraufwendungen bei zeitlich getrennten Arbeitsgängen. kürzen des Estrichranddämmstreifen auf ca. 1cm 2. Ausführung Ansetzen von Farbmustern in angemessener Anzahl und Größe sowie deren Entfernung nach der Bemusterung. Der Auftraggeber behält sich die Entscheidung über den Farbton bis zu dem Zeitpunkt vor, nach welchem Muster angesetzt wurden, Vorkehrungen gegen Verschmutzung und Beschädigung an Bauteilen und Einrichtungen jeder Art, Aus- und Einbauen von Dichtungsprofilen und Beschlagteilen, Abkleben von Fenstern, Türen sowie eloxierten Teilen und Abdecken von Belägen, Alle erforderlichen Vorarbeiten wie Entstauben, Entfetten, Ausbessern kleinerer Untergrundschäden, Eine Vorbehandlung mit Grundbeschichtungen wie Fluatieren, Fixieren etc. bei  Erstbeschichtungen auf Gipskartonplatten, Putze und Betonflächen ist grundsätzlich vorzusehen, wenn in den Positionen der Untergrund benannt wird. Die Baustelle ist ständig in sauberem Zustand zu halten, leere Gebinde, nicht mehr brauchbares Abdeckmaterial usw. ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu legen. Jeder fertiggestellte Raum ist besenrein an den Folgehandwerker zu übergeben. Sollte der Auftragnehmer diesen Aufforderungen nicht nachkommen, werden die Arbeiten von Dritten auf dessen Rechnung ausgeführt. 3. Termine Der Unternehmer ist verpflichtet, die Anstricharbeiten genau nach dem vereinbartenTerminplan auszuführen. Abweichungen dürfen nur vorgenommen werden, wenn der Auftraggeber hierzu die Genehmigung erteilt hat. Bei nicht termingerechter Durchführung der Arbeiten ist der Auftraggeber berechtigt, weitere Firmen einzuschalten. Entsprechende Mehrkosten gehen zu Lasten des Erstauftragnehmers. 4. Abrechnung Zur Ermittlung der Leistung nach Zeichnungen sind zugrunde zu legen: Ergänzend zu DIN 18 363 Pkt 5.1: begrenzendes Bauteil Fußboden ist OKFF (Fertigboden), bzw. es werden die tatsächlich zu behandelnden Flächen berechnet. Brüstungen in Fensternischen von Skelettbauten bilden mit den Stützen keine Nischen, sondern gelten als zwischengespannte Wandabschnitte. Eine Leistungszulage für Laibungen erfolgt grundsätzlich nicht.! Laibungen von Öffnungen über 2,5 m², die beim Aufmaß abgezogen werden, werden in die Flächenberechnung mit eingerechnet. Der Anstrich von Geländern, Handläufen, etc. gilt einschl. Anstrich der Befestigungsteile, Handlaufstützen, etc.. Überstände werden nicht mit gerechnet. Größere Mengenveränderungen bei einzelnen Positionen in beliebiger Menge bleiben ohne Einfluß auf die Gestaltung der Einheitspreise. Wandfliesenflächen, die am Boden beginnend in die zu bearbeitende Wandfläche ragen,  werden abgezogen, auch wenn diese eine Fläche unter 2,5m² haben.
V) zu Preisfindung
02 Malerarbeiten
02
Malerarbeiten
02.01 Wohnungen
02.01
Wohnungen
02.02 Treppenhaus
02.02
Treppenhaus
02.03 Malerarbeiten Keller
02.03
Malerarbeiten Keller
02.04 Stahltüren
02.04
Stahltüren