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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung SEGELFLIEGER QUARTIER BERLIN
Segelfliegerdamm 1/45 / Groß-Berliner Damm 80/ 80a
Gerhard-Sedlmayr
WA 2.1
Die BAUWERT Segelfliegerdamm GmbH beabsichtigt die Realisierung von Wohn-, Büro- und Gewerbeflächen auf dem Grundstück Segelfliegerdamm 1/45, Groß-Berliner Damm 80/80A, Gerhard-Sedlmayr-Straße 4/12 in Berlin-Johannisthal.
Die Gustav Epple Bauunternehmung GmbH bebaut die Baufelder WA1 und WA2.1.
Die Projektumsetzung strukturiert sich dabei in folgende Einzelabschnitte:
WA 1 Mietwohnen ca. 13.450 m² BGF,
Einzelhandel ca. 370 m² BGF
WA2.1A Mietwohnungsbau ca. 3450 m² BGF
Baubeschreibung
ATV ATV
Die Erstellung des Angebotes durch den AN erfolgt kostenlos und ohne jede Verpflichtung für Gustav Epple - auch dann, wenn die Angebotserstellung Planleistungen oder Berechnungen des AN erforderlich werden.
Darüber hinaus gelten,
-die anerkannten Regeln der Technik als Mindeststandard für die Leistungen
-die VOB B/C,
soweit in den vorrangigen Vertragsunterlagen dem gegenüber keine abweichenden Regelungen getroffen wurden
-die Zulassungen und Werksvorschriften der Herstellerfirmen
Für alle weiteren vertraglichen Inhalte gilt das Verhandlungsprotokoll
Die beschriebenen Leistungen sind als fix und fertige, vollumfängliche und funktionsfähige Leistung zu verstehen.
Alle LV-Positionen sind zu bepreisen.
Positionen die mit 0,00 € ohne Erläuterung bepreist sind, werden als „inklusive/ ohne Mehrpreis“ gewertet.
Sofern eine Position nicht bepreist werden kann, ist zwingend ein kurzer nachvollziehbarer Kommentar zur entsprechenden Position dem Angebot beizufügen.
ATV
ZTV neu ZTV
Für die Leistungen dieses Gewerkes gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18385 „Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrseite sowie Förderanlagen“ sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Alle Nebenleistungen gem. VOB/C bzw. der DIN 18299, wie z.B. die Lieferung und Vorhaltung aller zur Erbringung der Leistung notwendigen Maschinen, Geräte und Werkzeuge, sind in die Positionen einzurechnen.
Ergänzend zu den in der VOB/C aufgeführten Normen gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulationen und Arbeitsausführung:
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4109 Schallschutz im Hochbau DIN 8989 Schallschutz in Gebäuden Aufzüge DIN ISO 8100-30 Aufzüge für den Personen und Gütertransport DIN 18040 Barrierefreies Bauen DIN 18090 Aufzüge Fahrschacht-Dreh- und Falttüren für Fahrschächte der Widerstandsklasse F90 DIN 18091 Aufzüge; Schacht-Schiebetüren für Fahrschächte mit Wänden der Feuerwiderstandsklasse F90 DIN 18092 Aufzüge; Vertikal-Schiebetüren für Kleingüteraufzüge in fahrschächten mit Wänden der Feuerwiderstandsklasse F90 DIN 18382 Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen DIN 18384 Blitzschutz-, Überspannungsschutz- und Erdungsanlagen DIN EN 81-20 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen Aufzüge für den Personen und Gütertransport Teil 20: Personen und Lastenaufzüge DIN EN 81-50 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen Prüfungen Teil 50: Konstruktionsregeln, Berechnungen und Prüfung von Aufzugskomponenten DIN EN 81-58 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und Einbau von Aufzügen Überprüfung und Prüfverfahren Teil 58: Prüfung der Feuerwiderstandsfährigkeit von Fahrschachttüren
Aufzugsrichtlinie RL 2014/33/EU BetrSichV : Betriebssicherheitsverordnung DIN 13015: Instandhaltung von Aufzügen und Fahrtreppen Regeln für Instandhaltungsanweisungen
DIN EN 81-28 Fern-Notruf für Personen und Lastenaufzüge DIN EN 81-73 Brandfallsteuerung und Verhalten von Aufzügen im Brandfall
TRBS: Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1111: Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
Werk- und Montageplanung
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.:
Rohbaurelevante Details, wie Schachtmaße, Größe der Aufzugsunterfahrt und -überfahrt, Lage von Lasteinleitpunkten, Befestigungsschienen, Lasthaken, Ankerpunkten, Leerrohre Konstruktion und Ausführung der Aufzugsanlage mit allen erforderlichen Bauteilen Bemusterungslisten / Kabinendesign und Ausstattung Beschreibung der Anforderungen des AN für Schnittstellen zu Bauausführung und TGA
Vorleistungsprüfung
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Schachtes festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere der Lotrechtigkeit, ist der AG unverzüglich zu verständigen.
Lieferung und Montage
Bei allen Positionen ist die Herstellung, Materiallieferung und Montage eingeschlossen, sofern in den beschriebenen Positionen keine anderen Angaben erfolgt sind.
Beantragungen und Abnahmevorbereitung
Der AN ist für die Beantragung sämtlicher Anschlüsse und Genehmigungen sowie für die Inbetriebnahme und die Abnahme der an ihn beauftragten Leistungen alleine verantwortlich, so unter anderem auch für die rechtzeitige Beantragung und Bereitstellung der erforderlichen Telekommunikationsanschlüsse für Notrufanlagen. Insoweit wird der AN alle vom AG abzugebenden Anträge, Erklärungen usw. rechtzeitig vorbereiten und für den AG vorab ausfüllen. Die rechtzeitige Versorgung der Unterschriften des AG unter alle vom AN vorauszufüllenden Anträge, Formulare und Erklärungen obliegt dem AN als Koordinationsleistung.
Die Sachverständigenabnahme zur Inbetriebnahme (umgangssprachlich "TÜV-Abnahme") der vom AN errichteten Anlagen ist Bestandteil der Leistungen des AN. Der AN beantragt und koordiniert die Abnahme und alle zur Abnahme erforderlichen Vorleistungen, Hilfsleistungen (Probekörper, Gewichte...) usw. Die zur Abnahme erforderlichen Vorleistungen der KGR 300 und 440 teilt der AN dem AG unaufgefordert mindestens 14 Tage vor vorgesehenem Inbetriebnahmetermin gesondert schriftlich mit, soweit diese noch nicht gegeben sind.
Baustelleninbetriebnahme
Soweit der AG dies fordert, sind betriebsfähige Aufzugsanlagen vom AN gegen gesonderte Vergütung für den besonderen Schutz der Leistung für den AG für die provisorische Baustellennutzung bereitzustellen. AN und AG werden in diesem Fall eine gemeinsame Sichtprüfung vor der AN-seitigen Ausführung des Schutzes der Leistung sowie nach Rückbau des Schutzes der Leistung durchführen. Die Nutzung der vom AN geschützten Aufzugsanlagen zu Baustellenzwecken gilt nicht als Inbetriebnahme mit der Rechtsfolge der Abnahme der Leistung, sondern als Baustellen-Probebetrieb.
Objektdokumentation
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen. Prüfzeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Wartungsangebot
Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder-leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen.
ZTV neu
Zertifizierung (DGNB Gold + EU Taxonomie) Zertifizierungen (DGNB-Gold & EU-Taxonomie)
Für das Bauteil WA2.1 beabsichtigt der Auftraggeber eine DGNB Gold Zertifizierung sowie eine EU-Taxonomie Zertifizierung zu erreichen.
Mit der Begleitung dieser beiden Zertifizierungen ist Büro Happold beauftragt.
Mit den von Büro Happold erstellten Pflichtenheften ist beschrieben, welche Kriterien für die Erfüllung der jeweiligen Zertifizierungssysteme notwendig sind.
Der Auftragnehmer erhält diese beiden Pflichtenhefte und wird die jetzt bereits angesetzten Kriterien mit den jeweiligen Punkten im Rahmen der Planung und Bauausführung sicherstellen.
Der Auftragnehmer wird an diesen Zertifizierungsvorhaben aktiv teilnehmen und diese durch das rechtzeitige Beibringen der erforderlichen Nachweise unterstützen.
Zertifizierung (DGNB Gold + EU Taxonomie)
01 Aufzugsanlage
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Aufzugsanlage
01.01 Personenaufzüge
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Personenaufzüge
02 EnEV-Kit zur Rauchableitung
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EnEV-Kit zur Rauchableitung
02.02 EnEV-Kit zur Rauchableitung
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EnEV-Kit zur Rauchableitung
03 Wartungsvertrag
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Wartungsvertrag
03.03 Wartungsvertrag
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Wartungsvertrag
04 Notrufsystem
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Notrufsystem
04.04 Notrufsystem
04.04
Notrufsystem
05 Sonstiges
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Sonstiges
05.05 Sonstiges
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Sonstiges