Bodenbelagsarbeiten
Sendlinger Straße, München
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeschreibung: Projektbeschreibung: Die umzubauende Bürofläche (ca. 400qm BGF) liegt im Angerblock, einem Wohn- und Geschäftshaus zwischen Sendlingerstraße und Oberanger. Die Einheit ist im 1.OG, Bauteil D soll für den zukünftigen Mieter Finovia umgebaut und erneuert werden. Die bestehenden Trockenbauwände verbleiben teilweise im Bestand. Teilweise werden Trockenbau- und Glas-Wände abgebrochen, teilweise ergänzt. Die Bodenbeläge werden vollständig ausgebaut und ersetzt, abgehängte Decken angepasst. Die Eingangstür in die Mieteinheit, Türen der Fluchtwege und die gesamte Fassade bleiben wie im Bestand. Heizung, Elektro- und Sanitärinstallationen siehe Vorbemerkungen "HKLS" Maßnahmen im Einzelnen - zusätzliche Unterteilung größerer Büroräume in kleinere durch Trockenbauwände, dadurch zusätzlichen Türen - Abtrennung Büro-Räume von der Mittelzone und   Mittelzone in sich mit Glas-System-Trennwänden - Änderung der Küche - komplette Erneuerung Sanitär - Streichen aller Wände und Decken - neue Bodenbeläge (Linoleum, Teppich) - Erneuerung der ges. Beleuchtung: Umrüstung auf LED - Anpassen Elektroinstallation (Lichtschalter,   Steckdosen, Steuerung Raffstore, Steuerung Heizung/   Lüftung) an neuen Grundriss - Nachrüsten von Bodentanks Als Kalkulationsgrundlage liegen bei: Pläne Grundriss Abbruch/ Neu und Deckenspiegel Alle Positionen verstehen sich inklusive Lieferung und betriebsfertige Montage. Abkürzungen: Es werden die folgenden Abkürzungen verwendet: AG = Auftraggeber AN = Auftragnehmer Baustelleneinrichtung: Auf dem eigenen Grundstück besteht keine Möglichkeit einer Baustelleneinrichtung. Die erforderliche Einrichtung ist durch den AN festzulegen und in den Kosten für die Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren. Für die Baustelleneinrichtung auf öffentlichen Flächen ist in Eigenständigkeit des Bieters ein Antrag bei der Stadt München zu stellen. Neben einem Treppenraum kann ein Aufzug für den Transport von Baumaterialien, Werkzeug und ggf. Personal während der Bauphase genutzt werden. Die Nutzung des Aufzugs erfolgt gemäß Anweisung des Bauherrn bzw. der Bauleitung. Zulässige Nutzungszeiten: Werktags 7:0018:00 Uhr (Änderungen in Absprache mit dem AG). Zulässige Belastung und maximale Zuladung laut Herstellerdaten des Aufzugs, diese Daten sind einzuhalten. Die Reinigung und ggf. notwendige Schutzmaßnahmen (z.B. Verkleidung der Kabinenwände und -böden zum Schutz vor Beschädigung oder Verschmutzung) sind Bestandteil der Leistung. Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen, sind auf Kosten des Auftragnehmers zu beheben. Die Kosten für notwendige Schutzmaßnahmen für Treppenraum und / oder Aufzug und Zuwege Aufzug einschl. deren Rückbau sind in die Kosten für die Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren. Bemusterungen: Sichtbare Teile und Einrichtungsgegenstände sind vorab zwischen AG und AN zu bemustern und vom AG freigeben zu lassen. Die durch Fabrikate angegebenen Qualitätsstandards sind zwingend einzuhalten. Produktauswahl: Die der Planung zugrunde gelegten Produkte und den daraus resultierend systemkonformen Eigenschaften sind den Positionen zu entnehmen. Bei einer anderen Wahl der Produkte ist die Gleichwertigkeit, Systemkonformität mit allen notwendigen Eigenschaften zur dauerhaften Funktionstauglichkeit usw. zur alternativen Änderung nachzuweisen bzw. in der Haftung eigenständig zu übernehmen. Kalkulationshinweise: In die Angebotspreise sind auch die Gemeinkosten gem. VOB einzurechnen. Zusätzlich sind bei alle Kalkulationen allgemeineVertragsbedingungen und ZTV zu berücksichtigen. Alle Anlagenteile sind - falls erforderlich - gem. den Anforderungen der Druckgeräterichtlinie zu erstellen, ggfs. werden dadurch CE-Kennzeichnungen und Konformitätserklärungen notwendig, diese sind in die Kalkulationen aufzunehmen. Bei Differenzen zwischen den Planungen und der Leistungsbeschreibung ist immer das Höherwertige anzunehmen. Planunterlagen: Der AN erhält mit der Ausschreibung Planunterlagen als Grundlage für die Ausschreibung. In den Angebotspreis ist der Aufwand für die Montageplanung der System-TW für den Besprechungsraum mit einzukalkulieren. Die Pläne der Ausschreibung sind zu kontrollieren und anhand der gewählten und daraufhin vom AG freigegebenen Fabrikate zu vervollständigen und anzupassen. Die erforderlichen Berechnungen sind vom AN durchzuführen bzw. zu kontrollieren. Zusätzlich zu den Angaben der Planung müssen in der Montageplanung die folgenden Informationen enthalten sein: - Aufmaß vor Ort und ggf. Anpassung der Planung - alle wesentlichen Auslegungsdaten und Dimensionen - Kennzeichnung der Regel- und Absperrorgane mit allen   zum Betrieb / zur Einregulierung notwendigen Daten - alle Elektroanschlüsse mit Darstellung Leitungsverzug Die Montageplanung ist dem AG rechtzeitig, aber spätestens 14 Tage vor Montagebeginn vorzulegen. Alle Nebenkosten wie Plot- oder Kopierkosten sind einzukalkulieren. Die Montageplanung ist bis zur Erstellung der Bestandsunterlagen fortzuschreiben. Technische Vorschriften: Diese bestehen aus den allgemein anderkannten Regeln der Technik, d. h. in der Regel DIN-Normen, Verordnungen und Richtlinien. Sie sind Grundlage der Planung und müssen bei Dimensionierungen, Bauteil- und Materialauswahlen sowie bei der Ausführung selbst beachtet werden. Für die Projektierung und Ausführung im Gewerk KG 300 +400 gelten hier besonders folgende Verordnungen, Normen und technische Vorschriften in ihrer jeweils aktuellen Fassung zum Zeitpunkt der Ausführung: - VOB Teil C - VDE-Bestimmungen - Auflagen und Vorschriften des TÜV und des   Gewerbeaufsichtsamtes - Empfehlungen und Verfügungen der zuständigen   Fachverbände Weiterhin sind folgende Gutachten, soweit relevant, zu beachten: - Brandschutzkonzept - Statische Berechnung - Baugenehmigung
Projektbeschreibung:
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05.03 Bodenbelagsarbeiten
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