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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bietererklärung BIETERERKLÄRUNGDer Bieter erklärt durch seine Unterschrift, dass: er den gesamten Inhalt des Leistungsverzeichnisses einschließlich aller Arbeitsbeschreibungen sowie die Anlagen zum LV anhand der aufgeführten Positionen als verbindlich anerkennt und erkennbare Fehler in den Ausschreibungen aufgrund seiner Fachkunde spätestens mit Angebotsabgabe schriftlich anzeigt. Nachtragsforderungen aus vorgenanntem Sachverhalt können nicht entstehen.er sich von den örtlichen Verhältnissen auf der Baustelle und der Beschaffenheit der Anfahrtswege überzeugt bzw. unterrichtet hat.über die Art der Ausführung sämtlicher im LV aufgeführten Positionen Klarheit besteht.er auf Anordnung noch vor Auftragsvergabe die entsprechenden Erklärungen über steuerliche Unbedenklichkeiten und über Sozialabgabeleistungen beibringt.er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist und eine Betriebshaftpflichtversicherung zum Schutze der auf Bauten beschäftigten Personen und der ausgeführten Arbeiten abgeschlossen hat.er alle Pläne beim Architekten eingesehen hat bzw. dies technisch nicht für notwendig hält. Alle Maße sind vor Ausführung der einzelnen Arbeiten sorgfältig zu überprüfen. Evtl. auftretende Maßdifferenzen sind der Bauleitung sofort zu melden. Der Unternehmer ist verpflichtet, mit der Abgabe des Angebotes Bedenken gegen die geplante Ausführung sofort zu melden, auch dann wenn diese nicht gerechtfertigt sind.die Schlussabnahme gemeinsam, auf schriftliche Beantragung des AN, durchzuführen ist. Eine fiktive Abnahme ist ausgeschlossen.die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Arbeiten mit einem Arbeitskräfteeinsatz von ..... Vorarbeitern, ....... Facharbeitern, ....... Helfern und ....... Lehrlingen ausgeführt werden, für die Ausführung nicht mehr als ....... Kalenderwochen für Vorbereitungszeit im Betrieb (einschl. Anfertigen aller evtl. erforderlichen Werkzeichnungen), sowie nicht mehr als ....... Kalenderwochen für die Montage bzw. Fertigung auf der Baustelle benötigt werden.bei Auftragserteilung die Arbeiten laut Werkvertrag, dreifach vom Architekten ausgestellt, ausgeführt werden.Die Richtlinien für den Infektionsschutz gemäß den aktuellen gesetzlichen und arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen umzusetzen und einzuhalten sind. Berufsgenossenschaft / Mitgliedsnummer: ................................................................... Ort / Datum: .................................................................. Anschrift: .................................................................. Stempel und Unterschrift: ..................................................................
Bietererklärung
Weitere Besondere Vertragsbedingungen WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN (BVB)10.1 siehe EVM 214.H - Besondere Vertragsbedingungen - 10.2 Besichtigung von Baustellen Die Besichtigung von Baustellen durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. 10.3 Ergänzung zu § 4 Nr. 4 VOB/B 10.3.1 Anschlussmöglichkeiten für Baustrom und Bauwasser werden von der Baumeisterfirma erstellt. Für den Verbrauch von Baustrom und Bauwasser während der gesamten Bauzeit wird ein Umlageabzug in Höhe von 0,30 %der Schlussabrechnungssumme in Abzug gebracht. 10.3.2 Für die Schutt- und Abfallbeseitigung ist der Auftragnehmer selbst verantwortlich. Ist diese nicht gewährleistet, wird die Entsorgung durch den Auftraggeber veranlasst und ein Umlageabzug in Höhe von 0,50 %der Schlussabrechnungssumme in Abzug gebracht. 10.3.3 Notwendige Lager- und Arbeitsplätze sind auf dem Grundstück vorhanden und werden von der Bauleitung angewiesen. 10.4 Bauleiter Auf der Baustelle muss ständig eine fachlich qualifizierte und deutschsprachige Aufsichtsperson (Fachbauleiter) des Auftragnehmers anwesend sein. 10.5 Anordnung von Stundenlohnarbeiten (§ 15 VOB/B) Zusätzlich ist vereinbart, dass Stundenlohnarbeiten vor Ausführung durch den Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen sind und ausschließlich nach schriftlicher Anordnung des Auftraggebers auszuführen sind, mit Festlegung des Umfangs der zu erbringenden Leistungen. Die Stundenlohnzettel sind nach § 15 Nr. 3 wöchentlich einzureichen. 10.6 Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen (Jour Fixe), die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden wöchentlich statt. Die Teilnahme erfolgt unentgeltlich. 10.7 Nachabnahmen Sind aufgrund von unzureichenden Mängelbeseitigungen weitere Nachabnahmen erforderlich, so werden die dabei entstehenden Kosten dem Auftragnehmer angelastet. 10.8 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) Der AN hat seine Beschäftigten über den erstellten SiGe-Plan zu informieren und diesen in der Firmenbauleitung bereitzuhalten. Bei fremdsprachigen Mitarbeitern hat der AN für die Übersetzung der nach UVV geforderten Hinweise und Beschilderungen zu sorgen. 10.9 Gerichtsstand Als Gerichtsstand wird Bayreuth vereinbart, sofern die Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen. 10.10 - 10.12 Planunterlagen und Werkzeichnungen Der AG stellt Planunterlagen als PDF zur Verfügung. Der AN hat innerhalb von 10 Werktagen nach Beauftragung normgerechte Detailzeichnungen und Pläne nach Vorgabe des AG zu erstellen. 10.13 Bautagebuch / Bautagesberichte Es sind tägliche Bautagesberichte zu führen und der Bauleitung wöchentlich unaufgefordert zu übergeben. Sie sind zwingende Anlage zur Schlussrechnung. 10.14 - 10.15 Baudokumentation und Pflegeanleitungen Nach Abschluss der Arbeiten ist eine vollständige Dokumentation in dreifacher Ausführung in deutscher Sprache einzureichen (inkl. Produktdatenblättern, bauaufsichtlichen Zulassungen, Reinigungs- und Pflegeanleitungen sowie der Fachunternehmererklärung). 10.16 Baufristenplan Der AN hat 10 Werktage nach Auftragserteilung einen detaillierten Baufristenplan in 3-facher Ausfertigung vorzulegen. 10.17 Unterkünfte Unterkünfte und Schlafräume dürfen in der Liegenschaft nicht eingerichtet werden. 10.18 Subunternehmer Der Einsatz von Nachunternehmern ist mit Angebotsabgabe schriftlich anzuzeigen und bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Auftraggebers. 10.19 Gewährleistungssicherheit Zur Absicherung der Gewährleistung (5 Jahre nach VOB) hat der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft einer deutschen Bank über 5 % der Abrechnungssumme (inkl. Nachträge) zu erbringen. 10.20 Bauwesenversicherung Der AG schließt eine Bauleistungsversicherung ab. Dem AN werden hierfür 0,35 % der Schlussrechnungssumme in Abzug gebracht (Selbstbeteiligung 250,00 EUR je Schadensfall). 10.21 Baustellenreinigung Die Arbeitsbereiche sind täglich besenrein zu verlassen. Bauschutt und Verpackungen sind umgehend fachgerecht zu entsorgen. 10.22 - 10.23 Verhaltensregeln Auf der Baustelle herrscht ein generelles Rauchverbot (ab Innenputz) und absolutes Alkohol- und Musikgeräteverbot (Radioverbot). 10.25 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) Bei schuldhafter Überschreitung der Fertigstellungsfristen fallen 0,25 % der Schlussrechnungssumme pro Werktag an, maximal jedoch 5 %. 10.26 Rechnungsstellung (§ 14 VOB/B) Abschlags- und Schlussrechnungen sind kumuliert und unter Beibehaltung der originalen Positionsnummerierung einzureichen. Die Rechnungen sind nur prüfbar bei Vorliegen aller geforderten Nachweise (Dokumentation, Aufmaß, Bautagebuch etc.).
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Technische Angaben und Hinweise TECHNISCHE ANGABEN & ALLGEMEINE HINWEISE ZUM LV (AHZL)Geltende Normen und Richtlinien: Für die Ausführung gelten die VOB/B, die VOB/C (insbesondere ATV DIN 18299 und ATV DIN 18365 „Bodenbelagarbeiten“) sowie alle einschlägigen technischen Regelwerke in ihrer neuesten Fassung. Besondere technische Anforderungen für Vinylbodenarbeiten: Materialien:Alle eingesetzten Baustoffe müssen nachweislich gesundheitlich unbedenklich und für den Einsatz in Wohnräumen mit Warmwasser-Fußbodenheizung zugelassen sein. Die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter und bauaufsichtlichen Zulassungen sind vor Baubeginn vorzulegen.Feuchtigkeitsschutz / Belegreife:Die Restfeuchte des Estrichs ist zwingend mittels CM-Messung nach DIN 18365 zu prüfen und zu protokollieren.Spezielle Baustellenbedingungen:Die Baustellenzufahrt erfolgt über den Altentrebgastplatz. Lagerflächen auf dem Grundstück sind stark begrenzt und zwingend vorab mit der Bauleitung abzustimmen. Lagerflächen innerhalb des Gebäudes stehen nicht zur Verfügung.Schweiß- und Flexarbeiten:Funkenerzeugende Arbeiten sind im Gebäude auf ein Minimum zu reduzieren. Erforderliche Arbeiten sind anzumelden und dürfen nur mit gültigem Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten und unter Bereitstellung von Brandschutzmitteln (Feuerlöscher) durchgeführt werden.
Technische Angaben und Hinweise
01 Untergrundvorbereitung
01
Untergrundvorbereitung
01.__.0010 CM-Messung / Belegreifeprüfung Prüfung der Belegreife des Estrichs mittels Calciumcarbid-Methode (CM-Messung) nach DIN 18365. Einschließlich Dokumentation und Erstellung eines Prüfprotokolls. Die Messung ist an den dafür vorgesehenen Messstellen fachgerecht durchzuführen.
01.__.0010
CM-Messung / Belegreifeprüfung
7,00
Stk
01.__.0020 Untergrund schleifen und reinigen Untergrund (Estrichflächen) zur Aufnahme des Bodenbelags nach DIN 18365 vorbereiten. Flächen gründlich anschleifen zur Entfernung von Sinterschichten, haftungsmindernden Rückständen und losen Bestandteilen, anschließend absaugen mit einem Industriestaubsauger.
01.__.0020
Untergrund schleifen und reinigen
505,00
01.__.0030 Haftgrundierung aufbringen Liefern und Aufbringen einer systemkompatiblen, sehr emissionsarmen Haftgrundierung als Vorbereitung für die nachfolgenden Spachtelarbeiten auf den geschliffenen Estrichflächen.
01.__.0030
Haftgrundierung aufbringen
505,00
01.__.0040 Ausgleichsspachtelung ca. 2-3 mm Liefern und Aufbringen einer selbstverlaufenden, kunststoffmodifizierten Zementspachtelmasse in einer mittleren Schichtdicke von 2 bis 3 mm. Einschließlich porentiefem Verlauf zur Herstellung einer ebenen, saugfähigen Oberfläche gemäß DIN 18202 (Toleranzen im Hochbau) und DIN 18365.
01.__.0040
Ausgleichsspachtelung ca. 2-3 mm
505,00
01.__.0050 Estrichrisse kraftschlüssig verharzen Liefern und fachgerechtes, kraftschlüssiges Schließen von Estrichrissen, Kellenschnitten und Scheinfugen nach DIN 18365. Einschließlich Aufweiten der Risse, Einschneiden von Querfugen im Abstand von ca. 20 bis 30 cm, Einlegen von Wellenverbindern (Estrichklammern) und Ausgießen mit zweikomponentigem Gießharz (z. B. Epoxidharz oder Polyesterharz) sowie Absanden der noch nassen Oberfläche mit feuergetrocknetem Quarzsand zur Herstellung einer haftfähigen Oberfläche für die anschließenden Spachtelarbeiten.
01.__.0050
Estrichrisse kraftschlüssig verharzen
20,00
lfm
01.__.0060 Feuchtigkeitssperre Epoxidharzgrundierung Liefern und Aufbringen einer zweikomponentigen Epoxidharz-Grundierung als dampfbremsende Absperrung bei erhöhter Restfeuchtigkeit des Zementestrichs (bis max. 6 CM-%). Die Epoxidharz-Grundierung ist zweilagig im Kreuzgang aufzutragen. Die zweite, noch frische Lage ist vollflächig mit feuergetrocknetem Quarzsand abzusanden, um eine optimale mechanische Haftung für die nachfolgende Ausgleichsspachtelung zu gewährleisten. Überschüssiger Quarzsand ist nach Aushärtung abzukehren und gründlich abzusaugen. Abrechnung erfolgt als Eventualposition nach tatsächlichem Bedarf und auf Anweisung der Bauleitung.
01.__.0060
Feuchtigkeitssperre Epoxidharzgrundierung
E
50,00
01.__.0070 Estrichüberzähne grobschleifen/fräsen Grobschleifen, Fräsen oder Abtragen von lokalen Estrichüberzähnen, Mörtelresten, Graten oder extremen Unebenheiten im Unterboden mittels Diamantschleif- oder Fräsmaschine zur Herstellung der Verlegebereitschaft vor den eigentlichen Spachtelarbeiten. Abrechnung erfolgt als Eventualposition nach tatsächlichem Bedarf und auf Anweisung der Bauleitung.
01.__.0070
Estrichüberzähne grobschleifen/fräsen
20,00
01.__.0080 Anspachteln an Fliesenbeläge / Höhenausgleich Fachgerechtes Herstellen von flachen, stufenlosen Rampen und Übergängen durch Anspachteln an angrenzende, bereits verlegte Fliesenbeläge (z. B. an Badezimmer- und Wohnungstürschwellen) zur Überbrückung von verlegebedingten Höhenunterschieden. Einschließlich Reinigung der Anschlusskanten, fachgerechtem, keilförmigem Anschrägen (Abfedern) der Spachtelmasse auf Null unter Verwendung einer standfesten, schnelltrocknenden und kunststoffvergüteten Reparaturspachtelmasse zur Gewährleistung eines stufenlosen und barrierefreien Übergangs gemäß DIN 18365.
01.__.0080
Anspachteln an Fliesenbeläge / Höhenausgleich
15,00
lfm
01.__.0090 Prüfung Aufheizprotokoll Fußbodenheizung Prüfen, Bewerten und Gegenzeichnen des vom Heizungsbauer und Estrichleger zu erstellenden Aufheizprotokolls (Funktions- und Belegreifheizen) für die Warmwasser-Fußbodenheizung gemäß Schnittstellenkoordination bei beheizten Fußbodenkonstruktionen nach DIN EN 1264-4 und den Hinweisen des Zentralverbands Parkett und Fußbodentechnik (ZVPF). Einschließlich Prüfung des normgerechten Aufheizverlaufs, visueller Kontrolle der Estrichoberfläche auf Haarrisse oder Verformungen vor Beginn der Verlegearbeiten sowie schriftlicher Dokumentation und Freigabe im Rahmen der Prüfpflichten des Auftragnehmers nach DIN 18365. Die Leistung ist je Wohneinheit / Heizkreisverteiler durchzuführen und zu dokumentieren.
01.__.0090
Prüfung Aufheizprotokoll Fußbodenheizung
7,00
Stk
02 Vinyl-Designbelag
02
Vinyl-Designbelag
02.__.0010 Vinylboden-Planken Forbo, NS 0,55 mm, n. Bemusterung u. Freigabe Liefern und fachgerechtes, vollflächig verklebtes Verlegen von hochwertigen Vinylboden-Planken nach DIN 18365 gemäß Bemusterung und schriftlicher Freigabe durch die Bauherrschaft. Fabrikat: Forbo (z. B. Allura Wood / Material oder gleichwertig) Beanspruchungsklasse: Nutzungsklasse 33 (Gewerblich stark) / 42 (Industriell mäßig) Gesamtdicke: ca. 2,0 bis 2,2 mm Nutzschicht: ca. 0,50 bis 0,55 mm Format: Planken (Format nach Wahl des Bauherrn aus der Kollektion des Herstellers) Verklebung: mit sehr emissionsarmem, systemkompatiblem und lösemittelfreiem Nassklebstoff (EC1 Plus) Farbe/Dekor: nach Bemusterung und Freigabe durch den Bauherrnaus der Kollektion des Herstellers (z. B. Holzstruktur) Materialpreis-Klausel: Der angebotene Einheitspreis versteht sich inklusive eines Material-Netto-Wertes von 25,21 EUR/m² (entspricht 30,00 EUR/m² brutto inkl. 19% MwSt.). Abweichungen bei der Bemusterung werden gemäß Baubeschreibung verrechnet. Einschließlich Eignung für Warmwasser-Fußbodenheizung. Einschließlich fachgerechtem Zuschnitt, Einpassen an allen festen Bauteilen und Durchdringungen.
02.__.0010
Vinylboden-Planken Forbo, NS 0,55 mm, n. Bemusterung u. Freigabe
505,00
03 Sockelleisten und Profile
03
Sockelleisten und Profile
03.__.0010 Holzsockelleisten weiß, H=58 mm Liefern und fachgerechtes Montieren von weißen Holzsockelleisten (z. B. mit MDF-Kern, weiß ummantelt oder Massivholz deckend weiß lackiert) mit geradem Profil (z. B. Weimarer Profil oder kubische Form). Höhe: ca. 58 mm, Breite: ca. 16 mm. Befestigung: mittels Clipsystem, Dübelung oder schubfestem Systemkleber an den Wänden (je nach Beschaffenheit des Untergrunds). Materialpreis-Klausel: Der angebotene Einheitspreis versteht sich inklusive eines Material-Netto-Wertes von 5,46 EUR/lfm (entspricht 6,50 EUR/lfm brutto inkl. 19% MwSt.). Abweichungen bei der Bemusterung werden verrechnet. Einschließlich Gehrungsschnitten an Innen- und Außenecken sowie sauberen Endabschlüssen.
03.__.0010
Holzsockelleisten weiß, H=58 mm
450,00
lfm
03.__.0020 Aluminium-Übergangsprofile Liefern und Montieren von Aluminium-Übergangs- bzw. Ausgleichsprofilen (z. B. eloxiert in Silber oder Edelstahloptik) an Türdurchgängen und Belagsgrenzen. Einschließlich fachgerechter Befestigung im Unterboden (schraubbar oder Clip-System) und exaktem Einpassen des Bodenbelags.
03.__.0020
Aluminium-Übergangsprofile
15,00
Stk
03.__.0030 Dauerelastische Fugendichtung Ausbilden von dauerelastischen Anschluss- und Bewegungsfugen an aufgehenden Bauteilen, Türzargen, Rohrleitungen etc. Unter Verwendung von hochwertigem, farblich passendem Sanitärsilikon bzw. elastischem Dichtstoff einschließlich Hinterfüllschnur, falls erforderlich.
03.__.0030
Dauerelastische Fugendichtung
120,00
lfm
04 Nebenleistungen und Schutzmaßnahmen
04
Nebenleistungen und Schutzmaßnahmen
04.__.0010 Schutzabdeckung mit Abdeckvlies Liefern, Auslegen und Fixieren eines diffusionsoffenen, rutschfesten Schutzvlieses auf den fertiggestellten Vinylflächen zum Schutz vor Verschmutzung und Beschädigung durch nachfolgende Gewerke. Das Vlies ist stoßüberlappend zu verlegen und an den Nahtstellen mit geeignetem, rückstandsfrei entfernbarem Klebeband zu sichern.
04.__.0010
Schutzabdeckung mit Abdeckvlies
505,00
04.__.0020 Bauschlussreinigung und Erstpflege Gründliche Bauschlussreinigung der neu verlegten Vinylbodenflächen zur Beseitigung von Klebstoffresten, Baustaub und sonstigen Verschmutzungen nach DIN 18365. Einschließlich Erstpflege / Einpflege mit einem vom Belagshersteller empfohlenen, systemkompatiblen Pflegemittel zur Erhöhung der Verschleißfestigkeit.
04.__.0020
Bauschlussreinigung und Erstpflege
505,00
04.__.0030 Schutzbeklebung Fenster und Bauteile Liefern, Anbringen und späteres rückstandsfreies Entfernen von Schutzbeklebungen und Abdeckungen für empfindliche, bereits eingebaute Bauteile wie Fenster, Fenstertüren, Glasflächen, Fensterbänke, Türen, Zargen und Heizkörper im Arbeitsbereich. Ausführung mit staub- und spritzwasserdichten, rückstandsfrei abziehbaren Schutzfolien und Spezialklebebändern zum Schutz vor Verschmutzung und Beschädigung durch Schleifstaub, Haftgrundierung, Spachtelmassenspritzer und Klebstoff während der gesamten Ausführung der Bodenbelagsarbeiten. Einschließlich umweltgerechter Entsorgung der Schutzmaterialien nach Beendigung der Arbeiten.
04.__.0030
Schutzbeklebung Fenster und Bauteile
1,00
psch
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
05.__.0010 Stundenlohnarbeiten - Vorarbeiter/Meister Ausführung von zusätzlichen Arbeiten, die nicht im Rahmen der vertraglichen Leistungspflichten enthalten sind und gesondert auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden. Einsatz von Vorarbeitern / Bodenlegermeistern inklusive aller erforderlichen Standard-Handwerkzeuge.
05.__.0010
Stundenlohnarbeiten - Vorarbeiter/Meister
10,00
h
05.__.0020 Stundenlohnarbeiten - Facharbeiter Ausführung von zusätzlichen Arbeiten, die nicht im Rahmen der vertraglichen Leistungspflichten enthalten sind und gesondert auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden. Einsatz von gelernten Facharbeitern (Bodenleger) inklusive aller erforderlichen Standard-Handwerkzeuge.
05.__.0020
Stundenlohnarbeiten - Facharbeiter
20,00
h
05.__.0030 Stundenlohnarbeiten - Helfer Ausführung von zusätzlichen Hilfsleistungen, die nicht im Rahmen der vertraglichen Leistungspflichten enthalten sind und gesondert auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden. Einsatz von Bauhelfern.
05.__.0030
Stundenlohnarbeiten - Helfer
10,00
h