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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
A.1 Projektbeschreibung A.1. Projektbeschreibung
1.1 Baubeschreibung
Errichtung einer Wohnsiedlung am Finkenberg/Schwalbenbergweg, 14542 Werder (Havel)
Die Projektbeschriebung dient dem allgemeinden Verständnis und umfasst nur schwerpunktmäßig wesentliche Merkmale.
Bei dem Projekt handelt sich um die Errichtung von 3 Mehrfamilienhäusern mit je 9 Wohnungen.
Das ca. 8.200 qm große Grundstück ist bis auf eine Garage unbebaut und hat zu den Straßen hin ein abfallendes Gelände. Das Grundstück war ursprünglich mit Garagen bebaut, die letzte Garage wird im Zuge des Neubaus abgebrochen.
Die drei Häuser sind dem Gelände angepasst und haben jeweils unterschiedliche Höhen.
Umliegend befindet sich auschließlich eine Wohnbebauung, bestehend aus Mehrfamilien- und Einfamilienhäusern.
Die drei Gebäude sind voll unterkellert und haben 3 oberirdische Geschosse, insgesamt: KG, EG, 1. OG und 2. OG.
Für die barrierefreie Erschließung befinden sich in jedem Haus ein Aufzug.
In Haus A befinden sich 2- und 3-Zimmer-Wohnungen, in den Häusern B und C jeweils 2- und 4- Zimmer - Wohnungen.
Haus B und C sind baugleich, vom Grundriss gespiegelt auf dem Gelände angeordnet.
Jede Wohnung verfügt über einen Balkon/Terrase und abschließbaren Abstellraum im Kellergeschoss. Für Fahrräder und Kinderwagen gibt es einen Gemeinschaftsraum im Kellergeschoss.
Struktur der Gebäude:
Gesschosse mit Flachdecken aus Stahlbeton und Wänden aus Mauerwerk KS/ Porenbeton
Fassade: Putz
Balkone: Vorgesetzte Balkone aus einer Aluminiumkonstruktion
Dachflächen: Warmdach mit Bitumenabdichtung, Entwässerung außenliegend
Regenwasser versickert auf dem Gelände
Zu dem Projekt gehören ebenfalls die Errichtung einer Planstraße und 75 PKW-Stellplätze sowie eines Müllplatzes und Fahrradabstellplatz, welche eingehaust sind.
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb der Schutzzone III des Wasserschutzgebietes Werder. die geltenden Regelungen für das Wasserschutzgebiet dem Leitfaden für Wasserschutzgebiete im Land Brandenburg zu entnehmen und zu beachten!
Im Norden des Grundstückes ist als 2. Bauabschnitt die Errchichtung von 6 MFH mit 4x4 WE und 2x6 WE auf einer anteiligen Fläche von 3500 qm geplant. Der 2. Bauabschnitt soll ebenfalls über die Planstraße erschlossen werden.
Das Projekt wird als sozialer Wohnungsbau gefördert, die entsprechenden Richtlinien sind zu beachten!
1.2 Termine
Baubeginn: 26.02.2025
Fertigstellung: 26.08.2026
1.3 Projektbeteiligte
BAUHERR UND PLANUNG LPH 1-4
HGW Haus- und Grundstücksgesellschaft Werder mbH
Am Markt 12a
14542 Werder (Havel)
Ansprechpartner:
Frau Una Raeuber
Telefon: 03327 / 740815
Mobil: 0172 / 6223485
una.raeuber@hgw-werder.de
BAUÜBERWACHUNG UND AUSFÜHRUNGSPLANUNG LPH 5-8
BpC - Bauplan + Controlling GmbH
Konrad-Zuse-Ring 2f
14469 Potsdam
Tel. 03 31-23 18 25-20
office@bauplan-controlling.de
Ansprechpartner:
Frau Viktoria von Mohnsdorff
vonmohnsdorff@bauplan-controlling.de
Telefon 03 31/ 23 18 25 30
Mobil +49 151 62 47 16 54
Projektmail:
schwalbe@bauplan-controlling.de
TRAGWERKSPLANUNG UND ENERGIEAUSWEIS
Dipl.-Ing. (FH) Martin Müller
Ingenieurbüro für Baustatik und Bauplanung
Am Waldrand 24
14542 Werder (Havel)
Telefon: (03327) 74 14 52
info@ingenieurbueromueller.de
TECHNISCHE AUSRÜSTUNG WASSER- HEIZUNGSANLAGEN, ELEKTRO
KRAFTLAND GmbH
Kurfürstenstr. 111
10787 Berlin
Telefon: (030) 41 72 44 88
Projektmail: schwalbe@kraftland.de
BRANDSCHUTZ
CDI Ingenieure
Berliner Straße 40-41
10715 Berlin
A.1 Projektbeschreibung
A. 2 Allgemeine Hinweise für alle Gewerke A. 2 Allgemeine Hinweise für alle Gewerke
Die Bauarbeiten sind so durchzuführen , dass keine Beeinträchtigungen der Bewohner/ Nutzer der
Nachbargrundstücke und der Anlagen des öffentlichen Bereiches sowie des Durchgangsverkehrs erfolgen.
Die öffentlichen Straßen, Wege, und Plätze sind während der Bauzeit für den Verkehr frei zu halten, ausgenommen für die Baustelle eingerichtete Flächen.
Zuwegungen sind täglich zu reinigen !
Lagerflächen und eine entsprechende Zuwegung sind vorhanden.
Die Art der Vergabe bestimmt der Auftraggeber. Er behält sich vor, einzelne Positionen nicht, oder nur teilweise zu vergeben. Es dürfen keinerlei Änderungen im Text vorgenommen werden.
Bedenken des AN gegen die Art der Ausführungen, die Beschaffenheit von Untergründen etc. sind dem AG unverzüglich ( bei Angebotsabgabe ) schriftlich mitzuteilen .
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d. h. Leistungen, die sich aus der Ausführung der angefragten Positionen ergeben, sind automatisch mit anzubieten, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Qualitäten und Eigenschaften in Bezug auf die einzubauenden Materialien, Stoffe etc., die sich aus der Statik, der Ausführungs - und Detailplanung ergeben, sind ebenfalls einzuhalten bzw . zu gewährleisten.
Der AN hat den reibungslosen Bauablauf und die Einweisung der am Bau beteiligten Arbeitskräfte zu gewährleisten. Jeder Auftragnehmer hat täglich ein Bautagebuch zu führen und muss auf der Baustelle telefonisch erreichbar sein. Der AN hat einen deutschsprachigen Ansprechpartner zu stellen. Einmal wöchentlich findet eine Baubesprechung mit Anwesenheitspflicht für den Bauleiter der AN statt.
A. 2 Allgemeine Hinweise für alle Gewerke
A. 3 Eigenerklärung A. 3 E igenerklärung
Eigenerklärung
Es wird drauf hingewiesen, dass die einschlägigen Vorschriften des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und des Arbeitnehmer - Entsendegesetzes zu beachten sind . Jeder Bieter ist verpflichtet , eine Eigenerklärung dem Angebot beizufügen, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs . 1, S atz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder § 21 Abs . 3 Arbeitnehmer - Entsendegesetz nicht vorliegen .
Auskunft Gewerbezentralregister
Eine Beauftragung der Leistung erfolgt nur nach Vorlage der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150A der Gewerbeordnung und wenn hier keine Eintragungen wegen Schwarzarbeit oder illegaler Beschäftigung vorliegen .
A. 3 Eigenerklärung
A. 4 Musterauftrag A4. MUSTERAUFTRAG
BV: [………………………….]
Verteiler:
Auftraggeber
Auftragnehmer
Auftragsschreiben Nr. […….]
1. Unter Bezug auf Ihr Angebot vom [………………………….]
erteilen wir, [………………………….] (nachstehend: Auftraggeber)
Ihnen, Firma [………………………….](nachstehend: Auftragnehmer)
den Auftrag Nr. […….]
zur Ausführung folgender Arbeiten:[………………………….]
2. Vertragsgegenstand sind die in der Verhandlung am [………………………….], nebst Verhandlungsprotokoll vom [………………………….] sowie im Angebot vom [………………………….] beschriebenen Leistungen.
3. Auftragssumme netto [………… ....]Euro
zuzüglich der zur Zeit gültigen Mehrwertsteuer 19 % […………….] Euro
Bruttoauftragssumme […………….] Euro
3a. Der Auftragnehmer gewährt bei Zahlung innerhalb von […….] Arbeitstagen nach Eingang der einzelnen Rechnungen […….] Skonto auf die berechtigte Zahlungsanforderung. Die Skontovereinbarung gilt jeweils separat sowohl für Abschlags-, als auch die Schlussrechnungen.
4. Die Konditionen dieses Vertrages gelten auch bei Vertragserweiterung bzw. Zusatzaufträgen.
5. Vertragsbestandteile sind in nachstehender Reihenfolge, wobei bei etwaigen Widersprüchen das Vorhergehende gegenüber dem Nachfolgenden den Vorrang hat;
5.1 dieses Auftragsschreiben;
5.2 das Vergabeprotokoll vom [………………………….]
das Angebot vom [………………………….]
die Förderbestimmungen der ILB
5.3 die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB,
Teil B;
5.4 die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen VOB, Teil C;
5.5 Die Geschäfts- und sonstige Bedingungen des Auftragnehmers haben keine Gültigkeit.
6. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt in Abweichung von 13 Abs. 4
Nr. 1 VOB/B fünf Jahre.
7. Alle Verabredungen mit dem Ziel von Ergänzungen und Abänderungen des Vertrages bedürfen der gemeinsamen Anerkennung in Schriftform.
8.Auftraggeber ist der Bauherr. Die Architekten bzw. die Bauleitung sind Bevollmächtigte des Bauherrn. Ihren Anordnungen zur Durchführung der Leistung ist Folge zu leisten.
9.Ausführungsbeginn: [………………………….]
Fertigstellung: [………………………….]
10. Gerät der Auftragnehmer mit der Einhaltung des Fertigstellungstermin in Verzug, schuldet er dem Auftraggeber je Werktag des Verzugs eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Nettoauftragssumme, höchstens jedoch 5 % der Nettoauftragssumme.
Soweit sich die Ausführungsfristen verschieben, weil der Auftragnehmer Anspruch auf Verlängerung der Bauzeit hat oder zusätzliche Ausführungsfristen einvernehmlich neu festgelegt werden, knüpft die vorstehende Vertragsstrafenregelung an die neuen Ausführungsfristen an, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung über ihre Anwendbarkeit bedarf.
11. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, jede Behinderung und Unterbrechung, durch die die Innehaltung dieser Termine gefährdet wird, unter Angabe der voraussichtlichen Terminüberschreitung unverzüglich dem Auftraggeber schriftlich bekannt zu geben.
12. Es wird die förmliche Abnahme vereinbart. Eine Abnahme durch Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen.
13. Der Antrag auf Abnahme ist rechtzeitig zu stellen.
14. Eine Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben, die dem Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber entsteht, ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
15. Das Rechnungseingangsdatum gilt ab gemeinsam festgestelltem Aufmass zu jeder Rechnung Abschlagsrechnungen wie auch Schlussrechnung.
16. Der AN hat seine (Teil-) Leistungen prüfbar (Kumulative Rechnungsstellung)
abzurechnen. Die zum Nachweis von Art und Umfang der Leistung erforderlichen
Mengenberechnungen, Zeichnungen und andere Belege sind nachvollziehbar
beizufügen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sind in der Rechnung
besonders kenntlich zu machen; sie sind auf Verlangen getrennt abzurechnen.
16.1 Die Verrechnung erfolgt nach den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses. Die Einheitspreise sind Festpreise bis zur Beendigung der Ausführungen.
17. Der Anspruch auf Schlusszahlung setzt die Abnahme, die schriftliche Erklärung des Auftragnehmers, dass seine Leistungen vollständig erbracht sind, sowie die Vorlage einer AG prüfbaren Schlussrechnung voraus.
18. Als Umlage für Baustrom, Bauwasser sowie Schäden und Bauschutt deren Verursacher nicht feststellbar ist, werden 1 % der Bruttoauftragssumme einbehalten.
19. Für den Abschluss einer Bauwesenversicherung durch den Bauherrn werden 0,3 % der Bruttoauftragssumme einbehalten.
20. Die Zahlungsweise erfolgt nach VOB, mit 10 % Sicherheitseinbehalt bei Abschlagszahlungen sowie 5 % Gewährleistungseinbehalt bei Schlussrechnung. Sicherheitseinbehalte können durch Bürgschaft gemäß B § 17 VOB abgelöst werden.
21. Rechnungsanschrift: [………………………….]
über: [………………………….]
22. Die 2 Exemplare dieses Auftragsschreibens mit Ihrer untenstehenden Empfangsbestätigung werden umgehend zurückerbeten.
[………………………….] _____________________________
Ort, Datum Unterschrift des Bauherrn
[………………………….] _____________________________
Ort, Datum Unterschrift des Architekten
Empfangsbestätigung:
Der Empfang des obenstehenden Auftragschreibens sowie die Durchführung des Auftrages wird hiermit bestätigt.
_________________________________________________________________
Ort, Datum Unterschrift des Unternehmers
A. 4 Musterauftrag
A. 5 ZTV - Zusätzlich Technische Vertragsbestimmungen A.5 ZTV- Zusätzliche Technische Vertragsbestimmungen - STANDARD
A.5.1 Allgemeine ZTV's
A.5.1.1. Allgemeines
Leistungen, die sich aus den nachfolgenden ZTV und den gewerkspezifischen ZTV ergeben, sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Bei der Ausführung der Leistungen sind folgende Vorgaben zu beachten:
Geltendes Baurecht und behördliche Vorschriften, Satzungen und AuflagenAuflagen der Baugenehmigung Ausführungspläne der Architekten Tragwerksplanung BrandschutzkonzeptNachweise gem. der EnEV/GEGA.5.1.2 Normen und Richtlinien
Es gelten alle für die im Leistungsprogramm enthaltenen Leistungen zutreffenden Normen und Vorschriften, insbesondere gelten:
VOB - in der aktuellen Fassung,DIN 18 201- Toleranzen im Bauwesen,DIN 18 202- Toleranzen im Hochbau,DIN 18 299- Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art,DIN 4102 - Brandschutz im Hochbau,DIN 4108 - Wärmeschutz im Hochbau,DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau,LBO - die jeweils gültigen Landesbauordnungen,AEB - die jeweils gültigen Abfallentsorgungsbestimmungen,TRGS - Technische Regeln für Gefahrstoffe,UVV - Unfallverhütungsvorschriften,BG-Bau -Beachtung der Schutzmaßnahmen lt. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Verarbeitungsrichtlinien/Technische Merkblätter der Hersteller.A.5.1.3 Genehmigungen / Auflagen
Alle erforderlichen Genehmigungen, wie z.B. für die Nutzung öffentlicher Gehwege und Straßen, hat der AN in eigener Verantwortung einzuholen. Die Kosten für die Genehmigungen, wie auch für die Nutzung, gehen zu Lasten des AN. Vor Beginn der Ausführungen sind entsprechende Pflasterprotokolle bzw. Beweissicherungen über den Zustand vor Bauausführung durch den Auftragnehmer zu erstellen.
A.5.1.4. Arbeitsgeräte und Baubehelfe
Die Wahl der zum Einsatz kommenden Geräte und Baubehelfe obliegt dem AN. Er hat sich jedoch streng an die geltenden Richtlinien und Bestimmungen zu halten. Einrüstungen, Hilfskonstruktionen und Abstützungen sind, soweit sie nicht ausdrücklich angewiesen sind, in die EP einzukalkulieren.
A.5.1.5. Installationen
Der AN ist verpflichtet, sich vor Beginn der Arbeiten über die im Baustellenbereich vorhandenen Leitungen, Kanäle, Kabel usw. ausführlich zu informieren. Schäden oder Haftungsansprüche Dritter, die aus der Nichtbeachtung dieser Verpflichtung entstehen, gehen zu Lasten des AN.
A.5.1.6. Toleranzen
Grundsätzlich sind die Toleranzen gemäß DIN 18201 und DIN 18202 einzuhalten, sofern nicht in den Positionen erhöhte Anforderungen gefordert sind.
A.5.1.7. Materialien
Gemäß den Empfehlungen des Staatlichen Amtes für Arbeitsschutz dürfen keine gesundheitsgefährdenden Produkte eingesetzt werden. Auch sind nur korrosionsbeständige Befestigungsmaterialien zu verwenden. Bei Positionen mit Material- bzw. Fabrikats Abfragen sind diese vom AN anzugeben. Von allen zum Einsatz kommenden Materialien sind der Bauleitung vor Beginn der Ausführung unaufgefordert Nachweise zu übergeben, aus denen hervorgeht, dass die zum Einsatz kommenden Materialien den Qualitätsvorgaben des LV bzw. des Angebotes entsprechen und wie die einzelnen Materialien bzgl. ihrer qualitativen Zuordnung gekennzeichnet sind. Die Bauleitung ist berechtigt, Materialien, bei denen die eindeutige Kennzeichnung des Qualitätsstandards fehlt, zurückzuweisen. Sie dürfen in diesem Falle nicht eingebaut werden und sind von der Baustelle zu entfernen. Gegebenenfalls sind der Bauleitung vor Arbeitsbeginn unaufgefordert Verarbeitungsbeschreibungen zu den zum Einsatz kommenden Materialien zu übergeben, damit die Bauleitung die Arbeitsvorgänge überwachen kann. Alle Materialien sind unentgeltlich zu bemustern.
Übereinstimmungsnachweise Bauprodukte in der jeweils gültigen Bauregelliste, Brauchbarkeitsnachweise sowie die dazugehörigen Übereinstimmungsnachweise, Produktdatenblätter, Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Prüfzeugnisse, Zulassungsbescheinigungen und sämtliche erforderliche Nachweise für alle verwendeten Baustoffe sind unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen.
A.5.1.8. Allgemeine Hinweise zur Baustelle
A.5.1.8.1 Der AN hat vor Beginn der Arbeiten auf der Baustelle eine Gefährdungsanalyse für die von Ihm auszuführenden Arbeiten zu erstellen. Diese ist mit dem Nachweis der daraus resultierenden Arbeitsschutzbelehrung des Baustellenpersonals der Bauleitung des AG unaufgefordert vor Ausführungsbeginn zu übergeben.
A.5.1.8.2 Die Baustelle ist täglich zu säubern, der anfallende Schutt ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen.
A.5.1.8.3 Der Arbeitsplatz ist so aufzuräumen, dass niemand durch Materialien, Werkzeuge usw. behindert oder gefährdet wird. Verkehrs-, Flucht- und Rettungswege sind ständig freizuhalten. Durch den Auftragnehmer verschmutzte Straßen sind umgehend zu säubern.
A.5.1.8.2 Brennbare Abfälle sind täglich von der Baustelle zu entfernen. Sollte der Aufforderung nach Sauberkeit am Arbeitsplatz (Baustelle) seitens des Auftragnehmers nicht binnen eines Tages nachgekommen werden, so ist der Auftraggeber berechtigt, eine Reinigung zu Lasten des Auftragnehmers ohne weitere Ankündigung durchführen zu lassen.
A.5.1.9. Preisbildung/ Hinweise zur Kalkulation
A.5.1.9.1 Alle Einheitspreise des Angebotes verstehen sich für eine fix und fertige, vollständige Leistung in fachtechnisch einwandfreier Arbeit, einschließlich Nebenleistungen und Besonderen Leistungen, soweit sie für die funktionsgerechte Leistungserstellung erforderlich sind, einschl. Lieferung der erforderlichen Werkstoffe in bester Qualität sowie Lieferung aller zur ordnungsgemäßen Fertigstellung erforderlichen Baustoffe, Hilfsbaustoffe und Betriebsstoffe sowie Ausführung aller erforderlichen Nebenarbeiten, Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen.
A.5.1.9.2. Der Auftragnehmer versichert, dass die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Angaben ausreichend waren, um sämtliche zur Preisbildung erforderlichen Umstände zu erfassen damit die übernommene Leistung abnahmereif und funktionsfähig nach Ausführungsart und Umfang erbringen zu können.
A.5.1.9.3. Sind nach Ansicht des Bieters Leistungen nicht eindeutig beschrieben, so ist dem Angebotspreis zugrundeliegende ausführung im Anschreiben zu erläutern. Hat der Bieter Bedenken gegen die Art der Ausführung, so hat er sie bei der Abgabe des Angebotes mitzuteilen. Er ist auf Grund seiner Fachkompetenz verpflichtet, rechtzeitig vor Ausführung der Arbeiten Bedenken hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit oder Ausführung anzumelden.
A.5.1.9.4. Zu den vertraglichen Leistungen zählen insbesondere auch:
Baustelleneinrichtung für das beauftragte Gewerk für die gesamte BauzeitDer Auftragnehmer hat Abfall, insbesondere Verpackungsmaterial, der durch seine Tätigkeit anfällt, auf seine Kosten zu entsorgen. Die Baustelle ist täglich und nach Erfordernis zu reinigen und zu beräumen. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, darf der Auftraggeber nach einer angemessenen Frist, in der Regel zwei Tage, den Abfall auf Kosten des Auftragnehmers entsorgen. Die Reinigung von Straßen- und ZufahrtswegenDie eigenverantwortliche und rechtzeitige Veranlassung von erforderlichen baubehördlichen oder Sachverständigen-Abnahmen, sowie die unverzügliche Vorlage der Protokolle und Prüfzeugnisse bei dem Auftraggeber oder der Bauleitung.Eigenverantwortliche, deutschsprachige Fachbauleitung gemäß der gültigen Landesbauordnung für die Ausführung der beauftragten Leistungen und Überwachung des Gewerks durch den Fachbauleiter sowie die Einhaltung aller weiteren gesetzlichen und behördlichen Verpflichtungen Bis zu zweimaliger qualifizierter Einweisung des Personals des Betreibers in die technischen Anlagen. Der Auftragnehmer hat jeweils Protokolle zu führen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, an den regelmäßigen Baubesprechungen teilzunehmen. Der Inhalt des Baustellenprotokolls gilt als anerkannt, wenn der Auftragnehmer nicht innerhalb einer Woche nach Zugang widerspricht. Dies Umfasst auch in den Besprechungen vereinbarte Zwischentermine. Wenn im Rahmen der termingerechten Leistungserbringung Überstunden-, Feiertags- oder andere Zuschläge anfallen, werden diese vom Auftraggeber nicht gesondert vergütetDer Auftragnehmer hat die Koordination der von dem Auftraggeber bereitgestellten Bauteile und Baustoffe mit dem Lieferanten eigenverantwortlich durchzuführen und jeweils benötigte Mengen bei diesem abzurufen. Er ist für die beigestellten Bauteile und Baustoffe ab Bordsteinkante Baustelle verantwortlich, übernimmt die Entladung sowie den Transport auf der Baustelle und hat die Verpackungsmaterialien auf seine Kosten zu entsorgen. Er hat die gelieferten Bauteile und Baustoffe bei Lieferung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen. Das Ergebnis ist auf den Lieferscheinen zu vermerken und bei Unstimmigkeiten die Bauleitung unverzüglich schriftlich zu informieren. Der Auftragnehmer hat die gelieferten Bauteile und Baustoffe bis zur Abnahme zu schützen, insbesondere vor Beschädigung und Diebstahl. Das Führen von täglichen Bautagesberichten und Übergabe an die Bauleitung. In den Bautagesberichten sind der Personalstand, Leistungsangaben und Angaben zu besonderen Vorkommnissen zu vermerken.
A.5.1.9.5. Bei Widersprüchen gilt die jeweils umfassender oder qualitativ höherwertiger beschriebene Leistung
¿A.A.5.1.9.6. Alle erforderlichen Lieferungen und Leistungen, die zu vollständigen, technisch einwandfreien, funktionsfähigen und sachgemäßen, den Vertrags- und Verwendungszweck entsprechenden Ausführungen der Bauleistung notwendig sind, sind mich dem Angebotspreis abgegolten, auch wenn sie im Vertrag nicht ausdrücklich erwähnt sind.
A.5.1.10. Preisbindung
Die Einheitspreise gelten für den gesamten Zeitraum der Baumaßnahme. Etwaige Preisgleitklauseln sind ausgeschlossen.
Die vertraglichen Vereinbarungen gelten im vollen Umfange auch für Zusatzangebote bzw. Zusatzaufträge.
A.5.1.11 Sämtliche Maße von vom Auftragnehmer am Bau zu nehmen und zu prüfen. Die in den Zeichnungen eingetragenen Maße und die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen sind vom Auftragnehmer auf Richtigkeit zu prüfen. Eventuelle Unstimmigkeiten sind der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen, Kosten der Änderungsarbeiten regeln sich nach §254 BGB.
A.5.1.12 Übertragung von Leistung an Nachunternehmer
A.5.1.12.1 Die Übertragung von Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers eingerichtet ist, an Nachunternehmer, ist ohne die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers nicht möglich.
A.5.1.12.2 Arbeitnehmer-Überlassungsverträge sind untersagt.
A.5.1.12.3 Wenn bei Erfüllung des Bauauftrages gegen A.5.1.12.1 oder gegen gesetzliche Bestimmungen (z.B. Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes) nachweislich verstoßen wird, ist der Auftraggeber berechtigt nach fruchtlosem Ablauf einer Frist von 2 Wochen, diesen Auftrag und andere zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer bestehende Verträge unter Anwendung von §8 Nr. 3 VOB/B zu kündigen.
A.5.1.12.4 Nachunternehmer müssen fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sein, insbesondere Ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sein und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen sowie Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich illegaler Beschäftigung einhalten.
A.5.1.12.5 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor der beabsichtigen Übertragungen die Art und Umfang der Leistung, sowie Name und Anschrift des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers bekannt zu geben, er hat die Nachweise über Eignung, Zahlung von Steuern, Sozialabgaben und die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen hinsichtlich illegaler Beschäftigung einzureichen.
A.5.1.12.6 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass sein Nachunternehmer die ihm übertragene Leistung nicht weitergibt.
A.5.1.13 Fehlende Einrichtungen bzw. Mängel an Gerüsten, Betriebseinrichtungen, an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen sowie an Schutzvorrichtungen sind seitens des Auftragnehmers, soweit diese nicht von ihm selbst errichtet bzw. instandgehalten werden müssen, unverzüglich der Bauleitung des Auftraggebers zu melden.
1. Zu den vertraglichen Leistungen zählen insbesondere auch:
1a. Eigenverantwortliche, deutschsprachige Fachbauleitung gemäß der gültigen Landesbauordnung für die Ausführungen der beauftragten Leistungen und Überwachung des Gewerks durch den Fachbauleiter sowie die Einhaltung aller weiteren gesetzlichen und behördlichen Verpflichtungen. Ihm obliegt die Verkehrssicherungspflicht. Die Übernahme der Fachbauleitung schließt die volle zivilrechtliche Verantwortung des Auftragnehmers ein. Der Auftragnehmer sichert in diesem Zusammenhang die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ (insbesondere § 2) sowie der allgemeinen und der für das Gewerk geltenden UVV zu. Der Auftragnehmer übergibt vor Aufnahme der Arbeiten eine auf die Baustelle bezogene Gefährdungsbeurteilung im Sinne des § 6 GefStoffV und § 5 ArbSchG. Zu beachten sind insbesondere die Vorschriften zur Arbeitssicherheit, die Gefahrenstoffverordnung, das Chemikaliengesetz und die Technischen Regeln für Gefahrenstoffe (TRGS). Insbesondere wird auf folgende Regelung hingewiesen: Die Prüfung von Gerüsten auf deren sichere Funktion in Abhängigkeit der jeweiligen Nutzung, gemäß TRBS 2121, Teil 1, technische Regeln für Betriebssicherheit.
1b. Die Einhaltung des auf der Baustelle ausliegenden SIGE-Plans
1c. Erstellung von Bautagesberichten für jeden Arbeitstag, die der Bauleitung des Auftraggebers wöchentlich zu übergeben ist
2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich dem Auftraggeber alle Planungs-, Bestands,- Revisionspläne und -unterlagen sowie die Bedienungsunterlagen und -vorschriften aller technischer Anlagen, Maschinen und sonstiger wartungsbedürftiger Gebäudeteile in 1-facher Ausfertigung sowie auf Datenträger in den Formaten: DWG, PDF spätestens bis zur Abnahme seiner Leistung in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen.
3. Der Auftragnehmer hat Abfall, insbesondere Verpackungsmaterial, Recyclingmaterial und Sondermüll, der durch seine Tätigkeit anfällt, täglich, nach den jeweils gültigen Abfallvorschriften, auf eigene Kosten zu entsorgen.
Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung auch nach Ablauf einer angemessenen Frist (in der Regel maximal 2 Tage) nicht nach, darf der Auftraggeber den Abfall auf Kosten des Auftragnehmers entsorgen.
4. Der Auftragnehmer garantiert, das geltende Baurecht, die Eurocodes samt nationalen Anwendungsdokumenten sowie die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten.
5. Alle Bauprodukte, die in der jeweils gültigen Bauregelliste aufgeführt sind, haben einen entsprechenden Übereinstimmungsnachweis zu führen. Für nicht geregelte Bauprodukte sind ein Brauchbarkeitsnachweis (allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines Bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder Zustimmung im Einzelfall) und ein Übereinstimmungsnachweis zu führen.
6. Die Produktdatenblätter, Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Prüfzeugnisse, Zulassungsbescheide und sämtliche erforderliche Nachweise für alle verwendeten Baustoffe sind dem Auftragnehmer unaufgefordert zur Verwendung vorzulegen.
7. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an den regelmäßigen Baubesprechungen teilzunehmen, sowie an außerplanmäßigen auf besondere Einladung. Der Inhalt des Baustellenprotokolls gilt als anerkannt, wenn der Auftragnehmer dem Protokoll nicht innerhalb einer Woche nach Zugang widerspricht.
8. Der Auftragnehmer wird die terminliche und leistungsmäßige Detailplanung vor Ausführungsbeginn rechtzeitig mit der Bauleitung abstimmen.
Die Leistung ist dem Bautenstand anzupassen und eigenverantwortlich mit anderen Gewerken zu koordinieren.
9. Der Auftragnehmer übernimmt für seinen Leistungsumfang die Fachbauleitung gemäß LBO, der Fachbauleiter ist vor Ausführung schriftlich dem Auftragnehmer zu benennen.
10. Vor Arbeitsbeginn sind folgende Unterlagen/ Nachweise unterschrieben einzureichen:
a) Fachbauleitererklärung
b) Benennung Ersthelfer und Nachweis der Ausbildung des benannten Ersthelfers
c) Gefährdungsbeurteilung für die auszuführenden Leistung
d) Erklärung zur Einhaltung Schwarzarbeit
11. Die Prüfung und Freigabe der Planungen des Auftragnehmers zur Ausführung bereit den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortlichkeit für die von ihm erstellenten Unterlagen und Leistungen.
12. Sämtliche Stundenlohnnachweise sind werktäglich, d.h. spätestes an dem er Fertigstellung der Leistung folgende Werktag, bei der Bauleitung des Auftraggebers einzureichen.
13. Die Unterzeichnung von Stundenlohnzetteln bestätigt ausschließlich die Ausführung der Arbeiten; eine Vergütungsverpflichtung ist damit nicht verbunden.
A. 5 ZTV - Zusätzlich Technische Vertragsbestimmungen
A. 6 ZTV - gewerkspezifisch A.6 ZTV- Zusätzliche Technische Vertragsbestimmungen - Gewerkspezifisch
Nachfolgende Positionen, sind mit in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
1. Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Verarbeiter davon zu überzeugen, dass der bauliche Untergrund oder Vorleistungen den Voraussetzungen für sein Gewerk entsprechen. Evtl. Bedenken sind dem Auftraggeber vor Ausführung schriftlich mitzuteilen.
2. Bewegungsfugen des Bauwerkes müssen an gleicher Stelle und mit gleicher Bewegungsmöglichkeit übernommen werden.
3. Für jede der ausgeschriebenen Beschichtungarten sind bis zu drei Probeabstrichflächen von je bis zu einem halben Quadratmeter Größe auf Anforderung der Bauleitung herzustellen.
4. Anstrichträger müssen trocken sein. Feuchtigkeitsmessungen an Untergründen aus Mauerwerk, Beton und Putzflächen sind vom AN vor den Maler- und Tapezierarbeiten durchzuführen.
5. Anstriche dürfen nur auf festen, sauberen und staubfreien Untergründen aufgetragen werden, der keine ausblühungsfähigen Salze enthält.
6. Die Trocknungszeiten zwischen den einzelnen Anstrichen sind einzuhalten.
7. Es dürfen nur aufeinander abgestimmte, vom gleichen Hersteller angebotene Beschichtungsaufbauten verwendet werden. Fremdzusätze in Anstrichaufbauten eines Herstellers sind unzulässig.
8. Mit in die Einheitspreise ist einzukalkulieren: Das Vorhalten von erforderlichen Hilfsmitteln und Arbeitsbühnen in Raumhöhe sowie das Abfahren von anfallendem Schutt sowie Bau- und Restmaterialien.
9. Umliegende, bestehende Bauteile, wie Türen, Fenster und Leitungen sind entsprechend besonders vor Verunreinigungen zu schützen. Der AN haftet für etwaige Schäden.
10. Die Oberflächen müssen entsprechend der Art des Beschichtungsstoffes und des angewendeten Beschichtungsverfahrens gleichmäßig ohne Ansätze und Streifen erscheinen.
11. Ist eine Spachtelung vereinbart, sind Flächen ganzflächig einmal mit Spachtelmasse zu überziehen und zu glätten.
12. Es ist eine Grund- und Schlussbeschichtung durchzuführen.
13. Es werden drei baugleiche Gebäude errichtet. Die ausgeschriebene Menge bezieht sich je Haus. Die
einzelnen Etagen sind auch nahezu identisch. Die Häuser B und C sind ca. 1,25 m länger als Haus A. Nachfolgend der Grundriss Beispielhaft vom Haus B, EG:
A. 6 ZTV - gewerkspezifisch
01 Haus A
01
Haus A
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Malerarbeiten Wände - Keller
01.02
Malerarbeiten Wände - Keller
01.03 Malerarbeiten Boden - Keller
01.03
Malerarbeiten Boden - Keller
01.04 Malerarbeiten Treppenhaus
01.04
Malerarbeiten Treppenhaus
01.05 Malerarbeiten Wände und Decken - Wohnungen
01.05
Malerarbeiten Wände und Decken - Wohnungen
01.07 Lackierarbeiten Türen und Geländer
01.07
Lackierarbeiten Türen und Geländer
02 Haus B
02
Haus B
02.01 Baustelleneinrichtung
02.01
Baustelleneinrichtung
02.02 Malerarbeiten Wände - Keller
02.02
Malerarbeiten Wände - Keller
02.03 Malerarbeiten Boden - Keller
02.03
Malerarbeiten Boden - Keller
02.04 Malerarbeiten Treppenhaus
02.04
Malerarbeiten Treppenhaus
02.05 Malerarbeiten Wände und Decken - Wohnungen
02.05
Malerarbeiten Wände und Decken - Wohnungen
02.06 Lackierarbeiten Türen und Geländer
02.06
Lackierarbeiten Türen und Geländer
03 Haus C
03
Haus C
03.01 Baustelleneinrichtung
03.01
Baustelleneinrichtung
03.02 Malerarbeiten Wände - Keller
03.02
Malerarbeiten Wände - Keller
03.03 Malerarbeiten Boden - Keller
03.03
Malerarbeiten Boden - Keller
03.04 Malerarbeiten Treppenhaus
03.04
Malerarbeiten Treppenhaus
03.05 Malerarbeiten Wände und Decken - Wohnungen
03.05
Malerarbeiten Wände und Decken - Wohnungen
03.06 Lackierarbeiten Türen und Geländer
03.06
Lackierarbeiten Türen und Geländer
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
04.01 Stundenlohn
04.01
Stundenlohn