Rohbauarbeiten
Schmetterlingsgärten
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Kalkulationsangebot einreichen

bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Technische Vorbemerkungen  Rohbauarbeiten 1. Allgemeines Sämtliche Rohbauarbeiten sind fachgerecht, nach den anerkannten Regeln der Technik sowie unter Beachtung der einschlägigen DIN-Normen, technischen Regelwerke, Herstellervorschriften und behördlichen Vorgaben auszuführen. Die Ausführung hat entsprechend den Ausführungsplänen, statischen Vorgaben und den Angaben der Bauleitung zu erfolgen. 2. Bestandsbauteile Bei Arbeiten an bestehenden Bauteilen sind die vorhandenen Konstruktionen vor Ausführung zu prüfen und zu berücksichtigen. Anschlüsse an den Bestand sind fachgerecht und dauerhaft herzustellen. Nicht abzubrechende Bauteile sind vor Beschädigungen zu schützen. Abweichungen zwischen Planunterlagen und vorgefundenem Bestand sind der Bauleitung vor Ausführung der betreffenden Arbeiten mitzuteilen. 3. Mauerwerksarbeiten Mauerwerk ist lot-, flucht- und höhengerecht sowie im fachgerechten Verband herzustellen. Mauersteine, Mörtel und sonstige Baustoffe sind entsprechend den statischen, bauphysikalischen und konstruktiven Anforderungen sowie den Herstellervorgaben einzusetzen. Bei nichttragendem Mauerwerk sind Anschlüsse an angrenzende Bauteile entsprechend den konstruktiven Erfordernissen herzustellen. Erforderliche Mauerwerksanker bzw. Anschlussmittel sind vorzusehen. 4. Tür- und Wandöffnungen Neue Öffnungen in bestehendem oder neu herzustellendem Mauerwerk sind entsprechend den Planmaßen auszuführen. Stürze sind entsprechend den statischen und konstruktiven Anforderungen auszubilden. Fertigstürze sind nach Herstellerangaben fachgerecht zu versetzen, ausreichend aufzulagern und vollflächig zu vermörteln. 5. Anschlüsse an Bestandsmauerwerk Neue Mauerwerksflächen sind fachgerecht an bestehende Bauteile anzuschließen. Erforderliche Mauerwerksanker, Anschlussmittel und Befestigungen sind entsprechend den technischen Anforderungen und den Herstellervorgaben auszuführen. Anschlüsse sind so herzustellen, dass eine dauerhaft geeignete Verbindung zwischen Neu- und Bestandsmauerwerk entsteht. 6. Abdichtungsarbeiten Bauwerksabdichtungen sind entsprechend der vorhandenen bzw. geplanten Wassereinwirkung und dem vorgesehenen Abdichtungssystem auszuführen. Untergründe sind vor Beginn der Abdichtungsarbeiten auf Tragfähigkeit, Sauberkeit und Eignung zu prüfen und entsprechend vorzubereiten. Bituminöse Abdichtungen, Grundierungen, Gewebeeinlagen, Schutzlagen und sonstige Abdichtungsstoffe sind als aufeinander abgestimmtes System gemäß Herstellervorgaben auszuführen. 7. Untergrundvorbereitung Vorhandene Untergründe sind von losem Material, Staub, Schmutz und nicht tragfähigen Schichten zu reinigen. Fehlstellen, Risse, Ausbrüche und Unebenheiten sind vor nachfolgenden Arbeiten fachgerecht zu beseitigen bzw. auszugleichen. Erforderliche Hohlkehlen und Übergänge sind entsprechend dem Abdichtungssystem auszubilden. 8. Beton- und Stahlbetonarbeiten Beton- und Stahlbetonarbeiten sind entsprechend den statischen Vorgaben und den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Schalung, Bewehrung, Betonage, Verdichtung und Nachbehandlung sind fachgerecht auszuführen. Bei Fertigteilen sind die Montage- und Einbauvorgaben des jeweiligen Herstellers einzuhalten. 9. Schutz bestehender Bauteile Bestehende Bauteile, Oberflächen, Leitungen, Abdichtungen, Fenster und Türen sind während der Rohbauarbeiten ausreichend zu schützen. Durch die Rohbauarbeiten verursachte Beschädigungen an zu erhaltenden Bauteilen sind fachgerecht zu beseitigen. 10. Maßtoleranzen und Aufmaß Alle Maße sind vor Ausführung örtlich zu prüfen. Dies gilt insbesondere bei Arbeiten im Bestand sowie bei Tür- und Fensteröffnungen. Abweichungen von den Planmaßen sind vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen. 11. Nebenleistungen In die Einheitspreise sind sämtliche zur vollständigen und fachgerechten Ausführung erforderlichen Nebenleistungen einzukalkulieren, insbesondere: Baustelleneinrichtung und erforderliche Arbeitshilfen, erforderliche Gerüste und Leitern, Schutz- und Abdeckmaßnahmen, Materialtransporte innerhalb der Baustelle, erforderliche Bohr-, Schneid-, Anpass- und Befestigungsarbeiten, Mörtel, Befestigungs- und Anschlussmittel, erforderliche Untergrundvorbereitungen, Aufnehmen und Beseitigen von Arbeits- und Materialresten, Reinigung der Arbeitsbereiche. Soweit in den einzelnen Positionen nichts Abweichendes angegeben ist, gelten diese Leistungen als mit den Einheitspreisen abgegolten. 12. Koordination Die Arbeiten sind mit den übrigen Gewerken und der Bauleitung abzustimmen. Arbeitsbereiche sind so zu organisieren, dass nachfolgende Gewerke ihre Leistungen ohne Behinderung ausführen können. 13. Ausführungs- und Materialfreigabe Materialien und Systeme sind vor Einbau hinsichtlich ihrer Eignung für den vorgesehenen Anwendungsbereich zu prüfen. Bei besonderen oder vom Bestand abweichenden Konstruktionen ist die Ausführung vor Beginn mit der Bauleitung abzustimmen. 14. Sauberkeit und Übergabe Die Arbeitsbereiche sind während der Ausführung sauber und sicher zu halten. Nach Abschluss der jeweiligen Arbeiten sind überschüssige Materialien, Mörtelreste, Verpackungen und sonstige Verunreinigungen zu entfernen. Die fertiggestellten Rohbauleistungen sind sauber, fachgerecht und für die nachfolgenden Gewerke vorbereitet zu übergeben. 15. Abrechnung Die Abrechnung der ausgeführten Leistungen erfolgt nach den in den jeweiligen Positionen angegebenen Abrechnungseinheiten und nach den tatsächlich ausgeführten Mengen. Bei Flächen- und Längenpositionen erfolgt die Abrechnung nach örtlichem Aufmaß. Öffnungen und Aussparungen werden entsprechend den Regelungen der VOB/C berücksichtigt. Bei Abbruch-, Umbau- und Bestandsarbeiten sind die tatsächlich vorgefundenen und ausgeführten Leistungen maßgebend. Sämtliche in den Positionen beschriebenen Nebenleistungen sind, soweit nicht gesondert ausgeschrieben, in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren. Erforderliche Aufmaße sind gemeinsam mit der Bauleitung durchzuführen. Nicht nachvollziehbare oder nicht prüfbare Leistungen können nur nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung abgerechnet werden.
Technische Vorbemerkungen  Rohbauarbeiten
01 Bauabschnitt 1
01
Bauabschnitt 1
01.01 Typ A - Haus 51a
01.01
Typ A - Haus 51a
01.02 Typ A - Haus 51b
01.02
Typ A - Haus 51b
01.03 Typ C - Haus 49
01.03
Typ C - Haus 49
01.04 Typ D - Haus 47
01.04
Typ D - Haus 47
01.05 Typ D - Haus 51
01.05
Typ D - Haus 51
01.06 Typ E - Haus 45
01.06
Typ E - Haus 45
02 Bauabschnitt 2
02
Bauabschnitt 2
02.01 Typ B - Haus 51c
02.01
Typ B - Haus 51c
02.02 Typ C - Haus 51d
02.02
Typ C - Haus 51d
02.03 Typ D - Haus 53
02.03
Typ D - Haus 53
02.04 Typ D - Haus 55
02.04
Typ D - Haus 55
02.05 Typ F - Haus 51e
02.05
Typ F - Haus 51e