Beton- und Maurerarbeiten
Stellinger Markt, Sportplatzring, Hamburg
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1 Projektbeschreibung Gegenstand der Ausschreibung sind Beton- Stahlbeton, und Mauerwerksarbeiten für das  Bauvorhaben: Sportplatzring in Hamburg-Stellingen. Im Rahmen des Bauvorhabens wird ein Neubau- Wohngebiet  mit insgesamt 150 Wohneinheiten mit einer Tiefgarage in WU-Bauweise errichtet. Der Start der Arbeiten ist derzeit für 46. KW  2026,  geplant. Die Ausführungsdauer beträgt ca. 11  Monate Der Bauzeitenplan wird zum Vergabegespräch vorgestellt und abgestimmt und wird Vertragsbestandteil. Im Terminplan sind Ausfallzeiten von 10 Werktagen enthalten und verlängern nicht die Ausführungsfristen !
1 Projektbeschreibung
1. Allgemeine Vertragsbedingungen 1.1 Bei der Auftragserteilung wird dieses Angebot mit den allgemeinen Vorbemerkungen, den technischen Vorbemerkungen, den speziellen Vorbemerkungen und dem Leistungsverzeichnis Bestandteil des Vertrages zwischen Firma Ditting als Auftraggeber und dem Bieter als Auftragnehmer. 1.2 Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB Teil B, neueste Ausgabe werden Bestandteil des Vertrages. 1.3 Bei Widersprüchen oder Unklarheiten gelten nacheinander: - Das Auftragsschreiben - Die allgemeinen und technischen Vorbemerkungen - Die Ausführungszeichnungen in der jeweils gültigen   Ausfertigung - Das Leistungsverzeichnis - Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von                         Bauleistungen (VOB Teil B) - Die allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen   (VOB Teil  C) - Die für die Ausführung der jeweiligen Arbeiten entsprechenden   DIN-Vorschriften - Die allgemeinen anerkannten Regeln der Bautechnik und Baukunst - Unfallverhütungsvorschriften 1.4 Die Einheitspreise sind Festpreise für die Dauer der Baustelle. Evtl. erforderliche Sonderschichten werden nicht gesondert vergütet und sind in den Einheitspreisen einzurechnen. Der Kranfahrer wird separat vergütet. Enthalten ist das Bedienen weiterer Arbeiten wie z.B.  Flechter, Gerüstarbeiten, Verbauarbeiten, Fetigteilkolonne und solche, die für die Erstellung des Rohbaus erforderlich sind. 1.5 Der Auftraggeber behält sich vor, auf einzelne Positionen ganz oder teilweise zu verzichten bzw. einige Arbeiten mit eigenem Personal zu verrichten. Hieraus kann der Auftragnehmer keine zusätzlichen Kosten ableiten. 1.6 Der Bieter ist verpflichtet sich vor Abgabe des Angebotes über die Örtlichkeit der Baustelle zu unterrichten. Mit der Begründung, dass die Örtlichkeit nicht ausreichend bekannt gewesen ist, können keine zusätzlichen Kosten geltend gemacht werden. 1.7 Der Auftragnehmer hat sich mit seinen Arbeiten dem festgelegten Bauablauf einzufügen. Die Festlegung von Terminen erfolgt im beiliegendem Bauzeitenplan sowie den wöchtenlichen Baubesprechungen mit der Bauleitung. 1.8 Die Baustelle ist in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach sind alle Verunreinigungen, Bauabfälle, Bauschutt und dergl., die von seinen Arbeiten herrühren, so ist die Bauleitung berechtigt nach ihrem Ermessen erforderliche Baureinigungen und Aufräumungsarbeiten ausführen zu lassen. Die dadurch entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers und werden durch Abzug von seinen Forderungen verrechnet. 1.9 Stundenlohnzettel sind der Bauleitung umgehend nach Ausführung der Arbeiten zur Unterschrift vorzulegen. Sonderzuschläge wie Wegegeld, Fahrgeld, Auslösungen und sonstige Nebenkosten werden nicht gesondert vergütet. 1.10 Abschlagszahlungen können in Höhe von 90% der jeweils erbrachten Leistung angefordert  werden, welche durch prüffähige kummulative Massenaufstellungen zu belegen sind. 1.11 Eine Sicherheitsleistung in Höhe von 5% der Schlussrechnung für Gewährleistungsansprüche gilt als vereinbart. Die Sicherheit kann in Form einer Bankbürgschaft hinterlegt werden. 1.12 Der Bieter erklärt mit der Abgabe des Angebotes, dass er seine gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung erfüllt und eine ausreichende Haftpflicht-versicherung abgeschlossen hat. Diese Erklärung ist auf Verlangen durch entsprechende Bescheinigungen zu belegen.
1. Allgemeine Vertragsbedingungen
2. Technische Vertragsbedingungen 2.1 Die Außenwände des Kellers werden soweit möglich als WU-Hohlwände d=30 cm ausgebildet. Die Innenwände im UG werden ebenfalls soweit wie möglich als Hohlwände errichtet. Die Decke der Tiefgarage ist in Ortbetonbauweise zu errichten. Die Decke ist 25-45 cm dick. Die Geschossdecken werden als Filigrandecken erstellt. 2.2 Lager- und Arbeitsplätze sind auf dem Baugrundstück bedingt vorhanden. Diese sind dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. 2.3 Zur Angebotsabgabe werden nachfolgend aufgeführte Planunterlagen zur Verfügung gestellt und bei Vergabe Vertragsbestandteil. 1) Architektengrundrisse M 1: 100 2) Architektenschnitte sowie Ansichten 3) Positionspläne M 1:100 Blatt 4) Baustelleinrichtungsplan Krane Übersicht 2.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Arbeiten stets gem. den Erfordernissen des Bauablaufes zügig durchzuführen. 2.5 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Baustelle während seiner gesamten Bauzeit mit den erforderlichen Arbeitskräften und erforderlichen Aufsicht / Bauleitung zu besetzen. Eine verlängerte Aussetzung der Arbeiten zur Weihnachtszeit bzw. Jahreswende wird nicht zugestimmt. Eine Unterbrechung oder Verzögerung der Arbeiten durch Betriebsferien sowie andere Umstände werden nicht anerkannt. 2.6 Unterbrechungen des Arbeitsablaufes durch witterungsbedingte Einflüsse sowie Einflüsse anderer Unternehmer wie z. B. Unterbrechung der Strom- und Wasserversorgung berechtigen nicht zu Nachforderungen gegen den Auftraggeber. 2.7 Die ausgeschriebenen Leistungen sind vollständig einschl. aller erforderlichen Nebenleistungen auszuführen. Sämtliche Leistungen gehören mit zum Leistungsumfang, auch wenn diese in den einzelnen Positionen nicht besonders erwähnt sind. 2.8 Für die Kündigung durch den Auftraggeber gem. VOB Teil B, § 4 Nr. 7, § 5 Nr. 4, § 8 Nr. 3 wird als angemessene Frist 7 Kalendertage festgelegt. 2.9 Der Auftragnehmer hat für die gesamte Bauzeit einen deutschsprachigen Bauleiter sowie einen deutschsprachigen Polier vorzuhalten. 2.10 Alle Unklarheiten, die eine Verzögerung der Bauausführung herbeiführen könnten, sind unverzüglich der Bauleitung zu benennen. 2.11 Vor Beginn der Arbeiten sind die Zeichnungen mit der Örtlichkeit zu vergleichen. Unstimmigkeiten sind mit der Bauleitung abzustimmen. 2.12 Der Auftragnehmer hat bei dem Auftraggeber die Abnahme schriftlich zu beantragen. 2.13 Zulässige Maßtoleranzen nach den DIN-Blättern bzw. nach den DIN-Blattentwürfen DIN 18201, 18202 und 18203 sind zu berücksichtigen und ohne besondere Vergütungen auszugleichen. Besonders Augenmerk ist auf die Ver- bzw. Einmessung der aufgehenden Bauteile zu widmen, so dass auch hier die Bauteile der einzelnen Geschosse flucht- und lotgerecht übereinstehen und keine Versprünge durch zusätzlichen Aufwand ausgeglichen werden müssen. 2.14 Die Arbeitssicherheit ist gem. den hiesigen Unfallverhütungs-vorschriften durchzuführen und mit den Einheitspreisen abgegolten. Hier sind die erforderlichen Abschrankungen an den Absturzkanten , wie z. B  an Deckenkanten zum Treppenhaus  bzw. nach Montage der Treppenfertigteile im Treppenhaus zu errichten. Die Absturzsicherung in den Treppenhäusern ist mit zweiteiligem Systemgeländer herzustellen. Die Geländer sind bei Bedarf umzusetzen und auf Anweisung der BL zurückzubauen. Ansonsten wird das Gebäude nach dem Errichten der Erdgeschossdecke und Verfüllung der Baugrubenarbeitsräume mittels Gerüst eingerüstet. 2.15 Tagesberichte über die Zahl der Beschäftigen, die Art der Leistungen, die Witterung und Temperatur sind täglich der Bauleitung zu übergeben. 2.16 Wöchentlich findet jeweils eine offizielle Baubesprechung auf der Baustelle statt. Hier besteht Anwesendheitspflicht für den Bauleiter sowie dem Polier. 2.17 Die Pflichten der Baustellenverordnung sind durch den Fachbauleiter des AN für seinen Bereich zu übernehmen und mit dem jeweiligen beteiligten Unternehmen abzustimmen.
2. Technische Vertragsbedingungen
3. Vorbemerkungen zu Schalungs- und Betonarbeiten 3.1 Dem Auftragnehmer werden auf der Baustelle Tagesunterkünfte zur Verfügung gestellt. Diese sind in einem sauberen ordnungs-gemäßen Zustand zu halten. 3.2 Sämtliche Arbeiten sind in fix und fertiger Leistung zu erbringen, auch wenn hierfür eine detaillierte Beschreibung nicht vorhanden ist. 3.3 Sämtliche Arbeiten sind als Lohnleistungen beschrieben, hierzu zählt, wenn auch nicht im einzelnen erwähnt, das Entladen von Schalungsmaterialien etc., das Herrichten sowie das anschließende Reinigen und Verladen der Schalungsmaterialien. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet und sind mit den vereinbarten Einheitspreisen abgegolten. Defektes Schalmaterial wird nach der Rücklieferung dem NU angezeigt und kann innerhalb von 2 Wochen beim Vermieter begutachtet werden. Sollte der NU diese Möglichkeit nicht wahrnehmen, werden die anfallenden Kosten dem NU weiterbelastet. 3.4 Sämtliche Materialien sowie Geräte werden in einem ordnungs- gemäßen Zustand dem AN übergeben. Dieses wird mit Materiallieferscheinen dokumentiert. Sämtliche übergebenen Werkzeuge und Geräte sind nach Beendigung der Bauzeit in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Auftraggeber zurückzugeben. Defekte bzw. fehlende Geräte bzw. Materialien sind zu erstatten. Geräte sind nicht gegen Diebstahl versichert. Insbesondere haben die Kranfahrer auf die ordnungsgemäße Pflege, Wartung wie Abschmieren der beweglichen Teile bzw. Schmieren der Kranseile zu achten. (Wartungsplan)  Die Wartungen sind im Krankontrollbuch zu dokumentieren und wöchentlich dem Polier zur Unterschrift vorzulegen. 3.5 Sämtliche Arbeiten sind gem. den gültigen Schal- und Bewehrungsplänen sowie den dazugehörigen Architektenplänen mit dem neuesten Index zu erstellen. 3.6 Sämtliche Aussparungen und Durchbruchsangaben sind gem. Schalplan - und Durchbruchs- bzw. Architektenplan zu erstellen. Ggfs sind diese auch einem separaten Durchbruchsplan zu entnehmen. Diese Leistungen werden nicht gesondert  vergütet und sind mit den vereinbarten Einheitspreisen abgegolten. 3.7 Sämtliche Ecken und Betonkanten an Unterzügen sowie Stützen erhalten gebrochene Kanten (Dreikantleisten in Schalung) bzw. nach gesonderten Anweisung der Bauleitung auszuführen Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet und ist mit den vereinbarten Einheitspreisen abgegolten. 3.8 Vor dem Betonieren einzelner Bauteile bzw. Betonierabschnitte ist rechtzeitig eine Abnahme mit dem Polier bzw. Bauleiter zu vereinbaren. Dieses gilt besonders bei der Herstellung von WU-Bauteilen, wobei die erforderlichen Querschnittsabdicht-ungen durch Fugenbleche oder ähnlich zu gewährleisten sind. Für die einzelnen Schal- bzw. Betonierabschnitte hat der AN im Vorwege eine eigene Qualitätskontrolle durchzuführen. Insbesondere gilt dies für die Einhaltung der ausreichenden Betondeckungen. Erforderliche Nacharbeiten gehen zu Lasten des AN. 3.9 Sämtliche Betonwände und -decken sind nach dem Ausschalen zu entgraten. Restbetone bei z. B. Deckenbetonage sind umgehend zu entfernen wie durch z.B. Abspülen mittels Wasserschlauch. Filigrandecken sind generell im Mörtelbett zu verlegen und der Mörtelüberstand direkt nach Montage zu entfernen. 3.10 Alle notwendigen Elektroleerrohre sind in den Betondecken bzw. Wandbauteilen in Zusammenarbeit mit der ausführenden Firma für die Elektroarbeiten einzuplanen und im Schalungsablauf zu berücksichtigen. Hier erfolgt eine intensive Absprache mit der örtlichen Bauleitung zur Koordinierung der anzufallenden Arbeitseinsätze. 3.11 Die Maße in den Ausführungsplänen sind mit den Gegebenheiten auf der Baustelle abzugleichen. 3.12 Die Ausführung der Arbeiten erfolgt unter den Bedingungen der Überwachungsklasse II. Die Expositionsklassen und Feuchtigkeitsklassen sind in den jeweiligen Bewehrungsplänen angegeben und bei der Betonbestellung zu berücksichtigen. Es wird ausdrücklich  hingewiesen, daß die Zugabe von Wasser auf der Baustelle verboten ist. Der Beton darf in der Regel nicht länger als 90 min nach Zugabe des Anmachwassers verarbeitet werden. Es besteht die Verpflichtung der Lieferscheinkontrolle. (sachgerechte Verwendung der vorgesehenen Betonanforderungen). Die gem. DIN erforderliche Nachbehandlung ist nach Ausschalen der Betonbauteile vom AN zu gewährleisten. Diese ist insbesondere bei heißer und kalter Witterung mit der Bauleitung abzustimmen und auszuführen. Der Beton ist gegen das rasche Austrocknen zu schützen. Dieses ist im einzelnen mit der Bauleitung abzustimmen. Mit den Preisen abgegolten ist der Einbau bzw. der Verbleib von erforderlichen notwendigen Abstützungen für den Bauzustand, so dass bis zum Ausschalen der Betonbauteile die erforderlichen Durchbiegungen auf das maximal zulässige beschränkt werden. 3.13 Alle sichtbar bleibenden Betonflächen sind besonders geschlossenporig, besonders maßhaltig und mit gleichmäßiger Färbung, Schalungsstöße absatzfrei und so dicht, dass kein Betonleim austritt und keine Nässe entstehen herzustellen. Es dürfen keine Absätze bedingt durch unsachgemäßes Verdichten während des Betonierens entstehen. Abstandshalter aus Kunststoff sind nicht zulässig. Vor Betonage sind die Bauteile auf ordnungsgemäßen und ausreichenden Einbau von Betonabstandshaltern zu überprüfen und können erst dann zum Betonieren freigegeben werden. 3.14 Alle Betonierfugen sind vom AN in Abstimmung mit dem AG festzulegen. Die dafür erforderlichen Fugendichtungen und Aufwand zum Absperren des Betonierabschnitts und das Herstellen der Übergreifung des Bewehrungsstabes sind mit den Einheitspreisen abgegolten. 3.15 In Teilbereichen der Sohlen und der Geschossdecken kann die Betonförderung mittels Betonrundverteiler erfolgen. Aufwendungen für das Einrichten, Vorhalten, Reinigen der Rohrleitung und Verteiltechnik sind mit einzukalkulieren.
3. Vorbemerkungen zu Schalungs- und Betonarbeiten
4. Vorbemerkungen zu Maurerarbeiten Neben den Leistungen der DIN 18330, Abschn. 4.1 sind in den Angebotspreisen folgende Nebenleistungen einzukalkulieren. 4.1 Die für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Baustelleneinrichtungen nebst Gerüsten, Arbeitsbühnen bis 3,50 m Höhe sind mit den Einheitspreisen abgegolten. 4.2 Anlegen von Mauervorlagen und Nischen, Durchbrüchen sowie das Aussparrungen von senkrechten und waagerechten Schlitzen, insbesondere auch im UG, sind in die Einheitspreise einzurechnen. 4.3 Die Kimmschichten zum Anlegen des Mauerwerks für das Aufmauern im KS-Silka XL System sind in den Einheitspreisen enthalten. Hier wird noch einmal auf die Einhaltung der Überbindemaße von min 0,40 * h hingewiesen. Weiter sind die eingehenden Verarbeitungsrichtlinien zu beachten. 4.4 Das Mauerwerk wird generell im System Silka-XL Großformat ausgeführt. Steinformate sind in Steingrößen bis 1,oo m Länge vorhanden. Die Stoßfugen sind generell mit Dünnbettmörtel zu verkleben. Hierfür werden die erforderlichen Stoßfugenkellen verwendet. (siehe Verarbeitungsrichtlinien ) 4.5 Im Bereich von Sturzübermauerungen (Druckzone) sind die Stoßfugen beim Aufmauern generell zu vermörteln oder verkleben. 4.6 Für die Ausbaugewerke sind je Etage die erforderlichen Meterrisse nach Angabe der Bauleitung herzustellen und zu unterhalten.
4. Vorbemerkungen zu Maurerarbeiten
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
02 Stahlbetonbauarbeiten
02
Stahlbetonbauarbeiten
02.01 Gründung - TG
02.01
Gründung - TG
02.02 Tiefgarage
02.02
Tiefgarage
02.03 WU Konstruktion
02.03
WU Konstruktion
02.04 Gründung-Häuser
02.04
Gründung-Häuser
02.05 UG-Häuser
02.05
UG-Häuser
02.06 EG
02.06
EG
02.07 1.OG
02.07
1.OG
02.08 2.OG
02.08
2.OG
02.09 3.OG
02.09
3.OG
02.10 4.OG
02.10
4.OG
02.11 Dachaufbauten
02.11
Dachaufbauten
02.12 Einbauteile, Dämmung etc.
02.12
Einbauteile, Dämmung etc.
02.13 Stahlbetonfertigteile
02.13
Stahlbetonfertigteile
03 Mauerarbeiten
03
Mauerarbeiten
03.01 UG
03.01
UG
03.02 EG
03.02
EG
03.03 1.OG
03.03
1.OG
03.04 2.OG
03.04
2.OG
03.05 3.OG
03.05
3.OG
03.06 4.OG
03.06
4.OG
04 Kranfahrer
04
Kranfahrer
04.01 Kranfahrer
04.01
Kranfahrer
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
05.01 Stundenlohnarbeiten
05.01
Stundenlohnarbeiten