Erd- und Entwässerungsarbeiten
Schieferterrassen BA1 Reutlingen
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeschreibung Das Baugrundstück liegt am nördlichen Rand des Zentrums von Reutlingen am sog. „Schieferbuckel“ und wird umgeben von der Justinus-Kerner-Straße im Süden und Osten sowie der Straße „Am Schieferbuckel“ im Norden und soll in verschiedenen Bauabschnitten bebaut werden. Der BA I besteht aus zwei getrennten Gebäudekomplexen mit den Bezeichnungen EZS1-5 und EZS6-9. Gebäude 1-5 Der Gebäudeteil EZS 1-5 besteht aus fünf MFH mit hauptsächlich fünf oberirdischen Geschossen (außer H5, wegen Hanglage) die auf einer gemeinsam genutzten Tiefgarage stehen, wobei „Haus 5“ im EG und UG hangseitig Richtung Norden nur teilweise unterkellert ist.  Als Nutzung sind Wohnungen geplant.  Der Gebäudekomplex wird zwischen Haus 3 + 4 mit einer Dehnfuge ausgebildet, die Fuge zieht sich der Gebäudegeometrie entsprechend bis  zum Fußboden der TG durch, die Gründung erfolgt gemeinsam. Gebäude 6-9 Der Gebäudeteil EZS 6-9 besteht aus vier MFH mit fünf oberirdischen Geschossen (4.OG-EG) auf der Nordseite, auf der Südseite sind dem  Geländeverlauf angepasst die beiden Untergeschosse bis auf die Südseite erdberührt. Als Nutzung sind in den Obergeschossen Wohneinheiten geplant, im Erdgeschoss befindet sich eine Kindertagesstätte und Gewerbeeinheiten. Im 1.UG befinden sich unter anderem Abstell.-, Fahrrad.-, Technik.-, Sozial.-, Gewerbe.-, Wasch.- und Trockenräume, im 2.UG befindet sich die gemeinsam genutzte Tiefgarage sowie Müllräume.
Projektbeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen 1. ALLGEMEINES 1.1 Abkürzungen AN = Auftragnehmer, Nachunternehmer/Subunternehmer, Bieter AG = Auftraggeber, Generalunternehmer 1.2 Grundlagen Diese AVL gelten als besondere Vertragsbedingung, ergänzend zu den AGB des Auftraggebers und der VOB. Sollten einzelne Bestimmungen der Leistungsbeschreibung unwirksam werden, bleiben die übrigen verbindlich. 2. KALKULATIONSHINWEISE 2.1 Allgemeines Die Druckkosten sowie sonstige Kosten der Erstellung des Angebotes sind Sache des Bieters und werden nicht vergütet. Das Angebot ist vorrangig im Datenaustausch-Format GAEB 2000 p.84 oder GAEB 90 d.84 bei dem AG einzureichen. Alternativ dazu ist das Angebot im PDF-Format oder in Papierform einzureichen. Zur Wahrung einer einheitlichen Verdingungsunterlage darf der Text des Leistungsverzeichnisses nicht verändert werden. Bei willkürlichen Änderungen der Texte des Leistungsverzeichnisses behält sich die ausschreibende Stelle ausdrücklich vor, derartige Angebote auszusondern und vom Zuschlag auszuschließen. Die Bieter können aber nach anderen Ausführungsarten oder Stoffen suchen, wobei die Gestaltungsabsicht sowie die technische Qualität der vorliegenden Planung nicht verändert werden darf. Dies ist in einer als Nebenangebot gekennzeichneten, gesonderten Anlage zu tun. Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes durch Besichtigung des Baugeländes Klarheit über die Örtlichkeiten zu verschaffen. Die Entscheidung zur Anwendung der einzelnen Positionen aus der Leistungsbeschreibung trifft die örtliche Bauleitung des AG, d.h., es besteht kein Anspruch auf die Anwendung der beschriebenen Positionen und Teilleistungen. Die im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Massen basieren auf einer groben Schätzung.  Abweichungen von den genannten Massen sind zu erwarten und berechtigen nicht zu Preisänderungen, auch für den Fall, dass einzelne Positionen gänzlich entfallen. Sämtliche Preise gelten Abschnitts- und bauteilübergreifend. Der AG hat einen internetbasierten Projektraum eingerichtet. Dieser dient der Dokumentation und dem Austausch von Dokumenten und Planunterlagen. Der AG stellt dem AN die notwendigen Zugänge zum Projektraum zur Verfügung. Alle zur Ausführung durch den AG erstellten Planunterlagen sind bzw. werden im Projektraum abgelegt und sind dort eigenverantwortlich durch den AN zu entnehmen. Die Vervielfältigung in Papierform und die Kostenübernahme dafür liegen im Verantwortungsbereich des AN. Der Auftragnehmer muss die ihm übergebenen Ausführungsunterlagen unverzüglich nach Einstellung in den Projektraum auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Die Planungsunterlagen stellen die formal-gestalterischen Anforderungen an die Konstruktion und die technischen Anlagen dar. Auch wenn die Unterlagen vom Auftraggeber gestellt werden, trägt der AN die Verantwortung für die fachgerechte Ausführung. Sämtliche vom AN erstellen Unterlagen, Montagepläne usw., sind vom AN in den Projektraum einzustellen. Nach Freigabe stellt der AN den aktuellsten Stand ggfs. korrigiert dem AG nochmals zu Verfügung. Zur Qualitätssicherung der Gesamtbaumaßnahme und zu deren Dokumentation hat der AG ein online basiertes Tool, Docma MM, zur Mängelbeseitigung und Dokumentation eingerichtet. Der AN wird für die Ihm angekündigten Mängel die Dokumentation über das eingerichtete Tool eigenständig vornehmen. 2.2 Vollständigkeit der angebotenen Leistung Der AN muss als Fachfirma bei der Kalkulation die Beschreibung der verlangten Leistung auf Ihre fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Eindeutigkeit überprüfen. Falls erforderlich, muss er auf einem Beiblatt seine Berichtigungen, Erläuterungen oder Ergänzungen einreichen. 2.3 Medienversorgung auf der Baustelle Der AG stellt die Abwasser-, Wasser- und Stromversorgung ab einem zentralen Übergabepunkt zur Verfügung und sorgt für die erforderlichen WC-Einrichtungen, Beleuchtungen der Verkehrswege. 2.4 Angebotsinhalte Grundsätzlich müssen die angebotenen Preise der einzelnen Positionen und Titel, die fertige Vertragsleistung einschließlich aller erforderlichen Vor-, Neben- und Nachleistungen beinhalten. Die Lieferung der benötigten Stoffe sowie Materialien, Antransport- und Abtransport sowie horizontalen und vertikalen Transporte auf der Baustelle bis zu Verwendungsstelle ist ebenfalls einzukalkulieren. Weiterhin sind die erforderlichen Hebezeuge, Gerüste und Werkzeugkosten einzukalkulieren. Auch wenn Leistungen nicht ausdrücklich oder besonders im Einzelnen nicht erwähnt werden, jedoch zur sach- und fachgerechten Herstellung der vollständigen Leistung erforderlich sind, um die in den AVL, TVL, bzw. allg. Baubeschreibung angeführten Angaben und Anforderungen zu erfüllen, sind diese im Angebot einzukalkulieren.. In die Angebotspreise sind darüber hinaus folgende Leistungen einzurechnen, soweit nicht in separaten Positionen ausgeschrieben und für die Leistungserbringung des  AN erforderlich sind: - Alle erforderlichen bau- und sicherheitstechnischen Prüfungen, Zulassungen, Genehmigungen, Nachweise   und Abnahmen die vom AN eigenverantwortlich veranlasst werden müssen, sowie deren Durchführung. - Einhalten der Ordnung auf der Baustelle und den Zufahrtswegen; hierzu gehört auch die umgehende   Beseitigung von Verunreinigungen. - Bauleitung: Die Anwesenheit eines deutschsprachigen bauführenden Ingenieurs, Meisters, Obermonteurs   oder Vorarbeiters, der alle Arbeiten überwacht und bei  Baubesprechungen den AN verantwortlich vertritt   und als LBO-Fachbauleiter bestellt wird. - Bauschuttentsorgung: Die vollständige Entsorgung des enstehenden Bauschutts samt aller dafür   erforderlichen Aufwendungen, Geräte, Werkzeuge- und Entsorgungsgebühren inkl. freie Rücksendung   notwendiger Verpackung usw., - Umlagerung: Die Umlagerung von Baustoffen, Baugeräten bei  Erfordernis sind zu berücksichtigen. Bei zeitlich abschnittsweiser Durchführung der Leistung, insbesondere auch bei Leistungen geringen Umfangs, entsprechend den örtlichen Gegebenheiten oder anderen sich ergebenden Notwendigkeiten, kann vom AN aus Unterbrechung usw. kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung abgeleitet werden. Die Abrechnung der zeitlich versetzten Leistungen erfolgt gemäß der LV-Position ohne Zuschlag. Die Angebotspreise sind grundsätzlich Festpreise über die angegebene Vertragslaufzeit. 2.5  Fabrikate In der Regel gelten die im Leistungsverzeichnis angegebenen Fabrikate als Leitfabrikate zur Definition der geforderten optischen und qualitativen Eigenschaften. Soweit im LV die Möglichkeit besteht, ein gleichwertiges Fabrikat anzubieten sind vom Bieter die angebotene Fabrikate auszufüllen bzw. zu ergänzen.  Der Nachweis der Gleichwertigkeit der angebotenen Fabrikate obliegt dem AN. Alternativen können nur anerkannt werden, sofern diese formal und fachtechnisch mit dem Inhalt der Leistungsbeschreibung gleichwertig sind und keine zusätzlichen Kosten für den AG nach sich ziehen. Gelingt der Gleichwertigkeitsnachweis dem AN nicht, gelten die vom Bieter eingesetzten Einheitspreise für die vom Auftraggeber geforderten Fabrikate und Typen. Sofern der AN Bedenken gegen die vorgesehene und beschriebene Art der Ausführung oder gegen zu verwendende Materialien, Konstruktionen usw. hat, ist er verpflichtet diese mit seiner Begründung und ggf. Alternativvorschlägen mit entsprechenden Kostenangaben bei Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen oder den Angebotsunterlagen als gesondertes Schriftstück beizufügen. 3. AUSFÜHRUNGSHINWEISE 3.1 Abrechnungshinweise Eine Abrechnung kann ausschließlich auf der Grundlage der vom AN gefertigten und von der Bauleitung abgezeichneten Aufmaße erfolgen. Diese sind stets so rechtzeitig dem AG zur Genehmigung vorzulegen, dass die vorgesehene Abrechnung ungehindert erfolgen kann. Abrechnungen ohne nachvollziehbare und unterschriebene Aufmaße werden zurückgewiesen. 3.2 Tagelohnarbeiten An dieser Stelle wird auf die VOB §15 Nr. 3 verwiesen. Die Taglohnzettel sind unmittelbar spätestens am darauffolgenden Tag bei der Bauleitung einzureichen. Bei verspätet eingereichten Taglohnzettel findet die VOB §15 Nr. 5 Anwendung. Die Taglohnzettel müssen detaillierten Angaben über die Leistungen und die Lage im Gebäude enthalten. Sie müssen vollständig und prüfbar sein, wobei alle Lohn- und Materialanteile erkennbar ausgewiesen sein müssen. Sollte die Prüfbarkeit nicht gegeben sein, behält sich der AG das Recht vor, die Taglohnzettel zurückzuweisen. Bei Vergütung von Leistungen, die von der Bauleitung des AG auf Nachweis in Auftrag gegeben werden, werden  Aufwendungen gem. § 15 Nr.1, Abs. 2 VOB/B nicht gesondert vergütet. Es wird die tatsächliche Arbeitszeit auf der Baustelle ohne An- und Abfahrten vergütet. Die ausgewiesenen Stundensätze gelten grundsätzlich für alle Gewerke dieses Leistungsverzeichnisses. Bei der Abrechnung gelten die vereinbarten Auftragskonditionen. 3.3 Umlagen Der AG erhebt beim AN folgende Umlagen: Nebenkostenumlage, gesamt: 1,8 % (für Strom 0,6% / Wasser 0,6% / Sanitäreinrichtungen 0,6%) Bauleistungsversicherung:       0,5 % Die Beträge werden bei den Abschlagszahlungen und zur Zahlung der Schlussrechnung an den AN in Abzug gebracht.
Allgemeine Vorbemerkungen
ZVL Entwässerungsarbeiten Zusätzliche Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung für Entwässerungsarbeiten 1     Gel­tungs­be­reich und Ausführungsgrundlagen Der sach­li­che Gel­tungs­be­reich er­gibt sich aus ATV/DIN 18306 - Entwässerungskanalarbeiten bzw. 18308 - Drain- und Versickerarbeiten. Der AG überträgt dem AN nachfolgende Teilleistungen zur Erstellung des vorbezeichneten Bauvorhabens unter alleiniger bautechnischer Verantwortung. Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung einschließlich dem Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile, sowie dem kompletten Einbauen und Befestigen am Gebäude unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften unter Beachtung sämtlicher Unfallverhütungsvorschriften als beschrieben. 2      An­ga­ben zur Aus­füh­rung 2.1      All­ge­mei­nes Die Ausführungszeichnungen werden dem AN via Planserver zur Verfügung gestellt. Die Bestimmung der Rei­hen­fol­ge der Her­stel­lung der ein­zel­nen Bau­tei­le erfolgt in Abstimmung mit dem AG. Daraus re­sul­tie­ren­de zu­sätz­lich tech­no­lo­gisch be­ding­te Maß­nah­men gel­ten als Ne­ben­leis­tun­gen. 2.2      Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtungsflächen Den Ausschreibungsunterlagen ist als Anlage ein BE-Plan bzw. ein Logistikkonzept beigefügt. Die darin enthaltene Leistung wird durch den AG erbracht und betrieben. Ggfs. zusätzlich vom AN gewünschte Baustelleneinrichtung bedarf der Zustimmung des AG. Hierauf hat der AN keinen Anspruch. Die Baustelleneinrichtung wie Tagesunterkünfte, Magazine, usw. inkl. Auf- und Abbau werden vom AN bzw. vom AG zu Lasten des AN gestellt. Wasser und Strom wird frei Zapfstelle gegen entsprechender Kostenbeteiligung durch den AG gestellt. Die WC-Container und deren wöchentlichen Reinigung ist Sache des AG. Der Transport von Materialien ist im Leistungsumfang des AN enthalten und ist eigenständig mit dem zuständigen Bauleiter/Polier täglich zu koordinieren und abzustimmen. Eventuell entstehenden Standzeiten aus mangelnder Koordination, Abstimmung, Unvorhergesehenes, usw. liegt im Obliegenheitsbereich des AN. Für die ausreichende Beleuchtung in seinem Einsatzbereich hat der AN auf seine Kosten während der gesamten Bauzeit (Zeitraum der Erfüllung seiner Leistung) zu sorgen. Die Leistungen beinhalten, das Liefern, Auf- und Abbauen, das Umstellen inkl. Sicherung gegen Diebstahl sowie Abtransportieren. 2.3 Baustellenverkehr, Verkehrssicherungspflicht Der AN ist verpflichtet, auf den durch den Baustellenverkehr beanspruchten öffentlichen und privaten Straßen einschließlich der Gehwege jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen durch eigene Leistungen zu vermeiden bzw. auf seine Kosten unverzüglich beseitigen zu lassen. Bei Arbeitsende sind Maschinen, die für die Erbringung der Leistung des AN erforderlich sind außerhalb der umzäunten BE, in unmittelbarer Nähe der öffentlichen und nicht öffentlichen Verkehrswege mit dem notwendigen Sicherheitsabstand ebenfalls mit einem Bauzaun zu umstellen. Geräte und Maschinen sind im Nichtbetriebszustand so zu parken, dass eine Behinderung des öffentlichen Verkehrs vollständig ausgeschlossen ist. Die Abstellflächen sind ebenfalls mit einem Bauzaun zu umwehren. Diese Arbeiten sind Nebenleistungen. 2.4      Personal Der AN verpflichtet sich die erforderlichen Entwässerungsarbeiten in der jeweils benötigten Menge und Umfang termingerecht auf der Baustelle auszuführen. Der AN verpflichtet sich, den von der Bauleitung zu erstellenden Abruf- bzw. Terminplan einzuhalten. Die Geräte- und Personalstärke ist dem Baufortschritt anzupassen. Für die Abstimmung der Leistungserbringung als auch für die Entgegennahme von Weisungen benennt der AN einen Vorarbeiter bzw. Polier, der über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt und über die gesamte Dauer der Bauzeit anwesend sein muss. Ein Wechsel der Aufsicht ist nur im Einvernehmen mit der Bauleitung von PG zulässig. Der Auftragnehmer wird nur solche Fach- und Hilfskräfte für die Erfüllung des Auftrages einsetzen, die mit den allgemeinen Bauvorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften vertraut sind und eine Gewähr für ihre Einhaltung bieten. Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss ständig eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete, weisungsbefugte Person als Ansprechpartner unmittelbar vor Ort sein. 2.5      Entwässerungsarbeiten Die vereinbarten Preise beinhalten alle Kosten, die für die fix und fertige Durchführung der Entwässerungsarbeiten - ob Maschinen- oder Handarbeiten - erforderlich sind, wie An- und Abfahrten, Transporte, Aufbau, Vorhaltungen und Abbau der Maschinen, Geräte, Stoffe, Materialien, Lohnkosten, Lohnnebenkosten, Gemeinkosten, Gebühren etc. Werden vom AN bereits vorhandene oder vom AG aufgestellte Schutz-, Leit- und Verkehrssicherungseinrichtungen entfernt oder verändert, ist nach Beendigung der Arbeiten der Arbeiten bzw. spätestens am Ende des Arbeitstages der ordnungsgemäße Zustand vom AN wieder herzustellen. Der AN hat sich vor Beginn der Arbeiten bei der örtlichen Bauleitung des AG nach vorhandenen Kanälen, Leitungen, Kabel usw. zu erkundigen. Das Einmessen und Auspflocken des Gebäudegrundrisses bzw. des Baugrubenrandes, sowie das spätere Herstellen der Schnurgerüste, das Einschneiden der Gebäudeachsen und Höhenfestpunkte erfolgt durch den AG. Alle weitere Einmessarbeiten sind Sache des AN. Verunreinigungen, insbesondere von Straßen außerhalb des Baufeldes, sind weitgehend zu vermeiden. Die Straßenreinigungsarbeiten sind nach den Erfordernissen durchzuführen. Leitungsenden und Grundleitungsanschlüsse sind mit Enddeckel zu verschließen und bei einer unterirdischen Verlegung von der Oberfläche aus auffindbar zu kennzeichnen. Der Kanalaushub und das Herstellen von Auffüllungen, Aushubplanum und Grabensohle muss nach Angaben des AG in der dafür erforderlichen Genauigkeit hergestellt werden. Baugrund- bzw. bauablaufbedingter Mehraushub oder Fehlaushub liegt im Verantwortungsbereich des AN. Gräben für Leitungen und Kanäle sind mit sauberer und ebener Sohle im Gefälle herzustellen. Das erforderliche Umsetzen der Sprieß- und Verbaugeräte liegt im Verantwortungsbereich des AN. Die Aushubsohle darf nicht aufgelockert oder aufgeweicht werden. Das Aushubniveau muss zunächst so festgelegt werden, dass Kanalarbeiten ohne Beeinträchtigung der Aushubsohlen durchgeführt werden können. Der Kanalgrabenaushub und das Herstellen des Erdplanums muss unter Berücksichtigung der bauseitigen Arbeiten ausgeführt werden. Grundsätzlich ist die Verdichtung aller eingebauten Erdmaterialien nachzuweisen und zu dokumentieren. Bei elastisch gebetteten Bodenplatten ist eine Proctordichte von 98% zu erreichen und nachzuweisen. 3      Preisinhalte So­weit in der Aus­schrei­bung und dem Leis­tungs­ver­zeich­nis nichts an­de­res vor­ge­se­hen ist, gilt in Er­gän­zung der DIN-18306 bzw. 18308 als Nebenleistungen: - Alle unter 2.5 beschriebenen Vorgaben. - Alle Formstücke. - Die Durchführung der Druckproben und Dokumentation für sämtliche Leitungen. 4      Abrechnungshinweise Alle neu gelieferten und entsorgten Erdmengen sind mit Lieferscheinen zu belegen. 5      Revisionsunterlagen In den Ein­heits­prei­sen ent­hal­ten ist die voll­stän­di­ge Dar­stel­lung der ver­trags­mä­ßig er­stell­ten Leis­tung in Form von Revisionsunterlagen. Die Revisionsunterlagen sind 1-fach digital im PDF-Format, bei Plänen im PDF- und DWG/DXF-Format abzugeben. Die­se müs­sen im Ein­zel­nen ent­hal­ten: - Fachbauleitererklärung - Fachunternehmerbescheinigung - Druckprotokolle - Ergebnisse aus der Kamerabefahrung bei Beauftragung
ZVL Entwässerungsarbeiten
ZVL Erdarbeiten / Erdbau Zusätzliche Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung für Erdarbeiten / Erdbau 1     Gel­tungs­be­reich und Ausführungsgrundlagen Der sach­li­che Gel­tungs­be­reich er­gibt sich aus ATV/DIN 18300 - Erdarbeiten. Der AG überträgt dem AN nachfolgende Teilleistungen zur Erstellung des vorbezeichneten Bauvorhabens unter alleiniger bautechnischer Verantwortung. Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung einschließlich dem Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile, sowie dem kompletten Einbauen und Befestigen am Gebäude unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften unter Beachtung sämtlicher Unfallverhütungsvorschriften als beschrieben. 2      An­ga­ben zur Aus­füh­rung 2.1      All­ge­mei­nes Die Ausführungszeichnungen werden dem AN via Planserver zur Verfügung gestellt. Die Bestimmung der Rei­hen­fol­ge der Her­stel­lung der ein­zel­nen Bau­tei­le erfolgt in Abstimmung mit dem AG. Daraus re­sul­tie­ren­de zu­sätz­lich tech­no­lo­gisch be­ding­te Maß­nah­men gel­ten als Ne­ben­leis­tun­gen. 2.2      Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtungsflächen Den Ausschreibungsunterlagen ist als Anlage ein BE-Plan bzw. ein Logistikkonzept beigefügt. Die darin enthaltene Leistung wird durch den AG erbracht und betrieben. Ggfs. zusätzlich vom AN gewünschte Baustelleneinrichtung bedarf der Zustimmung des AG. Hierauf hat der AN keinen Anspruch. Die Baustelleneinrichtung wie Tagesunterkünfte, Magazine, usw. inkl. Auf- und Abbau werden vom AN bzw. vom AG zu Lasten des AN gestellt. Wasser und Strom wird frei Zapfstelle gegen entsprechender Kostenbeteiligung durch den AG gestellt. Die WC-Container und deren wöchentlichen Reinigung ist Sache des AG. Der Transport von Materialien ist eigenständig mit dem zuständigen Bauleiter/Polier täglich zu koordinieren und abzustimmen. Eventuell entstehenden Standzeiten aus mangelnder Koordination, Abstimmung, Unvorhergesehenes, usw. liegt im Obliegenheitsbereich des AN. Für die ausreichende Beleuchtung in seinem Einsatzbereich hat der AN auf seine Kosten während der gesamten Bauzeit (Zeitraum der Erfüllung seiner Leistung) zu sorgen. Die Leistungen beinhalten, das Liefern, Auf- und Abbauen, das Umstellen inkl. Sicherung gegen Diebstahl sowie Abtransportieren. 2.3 Baustellenverkehr, Verkehrssicherungspflicht Der AN ist verpflichtet, auf den durch den Baustellenverkehr beanspruchten öffentlichen und privaten Straßen einschließlich der Gehwege jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen durch eigene Leistungen zu vermeiden bzw. auf seine Kosten unverzüglich beseitigen zu lassen. Bei Arbeitsende sind Maschinen, die für die Erbringung der Leistung des AN erforderlich sind außerhalb der umzäunten BE, in unmittelbarer Nähe der öffentlichen und nicht öffentlichen Verkehrswege mit dem notwendigen Sicherheitsabstand ebenfalls mit einem Bauzaun zu umstellen. Geräte und Maschinen sind im Nichtbetriebszustand so zu parken, dass eine Behinderung des öffentlichen Verkehrs vollständig ausgeschlossen ist. Die Abstellflächen sind ebenfalls mit einem Bauzaun zu umwehren. Diese Arbeiten sind Nebenleistungen. 2.4      Personal Der AN verpflichtet sich die erforderlichen Erdarbeiten in der jeweils benötigten Menge und Umfang termingerecht auf der Baustelle auszuführen. Der AN verpflichtet sich, den von der Bauleitung zu erstellenden Abruf- bzw. Terminplan einzuhalten. Die Geräte- und Personalstärke ist dem Baufortschritt anzupassen. Der Auftragnehmer wird nur solche Fach- und Hilfskräfte für die Erfüllung des Auftrages einsetzen, die mit den allgemeinen Bauvorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften vertraut sind und eine Gewähr für ihre Einhaltung bieten. Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss ständig eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete, weisungsbefugte Person als Ansprechpartner unmittelbar vor Ort sein. 2.5      Erdarbeiten Die vereinbarten Preise beinhalten alle Kosten, die für die fix und fertige Durchführung der Erdarbeiten - ob Maschinen- oder Handarbeiten - erforderlich sind, wie An- und Abfahrten, Transporte, Aufbau, Vorhaltungen und Abbau der Maschinen, Geräte, Stoffe, Materialien, Lohnkosten, Lohnnebenkosten, Gemeinkosten, Gebühren etc. Werden vom AN bereits vorhandene oder vom AG aufgestellte Schutz-, Leit- und Verkehrssicherungseinrichtungen entfernt oder verändert, ist nach Beendigung der Arbeiten der Arbeiten bzw. spätestens am Ende des Arbeitstages der ordnungsgemäße Zustand vom AN wieder herzustellen. Der AN hat sich vor Beginn der Arbeiten bei der örtlichen Bauleitung des AG nach vorhandenen Kanälen, Leitungen, Kabel usw. zu erkundigen. Erdarbeiten in unmittelbarer Nähe sind mit der erforderlichen Vorsicht und unter Beachtung der Vorschriften und Anordnungen der zuständigen Stellen durchzuführen. Das Einmessen und Auspflocken des Gebäudegrundrisses bzw. des Baugrubenrandes, sowie das spätere Herstellen der Schnurgerüste, das Einschneiden der Gebäudeachsen und Höhenfestpunkte erfolgt durch den AG. Alle weitere Einmessarbeiten sind Sache des AN. Vor Beginn der Erdarbeiten werden vom AG - unter Berücksichtigung des Bauverfahrens - Böschungen, Arbeitsräume, Arbeitsebenen, Rampen, Aushubsohlen, Zu- und Abfahrwege für bauseitig auszuführende Arbeiten bzw. Bauzustände festgelegt und sind vom AN zu berücksichtigen. Mehrkosten hierfür werden nicht besonders vergütet. Das Herstellen, Beseitigen und die Gewährleistung der Befahrbarkeit der vom AN hergestellten Baustraßen, Rampen und Arbeitsebenen, auch für bauseitige Leistungen liegt im alleinigen Verantwortungsbereichs des AN. Verunreinigungen, insbesondere von Straßen außerhalb des Baufeldes, sind weitgehend zu vermeiden. Die Straßenreinigungsarbeiten sind nach den Erfordernissen durchzuführen. Der Baugruben-, Fundament- und Kanalaushub und das Herstellen von Auffüllungen, Aushubplanum sowie Fundament- und Grabensohle muss nach Angaben des AG in der dafür erforderlichen Genauigkeit hergestellt werden. Baugrund- bzw. bauablaufbedingter Mehraushub oder Fehlaushub liegt im Verantwortungsbereich des AN. Das Kennzeichnen der Fundamente und Kanäle erfolgt durch den AG. Das Einmessen der Aushubsohlen in der Höhe erfolgt durch den AN von einem bauseitig vorhandenen Höhenpunkt aus. Zur genauen Herstellung der Fundamente und Gräben in Lage und Höhe sind die erforderlichen Nacharbeiten ggfs. von Hand auszuführen. Werden die Fundamente gegen Grund betoniert, muss der Fundamentaushub nach den Maßen des Schalplans durchgeführt werden. Gräben für Leitungen und Kanäle sind mit sauberer und ebener Sohle im Gefälle herzustellen. Das erforderliche Umsetzen der Sprieß- und Verbaugeräte liegt im Verantwortungsbereich des AN. Die Aushubsohle darf nicht aufgelockert oder aufgeweicht werden. Das Aushubniveau muss zunächst so festgelegt werden, dass Fundamentierungs- und Kanalarbeiten ohne Beeinträchtigung der Aushubsohlen durchgeführt werden können. Der Fundament- und Kanalgrabenaushub und das spätere Abheben bis auf Aushubsohle und das Herstellen des Erdplanums muss unter Berücksichtigung der bauseitigen Arbeiten ausgeführt werden. Die Aushubarbeiten sind unter Beachtung der Verbau- und Gründungsarbeiten auszuführen. Der Baugrubenaushub muss in Abschnitten bis Hinterkante Verbau bzw. Unterfangung ausgeführt werden. Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat der AN das Baufeld von Bäumen, Sträuchern usw. freizumachen, abzufahren und zu entsorgen. Straßen- und Hofflächen, Pflaster, Randsteine, Schächte, Beton- und Mauerwerksreste usw., die im Zuge    der Erdarbeiten mit dem eingesetzten Gerät in geringem Umfang gelöst und entfernt werden, sind zu laden und abzufahren. Diese werden über die jeweiligen Aushubpositionen abgerechnet. Grundsätzlich ist die Verdichtung aller eingebauten Erdmaterialien nachzuweisen und zu dokumentieren. In Anlehnung an die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau (ZTVE) wird bei einem Planum alle 1000m² ein Plattendruckversuch auf der Planumsebene zum Nachweis des geforderten EV2-Wertes inkl. der Protokolle gefordert. Bei elastisch gebetteten Bodenplatten ist eine Proctordichte von 98% zu erreichen und nachzuweisen. 3      Preisinhalte So­weit in der Aus­schrei­bung und dem Leis­tungs­ver­zeich­nis nichts an­de­res vor­ge­se­hen ist, gilt in Er­gän­zung der DIN-18300 als Nebenleistungen: - Alle unter 2.5 beschriebenen Vorgaben. - Die Einheitspreise gelten für jeweils alle Aushubtiefen. - Das Grobreinigen freigelegter Bauteile von Bodenanhaftungen. - Die Haufwerksbildung und erforderliche Deklarationsanalytik. 4      Abrechnungshinweise - Das Aufmaß und die Abrechnung von Auffüllungen erfolgt nach den Auftragsprofilen. Die daraus ermittelten Mengen sind, bei Liefermaterialien, zusätzlich über Lieferscheine nachzuweisen. - Bei Pfahlgründungen ist das Bohrgut sowie das Kappmaterial vom AN zu laden, abzufahren und zu entsorgen. Die Abrechnung erfolgt anhand der vorhandenen Positionen im LV ohne Zusatz für Mehraufwendungen. 5      Revisionsunterlagen In den Ein­heits­prei­sen ent­hal­ten ist die voll­stän­di­ge Dar­stel­lung der ver­trags­mä­ßig er­stell­ten Leis­tung in Form von Revisionsunterlagen. Die Revisionsunterlagen sind 1-fach digital im PDF-Format, bei Plänen im PDF- und DWG/DXF-Format abzugeben. Die­se müs­sen im Ein­zel­nen ent­hal­ten: - Fachbauleitererklärung - Fachunternehmerbescheinigung - Lieferscheine für alle gelieferte Erdmaterialien - Ergebnisse aus der vom AN veranlasste Bodenanalytik - Entsorgungslieferscheine für alle entsorgten Erdmaterialien und Stoffe - Verdichtungsnachweise
ZVL Erdarbeiten / Erdbau
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
1.01 Baustelleneinrichtung
1.01
Baustelleneinrichtung
2 Erdarbeiten
2
Erdarbeiten
2.01 Erdarbeiten - Gebäude 1-9
2.01
Erdarbeiten - Gebäude 1-9
2.02 Erdarbeiten - Erschließung (Deponiekosten / Entsorgungskosten)
2.02
Erdarbeiten - Erschließung (Deponiekosten / Entsorgungskosten)
3 Entwässerungsarbeiten
3
Entwässerungsarbeiten
3.01 Entwässerungsarbeiten - Erschließung
3.01
Entwässerungsarbeiten - Erschließung
3.02 Entwässerungsarbeiten - Gebäude 1-9
3.02
Entwässerungsarbeiten - Gebäude 1-9
4 Regiearbeiten
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Regiearbeiten
4.01 Regiearbeiten
4.01
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