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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung und allgemeine Vorbemerkungen Miu Hinweis zum Gesamt-LV:
AG - Auftraggeber
AN - Auftragnehmer
o.glw. - oder gleichwertig
IB - Ingenieurbüro
(x) - gültig
() - ungültig
1.1 Grundstück, Bauwerk und Besonderheiten der Baustelle
'Allgemeine Beschreibung siehe Anlagen zum LV.
Die Baugrube wird AG-seitig hergestellt.
In diesem LV sind die restlichen Erdarbeiten ab Übergabeebene Baugrube anzubieten (Tieferschachtungen für Schächte / Fundamente, Herstellen Planum, Arbeitsraumverfüllung).
'
Die Energie- und Wasserversorgung der Baustelle wird vom AG erstellt und vorgehalten.
Die Verbrauchskosten der Energie- und Wasserversorgung der Baustelle wird über die Bauumlage dem AN berechnet (siehe Deckblatt der Ausschreibung).
Der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt ist täglich zu entsorgen. Die entsprechenden Behältnisse und Kippgebühren werden über die Bauumlage dem AN berechnet (siehe Deckblatt der Ausschreibung).
1.2 Allgemeine Grundlagen des Angebotes
Die Baustelleneinrichtung ist in die jeweiligen Positionen einzurechnen, sie wird nicht gesondert vergütet, falls im LV nicht anders beschrieben.
Die Baustelle muss ständig mit einem deutschsprachigen Polier besetzt sein.
Die als Anlage beiliegenden
Pläne sowie die Gegebenheiten auf der Baustelle sind von Ihnen zu überprüfen und entsprechend einzukalkulieren. Sollten hierbei Widersprüche auftreten, möchten wir Sie bitten, diese mitzuteilen und mit uns gemeinsam klar zu stellen.
Sollten Sie bei den ausgeschriebenen Arbeiten im Gesamten bessere und wirtschaftlichere Lösungen sehen, bitten wir Sie, diese neben dem Leistungsverzeichnis durch die Abgabe eines Alternativ-Angebotes anzubieten.
1.3 Termine
Abgabetermin des Angebotes siehe beiliegendes Deckblatt.
Die Angaben entsprechen dem derzeitigen Terminplan und werden definitiv bei der Auftragserteilung mit dem AN festgelegt. Die Arbeiten sind ohne Unterbrechungen auszuführen.
Hinweis:
Verschiebt sich der Baubeginn oder verschiebt sich der Bauablauf in einzelnen Bauabschnitten, aus Gründen, die der AG zu vertreten hat, so verschiebt sich der Bauablauf parallel. Mehrkosten hieraus werden nicht vergütet.
Schlechtwetter im üblichen Umfang ist in in der Bauzeit enthalten ( VOB Regelung).
Andere Arbeitsunterbrechungen aus höherer Gewalt führen nur dann zu einer Bauzeitverlängerung, wenn 5 AT Unterbrechung überschritten werden.
1.4 Qualität und Eigenprüfung
Das Ansehen und damit auch der Erfolg unseres Unternehmens werden wesentlich geprägt von dem Maß, in dem wir die Qualitätsanforderungen unserer Kunden erfüllen. Mit einem systematisch betriebenen und verbindlichen Qualitätssystem, zertifiziert nach DIN ISO 9001, sollen Fehler von Anfang an vermieden und Fehlerquellen sofort und konsequent beseitigt werden.
Bei unseren Auftragnehmern setzen wir das Bestreben voraus, die vertraglich zugesicherte Bauleistung nach den anerkannten Regeln der Technik und zu unserer Zufriedenheit auszuführen.
Die Qualitätskontrolle erfolgt mit der nesseler app n.core.
Mängel und Restleistungen werden über diese app erfasst und elektronisch an den MIU übermittelt. Die Mängel sind zeitnah zu beheben und in der app freizumelden. Dies ist eine geschuldete Nebenleistung.
1.5 Zu beachtende Vorschriften und Unterlagen ( neben den Ausführungszeichnungen)
a) Technische Vorbemerkungen
b) Leistungsverzeichnis mit Anlagen
c) VOB/B, DIN 1961, Ausgabe
'2019 '
d) VOB/C, Ausgabe
'2019 '
e) Technische Vorschriften für Bauleistungen
- Bauordnungsrechtliche Bestimmungen,
- Unfallverhütungsvorschriften,
- Werksvorschriften für die Verarbeitung der
Werkstoffe in den jeweils zur Abnahme gültigen
Fassungen
Bei der Ausführung der beschriebenen Leistungen müssen alle relevanten Gesetze, Normen, Erlasse, Verordnungen, Verarbeitungsvorschriften der Hersteller sowie die anerkannten Regeln der Technik, wie sie zum Zeitpunkt der Abnahme gültig sind, berücksichtigt werden.
Dies bestätigt der Bieter ausdrücklich rechtsverbindlich durch die Unterschrift dieses Angebotes.
1.6 SiGe-Plan
Der für die Baustelle erstellte SiGe-Plan ist einzuhalten. Die Gefährdungsanalysen und die Unterweisungsprotokolle für die Baustelle sind dem SiGeKo und der Bauleitung vor Arbeitsbeginn vorzulegen.
1.7 Preisstellung
Die Angebotspreise sind Nettopreise.
Die Mehrwertsteuer ist am Schluß der Nettoangebotssumme hinzuzurechnen.
Alle Positionen verstehen sich als komplette fertige Leistungen, einschließlich Nebenarbeiten, auch wenn sie nur mit einem Kurztext beschrieben sind.
Es ist die
'Komplettleistung ' zu kalkulieren.
Für abhandengekommene oder beschädigte Materialien, Leistungen und Geräte wird vom Auftraggeber kein Ersatz geleistet.
1.8 Nebenleistung
Die angebotenen Leistungen gelten einschließlich aller Nebenleistungen nach DIN 18299, falls nichts gegenteiliges in den Vorbemerkungen bzw. Positionstexten erwähnt ist.
Darüberhinaus sind folgende Nebenleistungen zu beachten.
Als Nebenleistung gilt auch das Herstellen von Schnur-
gerüsten für die Anbringung von Vermessungsmarken
durch den Vermesser.
Das Abladen, Lagern und Fördern der Baustoffe auf der Baustelle ist mit den Einheitspreisen abgegolten, wenn nichts anderes im Leistungsverzeichnis vorgeschrieben ist.
Das Einweisen und das Auf- und Abladen aller Materialien, Schalungen und Geräten von LKW´s zur Baustellenversorgung ist einzukalkulieren. Es ist genügend Personal für die Lade- und Entladetätigkeit einzuplanen, so dass keine unnötige LKW Wartezeit ensteht .
Das Umstapeln von Material und Geräten zur Schaffung von Stellflächen für Kräne, Betonpumpen, Anlieferung von Material etc. ist in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Auch das mehrmalige Umlagern ist enthalten ( siehe auch Punkt 1.23). Hierbei sind Flucht- und Verkehrswege ständig freizulassen.
Die im BE Plan ausgewiesenen Stellflächen sind zu beachten.
Dazu gehört auch das tägliche Öffnen und Schließen des Bauzaunes.
Die Reinigung der Schalung sofort nach dem Ausschalen und vor dem Rücktransport. Die Reinigung aller sonstigen zur Verfügung gestellten Arbeitsgeräte, Absturzsicherungen, Gerüste, Transportbehätnisse, Container und Maschinen.
1.9 PSA und Kleingeräte
Kleinwerkzeug und PSA (persönliche Schutzausrüstung)
hat der AN selber zu stellen, dies betrifft auch die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (Gurte etc.).
Kleingeräte wie Bohrmaschinen, Schleifhexen, Stichsägen o. ä. können dem AN gegen Unterschrift zur Verfügung gestellt werden.
Bei Verlust haftet der AN mit dem Neupreis.
1.10 Vermessung
Die Einheitspreise berücksichtigen das Einhalten der Konstruktionsmaße der Bauteile, ausgehend vom gegebenen Meterriss und Achsmaßen nach VOB.
Auf der Baustelle werden zur Vermessung elektrooptische Tachymeter eingesetzt (Hilti-Pos o. ä.) Die Referenzpunkte werden durch den AG angelegt. Die Arbeiten für das Abstecken der benötigten Messpunkte, durch den AN, zum Anlegen der Bauteile ist in den Einheitspreisen enthalten.
Das Einmessen der vertikalen Bauteile hat zusammenhängend
für alle vertikalen Bauteile nach der Betonage der Decke zu erfolgen.
Die Lagerung von Materialien oder Schalung auf der Decke
darf erst nach Beendigung der Einmessarbeien erfolgen.
1.11 Fassaden-Gerüste
Das Auf- , Abbauen und Unterhalten von Fassadengerüsten ist Sache des AG. Das Fassadengerüst wird nach der Arbeitsraumverfüllung erstellt. Die Absturzsicherung am Kellerdeckenrand zum Arbeitsraum erstellt der AN ( Siehe 1.13)
Beschädigungen oder Verschmutzungen an Gerüstmaterial sind vom AN zu verantworten soweit sie nicht dem normalen Verschleiß unterliegen. betonreste auf den gerüsten sind sofort zu entfernen.
1.12 Sauberkeit auf der Baustelle
Der Arbeitsplatz ist täglich besenrein zu verlassen, die Abfälle sind sortiert in den entsprechend vorgehaltenen Containern zu entsorgen, d. h. der Transport zwischen Abfallentstehung und Abfallcontainer ist vom AN durchzuführen.
Spätestens 4 Wochen nach Deckenbetonage ist die darunterliegende Etage ausbaufertig zu übergeben. Ausbaufertig bedeutet: Vermörtelung der Spannstellen, Entfernung aller Betongrate Stahlbetonbauteilen, verschiebesichere Abdeckung der Deckendurchbrüche,
Entfernung aller Rohbaumaterialien. Fertigstellung der Leibungen bei Mauerwerk, Betonkosmetik bei Fehlstellen im Stahlbeton, Beseitigung von Fehlstellen und offenen Stoßfugen beim Mauerwerk.
1.13 Absturzschutz/Arbeitsgerüste
Die für alle Rohbauarbeiten ( auch Bewehrungsarbeiten, Leerrohrverlegung oder Ähnlichem in Decken und Wänden , etc. ) nötigen Arbeitsgerüste oder Absturzsicherungen, auch an allen Betonierkanten und Tagesfeldfugen, sind für die jeweilige Bauzeit vom AN herzustellen und bis zum Abschluss der Arbeiten zu unterhalten ( Einschränkung siehe unter 1.11). Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise der Schal- und Betonierpositionen einzurechnen ( Nebenleistung im Sinne der VOB)
Absturzschutz für Ausbaufirmen nach der Erstellung der Rohbauleistungen werden, nur nach gesonderter Beauftragung durch den AG, vergütet.
Der Einsatz von Hebebühnen, fertigen Bewehrungsgerüsten etc. fallen unter diesem Absatz und sind pfleglich nach Herstellervorgaben zu behandeln.
1.14 Aussparungen
Das Aussparen und spätere Schließen aller Öffnungen für Rüsthölzer, Balkenauflager und Reinigungsöffnungen etc. ist im Einheitspreis enthalten. Dies gilt nur für das eigene Gewerk. Das Schließen von Aussparungen für TGA-Gewerke etc. wird gesondert vergütet.
1.15 Arbeitszeit
Die tägliche Arbeitszeit sowie Samstagsarbeit wird nach
den Erfordernissen des Vertragsterminplans geregelt.
Die jeweiligen Kolonnen werden durch einen deutsch-
sprachigen Vorarbeiter oder Werkpolier besetzt.
Der durch die örtliche Bauleitung vorgegebene Arbeits-
ablauf ist unbedingt einzuhalten.
Sollte aus Bauzeitgründen ein 2-Schicht-Betrieb notwendig sein, so führt dies nicht zu zusätzlichen Vergütungsansprüchen des AN.
1.16 Aufmaß
Das Aufmaß ( prüfbar mit Aufmaßplänen) ist mindestens monatlich durchzuführen und dem ver-
antwortlichen Bauleiter des AG zur Anerkennung und
Prüfung vorzulegen. Ohne Aufmaß besteht kein Vergütungsanspruch.
1.17 außervertragliche Arbeiten
Sollten Arbeiten auszuführen sein, die nicht im Leistungsverzeichnis beschrieben sind, so sind diese vor Ausführung festzustellen und gesondert anzubieten.
Mit der Ausführung der Arbeiten ist erst nach Beauftragung durch den AG, dem Grunde nach, zu beginnen.
Bedarfspositionen und Einheitspreispositionen sind nur nach gesonderter Beauftragung durch den AG auszuführen und vergütungspflichtig.
1.18 Wartezeiten
Eventuell anfallende Wartezeiten auf die zur Verfügung
gestellten Hebegeräte oder andere Hilfsmittel werden
nicht vergütet. Geräte- und Maschinenreparaturen im normalen Umfang und die damit verbundenen Wartezeiten führen nicht zu Mehrvergütung und nicht zu zusätzlicher Bauzeit.
1.19 Erklärung Berufsgenossenschaft, Haftpflichtversicherung
Der Bieter erklärt hiermit, daß er Mitglied seiner Berufsgenossenschaft ist und im Auftragsfalle die Verpflichtung der beschäftigten Person sowie die Verantwortung zur Befolgung der zur Verhütung von Unfällen erlassenen Vorschriften zu tragen hat.
Desweiteren bestätigt der Bieter, dass er ausreichend versichert ist.
Die erforderlichen Nachweise hat der AN spätestens bei der Vergabeverhandlung vorzulegen.
1.20 Teilkündigung
Der Auftraggeber behält sich vor einzelne Positionen oder Bauabschnitte aus dem Leistungsverzeichnis selber auszuführen oder entfallen zu lassen bzw. anderweitig zu vergeben. Daraus stehen dem Auftragnehmer keine Entschädigungsansprüche zu.
1.21 Bürgschaften
Der AG fordert vom AN bei Vorlage der Schlussrechnung eine Sicherheitsleistung nach § 17 VOB/B in Höhe von 5 % der Nettoauftragssumme für die Dauer von 5 Jahren.
Diese Sicherheitsleistung kann durch eine Bürgschaft, einer deutschen Bank oder eines deutschen Kautionsversicherers gestellt werden.
Die Bürgschaft muss den Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit und Vorausklage gemäß §770 Abs. 1, §771 BGB und den Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gemäß § 770 Abs. 2 BGB - soweit die Forderungen nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind enthalten.
Hinweis: Beim Gewerk Erdarbeiten wird die o. g. Bürgschaft nur auf die Nettoauftragssumme der Arbeiten Verfüllen und Verdichten gefordert.
1.22 Wartungs- und Bestandsunterlagen
siehe Technische Vorbemerkungen
'(X) ' entfällt
1.23 Lean-Management
Die Baustelle wird gegebenenfalls mit Hilfe des Lean-Management durchgeführt.
Vor Baustellenstart findet eine Vorab-Infoveranstaltung statt.
Wärend der Bauausführung findet täglich, vormittags, eine Taktstatus-Besprechung von ca. 10-15 Minuten Dauer zwischen Polieren, Vorarbeitern und ggf. Bauleitung statt.
Wöchentlich findet eine ca.1-stündige Taktabsicherungs-Besprechung zwischen Bauleitern und Polieren statt in der die Arbeitsziele und Schwierigkeiten auf der Baustelle ausgetauscht und Lösungsmöglichkeiten gemeinsam ausgearbeitet werden. Ebenfalls wird eine Vorausschau der nächsten 2-Wochen erstellt.
Die in den Taktstatusbesprechungen und in den Taktabsicherungsbesprechungen neu erarbeiteten Termine und Ziele sind für den weiteren Bauablauf verbindlich.
Die ursprünglichen Meilensteine des Vertrages sind weiterhin maßgebend und ändern sich nur nach gesonderter vertraglicher Vereinbarung.
Diese Veranstaltungen und Besprechungen sind für den AN teilnahmepflichtig und sind im Sinne der VOB eine Nebenleistung. Die Teilnehmer des AN, an den Lean-Besprechungen , sind auskunfst- und weisungsbefugt.
Die in den Logistikplänen ausgewiesen Flächen sind verbindlich zu nutzen ( siehe auch Punkt 1.8).
Das Lean-Konzept sieht auch vor, dass die fertiggestellten Arbeitsbereiche
( Betonage der Decke eines jeweiligen Abschnittes unmittelbar nach dem Ausschalen) gereinigt werden. Anschließend erfolgt die Mängelbeseitigung. Hierfür ist genügend Personal zeitnah einzuplanen.
.............................................................................
Ort / Datum / Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift
Stand 03-2021
Baubeschreibung und allgemeine Vorbemerkungen Miu
Vorbemerkungen zu Erdarbeiten Vorbemerkungen zu Erdarbeiten:
1) Bodenklassifizierung: siehe auch Bodengutachten
2) Anmerkung:
In den folgenden Einzelpositionen ist unter dem Begriff
Kippe oder Entsorgung zu verstehen:
A: Bei Aushub-, Schutt- und Abfallmassen eine jeweils
zugelassene und geordnete Deponie.
B: Bei aufbereitungsfähigem Material eine genehmigte
Wiederaufbereitungsanlage.
Die Zuführung zu der jeweils erforderlichen Anlage liegt
in der Verantwortung des AN. Werden bei der Aufnahme
von Boden o.ä. Schadstoffe festgestellt, ist der AG unver-
züglich zu informieren. Diese Schadstoffe sind in Abstimm-
ung mit dem AG einer Sondermüll-Deponie zuzuführen.
Die entstehenden Mehrkosten werden vergütet. Dies trifft
besonders zu, wenn in den nachfolgenden Positionen nicht
bereits auf die o. g. Schadstoffe hingewiesen wird oder die
evtl. vorhandene chemische Deklarationsanalyse die Schad-
stoffgehalte eindeutig beschreibt.
3) Es gelten folgende Richtlinien/Verordnungen, jeweils in
der aktuellsten Fassung:
DIN Normen:
DIN 18300, DIN 18196, DIN 18007, DIN 4123, DIN 4124
Bodenentsorgung:
LAGA Boden 2004
Deponieverordnung (DepV)
Ersatzbaustoffverordbnung (EBV)
Abfallverzeichnisverordnung (AVV)
Hinterfüllen und Überschütten:
Ersatzbaustoffverordbnung (EBV)
Bei Erdarbeiten im Straßenbau:
Erdarbeiten gem. ZTVE-STB 94,
Trageschichten gem. ZTVT-STB 95,
Bit. Deckschichten gem. ZTVBIT-STB 84/90
Ergänzend zu den o. g. ATV´s gelten alle in der VOB/B, VOB/C
aufgeführten Normen und DIN-Vorschriften als vereinbart.
4) In den EP´s sind einzurechnen:
Lieferung aller Materialien, Gestellen und Vorhalten aller
erforderlichen Arbeitsgeräte, sowie die entsprechenden
Transporte und Kippgebühren.
Für die im folgenden ausgeschriebenen Erdarbeiten sind
Baugruben mit senkrechten Grabenwänden oder mit
Böschungen ohne besondere Vergütung einzukalkulieren.
Hilfsbaustraßen für den AN, welche für die Herstellung der
Erdarbeiten gemäß Leistungsverzeichnis erforderlich sind.
Reinigung von Fahrzeugen / Baumaschinen sowie öffentlichen
Verkehrswegen / Straßen mit geeignetem Gerät (z.B. Reifen-
waschanlage, Kehrmaschine)
5) Erd- und Verbauarbeiten:
Die Festlegung der Aushubarbeiten erfolgt nach DIN
4124 bzw. nach den Unfall-Verhütungs-Vorschriften
der TBG. Die Bodenklassen / Homogenbereiche werden
nach DIN 18300 begutachtet.
Grabensohle nach Angabe des AG und nach DIN 4033
abgleichen (ohne besondere Vergütung).
6)Weiterverwendung des Aushubbodens
Die Weiterverwendung des Aushubbodens erfolgt in
Abstimmung mit der Bauleitung. Nicht verdichtungs-
fähigen Boden und verdrängte Bodenmassen ohne
Zwischenlagerung abfahren. Die Abrechnung erfolgt
nach m3 fester Masse oder Wiegescheinen (Umrech-
nungsfaktor 1 m3 = 2,0 to).
7) Hinterfüllen und Überschütten
Baugruben nach dem Merkblatt über das Zufüllen von
Leitungsgräben lagenweise verfüllen und verdichten.
8) Abrechnung
Für die Abrechnung der Position "Baugrubenaushub,
Abfuhr + Entsorgung LAGA Z0" erfolgt grundsätzlich
nach Geländeaufmaß in m3 fester Masse.
Das Geländeaufmaß ist durch den AN eigenverantwortlich
im eingebauten / gewachsenen bzw. verdichteten Zustand
des Bodens zu erstellen.
Abrechnung der Entsorgungszulagen:
1. Entsorgungszulagen > LAGA Z0 in €/to:
Abrechnung gemäß Wiegescheinen.
2. Entsorgungszulagen > LAGA Z0 in €/m3:
Abrechnung gemäß Wiegescheinen mit dem Umrech-
nungsfaktor 1 m3 = 2,0 to.
9) Besonderer Hinweis zur Entsorgung von Boden und
Bauschutt
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im
nachfolgenden LV abgefragten Positionen für die Entsorgung
von Bodenaushub oder Bauschutt ausschließlich gemäß
den abfalltechnischen Einstufungen des Bodengutachters
abgerechnet werden. Die Einstufungen erfolgen nach
folgenden Regelwerken (in der aktuellsten Fassung):
- LAGA Boden 2004
- Deponieverordnung (DepV)
- Ersatzbaustroffverordnung (EBV)
Im Auftragsfalle werden keine Mehrkosten aufgrund von
abweichenden Annahmekriterien der Annahmestellen
oder daraus resultierenden höheren Transportkosten
akzeptiert.
Es wird daher dringend empfohlen, dass durch den Bieter schon bei der Angebotskalkulation die Analysenberichte (falls vorhanden) bei den in Frage kommenden Annahmestellen vorgelegt werden, um eine sichere Preiskalkulation der Entsorgung zu gewährleisten.
10) Dokumentation
Für den Bodenaushub ist eine komplett nachvollziehbare
Dokumentation der Entsorgungswege (mit Liefer- oder
Wiegescheinen) nach Abschluss der Erdarbeiten an den
AG zu übergeben. Dies gilt insbesondere für nicht
gefährliche Abfälle nach AVV (ASN 17 05 04).
Vorbemerkungen zu Erdarbeiten
01 Tieferschachtungen ab Übergabeebene Baugrube
01
Tieferschachtungen ab Übergabeebene Baugrube
01.0002 Schachtaushub, Bkl 3-5, ents BM-0 gem. EBV, tbis2,0m Boden ab Baugrubensohle für Aufzugsunter-
fahrten, Pumpensümpfe oder sonstige Schächte
profilgerecht bis zur tragfähigen Bodenschicht oder
Schacht-Unterkante lösen und laden,
Aushubmaterial entsorgen
Ausführung:
'im Randbereich geböscht '
Aushubtiefe:
'0,7 bis 1,6 ' m
Bodenklasse 3 bis 5
siehe Bodengutachten:
'Seite 5 bis 7 '
Toleranz Planum: lt. DIN18202, Tabelle3, Zeile 1
Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers
auf einer Annahmestelle mit Genehmigung nach
neuer Ersatzbaustoffverordnung (EBV).
Einstufung nach EBV, Anl. 1 Tab. 3: BM-0
Bodenmaterial mit mineralischen Fremdbestandteilen
< 10 Vol.-%
Bodenmaterial OHNE Störstoffe (Holz, Kunststoffe, Glas, Metallteile) gem. §2 Nr.9 BBodSchV n.F.
01.0002
Schachtaushub, Bkl 3-5, ents BM-0 gem. EBV, tbis2,0m
13,00
m3
01.0070 Schachtaushub, Bkl3-5, seitl. lagern, einbauen u Verdichten tbis2,0 Boden ab Baugrubensohle für Aufzugsunter-
fahrten, Pumpensümpfe oder sonstige Schächte
lösen, auch getrennt nach Schichtmaterial seitlich lagern
und nach Beendigung der Fundamentarbeiten
gelagerten Boden wieder einbauen und ver-
dichten
Ausführung:
'im Randbereich geböscht '
Aushubtiefe:
'0,7 bis 1,6 ' m
Bodenklasse 3 bis 5
siehe Bodengutachten:
'Seite 5 bis 7 '
Toleranz Planum: lt. DIN18202, Tabelle3, Zeile 1
Breite des Aushubs an Fundamentbreiten ange-
passt.
01.0070
Schachtaushub, Bkl3-5, seitl. lagern, einbauen u Verdichten tbis2,0
48,00
m3
01.0071 AR Verfüllung Schächte Füllkies Füllkies oder gleichwertiges Material liefern
und in die Arbeitsräume der Aufzugsunter-
fahrten, Pumpensümpfe oder sonstigen Schächte
einbauen und lagenweise (max.40 cm) bis zu
einer Proctordichte von 100% verdichten.
01.0071
AR Verfüllung Schächte Füllkies
E
1,00
m3
01.0072 Flächige Nachschachtung der Baugrubensohle, Bkl. 3-5, ents. BM-0 gem. EBV, b0,2m Boden für Baugrube ab Baugrubensohle großflächig
nachschachten, profilgerecht lösen und laden, Grobplanum
herstellen und Aushubmaterial entsorgen.
Bodenprofil:
'ohne '
Abmessungen:
Fläche:
'ca. 1.500 m²'
Aushubtiefe:
'0,05 bis max 0,20 ' m
Bodenklasse 3 bis 5
siehe Bodengutachten:
'Seite 5 bis 7 '
Toleranz Planum: lt. DIN18202, Tabelle3, Zeile 1
Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers
auf einer Annahmestelle mit Genehmigung nach
neuer Ersatzbaustoffverordnung (EBV).
Einstufung nach EBV, Anl. 1 Tab. 3: BM-0
Bodenmaterial mit mineralischen Fremdbestandteilen
< 10 Vol.-%
Bodenmaterial OHNE Störstoffe (Holz, Kunststoffe, Glas, Metallteile) gem. §2 Nr.9 BBodSchV n.F.
01.0072
Flächige Nachschachtung der Baugrubensohle, Bkl. 3-5, ents. BM-0 gem. EBV, b0,2m
E
73,00
m3
01.0080 Fundamentaushub, Bkl 3-5, ents BM-0 gem. EBV, tbis0,5m Boden ab Baugrubensohle für Fundamente
und lokale Bodenplattenvertiefungen
profilgerecht bis zur tragfähigen Bodenschicht oder
Fundament-Unterkante lösen und laden,
Aushubmaterial entsorgen
Ausführung:
'im Randbereich geböscht '
(Die Böschung ist für angevoutete Fundamente herzustellen)
Aushubtiefe:
'bis 0,5 ' m
Bodenklasse 3 bis 5
siehe Bodengutachten:
'Seite 5 bis 7 '
Toleranz Planum: lt. DIN18202, Tabelle3, Zeile 1
Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers
auf einer Annahmestelle mit Genehmigung nach
neuer Ersatzbaustoffverordnung (EBV).
Einstufung nach EBV, Anl. 1 Tab. 3: BM-0
Bodenmaterial mit mineralischen Fremdbestandteilen
< 10 Vol.-%
Bodenmaterial OHNE Störstoffe (Holz, Kunststoffe, Glas, Metallteile) gem. §2 Nr.9 BBodSchV n.F.
01.0080
Fundamentaushub, Bkl 3-5, ents BM-0 gem. EBV, tbis0,5m
E
131,00
m3
02 Zulagen Entsorgung Aushub
02
Zulagen Entsorgung Aushub
02.0090 Zulage Entsorgung Boden BM-0* gem. EBV Zulage für die Entsorgung des Bodenaushubes
zu den Positionen BM-0 gem. EBV
- Baugruben- / Flächenaushub
- Fundament- / Schachtaushub
- Unterfangungsaushub
- Bohrgut
Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers
auf einer Annahmestelle mit Genehmigung nach
neuer Ersatzbaustoffverordnung (EBV).
Einstufung nach EBV, Anl. 1 Tab. 3: BM-0*
Bodenmaterial mit mineralischen Fremdbestandteilen
< 10 Vol.-%
Bodenmaterial OHNE Störstoffe (Holz, Kunststoffe, Glas, Metallteile) gem. §2 Nr.9 BBodSchV n.F.
02.0090
Zulage Entsorgung Boden BM-0* gem. EBV
E
1,00
to
02.0100 Zulage Entsorgung Boden BM-F0* gem. EBV Zulage für die Entsorgung des Bodenaushubes
zu den Positionen BM-0 gem. EBV
- Baugruben- / Flächenaushub
- Fundament- / Schachtaushub
- Unterfangungsaushub
- Bohrgut
Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers
auf einer Annahmestelle mit Genehmigung nach
neuer Ersatzbaustoffverordnung (EBV).
Einstufung nach EBV, Anl. 1 Tab. 3: BM-F0*
Bodenmaterial mit mineralischen Fremdbestandteilen
10 bis max.50 Vol.-%
Bodenmaterial mit nur vernachlässigbaren Anteilen an Störstoffen (Holz, Kunststoffe, Glas, Metallteile) gem. §2 Nr.9 BBodSchV n.F.
02.0100
Zulage Entsorgung Boden BM-F0* gem. EBV
E
1,00
to
02.0110 Zulage Entsorgung Boden BM-F1 gem. EBV Zulage für die Entsorgung des Bodenaushubes
zu den Positionen BM-0 gem. EBV
- Baugruben- / Flächenaushub
- Fundament- / Schachtaushub
- Unterfangungsaushub
- Bohrgut
Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers
auf einer Annahmestelle mit Genehmigung nach
neuer Ersatzbaustoffverordnung (EBV).
Einstufung nach EBV, Anl. 1 Tab. 3: BM-F1
Bodenmaterial mit mineralischen Fremdbestandteilen
10 bis max.50 Vol.-%
Bodenmaterial mit nur vernachlässigbaren Anteilen an Störstoffen (Holz, Kunststoffe, Glas, Metallteile) gem. §2 Nr.9 BBodSchV n.F.
02.0110
Zulage Entsorgung Boden BM-F1 gem. EBV
E
1,00
to
02.0120 Zulage Entsorgung Boden BM-F2 gem. EBV Zulage für die Entsorgung des Bodenaushubes
zu den Positionen BM-0 gem. EBV
- Baugruben- / Flächenaushub
- Fundament- / Schachtaushub
- Unterfangungsaushub
- Bohrgut
Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers
auf einer Annahmestelle mit Genehmigung nach
neuer Ersatzbaustoffverordnung (EBV).
Einstufung nach EBV, Anl. 1 Tab. 3: BM-F2
Bodenmaterial mit mineralischen Fremdbestandteilen
10 bis max.50 Vol.-%
Bodenmaterial mit nur vernachlässigbaren Anteilen an Störstoffen (Holz, Kunststoffe, Glas, Metallteile) gem. §2 Nr.9 BBodSchV n.F.
02.0120
Zulage Entsorgung Boden BM-F2 gem. EBV
E
1,00
to
02.0130 Zulage Entsorgung Boden BM-F3 gem. EBV Zulage für die Entsorgung des Bodenaushubes
zu den Positionen BM-0 gem. EBV
- Baugruben- / Flächenaushub
- Fundament- / Schachtaushub
- Unterfangungsaushub
- Bohrgut
Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers
auf einer Annahmestelle mit Genehmigung nach
neuer Ersatzbaustoffverordnung (EBV).
Einstufung nach EBV, Anl. 1 Tab. 3: BM-F3
Bodenmaterial mit mineralischen Fremdbestandteilen
10 bis max.50 Vol.-%
Bodenmaterial mit nur vernachlässigbaren Anteilen an Störstoffen (Holz, Kunststoffe, Glas, Metallteile) gem. §2 Nr.9 BBodSchV n.F.
02.0130
Zulage Entsorgung Boden BM-F3 gem. EBV
E
1,00
to
03 Planum
03
Planum
03.0045 Füllkies 0/32 liefern, flächig einbauen + verd. (Bodenaustausch) Füllkies 0/32 oder gleichwertiges Material liefern
und flächig als Bodenaustauschmaterial in die
Baugrube einbauen und lagenweise in Lagen
(max. 30 cm) bis zu einer Proctordichte von
100% verdichten.
03.0045
Füllkies 0/32 liefern, flächig einbauen + verd. (Bodenaustausch)
E
1,00
m3
03.0060 Feinplanum herstellen, incl. Nachverdichtung Feinplanum im Bereich der Gebäude zur Auf-
nahme der Sauberkeitsschicht der Boden-
platten und Fundamente / Schächte herstellen.
Ebenheit: innerhalb einer 4 m langen Mess-
latte bis 2 cm
Sollhöhe: ± 2 cm Abweichung
Einschl. Nachverdichtung.
03.0060
Feinplanum herstellen, incl. Nachverdichtung
2.005,00
m2
03.0155 Lastplattendruckversuch statisch, Prüfprotokoll Prüfungen zur Ermittlung der Verdichtungs-
bzw. Tragfähigkeitswerte mittels Lastplatten-
druckversuch durch unabhängigen Baugrund-
gutachter durchführen, Prüfprotokolle in drei-
facher Ausfertigung.
Anzubieten sind statische Lastplattendruckversuche.
Geforderter Verdichtungsgrad DPr. : 100 %
Einschl. dem erforderlichen Gegengewicht zur
Versuchsdurchführung.
03.0155
Lastplattendruckversuch statisch, Prüfprotokoll
8,00
Stk
04 Arbeitsraumverfüllung
04
Arbeitsraumverfüllung
04.0050 AR Verfüllung Baugrube vorh. Aushubmaterial Wegb200m (Böschung 45°) Zwischengelagertes Aushubmaterial von der
Miete laden, transportieren und als Verfüllung
der Arbeitsräume lagenweise einbauen und
verdichten.
Verfüllmaterial wird kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Im Bereich Böschung 45°
AR mindestens 60 cm
Förderweg: bis 200 m
DPr mind. 100%.
Voraussetzung: Geeignet für Wiedereinbau
nach Absprache mit der örtlichen Bauleitung
04.0050
AR Verfüllung Baugrube vorh. Aushubmaterial Wegb200m (Böschung 45°)
554,00
m3
04.0060 AR Verfüllung Baugrube vorh. Aushubmaterial Wegb200m (Verbau) Zwischengelagertes Aushubmaterial von der
Miete laden, transportieren und als Verfüllung
der Arbeitsräume lagenweise einbauen und
verdichten.
Verfüllmaterial wird kostenfrei zur Verfügung gestellt.
im Bereich Trägerbohlverbau
AR mindestens 60 cm
Förderweg: bis 200 m
DPr mind. 100%.
Voraussetzung: Geeignet für Wiedereinbau
nach Absprache mit der örtlichen Bauleitung
04.0060
AR Verfüllung Baugrube vorh. Aushubmaterial Wegb200m (Verbau)
518,00
m3
04.0125 AR Verfüllung Baugrube Füllkies (Böschung 45°) Füllkies oder gleichwertiges Material liefern
und in die Arbeitsräume der Baugrube ein-
bauen und lagenweise in Lagen (max. 40 cm)
bis zu einer Proctordichte von 100% verdichten.
Im Bereich Böschung 45°
AR mindestens 60 cm
04.0125
AR Verfüllung Baugrube Füllkies (Böschung 45°)
E
1,00
m3
04.0126 AR Verfüllung Baugrube Füllkies (Verbau) Füllkies oder gleichwertiges Material liefern
und in die Arbeitsräume der Baugrube ein-
bauen und lagenweise in Lagen (max. 40 cm)
bis zu einer Proctordichte von 100% verdichten.
im Bereich Trägerbohlverbau
AR mindestens 60 cm
04.0126
AR Verfüllung Baugrube Füllkies (Verbau)
E
1,00
m3
04.0130 AR Verfüllung Baugrube Flüssigboden Liefern und Einbau von Flüssigboden zur
Arbeitsraumverfüllung in Bereichen mit Trägerbohlverbau
und einem Arbeitsraum < 30 cm.
04.0130
AR Verfüllung Baugrube Flüssigboden
13,00
m3