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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung
Projekt:Anbau an einen ALDI-Markt in 37269 Eschwege
Bauherr:Thorsten Hellwig und Florian Hellwig GbR
Am Kronstrauch 8
34593 Knüllwald
Allgemein
Der Bauherr beabsichtigt den Anbau einiger Betriebsräume an die bereits
vorhandenen Aldi-Marktes. Die vorhandene Verkaufsfläche wird ebenfalls
erweitert. Das vorhandene Vordach aus einer Stahlrahmenkonstruktion wird
vorher abgebrochen.
Der Eingangsbereich wird durch den Anbau neugestaltet. Es entstehen
größere Verkaufsflächen.
Die neu entstehenden Nebenräume sind für die Leergutannahme, Prebake-
Station und ein Kühlhaus im Lager vorgesehen.
In den Bestandsräumen erfolgt der Austausch des Bodenbelags im Aktenraum
und ein Austausch der Küchenzeile. Der Sozialraum erhält einen neuen
Anstrich. Im Verkaufsraum wird die Holzwandverkleidung ausgetauscht. Die
Kühltechnik wird erneuert. Die Heizungs- , Lüftungs- und
Elektroinstallation wird angepasst. Für den Anbau ist ein Randbinder des
Bestandsdaches auszutauschen. Die Dachkonstruktion des Bestandes wird
zurückgebaut und wieder hergestellt. Zusätzlich wird der Anbau eine
Flachdacheindeckung aus Trapezblech, Dampfsperre, Dämmung und
Foliendacheindeckung erhalten, welche auf eine Holzbinderkonstruktion
aufgelagert ist. Die Baumaßnahmen erfolgen teilweise während der
Öffnungszeiten des Marktes. Es werden Behilfseingänge und Kundentunnel
geschaffen. Die Anlieferung des Marktes und der umgebenen Ladengeschäfte
muss immer gewährleistet sein.
Baukonstruktion Anbau:
Nach dem Anbau handelt es sich um ein Bauvorhaben mit einer brutto
Grundfläche von ca. 1.547 m² zuzüglich Vordach. Die brutto Grundfläche
des Anbaus ist 326 m² groß.
Die Verkaufsfläche beläuft sich nach dem Anbau auf ca. 1.029 m².
Der Anbau wird eingeschossig in Massivbauweise errichtet.
Der vorhandene Anlieferungsbereich des Discounters befindet sich im
Südwesten des Gebäudes und wird unverändert übernommen.
Gründung Anbau
Umlaufendes Streifenfundament, frostfrei zur Aufnahme der Außenwände
gemäß statischer Berechnung.
Sohlplatte aus bewehrtem Ortbeton.
Rohbau Anbau
Das Anbau wird in massiver Bauweise erstellt. Alle Konstruktionsteile
und Dimensionierungen erfolgen nach statischer Berechnung.
Die Außenwände werden mit Poroton-Steinen gemauert und außen mit
Aluminiumplatten verkleidet.
Die im Erdreich liegenden Bauteile sind aus Stahlbeton. Der Abschluss
der Außenwand wird mit Ringbalken lt. Statik ausgeführt.
Die Innenwände bestehen aus Massivbauwänden sowie Leichtbauwänden.
Dachkonstruktion Anbau
Das Hauptdach ist als Pultdach mit einer Dachneigung 4,5° ausgebildet.
Das Dach wird aus Leimholzbindern mit einem Trapezblech, einer
Dampfsperre, begehbarer Dämmung und einer Abdichtung aus Folie mit einer
Zulassung nach DIN 4102-7 errichtet.
Dacheindeckung Anbau
Die Dacheindeckung des Pultdaches besteht ebenfalls aus Trapezblech,
Dampfsperre, Mineralwolldämmung und einer PVC-Folienabdichtung.
Die Dachfläche wird mittels Rinnen und Fallrohren, die an die
Grundleitung angeschlossen werden, entwässert. Überhangbleche, Kehlen,
Rinnen und Fallrohre werden aus Zinkblech ausgeführt und 1 m langen
LoroX Rohren, ca. 1,00 m sichtbar über Terrain.
Fußbodenkonstruktion Anbau
Kiesschüttung, PE-Folie 0,5 mm, Stahlbetonplatte mit Baustahlgewebe-
Bewehrung konstruktiv d=20 cm dick, keramische
Steinzeugrüttelbodenfliesen 7 cm im Mörtelbett, unbewehrt.
Kanalarbeiten Anbau
Ausführung der Abflussleitungen unter Fußboden und Terrain im
Trennsystem. Ausführung des Schmutz- u. Regenwasserkanals mit PVC-Rohren
von ? 100 mm bis ?300 mm und Anschluss an bestehende Sammelleitungen.
Ausbau Anbau
Im Verkaufsraum des Anbaus ist keine abgehängte Decke vorgesehen.
Die Innenwände des Kundenbereiches werden mit beschichteter Spannplatte
verkleidet.
Der Backraum erhält eine Abhangdecke. Die Wände der neuen Nebenräume
erhalten einen Anstrich.
Die Leergutannahme erhält Fliesen.
Türen- und Fenster Anbau
Haupträume
Schaufensteranlage aus Leichtmetallkonstruktion mit Alu-Profilen in
thermisch getrennter und wärmegedämmter Konstruktion,
kunststoffbeschichtet.
Fenster und Oberlichter als Leichtmetallkonstruktion wie die
Schaufensteranlage.
Nebenräume
Nebenraum-Außentüren zweiflügelige, doppelwandige Stahlblechtür mit
Profilzylinderschloss, nach Vorschrift des Mieters.
Technische Gebäudeausrüstung
Der Anschluss für den Betrieb der Heizung, Aggregate, Heißwasserbereiter
und Beleuchtung mit allen erforderlichen Steuer- und Schaltgeräten für
vollautomatischen Betrieb der Heizung und Lüftung wird übernommen und
erweitert.
Zur Beheizung der zusätzlichen Flächen wird die Bestandsheizungsanlage
erweitert.
Die gesamte Beleuchtungsanlage des Marktes läuft vollautomatisch über
Zeitschaltuhren und stellenweise über Dämmerungsschalter und wird
passend erweitert.
PV Anlage
Es werden keine weiteren Stellplätze errichtet. Bestand bleibt
unverändert.
Durch den Anbau entfallen Stellplätze. Die Verordnung zu Installation
von Photovoltaikanlagen über Stellplätzen bildet hier keine Grundlage
für die Umsetzung.
Außenanlagen
Im Außenbereich werden durch den Anbau Flächen der Bitumenversiegelung
sowie
Pflasterflächen abgebrochen. Die bestehenden Parkplätze sollen erhalten
bleiben. Direkt gegenüber dem Eingang werden einige vorhandene PKW-
Parkplätze neumarkiert.
Die Bestandsentwässerung wird übernommen. Die zusätzliche
Grundleitungsentwässerung
innerhalb des Gebäudes als auch der Freiflächen wird an diese
angeschlossen und ergänzt.
Baubeschreibung
Freistellungsbescheinigung Freistellungsbescheinigung
Der Bieter hat seinem Angebot die Kopie der Freistellungsbescheinigung
des zuständigen Finanzamtes gemäß § 48b Einkommensteuergesetz
beizufügen.
Schwarzarbeit
Das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit i. d. F. vom 06. Febr. 1995
(BGB.I,S 165) geändert am 17.Dez. 1997 ( BGB.I S 3108,3115) wird
verwiesen. Mit einer Geldbuße von 100.000,- Euro muss nach § 2 des
Gesetzes rechnen, wer wirtschaftliche Vorteile in erheblichem Umfang
dadurch erzielt, dass er mit der Ausführung von Dienst und
Werkleistungen einen oder mehrere Schwarzarbeiter im Sinne des § 1 Abs.
1 des Gesetzes beauftragt.
Gewährleistung
Die Gewährleistungsdauer beträgt 5 Jahre, gem. VOB.
Der Sicherheitseinbehalt für die Dauer der Gewährleistung gem. VOB in
Höhe von 5% der Brutto-Schlussrechnungssumme kann durch eine
unbefristete Gewährleistungsbürgschaft abgelöst werden. Die Rückgabe der
Sicherheitsleistung erfolgt nach Ablauf der Gewährleistung.
Bauwesenversicherung / Nebenkosten
Für die Bauwesenversicherung werden 0,5 % der Brutto-Rechnungssumme
einbehalten. Allgemeine Nebenkosten werden mit 0,5 % der geprüften Netto
-Rechnungssumme auf alle Handwerker umgelegt.
Zahlungen
Abschlagsrechnungen werden mit 90 % der geprüften Zwischenrechnungssumme
geleistet. Sollte ein Skonto-Abzug vereinbart werden, so wird dieser -
bei fristgerechter Zahlung der Abschlagssumme - erst bei der
Schlussrechnung in Abzug gebracht.
Die Schlusszahlung erfolgt innerhalb von 60 Arbeitstagen nach
Einreichung der Schlussrechnung.
Sämtliche Rechnungen sind einschließlich Anlagen in Papierform
einzureichen.
Bei Vertragsabschluss wird eine Vertragsstrafe von 0,13% der
Auftragssumme zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart.
Abnahme
Abnahme der Leistung gem. VOB.
Wird für die Dauer der Bauzeit ein Müll-Container gestellt werden die
Kosten anteilmäßig auf alle Handwerker umgelegt.
Architektenpläne und Leistungsverzeichnis
Grundlage des Angebotes sind die Zeichnungen und das
Leistungsverzeichnis des Architekten. Etwaige Unklarheiten sind vor
Abgabe des Angebotes mit dem Architekten bzw. der zuständigen Bauleitung
zu klären.
Soweit dem LV-Detailzeichnungen beigelegt sind, gelten diese für das
Angebot und können im Original beim Architekten eingesehen werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die im LV beschriebenen Positionen auf
Vollständigkeit, fachgerechte Ausführbarkeit und Eignung für den
vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Dies gilt besonders auch im
Hinblick auf die vorgesehenen Verbindungen mit dem Bauwerk und die zu
erwartenden Beanspruchungen.
Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Zusätze sind mit
einer entsprechenden Begründung in einem Zusatzangebot einzureichen.
Die Ausschreibung ist in verschiedene Lose/Titel unterteilt. Es bleibt
dem Auftraggeber überlassen, Lose/Titel getrennt zu vergeben.
Der AG kann einzelne Positionen /Titel der Ausschreibung ersatzlos
streichen, ohne dass der AN einen Anspruch auf Mehrkosten bzw. Änderung
der anderen Einheitspreise hat.
Freistellungsbescheinigung
Es gelten die Bestimmungen der VOB, neueste Ausgabe sowie die Es gelten die Bestimmungen der VOB, neueste Ausgabe sowie die
allgemeinen
Angebotsbedingungen. Die neueste Ausgabe wird durch das Datum des
Vertragsabschlusses geregelt.
Nach Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Arbeiten ist die
Baustelle von
angefallenem Tagesmüll zu räumen.
Stundenlohnarbeiten werden nur auf besondere Anordnung ausgeführt. Sie
sind
dem Auftraggeber vor Beginn schriftlich bzw.bei Baustellenbesprechungen
anzuzeigen.
Die Stundenlohnzettel sind spätestens nach 3 Werktagen dem Auftraggeber
vorzulegen.
Bei Nichteinhaltung dieser Frist entfällt jeglicher Anspruch auf
deren Vergütung.
Die Verordnung vom 10. Juni 1998 über Sicherheit und Gesundheitsschutz
auf
Baustellen, lt. Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1998 Teil I, Nr. 35,
ausgegeben zu
Bonn 18.06.1998, ist strengstens einzuhalten. Bei Nichteinhaltung haftet
der AN.
Der Auftragnehmer bestätigt dem Auftraggeber zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses, dass den Mitarbeitern und Werktätigen der
gesetzlich festgelegte Mindestlohn vergütet wird. Diese Bestätigung
schließt ebenfalls Leistungen für deren Nachunternehmen ein. Auch hier
ist eine Bestätigung vorzulegen. Erst nach Vorlage der Unterlagen wird
durch den AG Zahlung von Leistungen erfolgen.
Die Baustelle wird von einem Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator betreut. Dieser erstellt einen Sicherheits-
und Gesundheitsschutz-Plan. Dieser Plan wird im Bauablauf ständig
angepasst. Er ist vom AN bei seiner Arbeitsvorbereitung zu beachten.
Dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoodinator sind die von ihm im
Rahmen der Firmenauskunft zur Arbeitssicherheit abgefragten
Informationen zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft auch die vom AN
erstellten Gefährdungsbeurteilungen gem. Arbeitsschutzgesetz, soweit sie
vom Koordinator abgefragt werden.
Befähigungsnachweise sind vorzuhalten. Sie sind auf Verlangen dem
Koordinator vorzulegen.
Vor Aufnahme der Tätigkeit muss der AN nachweisen, dass er alle seine
auf der Baustelle beschäftigten Mitarbeiter unterwiesen hat.
Zur Beteiligung an den Kosten des Bauschildes werden 0,00 EUR für die
allgemeine Tragkonstruktion von der Netto-Rechnungsendsumme einbehalten.
Der Bauherr wünscht von den beauftragten Unternehmen keine freie
Werbungs-aufstellung auf der Baustelle. Auf der Baustelle wird vom
Bauherrn ein Bauschild errichtet, an dem die Namen und die Anschrift der
am Bau beteiligten Firmen aufgeführt werden, einschl. der Ausführung von
gewerblichen Bauleistungen beauftragter Dritter. Das Werbeschild ist vom
AN mit dem Vermieter des Bauschildes direkt abzurechnen.
Kalkulationsfehler, Mehr- oder Mindermassen begründen kein Recht auf
Nachforderungen (Ausschluss des § 2 Nr. 3 VOB/B).
Es gelten alle weiteren gültigen Normen, Vorschriften, Empfehlungen und
Richtlinien, die sich auf das vorgesehene Material und dessen
Verarbeitung nach dem neuesten Stand der Technik beziehen.
Zu beachten ist die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes und die
dazugehörigen Ergänzungen durch die örtlichen Genehmigungsbehörden. Auf
Verlangen ist die Erfüllung der im LV gestellten Forderungen
hinsichtlich Beanspruchung der Konstruktion nachzuweisen.
Die entsprechenden Prüfungen müssen von einem anerkannten, neutralen
Fachinstitut dürchgeführt werden.
In die Preise sind die Materiallieferung, alle Nebenarbeiten, Löhne
einschl. aller Zuschläge und Fahrtkosten einzurechnen. Der Bieter muss
mit kurzer Terminstellung rechnen.
Als Nebenleistungen sind, wenn nicht im Leistungsverzeichnis besonders
aufgeführt, zusätzlich zur DIN 18299 einzukalkulieren:
Heranbringen von Wasser und Energie von den bauseits zur Verfügung
gestellten Anschlussstellen zu den Verwendungsstellen.
Aufstellen, Vorhalten, Betreiben und Beseitigen von Einrichtungen zur
Sicherung und Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der Baustelle, Schutz-
und Arbeitsgerüste, Hilfsbauwerke, Beleuchtungen und Leiteinrichtungen.
Aufstellen, Vorhalten, Betreiben und Beseitigen von Einrichtungen
außerhalb der Baustelle zur Umleitung und Regelung des Öffentlichen
Verkehrs und des Anliegerverkehrs.
Die ordnungsgemäße Ausführung der Leistung muss, gem. § 53 HBO, durch
den verantwortlichen Bauleiter schriftlich bestätigt werden.
Die Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaften,
insbesondere der Bauberufsgenossenschaften sind zu beachten. (§ 14 Abs.
1+2 HBO)
Während der Bauzeit dürfen wassergefährdende Stoffe nicht offen oder
ungesichert gelagert werden. Es ist durch geeignete Maßnahmen
sicherzustellen, das Schmutzwas-ser, wassergefährdende Flüssigkeiten und
Stoffe während der Bauzeit nicht in die Baugrube gelangen, dort
verbleiben und versickern können.
Hinsichtlich der Haftung wegen evtl. schädigender Wirkung auf das
Grundwasser durch den Bodeneingriff und den Betrieb der
Entwässerungsanlagen, finden die Vorschriften des § 22
Wasserhaushaltsgesetz Anwendung.
Sichern von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, angrenzenden Bauteilen,
Zäunen, Grenzsteinen und zu erhaltenden Bäumen.
Beschädigungen von Fremdgewerken durch den Auftragnehmer sind der
Bauleitung sofort schriftlich mitzuteilen und schadensfrei fachgerecht
zu beseitigen. Andernfalls erfolgt eine Schadensbeseitigung durch
Fremdfirmen auf Kosten des Auftragnehmers.
Anfallender Schutt, auch von Nacharbeiten, ist sofort unaufgefordert
besenrein zu entfernen und zu entsorgen.
Nicht beseitigter Schutt wird bauseits entfernt, die anfallenden Kosten,
einschließlich Containermiete und Kippgebühren werden anteilmäßig von
der Schlussrechnung abgezogen.
Materialbestellungen sind in Bezug auf z.B. Art, Farbe, Formate etc.
grundsätzlich vor Auslösung der Bestellung mit der Bauleitung des AG
abzustimmen.
Die Örtlichkeit kann nach Anmeldung besichtigt werden. Nachträge infolge
Ortsunkenntnis werden nicht berücksichtigt.
Der Auftragnehmer hat ein Bautagebuch zu führen, welches der Bauleitung
wöchentlich zu übergeben ist.
Es gelten die Bestimmungen der VOB, neueste Ausgabe sowie die
Transport Transport
Vor Angebotsabgabe sind die örtlichen Verhältnisse an der Baustelle
eingehend zu prüfen einschl. aller Transportwege. Nachträgliche
Einwendungen bezüglich der Arbeitserschwernis oder der Transportwege
werden nicht anerkannt.
Schutzvorkehrungen
Diese sind in die Einheitspreise einzurechnen. Dies betrifft ggf.
notwendig werdende Winterbaumaßnahmen zur Gewährleistung der
durchgehenden Arbeitsleistung.
Ausführung
Sollte aus baufortschrittlichen Gründen keine übergreifende bzw.
kontinuierliche Ausführung möglich sein, ist der Auftragnehmer nicht
berechtigt Mehrkosten zu erheben.
Gerüste
Alle benötigten Arbeits- und Schutzgerüste (falls notwendig), inkl. An-
und Abtransportieren, Auf- und Abbauen, sowie Vorhaltung während der
gesamten Bauzeit entsprechend den Vorschriften der DIN 18 451/44 20, der
Berufsgenossenschaften sowie die der örtlichen Bauaufsichtsbehörde sind
einzukalkulieren und einzuhalten.
Aufenthalts- u. Lagerräume
Diese stehen nicht zur Verfügung. Es ist Sache des Auftragnehmers, diese
im Rahmen der Baustelleneinrichtung selbst zu beschaffen.
Bauausführung
Öffentliche Verkehrsflächen, Versorgungs-, Abwasserbeseitigungs u.
Meldeanlagen, hydrologische Messstellen, Immisionsmessstellen sowie
Vermessungs- und Grenzmarken sind für die Dauer der Bauausführung zu
schützen und soweit erforderlich, unter den notwendigen
Sicherheitsvorkehrungen zugänglich zu halten.
Leistungserbringung
Es wird hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der AN evtl. nicht
die gesamte Leistung des LV`s hintereinander bzw. nebeneinander
erbringen kann. Die Arbeiten sollen entsprechend des Baufortschrittes
abschnittsweise erfolgen. Der AN kann keine Mehrvergütung fordern, wenn
es zu einem von ihm nicht verschuldeten Bauverzug kommt. Mit
Unterbrechungen (tageweise/wochenweise) der Arbeiten ist zu rechnen.
Transport
a) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt, verstehen sich a) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt, verstehen sich
die Einheitspreise in fix und fertiger Arbeit, einschließlich Lieferung
aller Materialien und zur Verarbeitung notwendigen Hilfsgeräte.
Es gelten die Bestimmungen der VOB, neueste Ausgabe, sowie die
allgemeinen
Angebotsbedingungen.
b) Täglich und nach Fertigstellung der nachstehend aufgeführten
Arbeiten ist die Baustelle von angefallenem Bauschutt und Müll zu
räumen, da anderenfalls für bauseits erforderliche Säuberung und
Beräumung. 2 % der Auftragssumme einbehalten werden.
a) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt, verstehen sich
Sollten in dieser Leistungsbeschreibung nicht mehr aktuelle Sollten in dieser Leistungsbeschreibung nicht mehr aktuelle
Vorschriften, Richtlinien, Regelwerke u. ä. aufgeführt sein, so sind
diese durch die aktuellen zu ersetzen.
Durch die Bauleitung veranlasste Materialproben einschl. der Kosten für
deren Untersuchungen bei einer staatl. Materialprüfanstalt gehen zu
Lasten des Auftragnehmers. Diese Regelung gilt für die Arbeiten, die
Anlass zu einer Beanstandung geben.
Bei der Durchführung der Arbeiten ist der Auftragnehmer verpflichtet,
die Baustelle bzw. den Arbeitsplatz einmal wöchentlich zu säubern.
Darüber hinaus ist er verpflichtet, nach Weisung der Bauleitung
erforderliche Arbeitskräfte zur Beseitigung und Abfuhr von Bauschutt zur
Verfügung zu stellen. Sofern dies nicht eingehalten wird, veranlasst die
Bauleitung die Beseitigung des Bauschutts ohne die Möglichkeit der
Einrede auf Kosten des Unternehmers.
Auflagen und Forderungen der Vorbemerkungen, Vertragsbedingungen und des
Leistungsverzeichnisses sind, auch wenn nicht ausdrücklich darauf
hingewiesen ist, in die Einheitspreise einzurechnen.
Bei der Zusammenarbeit verschiedener Gewerke zur Erfüllung der
Gesamtleistung, wie z. B. beim Einbau notwendiger besonderer
Einbauteile, sind Wege-, Fahrt-, Zeitaufwand und Besprechungen in die
Einheitspreise einzurechnen. Die hierbei erforderlichen Geräte Stoffe
oder Bauteile sind in ausreichender Menge, fristgerecht zu liefern. Die
diesbezügliche Koordination obliegt dem Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer hat sich rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten mit der
Bauleitung in Verbindung zu setzen und den allgemeinen Arbeitsablauf
abzustimmen.
Dabei hat die Bauleitung das Recht Teilleistungen vorweg auszuführen zu
lassen und die Reihenfolge der Arbeiten festzulegen, ohne dass eine
Änderung der Einheitspreise erfolgt.
Alle notwendigen Leistungen für die nachstehend genannten Arbeiten, z.
B. Gerätevorhaltung, Baustelleneinrichtung usw., sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren, sofern diese nicht in der Ausschreibung
beschrieben sind .
Diese Leistungen sind u. a. Herstellen eines Schnurgerüstes um den
Baukörper, standsicher verstrebt. Nach erfolgtem Anlegen aller
Umfassungs- und Zwischenwände abbauen und entfernen.
Anbringen von Meterrissen, an allen Wänden und Öffnungen - durchgehend
und vollkommen waagerecht - in 1,0 m Höhe über dem fertigen Fußboden.
Sollten in dieser Leistungsbeschreibung nicht mehr aktuelle
1 Abbruch Gebäude und Außenanlage
1
Abbruch Gebäude und Außenanlage
1. 3 Abbrucharbeiten
1. 3
Abbrucharbeiten
1. 6 Kanalarbeiten
1. 6
Kanalarbeiten