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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
LEISTUNGSVERZEICHNIS
VE 302 Baumeister
Bauvorhaben: ZusammenWachsen Stiftung Hensoltshöhe
BA 1 - Verlegung Speisenversorgung
Bauort: Hensoltstraße 54, 58, 60, 62
91710 Gunzenhausen
Bauherr: Stiftung Hensoltshöhe
Facility Management
Hensoltstraße 58
91710 Gunzenhausen
Planung: Wenzel Architekt + Beratender Ingenieur PartmbB,
Kugelbühlstr. 15, 91154 Roth
Tel.: 09171 / 85 35 0
Abgabedatum: Bis 28.10.2026 an
f m-projekte@hensoltshoehe.de
Ausführung : 18.01.2027 bis 14.01.2028
Ablauf d. Bindefrist: 27.11.2026
Angebotssumme .................................................................................
brutto
Angebotssumme .................................................................................
geprüft brutto
Bieter ...............................................................................
(Stempel und Unterschrift)
Mitgliedsnummer bei der ................................................................................
Berufsgenossenschaft:
Die Vergabe erfolgt frei !!
Beauftragung nach VOB Teil B und C
LEISTUNGSVERZEICHNIS
ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG (ATV DIN 18299, VOB/C) ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG (ATV DIN 18299, VOB/C)
0.1. Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei der Benutzung:
Das Projekt „ZusammenWachsen der Stiftung Hensoltshöhe“ ist die Modernisierung und Weiterentwicklung der Physikalischen Therapie der Altmühlseeklinik, einer Rehaklinik für Orthopädie und Psychosomatik.
Die Altmühlseeklinik ist Teil eines gewachsenen Gebäudekomplexes, wo Diakonissen leben und das Geistliche Zentrum Veranstaltungen und Gottesdienste abhält.
Die Hensoltshöhe liegt auf einer Anhöhe im Osten der Stadt Gunzenhausen. Gunzenhausen ist über die Bundesstraßen 13 und 466 zu erreichen.
Die generelle Lage ist in folgender Beilage abgebildet:
01 Übersicht Lage der Baustelle:
Lageplan.PDF (amtlicher Lageplan Genehmigung)
Es sind zwei Zufahrten angedacht, die auf die entsprechenden BE-Flächen führen. Die erste Zufahrtsmöglichkeit verläuft über die Sonnenstraße im Westen (Stadtseite), die zweite über die Goldmayerstraße von Süden an die Ostseite des Klinikkomplexes (Park- bzw. Waldseite).
Die BE Flächen sind angrenzend an den Sanierungsbereich ausgebildet. Die Zufahrt zur Baustelle und die auszubildenden BE-Fläche sind in folgender Beilage genau ersichtlich:
02 BE-Plan:
Baustelleneinrichtung.PDF
Die BE-Fläche wird vor Beginn der Arbieten des AN ausgebildet.
Das Gebäude wurde von verschiedenen Himmelsrichtungen fotografiert. Die Fotos sind in folgender Beilage ersichtlich:
03 Fotodokumentation:
Fotos.PDF
04 Spartenplan:
Spartenplan.PDF
0.1.2 Art und Lage der baulichen Anlagen; Anzahl und Höhe der Geschosse (Bestand):
Die Stiftung Hensoltshöhe in Gunzenhausen ist ein traditionsreiches, evangelisch geprägtes Diakoniewerk und ein Geistliches Zentrum in Mittelfranken, Bayern. Gegründet im Jahr 1909, vereint die Einrichtung heute vielfältige Angebote aus den Bereichen Gesundheit, Bildung und christliche Gemeinschaft.
Auf einem weitläufigem Campus erstreckt sich die Klinik entlang der östlichen Parkanlage. Die Klinik besteht aus dem historischen Kern, dem Mutterhaus aus dem Jahr 1905 dem Neubau (1932) und dem Mittelbau (1952). Über die Jahre kamen eine Vielzahl an An- und Umbauten hinzu, so dass sich ein gewachsener, inhomogener aber überwiegend zusammenhängender Klinikkomplex gebildet hat, in denen die verschiedensten Nutzungen untergebracht sind.
Die nun vorgesehen Sanierungsmaßnahme lässt sich in mehrere Teilbereiche gliedern:
1) Sanierung im Inneren des Gebäudekomplexes:
Im Inneren des Gebäudekomplexes sind diverse Sanierungsarbeiten vorgesehen. Dabei wird nur der Mittelteil des Klinikkomplexes saniert. Es handelt sich um das sogenannte Mutterhaus und das Haus Bethel und Salem.
Der Sanierungsbereich wird durch Staubschutzwände vom übrigen Nutzungsbereich abgetrennt.
Im Erdgeschoss "Ebene E00" finden auf einer Fläche von ca. 1.150 m² Sanierungsarbeiten statt, im ersten Obergeschoss "Ebene E01" auf ca. 2.200 m² , zudem Kleinflächen von jeweils 50-100m2 im Keller "E-1" und im zweiten und dritten OG "E02 und E03".
Dabei sind die größten baulichen Umbaumaßnahmen die Umstrukturierung von Raumbereichen im Inneren sowie das Ausbilden von zwei Aufzügen und das Einbringen von Stahlstürzen für abgebrochene Wandbereiche. Des Weiteren findet eine Aufwertung und Erneuerung der Räumlichkeiten statt indem neue Abhangdecken, Estriche, Bodenbeläge, Innentüren, Innenputze und Wandanstriche eingebracht werden. Ebenso ist eine Modernisierung der Haustechnik vorgesehen.
Wie von Außen bereits sichtbar, ist das Gebäude auch von den Materialien her inhomogen und über die Jahre gewachsen. Die Außen- und Innenwände sind massiv und bestehen überwiegend aus verschiedensten Mauerwerken. Auch die Geschossdecken sind unterschiedlich: sie bestehen teilweise aus Stahlbeton, teilweise aus Holzbalkendecken und Bimshohlsteinen. Die Dächer sind ziegelgedeckte Steildächer. Die Außenwände sind teilweise ungedämmt und nur verputzt, teilweise mit WDVS ausgebildet. Beim jüngsten Umbau wurde das Mutterhaus mit einer hinterlüftete Fassaden verkleidet.
Die Klinik besitzt im Sanierungsbereich insgesamt 5 oberirdische Vollgeschossen sowie einen Keller. Die maximale Gebäudehöhe über Erdreich (Aufgang Dachfläche) beträgt ca. 15,50 m.
Die Ebenen sind dabei, wie folgt benannt:
- Ebene E-1 (Keller)
ca. 2,50 m Geschossdeckenhöhe OK Rohfußboden zu OK Rohdecke E0
- Ebene E0
ca. 3,50 m Geschossdeckenhöhe OK Rohfußboden zu OK Rohdecke E+1
- Ebene E+1
von ca. 3,20- 3,60 m Geschossdeckenhöhe OK Rohfußboden zu OK Rohdecke E+2
- Ebene E+2
ca. 2,20 m Geschossdeckenhöhe OK Rohfußboden zu OK Rohdecke E+3
- Ebene E+3
ca. 2,90 m Geschossdeckenhöhe OK Rohfußboden zu OK Rohdecke E+4
- Ebene E+4 (Dachboden)
ca. 3,50 m Geschossdeckenhöhe OK Rohfußboden zu Dachkonstruktion
2) Ausbilden einer baulichen Rampe im Westen:
Auf Ebene E+1 soll eine ca. 20 m lange vorgesetzte Rampe von Haus Salem zu Haus Bethel geschaffen werden. Dadurch wird ein barrierefreier Weg geschaffen, der den innenliegenden baulichen Höhenversprung ausgleicht. Es handelt sich um einen Massivbau aus Beton, der vor der Außenwand des Bestandes aufgeständert wird. Die Fassade wird mittels Pfosten-Riegel Verglasungen transparent gestaltet.
3) Ausbilden einer baulichen Rampe im Osten:
Auf Ebene E+1 soll ein ca. 50 m langer Gang die Häuser Bethel, Mutterhaus und Waldblicke verbinden,
Dadurch wird ebenfalls ein direkter barrierefreier Verbindungsweg und neuer Zugang von der Waldseite geschaffen. Es handelt sich ebenfalls um einen Massivbau aus Beton, der aufgeständert wird bzw. teilweise über ein bestehendes Dach geführt werden muss. Die Fassade wird mittels Pfosten-Riegel Verglasungen transparent gestaltet.
0.1.3 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen:
Es dürfen keine privaten PKW von Mitarbeitern des AN auf der Baustelle oder auf den Parkplätzen des Krankenhauses parken.
Für Firmenfahrzeuge werden vom AG bestehende Parkplätze auf dem Grundstück reserviert (1 Stellplatz pro Gewerk). Es ist nicht gewünscht, dass Mitarbeiter von auf der Baustelle tätigen Firmen die für die Nutzer des Krankenhauses notwendigen Parkplätze belegen.
Es dürfen keine Übernachtungscontainer auf der Baustelle aufgestellt werden. Die Baustellenfläche ist beengt.
Über die ausgewiesenen BE-Fläche hinaus können keine Flächen zur Verfügung gestellt werden.
0.1.4 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen:
Die öffentlichen Zufahrtsstraßen sind generell von Verkehr möglichst freizuhalten. Lagerflächen werden vom AG nur im Bereich der Kennzeichnung im BE-Plan bereitgestellt. Insbesondere die Feuerwehrumfahrt darf nicht beeinträchtigt werden. Werkzeugcontainer sind, wenn es der Bedarf erfordert, möglichst zweistöckig auszuführen, da die Platzverhältnisse begrenzt sind.
0.1.5 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser:
Baustrom- und Bauwasseranschlüsse, sowie Sanitäreinrichtungen werden durch den AG zur Verfügung gestellt.
0.1.6 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen, Räume:
Lagerflächen werden vom AG auf der BE-Fläche bereitgestellt. Abmessungen und Ausmaße siehe hierzu BE-Plan.
0.1.7 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen:
Siehe Baugrundgutachten.
0.1.8 Hydrologische Lage von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen:
Siehe Baugrundgutachten.
0.1.9 Besondere umweltrechtliche Vorschriften:
Es bestehen Vorschriften zum Abfallrecht/Entsorgung die durch den AN zu berücksichtigen sind (Demontage und Lagerung KMF, etc.) : nach TRGS 521
0.1.10 Besondere Vorgaben für die Entsorgung; Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall:
Die vollständige Entsorgung seines Abfalles erfolgt durch den AN nach den rechtlichen Bestimmungen. Die Baustelle ist in regelmäßigen Abschnitten, maximal wöchentlich von den eigenen Abfällen zu säubern. Es ist kein Restmüll auf der Baustelle zu hinterlassen.
Bei Nichteinhaltung veranlasst der AG die Entsorgung und legt die Kosten auf die Verursacher um. Sofern entstandener Müll nicht zugeordnet werden kann, werden die Kosten der Entsorgung anteilig auf alle Beteiligten umgelegt.
0.1.11 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle; Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes:
Im Bereich der Baustelle befindet sich kein Schutzgebiet.
0.1.12 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen u. Ä. im Bereich der Baustelle:
Innerhalb der BE-Fläche sind hierfür keine Auflagen erforderlich.
0.1.13 Im Baugelände vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen:
Aus dem Archiv der Hensoltshöhe stammt ein Bestandsplan der Ver- und Entsorgungsleitungen im Außenbereich aus dem Jahr 2002. Der Spartenplan enthält diverse Strom-, Wasser-, Abwasser- und weiterer Versorgungsmedien. Die Angaben im Bestandsplan sind nicht als verbindlicher Nachweis der tatsächlichen Lage der Leitungen zu verstehen. Vor Beginn von Grab- und Erdarbeiten sind die vorhandenen Leitungen durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich zu erkunden und deren tatsächliche Lage und Tiefe vor Ort zu überprüfen. Siehe Spartenplan.
0.1.14 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z.B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt deren Eigentümer:
Auf der Waldseite befindet sich am Zugang Haus Bethel ein Keller, der nicht mit Fahrzeugen überfahren werden darf. Lagern und Abstellen von Material ist in diesem Bereich nicht gestattet.
Siehe BE-Plan.
0.1.15 Vermutete Kampfmittel im Bereich der Baustelle, Ergebnisse von Erkundungs- oder Beräumungsmaßnahmen:
Nicht erforderlich.
0.1.16 Gegebenenfalls gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen:
Ein SIGE-Koordinator ist beauftragt. Die Baustellenordnung liegt der Ausschreibung bei.
0.1.17 Besondere Anordnungen, Vorschriften, und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle:
Es bestehen keine besonderen Anordnungen.
0.1.18 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen; des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile:
Für den AN nicht relevant
0.1.19 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten:
Herstellen der Baustelleneinrichtung im Außenbereich sowie Herstellen der Baustromverteilungen und Bauwasser.
Technische Stilllegungen und Entrümpelung im Umbaubereich.
Entfernen der Bodenbeläge, Abhangdecken, Vorsatzschalen und nichttragender Innenwände sowie Bereichsweise Ausbau des Fußbodenaufbaus und der Innentüren.
0.1.20 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle:
Während der Ausführung des AN sind weitere Unternehmer auf der Baustelle tätig. Es handelt sich während der Rohbauarbeiten vorrangig um die haustechnischen Gewerke.
Zu Beginn der Rohbauarbeiten ist der Abbruchunternehmer vor Ort, der im Umbaubereich die restlichen Rückbauarbeiten an nichttrageden Bauteilen durchführt.
0.2 Angaben zur Ausführung
Ausführung von 18.01.2027 bis 14.01.2028
Witterungsbedingt beginnen die Arbeiten im Umbaubereich (Titel 1.2).
Abhängig vom aufgehenden Wetter ist umgehend mit der Errichtung der Rampe zu beginnen (Titel 1.3).
Die Errichtung des Verbindungsganges (Titel 1.4) schließt an bzw. erfolgt im Zeitversatz mit der Rampe.
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und -beschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer:
Der AN kann und soll ohne Unterbrechungen entsprechend der vorig genannten Ausführungszeiträume aufstellen.
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung; Arbeiten in Räumen in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen, oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen:
Der Betrieb und die Nutzungen der Diakonissen und Veranstaltungen läuft im Inneren und zu den am Bauzaun angrenzenden Flächen außen weiter und muss berücksichtigt werden. Notausgänge sowie Zugänge und Bereiche der Anlieferungen sind freizuhalten.
0.2.3 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen:
Sind in den jeweiligen Positionen näher beschrieben.
0.2.4 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen; Behälter für die getrennte Erfassung:
Sind in den jeweiligen Positionen näher beschrieben.
0.2.5 Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs, gegebenenfalls auch, wie weit der Auftraggeber die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen übernimmt:
Der AN übernimmt keine besonderen Verkehrssicherungen im öffentlichen Bereich.
0.2.6 Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, die nicht Nebenleistung sind:
Sind in den jeweiligen Positionen näher beschrieben.
0.2.7 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer:
Es sind keine fremden Gerüste für den AN vorgesehen. Alle Hebeanlagen, Montaghilfen, etc., die für die Ausführung der Leistungen notwendig sind, sind durch den AN zu bringen.
0.2.8 Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche Beanspruchung der Auftragnehmer seine Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat:
Ggf wird für das Gewerk Lüftung der Hub von 2 Außengeräten auf das Flachdach erforderlich.
0.2.9 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen:
Ist nicht vorgesehen.
0.2.10 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile:
Ist nicht vorgesehen.
0.2.11 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile; auch an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen:
Für den AN nicht relevant.
0.2.12 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise:
Für den AN nicht relevant.
0.2.13 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen bzw. müssen oder einer anderen Verwendung zuzuführen sind:
Für den AN nicht relevant.
0.2.14 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgende Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwendung bzw. bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten:
Das Schadstoffgutachten ist zu beachten. Der Nachweis der Befähigung nach TRGS ist vom AN zu erbringen.
0.2.15 Art, Menge, Gewicht der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, Ort (genaue Bezeichnung) und Zeit ihrer Übergabe:
Es erfolgt keine Bereitstellung von Stoffen oder Bauteilen vom AG für den AN.
0.2.16 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffe und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt:
Ist in den jeweiligen Positionen näher beschrieben.
0.2.17 Leistungen für andere Unternehmer:
Für den AN nicht relevant.
0.2.18 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten:
Für den AN nicht relevant.
0.2.19 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme:
Nicht vorgesehen.
0.2.20 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche für maschinelle und elektrotechnische/elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat, durch einen besonderen Wartungsvertrag:
Für den AN nicht relevant.
0.2.21 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen:
Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß, Zeichnungen und Tabellen zu den Einheitspreisen des Angebotes und gemäß VOB
Die VOB, mit der VOB/A, VOB/B und VOB/C werden vereinbart.
Es gelten
ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG (ATV DIN 18299, VOB/C)
PLANLISTE UND LV-BEILAGEN Folgende digitalen Beilagen sind der Ausschreibung beigefügt. Unten aufgeführte Namen entsprechen den Dateinamen der digitalen Beilage, zwecks direkter und unverwechselbarer Zuordnung.
01 - Übersicht Lage der Baustelle:
Lageplan.PDF
02 - BE-Plan:
Baustelleneinrichtung_Rohbau.PDF
03 - Fotodokumentation
Fotos.PDF
04 - Spartenplan
Sparten.PDF
05 - Schadstoffgutachten
Schadstoffuntersuchung.PDF
06 - Baugrunduntersuchung
Baugrundgutachten.PDF
07 - Grundrisse 1_150
Baumeister inkl. Abbruch tragende Bauteile
LP5_ARC_GR_E-1_160
LP5_ARC_GR_E00_161
LP5_ARC_GR_E01_162
LP5_ARC_GR_E02-03_163
08 - Schnitte 1:100
LP5_ARC_BL_SCH_300
LP5_ARC_BL_SCH_301
LP5_ARC_SM_SCH_302
LP5_ARC_MH_SCH_303
LP5_ARC_VG_SCH_304
09 - Rampe 1:20 und 1:10
Konstruktion Rampe 1:20
LP5_ARC_RA_GR_101
LP5_ARC_RA_SCH_200
LP5_ARC_RA_SCH_201
Details Rampe 1:10
LP5_ARC_DE_RA_FAS_436
LP5_ARC_DE_RA_FAS_437
LP5_ARC_DE_RA_FAS_438
10 - Verbindungsgang 1:20 und 1:10
Konstruktion Verbindungsgang 1:20
LP5_ARC_VG_GR_100
LP5_ARC_VG_GR_101
LP5_ARC_VG_GR_102
LP5_ARC_VG_SCH_200
LP5_ARC_VG_SCH_201
Details Verbindungsgang 1:10
LP5_ARC_DE_VG_FAS_401
LP5_ARC_DE_VG_FAS_402
LP5_ARC_DE_VG_FAS_404
LP5_ARC_DE_VG_DAC_405
LP5_ARC_DE_VG_FAS_414
LP5_ARC_DE_VG_DEC_415
LP5_ARC_DE_VG_DAC_416
LP5_ARC_DE_VG_DAC_418
LP5_ARC_DE_VG_DAC_419
LP5_ARC_DE_VG_DEC_420
LP5_ARC_DE_VG_DEC_421
11 - Statikpläne
Position-Übersichtspläne - LP5
25024 - Positionsplan P1 E01 - LP5_5.pdf
25024 - Positionsplan P2 E00 - LP5_6.pdf
12 - Baustellenordnung
Baustellenordnung.PDF
13 - Brandschutznachweis
BSN.PDF
PLANLISTE UND LV-BEILAGEN
HINWEIS BAUABLAUF Hinweis zum vorgesehenen Bauablauf
Der Baumeisterarbeiten teilen sich in 3 Hauptbereiche auf, deren grober Bauablauf wie folgt aussieht:
Umbauarbeiten im Gebäudeinneren
Beginn der Umbauarbeiten ab Januar 2027.
Arbeiten für die Erweiterung des Aufzugsschachtes (Umbaumaßnahme 1) im Frühjahr
(witterungsabhängig).
Neubau Rampe (Stadtseite vor Haus Salem und Bethel)
Beginn der Arbeiten im Außenbereich im ausgehenden Winter (witterungsabhängig). Die Herstellung der Rampe ist als erster Abschnitt der Neubauarbeiten vorgesehen.
Neubau Verbindungsgang (Waldseite zwischen Haus Bethel und Mutterhaus)
Im Anschluss bzw. in Abhängigkeit vom Baufortschritt der Rampe ist die Herstellung des Verbindungsgangs vorgesehen.
Die Ausführung der drei Bereiche kann, abhängig von der Leistungsfähigkeit und der vorgesehenen personellen und technischen Ausstattung des Auftragnehmers, teilweise bzw. vollständig parallel erfolgen. Der Auftragnehmer hat die erforderliche Koordination der einzelnen Arbeitsbereiche bei der Erstellung seines Bauablaufs zu berücksichtigen.
Mit der Angebotsabgabe ist ein grober Bauzeiten- bzw. Bauablaufplan vorzulegen. Dieser muss die vorgesehene zeitliche Abfolge der drei Bereiche sowie gegebenenfalls geplante Parallelleistungen erkennen lassen.
HINWEIS BAUABLAUF
HINWEIS BRANDSCHUTZANFORDERUNGEN BAUTEILE Die Brandschutzanforderungen der Bauteile sind vorgegeben (siehe dazu
Werkpläne und Brandschutzkonzept).
Das aktuelle Brandschutzkonzept liegt der Ausschreibung bei.
Alle Bauteile und Anschlüsse der Bauteile untereinander haben den
Anforderungen zu entsprechen (z.B. Übergänge Ortbeton, Wände zu Decken,
Fugen in Wanden, etc.)
HINWEIS BRANDSCHUTZANFORDERUNGEN BAUTEILE
1 Baumeister
1
Baumeister
1.2 ALTBAU
1.2
ALTBAU
1.3 NEUBAU RAMPE
1.3
NEUBAU RAMPE
1.4 NEUBAU VERBINDUNGSGANG
1.4
NEUBAU VERBINDUNGSGANG