01 Vorbemerkungen & SLAs
01.01 Allgemeine Vertragsbedingungen
Allgemeine Vertragsbedingungen
01.02 Störungsdienst & SLAs
02 Wartung und Sicherheitsüberprüfung
Wartung und Sicherheitsüberprüfung
Wichtiger Hinweis zu den Leistungspauschalen (Pauschale je Anlage):
Sämtliche in dieser Leistungsgruppe „Wartung und Sicherheitsüberprüfung“ angebotenen Preise verstehen sich als Pauschalen je Anlage. In diesen Pauschalen sind alle Kosten für die An- und Abfahrt (inklusive aller Fahrtzeiten, Kilometergelder, Diäten etc.), sonstige Nebenkosten (inkl. Kleinmaterial, Reinigungs- und Schmiermittel) bis € 15,00 exkl. MwSt. sowie die vollständige Dokumentation und Eintragung in das Prüfbuch bereits vollständig inkludiert und abgegolten.
Wichtiger Hinweis zu den Leistungspauschalen (Pauschale je Anlage):
Sämtliche in dieser Leistungsgruppe „Wartung und Sicherheitsüberprüfung“ angebotenen Preise verstehen sich als Pauschalen je Anlage. In diesen Pauschalen sind alle Kosten für die An- und Abfahrt (inklusive aller Fahrtzeiten, Kilometergelder, Diäten etc.), sonstige Nebenkosten (inkl. Kleinmaterial, Reinigungs- und Schmiermittel) bis € 15,00 exkl. MwSt. sowie die vollständige Dokumentation und Eintragung in das Prüfbuch bereits vollständig inkludiert und abgegolten.
02.01 Industrietore
02.02 Verladetechnik & Hubtische
Verladetechnik & Hubtische
03 Instandsetzung & Regieleistungen
Instandsetzung & Regieleistungen
Allgemeine Bedingungen für Instandsetzungen & Reparaturen:
Freigabegrenze: Reparaturen, die die im elektronischen Auftragssystem hinterlegte Freigabegrenze überschreiten oder über der ursprünglichen Auftragssumme des schriftlichen Auftrages liegen, bedürfen der vorherigen Freigabe durch den zuständigen Projektleiter des Auftraggebers. Mit der Durchführung der Reparatur darf erst nach erfolgter Freigabe begonnen werden, sofern keine unmittelbare Gefahr für Personen oder Sachwerte besteht.
Gewährleistung: Anlagen, die sich noch in der (i. d. R. 3-jährigen) Gewährleistungsfrist befinden, dürfen nur nach vorheriger Rücksprache mit der Fachabteilung TGM repariert werden.
Zahlungskonditionen: 45 Tage mit 3 % Skonto, 90 Tage netto.
Rechnungslegung: Rechnungen müssen spätestens 2 Monate nach Durchführung der Arbeiten eingereicht werden. Jeder Rechnung ist eine Kopie der schriftlichen Beauftragung sowie der vom Standortleiter oder dessen Vertretung unterschriebene und gestempelte Arbeitsschein (bei digitalem Arbeitsschein entfällt der Stempel; Name in Blockbuchstaben erforderlich) beizulegen.
Allgemeine Bedingungen für Instandsetzungen & Reparaturen:
Freigabegrenze: Reparaturen, die die im elektronischen Auftragssystem hinterlegte Freigabegrenze überschreiten oder über der ursprünglichen Auftragssumme des schriftlichen Auftrages liegen, bedürfen der vorherigen Freigabe durch den zuständigen Projektleiter des Auftraggebers. Mit der Durchführung der Reparatur darf erst nach erfolgter Freigabe begonnen werden, sofern keine unmittelbare Gefahr für Personen oder Sachwerte besteht.
Gewährleistung: Anlagen, die sich noch in der (i. d. R. 3-jährigen) Gewährleistungsfrist befinden, dürfen nur nach vorheriger Rücksprache mit der Fachabteilung TGM repariert werden.
Zahlungskonditionen: 45 Tage mit 3 % Skonto, 90 Tage netto.
Rechnungslegung: Rechnungen müssen spätestens 2 Monate nach Durchführung der Arbeiten eingereicht werden. Jeder Rechnung ist eine Kopie der schriftlichen Beauftragung sowie der vom Standortleiter oder dessen Vertretung unterschriebene und gestempelte Arbeitsschein (bei digitalem Arbeitsschein entfällt der Stempel; Name in Blockbuchstaben erforderlich) beizulegen.
03.01 Arbeitszeiten & Regiearbeiten
Arbeitszeiten & Regiearbeiten
03.02 Fahrtkosten, Material und Prüfbuch
Fahrtkosten, Material und Prüfbuch