Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 01 Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen
01
01 Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen
Bietererklärung BIETERERKLÄRUNG Der Bieter erklärt durch seine Unterschrift, dass er den gesamten Inhalt des Leistungsverzeichnisses einschließlich aller Arbeitsbeschreibungen, sowie die Anlagen zum LV anhand der aufgeführten Positionen als verbindlich anerkennt, und erkennbare Fehler in den Ausschreibungen, aufgrund seiner Fachkunde, spätestens mit Angebotsabgabe schriftlich anzeigt. Nachtragsforderungen aus vorgenanntem Sachverhalt können nicht entstehen.er sich von den örtlichen Verhältnissen auf der Baustelle und der Beschaffenheit der Anfahrtswege überzeugt, bzw. unterrichtet hat.über die Art der Ausführung sämtlicher im LV aufgeführten Positionen Klarheit besteht.er auf Anordnung noch vor Auftragsvergabe die entsprechenden Erklärungen über steuerliche Unbedenklichkeiten und über Sozialabgabeleistungen beibringt.er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist und eine Betriebshaftpflichtversicherung zum Schutze der auf Bauten beschäftigten Personen und der ausgeführten Arbeiten abgeschlossen hat.er alle Pläne beim Architekten eingesehen hat, bzw. dies technisch nicht für notwendig hält. Alle Maße sind vor Ausführung der einzelnen Arbeiten sorgfältig zu überprüfen. Evtl. auftretende Maßdifferenzen sind der Bauleitung sofort zu melden. Der Unternehmer ist verpflichtet, mit der Abgabe des Angebotes Bedenken gegen die geplante Ausführung sofort zu melden, auch dann wenn diese nicht gerechtfertigt sind.die Schlussabnahme gemeinsam, auf schriftliche Beantragung des AN, durchzuführen ist. Eine fiktive Abnahme ist ausgeschlossen.die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Arbeiten mit einem Arbeitskräfteeinsatz von ..... Vorarbeitern, ....... Facharbeitern, ....... Helfern und ....... Lehrlingen ausgeführt werden, für die Ausführung nicht mehr als ....... Kalenderwochen für Vorbereitungszeit im Betrieb (einschl. Anfertigen aller evtl. erforderlichen Werkzeichnungen), sowie nicht mehr als ....... Kalenderwochen für die Montage bzw. Fertigung auf der Baustelle benötigt werden.bei Auftragserteilung die Arbeiten laut Werkvertrag, dreifach vom Architekten ausgestellt, ausgeführt werden.Die Richtlinien für den Infektionsschutz sind gemäß den aktuellen gesetzlichen und arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen umzusetzen und einzuhalten. Berufsgenossenschaft/Mitgliedsnummer: ................................................................... Ort/Datum: .................................................................. Anschrift: .................................................................. Stempel und Unterschrift: ..................................................................
Bietererklärung
Weitere Besondere Vertragsbedingungen Weitere Besondere Vertragsbedingungen 10.1siehe EVM 214.H - Besondere Vertragsbedingungen - 10.2 Besichtigung von Baustellen Die Besichtigung von Baustellen durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. 10.3 Ergänzung zu § 4 Nr. 4 VOB/B 10.3.1Anschlussmöglichkeiten werden von der Baumeisterfirma erstellt. Der Verbrauch wird entsprechend bei allen Firmen zum Abzug gebracht. Siehe dazu Aufstellung unter „AHZL“. 10.3.3Notwendige Lager- und Arbeitsplätze sind auf dem Grundstück vorhanden und werden von der Bauleitung angewiesen. 10.4 Bauleiter Auf der Baustelle muss ständig eine fachlich qualifizierte und deutschsprachige Aufsichtsperson des Auftragnehmers anwesend sein. 10.5 Anordnung von Stundenlohnarbeiten § 15 VOB/B Zusätzlich ist vereinbart, dass die Stundenlohnarbeiten vor Ausführung durch den Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen sind und ausschließlich nach schriftlicher Anordnung des Auftraggebers auszuführen sind, mit Festlegung des Umfangs der zu erbringenden Leistungen. Die Stundenlohnzettel der vor Ausführung der Leistung beauftragten Arbeiten sind nach § 15 Nr. 3 wöchentlich einzureichen. 10.6 Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, Jour-Fix-Terminen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils wöchentlich statt. Die Teilnahme durch den AN an den Besprechungen erfolgt unentgeltlich. 10.7 Nachabnahmen Sind aufgrund von unzureichenden Mängelbeseitigungen weitere Nachabnahmen erforderlich, so werden die dabei entstehenden Kosten dem Auftragnehmer angelastet. 10.8 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan Zur Durchführung der Maßnahme wird durch den AG und den SIGE-Koordinator ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt. Der AN hat seine Beschäftigten über den SIGE-Plan zu informieren. Der SIGE-Plan ist zu beachten und in der Firmenbauleitung bereitzuhalten. Falls der AN fremdsprachige Mitarbeiter einsetzt, hat er für die Übersetzung der nach UVV geforderten Hinweise und Beschilderungen zu sorgen. 10.9 Gerichtsstand Als Gerichtsstand wird Bayreuth vereinbart, sofern die Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen. 10.10 Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen - Vorgaben des Auftraggebers - Der Auftraggeber stellt als Grundlage für die vom Auftragnehmer zu erstellenden Planunterlagen Grundriss- und Schnittpläne in digitaler Form als PDF-Datei zur Verfügung. 10.11 Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen - Leistungen des Auftragnehmers - Der Auftragnehmer hat innerhalb von 10 Werktagen nach Auftragserteilung folgende Unterlagen zu erstellen: - Pläne und Detailzeichnungen nach Vorgabe AG. 10.12 Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen - Formerfordernisse - Der Auftragnehmer hat die Zeichnungen und Unterlagen normgerecht herzustellen. Die Zeichnungen sind in einem DIN A-Format zu fertigen. Das größte zulässige Format ist DIN A 0. Der Planstempel des Auftraggebers ist nach dessen Anweisung anzuwenden. 10.13 Bautagebuch - als Anlage zur Schlussrechnung Es ist ein Bautagebuch zu führen und der örtlichen Bauleitung unaufgefordert wöchentlich zu übergeben. Details siehe unter „Technische Angaben“. 10.14 Baudokumentation - als Anlage zur Schlussrechnung Nach Abschluss der Baumaßnahme ist eine Dokumentation abzugeben. Die Unterlagen sind in dreifacher Ausführung in deutscher Sprache, in Papierform einzureichen. Folgende Einzelunterlagen müssen Bestandteil sein: - Standsicherheitsnachweis sofern erstellt - Detail- und Anschlusszeichnungen - Bauaufsichtliche Zulassungen aller eingebauten Bauteile und Baustoffe - Produktdatenblätter der eingesetzten Baustoffe - Reinigungs- und Pflegeanleitungen der Hersteller - Fachunternehmer-Erklärung - Fachunternehmererklärung KfW 10.15 Übergabe-, Betriebsunterlagen TGA Gewerke: als Anlage zur Schlussrechnung Der AN hat bis spätestens 30 Kalendertage vor der Abnahme je ein Entwurfsexemplar und nach Abschluss der Abnahme die Bedienungs- und Wartungsanweisungen in deutscher Sprache in schriftlicher Form dem AG 3-fach zu übergeben. Der Inhalt der Unterlagen ist den entsprechenden gewerkespezifischen DIN-Normen gem. VOB/C zu entnehmen. Insbesondere wird auf folgende, für den Betrieb der technischen Einrichtungen erforderliche Unterlagen hingewiesen: - Anlagen- und Funktionsbeschreibungen, Prüfprotokolle - Prüfbücher mit dem Ergebnis der vor der Inbetriebnahme durchgeführten Prüfungen - Betriebsanweisungen, Bedienungs- und Instandhaltungsanleitungen der Anlagenhersteller - Liste der Anlagen, die einer Überwachungspflicht auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften unterliegen, einschließlich der vorgesehenen Prüftermine - Auflistung der technischen Anlagen - Fristenpläne für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten - Aufbau (Plan) der Anlage mit Darstellung der Rohre, Ventile und Steuereinrichtungen - vollständige Kabelverlauf- und Steuerpläne 10.16 Baufristenplan Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Festlegungen des Auftraggebers, z. B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich fortzuschreiben. Der Plan ist dem Auftraggeber 10 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich jeweils in 3 Fertigungen zu übergeben. 10.17 Unterkünfte Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen in der Liegenschaft, in der sich die Baustelle befindet, nicht eingerichtet werden. 10.18 Subunternehmer Sub- bzw. Nachunternehmer sind mit Angebotsabgabe zu benennen und nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers zulässig. 10.19 Gewährleistung Über die Dauer der Gewährleistungszeit hat der Auftragnehmer eine Bankbürgschaft, einer in Deutschland ansässigen Bank, unbegrenzter Laufzeit, über 5 % der Auftragssumme, einschl. genehmigter Nachtragssummen, zu erbringen. Sparbuchvarianten, Versicherungsbürgschaften, etc. sind vor Auftragsvergabe mit dem Auftraggeber gesondert schriftlich zu vereinbaren. Ansonsten kann der Einbehalt nicht ausbezahlt werden. Einbehalte bei geringen Auftragssummen sind gesondert vereinbar. Die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde ist erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist möglich. 10.20 Bauwesensversicherung Für diese Baumaßnahme wird von der Bauherrschaft eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Zur Deckung der Beiträge werden dem jeweiligen Auftragnehmer 0,35 % der Schlussabrechnungssumme mit einer Selbstbeteiligung von 250,00 € pro Schadensfall in Abzug gebracht. 10.21 Baustellenreinigung Die Baustelle ist täglich besenrein zu verlassen. Bauschutt, Verpackungsmaterial, etc. sind umgehend zu entsorgen. 10.22 Radiogeräte Radiogeräte im Außenbereich sind generell untersagt. 10.23 Rauchverbot Ab Anbringen des Innenputzes ist im Gebäude generelles Rauchverbot. 10.24 Einweisung, vom AG zur Verfügung gestellte Planunterlagen Einweisung:Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass alle Mitarbeiter auf der Baustelle in alle Arbeiten eingewiesen sind und alle notwendigen Unterlagen, auch ein Leer-LV vor Ort sind. Der Unternehmer bzw. Fachbauleiter hat die fachgerechte Ausführung der Arbeiten zu kontrollieren und die Abnahmefähigkeit der Gesamtleistung vor der gemeinsamen Abnahme mit dem Bauherrn zu prüfen. Planunterlagen:Ausführungspläne werden vom AG nur in digitaler Form zur Verfügung gestellt und übermittelt. Für die Baustelle wird maximal ein Satz Werkpläne in Papierform zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus angeforderte zusätzliche Plankopien werden dem AN mit 10,-- €/qm netto in Rechnung gestellt. 10.25 Vertragsstrafen § 11 VOB/B Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag der Verspätung zu zahlen: 1. bei Überschreitung der Fertigstellungsfrist 0,25 % des Endbetrages der Schlussrechnung, jedoch nicht mehr als 5 % der Schlussrechnungssumme. 10.26 Schlussrechnung, Abschlagsrechnungen § 14 VOB/B Bei Stellung der Schlussrechnung sind folgende Unterlagen zwingend erforderlich vorzulegen, um die Prüfbarkeit seitens des AN zu gewährleisten: Bautagebuch, Dokumentation, Abnahmeprotokoll, Rechnung inkl. Aufmaß, Massenzusammenstellung, Regiezettel, Lieferscheine, Entsorgungsnachweise, etc. Die Schlussrechnung, sowie alle Abschlagsrechnungen, müssen die Positionsnummerierung in der Reihenfolge des Leistungsverzeichnisses einhalten. Bei Änderung der Positionsnummern durch den AN wird die Rechnung als nicht prüfbar eingestuft. Alle Rechnungen (Abschlagsrechnungen, Schlussrechnung) sind in kumulierter Form aufzustellen. Ende Weitere besondere Vertragsbedingungen
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Baubeschreibung, Bauablauf BAUBESCHREIBUNG, BAUABLAUF Anschrift: Altentrebgastplatz 95448 Bayreuth - Deutschland - 1. Planer und fachlich Beteiligte: Planung, Bauleitung: RK NEXT Architekten - Küfner Part GmbB Hohereuth 11 95448 Bayreuth 2. Allgemeine Beschreibung der Leistung: Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Kellergeschoss und Garagenstellplätzen am Altentrebgastplatz in Bayreuth. Das Haus wird in Massivbauweise errichtet. Die tragende Konstruktion besteht aus Kalksandstein-Außenwänden (24 cm) mit Wärmedämmverbundsystem (WDVS) und HLZ/KS-Innenwänden sowie Stahlbetondecken. Die Gründung wird in Stahlbetonbauweise mit einem WU-Beton-Keller als tragende Bodenplatte hergestellt. Es entstehen 7 Wohnungen auf 3 Etagen (EG, 1. OG, 2. OG). Im Eingangsbereich EG, OG, 2. OG werden als Erschließungszonen mit Treppenhaus und behindertengerechtem Aufzug ausgebildet. In den Erschließungsflächen sind die Kellerersatzräume der Wohnungen untergebracht. In den Wohnräumen wird bauseits eine Fußbodenheizung eingebaut. Die Grunddämmung, die Randstreifenverlegung, sowie der Estricheinbau ist Leistung der Estrichfirma. Die Tackerplatten, ca. 3 cm stark mit TS-Kaschierung, sowie die Rohrleitungen werden bauseits durch die Installationsfirma geliefert und verlegt. Fassade und Dach: Außenputz als Mineralputz, Holzfassadenbekleidung, Massivdach, Ausbildung der Abdichtung als Foliendachbahn mit Gefälledämmung, und Extensive Begrünung der Flachdachflächen. Außenelemente: Fassadenelemente (Fenster, Fenstertüren) als Kunststofffenster, Hauseingangstürelement in Alukonstruktion, Sonnenschutzsystem als Rollladen mit Kunststofflamellen, elektrische, motorische Bedienung. Estriche, Bodenbeläge: In den Wohnungen werden auf Heizestrichen Fliesen- und Vinylbeläge eingebaut. Innenputze:Leichtputze z.B. Gipsputz, Kalkputz bzw. Kalkzementputz. Nichttragende Wände: Leichte Trennwände, Vorsatzschalen und Installationswände werden in Trockenbauweise hergestellt. Aufzugsanlage: Im Treppenhaus wird ein behindertengerechter Aufzug eingebaut. Beschreibung der Baumeisterarbeiten: Dieses Leistungsverzeichnis beschreibt alle erforderlichen Baumeisterarbeiten die für die Maßnahme erforderlich sind (Baustelleneinrichtung, Erdarbeiten, Entwässerungsarbeiten, Mauerarbeiten, Betonarbeiten, Fundamenterdung, Abdichtungsarbeiten). 3. Angaben zur Baustelle: Zufahrten, Lagerfläche:Die Zufahrt erfolgt über den Altentrebgastplatz. Auf die Anlieger inkl. Anlieferungsverkehr und umliegende Bebauung ist entsprechend Rücksicht zu nehmen. Lagerflächen sind auf dem Grundstück begrenzt vorhanden. Die Flächen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Lagerflächen innerhalb des Gebäudes stehen nicht zur Verfügung. Gehwege sind zu schützen. 4. Angaben zur Ausführung: Baustellenbesichtigung vor Angebotsabgabe wird unbedingt empfohlen. Ausführungszeiten: - Beginn der Baumaßnahme: März 2027 - Fertigstellung komplett: ca. Dezember 2027 - Fertigstellung Rohbau: ca. Ende Juni 2027 Weitere Zwischenfristen der einzelnen Gewerke gem. Bauzeitenplan nach Vereinbarung. Bei diesen und noch weiter zu vereinbarenden Fristen handelt es sich um Vertragsfristen. Ein Nichteinhalten der Fristen wird dem Verschulder entsprechend angelastet. 5. Ausführungsunterlagen: Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen welche dem besseren Verständnis der Baumaßnahme dienen sollen und dem LV mit beiliegen: - Grundrisse - Schnitt - Ansichten Ende der Baubeschreibung
Baubeschreibung, Bauablauf
Allgemeine Hinweise zum LV (AHZL) ALLGEMEINE HINWEISE ZUM LV (AHZL) Technische Bedingungen: Für die Arbeiten sind folgende Normen und Vorschriften in der jeweils neuesten Fassung bindend: - VOB/B - VOB/C, ATV DIN 18299 bis 18459 - DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen - Sämtliche weitere erforderlichen DIN-Vorschriften, welche für die jeweilige Baudurchführung, Baustoffe oder Ausführungsarten bindend sind. - Die geltenden Arbeitsschutzvorschriften - Die geltenden Umweltschutzvorschriften - Schallschutz (DIN 4109) und Gebäudeenergiegesetz (GEG) Sämtliche nachfolgend ausgeschriebenen Positionen gelten als fix und fertige, dem Verwendungszweck entsprechende Arbeit, einschl. Lieferung aller Materialien, Geräte und aller erforderlichen Nebenleistungen. Alle verwendeten Materialien müssen nachweislich gesundheitlich unbedenklich sein. Der Auftragnehmer hat die Unbedenklichkeitsnachweise und bauaufsichtliche Zulassungen für alle Werkstoffe vorzulegen. Materialien, die keinen Nachweis oder bauaufsichtliche Zulassungen haben oder gesundheitsschädlich sind, dürfen nicht eingebaut werden. Baustrom, Bauwasser und Bauschutt-Entsorgung (Umlagen): Für den Verbrauch von Baustrom und Bauwasser während der gesamten Bauzeit sowie für die Bauschuttbeseitigung werden Umlagen von der Schlussabrechnungssumme abgezogen. Baustrom und Bauwasser werden vom Rohbauunternehmer allen anderen am Bau tätigen Firmen zur Verfügung gestellt. Die Verbrauchskosten lt. Tabelle werden über den Auftraggeber abgerechnet. Für seine Schutt- und Abfallbeseitigung während der gesamten Bauzeit ist jeder Unternehmer selbst verantwortlich. Die Entsorgung is auch mit den Einheitspreisen der einzelnen Positionen abgegolten. Ist die Schutt- und Abfallbeseitigung nicht gewährleistet, wird ein Unternehmen damit beauftragt und es werden unten angegebene Prozentsätze von der jeweiligen Schlussabrechnungssumme abgezogen. Umlagentabelle: Gewerk (Referenz) Baustrom & Bauwasser Bauschutt Umlage Gesamt 19. Türen 0,40 % 0,50 % 0,90 % 20. Schlosser + Metallbau 0,50 % 0,60 % 1,10 % (Hinweis: Garagentore werden analog unter Schlosser/Metallbau bzw. Türen mit ca. 0,90 % bis 1,10 % Umlage geführt. Die exakte Einstufung ist durch die Bauleitung vor Auftragsvergabe festzulegen.) Kenntnis genommen: .............................., den ............................... rechtsverbindliche Unterschrift des Anbieters
Allgemeine Hinweise zum LV (AHZL)
Vorbemerkung Baustelleneinrichtung Vorbemerkung Baustelleneinrichtung Für Absicherungsmaßnahmen öffentlicher Einrichtungen und Wege während der Bauzeit oder des Transportes hat der Auftragnehmer zu sorgen. Die Kosten hierfür obliegen dem Auftragnehmer. Alle Sondernutzungsgebühren, Verkehr regelnde Maßnahmen, deren Antragstellung durch den AN und die Gebühren sind in den EP einzurechnen. Die einschlägigen Sicherheitsanweisungen der DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 38 der BG Bau sind einzuhalten. Das Haftungsrisiko bei Zuwiderhandlung geht auf den Auftragnehmer über. Bedingt durch die Bauzeit sind witterungsbedingte Maßnahmen (Winterbau) einzukalkulieren. Die Absteckung des Gebäudes erfolgt nach den amtlichen Lageplänen des zuständigen Vermessungsamtes und den Unterlagen des Architekturbüros. Die Eckpunkte sind zu verwahren, Festpunkte außerhalb des Gebäudes sind eigenverantwortlich herzustellen und zu sichern. Die Befestigung von Stand- und Lagerflächen für die Zwecke der Baustelleneinrichtung is Sache des AN und in den EP einzukalkulieren. Die Höheneinmessung des Gebäudes wird von einem Vermessungsbüro vorgenommen. Der 0,00-Punkt ist zu übernehmen und an allen Säulen, Türen, Eingängen, Toren, Fenstern, Treppen und sonstigen erforderlichen Stellen sind Meterrisse anzutragen und so farbig zu markieren (Plaketten) und zu sichern, dass eine Verwechslung auszuschließen ist. Bei Verkleidung oder sonstiger Art der Überdeckung der Meterrisse sind diese in Absprache mit der Bauleitung auf die neuen Oberflächen zu übertragen. Gleiches gilt auch für vorgenannte Maßnahmen durch Nachfolgehandwerker. Die Einrichtung der Baustelle ist kontinuierlich nach den Erfordernissen des Baufortschrittes bzw. nach Abschluss der Baumaßnahme abzubauen, abzutransportieren bzw. zu verschrotten. Die Oberfläche der nicht in die Baumaßnahme einbezogenen Flächen ist von Verunreinigungen freizuhalten. Provisorische Regenwasserableitung von Dachflächen im Zuge der Rohbauarbeiten, bis zum Beginn der Dachabdichtungsarbeiten, ist einzukalkulieren, inkl. KG-Rohre und ggf. Kernbohrungen. Nach Abschluss der Baumaßnahme ist eine einwandfreie, gereinigte Oberfläche herzustellen. Die Kosten für eine etwaige Reinigung durch eine Reinigungsfirma oder am Bau beteiligten Unternehmen übernimmt der Auftragnehmer. Für das Betreiben der WC-, Bürocontainer etc. sind entsprechende Vorkehrungen für Winterbetrieb in die EP einzukalkulieren. Der Bauzaun ist je nach Bauablauf entsprechend zu versetzen, bei Bedarf zu ergänzen und über die Dauer der Gesamtmaßnahme zu unterhalten. Für die Baustelleneinrichtung und für die Erdarbeiten ist nur ein begrenzter Platz vorhanden. Es ist Sache des AN seine Baustellenlogistik, Teile der Baustelleneinrichtung sowie vorübergehende Lagerflächen für den vorhandenen wiederzuverwendenden Schotter zu organisieren.
Vorbemerkung Baustelleneinrichtung
02 02 Garagentor-Anlagen
02
02 Garagentor-Anlagen
02.__.0010 Garagen-Sektionaltor, B x H ca. 2,50 x 2,10 m Lieferung und fachgerechter Einbau eines doppelwandigen, wärmegedämmten Garagen-Sektionaltores nach DIN EN 13241 Ausführung als deckenlaufendes, mehrsektionales Garagentor für die beiden Stellplätze im Untergeschoss des Wohngebäudes. Einbau hinter der Öffnung (Innenanschlag). Technische Mindestanforderungen: - Normenkonformität:CE-Kennzeichnung gemäß DIN EN 13241 (Tore). - Wärmeschutz:Doppelwandig gedämmte Stahllamellen, thermisch getrennt, Paneelstärke ca. 42 mm, FCKW-freier PU-Hartschaumkern. Wärmedurchgangskoeffizient des montierten Tores: U-Wert max. 1,4 W/(m²K) gemäß EN 13241 zur Sicherung des Effizienzhaus-55-Standards. - Maße (B x H):lichte Einfahrtshöhe min. 2,10 m, lichte Durchfahrtsbreite ca. 2,50 m. Rohbaumaße sind vor Ausführung eigenverantwortlich am Bau zu nehmen und abzustimmen. - Einbruchschutz:Mechanische Aufhebelsicherung in der Antriebsschiene (wirksam auch bei Stromausfall) sowie Verriegelung nach DIN EN 1627 (min. RC 2-konform oder herstellerspezifische zertifizierte Verriegelung). - Oberfläche außen:Farbgestaltung in Anlehnung an die Fassadenfarbe (Farbton nach Vorgabe des AG/Architekten), hochwertig polyester-grundbeschichtet, UV- und witterungsbeständig. - Oberfläche innen:Polyester-Grundbeschichtung in Grauweiß (ähnlich RAL 9002). - Dichtungen:Umlaufend dauerelastische, alterungsbeständige EPDM-Dichtungen (Lippendichtungen an den Seiten und am Sturz). Boden-Schlauchprofil zur optimalen Abdichtung und zum Ausgleich von Bodenunebenheiten. - Feuchtigkeits-/Schimmelschutz:Integrierte Lüftungsfunktion (z. B. perforierte Bodenlamelle, Lüftungsschlitze oder einstellbare Lüftungsposition des Antriebs) zur Vermeidung von Feuchtigkeitsstau und Schimmelbildung. - Laufkomfort:Kugelgelagerte Laufrollen aus verschleißfestem Kunststoff, verzinkte Lauf- und Führungsschienen für besonders leisen Betrieb. - Sicherheit:Integrierte Absturzsicherung (Torsionsfeder-Sicherung mit Klinkenvorrichtung) und Fingerklemmschutz an den Lamellenübergängen (innen und außen). Einschließlich örtlichem Aufmaß, Werksplanung (Detailzeichnungen zur Freigabe), Transport, Montage aller Schienen, Zargen und Torblätter, Verankerung im Betonmauerwerk/-decke mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln, elastischer Verfugung der Anschlussfugen zum Baukörper sowie aller Nebenleistungen für eine mangelfreie und betriebsfertige Leistung gemäß VOB/C DIN 18360.
02.__.0010
Garagen-Sektionaltor, B x H ca. 2,50 x 2,10 m
2,00
Stk
02.__.0020 Elektrischer Torantrieb (Sammelgarage) Hochwertiger elektromechanischer Garagentorantrieb für mittlere Nutzungsfrequenzen Lieferung, Montage und betriebsfertiger Anschluss eines elektrischen Decken-Torantriebs, ausgelegt für die erhöhte Beanspruchung in einem Mehrfamilienhaus (mindestens 25 Torzyklen pro Tag, d. h. semi-professionelle Ausführung). Technische Mindestanforderungen: - Motor:Wartungsfreier 24 V DC-Getriebemotor mit hoher Einschaltdauer und Überloadschutz. - Leistungsdaten:Zug- und Druckkraft mindestens 650 N, kurzzeitige Spitzenkraft min. 800 N. Öffnungsgeschwindigkeit min. 16 cm/s. - Führungsschiene:Extrem flache, vormontierte Schiene mit wartungsfreiem, kevlarverstärktem Zahngurt/Zahnriemen (keine Kette) für flüsterleisen Lauf. - Sicherheitsabschaltung:Zuverlässige, selbstlernende Abschaltautomatik mit dynamischer Kraftbegrenzung gemäß DIN EN 12453 (stoppt und reversiert sofort bei Kontakt mit Hindernissen). - Einbruchschutz:Integrierte mechanische Aufhebelsicherung (Riegel-Klinke), die das Tor im geschlossenen Zustand automatisch verriegelt und gegen Aufhebeln sichert (wirksam auch bei Stromausfall). - Komfortfunktionen:Einstellbarer Sanft-Anlauf und Sanft-Stopp in den Endlagen zur Schonung der Tor- und Antriebsmechanik und zur Geräuschreduktion. - Steuerung:Mikroprozessorsteuerung mit integriertem Funkempfänger (868 MHz, bidirektional verschlüsselt, z. B. rolling code / BiSecur oder gleichwertig), automatischer Zulauf einstellbar (nur in Verbindung mit aktiven Sicherheitseinrichtungen). Lüftungsstellung einstellbar. - Notentriegelung:Mechanische Schnellentriegelung von innen über Seilzug/Zugelement. - Beleuchtung:Integrierte, energieeffiziente LED-Beleuchtung (min. 10 W) mit einstellbarer Nachleuchtzeit. Inklusive Montage der Schiene und des Antriebskopfs an der Stahlbetondecke mittels schallentkoppelter Abhänger, Anschluss des Netzkabels an die bauseits vorhandene Steckdose (Schukosteckdose 230V), Justierung der Endlagen, Programmierung der Fahrkurven und vollständiger Justage.
02.__.0020
Elektrischer Torantrieb (Sammelgarage)
2,00
Stk
02.__.0030 Funk-Handsender (868 MHz, verschlüsselt) Sicherheits-Funk-Handsender (Mehrkanal) Lieferung, Codierung und betriebsfertiges Einlernen eines stoßfesten, manipulationssicheren Funk-Handsenders. Technische Mindestanforderungen: - Sicherheit/Verschlüsselung:Hochsicheres, bidirektionales oder Rolling-Code-Verschlüsselungsverfahren (z. B. 128-Bit-Verschlüsselung oder herstellerspezifisch gleichwertig) zur Verhinderung von Signal-Scanning/Code-Copying. - Frequenz:Störunempfindliche Frequenz 868,3 MHz. - Kanäle:Mindestens 2-Kanal-Ausführung (Kanal 1 für das Garagentor, Kanal 2 frei belegbar, z. B. für Hofzufahrt oder Außenbeleuchtung). - Gehäuse:Robustes Kunststoffgehäuse mit verchromter oder stabiler Metallöse zur Befestigung am Schlüsselbund. - Lieferumfang:1 Stück Handsender pro Stellplatz (insgesamt 2 Stellplätze im Gebäude, somit 2 Handsender im Gesamtvolumen), inklusive langlebiger Qualitätsbatterie. Einschließlich der Programmierung und Codierung auf den jeweiligen Empfänger der Steuerung vor Ort sowie vollständiger Funktionsprüfung der Reichweite.
02.__.0030
Funk-Handsender (868 MHz, verschlüsselt)
2,00
Stk
02.__.0040 Sicherheits-Lichtschranke (IP 65, Rammschutz) Sicherheits-Einweg-Lichtschranke mit Kollisionsschutz Lieferung, Montage und betriebsfertiger Anschluss einer aktiven optischen Einweg-Lichtschranke (Sender und Empfänger) im Durchfahrtsbereich des Tores zur Erhöhung der Betriebssicherheit und als zwingende Voraussetzung für einen automatischen Torschluss. Technische Mindestanforderungen: - System:Einweg-Lichtschranke bestehend aus einem Sender und einem Empfänger in getrennten Gehäusen (kein Reflexions-Spiegel-System zur Vermeidung von Fehlfunktionen durch Blendung). - Gehäuse:Staub- und spritzwassergeschützt, Schutzart mindestens IP 65. Robustes Gehäuse zur Montage in der Torzarge oder auf dem Mauerwerk im bodennahen Bereich (Montagehöhe ca. 20-30 cm über OKFF). - Kollisionsschutz:Inklusive robuster Schutzhauben oder Rammschutzwinkel aus verzinktem Stahlblech zur Vermeidung von mechanischen Beschädigungen durch Fahrzeuge. - Funktion:Sofortiger Stopp und Reversierung (vollständige Toröffnung) der Torfahrt bei Unterbrechung des Lichtstrahls während der Schließbewegung. Einschließlich Verlegung der Systemkabel in Schutzrohr oder auf Putz im Installationskanal zum Antrieb, Montage des Rammschutzes, präziser optischer Ausrichtung und Anschluss an die Antriebssteuerung.
02.__.0040
Sicherheits-Lichtschranke (IP 65, Rammschutz)
2,00
Stk
02.__.0050 Vandalismussicherer digitaler Codetaster Vandalismussicherer digitaler Codetaster für den Außenbereich Lieferung, Montage und betriebsfertiger Anschluss eines elektronischen Codetasters zur schlüssellosen Aktivierung des Torantriebs von außen mittels PIN-Code. Technische Mindestanforderungen: - Gehäuse:Äußerst robustes, witterungsbeständiges und vandalismussicheres Metallgehäuse mit einer Schutzart von mindestens IP 54, geeignet für die ungeschützte Außenmontage. - Tastatur:Hinterleuchtete Metalltasten für komfortable Bedienung bei Dunkelheit. Abnutzungsresistente Tastenbeschriftung. - Sicherheitsmerkmale:Getrennte Auswerteeinheit im gesicherten Innenbereich (Vermeidung von Manipulationen durch Kurzschließen des Tasters im Außenbereich). Alternativ verschlüsselte Funkübertragung (Funk-Codetaster 868 MHz mit Rolling Code). - Kapazität:Speicherung von mindestens 3 verschiedenen Zugangscodes zur Vergabe individueller Berechtigungen (z. B. für Bewohner, Hausmeister, Wartungsdienst). Inklusive Befestigung am Außenmauerwerk (ggf. unter Berücksichtigung des WDVS mit wärmebrückenfreien Spezialdübeln), Einmessen, Kabelverlegung bzw. Anlernen per Funk an die Antriebssteuerung, Programmierung der Master- und Benutzercodes sowie Funktionsprüfung.
02.__.0050
Vandalismussicherer digitaler Codetaster
2,00
Stk
02.__.0060 Inbetriebnahme, Kraftmessung und Fachbauleitung Inbetriebnahme, messtechnische Kraftprüfung und Fachbauleitung Komplette, betriebsfertige Übergabe der gesamten Toranlagen einschließlich aller Sicherheitsprüfungen und Dokumentationen gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Leistungsumfang: - Inbetriebnahme:Fachgerechte Erstinbetriebnahme aller Torkomponenten, Antriebe, Steuerungen und Zubehörteile. - Sicherheitsprüfung:Überprüfung aller aktiven und passiven Sicherheitseinrichtungen (Kraftabschaltung, Lichtschranken, Notentriegelungen). - Schließkraftmessung:Gesetzlich vorgeschriebene Messung der dynamischen und statischen Schließkräfte an den Hauptschließkanten gemäß DIN EN 12453 und DIN EN 12445 mittels geeichtem Kraftmessgerät. - Dokumentation:Erstellung und Übergabe eines detaillierten Prüfprotokolls und Prüfberichts, eines torspezifischen Prüfbuchs zur jährlichen UVV-Prüfung sowie der CE-Konformitätserklärung des Gesamtsystems. - Fachunternehmererklärung:Ausstellung und Übergabe der rechtsverbindlichen Fachunternehmererklärung zur Vorlage bei der Bauaufsicht sowie zur Erfüllung der KfW-Effizienzhaus-Nachweise. - Einweisung:Ausführliche Einweisung des Auftraggebers, der Bauleitung und des Hausmeisters in die Bedienung, die Notentriegelung und die Wartungsintervalle. Die Leistung gilt als Pauschale für beide Toranlagen des Objekts.
02.__.0060
Inbetriebnahme, Kraftmessung und Fachbauleitung
1,00
kpl