1 Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
1.1 Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
2 Estricharbeiten
2.1 Vorbereiten des Untergrundes
Vorbereiten des Untergrundes
2.2 Wärmedämmung / Trittschalldämmung
Wärmedämmung / Trittschalldämmung
2.3 Hartstoffestrich, EG
2.4 Zementheizestrich (CT)
2.5 Zementestrich (CT)
2.6 Sonstiges
3 Estricharbeiten, TRH
Bauteil: Treppenhaus Bauteil: Treppenhaus
3.1 Vorbereiten des Untergrundes
Vorbereiten des Untergrundes
3.2 Wärmedämmung / Trittschalldämmung, TRH
Wärmedämmung / Trittschalldämmung, TRH
3.3 Zementestrich (CT), TRH
3.4 Sonstiges
4 Besondere Leistungen
4.1 Besondere Leistungen
5 Untergrundausgleich, Zulagen
Untergrundausgleich, Zulagen
5.1 Untergrundausgleich
5.2 Zulagen
6 Stundenlohnarbeiten
Abrechnungshinweise Stundenlohnarbeiten Abrechnungshinweise Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind nur auf Anweisung des AG/
seiner
Bauleitung auszuführen. Für nicht ausdrücklich
abgeforderte
Stundenlohnarbeiten besteht keinerlei
Vergütungsanspruch des AN.
Spätestens am folgenden Arbeitstag nach Ausführung sind
die vollständigen Stundenzettel 2-fach, unter Angabe
des Namens und Berufsbezeichnung des Arbeiters, der
ausgeführten Arbeiten und ggf. Materialaufstellung der
Bauleitung vorzulegen.
Die Nachweise über Stundenlohnarbeiten müssen
enthalten:
1. Name, Beruf und tägliche Stundenleistung der im
Tagelohn
beschäftigten Personen
2. Aufstellung über die Verwendung der besonders zu
vergütenden Materialien und Baustoffe
3. Aufstellung und Beschreibung der ausgeführten
Leistungen
Sie gelten erst nach Bestätigung und Unterschrift durch
die
Bauleitung als anerkannt. Die Stunden sind im
Bautagebuch
einzutragen. Eine Abzeichnung des Bautagebuches
bedeutet
keine Anerkenntnis der Stunden. Nicht fristgemäß
vorgelegte
Stundenzettel werden nicht anerkannt.
Später verdeckte oder untergegangene Leistungen
Werden Leistungen in Form von Stundenlohnarbeiten
erbracht, die später nicht mehr nachvollziehbar sind
(Abbruchleistungen, später überdeckte Leistungen), so
sind vom AN geeignete Maßnahmen zur Dokumentation der
erbrachten Leistung zu ergreifen, beispielsweise eine
Fotodokumentation mit Handykamera. Kann der AN seinen
Vergütungsanspruch mangels Beleg über die
Leistungserbringung nicht belegen, so entfällt die
Vergütung!
Nicht vergütet werden
- Aufsichtsstunden (Bauleiter, Polier o. ä)
- Überstundenzuschäge
- Anmarsch, Fahrzeiten, Materialbesorgung
- Materialtransport, Gerätetransport
- Sonstige Vorbereitungsarbeiten, wie Werkzeuge
herrichten
u. ä.
Vergütet wird
Die tatsächlich am Arbeitsplatz anfallende Arbeitszeit,
verwendetes Material für diese Leistungen (nach LV oder
nachrangig Tagespreis des Baustoffhandels).
Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst
sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen
Lohn einschl.:
- Lohn- und Gehaltskosten
- alle Sozialkosten
- Erschwernis- und sonstige Zuschläge
- Lohnnebenkosten (Auslösungen, Wegegelder,
Unterkunfts- und Übernachtungsgelder usw.)
- Wagnis und Gewinn
Eine Einrechnung der Stundenlohnarbeiten in die LV-
Summe
(Angebot bzw. Auftrag) berechtigt nicht zur Ausführung
dieser
Arbeiten. Die Leistungen sind als Eventualposition zu
verstehen und können ggf. auch unausgeführt bleiben, in
diesem Fall erfolgt dann keine Abrechnung.
Abrechnungshinweise Stundenlohnarbeiten
6._.10 Stundensatz: Fachwerker Stundensatz fü Leistungen, welche nicht in den
Positionen
erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der
Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Fachwerker
6._.20 Stundensatz: Bauhelfer Stundensatz fü Leistungen, welche nicht in den
Positionen
erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der
Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Bauhelfer