Kanalsanierung
Rottweil, Sanierung und Stilllegung Hbf
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 BAUSTELLENEINRICHTUNG
01
BAUSTELLENEINRICHTUNG
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
03 AUFRECHTERHALTUNG DER VORFLUT
03
AUFRECHTERHALTUNG DER VORFLUT
Vorbemerkung - Aufrechterhaltung der Vorflut Vorbemerkung - Aufrechterhaltung der Vorflut Die Positionen des Titels beinhalten die Abwasserüberleitungen und Abwasserumleitungen in bestehenden Entwässerungskanälen einschließlich aller einbindenden Anschlussleitungen. Der Auftragnehmer hat während der Dauer der Sanierungsarbeiten die schadlose Entsorgung der anfallenden Abwässer zu gewährleisten. Ein Überstau von Abwasser ist auszuschließen. Ein Überpumpbetrieb für das Abwasser hat mit geeigneten Pumpen und Schläuchen zu erfolgen. Während der Dauer der Abwasserüberleitung ist vom AN ein jederzeit erreichbarer Bereitschaftsdienst einzurichten und vorzuhalten. Alle erforderlichen Leistungen sind in die Leistungspositionen des Titels einzurechnen. Vor Beginn der Sanierungsarbeiten ist die betriebsbereite Anlage durch die örtliche Bauüberwachung abzunehmen. Der Betrieb und die Überwachung der Anlage ist zu dokumentieren. Die Dokumentation dient als Nachweis für die Abrechnung. Die Positionen zum temporären Einbau von Absperrelementen, kommt nur zum Tragen, wenn keine Aufrechterhaltung der Vorflut mittels Pumpbetrieb erforderlich ist. Hierbei muss sichergestellt sein, dass keine Schäden durch Rückstau entstehen können.
Vorbemerkung - Aufrechterhaltung der Vorflut
03.01 Abwasserumleitung / Vorflutsicherung
03.01
Abwasserumleitung / Vorflutsicherung
04 KANALREINIGUNG UND INSPEKTION VOR SANIERUNG
04
KANALREINIGUNG UND INSPEKTION VOR SANIERUNG
04.01 Kanalreinigung vor der Sanierung und zur Nacherfassung
04.01
Kanalreinigung vor der Sanierung und zur Nacherfassung
04.02 Kanalinspektion vor der Sanierung
04.02
Kanalinspektion vor der Sanierung
04.03 Kanalinspektion zur Nacherfassung
04.03
Kanalinspektion zur Nacherfassung
05 REPARATURVERFAHREN IN GESCHLOSSENER BAUWEISE
05
REPARATURVERFAHREN IN GESCHLOSSENER BAUWEISE
05.01 Robotertechnik
05.01
Robotertechnik
05.04 Injektionsverfahren
05.04
Injektionsverfahren
06 RENOVIERUNG IN GESCHLOSSENER BAUWEISE
06
RENOVIERUNG IN GESCHLOSSENER BAUWEISE
06.01 Vor Ort härtendes Schlauch-Lining
06.01
Vor Ort härtendes Schlauch-Lining
06.02 Schlauchlining im Druckbereich der Gleise
06.02
Schlauchlining im Druckbereich der Gleise
07 SCHACHTRENOVIERUNG /-REPARATUR
07
SCHACHTRENOVIERUNG /-REPARATUR
Vorbemerkung - Schachtrenovierung und -reparatur Vorbemerkung - Schachtrenovierung und -reparatur Für die Sanierung von Bauwerken sind folgende Normen und Regeln neuster Fassung Vertragsbestandteil: DIN EN 13380, DWA-A 143-17. Die technischen Merkblätter der zur Anwendung kommenden Kunstharze und Mörtel sind auf der Baustelle zur Einsicht vorzuhalten. Die verwendeten Mörtel und Harze müssen sulfat-, abwasserbeständig und feuchtigkeitsunempfindlich sein. Eignung der Mörtel entsprechend der aktuellen DIN19573. Prüfzeugnisse und Nachweise der Umweltverträglichkeit sind dem AG zu übergeben. Technische Umsetzung nach Wahl des AN. Folgende besondere Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen und können nicht gesondert abgerechnet werden: Von den Sanierungsstellen bzw. Schächten sind jeweils Fotos zu machen, die den Zustand vor und nach der Sanierung sowie evtl. erforderliche Zwischenschritte zeigen. Einschließlich aller erforderlichen Geräte, Nebenleistungen und Materialien. Bei den Arbeiten anfallendes Abbruchgut, Bauschutt, Fräsgut etc.ist immer aufzunehmen, abzutransportieren und fachgerecht zu entsorgen. Das Aufnehmen und der Transport einschließlich ggf. erforderlicher Lagerung und Behältnisse sind in den einzelnen Positionen einzukalkulieren. Die fachgerechte Entsorgung aller anfallenden Stoffe erfolgt entsprechend den Vorbemerkungen des Titels 'Entsorgung' und wird gesondert vergütet.
Vorbemerkung - Schachtrenovierung und -reparatur
07.01 Bauwerksreinigung vor Sanierung und zur Nacherfassung
07.01
Bauwerksreinigung vor Sanierung und zur Nacherfassung
07.02 Schachtinspektion zur Nacherfassung
07.02
Schachtinspektion zur Nacherfassung
07.03 Abwasserschächte und -bauwerke allgemein
07.03
Abwasserschächte und -bauwerke allgemein
07.04 Abwasserschächte und -bauwerke aus Beton/Stahlbeton
07.04
Abwasserschächte und -bauwerke aus Beton/Stahlbeton
07.05 Abwasserschächte und -bauwerke aus Mauerwerk
07.05
Abwasserschächte und -bauwerke aus Mauerwerk
18 ENTSORGUNG
18
ENTSORGUNG
18.09 Transport und Entsorgung von Siedlungsabfällen (AVV 20)
18.09
Transport und Entsorgung von Siedlungsabfällen (AVV 20)
19 QUALITÄTSNACHWEISE / DOKUMENTATION
19
QUALITÄTSNACHWEISE / DOKUMENTATION
19.03 Dichtheitsprüfung
19.03
Dichtheitsprüfung
20 ARBEITEN AUF NACHWEIS
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ARBEITEN AUF NACHWEIS
Vorbemerkung - Arbeiten auf Nachweis Vorbemerkung - Arbeiten auf Nachweis Sämtliche Stundenlohnarbeiten sind nur auf Anordnung des AGs durchzuführen. Der Personal- und Maschineneinsatz ist vor Ausführung mit dem AG abzustimmen. Vom AG verursachte, nicht angeordnete Stundenlohnarbeiten sind in geeigneter Form anzuzeigen und zu dokumentieren, anderenfalls nur auf besondere Anweisung des AG, einschließlich Personalkosten. In den nachfolgend aufgeführten Stundensätzen / Einheitspreisen sind alle gesetzlichen und innerbetrieblichen Zulagen, sowie alle Zuschläge für Kosten, Gewinn und Wagnis usw., einschl. der Nebenkosten wie Auslösungen, Fahrtkosten und Fahrtzeiten, Aufsichtspersonal usw. einzukalkulieren. Maßgebend beim Personaleinsatz ist nicht die innerbetriebliche Qualifikation des Mitarbeiters, sondern die Art der auszuführenden Arbeit. Die Eingruppierung der gewerblichen Arbeitnehmer entspricht der Lohngruppen im Baugewerbe nach BRTV Der Verrechnungssatz ist unter Beachtung der preislichen Vorschriften zu ermitteln. Er gilt unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden. Zu den Stundenlohnarbeiten der Geräte inkl. Bedienung gehören auch Transport- und Verladezeiten (Rangierfahrten). Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich geleisteten Stunden. Die Stundennachweise sind täglich von der Bauleitung gegenzuzeichnen. Später eingereichte Stundennachweise können nicht mehr anerkannt werden.
Vorbemerkung - Arbeiten auf Nachweis
20.01 Arbeitskräfte
20.01
Arbeitskräfte
20.02 Geräte inkl. Bedienung
20.02
Geräte inkl. Bedienung