01 BAUSTELLENEINRICHTUNG
01.01 Baustelleneinrichtung
03 AUFRECHTERHALTUNG DER VORFLUT
AUFRECHTERHALTUNG DER VORFLUT
Vorbemerkung - Aufrechterhaltung der Vorflut Vorbemerkung - Aufrechterhaltung der Vorflut
Die Positionen des Titels beinhalten die
Abwasserüberleitungen und Abwasserumleitungen in
bestehenden Entwässerungskanälen einschließlich aller
einbindenden Anschlussleitungen.
Der Auftragnehmer hat während der Dauer der
Sanierungsarbeiten die schadlose Entsorgung der
anfallenden Abwässer zu gewährleisten. Ein Überstau von
Abwasser ist auszuschließen.
Ein Überpumpbetrieb für das Abwasser hat mit geeigneten
Pumpen und Schläuchen zu erfolgen.
Während der Dauer der Abwasserüberleitung ist vom AN
ein jederzeit erreichbarer Bereitschaftsdienst
einzurichten und vorzuhalten. Alle erforderlichen
Leistungen sind in die Leistungspositionen des Titels
einzurechnen.
Vor Beginn der Sanierungsarbeiten ist die
betriebsbereite Anlage durch die örtliche
Bauüberwachung abzunehmen.
Der Betrieb und die Überwachung der Anlage ist zu
dokumentieren. Die Dokumentation dient als Nachweis für
die Abrechnung.
Die Positionen zum temporären Einbau von
Absperrelementen, kommt nur zum Tragen, wenn keine
Aufrechterhaltung der Vorflut mittels Pumpbetrieb
erforderlich ist. Hierbei muss sichergestellt sein,
dass keine Schäden durch Rückstau entstehen können.
Vorbemerkung - Aufrechterhaltung der Vorflut
03.01 Abwasserumleitung / Vorflutsicherung
Abwasserumleitung / Vorflutsicherung
04 KANALREINIGUNG UND INSPEKTION VOR
SANIERUNG
KANALREINIGUNG UND INSPEKTION VOR
SANIERUNG
04.01 Kanalreinigung vor der Sanierung und zur
Nacherfassung
Kanalreinigung vor der Sanierung und zur
Nacherfassung
04.02 Kanalinspektion vor der Sanierung
Kanalinspektion vor der Sanierung
04.03 Kanalinspektion zur Nacherfassung
Kanalinspektion zur Nacherfassung
05 REPARATURVERFAHREN IN GESCHLOSSENER
BAUWEISE
REPARATURVERFAHREN IN GESCHLOSSENER
BAUWEISE
05.01 Robotertechnik
05.04 Injektionsverfahren
06 RENOVIERUNG IN GESCHLOSSENER BAUWEISE
RENOVIERUNG IN GESCHLOSSENER BAUWEISE
06.01 Vor Ort härtendes Schlauch-Lining
Vor Ort härtendes Schlauch-Lining
06.02 Schlauchlining im Druckbereich der
Gleise
Schlauchlining im Druckbereich der
Gleise
07 SCHACHTRENOVIERUNG /-REPARATUR
SCHACHTRENOVIERUNG /-REPARATUR
Vorbemerkung - Schachtrenovierung und -reparatur Vorbemerkung - Schachtrenovierung und -reparatur
Für die Sanierung von Bauwerken sind folgende Normen
und Regeln neuster Fassung Vertragsbestandteil:
DIN EN 13380, DWA-A 143-17.
Die technischen Merkblätter der zur Anwendung kommenden
Kunstharze und Mörtel sind auf der Baustelle zur
Einsicht vorzuhalten. Die verwendeten Mörtel und Harze
müssen sulfat-, abwasserbeständig und
feuchtigkeitsunempfindlich sein. Eignung der Mörtel
entsprechend der aktuellen DIN19573.
Prüfzeugnisse und Nachweise der Umweltverträglichkeit
sind dem AG zu übergeben.
Technische Umsetzung nach Wahl des AN.
Folgende besondere Leistungen sind in die
Einheitspreise einzurechnen und können nicht gesondert
abgerechnet werden:
Von den Sanierungsstellen bzw. Schächten sind jeweils
Fotos zu machen, die den Zustand vor und nach der
Sanierung sowie evtl. erforderliche Zwischenschritte
zeigen.
Einschließlich aller erforderlichen Geräte,
Nebenleistungen und Materialien.
Bei den Arbeiten anfallendes Abbruchgut, Bauschutt,
Fräsgut etc.ist immer aufzunehmen, abzutransportieren
und fachgerecht zu entsorgen. Das Aufnehmen und der
Transport einschließlich ggf. erforderlicher Lagerung
und Behältnisse sind in den einzelnen Positionen
einzukalkulieren.
Die fachgerechte Entsorgung aller anfallenden Stoffe
erfolgt entsprechend den Vorbemerkungen des Titels
'Entsorgung' und wird gesondert vergütet.
Vorbemerkung - Schachtrenovierung und -reparatur
07.01 Bauwerksreinigung vor Sanierung und zur
Nacherfassung
Bauwerksreinigung vor Sanierung und zur
Nacherfassung
07.02 Schachtinspektion zur Nacherfassung
Schachtinspektion zur Nacherfassung
07.03 Abwasserschächte und -bauwerke allgemein
Abwasserschächte und -bauwerke allgemein
07.04 Abwasserschächte und -bauwerke aus
Beton/Stahlbeton
Abwasserschächte und -bauwerke aus
Beton/Stahlbeton
07.05 Abwasserschächte und -bauwerke aus
Mauerwerk
Abwasserschächte und -bauwerke aus
Mauerwerk
18 ENTSORGUNG
18.09 Transport und Entsorgung von
Siedlungsabfällen (AVV 20)
Transport und Entsorgung von
Siedlungsabfällen (AVV 20)
19 QUALITÄTSNACHWEISE / DOKUMENTATION
QUALITÄTSNACHWEISE / DOKUMENTATION
19.03 Dichtheitsprüfung
20 ARBEITEN AUF NACHWEIS
Vorbemerkung - Arbeiten auf Nachweis Vorbemerkung - Arbeiten auf Nachweis
Sämtliche Stundenlohnarbeiten sind nur auf Anordnung
des AGs durchzuführen.
Der Personal- und Maschineneinsatz ist vor Ausführung
mit dem AG abzustimmen.
Vom AG verursachte, nicht angeordnete
Stundenlohnarbeiten sind in geeigneter Form anzuzeigen
und zu dokumentieren, anderenfalls nur auf besondere
Anweisung des AG, einschließlich Personalkosten.
In den nachfolgend aufgeführten Stundensätzen /
Einheitspreisen sind alle gesetzlichen und
innerbetrieblichen Zulagen, sowie alle Zuschläge für
Kosten, Gewinn und Wagnis usw., einschl. der
Nebenkosten wie Auslösungen, Fahrtkosten und
Fahrtzeiten, Aufsichtspersonal usw. einzukalkulieren.
Maßgebend beim Personaleinsatz ist nicht die
innerbetriebliche Qualifikation des Mitarbeiters,
sondern die Art der auszuführenden Arbeit.
Die Eingruppierung der gewerblichen Arbeitnehmer
entspricht der Lohngruppen im Baugewerbe nach BRTV
Der Verrechnungssatz ist unter Beachtung der
preislichen Vorschriften zu ermitteln. Er gilt
unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden.
Zu den Stundenlohnarbeiten der Geräte inkl. Bedienung
gehören auch Transport- und Verladezeiten
(Rangierfahrten).
Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich geleisteten
Stunden.
Die Stundennachweise sind täglich von der Bauleitung
gegenzuzeichnen.
Später eingereichte Stundennachweise können nicht mehr
anerkannt werden.
Vorbemerkung - Arbeiten auf Nachweis
20.01 Arbeitskräfte
20.02 Geräte inkl. Bedienung