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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Objektkurzbeschreibung Objektkurzbeschreibung
Bauherr:
Annette und Patrick Reich
Ohmstraße 11
80802 München
Baugrundstück:
Veterinärstraße 8
80539 München
Kurzbaubeschreibung
Ein bestehendes, unter Denkmalschutz stehendes Mehrfamilienhaus
(Baujahr ca. 1830, Aufstockung ca. 1927, Teilunterkellerung ca. 1800)
wird umfassend saniert, zu einem Einfamilienhaus umgebaut
und durch rückwärtige Neubauten sowie eine vollständige Unterkellerung erweitert.
1. Umbau Bestandsgebäude
Unterfangung der Außenwände
Unterkellerung bislang nicht unterkellerter Gebäudeteile
Abbruch bestehender Kellertreppe und Neubau Kellertreppe inkl. Anbau EG
Herstellung neuer WU-Bodenplatte über gesamte Bestandsfläche
Abbruch Decke über KG unter Erhalt bestehendes Gewölbe
Einbau neuer Deckenkonstruktion
Abfangung tragender Wände
Herstellung Aufzugschacht inkl. Aufzug
Teilabbruch Innenwände und neue Türöffnungen
Teilabbruch Decke DG, Verstärkung Holzbalkendecken
Dachgeschossausbau:
Dämmung, Verstärkung und Verkleidung Dachtragwerk
Abbruch bestehender Gauben
Einbau Dachflächenfenster
Anbau Balkone
2. Energetische Sanierung Bestandsgebäude
Erneuerung Fenster und Außentüren
Außenwanddämmung (Dämmputz, teilweise innenseitig)
Erneuerung Innenputze
Feuchtesanierung Keller inkl. Abdichtung außen
teilweise Injektion / Verpressung innen
Komplette Erneuerung TGA:
Elektro
Heizung
Lüftung
Klimatisierung
Innentüren:
Ergänzung, Aufarbeitung und teilweise Erneuerung
nach historischem Vorbild
3. An- und Neubauten
Anbauten am Denkmal
Erweiterung Treppenhaus mit neuer Kellertreppe
(eingeschossiger Massivbau, Blechdach)
Verbindungsgang zum Neubau
(eingeschossig, einseitig verglast)
Verbindungssteg im 1. OG
Neubau südliche Grundstücksgrenze
Zweigeschossiger Massivbau mit Satteldach
Dach als "Sargdeckel"-Konstruktion
(geneigte Stahlbetondecke mit Dachaufbau)
Verbindungsgebäude östliche Grundstücksgrenze
Eingeschossig mit Flachdach und Dachterrasse
Großflächige Schiebefensteranlage über gesamte Breite
Unterkellerung
Vollständige Unterkellerung aller Bauteile
(Bestand und Neubau)
Umschließung durch Bohrpfahlwände
inkl. Unterfangung Nachbarbebauung und Wasserhaltung
Unterkellerung Hof / Zwischenbau:
Wellness- und Poolbereich
Tieferlegung Bodenplatte
4. Denkmalschutz / Bestandserhalt
Nicht erneuert werden:
Stuckfassade Veterinärstraße inkl. Dachaufbau
Ein Holzfenster 3. OG
Teilweise Innentürzargen und Türblätter
Bemalte Dielenböden 1. und 2. OG
Treppenhaus vollständig (Holztreppe, Podeste, Geländer)
Bestandsdachtragwerk
Hinweis:
Diese Bauteile sind während der Bauzeit zu schützen.
Schutzmaßnahmen sind vor Ausführung abzustimmen.
Baustellensituation
Lage: Veterinärstraße 8, München
Zufahrt über:
Veterinärstraße
Kaulbachstraße
Zusätzliche Zufahrt:
Flurstück Nr. 3542 (Geh- und Fahrtrecht)
Nutzung durch Dritte jederzeit zu berücksichtigen
Gefährdungen und Beeinträchtigungen sind auszuschließen
Anlieferung/Abtransport nur nach Abstimmung Bauleitung
Baustelleneinrichtung:
Lagerflächen Veterinärstraße und Kaulbachstraße
nur eingeschränkte Flächen auf Grundstück
Kranstellung:
Untendreher im späteren Hofbereich
Hinweis:
Baustelleneinrichtung im Detail abzustimmen
sehr eingeschränkte Parkmöglichkeiten
Empfehlung:
Besichtigung der Baustelle vor Angebotsabgabe dringend empfohlen
Gebäudedaten
Bestand
KG, EG, 1.-3. OG, Zwischengeschoss, DG
Traufhöhe: ca. 14,10 m
Firsthöhe: ca. 18,40 m
Nutzung ca. 660 m²
Neubau
KG, EG, 1. OG, DG
Traufhöhe: ca. 6,00 m
Firsthöhe: ca. 9,65 m
Zwischengebäude
EG + Dachterrasse
Brüstung ca. 4,20 m
Nutzung Bestand
KG: Technik, Lager, Ruheraum
EG: Eingang, Küche, Esszimmer
OG: Kinderzimmer, Bäder, Ankleiden
OG: Elternbereich, Bad, HWR
OG: Wohnen, Bar, WC, Abstellraum
DG/Zwischengeschoss: Arbeiten, Bad
Nutzung Neubau
KG: Wellness, Technik, Lager
EG: Durchgang, Essen, Garage, Müll
OG: Multifunktion, Bad, Terrasse
OG: Galerie
Objektkurzbeschreibung
01 Sanitäre Kanalbauarbeiten außerhalb Gebäude
01
Sanitäre Kanalbauarbeiten außerhalb Gebäude
Allgemeine Vertragsbedingungen VERTRAGSBEDINGUNGEN
VERTRAGSINHALT
Vertragsbestandteile sind das Auftragsschreiben
(= Bauvertrag), das Leistungsverzeichnis einschl.
Vertragsbedingungen und der ergänzenden techn. Vorbemerkungen, Planungs- und Ausführungs- unterlagen, die "VOB" Teil B und C in der bei Vertragsabschluß gültigen Fassung sowie das Angebot des Auftragnehmers. Die Liefer- und Geschäftsbedungungen des Auftragnehmers. Die Liefer- und Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind ohne Gültigkeit, wenn sie den vorliegenen Vertragsbedingungen widersprechen.
2. PREISE
Die dem Vertrag zugrundeliegenden Einheitspreise sind Festpreise einschl. aller Lohn-, Gehalts- und Materialkosten, sowie Nebenkosten. Materialpreis- oder Lohnerhöhungen während der Ausführungszeit dürfen nicht nachgefordert werden. Die Kosten für das Einrichten der Baustelle, Vorhalten und notwendiger Gerüste und Geräte sind in den Einheitspreisen enthalten, sofern nicht im LV eine eigene Position dafür vorgesehen ist.
Massenänderungen infolge von Planungs- bzw. Ausführungsänderungen verändern die Einheitspreise nicht.
Die Abrechnung erfolgt nach den Einheitspreisen des Leistungsverzeichnisses aufgrund eines vor Ort erstellten Aufmaßes.
3. AUFÜHRUNGSFRISTEN
Die im Terminplan enthaltenen, bzw. auf Blatt 1 des Leistungsverzeichnisses oder im Bauvertrag festgelegten Fristen gelten als Vertragsfristen.
Bei schuldhafter Überschreitung der Ausführungsfristen ist der Auftraggeber berechtigt, für jeden Werktag der Fristüberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,3% der Auftragssumme, insgesamt jedoch höchstens 5% der Auftragssumme einzubehalten.
4. ABNAHME UND GEWÄHRLEISTUNG
Die Abnahme wird nach Beendigung aller Arbeiten im Beisein von Auftraggeber, Auftragnehmer und Projektierungsbüro vor Ort durchgeführt. Für später unzugängliche Teile hat der Auftragnehmer rechtzeitig eine vorläufige Abnahme zu beantragen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt gemäß § 638 BGB 5 Jahre vom Tag der Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber; im übrigen richtet sich die Gewährleistung nach § 13 VOB/B Teilabnahmen bewirken den Beginn der Gewährleistungsfrist nicht.
5. VERGÜTUNG
Abschlagszahlungen werden in Höhe von 90 % des Wertes der jeweils erbrachten Leistung (prüffähige Aufstellung lt. § 14 VOB/B muß beigefügt sein) innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungseingang gewährt.
Die Schlußrechnung ist unverzüglich nach Fertigstellung der Leistung in prüffähiger Form (§ 14 VOB/B) in dreifacher Ausfertigung vorzulegen:
Die Schlußzahlung erfolgt nach den Bestimmungen und mit der Wirkung des § 16 VOB/B in Höhe von 95 % des anerkannten Rechnungsbetrages. Der Differenzbetrag in Höhe von 5 % des Rechnungsbetrages gilt als vereinbarte Sicherheitsleistung, die unverzinslich 2 Jahre vom Tage der mängelfreien Abnahme an gerechnet einbehalten wird. Es steht dem Auftragnehmer frei, über diesen Betrag eine unbefristete, unwiderrufliche und unbedingt selbstschuldnerische Bankbürgschaft bereit zu stellen.
Sämtliche Rechnungen (Abschlags- und Schlußrechnung) sind in 3-facher Ausfertigung einzureichen bei Fa. SANI-PLAN GmbH,
Heubergstr. 13 A, 83075 Bad Feilnbach-Au.
Der Autragnehmer hat mit Einreichung der Schlußrechnung Bestandspläne 3-fach kostenlos mitzuliefern.
6. GESETZLICHE VORSCHRIFTEN
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Ausführung seiner Leistung den jeweils gültigen gesetzlichen und polizeilichen Vorschriften nachzukommen. Er haftet bei Nichtbeachtung der Vorschriften allein für alle sich hieraus ergebenden Strafen Unfälle sowie Personen- oder Sachschäden.
Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen Haftpflichtansprüchen, die durch seine Arbeiten entstehen können, frei.
Der Auftraggeber haftet nicht für Verluste oder Beschädigungen durch Feuer, Wasser oder dergleichen, an Materialien oder Gegenständen, die dem Auftragnehmer oder seinen Leuten gehören, sowie an Arbeiten, solange sie nicht vom Auftraggeber übernommen sind.
Der Auftragnehmer erklärt mit der Abgabe seines Angebotes, daß er Mitglieder der zuständigen Berufsgenossenschaft ist und seinen Beitragsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Technische Vorbemerkungen TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
TIEFBAU UND GRUNDLEITUNGEN
Die Ausführung der Anlagen hat unter Berücksichtigung der einschlägigen DIN-Normen, VDI-Richtlinien, der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen nach dem jeweiligen Stand der Technik zu erfolgen.
Genehmigungen und Auflagen für Arbeiten, die der Überwachung und Kontrolle der zuständigen Behörden unterliegen, sind vor Montagebeginn einzuholen.
Dem Auftragnehmer obliegt die Überprüfung der ihm übergebenen Ausführungs-, Schlitz-und Grundleitungspläne in Verbindung mit den Ausschreibungsunterlagen gemäß VOB.
Etwaige Bedenken über die gewählte Ausführung sind schriftlich anzuzeigen.
Die Ausführungsunterlagen entsprechen dem Planungsstand bei Übergabe. Die sich danach ergebenden Änderungen hat der Auftragnehmer mit der Bauleitung abzustimmen und die Ausführungsplanung entsprechend festzuschreiben.
Der Auftragnehmer hat sich in Verbindung mit der Bauleitung mit den anderen am Bau beteiligten Firmen so abzustimmen, damit es zu keiner Behinderung der jeweiligen Gewerke kommt.
Bei allen wesentlichen Positionen sind bestimmte Fabrikate und Typen vorgeschrieben, welche vom Bauherrn und Planer in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht als die am besten geeignete befunden worden sind. Der Bieter ist daher verpflichtet, diese Produkte anzubieten und einzubauen.
Vor Bestellung und Montagebeginn sind alle sichtbaren Teile, die für die Architektur von Bedeutung sind, mit der Bauleitung bzw. Planer nochmals auf Verwendung und Einbau abzustimmen.
Auf Anforderung sind Muster zur Verfügung zu stellen bzw. Besichtigungsmöglichkeiten zu nennen.
Nach Fertigstellung der Arbeiten sind vom Auftragnehmer Bestandspläne und Unterlagen in 3-facher Ausfertigung zu übergeben.
Ansonsten gelten die vorstehenden Vertragsbedingungen.
Desweiteren sind folgende DIN-Normen zu beachten:
DIN 1960 VOB Verdingungsordnung für
Bauleistungen; Teil A;
Allgemeine Bestimmungen für
die Vergabe von Bauleistungen
DIN 1961 VOB Verdingungsordnung für
Bauleistungen; Teil B;
Allgemeine Vertragsbedin-
gungen für die Ausführung von
Bauleistungen
DIN 1986 Entwässerungsanlagen für
Teil 1..32 Gebäude und Grundstücke;
div. Bestimmungen für Bau,
Betrieb und Wohnung
DIN 4033 Ausführung von Ent-wässerungskanälen
und Leitungen aus vorgefertigten Rohren
(Wasserdichtheitsprüfung)
DIN 4109 Schallschutz von Abwasser-
Wasserversorgungsanlagen
DIN 19534 Rohre und Formteile mit Steck-
muffen aus PVC-hart für
Abwasserkanäle
DIN 1230 Steinzeugrohre und Formteile
mit Muffe
DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten
DIN 18300 einschl. der nötigen Erdarbeiten
DIN 18381 VOB, Verdingungsordnung für Bau-
leistungen; Teil C; Allgemeine
technische Vorschriften für Bau-
leistungen; Gas-, Wasser- und
Abwasser-Installationsarbeiten
innerhalb von Gebäuden
VBG 1..126 Unfallverhütungsvorschriften der ge-
werblichen Berufsgenossenschaften;
Diverse Sachbereiche und Branchen
VBG 1 Unfallverhütungsvorschriften der ge-
werblichen Berufsgenossenschaften;
allgemeine Vorschriften
NEBENLEISTUNGEN
Nebenleistungen, die ohne sep. Erwähnung im Leistungsverzeichnis, dennoch zur vertraglichen Leistung gehören und nicht sep. vergütet werden:
- Messen, Anzeichnen und Abstecken von Rohrtrassen
- Schutz- und Sicherungsmaßnahmen für Mensch und Geräte, Sichern gegen Tagwasser, Säubern aller benötigten Arbeits- und Lagerflächen
- Spülen aller neu verlegten Kanalleitungen und Anschlußstellen
- Der Auftragnehmer hat sich eigenverantwortlich über event. auf dem Grundstück vorhandenen Leitungen zu informieren.
ERDARBEITEN:
Grundlage für die Ausführung der Entwässerungskanäle und der Erdarbeiten sind DIN 18 306 und DIN 18 300 sowie alle sonstigen neuesten DIN-Vorschriften.
Dem Bieter wird angeraten, vor Abgabe seines Angebotes die Art und Beschaffenheit der Baustelle, deren räumliche Verhältnisse, Zufahrten, Lager- und Arbeitsräume sowie Gelände und Bodenbeschaffenheit in Augenschein zu nehmen.
Nachträglich gestellte Forderungen können nicht berücksichtigt werden.
Technische Vorbemerkungen
01.01 Grundleitungs- u. Kanalbauarbeiten außerhalb von Gebäuden
01.01
Grundleitungs- u. Kanalbauarbeiten außerhalb von Gebäuden
01.02 Schmutz- und Regenwasserleitungen außerhalb von Gebäuden
01.02
Schmutz- und Regenwasserleitungen außerhalb von Gebäuden
01.03 Inliner-Sanierung
01.03
Inliner-Sanierung
01.04 Regiearbeiten
01.04
Regiearbeiten
02 Sanitäre Grundleitungen innerhalb von Gebäuden
02
Sanitäre Grundleitungen innerhalb von Gebäuden
Allgemeine Vertragsbedingungen VERTRAGSBEDINGUNGEN
VERTRAGSINHALT
Vertragsbestandteile sind das Auftragsschreiben
(= Bauvertrag), das Leistungsverzeichnis einschl.
Vertragsbedingungen und der ergänzenden techn. Vorbemerkungen, Planungs- und Ausführungs- unterlagen, die "VOB" Teil B und C in der bei Vertragsabschluß gültigen Fassung sowie das Angebot des Auftragnehmers. Die Liefer- und Geschäftsbedungungen des Auftragnehmers. Die Liefer- und Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind ohne Gültigkeit, wenn sie den vorliegenen Vertragsbedingungen widersprechen.
2. PREISE
Die dem Vertrag zugrundeliegenden Einheitspreise sind Festpreise einschl. aller Lohn-, Gehalts- und Materialkosten, sowie Nebenkosten. Materialpreis- oder Lohnerhöhungen während der Ausführungszeit dürfen nicht nachgefordert werden. Die Kosten für das Einrichten der Baustelle, Vorhalten und notwendiger Gerüste und Geräte sind in den Einheitspreisen enthalten, sofern nicht im LV eine eigene Position dafür vorgesehen ist.
Massenänderungen infolge von Planungs- bzw. Ausführungsänderungen verändern die Einheitspreise nicht.
Die Abrechnung erfolgt nach den Einheitspreisen des Leistungsverzeichnisses aufgrund eines vor Ort erstellten Aufmaßes.
3. AUFÜHRUNGSFRISTEN
Die im Terminplan enthaltenen, bzw. auf Blatt 1 des Leistungsverzeichnisses oder im Bauvertrag festgelegten Fristen gelten als Vertragsfristen.
Bei schuldhafter Überschreitung der Ausführungsfristen ist der Auftraggeber berechtigt, für jeden Werktag der Fristüberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5% der Auftragssumme, insgesamt jedoch höchstens 10% der Auftragssumme einzubehalten.
4. ABNAHME UND GEWÄHRLEISTUNG
Die Abnahme wird nach Beendigung aller Arbeiten im Beisein von Auftraggeber, Auftragnehmer und Projektierungsbüro vor Ort durchgeführt. Für später unzugängliche Teile hat der Auftragnehmer rechtzeitig eine vorläufige Abnahme zu beantragen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt gemäß § 638 BGB 5 Jahre vom Tag der Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber; im übrigen richtet sich die Gewährleistung nach § 13 VOB/B Teilabnahmen bewirken den Beginn der Gewährleistungsfrist nicht.
5. VERGÜTUNG
Abschlagszahlungen werden in Höhe von 90 % des Wertes der jeweils erbrachten Leistung (prüffähige Aufstellung lt. § 14 VOB/B muß beigefügt sein) innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungseingang gewährt.
Die Schlußrechnung ist unverzüglich nach Fertigstellung der Leistung in prüffähiger Form (§ 14 VOB/B) in dreifacher Ausfertigung vorzulegen:
Die Schlußzahlung erfolgt nach den Bestimmungen und mit der Wirkung des § 16 VOB/B in Höhe von 95 % des anerkannten Rechnungsbetrages. Der Differenzbetrag in Höhe von 5 % des Rechnungsbetrages gilt als vereinbarte Sicherheitsleistung, die unverzinslich 2 Jahre vom Tage der mängelfreien Abnahme an gerechnet einbehalten wird. Es steht dem Auftragnehmer frei, über diesen Betrag eine unbefristete, unwiderrufliche und unbedingt selbstschuldnerische Bankbürgschaft bereit zu stellen.
Sämtliche Rechnungen (Abschlags- und Schlußrechnung) sind in 3-facher Ausfertigung einzureichen bei Fa. SANI-PLAN GmbH,
Heubergstr. 13 A, 83075 Bad Feilnbach-Au.
Der Autragnehmer hat mit Einreichung der Schlußrechnung Bestandspläne 3-fach kostenlos mitzuliefern.
6. GESETZLICHE VORSCHRIFTEN
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Ausführung seiner Leistung den jeweils gültigen gesetzlichen und polizeilichen Vorschriften nachzukommen. Er haftet bei Nichtbeachtung der Vorschriften allein für alle sich hieraus ergebenden Strafen Unfälle sowie Personen- oder Sachschäden.
Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen Haftpflichtansprüchen, die durch seine Arbeiten entstehen können, frei.
Der Auftraggeber haftet nicht für Verluste oder Beschädigungen durch Feuer, Wasser oder dergleichen, an Materialien oder Gegenständen, die dem Auftragnehmer oder seinen Leuten gehören, sowie an Arbeiten, solange sie nicht vom Auftraggeber übernommen sind.
Der Auftragnehmer erklärt mit der Abgabe seines Angebotes, daß er Mitglieder der zuständigen Berufsgenossenschaft ist und seinen Beitragsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Technische Vorbemerkungen TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
TIEFBAU UND GRUNDLEITUNGEN
Die Ausführung der Anlagen hat unter Berücksichtigung der einschlägigen DIN-Normen, VDI-Richtlinien, der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen nach dem jeweiligen Stand der Technik zu erfolgen.
Genehmigungen und Auflagen für Arbeiten, die der Überwachung und Kontrolle der zuständigen Behörden unterliegen, sind vor Montagebeginn einzuholen.
Dem Auftragnehmer obliegt die Überprüfung der ihm übergebenen Ausführungs-, Schlitz-und Grundleitungspläne in Verbindung mit den Ausschreibungsunterlagen gemäß VOB.
Etwaige Bedenken über die gewählte Ausführung sind schriftlich anzuzeigen.
Die Ausführungsunterlagen entsprechen dem Planungsstand bei Übergabe. Die sich danach ergebenden Änderungen hat der Auftragnehmer mit der Bauleitung abzustimmen und die Ausführungsplanung entsprechend festzuschreiben.
Der Auftragnehmer hat sich in Verbindung mit der Bauleitung mit den anderen am Bau beteiligten Firmen so abzustimmen, damit es zu keiner Behinderung der jeweiligen Gewerke kommt.
Bei allen wesentlichen Positionen sind bestimmte Fabrikate und Typen vorgeschrieben, welche vom Bauherrn und Planer in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht als die am besten geeignete befunden worden sind. Der Bieter ist daher verpflichtet, diese Produkte anzubieten und einzubauen.
Vor Bestellung und Montagebeginn sind alle sichtbaren Teile, die für die Architektur von Bedeutung sind, mit der Bauleitung bzw. Planer nochmals auf Verwendung und Einbau abzustimmen.
Auf Anforderung sind Muster zur Verfügung zu stellen bzw. Besichtigungsmöglichkeiten zu nennen.
Nach Fertigstellung der Arbeiten sind vom Auftragnehmer Bestandspläne und Unterlagen in 3-facher Ausfertigung zu übergeben.
Ansonsten gelten die vorstehenden Vertragsbedingungen.
Desweiteren sind folgende DIN-Normen zu beachten:
DIN 1960 VOB Verdingungsordnung für
Bauleistungen; Teil A;
Allgemeine Bestimmungen für
die Vergabe von Bauleistungen
DIN 1961 VOB Verdingungsordnung für
Bauleistungen; Teil B;
Allgemeine Vertragsbedin-
gungen für die Ausführung von
Bauleistungen
DIN 1986 Entwässerungsanlagen für
Teil 1..32 Gebäude und Grundstücke;
div. Bestimmungen für Bau,
Betrieb und Wohnung
DIN 4033 Ausführung von Ent-wässerungskanälen
und Leitungen aus vorgefertigten Rohren
(Wasserdichtheitsprüfung)
DIN 4109 Schallschutz von Abwasser-
Wasserversorgungsanlagen
DIN 19534 Rohre und Formteile mit Steck-
muffen aus PVC-hart für
Abwasserkanäle
DIN 1230 Steinzeugrohre und Formteile
mit Muffe
DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten
DIN 18300 einschl. der nötigen Erdarbeiten
DIN 18381 VOB, Verdingungsordnung für Bau-
leistungen; Teil C; Allgemeine
technische Vorschriften für Bau-
leistungen; Gas-, Wasser- und
Abwasser-Installationsarbeiten
innerhalb von Gebäuden
VBG 1..126 Unfallverhütungsvorschriften der ge-
werblichen Berufsgenossenschaften;
Diverse Sachbereiche und Branchen
VBG 1 Unfallverhütungsvorschriften der ge-
werblichen Berufsgenossenschaften;
allgemeine Vorschriften
NEBENLEISTUNGEN
Nebenleistungen, die ohne sep. Erwähnung im Leistungsverzeichnis, dennoch zur vertraglichen Leistung gehören und nicht sep. vergütet werden:
- Messen, Anzeichnen und Abstecken von Rohrtrassen
- Schutz- und Sicherungsmaßnahmen für Mensch und Geräte, Sichern gegen Tagwasser, Säubern aller benötigten Arbeits- und Lagerflächen
- Spülen aller neu verlegten Kanalleitungen und Anschlußstellen
- Der Auftragnehmer hat sich eigenverantwortlich über event. auf dem Grundstück vorhandenen Leitungen zu informieren.
ERDARBEITEN:
Grundlage für die Ausführung der Entwässerungskanäle und der Erdarbeiten sind DIN 18 306 und DIN 18 300 sowie alle sonstigen neuesten DIN-Vorschriften.
Dem Bieter wird angeraten, vor Abgabe seines Angebotes die Art und Beschaffenheit der Baustelle, deren räumliche Verhältnisse, Zufahrten, Lager- und Arbeitsräume sowie Gelände und Bodenbeschaffenheit in Augenschein zu nehmen.
Nachträglich gestellte Forderungen können nicht berücksichtigt werden.
Technische Vorbemerkungen
02.01 Grundleitungs- u. Kanalbauarbeiten innerhalb von Gebäuden
02.01
Grundleitungs- u. Kanalbauarbeiten innerhalb von Gebäuden
02.02 Grundleitungen innerhalb von Gebäuden aus HD-PE für SW + Lüftung
02.02
Grundleitungen innerhalb von Gebäuden aus HD-PE für SW + Lüftung
02.03 Medienrohre
02.03
Medienrohre
02.04 Regiearbeiten
02.04
Regiearbeiten