Abbruch- und Rückbauarbeiten
ROEM
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Globale Angaben zum Bauvorhaben Beschreibung des Bauvorhabens Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Ausführung der Bauarbeiten für ein Neubauvorhaben. WA 2 = 1. Bauabschnitt WA 1 = 2. Bauabschnitt 1. Angaben zur Örtlichkeit Anschrift der Baustelle: Römerstraße / Steinlestraße, 82362 Weilheim i. OB Die Baustelle befindet sich innerhalb eines bestehenden Baugebiets. Die örtlichen Gegebenheiten sind vor Angebotsabgabe vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu berücksichtigen. 2. Zufahrt und Baustellenlogistik Die Baustellenzufahrt erfolgt über das öffentliche Straßennetz. Lager-, Arbeits- und Transportflächen sind entsprechend den örtlichen Gegebenheiten zu nutzen. Der Auftragnehmer hat seine Arbeiten mit den übrigen am Bau Beteiligten abzustimmen und den Baustellenbetrieb nicht zu beeinträchtigen. Verunreinigungen öffentlicher Verkehrsflächen, die durch den Baustellenbetrieb entstehen, sind unverzüglich und ohne besondere Aufforderung zu beseitigen.
Globale Angaben zum Bauvorhaben
Allgemeine Angaben zum Objekt Allgemeine Angaben zum Objekt 1. Leistungsumfang Sämtliche Leistungen sind einschließlich Lieferung, Transport zum Einbauort, Einbau sowie aller hierfür erforderlichen Geräte, Maschinen, Hebezeuge, Hilfsmittel und Nebenleistungen zu kalkulieren. 2. Ausführung Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge, Bauteile und Elemente sind die jeweils gültigen Herstellervorschriften sowie die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. 3. Schutz vorhandener Bauteile Angrenzende Bauteile, bestehende Anlagen und Verkehrsflächen sind während der Bauausführung gegen Beschädigungen zu schützen. Schutzmaterialien werden nach Abschluss der Arbeiten Eigentum des Auftragnehmers. 4. Gerüste Sämtliche für die Leistungsausführung erforderlichen Arbeitsgerüste bis zu einer Arbeitshöhe von 3,50 m (ausgenommen Fassadengerüste) sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Gerüste sind entsprechend den geltenden Vorschriften und den Anforderungen des SiGe-Plans auszuführen. 5. Abfallentsorgung Sämtliche während der Arbeiten anfallenden Abfälle sind vom Auftragnehmer entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu sammeln, abzufahren und ordnungsgemäß zu entsorgen. Alle Transport-, Entsorgungs- und Deponiekosten sowie erforderliche Nachweise sind einzukalkulieren. 6. Arbeitsschutz und Sicherungsmaßnahmen Durch die Arbeiten des Auftragnehmers entstehende Gefahrenstellen, insbesondere Öffnungen in Decken und Wänden, Absturzkanten oder vergleichbare Gefährdungen, sind entsprechend den geltenden Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften fachgerecht zu sichern. Die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen sind bis zum Wegfall der Gefährdung vorzuhalten und auf Anweisung der Bauleitung wieder zu entfernen. Die hierfür entstehenden Kosten sind mit den Einheitspreisen abgegolten. 7. Vermessungspunkte Höhen- und Vermessungsbezugspunkte sind während der Bauzeit zu schützen. Beschädigte oder entfernte Bezugspunkte sind auf Kosten des Auftragnehmers wiederherzustellen. 8. Nebenleistungen Mehraufwendungen aufgrund der gewählten Ausführungsweise oder üblicher Bearbeitungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Zusätzliche Vergütungen werden nur für zuvor schriftlich beauftragte Nachtragsleistungen gewährt. 9. In die Einheitspreise einzurechnen sind insbesondere - witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen, - die laufende Reinigung der durch die eigenen Arbeiten verschmutzten Verkehrs- und Arbeitsflächen, - erforderliche Sicherungsmaßnahmen bei Arbeitsunterbrechungen, - sämtliche innerbetrieblichen Transporte sowie Be- und Entladevorgänge, - die Nutzung der zur Verfügung gestellten Lager- und Aufenthaltsflächen. 10. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach den Ausführungsplänen und dem gemeinsam festgestellten Aufmaß. Alle Aufmaße sind von der Bauleitung zu bestätigen. Leistungen außerhalb des Leistungsverzeichnisses dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe durch die Bauleitung ausgeführt werden. 11. Ausführungsunterlagen Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen sind vor Ausführungsbeginn eigenverantwortlich zu prüfen. Unstimmigkeiten oder Bedenken sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Erforderliche Werk-, Montage- und Detailpläne sowie Prüfzeugnisse sind rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Ausführungsbeginn, unentgeltlich digital sowie, sofern erforderlich, in Papierform vorzulegen.
Allgemeine Angaben zum Objekt
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen 1. Allgemeines Sämtliche Leistungen sind unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, der VOB/B und VOB/C, der einschlägigen DIN-Normen sowie der geltenden Fachrichtlinien und gesetzlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung auszuführen. Die Vorgaben der Landesbauordnung sowie alle sonstigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten. 2. Leistungsumfang Die in den Positionen beschriebenen Leistungen gelten, soweit im Leistungsverzeichnis nichts Abweichendes angegeben ist, als vollständig und betriebsfertig hergestellt. In die Einheitspreise sind sämtliche zur vollständigen Leistungserbringung erforderlichen Nebenleistungen einzurechnen, insbesondere Anschlüsse, Fugen, Eckausbildungen, Anpassungsarbeiten, wechselnde Bauteilgeometrien sowie alle sonstigen zur mangelfreien Ausführung erforderlichen Leistungen. Gesondert vergütet werden ausschließlich die im Leistungsverzeichnis ausdrücklich ausgewiesenen Zusatz- oder Eventualpositionen. 3. Abbruch- und Entsorgungsleistungen Sämtliche beim Abbruch anfallenden Materialien gehen, sofern nichts anderes vereinbart ist, in das Eigentum des Auftragnehmers über und sind entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu verwerten bzw. zu entsorgen. Alle hierfür erforderlichen Transport-, Entsorgungs- und Deponiekosten sowie gegebenenfalls notwendige Deklarationsanalysen und Entsorgungsnachweise sind in die Einheitspreise einzurechnen. 4. Geltungsbereich Sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes angegeben ist, gelten die ausgeschriebenen Leistungen für sämtliche betroffenen Bauabschnitte und Geschosse. 5. Ortsbesichtigung Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten der Baustelle zu informieren. Nachträgliche Mehrkostenforderungen aufgrund mangelnder Kenntnis der örtlichen Verhältnisse werden nicht anerkannt. 6. Öffentliche Flächen Soweit für die Ausführung der Leistungen öffentliche Verkehrs- oder Grundstücksflächen in Anspruch genommen werden müssen, hat der Auftragnehmer die erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen. Sämtliche hierfür anfallenden Gebühren, Auflagen sowie erforderlichen Sicherungsmaßnahmen sind in die Einheitspreise einzurechnen. 7. Behördliche Genehmigungen und Abnahmen Erforderliche behördliche Anzeigen, Genehmigungen, Abnahmen und Freigaben im Zusammenhang mit der Leistung des Auftragnehmers sind von diesem rechtzeitig zu veranlassen und vor der Fortführung der Arbeiten einzuholen. 8. Erschwernisse Sämtliche Erschwernisse der Leistungsausführung, insbesondere Arbeiten über Kopf, Arbeiten in beengten Bereichen, Kleinflächen, erschwerte Zugänglichkeit sowie alle sonstigen aus den örtlichen Gegebenheiten resultierenden Mehraufwendungen, sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Allgemeine Vorbemerkungen
Hinweis Abbrucharbeiten Hinweis Abbrucharbeiten 1. Allgemeines Alle im Leistungsverzeichnis beschriebenen Bauteile und Materialien sind fachgerecht auszubauen, abzubrechen bzw. selektiv zurückzubauen. 2. Trennung und Entsorgung Anfallende Materialien sind entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften getrennt zu erfassen, aufzunehmen, zwischenzulagern, zu verladen, abzufahren und ordnungsgemäß zu verwerten bzw. zu entsorgen. Sämtliche Transport-, Umschlag-, Verwertungs-, Entsorgungs- und Deponiekosten einschließlich der erforderlichen Nachweise sind in die Einheitspreise einzurechnen. 3. Deklaration Die Entsorgung hat gemäß den geltenden abfallrechtlichen Vorschriften zu erfolgen. Erforderliche Deklarationsanalysen, Entsorgungsnachweise und Dokumentationen sind Bestandteil der Leistung, soweit im Leistungsverzeichnis nichts anderes geregelt ist. 4. Schutzmaßnahmen Vor Beginn der Abbrucharbeiten sind alle erforderlichen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen herzustellen. Angrenzende Bauteile, Verkehrsflächen und Einrichtungen sind gegen Beschädigungen und Verschmutzungen zu schützen. Die Arbeiten sind staubarm auszuführen; erforderliche Maßnahmen zur Staubbindung sind vom Auftragnehmer vorzusehen. 5. Schadstoffe Die Ergebnisse der Bausubstanz- und Schadstoffuntersuchungen sind zu beachten. Schadstoffhaltige Materialien sind entsprechend den geltenden Vorschriften getrennt auszubauen, zu erfassen, zu transportieren und ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Bausubstanzuntersuchung KDGeo 213-25L vom 24. Juni 2025 ist verbindlicher Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses und bei der Kalkulation sowie Ausführung sämtlicher Leistungen vollständig zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe mit allen darin enthaltenen Untersuchungs- ergebnissen, Schadstofffeststellungen und Entsorgungsvorgaben vertraut zu machen.
Hinweis Abbrucharbeiten
Bauablauf Bauablauf Die Ausführung der Leistungen erfolgt in zwei getrennten Bauabschnitten. Zwischen den Bauabschnitten ist eine Unterbrechung der Arbeiten vorgesehen. Bauabschnitt 1 (WA 2): voraussichtlich 12.10.2026 bis 09.02.2027 Bauabschnitt 2 (WA 1): voraussichtlich 31.01.2028 bis 10.05.2028 Der Auftragnehmer hat seine Personal-, Geräte- und Materialeinsätze auf den Bauablauf abzustimmen. Aus der Unterbrechung zwischen den Bauabschnitten können keine zusätzlichen Vergütungsansprüche abgeleitet werden.
Bauablauf
01 Abbruch- und Rückbauarbeiten
01
Abbruch- und Rückbauarbeiten
01.01 Abbruch- und Rückbauarbeiten
01.01
Abbruch- und Rückbauarbeiten