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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkung zur Baustelle: allgemein Vorbemerkung zur Baustelle: allgemein
Objekt und Lagebeschreibung
Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Teil eines historischen Einfirsthofes, der in der Substanz auf die 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts zu datieren ist. Der südliche Gebäudeteil ist dabei der historische Wohnbereich, der nördlich daran angrenzende Bereich ursprünglich ehemals Stallbereich. Die Grundstücksgrenze verläuft durch das Gebäude innerhalb des ehemaligen Stallbereiches. Das Dachtragwerk des historischen Wohnbereichs stammt noch vom Ursprungszustand, das Dachtragwerk des Stallbereichs wurde nach 1942 nach einem Bombentreffer erneuert.
Das Gebäude ist im ehemaligen Wohnbereich teilunterkellert. Keller, Erd- und 1. Obergeschoss sind derzeit in Wohnnutzung. Das Dachgeschoss ist im Bestand nicht bewohnter Lagerbereich.
Es handelt sich um einen Ziegelbau mit vorwiegend Holzbalkendecken, im ehemaligen Stallbereich auch eine preußische Kappendecke. Die Kellerdecken im Bestand sind heterogen, Stahlbetondecken, eine Betonstein-Systemdecke und ein Teil eines historischen Gewölbes ist noch vorhanden.
Die Erschließung erfolgt derzeit über einen durchgesteckten Flur und einer einläufigen Holztreppe im Mittelbereich.
Die Dachkonstruktion ist in Wohn- und Stallbereich unterschiedlich. Im Wohnhausbereich ein Pfettendach mit liegendem Stuhl, im Stallbereich ein neueres Pfettendach mit stehendem Stuhl.
Das Grundstück mit der Flurnummer 672/1 befindet sich in der Angerbauerstraße 1 in Planegg-Martinsried. Das auf dem Grundstück befindliche Nebengebäude ist nicht Teil der Maßnahme.
Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten
Die Baustelle befindet sich an der Angerbauerstraße 1 in 82152 Planegg-Martinsried, Bearbeitungsbereich ist der südliche Teil des Hauses, die Grundstücksgrenze läuft durch das Gebäude und östlich am Gebäude entlang.
Die Zufahrt über ein Tor befindet sich westlich des Gebäudes.
Die Hoffläche östlich des Gebäudes ist Teil des Nachbargrundstücks und darf nur nach vorherige Absprache genutzt werden.
Die Zufahrtsstraße, die Angerbauerstraße, hat ein Breite von etwa 4,5m, auch das Zufahrtstor zum Grundstück hat eine Breite von 4,5m.
Der horizontale Förderweg von der Straße bis zur Eingangstür im Westen beträgt etwa 20m.
Die Fläche westlich des Gebäudes ist großteils Rasenfläche, etwa 60m² sind befestigte Fläche. Die komplette Fläche westlich des Gebäudes kann als Zufahrt, alternativ auch Lagerfläche oder Aufstellfläche für Hebezeuge verwendet werden.
Dabei sind grundsätzlich auf den Schutz der vorhandenen Bepflanzung zu achten. Die beiden großen Bäume südlich des Gebäudes und der größte Apfelbaum westlich des Gebäudes sind zusätzlich mit einem Schutzzaun zu sichern. Der Wurzelbereich dieser Bäume darf nicht als Lagerfläche verwendet werden.
Zugänglichkeit ins Gebäude:
Der Zugang zum Gebäude erfolgt im EG über zwei Türen derzeit im Bestand (Ost und West) mit einem Zugangsmaß von ca. 1x2,1m. Die Erschließung in die oberen Geschosse erfolgt über einen Treppenturm des Gerüsts und Öffnungen in der Außenwand mit vorgenanntem Format.
Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Alle östlich angrenzenden Flächen müssen freigehalten werden, für die Baustelleneinrichtung werden die westlich angrenzenden Flächen bereitgestellt.
Baustellensicherung
Die Absicherung der Baustelleinrichtungsfläche erfolgt durch den AN.
Baustelleneinrichtungsflächen und der gesamte eigentliche Baustellenbereich sind jederzeit vor Betreten durch Unbefugte zu sichern.
Schadstoffe
Vorangegangen zu den Rückbauarbeiten wurde eine Schadstoffsanierung durchgeführt. Schadstoffhaltige Materialien wurden soweit bekannt entfernt. Die Schadstofffreimessungsunterlagen sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Arbeitsbereiche
Gefahrbereiche bei Montagearbeiten sind als Nebenleistung abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, ist der Zeitraum der Absperrung, sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen.
Anschlüsse für Energie und Wasser
Bauseits wird ein Baustromkasten gestellt, für die Unterverteilung zum Einsatzort ist der AN als Nebenleistung selbst verantwortlich. Die Verbrauchskosten trägt der AG.
Der Bauwasseranschluss wird bauseits gestellt.
Aufmaße und Abrechnung
Wöchentlich bzw. zu den regelmäßigen Jour fixe Terminen sind der Bauüberwachung die Aufmaße bzw. Aufmaßzuwächse mit Aufmaßzeichnungen zu den erbrachten Leistungen nach Einzelpositionen gegliedert zu übergeben und ggf. vor Ort zu erläutern. Die Aufmaße werden gegengezeichnet und sind alleinige Grundlage für die Rechnungsstellung.
Die Rechnung samt Abrechnungsunterlagen sind per Mail über Kayser+ Böttges mit folgender Rechnungsadresse einzureichen:
Dr. Heidi Stöckl
Angerbauerstraße 1
82152 Planegg
Angaben zum Umgang mit Bestand
Mit dem Bestand ist schonend und fachgerecht umzugehen. Jegliche nicht in der Planung vorgesehene bzw. ausdrücklich durch den Bauherrn / die verantwortliche Bauüberwachung angeordneten Eingriffe in den Bestand sind vorab mit dem Bauherrn / der verantwortlichen Bauüberwachung abzustimmen. Grundsätzlich ist dem Erhalt Vorrang vor der Beseitigung zu geben.
Vorbemerkung zur Baustelle: allgemein
Angaben zur Ausführung: allgemein Angaben zur Ausführung: allgemein
Vertragsbestandteile VOB/B und VOB/C
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) sind Vertragsbestandteil.
Planunterlagen, Maße
Vom Auftragnehmer festgestellte Abweichungen des Bestandes von den vorliegenden Planunterlagen sind dem Planer unverzüglich mitzuteilen.
Alle Maße sind vom AN verantwortlich am Bauwerk zu nehmen, gegebenenfalls in Absprache mit der Tragwerksplanung, und zu prüfen. Vom Auftragnehmer festgestellte Maßabweichungen des Bestandes von den vorliegenden Planunterlagen sind dem Planer unverzüglich mitzuteilen.
Gefährdungs-/Belastungs-Analyse (GBA)
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung (GBA) seiner Arbeiten auf der Baustelle nach §§ 5,6 des Arbeitsschutzgesetzes zu erstellen. Hierbei hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Die ermittelten Lösungsmaßnahmen sind auf der Baustelle umzusetzen, die dafür erforderliche persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen und die Mitarbeiter über den Gebrauch zu unterweisen. Bei auftretenden Fragen ist die zuständige Berufsgenossenschaft zu kontaktieren.
Sicherheitseinweisung
Voraussetzung für die Aufnahme der Arbeiten ist die Kenntnisnahme der Baustellenordnung und des SiGePlans sowie das Ausfüllen und die Unterzeichnung des Dokumentes Sicherheitseinweisung. Die ausgefüllte / unterschriebene Sicherheitseinweisung ist vor Aufnahme der Arbeiten dem SiGeKo zu übergeben.
Materialentsorgung
Das Sammeln von ausgebauten nicht wiederverwendbaren Stoffen und Bauschutt in Behälter des AN, den Transport innerhalb und außerhalb der Baustelle und die Entsorgungskosten für rückgebautes Material trägt sofern in Positionen nicht anders beschrieben, grundsätzlich der AN. Dies ist in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen. Die horizontalen Förderwege betragen etwa zwischen 10-40m.
Der Abfallbegleitschein ist vom AN vorzubereiten.
Transporteinrichtungen / Gerüste
Bauseits werde keine Hebezeuge gestellt. Der Materialtransport in vertikaler und horizontaler Richtung ist vom AN zu organisieren.
Es wird ein Fassadengerüst als Arbeits- und Schutzgerüst, Breitenklasse W09, Lastklasse 4 gestellt. Die Gerüste werden von mehreren Gewerken genutzt. Vor Aufnahme der Arbeiten hat der Auftragnehmer die Gerüste im Hinblick auf ihre Eignung für die auszuführenden Arbeiten zu prüfen. Erkennbare sicherheitsrelevanten Beeinträchtigungen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Sonstige Angaben zur Bauausführung
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutschsprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Bauablauf
Die Rohbauarbeiten werden anschließend zu den Rückbauarbeiten und der Schadstoffsanierung ausgeführt.
Vor dem Abbruch von tragenden Wänden und des Estrichs im Dachgeschoss ist eine Bauzustandsicherung einzubauen.
Zunächst werden alle Arbeiten ausgeführt die ohne Gerüst ausgeführt werden können. Sobald das Gerüst aufgebaut ist werden die weiteren Arbeiten ausgeführt.
Aufenthaltsräume / WC
Die Räumlichkeiten des umzubauenden Gebäudes stehen tagsüber für den Aufenthalt der Beschäftigten des AN zur Verfügung. WC Anlagen werden bauseits nicht gestellt. Entsprechende Einrichtungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Informationen zum Bauwerk
Das Bauwerk liegt in einem Wohngebiet, ist einseitig angebaut.
Das Bauwerk ist mehrgeschossig, KG, EG, 1.OG, DG, in Mischbauweise, mit Holzbalkendecken, einer preußischen Kappendecke und tlw. Betondecken.
Leitungen
Strom-, Wasser-, und Heizleitungen sind stillgelegt. Leitungen sind tlw., in den Bauteilen die zurückgebaut werden, vorhanden und können mit abgebrochen werden.
Baustelleneinrichtung
Container dürfen nicht auf den Kanal westlich des Hauses gestellt werden.
Angaben zur Ausführung
Bei den Rückbauarbeiten handelt es sich um einen Teilabbruch, das Abbruch-/Demontageverfahren ist frei wählbar, Ausführung staubarm TRGS 559, der Einsatz von Geräten ist nicht möglich.
Der Baustofftransport über Schuttrutschen ist möglich, Schuttrutschen außen am Gebäude anbringen.
Der Baustofftransport ist erschwert durch Einschränkung des Transportweges, Durchgangsbreite über 1 bis 1,2 m, Durchgangshöhe über 2 bis 2,2 m, zulässige Flächenlast 2 kN/m2.
Transportweg von der Abbruchstelle zur Sammelstelle beträgt vertikal bis 5 m, horizontal über 30 bis 40 m.
Lagerung der Abbruch Stoffe im Behälter AN sammeln
Baugrund
Die genauen Baugrundverhältnisse können aus dem beiliegendem Bodengutachten entnommen werden.
Kampfmittel
Gemäß Aussage der Gemeinde Planegg wurde 1993 eine sog. "Orientierende Altlasten-Voruntersuchung der Altablagerungen in Planegg-Martinsried" durchgeführt. Gemäß dieser Untersuchung liegen keine Hinweise auf eine Belastung des Grundstücks vor.
Aufmaß und Fertigung Stahlbauteile
Aufgrund der an den Bestand anzupassenden Stahlbauteile muss der AN ein Aufmaß anfertigen und seine Werkstattplanung dementsprechend erstellen. Diese Werkstattplanung ist drei Wochen vor Beginn dem Bauherrn digital vorzulegen. Vorbeschriebene Leistungen sind in die Einheitspreise der folgenden Positionen einzukalkulieren.
Angaben zur Ausführung: allgemein
Baubeschreibung Grundleitungsarbeiten Baubeschreibung Grundleitungsarbeiten
Die nachfolgenden Grundleitungsarbeiten betreffen:
-Die Schmutzwasser-Grundleitungsarbeiten im Innenbereich für
Sanitäreinrichtungen aus dem Vorderhaus und dem Einliegerwohnungsbereich
unterhalb der zukünftigen neuen Bodenplatte; einschl. der Aushub- und
Verfüllarbeiten.
-Die Schmutzwasser-Grundleitungsarbeiten im Außenbereich aus dem
Vorderhaus und dem Einliegerwohnungsbereich mit den Anschlüssen an die
Bestands-Grundleitungen; einschl. der Aushub- und Verfüllarbeiten.
-Die Regenwasser-Grundleitungsarbeiten im Außenbereich für ein neues
kleines Vordach mit der Ableitung in eine stillgelegte, verfüllte Grube.
-Die Stundenlohnarbeiten und Insgemeinkosten für die Kanalarbeiten
Informationen:
-Die bestehenden Regenwasser-Schachtversickerungen werden nicht
verändert.
-Eine kurze Teilstrecke der Bestands-Außengrundleitung sowie die Gerinne
der Bestands-Revisionsschächte müssen saniert werden.
Eine Fachfirma für diese Arbeiten ist bereits beauftragt.
Diese Sanierungsmaßnahme erfolgt Ende 2026 und unabhängig von der hier
ausgeschriebenen Leistung.
Es wird empfohlen die Baustelle mit Voranmeldung bei der Bauleitung vor
der Angebotsbearbeitung zu besichtigen.
Baubeschreibung Grundleitungsarbeiten
Förderung von Einzelmaßnahmen BEG Angaben zur Förderung
Die Baumaßnahme soll durch BEG Einzelmaßnahmenförderung über die BAFA und KfW (Heizungstechnik) gefördert werden. Die dahingehenden Forderungen zur thermischen Hülle müssen erfüllt werden.
Förderung von Einzelmaßnahmen BEG
01 Allgemeine Arbeiten
01
Allgemeine Arbeiten
01.03 Rückbauarbeiten
01.03
Rückbauarbeiten
01.04 Entsorgung
01.04
Entsorgung
01.05 Durchbrüche HLS
01.05
Durchbrüche HLS