Baureinigung/Gebäudereinigung
RM-25-020 Ingelheimer Straße 12-22, Darmstadt
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
0 Vorbemerkungen
0
Vorbemerkungen
0. 6 ZTV - Baureinigunsarbeiten
0. 6
ZTV - Baureinigunsarbeiten
Zusätzliche technische  Vorbemerkungen (ZTV) Gewerk 033 Baureinigungsarbeiten Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auchohne den ausdrücklichen Zusatz: 'oder gleichwertig', immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. BGI 659 Gebäudereinigungsarbeiten BGR 208 Reinigungsarbeiten mit Infektionsgefahr in medizinischen Bereichen BGR 209 Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln BIV-Richtlinie Richtlinien für Vergabe und Abrechnung im Gebäudereiniger-Handwerk Herausgeber: Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV). Es gelten nur die Abschnitte 2, 3, 4, 5.0 und 6 der Richtlinie. Bei Widersprüchen zwischen dieser Richtlinie und den Angaben in den Vorbemerkungen oder der Leistungsbeschreibung haben diese Angaben Vorrang vor der Richtlinie. RAL-GZ 902 Gebäudereinigung - Gütesicherung Technische Richtlinie Nr. 8 Verkehrssicherheit mit Glas Herausgeber: Institut des Glaserhandwerks für Verglasungstechnik und Fensterbau, Hadamar Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: UG bis OG3 Angaben zu Stoffen und Bauteilen Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel sowie Geräte und Maschinen müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sein. Geräte und Maschinen müssen den Sicherheitsbestimmungen entsprechen und deutlich lesbare Prüfzeichen und Typschilder haben. Der Auftragnehmer hat bei der Auswahl der Reinigungs- und Pflegemittel die geltenden Umweltschutzvorschriften zu beachten. Der Auftragnehmer hat bei der Auswahl und der Verwendung von Desinfektions- und anderen Zusatzmitteln die geltenden behördlichenVorschriften und Verordnungen zu beachten. Für Produkte, die nach der Gefahrstoffverordnung gekennzeichnet sein müssen, sind dem Auftraggeber unaufgefordert die Sicherheitsdatenblätter zu übergeben. Angaben zur Ausführung Allgemeines Wenn der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgeschriebene Art der Ausführung oder Wahl der vorgegebenen Reinigungsmittel hat, hat er das dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bedenken sind auch geltend zu machen, wenn die zu bearbeitenden Flächen und Gegenstände in einem für die Ausführung ungeeigneten Zustand sind, z.B. bei ungeeigneten Temperatur- und Luftverhältnissen und bei Hindernissen. Vor Beginn der Arbeiten sind die zu reinigenden Flächen und Bauteile vom Auftragnehmer auf Beschädigungen zu untersuchen. Beanstandungen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Werden bei der Ausführung der Reinigungsarbeiten zuvor nicht erkennbare Schäden an den zu bearbeitenden Flächen sichtbar, sind diese zu dokumentieren und ist der Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen Verschmutzungen, die durch den Auftragnehmer verursacht werden, sind von ihm zu beseitigen. Die Ausführung der Arbeiten hat den Vorschriften der Berufsgenossenschaften, des Auftraggebers, der Bauaufsicht sowie den Auflagen aus Gründen der Denkmal- und Landespflege sowie des Umweltschutzes zu entsprechen. Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel, die feuergefährliche oder gesundheitsschädigende Bestandteile enthalten, sind entsprechend ihrer Eigenart zu lagern und zu verarbeiten. Nachbehandlungsmittel, wie z.B. konservierende oder hydrophobierende Mittel dürfen nur verwendet werden, wenn sie in derLeistungsbeschreibung vorgeschrieben sind. Bei Einsatz von Versiegelungsmitteln hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber schriftliche Pflegeanweisungen zu übergeben. Toiletten, Bade- und Waschräume einschließlich der Einrichtungsgegenstände sind mit desinfizierenden Mitteln zu reinigen. Regler, Sensoren, wie z.B. Thermostatventile, Raumthermostate, Bewegungsmelder, dürfen nicht verstellt werden. Mit Türschließern versehene Türen mit Brand- und Rauchschutzanforderungen dürfen nur während der Reinigungsarbeiten an den Bodenflächen im unmittelbaren Öffnungsbereich kurzfristig geöffnet festgestellt werden. Die Türen sind sofort nach Abschluss der Reinigung des Öffnungsbereiches wieder zu verschließen und Hilfsmittel zum Offenhalten, z.B. Unterlegkeile, zu entfernen. Das gilt auch, wenn mehrere Reinigungsgänge erforderlich sind und diese nicht im unmittelbaren Zusammenhang durchgeführt werden können. Weder die Türen, noch die Türschließer und die Bodenflächen dürfen durch Hilfsmittel zum Offenhalten der Türen beschädigt werden. Fensterbretter und Sohlbänke dürfen grundsätzlich nur mit lastverteilenden und vor Beschädigungen schützenden Auflagen sowie nach Absprache mit der Bauleitung betreten werden. Durch Reinigungsarbeiten vorübergehend glatte Fußbodenflächen sind abzusperren. Falls Verkehrs- und Fluchtwege davon betroffen sind, ist abschnittsweise zu arbeiten. Die Weitergabe von Schlüsseln an Dritte ist untersagt. Für die Schlüsselübergabe an Mitarbeiter ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. Der gesamte Ablauf der Dienstleistungen ist so zu dokumentieren, dass eine Identifikation und Rückverfolgbarkeit der Leistungsbestandteile gewährleistet ist. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Leistungsorganisation wie auch hinsichtlich der Leistungsvorgänge einschließlich der verwendeten Betriebsmittel und Arbeitsstoffe. Für die Ausführung und Überwachung der Dienstleistungen entsprechend den Auftragsbestimmungen und Leistungsanforderungen ist geeignetes Personal einzusetzen, das über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Durch Schulungsmaßnahmen sind die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten im jeweiligen Verantwortungsbereich des Personals zu fördern und zu überprüfen. Es ist dem Reinigungspersonal untersagt, im Gebäude zu rauchen. DerAuftragnehmer hat darauf zu achten, dass das Rauchverbot eingehalten wird. Wenn außer dem Auftragnehmer keine weiteren Auftragnehmer oder sonstige berechtigte Personen auf der Baustelle anwesend sind, hat der Auftragnehmer alle Zugangstüren beim Verlassen der Baustelle abzuschließen. Der Bauzaun ist in jedem Falle zu schließen! Das gilt auch für ein zeitweiliges Verlassen der Baustelle, z.B. während Pausen und am Ende eines Arbeitstages Angaben zur Abrechnung Nebenleistungen Reinigen der Abstellräume und Abstellschränke für Reinigungsmittel und Reinigungsgeräte. Herstellen von bis zu 5 Probeflächen in Einzelgrößen bis 2 m2, insgesamt je Reinigungsart jedoch maximal bis 1 % der zu  bearbeitenden Fläche. Abschließen der Türen vor zeitweiligem Verlassen der Baustelle, z.B. während Pausen und am Ende eines Arbeitstages sowie nach Beendigung der Reinigung und Rückgabe der Schlüssel. Vorlegen von Herstellernachweisen über die Eignung der Reinigungs-,Pflege- und Behandlungsmittel sowie von Pflegeanweisungen und Sicherheitsdatenblättern. Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen bis zu 2 m über Gelände oder Fußboden liegen, sowie von Stehleitern undAnlegeleitern bis 4 m Länge. Reinigen von Beschlägen bei der Reinigung von Fenstern, Türen und Einrichtungsgegenständen, Entfernen von Aufklebern, Entfernen von Schutzfolien einzelner Bauteile. Umstellen von leichten Einrichtungsgegenständen, z. B. Stühle, kleine Tische, Papierkörbe usw. zur Durchführung der Unterhaltsreinigung. Absperren von Räumen oder Bereichen, die während der Reinigungsarbeiten und eventuell anschließender Trockenzeiten nicht betreten werden dürfen,Aufstellen von Warnschildern bei  vorübergehender, durch die Reinigung verursachter Rutschgefahr. Beseitigen aller Verunreinigungen, die von den Arbeiten des Auftragnehmers entstanden sind. Schutz der für die Ausführung übergebenen Stoffe und Geräte vor Beschädigung und Verlust bis zur Rückgabe. Besondere Leistungen Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftraggeber Räume, die leicht verschließbar gemacht werden können, nicht zur Verfügung stellt. Prüfungen des Untergrundes, die über den Umfang gewerbeüblicher Prüfungen hinausgehen. Besondere Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen und Einrichtungsgegenständen, z. B. vollflächiges Abdecken oder Abkleben mitFolien oder Planen. Entfernen von vollflächigen Abdeckungen und Abklebungen, die nicht vom Auftragnehmer angebracht wurden. Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste und Fahrgerüste, deren Arbeitsbühnen mehr als 2 m über Gelände oder Fußboden liegen. Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Stehleitern und Anlegeleitern mit mehr als 4 m Länge, Fensterstühlen, hochziehbaren Arbeitsbühnen und -sitzen. Herbeiführen der erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse; z. B. nach dem Baurecht, Umweltrecht und Straßenverkehrsrecht. Beseitigen von Verstopfungen in Rohrsystemen, Beseitigen von Ekelerregenden oder außergewöhnlichen Verschmutzungen und Abfällen. Beseitigen von Zementschleiern. Beseitigen von hartnäckigen Verschmutzungen auf Glas- und Rahmenflächen, z. B. Bemalungen, Klebstoffe, Folien mit Ausnahme von Schutzfolien, Verkrustungen. Aufwendungen für Inanspruchnahme fremder Grundstücke, Räumlichkeiten und dergleichen, sowie fremder Leistungen oder Einrichtungen, z. B. Krananlagen und deren Bedienung. Demontage und Montage von Beleuchtungskörpern, Sonnenblenden, Vorhängen usw. sowie Ergänzung fehlender Befestigungsteile. Aufwendungen für die Befestigung der am Objekt verbleibenden Verankerungen und Absturzsicherungen. Abrechnungsregeln Der Ermittlung der Leistung - gleichgültig, ob sie nach Zeichnungen oder nach Aufmaß erfolgt - sind zugrunde zu legen für Flächen mitbegrenzenden Bauteilen die zu bearbeitende  Fläche bis zu denbegrenzenden, ungeputzten bzw. unbekleideten Bauteilen, für Flächen ohne begrenzende Bauteile deren Maße. Bei Abrechnung nach Längenmaß wird die Länge von Bauteilen in der Mittelachse ermittelt. Bei Abrechnung nach Flächenmaß werden Aussparungen, z. B. für Öffnungen, Pfeilervorlagen, Rohrdurchführungen bis zu 1,0 m2 Einzelgröße übermessen. Bei Abrechnung nach Flächenmaß werden Rahmen, Pfosten, Kämpfer und dergleichen bis zu einer Einzelbreite von 30 cm übermessen. Zu bearbeitende Flächen der Fenster, Türen und Trennwände werden nach den Konstruktionsmaßen (lichte Rohbaumaße) einseitig ermittelt. Sie sind beidseitig zu reinigen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist. Rahmen, Pfosten, Kämpfer und dergleichen werden übermessen. Bei abzurechnenden Fassadenflächen werden die Maße der Bekleidung zugrunde gelegt. Flächen von Profilen, Heizkörpern, Trapezblechen, Wellblechen und dergleichen werden, soweit Tabellen vorhanden sind, nach diesen gerechnet. Sind Tabellen nicht vorhanden, wird nach abgewickelter Fläche gerechnet. Probeflächen, die als Nebenleistung ausgeführt wurden, werden übermessen. Zu reinigende Flächen von Fensterbehängen und Vorhängen werden mit den tatsächlichen Maßen einschließlich Faltenwurf ermittelt.
Zusätzliche technische  Vorbemerkungen (ZTV)
1 Baureinigungsarbeiten
1
Baureinigungsarbeiten
Hinweis ! Bei den nachfolgend beschriebenen Bauleistungen handelt es sich um Einzelleistungen welche seitens des Bauherrn zusammen (mehrere Titel/ Positionen zeitgleich) oder zeitversetzt (nach Fertigstellung der Einzelflächen) individuell abgerufen werden, wir bitten dieses bei Ihrer Kalkulation zu berücksichtigen. Eine Ausführung der Gesamtleistung in einer zeitlich abfolgenden Zeitschiene ohne Unterbrechung kann nicht zugesichert werden.
Hinweis !
1. 1 Fassaden und Glasüberdachungen zur
1. 1
Fassaden und Glasüberdachungen zur
1. 2 Wohnungen zur Bauübergabe reinigen
1. 2
Wohnungen zur Bauübergabe reinigen
1. 3 Treppenhäuser und Laubengänge zur
1. 3
Treppenhäuser und Laubengänge zur
1. 4 Nutzflächen zur Bauübergabe reinigen
1. 4
Nutzflächen zur Bauübergabe reinigen
1. 5 Aussenanlagen reinigen
1. 5
Aussenanlagen reinigen
1. 6 Stundenlohnarbeiten
1. 6
Stundenlohnarbeiten