Baureinigung
Paul-Lincke-Straße 8, Stuttgart-Botnang
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Angaben zur Baustelle
01
Angaben zur Baustelle
Gesamtübersicht:
Gesamtübersicht:
Angaben zur Baustelle Paul-Lincke-Straße 8 Grundkonzept: Bewohnte Modernisierung eines Wohn- und Geschäftsgebäudes in Stuttgart-Botnang, mit Badsanierung, Erneuerung der Heizung, Austausch der Fenster und Fassadendämmung. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Strangsanierung inkl. Erneuerung Bäder und Heizung sowie der dazugehörigen Elektroinstallationen Diese Sanierungsmaßnahme besteht aus insgesamt 50 Wohnungen und einer Gewerbeeinheit: Paul-Lincke-Straße 8_Bauteil 1: EG & 3. OG: je 5 Wohnungen Paul-Lincke-Straße 8_Bauteil 2: EG & 32. OG: je 6 Wohnungen Paul-Lincke-Straße 8_Bauteil 3: EG & 2. OG: je 4 Wohnungen UG: 1 Gewerbeeinheit Konstruktion: - Tragende Wände aus Stahlbeton und Mauerwerk - Stahlbetondecken - Fertigteilbalkone - Flachdach Erschließung: Das Haus wird über zwei Treppenräume erschlossen. Geplante Termine: Abbruch Kelletrennwände Abstellräume im EG         ab 02.03.26 Vorbereitende Maßnahmen HLSE und HLSE Verteilung UG   ab 02.03.26 Strangsanierung Wohnungenca. 30.03.26 - 02.10.26 (max. 5 Wochen pro Strang) BE-Flächen stehen nur äußerst begrenzt zur Verfügung. Die BE ist vor Beginn mit den Behörden und dem Bauherrn abzustimmen. Firmen- und Mitarbeiterparkplätze stehen keine zur Verfügung.
Angaben zur Baustelle Paul-Lincke-Straße 8
14 Sonstiges
14
Sonstiges
14.03 Camping WC/Sonstiges
14.03
Camping WC/Sonstiges
18 Baureinigung Wohnungen und Gesamträume
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Baureinigung Wohnungen und Gesamträume
ZTV Bauendreinigung Wenn der AN Bedenken gegen die vorgeschriebene Art der Ausführung oder Wahl der vorgegebenen Reinigungsmittel hat, hat er das dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Vor Beginn der Arbeiten sind die zu reinigenden Flächen und Bauteile vom AN auf Beschädigungen zu untersuchen. Beanstandungen sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. Werden bei der Ausführung der Reinigungsarbeiten, zuvor nicht erkennbare Schäden an den zu bearbeitenden Flächen sichtbar, ist der AG unverzüglich zu benachrichtigen. Verschmutzungen, die durch den AN verursacht werden, sind von ihm zu beseitigen. Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel, die feuergefährliche oder gesundheitsschädigende Bestandteile enthalten, sind entsprechend ihrer Eigenart und unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und Verordnungen zu lagern und zu verarbeiten. Nachbehandlungsmittel, wie z.B. konservierende oder hydrophobierende Mittel dürfen nur verwendet werden, wenn sie in der Leistungsbeschreibung vorgeschrieben sind. Toiletten, Bade- und Waschräume einschließlich der Einrichtungsgegenstände sind mit desinfizierenden Mitteln zu reinigen. Regler, Sensoren, wie z.B. Thermostatventile, Raumthermostate, Bewegungsmelder, dürfen nicht verstellt werden. Mit Türschließern versehene Türen mit Brand- und Rauchschutzanforderungen dürfen nur während der Reinigungsarbeiten an den Bodenflächen im unmittelbaren Öffnungsbereich kurzfristig geöffnet festgestellt werden. Die Türen sind sofort nach Fertigstellung der Reinigung des Öffnungsbereiches wieder zu verschließen und Hilfsmittel zum Offenhalten, z.B. Unterlegkeile, zu entfernen. Das gilt auch, wenn mehrere Reinigungsgänge erforderlich sind und diese nicht im unmittelbaren Zusammenhang durchgeführt werden können. Weder die Türen, noch die Türschließer und die Bodenflächen dürfen durch Hilfsmittel zum Offenhalten der Türen beschädigt werden. Fensterbretter und Sohlbänke dürfen grundsätzlich nur mit lastverteilenden und vor Beschädigungen schützenden Auflagen sowie nach Absprache mit der Bauleitung betreten werden. Durch Reinigungsarbeiten, vorübergehend glatte Fußbodenflächen, sind abzusperren. Falls Verkehrs- und Fluchtwege davon betroffen sind, ist abschnittsweise zu arbeiten. Die Weitergabe von Schlüsseln an Dritte ist untersagt. Für die Schlüsselübergabe an Mitarbeiter ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. Der gesamte Ablauf der Dienstleistungen ist so zu dokumentieren, dass eine Identifikation und Rückverfolgbarkeit der Leistungsbestandteile gewährleistet ist. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Leistungsorganisation wie auch hinsichtlich der Leistungsvorgänge einschließlich der verwendeten Betriebsmittel und Arbeitsstoffe. Für die Ausführung und Überwachung der Dienstleistungen entsprechend den Auftragsbestimmungen und Leistungsanforderungen ist geeignetes Personal einzusetzen, das über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Durch Schulungsmaßnahmen sind die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten im jeweiligen Verantwortungsbereich des Personals zu fördern und zu überprüfen. Es ist dem Reinigungspersonal untersagt, im Gebäude zu rauchen oder die Sanitärgegenstände in den Wohnungen zu nutzen. Der AN hat darauf zu achten, dass das Rauchverbot eingehalten wird. Wenn außer dem AN keine weiteren AN oder sonstige berechtigte Personen auf der Baustelle anwesend sind, hat der AN alle Zugangstüren beim Verlassen der Baustelle abzuschließen. Das gilt auch für ein zeitweiliges Verlassen der Baustelle, z.B. während Pausen und am Ende eines Arbeitstages.
ZTV Bauendreinigung
weitere Reinigungsarbeiten neben diesen Reinigungsarbeiten sind unter dem Titel Interimscontainer weitere Reinigungsarbeiten ausgeschrieben.
weitere Reinigungsarbeiten
18.__._.001 Zwischenreinigung Der Bieter hat während der Maßnahme alle Zwischenreinigungen durchzuführen, die erforderlich sind um einen störungsfreien Ablauf (auch mit den Mietern) zu gewährleisten Zielsetzung ist es, dass am Ende jedes Arbeitstages öffentliche und private Räumlichkeiten gereinigt sind. Bei Zwischenreinigungen innerhalb der privaten Räumlichkeiten hat hier mit dem Bewohner eine protokollierte Zusammkunft zu erfolgen und der Bauleitung vorzulegen (wochenweise). Nur auf Anweisung der Bauleitung und mit deren Freigabe Die Vergütung erfolgt je WE einmal pauschal für das tägliche Reinigen der benutzten Verkehrswege 50 Wohnungen + 1 Gewerbeeinheit Kommentar für BL: je WE wird ca. 4-5 Wochen in der Sanierung sein, es soll 2-3 Mal pro Woche grob gereinigt werden, Annahme: pro WE sollten ca.15 Reinigungen insgesamt durchgeführt werden, mit Berücksichtigung 3-4 WE pro ein Mal (strangweise Sanierung).
18.__._.001
Zwischenreinigung
M
51,00
Stk
18.__._.002 Feinreinigung Feinreinigung nach Abschluss der Baumaßnahme in der gesamten Wohnung. Feinreinigen der gesamten Wohnungeinschl. aller Böden, Möbel, Küche, Heizkörper, Fenster, Türen. Die Vergütung erfolgt je WE einmal pauschal.
18.__._.002
Feinreinigung
51,00
Stk
18.__._.003 Treppenhausreinigung Die Treppenhäuser müssen an 2 Tagen pro Woche gereinigt werden, solange die Strangsanierung im Haus stattfindet. Danach wird in größeren Intervallen nach Bedarf gereinigt. -Reinigung des gesamten Treppenhauses (Bodenreinigung, sowie Treppengeländer und Leuchten) Abrechnung erfolgt je Treppenhaus und je Reinigungstag
18.__._.003
Treppenhausreinigung
176,00
d
18.__._.004 Treppenflurreinigung wie vorige Position, jedoch Reinigung der Treppenflure an 2 Tagen pro Woche Gesamtfläche UG:  70 m² EG:    128 m² 1.OG: 134 m² 2.OG: 134 m² 3.OG:  34 m² Summe:       500 m² Abrechnung erfolgt je Reinigungstag für die Gesamtfläche von 500m²
18.__._.004
Treppenflurreinigung
88,00
d
18.__._.005 Bauendreinigung Der Bieter hat nach Beendigung der Maßnahme eine vollständige Bauendreinigung durchzuführen. Dem Bieter ist bewusst, dass die Bauendreinigung Abschnittsweise / Wohnungsweise durchzuführen ist. Auch die öffentlichen Bereiche (Treppenhäuser, etc.) sind zu reinigen. Hier ist für die Kalkulation eine Kleingliedrigkeit auszugehen. Die Bauendreinigung beinhaltet die folgenden Reiningungsarbeiten: - Reinigung der Kellerböden. (Saugen und feucht  wischen) -Reinigung des gesamten Treppenhauses inkl. Flure (Bodenreinigung, sowie Treppengeländer und Leuchten) - Reinigung aller Fenster (sowohl innerhalb der Wohnungen als auch im Treppenhaus und den Kellerräumen) - Reinigung der Bäder innerhalb der Wohnungen (Sanitärgegenstände, Fliesen, Boden, Tür inkl. Rahmen) - Reinigung des Flures vor dem jeweiligen Badezimmer - Reinigung des Küchenbodens Reinigung aller waagrechten Flächen im Küchenbereich, sowie des Heizkörpers Abrechnungseinheit 50 Wohnungen+1 Gewerbeeinheit = 1 pauschal
18.__._.005
Bauendreinigung
1,00
pau
18.__._.006 wöchentliche Reinigung aller BE-Container 1 x wöchentliche Reinigung BE-Container: - Bürocontainer (Duo, 5x6m) - Besprechungsraum/Handwerker-Pausenraum (2,5x6m) 2 x wöchentliche Reinigung: - Mietarbeiter WC-Container (2,5x6m, 2 Abteile,: Herren/Frauen: insgesamt 4-5 WC-Kabine,  2 Urinale, 3-4 WT), inkl. Auffüllen von Toilettenpapier, Handtuchpapier und Seife. (Das Material wird nach Absprache mit der Bauleitung entweder bauseits bereitgestellt oder vom NU geliefert und auf Rechnung gestellt) Pauschalpreis je Woche
18.__._.006
wöchentliche Reinigung aller BE-Container
30,00
Wo
18.__._.007 abendliche Reinigung Mieter-WC/Dusch-Container 2-3 x wöchentliche Reinigung Mieter-WC/Dusch-Container 8 Einheiten, je mit Dusche, WC, WT Boden bis max 8m² von 2 - bis Max. 8 Einheiten gleichzeitig, inkl. Auffüllen von Toilettenpapier, Handtuchpapier und Seife. (Das Material wird nach Absprache mit der Bauleitung entweder bauseits bereitgestellt oder vom NU geliefert und auf Rechnung gestellt) Pauschalpreis je Woche
18.__._.007
abendliche Reinigung Mieter-WC/Dusch-Container
24,00
Wo