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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Angebotsanfrage: Zimmerer- und Holzbauarbeiten
Bauvorhaben: Energetische Sanierung +
Modernisierung + Aufstockung
Conrad-Hist-Str. 19-23
in 67346 Speyer
Bauzeit gesamte Maßnahme: 06/2026 - 03/2027
Angebotsabgabe bei: B&O Bau und Projekte GmbH
Uhlandstr. 6 in 09130 Chemnitz
einkaufchemnitz@bo-bau.de
Angebotsanfrage: Zimmerer- und Holzbauarbeiten
01 ZIMMERER- UND HOLZBAUARBEITEN - Conrad-Hist-Str. 19-23
01
ZIMMERER- UND HOLZBAUARBEITEN - Conrad-Hist-Str. 19-23
Ortsbeschreibungen und geplante Maßnahmen Beim Bauvorhaben Conrad-Hist-Str. 19-23a in 67346 Speyer handelt es sich um
ein Wohngebäude aus dem Baujahr 1958.
Die Gebäude befinden sich im Eigentum der Baugenossenschaft Speyer eG.
Die Häuser Conrad-Hist-Str. 19-23a sind unmittelbar aneinander stehende Wohnge-
bäude mit 3 Vollgeschossen, unausgebauten Dachgeschoss sowie Kellergeschoss
und drei Hauseingänge. Die Hauseingänge sind über einen befestigten Fußweg von
der Straße aus zu erreichen. Die Gesamthöhe des Wohnhauses inkl. DG beträgt
ca. 12,50 m. Das Kellergeschoss ragt ca.80-120 cm aus dem Gelände heraus.
Durch den Gebäudeversatz von ca. h= 300 cm ist das Dach nicht durchlaufend.
Bei den Blöcken handelt es sich um drei Zweispänner. Alle drei Geschosse besitzen
insgesamt sechs Wohneinheiten. Die Gesamtwohnfläche der Wohngebäude
CHS 19-23a beträgt für insgesamt 18 WEs ca. 1.338 m² (inkl. 0,5-facher Balkon-
flächen) im Bestand.
Geplant ist der Abbruch des kompletten Dachstuhl und die anschließende Erweiter-
ung durch Aufstockung um eine Wohnetage. Das neue Dach wird entgegen dem
Altbestand als Flachdach ausgeführt. Die geplante Aufstockung schafft sechs zusätz-
liche Wohneinheiten mit Balkon mit Westausrichtung.
Der durch die Aufstockung entsehende Wohnflächenzuwachs beträgt ca. 461 m²,
so dass mit Abschluss der Umbaumaßnahme für insgesamt 24 WEs eine vermiet-
bare Gesamtwohnfläche von ca. 1.799 m² zur Verfügung stehen wird (inkl. 0,5-
facher Balkonflächen).
An den Objekten sollen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen vorgenommen
werden. Alle Wohnungen werden nach der Sanierung eine Loggia bzw. einen
Vorstellbalkon haben.
Die Aufstockung erhält denselben Standard wie der darunter liegende Bestand.
Das Wohnobjekt soll so saniert werden, dass ein energetischer Standard
für den Bestand KfW 70 und für die Aufstockung KfW 55 erreicht wird.
Massnahmen Sanierung (grober Überschlag):
- Aufstockung um eine neue Wohnetage mit Flachdach (Rückbau vorh. DG mit
Satteldach, Herstellen einer Brettstapeldecke, Außenwände als Holzständer-
konstruktion in Holztafelbauweise, Gründach mit Solaranlage auf Teilflächen)
- Erneuerung der Balkone durch vorgestellte Balkonanlagen
- Austausch Fensterelemente inkl. Außenfensterbänke
(Innenfensterbänke bleiben im Bestand)
- Sanierung vorh. Rollladenkästen in allen Bestands-Etagen
- Aufsatzrollladenkästen mit Gurtbedienung für Fensterlemente in Aufstockung
- Erneuerung Kellerfenster
- Aufbringen eines Wärmedämm-Verbundsystems
- brandschutztechnische Ertüchtigung der vorh. Kellerdecke
(Laut WSN ist keine KDD vorgesehen.)
- Dämmung Kellerwände am Treppenhaus
- Strangsanierung und Modernisierung der Bäder, Vergrößerung der Bäder
durch Wegfall Flurnischen
- Erneuerung Bodenbelag in Kleinflächen sowie malermäßige Überarbeitung
der von der Sanierung betroffenen Wand- und Deckenflächen in Fluren
- Austausch Badtüren inkl. Zargen
- Austausch WE-Türen inkl. Zargen
- Erneuerung T30-Türen im Treppenhaus
- Erneuerung Kelleraußentüren (78/89)
- Sanierung der Kellerabgänge im Außenbereich (BetoSan., Geländer neu)
- Hauseingangstüren bleiben im Bestand, vorh. BK-Anlage im Seitenteil
wird jeweils um zwei Kästen für neue WEs in Aufstockung erweitert
- malermäßige Überarbeitung der Treppenhäuser (Wände, Untersichten, Decken)
- malermäßige Überarbeitung der Kellerwände und -decken im öffentlichen Bereich
- Herrichtung eines Technikraumes für Fernwärmetechnik im KG
- Erneuerung der Anlagentechnik (HLS + Elektro)
- Komplettsanierung von 6,0 Leerwohnungen (Stand 15.07.25)
Die Bauarbeiten erfolgen im bewohnten Zustand.
Ortsbeschreibungen und geplante Maßnahmen
Objektspezifische Ausführungshinweise Die vorhandene Dacheindeckung einschl. Kaminköpfe wird bis zur Rohdecke
durch das Gewerk Abbruch abgebrochen. Es wird zunächst davon ausgegangen,
dass kein Kamin bestehen bleibt.
Auf der Rohdecke wird eine Notabdichtung aus Bitumendachbahn aufgebracht.
Auf diese Abdichtung werden die Holzrahmenelemente montiert, wobei eine
benötigte Kranstellung einzukalkulieren ist (gesonderte Position). Der Aufstellort
eines Mobilkranes ist in Rücksprache mit der örtlichen Bauleitung festzulegen.
Wir weisen darauf hin, dass keine Kranbereitstellung seitens des Auftrag-
gebers erfolgen wird.
Durch das Holzbauunternehmen ist die Werkplanung der Elemente zu erbringen.
Objektspezifische Ausführungshinweise
BESONDERER TEIL - Zimmerer- und Holzbauarbeiten 2 BESONDERER TEIL - Zimmer- und Holzbauarbeiten
2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus:
DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau
DIN 18334 - Zimmer- und Holzbauarbeiten
DIN 18451 - Gerüstbauarbeiten
DIN 52160 - Prüfung von Holzschutzmitteln; Grundlagen für die Durch-
führung von Prüfungen
DIN 52161-1 - Prüfung von Holzschutzmitteln; Nachweis von Holzschutz-
mitteln im Holz; Probeentnahme aus Bauholz
DIN 52161-4 - Bestimmung der Menge von fluoridhaltigen Holzschutzmitteln
DIN 52175 - Holzschutz; Begriff, Grundlagen
DIN 52183 - Prüfung von Holz; Bestimmung des Feuchtigkeitsgehaltes
DIN 52270 - Prüfung von Mineralwolle-Dämmstoffen (gilt hier für Defini-
tionen)
DIN 68364 - Kennwerte von Holzarten; Festigkeit, Elastizität, Resistenz
DIN 68755-1 - Holzfaserstoffe; Dämmstoffe für die Wärmedämmung
DIN 68800-1 - Holzschutz im Hochbau; Allgemeines
DIN 68800-4 - Holzschutz im Hochbau; Bekämpfungsmaßnahmen gegen
Pilz- und Insektenbefall
DIN EN 300 - Platten aus langen, schlanken ausgerichteten Spänen (OSB)
DIN EN 301 - Klebstoffe für tragende Holzbauteile
DIN EN 312 - Spanplatten
DIN EN 316 - Holzfaserplatten
DIN EN 338 - Bauholz für tragende Zwecke; Festigkeitsklassen
DIN EN 350-1 - Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Natürliche
Dauerhaftigkeit von Vollholz - Teil 1: Grundsätze für die
Prüfung und Klassifikation der natürlichen Dauerhaftigkeit
von Holz
DIN EN 350-2 - Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Natürliche
Dauerhaftigkeit von Vollholz - Teil 2: Leitfaden für die
natürliche Dauerhaftigkeit und Tränkbarkeit von aus-
gewählten Holzarten von besonderer Bedeutung in Europa
DIN EN 351-1 - Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten; mit Holzschutz-
mitteln behandeltes Vollholz; Teil 1: Klassifizierung der
Schutzmitteleindringung und -aufnahme
DIN EN 384 - Bauholz für tragende Zwecke; Bestimmung charakteristischer
Festigkeits- Steifigkeits- und Rohdichtewerte
DIN EN 385 - Keilzinkverbindungen im Bauholz; Leistungs- und Mindest-
anforderungen an die Herstellung
DIN EN 386 - Brettschichtholz; Leistungs- und Mindestanforderungen an
die Herstellung
DIN EN 460 - Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten; Natürliche
Dauerhaftigkeit von Vollholz; Leitfaden für die Anforderungen
an die Dauerhaftigkeit von
Holz für die Anwendung in den Gefährdungsklassen
DIN EN 518 - Bauholz für tragende Zwecke; Sortierung; Anforderung an
Normen über visuelle Sortierung nach der Festigkeit
DIN EN 519 - Bauholz für tragende Zwecke; Sortierung; Anforderungen
an maschinell nach der Festigkeit sortiertes Bauholz und
an Sortiermaschinen
DIN EN 622 - Faserplatten
DIN EN 636 - Sperrholz
DIN EN 826 - Wärmedämmstoffe für das Bauwesen; Bestimmung des
Verhaltens bei Druckbeanspruchung
DIN EN 844 - Rund- und Schnittholz, Terminologie
DIN EN 1059 - Produktanforderungen an vorgefertigte Fachwerkträger
mit Nagelplatten
DIN EN 1313 - Rund- und Schnittholz; Zulässige Abweichungen und
Vorzugsmaße
DIN EN 1315 - Dimensionssortierung
DIN EN 1316 - Laub-Rundholz; Qualitätssicherung
DIN EN 10 025 - Warmgewalzte Erzeugnisse aus unlegierten Baustählen;
technische Lieferbedingungen
DIN EN 10088 - Nichtrostende Stähle
DIN EN 20 898 - Mechanische Eigenschaften von Verbindungselementen
Weiter sind zu beachten:
- Merkblätter des Industrieverbandes Dichtstoffe e.V.
-- Nr. 8: Konstruktive Ausführung und Abdichtung von Fugen im Holzfuß-
bodenbereich
-- Nr. 9: Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren -
Grundlagen für Planung uns Ausführung
2.2 Stoffe, Bauteile
Falls für die angebotene Konstruktion keine allgemeine amtliche Zulassung vor-
handen ist, so gehört es zu den Aufgaben des Auftragnehmers, Einzelzulassungen
unter Beachtung der in der Genehmigungsplanung enthaltenen und ihm mitgeteilten
Auflagen, ggf. durch zusätzliche Prüfungen, zu bewirken. Das gilt entsprechend für
dazu erforderliche Gutachten und Prüfversuche. Die Aufwendungen für die
Genehmigungsfähigkeit sind in die Preise einzurechnen.
Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgest immt sein; ihre Spreiz-
kräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend
festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden.
2.3 Ausführung
2.3.1 Allgemeines
Gefahrbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren und zu kennzeichnen.
Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind
der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung
abzustimmen.
Für die Ausführung erforderliche Maße sind zuvor am Bau zu nehmen. Sofern
nicht aus Detailzeichnungen ersichtlich, sind Maße für Vorleistungen für andere
Gewerke (z. B. Firstausbildung, Auskragungen von Sparren, Aufschieblinge,
Wechsel) mit der Bauleitung oder dem nachfolgenden Unternehmer abzusprechen.
Die abgebundenen Dachteile sowie der fertige Dachstuhl sind grundsätzlich vom
Statiker abzunehmen. Hierüber ist ein Abnahme-Protokoll zu erstellen und in drei-
facher Ausfertigung dem Auftraggeber auszuhändigen.
Abweichend von Nr. 3.1.10 der DIN 18334 sind tragende Konstruktionen aus
Bauschnittholz mindestens nach der Sortierklasse S 10 bzw. MS 10 gemäß
DIN 4074-1 auszuführen.
Hersteller von verleimten tragenden Holzbauteilen müssen neben dem lt.
DIN 1052-1 geforderten Nachweis außerdem den Eignungsnachweis in der Form
erbringen, dass ihr Betrieb in der Liste der zugelassenen Betriebe - veröffentlicht
in "Mitteilungen" des DIBt - aufgeführt ist. Dieser Nachweis ist den Bieterunterlagen
beizufügen.
Metallteile sind gegen Korrosion zu schützen, sichtbare Nägel und Schrauben im
Außenbereich sind zu verzinken.
Nägel dürfen nicht auf Zug beansprucht werden (mit Ausnahme besonderer Zu-
lassungen). Insbesondere Deckenbekleidungen einschließlich der Unterkonstruk-
tion müssen geschraubt werden.
Eine statisch beanspruchte Nagelverbindung ist mit mindestens vier Nägeln
herzustellen.
Während der Montage ist die Konstruktion im Außenbereich gegen Witterungs-
einflüsse, insbesondere gegen Sturm, im erforderlichen Maß zu schützen.
Das gilt vor allem bei Arbeitsunterbrechungen.
Wenn bei Umbauarbeiten nicht den Plänen oder der Ausschreibung entsprech-
ende Bedingungen oder Umstände auftreten oder Holzschädigungen vorgefunden
werden, ist umgehend die Bauleitung zu verständigen.
Holzteile, die auf Bauteilen aus Beton oder Mauerwerk aufliegen, sind ohne
zusätzliche Vergütung mit einer Lage unbesandeter Bitumenpappe oder gleich-
wertigem Material von diesem zu trennen.
Bei sichtbar bleibenden Hölzern im Außenbereich sind die Kanten leicht zu brechen.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, ge-
putzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen
zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht
sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Mechanische Verbindungen in Hirnholz sind nur mit speziellen Hirnholzdübeln
ausnahmsweise zugelassen. Dabei ist eine statische Wirkung nur in Brett-
schichtholz anzunehmen.
Stabdübelverbindungen aus Stahl sind - im Unterschied zu flächig wirkenden
Bolzenverbindungen - nur mit Passbolzen spielfrei herzustellen.
Statisch wirksame Verbindungen mit Balkenschuhen und anderen Blechformteilen
sind nur entsprechend der bauaufsichtlichen Zulassung vorzunehmen; diese ist
auf Verlangen nachzuweisen. Alle Nagellöcher sind - wenn die statische Berech-
nung nichts anderes aussagt - mit zugehörigen Rillennägeln auszunageln. Auf ein
vollflächiges Aufliegen der Hölzer an den Metallteilen ist zu achten; verzogene
Hölzer oder solche mit Drehwuchs sind somit ausgeschlossen.
Klammerverbindungen - auch mit Holzwerkstoffplatten - dürfen nur mit speziellen
Geräten hergestellt werden; das Einschlagen mit dem Hammer ist untersagt.
Beim Aufbringen von Holzspanplatten auf alte Dielenboden ist auf einen ausrei-
chenden Randabstand zwischen Fußboden und Wand zu achten. Er soll 2 mm
je m Raumtiefe betragen, mindestens jedoch 10 bis 15 mm. Die Lüftung der vor-
handenen Holzbalkendecke muss in jedem Gefach garantiert sein.
2.3.3 Dämmungen
Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen (Einbau und Ausbau) ist für gute
Durchlüftung der Räume zu sorgen. Eventuelle Staubablagerungen sind zu ent-
fernen (Kehren ist untersagt). Beim Trennen ist keine Säge zu verwenden.
Beim Ausbau sind diese Dämmstoffe nach Möglichkeit zu befeuchten.
Bei der Verarbeitung, vor allem bei Trennung, entstehende Rückstände von
Mineralwolle dürfen nicht gefegt werden.
Es sind zugelassene Staubsauger zu verwenden. Verschnitt, Abfälle und Staub-
saugerinhalte sind in staubdicht schließenden Behältern (auch Plastiksäcke sind
zulässig) zu sammeln. Das gilt insbesondere beim Ausbau und Rückbau alter
Dämmstoffe.
Bei allen eingebrachten Dämmungen ist darauf zu achten, dass sie konvektions-
dich t sind. Alle Fugen, Fußpunkte, Knickpunkte und dergleichen sind mit min-
destens 5 cm breiten, selbstklebenden und dampfdichten Fugenbändern abzu-
kleben, wenn nicht durch die Art oder Form der Dämmstoffe ein Luftdurchsatz
verhindert wird. Bei der Wahl der Fugenbänder darf die geforderte Feuerwider-
standsklasse nicht verringert werden.
Werden zwischen Sparren Mineralfaserplatten eingebaut, so müssen sie dem
Typ W entsprechen, damit keine Aufwölbung eintritt.
Durch den Einbau von Dämmkeilen darf die vorgesehene Schichtdicke nicht
gemindert werden. Der erhöhte Verschnitt ist im Preis enthalten.
Rieselschutz ist als Vlies einzubauen; dichte Folien sind nicht zugelassen.
Dampfsperren und Dampfbremsen dürfen nicht angetackert werden; sie sind zu
kleben.
2.4 Preisinhalte
Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vor-
gesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften:
- Werden ausdrücklich Verbindungsmittel aus Formblechen in den Ausschrei-
bungsunterlagen ausgeschlossen, ist das im Preisangebot zu berücksichtigen.
- Mit den Preisen sind die aus den übergebenen Unterlagen erkennbaren oder
gewerksüblichen Bohrungen, Fräsungen, Abfasungen, Zapfenverbindungen,
Versatzausbildungen, Auflagerausbildungen, Maßnahmen gegen Aufspaltung,
Transport- und Montagestöße und -verbindungen sowie alle Montagehilfsmittel
und -geräte abgegolten, soweit sie keine Besonderen Leistungen gemäß
DIN 18299 und DIN 18334 darstellen.
- Das Nachimprägnieren von Schnittstellen sowie das Liefern und Anbringen
einer Kennzeichnung nach DIN 68800-3 sind im Preis enthalten.
- Werkzeichnungen zur Dachaustragung, zur Treppenkonstruktion, zu hand-
werksgerechten Verbindungen und das Herstellen von Lehren sind in die
Preise einzurechnen.
- Sofern die Stellfläche von Arbeitsgerüsten im Sinne von Nr. 4.2.2 DIN 18334
durch einfache Abdeckungen von Deckenbalkenlagen, Kehlbalken u.ä. aus
Riegeln und Bohlen herstellbar ist, gilt das Herstellen dieser Stellfläche für
Gerüste als Nebenleistung.
- Nr. 4.2.1 DIN 18334 gilt bei Rohbauarbeiten nicht.
Ist der Auftragnehmer mit der Verkehrssicherung der Baustelle beauftragt, so
gehört dazu auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeit-
lichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten.
Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des Arbeitsfortschritts für
eigene und fremde Gerüste als Nebenleistung, sofern das ohne Auf- und Abbau
und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist.
Werden Mehrdicken als Zulageposition oder in anderer Form ausgeschrieben,
so gilt bei Nichteinhaltung der genormten Toleranzen durch den vorhandenen
Untergrund der Preis für die Mehrdicke bereits bei geringer Überschreitung der
ursprünglich vorgesehenen Gesamtdicke, sofern in der gleichen Position kein
angemessener Ausgleich für die Mehrleistung enthalten ist.
In allen anderen Fällen wird der Gesamteinzelpreis für eine bestimmte vorge-
gebene Dicke aus dem Grundpreis zuzüglich der Mehrdicke je angefangene
Einheit gebildet.
Das Lüften der Räume und das Staubsaugen in geschlossenen Räumen nach
der Verarbeitung oder dem Trennen von Mineralfasererzeugnissen ist eine
Nebenleistung.
Ist für Normelemente oder -bauteile eine allgemeine statische Berechnung
Bestandteil des Preises und ist sie auf Verlangen vorzulegen oder - als Kopie -
auszuhändigen, so gehört dieses zu den Nebenleistungen.
Konstruktions- und Ausführungspläne, die nur für das vom Bieter angebotene
Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw. erforderlich sind, sind in den Preis einzu-
rechnen. Dazu gehört auch das Maßnehmen auf der Baustelle zwecks Erar-
beitung dieser Pläne.
2.5 Abrechnungshinweise
Werden Fachwerkwände nach m² aufgemessen, so wird die Gesamtfläche
einschließlich der Gefache gemessen.
Wird eine Bohrlochtränkung zur Schädlingsbekämpfung vorgeschrieben mit
Angabe der Anzahl der Bohrungen pro m, so gilt - auch bei versetzter Anordnung
der Bohrlöcher - die Länge des Kantholzes bzw. Balkens im behandelten Bereich
als Aufmaß.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine genaue, prüffähige Holzliste als Abrech-
nungsgrundlage für den Auftraggeber zu erstellen.
2.6 Besondere Angaben zur Bauausführung
Es ist vorgesehen einen Baustellenkran für die Zeit der Rückbauarbeiten am
Dachstuhl, die Maurer- und Betonarbeiten im Bereich der Dachaufstockung,
sowie für die Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten bauseitig zur Verfügung zu
stellen. In die Einzelpreise sind dementsprechend keine Kosten für Hebezeuge
einzurechen. Die Beistellung erfolgt jedoch ohne Bedienpersonal.
Die Bedinung des Baustellenkranes erfolg durch einen eingewiesenen und
hierfür Berechtigten Mitarbeiter des Auftragnehmers. Kosten hierfür sind in die
Einzelpreise einzukalkulieren.
Des weiteren ist ein Fassadegerüst für den Ausführungszeitraum der nachfol-
gend im einzelnen beschriebenen Leistungen des AN bauseitig vorhanden.
Während und unmittelbar nach der Montage ist der Wetterschutz der eigenen
Konstuktionen vom AN eigenstä ndig vorzunehmen. Kosten hierfür sind in die
Einzelpreise einzukalkulieren.
2.7 Besondere Angaben zur Baustelle
Die Baustelleneinrichtung bestehend aus Strom- und Wasseranschluss, sowie
Sanitäranlagen wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Ebenso steht ein Baustellenkran in erforderlicher Größe bauseits zur Verfügung.
Für die Bereitstellungskosten und die Kosten des Verbrauches erfolgt eine
prozentuale Umlage von der Abrechnungssumme.
Weitere Baustelleneinrichtung die der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner zu
erbringenden Leistung benötigt sind vom AN selbst zu stellen und die Kosten
hierfür in die Einheitspreise einzurechen.
Da die Platzverhältnisse auf der Baustelle hierfür sehr begrenzt sind ist der
Baustelleneinrichtungsplan im Vorfeld mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
BESONDERER TEIL - Zimmerer- und Holzbauarbeiten
Qualitätsüberwachung nach Holzrahmenbaurichtlinie Qualitätsüberwachung nach Holzrahmenbaurichtlinie
Angabe Kontakt der Fremdüberwachung:
Firma: ...............................................
Anspr.: ...............................................
Straße: ...............................................
Ort: ...............................................
Fon: ...............................................
Fax: ...............................................
E-Mail: ...............................................
.......................................................
Ort, Datum, Unterschrift (Bieter)
Qualitätsüberwachung nach Holzrahmenbaurichtlinie
Hinweis Ausschreibungsstand Planungsgrundlagen für Kalkulation, Angebot und Ausführung
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung lag keine finale Ausführungsplanung beziehungs-
weise keine vollumfänglichen Plandetails vor. Bei den ausgeschriebenen Leistungen
handelt es sich teilweise um Annahmen, basierend auf unterschiedlichen Planungs-
ständen. Kalkulationsgrundlage bildeten u.a. bereits realsierte Bauvorhaben mit ähn-
lichen Erweiterungs- bzw. Umbaumaßnahmen.
Folgende Architekten- und Detailplanungen liegen dieser Ausschreibung
zugrunde und sind zwingend zu beachten:
Plan- Nr. / Planinhalt
Grundrisse
260227_2458_GBS_C-H-S-19-23_AF Außenanlage Entwässerung Tiefbau
260113_2458_GBS_C-H-S-19-23_AF GR KG
251128_2458_GR AF_EG-2.OG_Index C
260423_2458_CHS 19-23a_Plan 5.05-3.OG - Aufstockung
260206_2458_GBS_C-H-S-19-23_AF Dachaufsicht_Index B
Ansichten
251112_2458_GBS_C-H-S-19-23_AF Ansichten_Index A
Schnitte
260428_2458_CHS 19-23a_Plan 5.06-Schnitte A+B (Hausnr. 19-19a)-Index B
Details
251128_2458_GBS_C-H-S-19-23_DET Bäder
260430_2458_CHS 19-23a_Plan 7.32-Details Nr. 3.1 + 3.2 Treppenhauswand MW (24cm)
260504_2458_CHS 19-23a_Plan 7.10-Fassadenschnitt 3.OG
260504_2458_CHS 19-23a_Plan 7.30-Details Nr. 1.1 + 1.2 Wohnungstrennwand MW (20cm)
260504_2458_CHS 19-23a_Plan 7.31-Details Nr. 2.1 + 2.2 Wohnungstrennwand MW (30cm)
Statik und Positionspläne
Statik vom 19.03.2025, 54 Seiten / 25_CHS_19-23a_Statik
Positionspläne vom: 19.03.2025 / 27_CHS_19-23_Statik_Positionsplan
VA_4850-25 S1 Schalplan 3.Obergeschoss Aufstockung
Hinweis Ausschreibungsstand
01.01 Werk- und Montageplanung
01.01
Werk- und Montageplanung
01.02 Vorbereitung und Sicherung
01.02
Vorbereitung und Sicherung
01.03 Deckenkonstruktion
01.03
Deckenkonstruktion
01.04 Wandkonstruktion
01.04
Wandkonstruktion
01.05 Dachkonstruktion
01.05
Dachkonstruktion
01.06 Sundenlohnarbeiten
01.06
Sundenlohnarbeiten