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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung Die Stadt Bottrop beabsichtigt zur Deckung des aktuell bestehenden temporären Raumbedarfs des Vestischen Gymnasiums in Kirchhellen die Errichtung einer modularen Containeranlage auf dem Schulgrundstück an der Schulstraße 25 in 46244 Bottrop-Kirchhellen. Vorgesehen ist die Lieferung, Montage und der anschließende Ankauf von vier Klassenräumen in Containerbauweise. Mit der Umsetzung des Projekts ist die BOLLE System- und Modulbau GmbH beauftragt, die die funktionale sowie betriebsbereite Errichtung des Gebäudes übernimmt.
Das Gebäude wird als eingeschossige Anlage in modularer Bauweise errichtet und basiert auf einer Stahlkonstruktion. Die einzelnen Raummodule werden größtenteils im Werk vorgefertigt und anschließend zur Baustelle transportiert, wodurch sich die Bauzeit vor Ort erheblich reduziert. Die verwendeten Containermodule weisen Abmessungen von ca. 2,438 m in der Breite und ca. 3,40 m in der Höhe auf und werden vor Ort zu einer zusammenhängenden Nutzungseinheit kombiniert. Der Baukörper erreicht eine Gesamtgröße von etwa 29,37 m in der Länge und 12,13 m in der Breite bei einer Attikahöhe von ca. 3,40 m über Oberkante Fertigfußboden des Erdgeschosses.
Die Dachausbildung erfolgt als Kaltdach in hinterlüfteter Konstruktion, wodurch ein wirksamer Schutz gegen Witterungseinflüsse sowie eine Ableitung von Feuchtigkeit gewährleistet wird. Nach der Anlieferung der vorgefertigten Module erfolgt auf der Baustelle deren Montage sowie die konstruktive Verbindung der einzelnen Elemente.
Im Anschluss an die Rohmontage werden verschiedene Ausbauarbeiten vor Ort durchgeführt. Diese umfassen insbesondere die Nachbearbeitung der Verbindungsstellen zwischen den Containern, die Ausführung der Dacharbeiten sowie den Innenausbau. Hierzu zählen unter anderem das Verlegen von Bodenbelägen, Malerarbeiten sowie Trockenbauarbeiten. Ziel dieser Maßnahmen ist die Herstellung eines vollständig funktionsfähigen und betriebsbereiten Zustands der Klassenräume.
Die errichtete Containeranlage dient als temporäre Erweiterung des Schulgebäudes und wird für schulische Zwecke als Klassenräume genutzt.
Baubeschreibung
Anlagenverzeichnis - Vergabe- und Besondere Vertragsbedingungen
- Planunterlagen:
Lageplan
Grundriss
Schnitte
Ansichten
Statik
Details
110348_Trapezblech_Traufe
110348_Ortgang
110348_First
110344_Trapezblech_Pultdach First
Anlagenverzeichnis
Allgemeine Vorbemerkungen Gegenstand der Leistung ist die vollständige Lieferung und fachgerechte
Ausführung eines Kaltdaches in Satteldachform mit Trapezblecheindeckung
gemäß den statischen Berechnungen, Detail- und Prinzipzeichnungen des
Auftraggebers sowie den anerkannten Regeln der Technik. Die Ausführung
hat unter Einhaltung der einschlägigen DIN-Normen (insb. DIN 18807),
Eurocodes, der VOB/C, der Herstellervorgaben sowie der jeweils gültigen
Landesbauordnung zu erfolgen. Alle Maße sind vor Ort zu prüfen.
Abweichungen oder Unklarheiten sind dem Auftraggeber vor
Ausführungsbeginn schriftlich mitzuteilen. In den Einheitspreisen sind
alle Nebenleistungen wie Baustelleneinrichtung, Hebe-, Transport- und
Montagehilfen, Schutz angrenzender Bauteile, Verschnitt und die
Reinigung der Arbeitsbereiche enthalten.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 4109-1
Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen
DIN 4109-2
Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen
DIN 14094-2
Feuerwehrwesen - Notleiteranlagen - Teil 2: Rettungswege auf flachen und geneigten Dächern
DIN 18531-1
Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen - Teil 1: Nicht genutzte und genutzte Dächer - Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze
DIN 18531-3
Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen - Teil 3: Nicht genutzte und genutzte Dächer - Auswahl, Ausführung und Details
DIN 18531-4
Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen - Teil 4: Nicht genutzte und genutzte Dächer - Instandhaltung
DIN 18531-5
Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen - Teil 5: Balkone, Loggien und Laubengänge
DIN 68365
Schnittholz für Zimmererarbeiten - Sortierung nach dem Aussehen - Nadelholz
DIN 68800-3
Holzschutz - Teil 3: Vorbeugender Schutz von Holz mit Holzschutzmitteln
DIN EN 335
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Gebrauchsklassen: Definitionen, Anwendung bei Vollholz und Holzprodukten
DIN EN 350
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Prüfung und Klassifizierung der Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten gegen biologischen Angriff
DIN EN 460
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz - Leitfaden für die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit von Holz für die Anwendung in den Gebrauchsklassen
DIN EN 546
Normenreihe: Aluminium und Aluminiumlegierungen - Folien
DIN EN 826
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung
DIN EN 1253-1
Abläufe für Gebäude - Teil 1: Bodenabläufe mit Geruchverschluss mit einer Geruchverschlusshöhe von mindestens 50 mm
DIN EN 1253-2
Abläufe für Gebäude - Teil 2: Dachabläufe und Bodenabläufe ohne Geruchverschluss
DIN EN 1253-3
Abläufe für Gebäude - Teil 3: Bewertung der Konformität
DIN EN 10088-1
Nichtrostende Stähle - Teil 1: Verzeichnis der nichtrostenden Stähle
DIN EN 10088-2
Nichtrostende Stähle - Teil 2: Technische Lieferbedingungen für Blech und Band aus korrosionsbeständigen Stählen für allgemeine Verwendung
VDI 2719
Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen
AGI-Arbeitsblatt B 12
Industriedächer. Leitlinien für Planung und Ausführung. Mehrschalige nicht belüftete Metallprofil-Systemkonstruktionen
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt B 13
Industriedächer. "Sicherheitsaspekte - Industriedächer". Planung - Ausführung - Nutzung - Instandhaltung
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V.
BG Bau Broschüre
SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe
Herausgeber: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau)
BG Bau Fachinfo Gefahrstoffe Prävention
Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle) Handlungsanleitung
Herausgeber: Fachverband Mineralwolleindustrie e.V. und andere
FLL Regelwerk
Dachbegrünungsrichtlinien - Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von Dachbegrünungen
Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.
IVD-Merkblatt Nr. 14
Dichtstoffe und Schimmelpilzbefall. Ursachen - Vorbeugung - Sanierung
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 19-1
Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen im Dachbereich. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen, Montageklebstoffen, Butyldichtungsbändern und -profilen. Teil 1 Außenbereich
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
vdd Technische Regeln
Technische Regeln für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen
Herausgeber: vdd-Industrieverband Bitumen- Dach- und Dichtungsbahnen e.V.
VdS 2008
Feuergefährliche Arbeiten, Richtlinien für den Brandschutz
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2021
Baustellen - Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2047
Sicherheitsvorschriften für feuergefährliche Arbeiten
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2216
Brandschutzmaßnahmen für Dächer, Merkblatt für die Planung und Ausführung
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
ZVDH-Fachregel
Regeln für Abdichtungen - mit Flachdachrichtlinie -
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Fachregel
Regeln für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Fachregel
Blei im Bauwesen, Teil 1: Technische Regeln
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Merkblatt
Merkblatt Äußerer Blitzschutz auf Dach und Wand
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Merkblatt
Merkblatt Solartechnik für Dach und Wand
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
Gerüste
Gerüste werden bauseits gestellt als freistehendes Fassadengerüst:
Lastklasse: 3
Breitenklasse: W06
Höhe der obersten Gerüstlage in m: ca. 8,18 m
Art des Daches
Dachform: Satteldach
Dachneigung: 3 °
Traufhöhe Hauptgebäude: ca. 3,50 m ab OKFF EG, OKFF EG bis OK Gelände ca. 0,285 m
Tragkonstruktion: Holz
Zahl der Dachflächen: 2
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Dämmplatten aus Steinwolle müssen zur Vermeidung von Schwindfugen ausreichend abgelagert sein. Die Bauleitung kann einen Nachweis über das Herstellungsdatum verlangen.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Das Lagern von Druckgasflaschen in Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein. Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen anderer Bauteile sowie zur Verhinderung von Personen-Gefährdungen
sind vom Auftragnehmer der Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen (Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen, Sicherheitsposten u. dgl.).
Bei der Verarbeitung von Schweißbahnen sowie sonstigen Arbeiten mit offener Flamme in der Nähe von brennbaren Materialien, auch Dichtungsbahnen unter Eindeckungen, ist ein Feuerlöscher in Bereitschaft zu halten. Der Arbeitsablauf ist so einzurichten, dass bei Arbeitsunterbrechung offene Kanten des Abdichtungsaufbaus gegen das Eindringen von Niederschlägen geschützt sind, ggf. sind sie abzukleben und bei Weiterarbeit von den Klebstreifen wieder zu befreien.
Die wasserführende Schicht muss grundsätzlich Gefälle zu den Einläufen haben. Werden vor oder bei der Ausführung diesbezüglich Probleme erkennbar, ist die Bauleitung zu informieren und mit ihr gemeinsam eine Lösung der Probleme zu suchen. Dies gilt insbesondere auch bei der Sanierung vorhandener Dachflächen.
Bevor Abdichtungen durch weitere Arbeiten, z.B. durch Bekiesung, Begrünung, verdeckt werden, muss die Leistung durch den Auftraggeber abgenommen werden. Die Bauleitung ist entsprechend frühzeitig zu informieren.
Dämmungen
Randbohlen müssen 1 cm dünner als die vorgesehene Dämmschicht sein. Dampfbremsen und Dampfsperren sind konvektionsdicht zu verlegen. Sie dürfen nicht lediglich mit Klammern befestigt werden; sie sind zu kleben oder an den Befestigungsstellen mit Dichtband zu versehen. Auch für die Befestigung an Anschlüssen und Durchdringungen sind im Regelfall Dichtungsbänder zu verwenden. Montageschaum gilt nicht als konvektionsdicht.
Die Dämmschichten sind an allen Anschlüssen so auszuführen, dass keine Wärmebrücken entstehen. Im unmittelbaren Bereich von Dachabläufen sind die Dämmschichten um ca. 20 mm leicht abzuschrägen. Schaumglasplatten sind entsprechend der Konstruktion der Deckenplatte nach den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers
zu verlegen. Dabei dürfen die von den Herstellern vorgeschriebenen Verbrauchsmengen zum Verkleben der Platten nicht unterschritten werden.
Soweit lieferbar sind Dämmplatten mit Stufenfalz zu verlegen, anderenfalls soll eine doppellagige Verlegung mit versetzten Stößen ausgeführt werden.
Angaben zur Abrechnung
Bei der Abrechnung nach dem Raummaß [m³] von Bauschutt, Abbruchmaterial und dergleichen wird die Menge nach dem Fassungsvolumen der Transportbehälter, z.B. Container, ermittelt. Der Füllstand bei nicht vollständig gefüllten Behältern ist zu schätzen.
Sonstige Angaben
Der Bauleiter, dessen Stellvertreter und der Vorarbeiter des Auftragnehmers müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein (mindestens B1 gemäß der CEF-Skala).
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Technische Vorbemerkungen - Klempnerarbeiten
Mitgeltende Normen und Regeln
DIN 68365
Schnittholz für Zimmererarbeiten - Sortierung nach dem Aussehen - Nadelholz
DIN 68800-3
Holzschutz - Teil 3: Vorbeugender Schutz von Holz mit Holzschutzmitteln
DIN EN 546
Normenreihe: Aluminium und Aluminiumlegierungen - Folien
DIN EN 826
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung
DIN EN 1172
Kupfer- und Kupferlegierungen - Bleche und Bänder für das Bauwesen
DIN EN 1396
Aluminium und Aluminiumlegierungen - Bandbeschichtete Bleche und Bänder für allgemeine Anwendungen - Spezifikationen
DIN EN 10088-1
Nichtrostende Stähle - Teil 1: Verzeichnis der nichtrostenden Stähle
DIN EN 10088-3
Nichtrostende Stähle - Teil 3: Technische Lieferbedingungen für Halbzeug, Stäbe, Walzdraht, gezogenen Draht, Profile und Blankstahlerzeugnisse aus korrosionsbeständigen Stählen für allgemeine Verwendung
DIN EN ISO 4042
Verbindungselemente - Galvanisch aufgebrachte Überzugssysteme
BG Bau Broschüre
SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe
Herausgeber: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau)
IVD-Merkblatt Nr. 19-1
Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen im Dachbereich. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen, Montageklebstoffen, Butyldichtungsbändern und -profilen. Teil 1: Außenbereich
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 25
Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen in der Klempnertechnik
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
MB 963
Merkblatt 963: Technischer Leitfaden: Dächer aus Edelstahl Rostfrei
Herausgeber: Euro Inox
VdS 2021
Baustellen - Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2047
Sicherheitsvorschriften für feuergefährliche Arbeiten
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2216
Brandschutzmaßnahmen für Dächer, Merkblatt für die Planung und Ausführung
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
ZVSHK-Merkblatt T16
Merkblatt Bekleidungen von Oberflächen an Schornsteinen und Abgasanlagen in Klempnertechnik
Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima
ZVSHK-Merkblatt T17
Merkblatt Fugendichtungen in der Klempnertechnik
Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima
ZVSHK-Merkblatt T46
Merkblatt Turm- und Tafeldeckung in Klempnertechnik
Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima
ZVSHK-Merkblatt T75
Merkblatt Metalldach aus nicht rostendem Stahl - rollennahtgeschweißt
Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima
ZVSHK-Merkblatt T76
Merkblatt Kleben in der Klempnertechnik
Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima
ZVSHK-Richtlinien
Richtlinien für die Ausführung von Klempnerarbeiten an Dach und Fassade (Klempnerfachregeln)
Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima
ZVDH-Fachregel
Regeln für Abdichtungen - mit Flachdachrichtlinie
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Fachregel
Regeln für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Merkblatt
Merkblatt Äußerer Blitzschutz auf Dach und Wand
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Merkblatt
Merkblatt Solartechnik für Dach und Wand
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
Allgemeines
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein. Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen anderer Bauteile sowie zur Verhinderung von Personen-Gefährdungen sind vom Auftragnehmer der Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen (Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen, Sicherheitsposten u. dgl.).
Bei der Verarbeitung von Schweißbahnen sowie sonstigen Arbeiten mit offener Flamme in der Nähe von brennbaren Materialien, auch Dichtungsbahnen unter Eindeckungen, ist ein Feuerlöscher in Bereitschaft zu halten. Freie Kanten von Blechen ab 1 mm Dicke sind zu entgraten.
Bei Gefahr von Bitumenkorrosion sind Blechteile vorsorglich zu beschichten.
Bei Blenden sind die Einzelgrößen von Blechtafeln in Abhängigkeit von der Dicke so zu wählen, dass Beulenbildung vermieden wird. Sollen deshalb Sicken ausgebildet werden, sind diese zuvor mit der Bauleitung abzustimmen. Wandanschluss- oder Überhangstreifen sind in Sichtmauerwerk mindestens 2 cm tief einzulassen und elastisch zu verfugen. In anderen Fällen sind Überhangstreifen mit Dichtschnur und elastischer Verfugung anzubringen. Der Bewegungsfugenausgleich bei innenliegenden Rinnen darf nicht durch eine Schiebenaht, sondern muss durch einen wasserführenden Ausgleich erfolgen.
Bei Dächern ohne Schneefanggitter sind Rinnenhalter der Tragfähigkeitsklasse H zu verwenden. Anzahl und Abstände der direkten oder indirekten Befestigungspunkte für Bleche sind unter besonderer Beachtung der Windsogkräfte und der Belastung durch Eis auszuwählen.
Angaben zur Abrechnung
Bei der Abrechnung nach dem Raummaß [m³] von Bauschutt, Abbruchmaterial und dergleichen wird die Menge nachmdem Fassungsvolumen der Transportbehälter, z.B. Container, ermittelt. Der Füllstand bei nicht vollständig gefüllten Behältern ist zu schätzen.
Sonstige Angaben
Der Bauleiter, dessen Stellvertreter und der Vorarbeiter des Auftragnehmers müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein (mindestens B1 gemäß der CEF-Skala).
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Zusätzlich zu dieser Leistungsbeschreibung sind in ihrer jeweils neuesten Fassung zu beachten:
DIN 18531 und DIN 18195 Technische Regeln für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen
- abc der Bitumenbahnen (vdd e.V. Frankfurt)
Fachregel für Dächer mit Abdichtungen (ZVDH e.V., Köln)
Die Werksvorschriften der einzelnen Hersteller
Die "Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen" (VOB/C)
Die Bestimmungen der Berufsgenossenschaft
Der nachfolgende Leistungstext ist unter Berücksichtigung der erhöhten Qualitätsanforderungen der DIN 18531 an Dächer der Anwendungskategorie K2 erstellt.mDies betrifft insbesondere die Wasserführung in der Dachfläche und die Ausbildung der Details. Metallprofile, Holzbohlen, Einbauteile etc. sind mit darauf abgestimmten Befestigungsmitteln im tragenden Untergrund zu befestigen.
Einzubauende Holzteile müssen mit einem zugelassenen und bitumenverträglichen Holzschutzmittel behandelt sein und sind mit Einschnitten gegen Verwindungen zu versehen.
Mindestanforderungen für die Ausführung der Arbeitsschritte der Hauptpositionen. Besonderheiten sind unter den einzelnen Positionen separat angegeben.
Technische Vorbemerkungen
Sicherheits- und Baustelleneinrichtung Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 18920
Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
ASR A5.2
Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr - Straßenbaustellen
BaustelleneinrVV HA Technische Baubestimmungen; Baustelleneinrichtungen; Sicherheitsregeln für die Einrichtung und den Betrieb auf Baustellen
BG Bau Broschüre
SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe
Herausgeber: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau)
RSA 21
Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht gestattet. Die Kronen- und Wurzelbereiche von Bäumen sind freizuhalten. Das gilt auch für Materiallagerungen. Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern.
Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter - insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder Bauteile.
Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:
Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben zu informieren.
Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung sind unverzüglich zu entfernen. Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, soweit technisch möglich und falls nichts anderes vereinbart ist.
Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß hinaus (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen (z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die erhöhten Gebühren zu tragen.
Baugrund
Bodenverhältnisse/ Grundwasser: Ein Bodengrundgutachten wurde erstellt und kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Laut Bodengutachten ist der Höchststand der Grundwasserspiegellage bei 53,5 m ü. NHN. Das ist ca. 1,50m unterhalb der Geländeoberkante.
Verkehrssicherung
Ist der Auftragnehmer mit der Verkehrssicherung der Baustelle beauftragt, so gehört dazu auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten.
Angaben zur Abrechnung
Die Kosten der Baustelleneinrichtung sind - sofern nicht separat als Leistungsposition abgefragt - in die Einheitspreise einzurechnen. In den Preis einzurechnen sind die Gebühren im Zusammenhang mit der beschriebenen Baustelleneinrichtung, soweit sie nicht sowieso vom Auftragnehmer zu tragen sind.
Sonstige Angaben
Der Bauleiter, dessen Stellvertreter und der Vorarbeiter des Auftragnehmers müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein (mindestens B1 gemäß der CEF-Skala). Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Meldebogen für die SiGeKo
Zur Gefährdungsermittlung und -beurteilung gemäß den §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist der entsprechende Meldebogen aus der Baustellenordnung vor Beginn der Arbeiten auszufüllen und an die SiGeKo zu senden.
Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
02 Satteldach
02
Satteldach
02.01 Holz-Unterkonstruktion
02.01
Holz-Unterkonstruktion
02.02 Trapezblecheindeckung
02.02
Trapezblecheindeckung
02.03 Kantprofile und Anschlüsse
02.03
Kantprofile und Anschlüsse
02.04 Dachentwässerung
02.04
Dachentwässerung
03 Pultdächer
03
Pultdächer
03.03 Kantprofile und Anschlüsse
03.03
Kantprofile und Anschlüsse
04 Gerüstbauarbeiten
04
Gerüstbauarbeiten
04.__.0001 Lieferung, Montage und Demontage Gerüst Lieferung, Montage und Demontage eines passenden Gerüsts für die vorher genannten Dacharbeiten. Einschließlich
aller erforderlichen Verankerungen, Schutzmaßnahmen
und Abnahmen.
Grundstandzeit: 4 Wochen mietfrei
04.__.0001
Lieferung, Montage und Demontage Gerüst
P
1,00
psch
04.__.0002 Gebrauchsüberlassung des Gerüsts Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche über die Grundstandzeit der vorgenannten Position hinaus
04.__.0002
Gebrauchsüberlassung des Gerüsts
E
1,00
StWo
05 Dienstleistungen
05
Dienstleistungen
Stundenlohnarbeiten Für Arbeiten, die durch zusätzliche, nicht im Rahmen des Leistungsverzeichnisses erfasste Leistungen erforderlich werden können, werden die folgenden Stundenlöhne zusätzlich in das Leistungsverzeichnis aufgenommen. Der Einheitspreis gilt auch für darüber hinausgehende Stundenlohnarbeiten.
Die Stunden dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der Bauleitung oder des Auftraggebers verfahren werden. In den Stundensätzen sind alle Gemeinkosten, Auslösungen, Weg- und Fahrgelder anteilig enthalten. Die Stundenlohnarbeiten sind täglich am Abend oder spätestens am darauffolgenden Morgen in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung vorzulegen.
Stundenlohnarbeiten
05.__.0001 Stunden eines Facharbeiters Stunden eines Facharbeiters auf besondere Anordnung der Bauleitung zum täglichen Nachweis. Der Materialbedarf bei Regiearbeiten wird nicht als prozentualer Zuschlag
auf den Stundenlohn, sondern nach tatsächlichem Verbrauch vergütet und ist für diesen Zweck auf dem Arbeitsbericht auszuweisen.
05.__.0001
Stunden eines Facharbeiters
E
1,00
h
05.__.0002 Stunden eines Bauhelfers Stunden eines Bauhelfers auf besondere Anordnung der Bauleitung zum täglichen Nachweis. Der Materialbedarf bei Regiearbeiten wird nicht als prozentualer Zuschlag auf den Stundenlohn, sondern nach tatsächlichem Verbrauch vergütet und ist für diesen Zweck auf dem Arbeitsbericht auszuweisen.
05.__.0002
Stunden eines Bauhelfers
E
1,00
h