Erdarbeiten / Außenanlagen
RM-025-023 - An der Plantage 36/36a/38 Mainz
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Leistungsverzeichnis

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Angebotsanfrage: Erd- und Außenanlagenarbeiten Bauvorhaben: Energetische Sanierung + Stangsanierung eines Mehrfamilienhauses An der Plantage 36, 36a, 38 in 55120 Mainz Gesamtbauzeit: März - November 2026 Angebotsabgabe bei: B&O Bau und Projekte GmbH Uhlandstr. 6 in 09130 Chemnitz einkaufchemnitz@bo-bau.de
Angebotsanfrage: Erd- und Außenanlagenarbeiten
01 AUSSENANLAGENARBEITEN - An der Plantage 36, 36a, 38
01
AUSSENANLAGENARBEITEN - An der Plantage 36, 36a, 38
Ortsbeschreibungen und geplante Maßnahmen Bei der Baumaßnahme An der Plantage 36; 36a; 38 handelt es sich um ein 4-geschossiges Mehrfamilienhaus mit 3 Eingängen, Baujahr 1971. Insgesamt befinden sich 24 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 1.320 m² (nach Umplanung) in dem Gebäude. Die Modernisierung wird in bewohntem Zustand durchgeführt. Im Zuge der Sanitär- und Lüftungsinstallation in Teilbereichen auch der Heizungs- und Elektroinstallationserneuerung werden alle Bäder, Flure und die Küchen renoviert. Bei Wohnungsleerständen werden die restlichen Räume ebenfalls komplett renoviert und erhalten eine neue Elektroinstallation. Zusätzlich wird das Gebäude energetisch aufgewertet in dem neue Fenster, in den Obergeschossen mit Aufsatzrollläden, eingebaut werden. Im Rahmen dieser Arbeiten wird das Dach neu eingedeckt und die Fassade, die bereits ein WDVS hat, farblich neu angelegt. Eine Kellerdeckendämmung ist auch bereits vorhanden, muss nach den Arbeiten jedoch ausgebessert werden. Beschreibung des Bauvorhabens im Einzelnen: Lage Das Gebäude befindet sich in der Stadt Mainz, Stadtteil Mombach Gebäude: • Gebäude mit flach geneigtem Satteldach, Breite ca. 9,85 m, Länge ca. 46,51m, Höhe First 14,58 m, Höhe Traufe 11,25 m • 4 Wohngeschosse, Kellergeschoss •3x Zweispänner •3 Hauseingänge •8 Wohneinheiten mit 2-Zimmer Wohnungen (ca. 40 m²) •16 Wohneinheiten mit 3-Zimmer Wohnungen (ca. 60-65 m²) •im wesentlichen 2 unterschiedliche Wohnungstypen •Kellergeschossnutzung: Mieterkeller, Technik, Abstellräume •Dachgeschossnutzung: Trockenraum •Gebäude liegt in einer parkähnlichen Anlage Folgende Maßnahmen in den Wohnungen sind geplant: - Erneuerung Versorgungsleitungen und -schacht, Fliesen, Sanitärobjekte und   Heizkörper im Bad (Neuanordnung Objekte und Schacht) - neue Wand zur Küche als Installationswand - Wegfall Badewanne zugunsten Dusche - Stellfläche Waschmaschine im Bad - Versetzen der Badezimmertür - Wegfall Abstellraum Flur - Erneuerung bzw. Herstellung eines Elektro-Versorgungsschachts im Flur - Küchenintallation in neuer Installationstrennwand zum Bad - Sanierung komplette Küche - Neuinstallation Elektro im Flur unter Putz inkl. Erneuerung Wand- /   Decken- und Bodenbeläge - Abgehängte Decke im Flur Energetische Maßnahmen: - Austausch der Fenster/Fenstertüren - Austausch vorhandener Rollläden im EG, Sanierung und Dämmung der   Rollladenkästen - Aufsatzrolläden in den Obergeschossen - Wohnraumlüftung als Abluftanlage - Neuinstallation der Heizungs-Steigleitungen an zentraler Stelle - Austausch von Heizkörpern bei Bedarf Zusätzliche Maßnahmen: - Erneuerung Elektroinstallation im Keller ab Hauseinführung und Treppenhaus - Reinigung der Balkonbrüstungen - Neuanstrich der Fassade (->Gerüststellung) - Abbruch der nicht mehr notwendigen Kamine - Neueindeckung d      es Daches (-> Gerüststellung), Reduzierung der Dachflächenfenster Bauzeit: Die vom AG gesetzten Arbeitsbeginn-Termine sind verbindlich, da diese mit den jeweiligen Mietern im Vorfeld abgestimmt werden.
Ortsbeschreibungen und geplante Maßnahmen
Maßgebende technische Vorschriften Zusätzlich zur DIN 18 300, DIN 18 306 und DIN 18 336 gelten für die Ausführung der Arbeiten alle notwendigen DIN- und EN Normen. Ein Bodengutachten liegt nicht vor. Weiterhin sind zu beachten: - DIN 18 920 -Landschaftsbau; Schutz von Bäumen, Pflanzen   beständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen - Merkblatt für Bodenverfestigungen und Bodenverbesserungen   mit Bindemitteln der Forschungsgesellschaft für Straßen - und   Verkehrswesen e.V. Köln - RAL-RG 501/4 Aufbereitung zur Wiederverwendung bindiger,   nicht kontaminierter Böden - FGSV 516 Merkblatt für die Bodenverdichtung im Straßenbau - DIN 1986 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke
Maßgebende technische Vorschriften
Ausführungsrichtlinien Vor Beginn der Erdarbeiten hat der AN eigenverantwortlich alle Vorschriften und Anordnungen über Verkehrs-, Versorgungs- und Entwässerungsanlagen im Baustellenbereich bei den zuständigen Behörden anzufragen und zu beachten und ggf. eine Aufgrabungs- erlaubnis einzuholen. Auf die erläuterten Besonderheiten der Erd- und Pflasterarbeiten an den Bürgersteigen wird hingewiesen. Die Kosten dafür sind im Pau- schalfestpreis des Titels Erdarbeiten zu erfassen. Der AN hat sich vor Arbeitsausführung über Hindernisse wie Leitungen, Kabel, Kanäle, Vermarkungen etc. zu informieren und diese ggf. zu sichern. Eine Einweisung durch den AG erfolgt nicht. Bestands-Entwäs- serungspläne werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Die für den Schutz und die Sicherung evtl. Hindernisse bestehenden Vorschriften und Anordnungen der zuständigen Stellen sind zu beachten. Nicht tragfähige Untergründe sind vollständig, vorzugsweise mit Mineralbeton, auszukoffern. Arbeitsräume dürfen erst verfüllt werden, wenn mit der Bauleitung des AG die Außenwände und die technisch einwandfreien Außen- wandabdichtungen protokolliert und durch Fotos dokumentiert sind. Ferner dürfen die Rohrgräben für die Entwässerung erst nach Prüfung des Kanals verfüllt werden. Vom AN ist dazu ein Protokoll zu erstellen. Bindige Bodenoberflächen sind gegen Verschlammung zu schützen. Das auf der Baustelle anfallende Aushubmaterial ist vom AN grundsätzlich auf eine Deponie seiner Wahl abzufahren. Die Beseitigung des Erdaushubs muss unter Beachtung der abfallrechtlichen Bestimmungen erfolgen. Zur Wiedereinfüllung benötigtes Aushubmaterial ist in Absprache mit dem AG zwischenzulagern, falls es nicht am Einbauort verbleiben kann. Das Auffüllmaterial ist sorgfältig von Baustellen- schutt freizuhalten, ebenso die aufzufüllenden Bereiche selbst. Die Verdichtung von Hinterfüllungen, Auffüllungen, Anschüttungen und Überschüttungen darf nur mit verdichtungsfähigem Material in Schütthöhen von 0,3 m erfolgen. Verdichtungsgeräte und Verdichtungsübergänge sind so zu wählen, dass auf der vollen Höhe des einzubauenden Materials 100 % der einfachen Proctordichte erreicht wird. Verdichtungen von Hand sind nur im Bereich von Rohrleitungen zulässig. Für die erreichten Verdichtungen ist der AN nachweispflichtig. Falls zusätzliches Material zur Verfüllung - auch für Ver- und Entsorgungs-leitungen - einzubauen ist, gilt folgendes: Vor Arbeitsbeginn ist eine Aufstellung aller evtl. zur Verwendung kommender Produkte mit den darin enthaltenen Stoffen und deren Umweltverträglichkeit vorzulegen. Mit vorzulegen sind Sicherheitsdatenblätter nach DIN oder VDA und evtl. Prüfzeugnisse.
Ausführungsrichtlinien
01.01 Erd- und Außenanlagenarbeiten
01.01
Erd- und Außenanlagenarbeiten
01.02 Stundenlohnarbeiten
01.02
Stundenlohnarbeiten