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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Auf dem Grundstück in Rheine,
Neuenkirchener Straße/Im Winkel, wird
die Pro Urban Projekt in Rheine
"Neuenkirchener Straße" GmbH folgende
Einheiten erstellen:
In den Geschossen werden 102
Wohnungen teilweise mit
Terrassen/Balkonen/Loggien in
verschiedenen Größen errichtet. Die
Wohnungen werden barrierefrei und
teilweise rollstuhlgerecht errichtet. In der
Tiefgarage werden 47 Stellplätze
geschaffen.
Im Erdgeschoss entsteht eine
Tagespflege
Bei diesem Projekt handelt es sich um
eine Wohnanlage mit Wohnungen im
Sinne der LBO. Diese weichen teilweise
von der LBO und den DIN-Vorschriften
für übliche Wohnungen ab. Zum Beispiel
gibt es kleinere externe Abstellräume und
es ist nicht für jede Einheit ein
KfZ-Stellplatz verfügbar.
Das Objekt verfügt über Aufzüge, die von
der Tiefgarage bis in die obersten
Geschosse führen.
Die Konstruktion der Tragenden Wände
werden in Kalksandstein bzw. als
Stahlbetonwände entsprechend den
statischen Erfordernissen erstellt. Die
tragenden Decken werden als
Stahlbetonflachdecken mit Unterzügen
ausgeführt. Die Dachkonstruktion besteht
aus einer Stahlbetondecke als
Flachdach. Die nicht tragenden Wände
werden aus Gipskartonständerwerk und
Kalksandsteinmauerwerk erstellt.
Durch Baufahrzeuge verschmutzte
Straßen und Wege im privaten und
öffentlichen Bereich sind vom
Auftragnehmer ständig zu reinigen.
Lagermöglichkeiten sind an der Baustelle
nur sehr begrenzt. Die
Anlieferungstermine der einzelnen
Materialien sind vorher mit der Bauleitung
abzustimmen und anzugeben.
Auf dem Grundstück in Rheine,
Besondere Vorbemerkungen bezüglich der geplanten
Zertifizierung
Der Neubau dieses Gebäudes soll mit dem staatlichen
Gütesiegel "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude plus"
(QNG-Plus ) vom Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ausgezeichnet
werden. Um das angestrebte Zertifikat erreichen zu
können, müssen einige Kriterien bei der Baustoffauswahl
und während des Bauprozesses berücksichtigt werden.
Diese sind in der Regel bereits in den jeweiligen
Positionen beschrieben. Die diesbezüglich ausgewählten
Produkte sind beispielhaft. Es können
Alternativprodukte angeboten werden, welche allerdings
in ihrer Art, Eigenschaft und hinsichtlich der jeweils
zu beachtenden Inhaltsstoffe mindestens gleichwertig
sein müssen.
Eine ausführliche Erläuterung der Kriterien befindet
sich in der Anlage "QNG-Anforderungskatalog".
Zertifzierungsstelle wird das BiRN mit QNG Plus
Kriterien
Besondere Vorbemerkungen bezüglich der geplanten
Auszug aus QNG-Anforderungskatalog
In dem Katalog stehen Vorgaben/QNG-Anforderungen für
die Schadstoffvermeidung von
Baumatrialien und ggf. erf. Hilfsstoffe wie z.B.
Dämmstoffe..
Inhaltsverzeichnis Katalog
Zum Beispiel dürfen gemäß Pkt. 5.3 Beschichtungen aus
mineralischen Oberflächen nur eingesetzt werden wenn
diese die folgenden Anforderungen erfüllen.
Für Beschichtungen aus metallischen Untergründen gelten
gemäß Pkt. 6.1 folgende Kriterien
Die Einhaltung der übrigen Kriterien für weitere
Baustoffe werden in der Anlage "QNG-Anforderungs-
Katalog" bezüglich der geplanten
QNG-Plus-Zertifizierung" aufgeführt. Diese
Anforderungen sind, unabhängig von diesen
gewerkespezifischen Ausführungen, ebenfalls weiterhin
zu gewährleisten.
Auszug aus QNG-Anforderungskatalog
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Den nachfolgenden Leistungsbeschreibungen für Maler-
und Lackierarbeiten sowie Tapezierarbeiten liegt die
VOB mit ihren Teilen in der neuesten Fassung zu Grunde.
1 Farbtöne werden durch den Auftraggeber festgelegt.
2 Sind Farbtöne für die fertige Leistung nicht präzise
beschrieben, so gelten in Anlehnung an das
Standardleistungsbuch für das Bauwesen
Zeitvertragsarbeiten StLB (Z) 663 "Beschichtungs- und
Tapezierarbeiten" folgende Zuordnungen:
"Weiß bzw. Altweiß":
Geringfügige Brechung der Farbe Weiß durch unbunte
Farben, Weißtöne, die vom Hersteller als
Standardqualität zum Grundpreis geliefert werden
"hell getönt":
Farben mit einem Volltonanteil bis 12% (entspricht etwa
Abtönstufe 6 bis 9 Scala Voll- und Abtönfarbe),
Hellbezugswert > 65
"Mittel getönt":
Farben mit einem Volltonanteil über 12 % bis 50 %
(entspricht etwa Abtönstufe 4 bis 5 Scala Voll- und
Abtönfarbe), Hellbezugswert >/= 25 und </=65
"Satt getönt":
Farben mit Volltonanteil über 50 % bis 90 % (entspricht
etwa Abtönstufe 2 bis 3 Scala Voll- und Abtönfarbe),
Hellbezugswert < 25
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Technische Vorbemerkungen
- Ausführungsgrundlage
Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299
(ATV) sowie DIN 18363 gültigen Regeln zu beachten.
Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt
gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitstättenrichtlinien,
Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und
Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und
Auflagen der Feuerwehr.
- Schutz angrenzender Bauteile
Böden, Sanitäreinrichtungen, Beschläge und
Einrichtungsgegenstände müssen abgedeckt bzw. abgeklebt
werden.
Das Abdeckmaterial ist nach Ausführung der Leistung
rückstandslos zu entfernen. Insbesondere sind Glas- und
Aluminiumflächen bei der Verwendung silikat- bzw.
kalkhaltiger Anstrichstoffe durch Abkleben zu schützen.
Wenn möglich, sind die vorhandenen Dichtungen an
Zargen, Türen und Fenstern und dgl. vor den Arbeiten zu
entfernen und anschließend wieder einzubauen,
andernfalls sind sie abzukleben. Dies gilt in gleicher
Weise für Beschläge. Bewegliche Teile sind gangbar zu
halten.
Klebebänder dürfen die Untergründe, auf denen sie
angebracht sind, nicht angreifen.
Angrenzende Bauteile wie Fenster und Türen sowie Wand-
und Bodenfliesen sind mit einer behelfsmäßigen
Schutzvorrichtung für die Dauer der vertraglichen
Ausführungsfristen vor Beschädigung und Verschmutzung
zu schützen.
Die Vergütung dieser Arbeiten erfolgt nicht gesondert
und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Für die notwendigen Reinigungs-, Entschichtungs- und
Entsorgungsarbeiten wird auf die gültigen Gesetze,
örtlichen Verordnungen, Satzungen und
Transportbestimmungen verwiesen. Diese sind bei den
zuständigen Behörden zu erfragen. Behördliche
Forderungen und Auflagen sind, soweit nicht besonders
beschrieben, entsprechend zu berücksichtigen.
- Anzubietende Materialien/Güteklassen
Materialien sind entspr. den im Leistungsverzeichnis
vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten
anzubieten.
Bezüglich der Gleichwertigkeit abweichender technischer
Spezifikationen gilt VOB/A § 13, Abs. 2.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische
Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, o.ä. Bezug
genommen wird, werden auch für den ausdrücklichen
Zusatz "oder gleichwertig", immer gleichwertige
technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Für Gipskartonarbeiten gelten ergänzend die allgemeinen
Richtlinien der BVG-Merkblätter.
Ergänzend zu den in VOB/C DIN 18363 genannten
Leistungen gelten als Nebenleistungen:
Entfernen und Wiederanbringen von Abdeckungen für
Schalter und Steckdosen
Entfernen von Farbspuren, Spritzern und dgl. aus den
Arbeiten des Auftragnehmers
Schutzmaßnahmen durch Hinweisschilder für den
Personenverkehr sowie Absperrungen im üblichen Umfang
Bei farbigen Wandflächen ist als Übergang zu anderen
Farbtönen oder weißen Flächen grundsätzlich ein 19-20
mm breiter Übergangsstreifen aus den Eckbereichen mit
einzukalkulieren
Untergründe auf Eignung, Trag- und Haftfähigkeit prüfen
Grundierungen und Schleifarbeiten sind in die
jeweiligen EP´s mit einzukalkulieren und werden nicht
gesondert vergütet.
Technische Vorbemerkungen
01 Malerarbeiten
01
Malerarbeiten
Auszug aus DGNB-Kriterienmatrix
Anforderung: Qualitätsstufe 3
Gewerk: Malerarbeiten
Die Einhaltung der übrigen DGNB-Kriterien für weitere
Baustoffe werden in der Anlage "Besondere
Vorbemerkungen bezüglich der geplanten
DGNB-Zertifizierung" aufgeführt. Diese Anforderungen
sind, unabhängig von diesen gewerkespezifischen
Ausführungen, ebenfalls weiterhin zu gewährleisten.
Auszug aus DGNB-Kriterienmatrix
01.01 Keller/Tiefgarage
01.01
Keller/Tiefgarage
01.02 Gewerbeflächen Erdgeschoss
01.02
Gewerbeflächen Erdgeschoss
01.03 Wohnbereiche EG - 3.OG
01.03
Wohnbereiche EG - 3.OG
01.04 Treppenhäuser & KG-Schleusen & Flure
Staffelgeschosse BT C-F
01.04
Treppenhäuser & KG-Schleusen & Flure
Staffelgeschosse BT C-F
01.05 Sonstiges
01.05
Sonstiges
02 Keller- und Tiefgaragendämmung
02
Keller- und Tiefgaragendämmung
Auszug aus DGNB-Kriterienmatrix
Anforderung: Qualitätsstufe 3
Gewerk: Keller- und Tiefgaragendämmung
Die Einhaltung der übrigen DGNB-Kriterien für weitere
Baustoffe werden in der Anlage "Besondere
Vorbemerkungen bezüglich der geplanten
DGNB-Zertifizierung" aufgeführt. Diese Anforderungen
sind, unabhängig von diesen gewerkespezifischen
Ausführungen, ebenfalls weiterhin zu gewährleisten.
Auszug aus DGNB-Kriterienmatrix
02.01 Decke
02.01
Decke
02.02 Wand
02.02
Wand
02.03 Sonstiges/ Zulagen
02.03
Sonstiges/ Zulagen
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
A) Vorbemerkungen
Für die nachfolgend aufgeführten Berufsgruppen sind
gemäß VOB/ B § 15, Abs. 1 feste
Stundenverrechnungssätze anzubieten, in denen
unaufgegliedert Lohn- und Gehaltsnebenkosten,
Sozialkassenbeiträge, Gemeinkostenanteile und Gewinn
enthalten sind. Zuschläge für Mehr-, Sonn- und
Feiertagsarbeit sind in den entsprechenden Positionen
einzurechnen.
Stundenlohnarbeiten sind nur auf Anordnung der
Bauleitung auszuführen und mindestens wöchentlich von
der Bauleitung abzunehmen.
B) Verrechnungssätze
Die Verrechnungssätze gelten für alle angebotenen
Gewerke.
A) Vorbemerkungen
03.__. 10 Stundensatz Facharbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind
und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Facharbeiter
03.__. 10
Stundensatz Facharbeiter
200,00
h
03.__. 20 Stundensatz Helfer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind
und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Helfer
03.__. 20
Stundensatz Helfer
200,00
h