1034_Maler- und Lackierarbeiten
Kölnische Straße 101, ES & Balkonanbau
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen 1.1 Projektbezeichnung: Energetische Sanierung und Balkonanbau, Kölnische Straße 101 1.2 Anschrift der Baustelle: Kölnische Straße 101, 34119 Kassel 1.3 Name und Anschrift des Auftraggebers: GWG der Stadt Kassel mbHNeue Fahrt 2, 34117 Kassel 1.4 Angaben zum Auftraggeber: Wohnbaugesellschaft 1.5 Projektbeschreibung Das Gebäude in der Kölnischen Straße 101 ist im Jahr 1938 als Geschosswohnungsbau mit vier Geschossen und acht Wohneinheiten errichtet und im Jahr 1958 nach Kriegsschäden wiederaufgebaut worden. Die 24 cm starken Außenwände der Geschosse wurden aus Hohlblockstein-Mauerwerk, die 51 cm starken Außenwände des Kellers aus Ziegelsteinen errichtet. Die Geschossdecken wurden als Stahlbetonrippendecken, die Kellerdecke als Stahlsteindecke ausgeführt. Das traufständige Satteldach mit einer Neigung von 30° hat eine Deckung aus Flachdachziegeln im 13er Format, die ursprünglichen Fenster wurden in den 80er Jahren durch Kunststofffenster ersetzt. Die Sanierungsmaßnahmen umfassen · die Erneuerung der Dachdeckung · die Wärmedämmung der Keller- und obersten Geschossdecke · die Wärmedämmung der Außenwände · den Austausch der Fenster · den Anbau von vorgestellten Balkonen auf der Hofseite · und Nebenarbeiten, die im Zusammenhang zu vorbenannten Hauptarbeiten stehen. 1.6 Gegenstand der Ausschreibung Gegenstand der Ausschreibung sind Maler-, Bodenbelags-, Trockenbau- und Fliesenarbeiten in Wohnungen nach Fenstertausch und Installationsarbeiten und Maler- und Lackeirarbeiten im Treppenhaus. Die Ausschreibung erfolgt in 4 Losen wie folgt, sowie gem. nachfolgender Leistungsbeschreibung. 1.7 Vertragstermine + Vertragsfristen Die nachfolgend genannten Termine, Fristen und Ablaufbedingungen werden Vertragsbestandteil, an die bei Nichteinhaltung Rechtsfolgen geknüpft sind. - Ausführungsbeginn Arbeiten in Wohnungen: 27.07.2026 - Fertigstellung Arbeiten in Wohnungen: 07.09.2026 - Ausführungsbeginn Arbeiten im Treppenhaus: 04.01.2027 - Fertigstellung Arbeiten im Treppenhaus: 15.01.2027 Die Zwischentermine gemäß beigefügtem Bauzeitenplan werden im Auftragsfall Vertragsgegenstand. Sofern Änderungsvorschläge zu Fristen und Ablaufbedingungen eingereicht werden, sind diese als Balkenplan dem Angebot beizufügen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vertragstermine vorzuverlegen oder hinauszuschieben. 2. Angaben zum Ausschreibungsverfahren 2.1 Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB/B wird Vertragsbestandteil. 2.2 Der Bauherr beabsichtigt die Vergabe der Bauleistungen im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung. 2.3 Die Verdingungsunterlagen sind vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen. Werden die Unterlagen unvollständig eingereicht, wird der Bieter von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Der Bieter reicht das Angebot digital als pdf und im GAEB-Format beim AG ein. 2.4 Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind nicht zulässig. Etwaige Änderungsvorschläge oder Nebenangebote sind als besondere Anlage beizufügen und als solche deutlich zu kennzeichnen. Nebenangebote ohne gleichzeitige Abgabe eines Hauptangebotes werden ausgeschlossen. 2.5 Sollten Bieter Spezialbauweisen oder in Abänderung der Ausschreibung andere Konstruktionen in Nebenangeboten vorschlagen, so sind hierfür sämtliche erforderliche Unterlagen vom AN kostenlos beizubringen. 2.6 Bei Ausschreibungen, die losweise bzw. teillosweise erfolgen, sind die einzelnen Lose/Teillose losweise zu kalkulieren. Bei einer losweisen/teillosweisen Ausschreibung behält sich der Auftraggeber eine losweise/teillosweise Vergabe der Gesamtleistung vor. Für den Fall einer Gesamtvergabe ist vom Bieter der gewährte Nachlass als pauschaler Prozentsatz zu beziffern. 2.7 Sollen Leistungen zum Pauschalpreis vergeben werden, hat der Auftragnehmer vor Vertragsabschluss, Leistungen und Mengen anhand der Werkpläne zu prüfen und bei einer gemeinsamen Mengenabstimmung mit dem Auftraggeber die tatsächlichen Mengen festzustellen. 2.8 Die Angebotserstellung erfolgt kostenfrei, ein Vergütungsanspruch des Bieters für seine Angebotserstellung besteht nicht. 3. Ausführungsunterlagen 3.1 Für seine Angebotserstellung erhält der Bieter die relevanten Ausführungsunterlagen und Bauzeichnungen in digitaler Form im PDF-Format. Das Leistungsverzeichnis wird zusätzlich im GAEB-Format übergeben. 3.2 Folgende Unterlagen werden übergeben: Leistungsverzeichnis im PDF- + GAEB-Format Inhaltsverzeichnis Anlagen: - Ausführungsplanung - Fotos Bestand - Bauzeitenplan - Baustelleneinrichtungsplan - Vertragsunterlagen: A01_Allgemeine Geschäftsbedingungen der GWG A01.1_Zustimmung AGBs unbefristet A04_Tariftreueerklärung A05_Vertragsstrafenerklärung 3.3 Nach der Auftragserteilung erhält der AG sämtliche erforderlichen Ausführungsunterlagen in digitaler Form im PDF-Format. Die Herstellung von Papierplänen für den eigenen Bedarf obliegt dem AG. Er trägt auch die Vervielfältigungskosten hierfür. 4. Ausführung 4.1 Die Ausführung erfolgt gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Weiterhin sind die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller und Industrieverbände einzuhalten. 4.2 Stoffe und Bauteile, die der AN zu liefern hat und die in das Bauwerk eingehen, müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sein. Die zum Einsatz kommenden Stoffe sind im System eines Herstellers zu verwenden. Sie sind in technischer und funktioneller Hinsicht auf die Art und Beschaffenheit des Untergrundes sowie den Verwendungszweck und die Art der Nutzung abzustimmen. 4.3 Der Auftragnehmer haftet für die Zulässigkeit und den ordnungsgemäßen Zustand aller einzubauenden Materialien. Ergeben sich zum Montagetermin Fabrikats- oder Ausführungsänderungen, sind rechtzeitig vorher Klärungen mit der Bauleitung herbeizuführen. 4.4 Für die Richtigkeit und Einhaltung der Maße aus Zeichnungen und Ausführungsunterlagen ist der AN allein verantwortlich. Etwaige Unklarheiten hierin hat der AN unverzüglich mit der Bauleitung zu klären und gegebenenfalls richtigstellen zu lassen. Der AN haftet für alle aus der Unterlassung dieser Pflicht entstehenden Mängel, Fehler und Vorkommnisse. 4.5 Bei Unstimmigkeiten - gleich welcher Art - ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Bauleitung zu verständigen undeine Entscheidung einzuholen, so z.B. wenn er Anordnungen des Auftraggebers oder der Bauleitung für unzweckmäßig oder unberechtigt ansieht, Einwände gegen die vorliegende Planung erhebt, Bedenken hat, dass die Leistungen anderer Unternehmer die Qualität seiner eigenen Arbeit beeinträchtigen können bzw. Mehrleistungen von seiner Seite erfordern würden, etc. 4.6 Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen oder internationale Normen Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen vorausgesetzt. 5. Nebenleistungen Folgende Nebenleistungen werden ohne gesonderte Vergütung vereinbart: 5.1 Die Baustelleneinrichtung einschließlich Lieferung, Vorhaltung und Räumung für sämtliche Leistungen gem. Leistungsverzeichnis. Sämtliche Kosten für die Baustelleneinrichtung und sämtliche Sicherungsmaßnahmen, die zur Errichtung des Objektes erforderlich sind, müssen in die Einheitspreise der folgenden Titel einkalkuliert werden, wobei die Bedarfspositionen nicht zu berücksichtigen sind. Diese sind so zu kalkulieren, dass wenn sie zur Ausführung kommen, ein evtl. anfallender zusätzlicher "Baustelleneinrichtungsanteil" im EP enthalten ist. 5.2 Dem Auftragnehmer steht für die Montage der Konsolen vor Beginn der WDVS- und Putzerarbeiten kostenfrei ein Fassadengerüst zur Verfügung. Dieses wird nach Fertigstellung der WDVS- und Putzarbeiten und vor Montage der Balkone abgebaut. Notwendige Arbeitsgerüste für die Montage der Balkone sind in die Einheitspreise der Montagepositionen zu berücksichtigen. Für das Fassadengerüst gelten folgende Nutzungsbedingungen: a) Einhaltung des Bauzeitenplans b) Schutz- und Fanggerüste müssen den bauberufsgenossenschaftlichen Richtlinien entsprechen. Der Auftragnehmer hat die Pflicht, die Gerüste daraufhin zu prüfen und Beanstandungen umgehend der Bauleitung mitzuteilen. Die Einhaltung der Schutzbestimmungen sind täglich zu kontrollieren. Die Pflicht der Kontrolle erlischt erst nach Beendigung der Arbeit. Aufstellung und Hängung von Bauschildern / Werbung der Firmen nur nach Absprache mit der Bauleitung. Freie Sicht aus den Fenstern muss gewährleistet bleiben. 5.3 Eine Mobiltoilette wrid durch den Auftraggeber zur kostenfreien Nutzung gestellt. 5.4 Sämtliche Leistungen zur Sicherstellung der Montagezustände während der Bauzeit. Die Verantwortung hierfür liegt beim AN. 5.5 Das Erstellen und Vorhalten von Baubehelfen, Abfangungen, Abstützungen, etc. für sämtliche Leistungen gem. Leistungsverzeichnis. 5.6 Der Schutz und die Unterhaltung fertiggestellter Leistungen bis zur Abnahme. 5.7 Sämtliche Leistungen zur Sicherung des Verkehrs. 5.8 Sämtliche Leistungen gemäß Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der Arbeitsstättenrichtline (ASR) 5.9 Die Lieferung der Werkstatt- und Montageplanung der vom AN geschuldeten Leistungen. 5.10 Das Anarbeiten an angrenzende Bauteile. 5.11 Nach Auftragserteilung ist der AN verpflichtet, das Projekt fortlaufend den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Alle Einzelheiten des Projektes, Konstruktionen, Dimensionierungen, Maße, etc., sind auf ihre Übereinstimmung mit den Planunterlagen kontinuierlich zu überprüfen. 5.12 Sofern im LV die Untergrundvorbereitung Leistungsbestandteil wird, bedeutet dies die Herstellung eines trockenen, tragfähigen, gleichmäßig saugfähigen, sauberen und glatten Untergrundes gem. VOB/C. Die erforderlichen Leistungen sind in den EP der Einzelpositionen einzukalkulieren. 5.13 Der AN stellt den Fachbauleiter nach Landesbauordnung für seinen Leistungsbereich. Dieser muss der deutschen Sprache mächtig sein, während der Ausführungszeit auf der Baustelle anwesend und zur Entgegennahme von Anweisungen berechtigt sein. 5.14 Die Lieferung gewerkeüblicher Bestands- und Dokumentationsunterlagen vor Abnahme der Vertragsleistung. Übergabe der Unterlagen digital im PDF-Format. 5.15 Der AN ist verpflichtet, sich gegen alle Schadensfälle, gleich welcher Art, in geeigneter Weise zu versichern. Ebenso ist er auch haftbar für Schäden, einschließlich deren Folgelasten, die durch seine Erfüllungsgehilfen verursacht werden. 5.16 Der AN liefert erforderliche Eignungs- und Gütenachweise z.B. Bauaufsichtliche Zulassungen, Prüfzeugnisse, Konformitätsbescheinigungen, etc. unaufgefordert mindestens 2 Wochen vor Ausführungsbeginn. Sie müssen zum Zeitpunkt der Ausführung gültig sein. 5.17 Im Rahmen der Bauabwicklung werden wöchentlich Baubesprechungen abgehalten, an denen der AN teilnehmen muss. 5.18 Bundesförderung für effiziente Gebäude: Die Sanierung des Wohngebäudes wird nach dem BEG als Sanierung eines Worst Performing Building (WPB) zum Effizienzhaus 70 durch die KfW gefördert. Alle erforderlichen Unterlagen zur Beantragung der Fördermittelauszahlung sind als Teil der Abschlussdokumentation durch den Bieter zusammenzustellen und als PDF-Dateien zu übermittlen. Dies umfasst zum Beispiel: - Fachunternehmererklärung (kfw-Formular) - Übereinstimmungserklärung - Fachbauleitererklärung - Technische Datenblätter der verarbeiteten Produkte - Sicherheitsdatenblätter der verarbeiteten Produkte - Nachweis des U-Wertes für Fenster- und Türelemente - usw. 6. Vergütung 6.1 Die Vergütung der erbrachten Leistung errechnet sich aus den Preisen des Leistungsverzeichnisses zuzüglich der zum Zeitpunkt des Einzelauftrags geltenden Umsatzsteuer. Sämtliche Preise sind für die fix und fertige Leistung anzugeben und beinhalten die Lieferung und den Einbau der erforderlichen Stoffe und Bauteile, einschließlich Laden, Lagern auf der Baustelle und Transport zur Einbaustelle sowie die Gestellung sämtlicher erforderlicher Werkzeuge und Geräte. 6.2 Die Kosten für den Verschnitt von Baumaterialien sind in den EP der Einzelpositionen einzurechnen. 6.3 Teilweise sind die Massen der nachfolgenden Leistungsbeschreibung in unterschiedlichen Materialien und Ausführungsarten ausgeschrieben. Die endgültige Materialauswahl bzw. Ausführungsart erfolgt bei Auftragsvergabe. 6.4 Der Auftraggeber behält sich vor, die Bedarfspositionen ganz oder teilweise zu streichen, ohne dass dadurch ein Anspruch auf entgangenen Gewinn abgeleitet werden kann. Das heißt, dass bei der Kalkulation diesem Umstand Rechnung zu tragen ist (Umlage der Allgemeinkosten auf die Hauptpositionen). 6.5 Alle angebotenen Preise sind Festpreise, an die der Auftragnehmer für die Dauer der Bauausführung bis zur endgültigen Abrechnung gebunden ist. Während der Bauvorbereitung und Bauausführung eintretende Materialpreis- oder Lohnerhöhungen werden nicht vergütet. 6.6 Ein Preisnachlassangebot wird bei der Wertung nur dann berücksichtigt, wenn dies nicht zu einer Änderung der Verdingungsunterlagen führt. 7. Abnahme 7.1 Es wird eine förmliche Abnahme in Anwesenheit des Auftragnehmers und des Auftraggebers vereinbart. Die fiktive Abnahme gem. § 640 Abs. 2 BGB wird ausgeschlossen 8. Abrechnung 8.1 Alle Rechnungen sind auf Briefbogen des AN unter Angabe des Projektes und der MOB-Nummer auszustellen an: GWG der Stadt Kassel mbH Neue Fahrt 2 34117 Kassel und über die Buchhaltung als pdf einzureichen: buchhaltung@gwg-kassel.de Die Architekten sind zur Prüfung in CC zu setzen: GWG der Stadt Kassel mbH Neue Fahrt 2 34117 Kassel 8.2 Die Massen der erbrachten Leistungen werden aus Zeichnungen ermittelt, soweit die ausgeführte Leistung den Zeichnungen entspricht. Sind solche Zeichnungen nicht vorhanden, wird die Leistung vom Auftragnehmer und Bauleiter gemeinsam aufgemessen. Der Auftragnehmer hat die Aufmaße rechtzeitig zu beantragen. Wirkt der Auftragnehmer aus von ihm zu vertretenden Gründen an der Mengenermittlung zum abgestimmten Termin nicht mit, so kann diese auf Kosten des Auftragnehmers erfolgen. Notwendige örtliche Aufmaße sind von beiden Parteien durch Unterschrift zu bestätigen; andernfalls gilt nur das Aufmaß der Bauleitung. 8.3 Der Auftragnehmer erhält Abschlagszahlungen entsprechend dem Bruttowert, der jeweils durch prüfbare Rechnung nachgewiesenen vertraglichen Leistungen abzüglich eines 10 %igen Einbehaltes. Die Kürzung um diesen Einbehalt ist so lange berechtigt, bis der in Ziffer 9.1 vereinbarte Sicherheitseinbehalt erreicht ist, dessen Sicherstellung der Einbehalt dient. Bei Vorlage einer Bürgschaft nach Ziffer 9.2 entfällt die Kürzungsmöglichkeit. 8.4 Die prüffähige Schlussrechnung ist frühestens nach der förmlichen Abnahme einzureichen. Die Schlusszahlung erfolgt nach vollständiger Fertigstellung sämtlicher vertraglich geschuldeten Leistungen einschl. festgestellter Mängelbeseitigungsleistungen. 8.5 Der AN legt eine gültige Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG vor. 8.6 Für das Bauvorhaben wird eine Gesamtbauwesenversicherung durch den Auftraggeber als Versicherungsnehmer ohne Summenbegrenzung abgeschlossen. Der Auftragnehmer zahlt hierfür einen pauschalen Betrag in Höhe von 0 % der jeweiligen Bruttoabrechnungssumme an den Versicherungsnehmer. Der Betrag wird im Zuge der Rechnungslegung abgezogen. 8.7 An folgenden Kosten beteiligt sich der AN gemäß nachstehendem Schlüssel: Bauwasser: 0 % der Abrechnungssumme Baustrom: 0 % der Abrechnungssumme Baustellen-WC: 0 % der Abrechnungssumme 9. Sicherheitsleistungen 9.1 Der Auftraggeber darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen bis zur Abnahme 10 % der Nettoauftragssumme, einschließlich erteilter Nachtragsaufträge, einbehalten. 9.2 Der Erfüllungseinbehalt darf vom Auftragnehmer gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwideruflichen, selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes abgelöst werden, in der dieses sich verpflichtet, auf die erste schriftliche Anforderung zu zahlen und in der dieses sich auf  sämtliche Einreden sowie auf das Recht der Hinterlegung verzichtet. 9.3 Der Auftraggeber darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Gewährleistungsansprüche auf die Dauer von fünf Jahren, beginnend mit der Abnahme der Bauleistung, 5% der Netto-Schlussrechnungssumme, einschließlich erteilter Nachtragsaufträge, einbehalten. 9.4 Der Gewährleistungseinbehalt darf vom Auftragnehmer gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwideruflichen, selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes abgelöst werden, in der dieses sich verpflichtet, auf die erste schriftliche Anforderung zu zahlen und in der dieses sich auf sämtliche Einreden sowie auf das Recht der Hinterlegung verzichtet. 9.5 Der AG ist nicht verpflichtet, ein gemeinsames Sperrkonto nach § 17 Nr. 6 VOB/B einzurichten. 10. Vertragsstrafe - 11. Verjährung 11.1 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt auch bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktion hat, 5 Jahre, auch wenn die Wartung nicht an den Auftragnehmer übertragen wird. Nach Abnahme/Durchführung einer Mängel- beseitigungsleistung beginnt für diese Leistung, die 5-jährige Verjährungsfrist neu zu laufen. 12. Sonstiges 12.1 Jeder Unfall und jede Verletzung von Mitarbeitern ist dem Auftraggeber am gleichen Tag schriftlich zu melden. Die Unfallmeldepflicht gegenüber der Berufsgenossenschaft sowie dem staatlichen Amt für Arbeitsschutz obliegt dem Auftragnehmer. Ein Durchschlag der Unfallanzeige ist beim AG einzureichen. 12.2 Übernachtungen auf der Baustelle sind nicht gestattet. 12.3 Öl- und Treibstofflager sind entsprechend den gültigen Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen herzustellen. 12.4 Der Auftragnehmer hat anzugeben, welche Leistungen er an Nachunternehmer vergeben will. Erforderliche Bescheinigungen der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis bzw. Sozialversicherungsnachweise, etc., legt der AN auf Anforderung vor. Die Eignung der Nachunternehmer für den geforderten Leistungsumfang, liegt in der Verantwortung des AN.
Allgemeine Vorbemerkungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Maler-und Tapezierarbeiten Dieser Leistungsbeschreibung liegen die DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, die Technischen Richtlinien für Maler- und Lackiererarbeiten vom Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS-Merkblätter) und die Herstellervorschriften zugrunde. Für die notwendigen Reinigungs-, Entschichtungs- und Entsorgungsarbeiten wird auf die gültigen Gesetze, örtlichen Verordnungen, Satzungen und Transportbestimmungen verwiesen. Diese sind bei den zuständigen Behörden zu erfragen. Behördliche Forderungen und Auflagen sind, soweit nicht besonders beschrieben, entsprechend zu berücksichtigen. 1. Angaben zur Ausführung 1.1 Die Ausführung erfolgt gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Insbesondere gelten folgende Normen: - VOB/C ATV DIN 18363 "Maler- und Lackiererarbeiten - Beschichtungen" - VOB/C ATV DIN 18366 "Tapezierarbeiten" 1.2 Um die Nachhaltigkeit der Produkte und Schadstoffarmut sicherzustellen werden folgende Anforderungen an die angebotenen Produkte zur Beschichtung von Bauteilen vorausgesetzt: Farben: VOC/SVOC < 30g/l Lasuren: wasserverdünnbar, gemäß der aktuellen Decopaint-Richtlinie, Giscode W1/2+3/3 oder W1/DD. W2/DD+, W3/DD oder W3/DD+ Lacke: GISCODE PU 10/20 2. Einzelangaben zu Nebenleistungen Folgende Leistungen sind, ohne gesonderte Vergütung, als Nebenleistungen zu kalkulieren. Die entsprechenden Kosten sind in die Einheitspreise der Einzelpositionen einzurechnen! 2.1 Alle notwendigen Gerüste für Decken- und Wandbeschichtungen sind in den EP einzukalkulieren, sofern nicht gesondert beschrieben. Raumhöhen bis ca. 2,55 m. 2.2 Der Schutz von Bau- und Anlagenteilen, z.B. von Einrichtungsgegenständen, Fussböden, Geländern, Türen und Fenstern vor Verunreinigung und Beschädigung während der Arbeit durch loses Abdecken und Abkleben mittels Folie oder Malervlies einschließlich rückstandslosem Entfernen und Entsorgen der Abdeckung nach Arbeitsende ist eine Nebenleistung gem. VOB. 2.3 Das Entfernen von Verschmutzungen aus der eigenen Tätigkeit, das Ausbessern kleinerer Fehler und Probeanstriche. 2.4 Das Demontieren und Remontieren von Steckdosen-/Schalterabdeckungen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Maler-und Tapezierarbeiten
01 Vorbereitende Arbeiten für Putz-, Maler- und Trockenbauarbeiten
01
Vorbereitende Arbeiten für Putz-, Maler- und Trockenbauarbeiten
01.__.0001 Besonderer Schutz von Bau- und Anlageteilen durch Abkleben mit Folie auf Anweisung der Bauleitung Besonderer Schutz von Bau- und Anlageteilen z.B. Fenster, Türen, Böden, Belägen, Treppen, Hölzern, Dachflächen und oberflächenfertigen Teilen durch Abkleben mittels Folie. Abdeckung nach Arbeitsende wieder rückstandslos entfernen und entsorgen. Diese Position bezieht sich nur auf besondere Schutzmaßnahmen, die nicht ohnehin als Nebenleistung in die Ausführung der einzelnen Positionen einzukalkulieren sind. Die Ausführung erfolgt nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung.
01.__.0001
Besonderer Schutz von Bau- und Anlageteilen durch Abkleben mit Folie auf Anweisung der Bauleitung
444,40
01.__.0002 Besonderer Schutz von Bau- und Anlageteilen durch loses Abdecken mit Abdeckvlies auf Anweisung der Bauleitung Besonderer Schutz von Bau- und Anlageteilen z.B. Fenster, Türen, Böden, Belägen, Treppen, Hölzern, Dachflächen und oberflächenfertigen Teilen durch loses Abdecken mit Abdeckvlies. Abdeckung nach Arbeitsende wieder rückstandslos entfernen und entsorgen. Diese Position bezieht sich nur auf besondere Schutzmaßnahmen, die nicht ohnehin als Nebenleistung in die Ausführung der einzelnen Positionen einzukalkulieren sind. Die Ausführung erfolgt nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung.
01.__.0002
Besonderer Schutz von Bau- und Anlageteilen durch loses Abdecken mit Abdeckvlies auf Anweisung der Bauleitung
444,40
02 Putz- und Malerarbeiten
02
Putz- und Malerarbeiten
02.__.0001 Schließen von Putzausbrüchen in der Innenleibung nach Fenstertausch, Leibungstiefe: ca. 20 cm Wiederherstellen von Innenleibungen, Schließen von Putzausbrüchen nach Fenstertausch und Herstellen einer einheitlichen Putzoberfläche der Leibung. Putzflächen in nicht zusammenhängenden Kleinflächen. Das Spachteln und Schleifen der Leibungen wird in gesonderter Position erfasst. Der Umfang der Ausbesserungsarbeiten richtet sich nach den durch den Fenstertausch entstandenen Ausbrüchen und ist für jeden Einzelfall mit der Bauleitung vorab abzustimmen Leibungstiefe: ca. 20 cm
02.__.0001
Schließen von Putzausbrüchen in der Innenleibung nach Fenstertausch, Leibungstiefe: ca. 20 cm
150,00
m
02.__.0002 Spachteln und Schleifen der Putzflächen in den Leibungen, Leibungstiefe: ca. 20 cm Spachteln und Schleifen im Bereich der der vorgenannten Flickputzstellen und der durch den Rohbauer neu hergestellten und verputzten Innenleibung im Bereich des Brüstungsabbruchs, in nicht zusammenhängenden Kleinflächen. Herstellen einer einheitlichen, durchgängigen Oberfläche der Leibung, vorbereitet für Tapezieren. Das Tapezieren der Leibungen wird in gesonderter Position erfasst. Oberflächenqualität: Q2 Leibungstiefe: ca. 20 cm
02.__.0002
Spachteln und Schleifen der Putzflächen in den Leibungen, Leibungstiefe: ca. 20 cm
150,00
m
02.__.0003 Putzflächen in nicht zusammenhängenden Kleinflächen Schließen von Putzausbrüchen nach Demontage von Gasthermen, -leitungen etc. und Herstellen einer einheitlichen Putzoberfläche. Putzflächen in nicht zusammenhängenden Kleinflächen. Der Umfang der Ausbesserungsarbeiten richtet sich nach den tatsächlich entstandenen Ausbrüchen und ist für jeden Einzelfall mit der Bauleitung vorab abzustimmen
02.__.0003
Putzflächen in nicht zusammenhängenden Kleinflächen
32,00
02.__.0004 Spachteln und Schleifen in nicht zusammenhängenden Kleinflächen Spachteln und Schleifen im Bereich der der vorgenannten Flickputzstellen in nicht zusammenhängenden Kleinflächen Herstellen einer einheitlichen, durchgängigen Oberfläche für das Tapezieren. Oberflächenqualität: Q2
02.__.0004
Spachteln und Schleifen in nicht zusammenhängenden Kleinflächen
32,00
02.__.0005 Tapete entfernen Bestehende, nicht tragfähige Tapeten restlos entfernen.
02.__.0005
Tapete entfernen
100,00
02.__.0006 Untergrundvorbehandlung für Tapezieren Untergrund prüfen, reinigen, trocknen und bei Bedarf spachteln/schleifen.Saugfähige Untergründe grundieren.
02.__.0006
Untergrundvorbehandlung für Tapezieren
130,00
02.__.0007 Raufaser tapezieren Raufasertapete liefern, tapezierfertig zuschneiden und auf Stoß nahtlos und faltenfrei verkleben. Mit Spezialkleister einkleistern, fachgerecht einweichen lassen, im Lot, arbeiten, überschüssige Tapete an Decken und Fußböden beschneiden. Struktur Raufaser: 31 mittel
02.__.0007
Raufaser tapezieren
130,00
02.__.0008 Tapezieren Leibungen Tapezieren auf Wandflächen wie vorgenannte Pos., jedoch auf Fenster- und Türleibungen. Leibungstiefe: ca. 20 cm
02.__.0008
Tapezieren Leibungen
150,00
m
02.__.0009 Dispersionsanstrich auf Wandflächen, Naßabriebklasse 3 Zwischen- und Schlussbeschichtung von Wandflächen mit wasserbasierter Dispersionsfarbe, konservierungsmittel-, lösemittel- und weichmacherfrei, hoch diffusionsfähig. Naßabriebklasse 3 gem. DIN EN 13300, waschbeständig Glanzgrad: G4 - Stumpfmatt Standardfarbton: weiß Raumhöhe: bis ca. 2,55 m
02.__.0009
Dispersionsanstrich auf Wandflächen, Naßabriebklasse 3
330,00
02.__.0010 Dispersionsanstrich auf Wandflächen, Leibungen, ca. 20 cm Anstrich auf Wandflächen wie vorgenannte Pos., jedoch auf Fenster- und Türleibungen. Leibungstiefe: ca. 20 cm
02.__.0010
Dispersionsanstrich auf Wandflächen, Leibungen, ca. 20 cm
150,00
m
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Trockenbauarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Trockenbauarbeiten 1. Angaben zur Ausführung 1.1 Die Ausführung erfolgt gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Insbesondere gelten folgende Normen: DIN 18181 - Gipsplatten im Hochbau - Verarbeitung DIN 18183-1, Trennwände und Vorsatzschalen aus Gipsplatten mit Metallunterkonstruktionen, Teil 1: Beplankung mit Gipsplatten VOB DIN ATV 18340 "Trockenbauarbeiten" Merkblatt Nr. 1, Baustellen-Bedingungen, Hinweise und Richtlinien für Trockenbauarbeiten mit Gipsplatten Systemen, herausgegeben durch die Industriegruppe Gipsplatten im Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Merkblatt Nr 2, Verspachtelung von Gipsplatten; Oberflächengüten, Hinweise und Richtlinien für Trockenbauarbeiten mit Gipsplatten-Systemen, herausgegeben durch die Industriegruppe Gipsplatten im Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Merkblatt Nr. 3, Gipsplattenkonstruktionen, Fugen und Anschlüsse, herausgegeben durch die Industriegruppe Gipsplatten im Bundesverband der Gipsindustrie e.V. ZDB-Merkblatt Januar 2010  Hinweise für die Ausführung von flüssig zu verarbeitenden Verbundabdichtungen mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und Außenbereich, Stand: Januar 2010, herausgegeben durch den Fachverband deutsches Fliesengewerbe im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes. ZDB-Merkblatt Mai 2001 Putz und Trockenbau in Feuchträumen mit Bekleidungen aus keramischen Fliesen und Platten oder Naturwerksteinen, herausgegeben durch den Fachverband deutsches Fliesengewerbe im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes. 2 Alle notwendigen Arbeitsebenen / Rollgerüste für Decken- und Wandarbeiten mit Raumhöhen bis ca. 4 m sind in den EP einzukalkulieren. 3. Abrechnung 3.1 Gipskarton-Metallständerwände: Abweichend von der VOB DIN ATV 18340 "Trockenbauarbeiten", werden auch Wandflächen < 5 m2 nach ihrem Flächenmaß (m2) abgerechnet. 3.2 Gipskarton-Vorsatzschalen: Abweichend von der VOB DIN ATV 18340 "Trockenbauarbeiten", werden auch Wandflächen von Vorsatzschalen < 5 m2 nach ihrem Flächenmaß (m2) abgerechnet. 3.3 Deckenbekleidungen und Unterdecken: Abweichend von der VOB DIN ATV 18340 "Trockenbauarbeiten", werden auch Deckenflächen < 5 m2 nach ihrem Flächenmaß (m2) abgerechnet. 3.4 Abweichend von der VOB DIN ATV 18340 "Trockenbauarbeiten", werden auch Bauteile mit Ansichtsflächen < 1 m Ansichtsfläche nach ihrem Flächenmaß (m2) abgerechnet. Für Leibungsbekleidungen, Schürzen, Friese, Ablagen, seitliche Bekleidungen, Verkofferungen, Pfeiler, Stützen, Unterzüge und dergleichen  = 280 mm Ansichtsbreite werden Zulagen ausgeschrieben.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Trockenbauarbeiten
03 Trockenbauarbeiten
03
Trockenbauarbeiten
03.__.0001 Trockenbau-Vorsatzschale, direkt befestigt, zum Verschließen von Schächten nach HLS Installation Metallständer-Vorsatzschale, mit einer Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblech - CW/UW-Profilen, 50 mm, mit Direktabhängern an der Grundwand befestigt, nach Herstellerrichtlinien einbauen, Fugen gespachtelt, Schnittkantenfugen der sichtbaren Beplankungslagen mit Papierfugendeckstreifen spachteln, inkl. aller Nebenarbeiten, wie z.B. den fachgerechten Anschlüssen an angrenzende Bauteile. Die Montage der Vorwände erfolgt an stillgelegten Schornsteinschächten, zum Schließen von Öffnungen, die für den Einbau neuer HLS-Leitungen hergestellt wurden. Brandschutzanforderungen an den Trockenbau bestehen nicht. Die Schottung der Durchführungen erfolgt auf Ebene der Decken durch das Santär-Gewerk. Wandabstand: 50 mm, Wandhöhe: bis ca. 2,55 m Breite der Vorsatzschale: ca. 0,60 - 1,00 m Dämmung: Mineralwolle 1x 40 mm Beplankung: 2x12,5 mm GKB Standardverspachtelung: Q2
03.__.0001
Trockenbau-Vorsatzschale, direkt befestigt, zum Verschließen von Schächten nach HLS Installation
29,172
03.__.0002 Trockenputz als Wandbekleidung, 1x12,5 mm GKB Trockenputz als Bekleidung an Mauerwerkswänden, Gipsplatten anbringen mit Ansetzgips-Batzen nach Herstellerangaben, Fugen gespachtelt,Schnittkantenfugen der sichtbaren Beplankungslagen mit Papierfugendeckstreifen spachteln, inkl. Haftbrücke und aller Nebenarbeiten, wie z.B. den fachgerechten Anschlüssen an flankierende Bauteile. Wandhöhe: bis 2,55 m Gesamtstärke: 25 mm, inkl. Knauf Perlfix-Batzen o. glw Beplankung: 1x12,5 mm GKB Standardverspachtelung: Q2
03.__.0002
Trockenputz als Wandbekleidung, 1x12,5 mm GKB
E
30,00
03.__.0003 Zulage für GKBI, imprägniert, doppelte Beplankung Zulage für die Verwendung von imprägnierten Gipsbauplatten GKBI (DIN 18180) in Sanitärbereichen anstelle GKB-Platten, einseitig, doppelte Beplankung.
03.__.0003
Zulage für GKBI, imprägniert, doppelte Beplankung
17,952
03.__.0004 Zulage für Eckausbildung in Metallständerwänden Zulage für recht-, spitz- oder stumpfwinklige Eckausbildung (Kanten) in Metallständerwänden. Wandhöhe: bis ca. 2,55 m Abrechnung 1 Stk. Eckausbildung = Unterkonstruktion und beidseitige Beplankung anpassen. Eckschutzschiene in gesonderter Position
03.__.0004
Zulage für Eckausbildung in Metallständerwänden
12,00
St
03.__.0005 Kantenprofil, scharfkantig Kantenprofil für recht-, spitz- oder stumpfwinklige Ecken (Kanten) in Ständerwänden, Schächten und Vorwndinstallationen, aus verzinktem Stahlblech, mit Spachtellochung, in Spachtelung einbetten
03.__.0005
Kantenprofil, scharfkantig
33,66
m
04 Fliesenarbeiten
04
Fliesenarbeiten
Ausbesserungsarbeiten an Fliesen nach Fenstertausch und HLS-Arbeiten Die Ausbesserungsarbeiten umfassen das Entfernen und Ersetzen beschädigter Fliesen sowohl im Leibungs- und Fensterbankbereich der Bad- und Küchenfenster, als auch auf Wandflächen der Bäder. Ggf. ist das Abbrechen und Wiederherstellen der gesamten Leibungs-, Fensterbank- oder Wandfläche erforderlich. Das Wiederherstellen der Fliesenfläche umfasst auch das Herstellen eines tragfähigen Untergrunds, einer fachgerechten Abdichtung, das Verfugen und die Áusführung von Silikonfugen. Der Umfang der Ausbesserungsarbeiten richtet sich nach den durch Fenstertausch und HLS-Arbeiten entstandenen Ausbrüchen und ist für jeden Einzelfall mit der Bauleitung vorab abzustimmen. Die Leistung wird auf Stundennachweis abgerechnet.
Ausbesserungsarbeiten an Fliesen nach Fenstertausch und HLS-Arbeiten
04.__.0001 Stundenlohn für einen Fliesenleger Facharbeiter Stundenlohn für einen Fliesenleger Facharbeiter für die im Vortext beschriebenen Fliesenarbeiten
04.__.0001
Stundenlohn für einen Fliesenleger Facharbeiter
20,00
h
04.__.0002 Material für Fliesenarbeiten Material für die im Vortext beschriebenen Fliesenarbeiten, wie Fliesenkleber, Abdichtungsmaterial, Fliesen, Fugenmaterial, Silikon etc. Fliesen wie jeweiliger Bestand, z.B. 15 x 15 cm, weiß oder 20 x 30 cm weiß, geflammt Die Abrechnung erfolgt auf Nachweis.
04.__.0002
Material für Fliesenarbeiten
P
1,00
psch
05 Bodenbelagsarbeiten
05
Bodenbelagsarbeiten
05.__.0001 Schnellstrich-Fertigmörtel, auf Trittschalldämmung, Belegereife nach 1 Tag, vor neuen Balkontüren Estrichaufbau in neu hergestellten Leibungen vor Balkontüren ergänzen, Ausführung als Schnellestrich Fertigmörtel, Belegreife für die in separaten Positionen beschriebenen Bodenbelage nach einem (1) Tag. Nahtstelle zu bestehendem Estrich klammern und verharzen Estrichmaterial: Zementschnellestrich der Mindestgüte CT C60 F7 A12 nach DIN 18560 und DIN EN 13813 auf Trennlage (d > 30 mm) herstellen. Schnellestrich - Fertigmörtel nach Herstellervorschrift anmischen, fachgerecht einbauen und gegen vorzeitiges Austrocknen schützen. Schichtdicke des Estrichs bis ca. 60 mm Trittschalldämmung: Mineralfaser, Anwendungsgebiet DES nach DIN 4108-10, Dicke 10-20 mm Die ausgeschriebene Menge bezeichnet die Gesamtlänge. Diese teilt sich in folgende Teilmengen auf: 4 Stück: Länge ca. 1.70 m, Breite ca. 0.20 m 4 Stück: Länge ca. 2.40 m, Breite ca. 0.20 m Einbauort: In Wohnungen des EG bis 3. OG, jeweils vor neu angelegten Balkontüren
05.__.0001
Schnellstrich-Fertigmörtel, auf Trittschalldämmung, Belegereife nach 1 Tag, vor neuen Balkontüren
20,00
m
05.__.0002 Bodenbelag Linoleum ergänzen im Bereich der neuen Balkontüren Bestehenden Linoleum-Bodenbelag im Bereich des Brüstungsabbruchs der neuen Balkontüren ergänzen. Belag vollflächig verkleben, inkl. Herstellen und Verschweißen eines sauberen Schnitts am Übergang zwischen Bestands- und neuem Belag. Material: Linoleum, Farbton ähnlich Bestand Die Abrechnung erfolgt in m nach Breite der Türöffnung. Breite der Türöffnung: ca. 1,70 -2,40 m Tiefe der Türöffnung: ca. 0,20 m
05.__.0002
Bodenbelag Linoleum ergänzen im Bereich der neuen Balkontüren
15,00
m
05.__.0003 Bodenbelag Laminat ergänzen im Bereich der neuen Balkontüren Bestehenden Laminat-Bodenbelag im Bereich des Brüstungsabbruchs der neuen Balkontüren ergänzen. Belag vollflächig verkleben, inkl. Korkfuge zwischen Bestands- und neuem Belag. Material: Laminat, Dekor ähnlich Bestand Die Abrechnung erfolgt in m nach Breite der Türöffnung. Breite der Türöffnung: ca. 1,70 -2,40 m Tiefe der Türöffnung: ca. 0,20 m
05.__.0003
Bodenbelag Laminat ergänzen im Bereich der neuen Balkontüren
5,00
m
05.__.0004 Bodenbelag Parkett mit Eichen-Schwelle ergänzen im Bereich der neuen Balkontüren Bestehenden Parkettboden (Eiche, Würfelmuster) im Bereich des Brüstungsabbruchs der neuen Balkontüren mit passender, massiver, lackierter Eichen-Schwelle ergänzen, inkl. Eichen-Sockelleisten und Korkfuge zwischen Schwelle und neuem Belag. Material: Eiche, massiv Lack: Treppenlack, transparent, seidenmatt Die Abrechnung erfolgt in m nach Breite der Türöffnung. Breite der Türöffnung: ca. 1,70 -2,40 m Tiefe der Türöffnung: ca. 0,20 m
05.__.0004
Bodenbelag Parkett mit Eichen-Schwelle ergänzen im Bereich der neuen Balkontüren
5,00
m
05.__.0005 Sockelleisten Lieferung und Montage von Sockelleisten aus Nadelholz, weiß lackiert, rechteckiger Querschnitt mit gerundeter Kante. Anarbeiten an Sockelleisten Bestand mit Gehrungsschnitt. Die Montage der Sockelleiste erfolgt an Außenwänden, in denen neue Balkontüröffnungen hergestellt wurden. Sowohl in den Leibungen der neuen Balkontüren, als auch als Ersatz für Sockelleistenkanäle nach Versetzen von Heizkörpern. Es ist zu berücksichtigen, dass die Montage tlw. in kurzen Abschnitten von ca. 20 cm erfolgt. Querschnitt Sockelleiste: ca. 15 * 60 mm
05.__.0005
Sockelleisten
35,20
m
06 Malerarbeiten Treppenhaus
06
Malerarbeiten Treppenhaus
06.__.0001 Schließen von Elektroschlitzen im Treppenhaus Schließen von Elektroschlitzen im Treppenhaus. Kabelschlitze hohlraumfrei verschließen, Oberfläche entsprechend der Bestandsstruktur artgleich herstellen.
06.__.0001
Schließen von Elektroschlitzen im Treppenhaus
59,40
m
06.__.0002 Anlegen von Musterflächen Dispersionsanstrich Anlegen von Musterflächen für die in den folgenden Positionen beschriebenen Dispersionsanstriche.
06.__.0002
Anlegen von Musterflächen Dispersionsanstrich
6,00
St
06.__.0003 Dispersionsanstrich, Naßabriebklasse 2, auf Bestandsanstrich von Wandflächen Zwischen- und Schlussbeschichtung auf Bestandsanstrich der Wandflächen mit wasserbasierter Dispersionsfarbe, konservierungsmittel-, lösemittel- und weichmacherfrei, hoch diffusionsfähig, Oberfläche glatt. Naßabriebklasse 2 gem. DIN EN 13300, scheuerbeständig Glanzgrad: G4 - Stumpfmatt Farbton: hell, nach Bemusterung Raumhöhe: bis ca. 2,55 m
06.__.0003
Dispersionsanstrich, Naßabriebklasse 2, auf Bestandsanstrich von Wandflächen
204,05
06.__.0004 Anstrich auf Wandflächen, Leibungen, ca. 20 cm Anstrich auf Wandflächen wie vorgenannte Pos., jedoch auf Fenster- und Türleibungen. Leibungstiefe: ca. 20 cm
06.__.0004
Anstrich auf Wandflächen, Leibungen, ca. 20 cm
21,12
m
06.__.0005 Zulage für Ausführung eines farblich abgesetzten Brüstungsanstrichs Zulage zu Wandflächen der vorgenannten Pos. für Ausführung eines treppenbegleitenden, farblich abgesetzten Brüstungsanstrichs Höhe Brüstungsanstrich: ca. 1,00 m Farbton: hell, nach Bemusterung
06.__.0005
Zulage für Ausführung eines farblich abgesetzten Brüstungsanstrichs
80,85
06.__.0006 Dispersionsanstrich, Naßabriebklasse 4, auf Bestandsanstrich von Deckenflächen, h = 2,55 Zwischen- und Schlussbeschichtung auf Bestandsanstrich der Deckenflächen des Treppenhauses inkl. Untersicht der Treppenläufe, mit wasserbasierter Dispersionsfarbe, konservierungsmittel-, lösemittel- und weichmacherfrei, hoch diffusionsfähig, Oberfläche glatt. Naßabriebklasse 4 gem. DIN EN 13300 Glanzgrad: G4 - Stumpfmatt Farbton: hell, nach Bemusterung Deckenhöhe: bis ca. 2,55 m.
06.__.0006
Dispersionsanstrich, Naßabriebklasse 4, auf Bestandsanstrich von Deckenflächen, h = 2,55
66,00
06.__.0007 Dispersionsanstrich auf Stirnflächen Treppenläufe und Podeste Dispersionsanstrich wie vorgenannte Pos., jedoch auf den Stirnflächen der Treppenläufe und Podeste
06.__.0007
Dispersionsanstrich auf Stirnflächen Treppenläufe und Podeste
33,00
m
06.__.0008 Lackieren der Wohnungstüren, Bestand, Holz Anschleifen und Lackieren von Bestands Zarge und Türblatt aus Holz, treppenhausseitig, Auftrag von Grund- und Decklackierung BxH = ca. 1.01m x 2,01m Farbton: Farbton der RAL-Standardreihe, nach Angabe Architekt Glanzgrad: seidenmatt
06.__.0008
Lackieren der Wohnungstüren, Bestand, Holz
8,00
St
06.__.0009 Lackieren Treppengeländer, Stahl Anschleifen und Lackieren von bestehendem Treppengeländer, Auftrag von Grund- und Decklackierung Treppengeländer bestehend aus Ober- und Untergurt mit ca. 9 Füllstäben pro lfm. Handlauf mit Kunststoffprofil-Überzug Farbton: Farbton der RAL-Standardreihe, nach Angabe Architekt Glanzgrad: seidenmatt
06.__.0009
Lackieren Treppengeländer, Stahl
19,00
m
06.__.0010 Einkomponentige Versiegelung für Bodenflächen mit einfachster Belastung im Innenbereich Einkomponentige Versiegelung für Bodenflächen mit einfachster Belastung im Innenbereich, wasserverdünnbar; auf Dispersionsbasis; seidenglänzend; für innen. Anstrichaufbau bestehend aus Grund-, Zwischen-,und Schlussanstrich, Grundanstrich gemäß Herstellerrichtlinie entsprechend bestehendem Untergrund. Einbauort: Treppenabsatz zum Keller Farbton: RAL 7030 Steingrau Produkt: z. B. Brillux Floortec Bodenfinish 905 Angebotes Produkt: (Vom Bieter einzutragen)
06.__.0010
Einkomponentige Versiegelung für Bodenflächen mit einfachster Belastung im Innenbereich
7,00
99 Stundenlohnarbeiten
99
Stundenlohnarbeiten
Abrechnung von Stundenlohnarbeiten 1. Abrechnung 1.1 Stundenlohnarbeiten dürfen nur in begründeten Fällen und nur auf Anweisung der Bauleitung durchgeführt werden. Es werden nur Stunden abgerechnet, deren Leistungsnachweise (Stundenzettel) innerhalb von drei Tagen der Bauleitung zur Unterschrift vorgelegt werden. Der Bieter erklärt, dass der nachfolgend angebotene Stundenverrechnungssatz unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurde und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gilt. 1.2 Die angebotenen Stundenverrechnungssätze (§15, Ziff.1 VOB/B) für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl. vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten. Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und dgl., sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Überstunden sind einzurechnen. 1.3 Geräteleistungen dürfen nur in begründeten Fällen und nur auf Anweisung der Bauleitung durchgeführt werden.
Abrechnung von Stundenlohnarbeiten
99.__.0001 Stundenlohn für einen Helfer Stundenlohn für einen Helfer
99.__.0001
Stundenlohn für einen Helfer
40,00
h
99.__.0002 Stundenlohn für einen Facharbeiter Stundenlohn für einen Facharbeiter
99.__.0002
Stundenlohn für einen Facharbeiter
60,00
h
99.__.0003 Stundenlohn für einen Voprarbeiter Stundenlohn für einen Vorarbeiter
99.__.0003
Stundenlohn für einen Voprarbeiter
60,00
h