Spengler
Pflegeheim Niederstotzingen SF
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen Die Ausführungsbeschreibungen und Hinweise im nachfolgenden Teil der Vorbemerkungen sind Bestandsteil der Einheitspreise / des Angebotes  und werden nicht gesondert vergütet. Für das Angebot ist in jedem Fall das beiliegende Leistungsbeschreibung auszufüllen. Alternativen und Änderungen sind auf besonderen Anlagen beizufügen und müssen zur Vergleichbarkeit einen eindeutigen Bezug zu den Positionen des Leistungsverzeichnissen heben.Änderungen an den Vorbemerkungen sowie alle Anlagen sind Bestandsteil des Angebotes und sind mit einzureichen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen,dass sich der Auftragsnehmer(AN) vor Angebotsabgabe über die örtliche Verhältnisse und die ausgeschriebenen Arbeiten eigenverantwortlich zu informieren hat. Spätere Ansprüche,die aus Unkenntnis resultieren, werden nicht anerkannt. Die komplette Baustelleneinrichtung ist in die Einheitspreise einzurechnen. Das Fassadengerüst wird bauseits gestellt. Alle darüber hinaus für die Ausführung der Spenglerarbeiten erforderlichen Arbeits-, Montage- und Schutzgerüste (z. B. Dachfanggerüste, Gerüstverbreiterungen, Konsolen, fahrbare Gerüste, Arbeitsbühnen) sind vom Bieter zu stellen, vollständig mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Die Preise beinhalten die Herstellung der kompletten Leistung. Dieses umfasst auch die Lieferung aller Stoffe und Bauteile, einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle,Transporte,Vorbereitungs- und Nebenarbeiten. Die Preise beinhalten auch die Vermessungsleistungen, soweit sie der AN zur Durchführung seiner Leistungen zu erbringen hat. Leistungen,die nicht im Auftrag erhalten sind, können erst nach einer schriftlichen Anordnung durch den Auftragsgeber (AG) ausgeführt werden. Vor Beginn der Arbeiten sind die notwendigen Maße und baulichen Vorraussetzungen vom AN eigenverantwortlich vor Ort zu prüfen und auf Übereinstimmung mit den Ausführungsunterlagen zu prüfen.Bei Unstimmigkeiten hat der AN den AG unverzüglich (vor Arbeitsaufnahme) Konstruktions-bzw. Massenänderungen sind vom AN beim AG schriftlich anzuzeigen. Vor Ausführungsbeginn hat der AN alle Ausführungsbedenken dem AG schriftlich anzuzeigen (z.B. mangelnde Fremdleistungen etc.). Der Bieter hat Ausführungsbedenken die er im Rahmen der Angebotserstellung erkennt mit Abgabe seines Angebotes anzuzeigen. Baustellenbedingte Arbeitsunterbrechungen,ein mehrmaliges Anrücken zur Baustelle, Veränderungen der vorgesehenen Arbeitsabschnitte oder Arbeitsbeschränkungen sind im Rahmen der Ausführung zu berücksichtigen. Witterungsbeingte Arbeitsunterbrechungen berechtigen nicht zu Mehrforderungen. Die Grundlage für die Abrechnung der erbrachten Leistungen sind die Ausführungs- bzw. Werkpläne des AG. Mit der Leistungsfertigstellung sind die Dokumentationsunterlagen nach Gliederung des AG´s zu übergeben. Die Konstruktion sowie die technische Ausführung muß den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Arbeiten über Bauart, Bauteil, Baustoffe und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und der Ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der der anerkannten Regeln der Technik und der Ausführungsbestimmungen der DIN-Normen als beschrieben. Hierbei bedeutet Bauart : das Herstellen durch Zusammenfügen der Baustoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung. Zur Vermeidung von Verschmutzungen und Beschädigungen sind alle erforderlichen Schutzmaßnahmen durch den AN auszuführen. Besondere Sorgfalt ist auf das Abdecken und Schützen von Dachabdichtungen, Dachdeckungen, Wärmedämmungen, Fassadenbekleidungen, Glasflächen, Fenster- und Türelementen, beschichteten und lackierten Bauteilen sowie ggf. vorhandenen PV-/Solaranlagen zu verwenden. Alle Schutzmaßnahmen sind bis zur Abnahme der Leistung zu unterhalten und kurz vor der Abnahme bzw. nach Aufforderung durch die Bauleitung zu entfernen. Durch den AN oder seine Nachunternehmer verursachte Beschädigungen am Bestand und an Fremdgewerken sind durch das gewährleistungstragende Unternehmen fachgerecht und ohne besondere Vergütung zu beheben. Entstehende Verschmutzungen, insbesondere durch Metallspäne, Verschnitt, Lötarbeiten und Verpackungsmaterial, sind laufend zu beseitigen. Die verwendeten Materialien dürfen keine gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten oder in Verbindung untereinander gesundheitsschädliche Reaktionen verursachen. Restmaterial,Verschnitt,Verpackungsmaterial etc. ist täglich vom AN zu entfernen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Müll und Sondermüll sind streng einzuhalten. Sollte dieses nach einmaliger Aufforderung durch AG nicht erfolgen, wird der AG die Beseitigung kostenpflichtig für den AN vornehmen. Metallabfälle (z. B. Verschnitt aus Titanzink, Befestigungsmittel) sind sortenrein zu sammeln und entsprechend den geltenden Vorschriften zu entsorgen bzw. dem Recycling zuzuführen. Lote, Flussmittelreste und vergleichbare Stoffe sind als ggf. gefährliche Abfälle gemäß den einschlägigen Vorschriften zu behandeln Alles Lagergut muss ordentlich, übersichtlich und materialgerecht gelagert werden. Sämtliche Materialien sind gemäß Herstellervorschriften zu liefern und zu lagern sowie gegen Feuchtigkeit zu schützen. Bleche, Bänder und Profile aus Titanzink sind plan, trocken, vor mechanischer Beschädigung geschützt und gemäß Herstellervorgaben zu lagern. Eine Lagerung in stehendem Wasser oder in dauerhaft feuchter Verpackung ist unzulässig. Stundenlohnarbeiten bedürfen in jedem Fall der Genehmigung durch die AG.- Bauleitung bzw. den Bauherren. Rapporte sind täglich zur schriftlichenAnerkennung der AG.- Bauleitung vorzulegen. Entstehende Mehrkosten die den Nachfolgegewerken bedingt durch unsachliche Ausführung oder verspätete Mängelbeseitigung entstehen,gehen ebenfalls zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer übernimmt die volle Verantwortung für die Sicherheit seiner Baustelle, Tauglichkeit und Betriebssicherheit eigener und mitzubringender Geräte, Gerüste und sonstiger Baustelleneinrichtungen, sowie die Überwachung der Einhaltung aller einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen. Auf der Baustelle lagert das Material bis zur Übergabe der Anlage bzw. Schlussabnahme der Arbeiten auf alleinige Verantwortung des Auftragsnehmer. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung aller Vorschriften zum Arbeiten in der Höhe (z. B. Absturzsicherungen, Dachfanggerüste, persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) bei Arbeiten an Dächern, Attiken, Rinnen und Fallrohren. Mit den am Bau tätigen Firmen ist ein gutes Einvernehmen herzustellen. Für alle Beschädigungen, Verschmutzungen und sonstigen Sach- und Personalschäden, welche durch den AN bzw. seine Mitarbeiter oder vom AN beauftragten Personen verursacht werden, haftet der Auftragnehmer auch Dritten gegenüber. Muss die Ausführung der Arbeiten, bedingt durch Witterungseinflüsse oder aus anderen Gründen unterbrochen werden, berechtigt dies nicht zu Mehrforderungen.Die Tätigkeit anderer Firmen an der Baustelle und damit einhergehende Behinderungen im baustellenüblichen Umfang sind zu berücksichtigen. Für alle Beschädigungen, Verschmutzungen und sonstigen Sach -Personenschäden, welche durch den Auftragnehmer (AN), AN - Mitarbeiter, oder vom AN beauftragten Personen verursacht werden, haftet der Auftragnehmer auch Dritten gegenüber.
Allgemeine Vorbemerkungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Gewerk: Spenglerarbeiten / Blecharbeiten aus Titanzink 1. Vertrags- und Ausführungsgrundlagen Die Auftragsabwicklung erfolgt auf Grundlage der VOB/B und VOB/C, insbesondere der DIN 18339 "Klempnerarbeiten". Weiterhin sind alle bauteil- und baustoffrelevanten Normen, Richtlinien und Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen, die Herstellerverarbeitungsrichtlinien sowie die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. 2. Angaben zur Baustelle / Gerüste / Transport 2.1 Das Fassadengerüst als Grundgerüst wird bauseits gestellt. Alle für die Ausführung der Spenglerarbeiten darüber hinaus erforderlichen Arbeits-, Montage- und Schutzgerüste (z. B. Dachfanggerüste, Gerüstverbreiterungen, Konsolen, fahrbare Gerüste, Arbeitsbühnen) sind vom AN zu stellen, vollständig in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. 2.2 Das Vertragen bzw. Fördern des Materials von der Anlieferstelle zu den jeweiligen Einbauorten (z. B. Dachflächen, Attiken, Fassadenbereiche) ist anhand der Ausführungsunterlagen kalkulierbar. Die Aufwendungen sind in die jeweiligen Positionen einzurechnen. 2.3 Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen schließen alle für die fachgerechte Herstellung der Leistung erforderlichen Baumaschinen, Geräte inkl. Bedienung, die für die Spenglerarbeiten zusätzlich erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste, An- und Zwischenlagerung, Vertragen am oder im Bauwerk und Unterhaltung sowie alle erforderlichen Befestigungsmittel und Kleinteile ein, die zu jeweils komplett abgeschlossenen und betriebsbereiten Leistungen führen. Der AN sorgt selbst für den Verschluss und die Bewachung seiner Geräte, Materialien und Arbeitsbereiche. 3. Material / Lagerung 3.1 Sämtliche Blecharbeiten sind - sofern in den Positionen nicht anders angegeben - aus Titanzink nach gültiger Norm auszuführen. 3.2 Bleche, Bänder und Profile aus Titanzink sind plan, trocken, vor mechanischer Beschädigung geschützt und gemäß den Herstellervorgaben zu lagern. Eine Lagerung in stehendem Wasser oder dauerhaft feuchter Verpackung ist unzulässig. 3.3 Metallabfälle (z. B. Verschnitt aus Titanzink, Metallspäne, Befestigungsmittel) sind sortenrein zu sammeln und entsprechend den geltenden Vorschriften zu entsorgen bzw. dem Recycling zuzuführen. Lote, Flussmittelreste und vergleichbare Stoffe sind als ggf. gefährliche Abfälle gemäß den einschlägigen Vorschriften zu behandeln. 4. Angaben zur Ausführung 4.1 Zu bearbeitende Bauteile sind insbesondere Dachflächen, Attiken, Gesimse, Dachränder, Traufen, Ortgänge, Kehlen, Rinnen, Fallrohre, Fensterbänke, Wandanschlüsse und sonstige Bleche aus Titanzink gemäß den Angaben im Leistungsverzeichnis und den Ausführungsplänen. 4.2 Bewegungsfugen des Bauwerks sind an gleicher Stelle und mit gleicher Bewegungsmöglichkeit in den Spenglerarbeiten zu übernehmen. Erforderliche Dehnungs- und Gleitbereiche sind entsprechend den technischen Regeln für Titanzink vorzusehen. 4.3 Die Ausbildung von Anschlüssen, Kehlen, Rinnen, Einläufen, Attiken, Wandanschlüssen, Durchdringungen und dergleichen hat so zu erfolgen, dass eine dauerhaft sichere Ableitung des Niederschlagswassers gewährleistet ist und Hinterläufigkeit vermieden wird. 4.4 Unterkonstruktionen sind vor Beginn der Arbeiten auf Tragfähigkeit, Ebenheit und Gefälle zu prüfen. Erforderliche Trennlagen und Unterlagen zwischen Titanzink und Untergrund sind entsprechend den technischen Regeln sowie den Herstellerangaben auszuführen und in den Einheitspreisen enthalten, sofern sie zur regelgerechten Ausführung notwendig sind. 5. Schutzmaßnahmen / Schutz fremder Bauteile 5.1 Dachabdichtungen, Dachdeckungen, Wärmedämmungen, Verblendungen, Natursteinbänke, Fassadenbekleidungen, Glasflächen, Fenster- und Türelemente, eloxierte und beschichtete Metallteile, Beschläge sowie ggf. vorhandene PV-/Solaranlagen sind so zu schützen (z. B. abkleben, abdecken), dass keine Verschmutzung oder Beschädigung durch Spenglerarbeiten erfolgen kann. 5.2 Durch den AN oder seine Nachunternehmer verursachte Beschädigungen am Bestand und an Fremdgewerken sind durch das gewährleistungstragende Unternehmen fachgerecht und ohne besondere Vergütung zu beheben. Entstehende Verschmutzungen, insbesondere durch Metallspäne, Verschnitt, Lötarbeiten und Verpackungsmaterial, sind laufend zu beseitigen. 6. Arbeitsschutz / Vorschriften 6.1 Es gelten die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, die Vorschriften der Gewerbeaufsicht, das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung und die zugehörigen Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung. 6.2 Dies umfasst insbesondere alle Maßnahmen zum Arbeiten in der Höhe (z. B. Absturzsicherungen, Dachfanggerüste, Seitenschutz, persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) bei Arbeiten an Dächern, Attiken, Rinnen und Fallrohren. 6.3 Ergibt sich aus vorgenannten Vorschriften die Notwendigkeit von Leistungen, die in der Leistungsbeschreibung / im Angebot nicht gesondert aufgeführt sind, so sind diese Leistungen als Nebenleistungen vom Bieter in die Angebotspreise einzurechnen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 Mauer- und Attikaabdeckungen
01
Mauer- und Attikaabdeckungen
01.__.0001 Attkaabdeckung, Titan-Zink, mit Flachschiebenaht Fertigen, liefern und montieren einer umlaufenden Attikaabdeckung aus Titan-Zink inkl. Ausbildung der Flachschiebenaht mit Abdeckkappe (Elementstöße), sämtlicher Form-/Zuschnittarbeiten, Befestigung (Einhängen in Haftstreifen gemäß gesonderter Position) sowie Nebenleistungen. Bausituation / Untergrund (bauseits): Bauseits hergestellte Unterkonstruktion aus massiver Holz-Mehrschichtplatte 27 mm mit zweilagiger Bitumenabdichtung; Abdeckung baut darauf auf. Profilgeometrie / feste Projektmaße Bauteilbreite ca. 615 mm Abdeckungsbreite ca. 715 mm Zuschnittbreite ca. 975 mm 4 Kantungen Abstand Tropfkante beidseitig 40 mm Überdeckung ab zu schützender Gebäudekante 80 mm Quergefälle der Abdeckung ≥ 3° zur Dachseite (Planungsvorgabe; Systemvoraussetzung). Einzellängen: Standard 3.000 mm (zur Minimierung der Querstöße; Zuschnitte nach Aufmaß). Verbindungstechnik / Elementstöße: Flachschiebenaht mit Abdeckkappe Ausführung der Querstöße als Flachschiebenaht mit Abdeckkappe, regensicher, geeignet ab 3° bzw. 5,2 % Querneigung. Stoßfuge zwischen den Einzelelementen: mindestens 10 mm (für thermische Längenänderung). Profilenden mit Umschlag (180°) zum Einhang der Abdeckkappe, Ausführung der Umschläge mit empfohlener Umkantung ca. 20 mm. Abdeckkappe gleitend/mit ausreichendem Spiel montieren, so dass Längenänderungen ungehindert aufgenommen werden können. Material / Dicken Abdeckung: Titan-Zink, Mindestdicke wegen Abdeckungsbreite ≥ 600 mm: 1,00 mm. Abdeckkappe: Titan-Zink, Dicke nach Herstell-/Systemvorgabe entspricht 0,8 mm), passend zum System "Flachschiebenaht mit Abdeckkappe". Ab Abdeckungsbreite ≥ 500 mm: strukturierte Trennlage (z. B. RHEINZINK-VAPOZINC oder gleichwertig) zwischen Unterlage und Metallabdeckung vorsehen. Abgrenzung Ecken / Gehrungen / Endausbildungen werden nicht in dieser Position vergütet, sondern über Zulageposition(en). Haftstreifen sind nicht Bestandteil dieser Position (separate Position).
01.__.0001
Attkaabdeckung, Titan-Zink, mit Flachschiebenaht
205,00
m
01.__.0002 Haftstreifen, beidseitig, als Einhang für Attikaadeckung Liefern und montieren der zur Befestigung erforderlichen Haftstreifen aus verzinktem Stahlblech, beidseitig (innen/außen), flucht- und höhengerecht auf bauseitiger Unterkonstruktion, einschließlich Befestigungsmittel. Anforderungen: Haftstreifen aus verzinktem Stahl, Materialdicke 1,0 mm. Befestigungsmittel korrosionsgeschützt; Befestiger seitlich versetzt im Abstand 15 cm. Zwischen Haftstreifen Abschnitte/Fugen ca. 10-15 mm vorsehen. Anordnung/Dimensionen gemäß System "Flachschiebenaht mit Abdeckkappe"; Abdeckung wird in die Haftstreifen eingehängt. Abrechnung: m Attikakante (Position umfasst beidseitige Haftstreifen).
01.__.0002
Haftstreifen, beidseitig, als Einhang für Attikaadeckung
205,00
m
01.__.0003 Zulage, Eckausbildung Attikaabdeckung Zulage für das Fertigen, Liefern und Montieren einer Eckausbildung (Innen- oder Außenecke) der Attikaabdeckung passend zur Grundposition "Attikaabdeckung, Titan-Zink, mit Flachschiebenaht", inkl. aller erforderlichen Zuschnitt-, Gehrungs-, Kant- und Anpassungsarbeiten, regensicherer Ausbildung, sowie Einbindung in das Stoß-/Dehnungskonzept. Ausführung / Anforderungen: Eckausbildung grundsätzlich so ausführen, dass ein Mindestgefälle von 3° zur Dachrandinnenseite eingehalten wird. Eckausbildung kann als Flachschiebenaht ausgeführt werden; dabei ist die ungehinderte Aufnahme von Längenänderungen sicherzustellen. Einbindung der Abdeckkappe im Eckbereich einschließlich erforderlicher Umschläge/Einhängungen gemäß System "Flachschiebenaht mit Abdeckkappe" (regensicher ab ≥ 3°). Profilgeometrie/Projektmaße analog Grundposition (u. a. Tropfkante beidseitig 40 mm, Überdeckung 80 mm, etc.). Erforderliche Unterbrechungen/Anpassungen der Haftstreifen im Eckbereich sind in dieser Zulage enthalten; separate Lieferung/Montage zusätzlicher Haftstreifen erfolgt über die Haftstreifen-Position. Abrechnung: Je Stück ausgeführter Ecke (Innen- oder Außenecke).
01.__.0003
Zulage, Eckausbildung Attikaabdeckung
29,00
St
01.__.0004 Zulage, Wandanschluss Attikaabdeckung Fertigen, liefern und montieren des Wandanschlusses der Mauer-/Attikaabdeckung an eine aufgehende Fassadenwand mit WDVS und Putz, als dauerhaft regensicherer Anschluss gegen hinterlaufendes Wasser, bestehend aus aufgestelltem Anschlussschenkel der Abdeckung und Kappleiste inkl. aller Befestigungen, Dichtfuge und Nebenleistungen. Randbedingungen: Anschlusswand: WDVS, verputzt. Keine Türschwellen, Durchdringungen oder Geländerpfosten im Anschlussbereich. Ausführung / Anforderungen: Anschlusshöhe: Mindestens 150 mm Ausführung des Anschlusses mit Kappleiste, aufgesetzt. Befestigung der Kappleiste mindestens alle 250 mm mit korrosionsgeschützten Befestigungsmitteln. Abdichtungs-/Dichtfuge im Anschlussbereich als Zweiflankenhaftung ausbilden; mit geeignetem Hinterfüllmaterial und pH-neutralem Dichtstoff. Befestigung bei WDVS: Kappleiste und ggf. Träger-/Halterprofile sind tragfähig im Untergrund (Mauerwerk/Beton) zu befestigen; Befestigung durch WDVS mit geeigneten, zugelassenen Distanz-/Thermotrennbefestigern, so dass keine unzulässige Stauchung des WDVS entsteht. Bewegungen aus Temperatur und Bauwerksverformung sind ohne Funktionsverlust aufzunehmen. Material: Titan-Zink (wie Grundposition), Kappleiste aus Titan-Zink; Befestigungs- und Dichtstoffe systemverträglich. Abrechnung: Abrechnung je Stück Anschlusslänge an aufgehende Bauteile/Wand.
01.__.0004
Zulage, Wandanschluss Attikaabdeckung
2,00
St
02 Entwässerung
02
Entwässerung
Zusätzliche Vorbemerkung Dachentwässerung Bemessung/Dimensionierung: Die Dimensionierung der außenliegenden Dachentwässerung kann unter Heranziehung von DIN EN 12056-3 und DIN 1986-100 sowie einschlägiger Fachregeln erfolgen (Bemessung liegt planerisch vor; Bauteile sind darauf abzustimmen). Materialverträglichkeit / Bitumen / Kontaktkorrosion: Bei Abdichtungen aus ungeschütztem Bitumen oder bestimmten Kunststoffen können saure Abschwemmungen auftreten; Schutzmaßnahmen bzw. schriftliche Bestätigung der Tauglichkeit durch den Abdichtungshersteller sind zu beachten. Kupfer oberhalb von Zink ist zu vermeiden (Kontaktkorrosion). Identifizierbarkeit/Qualitätsmerkmal: Dachentwässerungsprodukte sind entsprechend DIN EN 612 gekennzeichnet; RHEINZINK-Produkte tragen eine Prägung zur eindeutigen Identifikation.
Zusätzliche Vorbemerkung Dachentwässerung
02.__.0001 Wasserfangkasten, Titan-Zink, inkl. Laubfang Liefern und montieren eines Wasserfangkastens/Wasserkubus als Übergang zwischen der bauseits aus dem Dachaufbau über die Attikakante herausgeführten Anschlussleitung, bestehend aus Kunsstoff, und der außenliegenden Regenfallleitung, inkl. herausnehmbarem Laubfang/Sieb, Anschlussstutzen, erforderlichen Formteilen und Nebenleistungen. Ausführung / Anforderungen: Anschluss an bauseitige Anschlussleitung dicht, spannungsfrei und reinigungsfähig; erforderliche Adapter/Übergangsstücke sind Bestandteil der Leistung. Auslauf/Anschluss an Fallrohr DN gemäß Planung/Bemessung. Werkstoff Titanzink, Systemkomponente Hersteller/gleichwertig.
02.__.0001
Wasserfangkasten, Titan-Zink, inkl. Laubfang
1,00
St
02.__.0002 Regenfallrohr außen, Titan-Zink Liefern und montieren einer außenliegenden Regenfallleitung ab Wasserfangkasten, bzw. Anschlussleitung aus Kunstoff bis Standrohr/Anschlussbereich, inkl. Versätze, Übergangsstücke, Rohrschellen/ Universal-Fallrohrhalter und Befestigungsmittel. Ausführung / Anforderungen (Montagevorgaben): Rohrschellenabstände: bei Rohrinnendurchmesser bis 100 mm max. 3,0 m, bei größeren Durchmessern max. 2,0 m. Wandabstand: Regenfallleitung so montieren, dass zu Bauwerksteilen mindestens 20 mm Abstand vorhanden ist. Abrutschsicherung: Über den Rohrschellen sind Maßnahmen gegen Abrutschen vorzusehen; empfohlen ist die Schellenlage direkt unterhalb von Muffen/Aufweitungen oder gleichwertig. Material / Qualität: Titanzink; Fallrohrsystemkomponenten gekennzeichnet nach DIN EN 612 (Hersteller/gleichwertig).
02.__.0002
Regenfallrohr außen, Titan-Zink
4,00
m
02.__.0003 Zulage, Distanz/ Thermotrennbefestiger für Rohrschellen auf WDVS Zulage für das Liefern und Montieren von zugelassenen Distanzmontage-/Thermotrennbefestigern (WDVS-konform) je Rohrschelle/Fallrohrhalter zur tragfähigen Befestigung der Regenfallleitung an Fassadenflächen mit WDVS-Dämmstärke 280 mm, inkl. aller erforderlichen Befestigungsmittel und Nebenleistungen. Ausführung / Anforderungen: Befestigung durch das WDVS (280 mm) hindurch in tragfähigem Untergrund (z. B. Stahlbeton/Mauerwerk); keine Befestigung ausschließlich im Putz/WDVS. Distanz-/Thermotrennbefestiger so ausführen, dass keine unzulässige Stauchung oder Beschädigung des WDVS/Putzsystems entsteht. Einstellen des Rohrabstands zur Fassade so, dass der geforderte Mindestabstand = 20 mm zu Bauwerksteilen eingehalten wird. Art/Typ der Distanzbefestiger nach objektspezifischem WDVS-System, statischen Anforderungen und Zulassung; Nachweis der Eignung ist vom Bieter zu führen. Abrechnung: Je Stück Distanz-/Thermotrennbefestiger (entspricht i. d. R. je Rohrschelle/Fallrohrhalter).
02.__.0003
Zulage, Distanz/ Thermotrennbefestiger für Rohrschellen auf WDVS
4,00
St
02.__.0004 Standrohr (Sockelbereich) inkl. Standrohrkappe Liefern und montieren eines Standrohres (Sockel-/Schutzbereich) als Schutz der Regenfallleitung im Bereich Gehweg gegen mechanische Beschädigung, inkl. Übergang vom Fallrohr, Standrohrkappe, Befestigungen sowie aller erforderlichen Übergangs-/Dichtteile. Ausführung / Anforderungen: Ausführungshöhe: Standrohr Baulänge 2.000 mm, entsprechend ca. 2,0 m über OK Gelände im Gehwegbereich. Werkstoff geeignet für mechanische Beanspruchung (z. B. Regenstandrohr-Systembauteil Hersteller/gleichwertig). Übergänge zwischen Standrohr und Fallrohr/Anschlussstücken korrosionsverträglich und dauerhaft dicht. Abrechnung: je Stk Standrohr.
02.__.0004
Standrohr (Sockelbereich) inkl. Standrohrkappe
2,00
St
02.__.0005 Anschluss Regenfallleitung/Standrohr an Grundleitung Herstellen des Anschlusses der Regenfallleitung (Standrohr) an die vorhandene Grundleitung Regenwasser aus KG2000 (PP/PP-MD, Vollwandrohrsystem gemäß DIN EN 14758-1), inkl. aller erforderlichen Formstücke/Abzweige, Übergangsstücke, Dichtungen, Adapter/Übergangsmuffen und Nebenleistungen. Ausführung / Anforderungen: Anschluss an Bestandsleitung KG2000 fachgerecht und dauerhaft dicht; Verbindung über systemkonforme Steckmuffe mit Dichtung bzw. geeignetes Übergangsstück (z. B. zugelassene Übergangsmuffe/Flex-Kupplung) zwischen Standrohr (Metall) und KG2000-Rohr (PP), inkl. korrosions- und werkstoffverträglicher Ausführung. Nennweite (DN) und Lage der vorhandenen KG2000-Leitung am Bau aufnehmen; Anschlussausbildung entsprechend Bestands-DN/Einbindetiefe (Bieterprüfung). Dichtheitsgerechte Montage der Dichtungselemente nach Herstellerangaben. Abrechnung: je Stk Anschluss.
02.__.0005
Anschluss Regenfallleitung/Standrohr an Grundleitung
2,00
St
03 Dokumentation, Stundenlohnarbeiten
03
Dokumentation, Stundenlohnarbeiten
03.__.0001 Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten im Gewerk Spenglerarbeiten, insbesondere für Leistungen im Zusammenhang mit Blech- und Anschlussarbeiten an Dach- und Fassadenbauteilen (z. B. Attika-/Mauerabdeckungen, Wandanschlüsse, Trauf-/Ortgangabschlüsse), Dachentwässerung (z. B. Rinnen, Einhangstutzen/Abläufe, Wasserfangkästen, Fallrohre, Standrohre, Formstücke), Reparatur-, Anpassungs- und Ergänzungsarbeiten an bereits hergestellten Spenglerbauteilen, einschließlich aller im Rahmen dieser Stundenlohnleistungen erforderlichen Nebenarbeiten. Die Ausführung von Stundenlohnarbeiten erfolgt ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Anordnung durch den Auftraggeber (AG) bzw. die Bauleitung und auf Grundlage täglich vorzulegender und vom AG gegenzuzeichnender Stundenlohnzettel / Rapporte. Ohne entsprechende Anordnung und ohne schriftlich bestätigte Rapporte besteht kein Anspruch auf Vergütung als Stundenlohnarbeit. Mittellohn / Leistungsinhalt Abgerechnet wird ein Mittellohn je Stunde, bestehend aus dem gemittelten Stundenlohn der im Gewerk Spenglerarbeiten eingesetzten gewerblichen Arbeitnehmer (z. B. Spengler/Klempner, Monteure, Fachhelfer) einschließlich Lohnnebenkosten, tariflicher und gesetzlicher Zuschläge sowie den darin einkalkulierten Allgemeinen Geschäftskosten, Baustellengemeinkosten sowie Wagnis & Gewinn des AN. Im Mittellohn enthalten sind insbesondere: sämtliche Lohnkosten der ausführenden gewerblichen Mitarbeiter im Zusammenhang mit den angeordneten Stundenlohnarbeiten, die Verwendung des üblichen Handwerkzeugs und kleinerer Hilfsmittel für Spenglerarbeiten (z. B. Blechscheren, Falzzangen, Biegezangen, Handabkantwerkzeuge, Niet-/Schraubwerkzeuge, Maß-/Messwerkzeuge, Dichtstoffpistolen, Kleinwerkzeuge), die unmittelbare baustellenbezogene Organisation der Stundenlohnleistung (kurzfristige Abstimmungen, Einweisung der Mitarbeiter, kleinere Anpassungsarbeiten ohne wesentlichen Umplanungs- oder Umbaubedarf). Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich ausgeführten, nachgewiesenen und vom AG schriftlich bestätigten Stunden der gewerblichen Mitarbeiter. Abrechnung / Einheit: Mittellohn für gewerbliche Mitarbeiter im Gewerk Spenglerarbeiten (Klempnerarbeiten) je Stunde.
03.__.0001
Stundenlohnarbeiten
20,00
h
03.__.0002 Revisions- und Dokumentationsunterlagen Zusammenstellen und geordnete Übergabe sämtlicher Dokumentations- und Revisionsunterlagen für die ausgeführten Spenglerarbeiten/Klempnerarbeiten (insbesondere Attika-/ Mauerabdeckungen, Wandanschlüsse, Dachentwässerung mit Rinnen, Wasserfangkästen, Fallleitungen, Standrohren, Anschlüssen an Grundleitungen). Leistung einschließlich: System- und Produktnachweise der eingesetzten Spenglerbauteile und Systemkomponenten (Herstellerangaben, Eignungsnachweise/Leistungserklärungen, soweit erforderlich). Herstellererklärungen und Produktdatenblätter aller wesentlichen Komponenten (z. B. Titanzink-/Aluminiumbleche, Abdeckkappen, Kappleisten/Wandanschlussschienen, Haftstreifen, Trennlagen, Rinnen/Fallrohre/Wasserfangkästen/Standrohre, Befestigungsmittel, Dichtstoffe, ggf. Distanz-/Thermotrennbefestiger für WDVS). Verarbeitungs-, Reinigungs- und Wartungshinweise der Hersteller (insbesondere für Dachentwässerung, Revisions-/Reinigungsöffnungen, Dichtfugen, metallische Oberflächen). Konformitätserklärung zur QNG-/NaWoh-Zertifizierung der eingesetzten Produkte gemäß Projektanforderung (sofern für das Projekt gefordert und für die eingesetzten Produkte relevant). Nachweise zu Emissionen/Schadstoffgrenzwerten (VOC/SVOC o. ä.) für eingesetzte Dichtstoffe, Beschichtungen, Klebstoffe und sonstige bauchemische Produkte, sofern projektseitig gefordert. Fotodokumentation der wesentlichen Arbeitsschritte und Sonderdetails (z. B. Stoßausbildungen, Eckausbildungen, Wandanschlüsse/Kappleisten, Einhang-/Befestigungsdetails, Übergänge Wasserfangkasten/Fallrohr/Standrohr/ Grundleitung). Übergabeformat: digital geordnet (PDF). Übergabebedingungen: Unterlagen vollständig, prüffähig und gegliedert nach Bauteil-/Produktgruppen zu übergeben. Vorlage spätestens zur Abnahme der Leistungen. Alle Nachweise in deutscher Sprache. Die Übergabe der Unterlagen ist Fälligkeitsvoraussetzung der Schlussrechnung. Abrechnung / Einheit: pauschal
03.__.0002
Revisions- und Dokumentationsunterlagen
P
1,00
psch