Dachdeckerarbeiten
Mayen_Tecnokarton_Aufstockung
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Individualvereinbarung Diese Ständigen Vertragsbestimmungen dienen als Grundla ge für den Vertrag im Falle der Beauftragung. Sofern diese Vertragsbedingungen Einfluss auf die Kalku lation haben, ist dies vom Bieter bei der Angebotserste llung zu berücksichtigen. Im Falle der Beauftragung dient als Grundlage folgender Bauvertrag unter Einbeziehung der Allgemeinen Vertrags bestimmungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/ B, in der derzeit gültigen Fassung). Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht and ers angegeben, gelten folgende Regelungen: 1. Leistungsbeschreibung: Dieses Leistungsverzeichnis (LV) versteht sich als BHM- Standard in der Fassung 07.03.2023. Herausgeber: BHM INGENIEURE
Individualvereinbarung
Abkürzungsverzeichnis AZ ... Aufzahlung / Zuschlag AG ... Auftraggeber AN ... Auftragnehmer BE ... Baustelleneinrichtung EHP ... Einheitspreis GP ... Grundposition ZT ... Ziviltechniker
Abkürzungsverzeichnis
Reichen Sie nur vollständig ausgefüllte Unterlagen ein , ansonsten kann Ihr Angebot unberücksichtigt bleiben. Bitte übersenden Sie die unten genannten Unterlagen mit einem Begleitschreiben, in dem Sie erklären, dass Sie all diese Unterlagen zum Gegenstand Ihres Angebots mach en.
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12 Abdichtungen bei Betonflächen und Wänden
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Abdichtungen bei Betonflächen und Wänden
Abdichtungen bei Betonflächen und Wänden Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht and ers angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen: Ausmaß- und Abrechnungsregeln: Hoch- und Tiefzüge bis 30 cm werden in ihrem Ausmaß dem Ausmaß der waagrechten Abdichtung zugezählt und zusätz lich mit einer Aufzahlung für die Erschwernisse verrech net. Hoch- und Tiefzüge über 30 cm werden in ihrem Ausm aß dem Ausmaß der lotrechten Abdichtung zugezählt.
Abdichtungen bei Betonflächen und Wänden
12.12 Waagrechte Abdichtungen
12.12
Waagrechte Abdichtungen
21 Dachabdichtungs- und Dachdeckerarbeiten
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Dachabdichtungs- und Dachdeckerarbeiten
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht an ders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Grupp e folgende Regelungen: 1. Arbeitsdurchführung Die Arbeiten sind gemäß Terminplan bzw. in gemeinsamer Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen. Bei eine m Unterbruch der Arbeiten (Tagesleistung) ist die verle gte Wärmedämmung mit geeigneten Maßnahmen (Überkleben m it einer Lage Dachabdichtung, etc.) vor Durchnässung zu schützen. Die hierfür entstehenden Mehraufwendungen si nd im Einheitspreis einkalkuliert. 2. Standardausführung: Im Folgenden sind Dachabdichtungsarbeiten in Standardau sführung auf mineralischen und metallischen Untergründe n beschrieben. Dachabdichtungsarbeiten auf Untergründen aus Holzwerkst offen und brennbaren Dämmstoffen sind in Aufzahlungspos itionen beschrieben. 3. Nutzungsdauer: Im Folgenden sind Dächer der Nutzungskategorie K 2 und K 3 beschrieben. K 2: geplante Nutzungsdauer bis 20 Jahre (z.B. für Wohn - und Bürogebäude) K 3: geplante Nutzungsdauer bis 30 Jahre (z.B. für öffe ntliche Gebäude) 4. Statisch relevante Informationen Für die Auslegung der Befestigung der Dachabdichtung si nd die jeweiligen Landesnormen zu berücksichtigen. Vom Auftraggeber werden zusätzlich zu berücksichtigende Nut zlasten angegeben. 5. Dachneigung: Alle Positionen gelten ohne Unterschied der Dachneigung bis 20 Grad. 6. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen: Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistun gen gemäß Norm) in die Einheitspreise einkalkuliert: Ausführung: Untergrund - Vorbehandlung, insbesondere das Entfetten bei Haftanstrichen auf profiliertem Blech (z.B. Trapezb lech) das lose Verlegen von Schleppstreifen bei Hochzügen, ei nschließlich einseitiges Heften oder Verkleben beim lose Verlegen von Dampfsperrschichten bei Dachbahn en aus Kunststoff das Verkleben oder Verschweißen der S toß- und Nahtüberdeckungen, einschließlich etwaiger pun ktweiser Befestigungen auf dem Untergrund und der luftd ichte Anschluss an die aufgehenden Bauteile Arbeitsdurchführung Vor Beginn der Isolierarbeiten sind Betongrate, Rippen und hervorstehende spitze Steinchen zu entfernen, Dacho berfläche besenrein abkehren, evtl. trocknen. Der zu isolierende Untergrund ist auf seine ausreichend e Erhärtung und Oberflächentrockenheit zu prüfen. Die h ierfür anfallenden Kosten sind im Einhaitspreis einkalk uliert. Dampfsperre Die Dampfsperre muss faltenfrei verlegt werden, die Stö ße sind gemäß Herstellervorschrift zu überlappen und mi t geeignetem Material zu verkleben. Wenn nicht anders a ngegeben ist die Dampfsperre am Dachrand und bei Dachdu rchdringungen bis mindestens zur Oberkante der Wärmedäm mung hochzuführen. Die Dampfsperre ist mit der Dachhaut zu verbinden, um e in abgeschlossenes dampfdichtes Dämmpaket zu erhalten. Die Dampfsperre muss als Notabdichtung funktionieren un d während der Bauphase bereits eine 1. Abdichtung des G ebäudes gewährleisten können. Die Notabdichtung ist ebe nso wie die Dachabdichtung bis auf die (Roh-)Attika hoc hzuführen, sämtliche Anschlüsse an aufgehende Bauteile sind entsprechend abzudichten. Während der Bauphase ist eine Ableitung der anfallenden Regenwässer von der Notabdichtung zu gewährleisten. Di e Regenwässer sind außerhalb des Gebäudes abzuleiten. E in Eintritt in das Gebäude ist zu vermeiden. Hierfür no twendige Ableitmaßnahmen sind in die einheitspreise ein zurechnen. Wärmedämmstoffe Für die Herstellung von Wärmedämmschichten können Faser dämmstoff, Dämmstoffe aus Holzwolle, organische oder an organische Stoffe zur Anwendung kommen. Der zur Anwendu ng gelangende Baustoff ist in der jeweiligen Position b eschrieben. Diese müssen in trockenem Zustand eingebaut werden. Bitumen-Dichtungsbahn Das zur Verwendung gelangende Produkt muss in allen Pun kten der DIN EN 13707 (ÖNORM EN 13707) entsprechen. Zur Anwendung dürfen nur mit Glasgewebe verfestigte Elasto merbitumen kommen. Die Bahnen müssen an der Oberseite m it feinem Sand bestreut und an der Unterseite mit einer Schnellschweißfolie versehen sein. Besonders erwähnt s ei die UV- und Hagelbeständigkeit, Schrumpffreiheit, so wie Wurzelfestigkeit. Weiters sind die Vorschriften bez üglich Funkenflug und Brandschutz zu beachten und einzu halten. Die Abdichtung hat den Anforderungen einer hart en Bedachung zu entsprechen. Längs- und Querstöße sind zu überlappen und thermisch z u verschweißen. Alle Schweißnähte sind mech. auf ihre D ichtheit zu prüfen. Die Abdichtung muss bei Außentemperaturen von 5°C bis 3 5° einwandfrei verarbeitbar (schweißbar) sein. Mechanische Befestigung Die mech. Befestigung hat mittels vorgelochten Befestig ungsprofilen zu erfolgen. Die geeigneten Befestiger und deren Anzahl per lfm schreibt der jeweilige Produkther steller vor, diese sind genau einzuhalten. Dies gilt fü r Feld-, Rand- und Eckbereiche. Grundsätzlich sind die Befestigungsprofile mit einer Abdichtungsbahn abzudecke n und mit der Dachhaut thermisch zu verschweißen. Die B reite der Streifen, die Verlegeart usw. schreibt der Pr odukthersteller vor und diese sind genau einzuhalten. A lle hierfür anfallenden Kosten sind im EP einkalkuliert . Rohreinfassungen Grundsätzlich sind Rohreinfassungen mit der Dachhaut th ermisch zu verschweißen. Eckausbildungen Das Ausbilden von Ecken und Kanten in der Dachabdichtun g mit entsprechenden Formteilen wird nicht gesondert ve rgütet und ist im Einheitspreis einkalkuliert. Zuschnitte Sämtliche erforderlichen Zuschnitte sind in die Einheit spreis einzurechnen. 7. Ausmaß- und Abrechnungsregeln: Abgerechnet wird die belegte oder abgedichtete Fläche o hne Übergriff. Auch beim Zusammenstoß von waagrechten und lotrechten A bdichtungen (Hochzüge) werden Übergriffe nicht gesonder t vergütet. Wenn Flächen zusammenstoßen, ist von der Schnittlinie z u messen, auch wenn der Übergang durch Keile oder Hohlk ehlen hergestellt wird. Die Dachabdichtung wird auf Grund der Rohbaumaße, getre nnt nach den verschiedenen Arten und Stoffen berechnet. Öffnungen bis 2,50 m2 Einzelgröße werden überrechnet, ü ber 2,50 m2 abgezogen.
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht an
21.30 Wärmedämmschichten bei Dachabdichtungsar
21.30
Wärmedämmschichten bei Dachabdichtungsar
21.35 Dachabdichtungen
21.35
Dachabdichtungen
23 Bauspenglerarbeiten
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Bauspenglerarbeiten
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht an ders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Grupp e folgende Regelungen: 1. Allgemein: Im Folgenden sind Bauspenglerarbeiten für verzinktes St ahlblech (verz.), für Zinkblech (Zink), Aluminiumblech (Alu), Kupferblech (Kupfer), Edelstahl (Edelst.) und fü r verzinkte beschichtete Stahlbleche (vz-besch.) beschr ieben. 2. Leistungen AN/AG: 2.1 Die vereinfachte Bemessung der Wind- und Schneelast en gemäß NORM erfolgt durch den Auftragnehmer (AN). 2.2 Nachweise zur Berechnung/Bemessung sind nach der Au ftragsvergabe bzw. vor der Ausführung zu erbringen. 2.1 Eine vereinfachte maßstäbliche Darstellung der Dach fläche (Dachdraufsicht mit Angaben zur Dachneigung, Fir sthöhen, Geländeform) wird vom Auftraggeber (AG) beiges tellt. 3. Oberflächen: 3.1 Oberflächenveredelung: Verzinktes Stahl-, Zink-, und Kupferblech sowie Edelsta hl sind ohne Oberflächenveredelung ausgeführt. 3.2 Werkstoffnummer Edelstahl: Nicht-rostende Stahlbleche entsprechen der Werkstoffnum mer 1.4509, mit lötbarer Oberfläche. 3.3 Farbbeschichtete Bleche: Aluminiumbleche und verzinkte beschichtete Stahlbleche sind in Standardfarben beschichtet ausgeführt. Standardfarben sind Farben des Herstellers, für die der Hersteller keinen Aufpreis verlangt. 3.4. Material/Oberflächen von Zubehör (z.B. Rinnenhaken , Rohrschellen) sind gemäß Material/Oberfläche der Rinn en und Rohre ausgeführt. 4. Dachneigung: Sämtliche Positionen (ausgenommen Dach- und Gaupendecku ngen sowie Dachdeckungen mit Dachplatten) gelten ohne U nterschied der Dachneigung bis 45 Grad. 5. Besondere Ausführungen: 5.1 Runde Ausführungen, sind Ausführungen in der Draufs icht betrachtet. 5.2 Gekrümmt Ausführungen, sind Ausführungen im Quersch nitt betrachtet. 5.3 Sonstige Ausführungsrelevante Regelungen: Blechdicken Wenn nicht anders angegeben, gelten folgende Mindestble chdicken: - Verzinktes Stahlblech 0,55 mm - Zinkblech und Kupferblech 0,60 mm - Aluminiumblech 0,70 mm - Rostfreies Stahlblech 0,50 mm Sturmsicherung Ohne besondere Vereinbarung sind alle geeigneten Maßnah men zu treffen, die ein Abheben oder eine Beschädigung der Verlegearbeiten durch Sturm usw. verhindern. Die Be festigung hat mit zugelassenen Systemen zu erfolgen Umlagerungen Vom Auftraggeber angeordnete Umlagerungen oder Zwischen transporte von Materialien auf der Baustelle gehen zu L asten des Auftragnehmers. Farbmuster Zur Vergabeverhandlung sind auf Wunsch des Auftraggeber s kleine Farbmuster der ausgeschriebenen Elemente bzw. Bauteile mitzubringen. 6. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen: Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistun gen gemäß den Normen) in die Einheitspreise einkalkulie rt: - Löt- bzw. Nietverbindungen; - Korrosionsschutz; - Oberflächenbehandlungen; - Abdichtungen; - Profilfüller; - Anpaßarbeiten (inkl. Eck- und Rundausbildung, Schrägs chnitte); - Anschlüsse (inkl. Abdeckleisten, Verkittung); - Eckausbildungen; - Stoßverbindungen; - Befestigungsmaterial und Verbindungsmittel inkl. erfo rderlicher Bohrungen; - Provisorien (Ablaufrohre, Auslaufzungen); - das örtliche Aufmaß für alle Leistungen inkl. der Anf ertigung der Aufmaßpläne; - alle Erschwernisse (z.B. Zuschnitte) beim Herstellen von Anschlussflächen, Aussparungen, Zwickel und dergleichen; - das Herstellen von Öffnungen; - das Ausgleichen von Bauungenauigkeiten; - das Nachbehandeln von punktuellen Verletzungen oder b auseitigen Schnittkanten. 7. Verträglichkeit Untergrund, Befestigungsart und Material müssen miteina nder technologisch abgestimmt sein. Alle Montage/Verleg earbeiten, Klebe/ Dichtungsarbeiten und dgl. sind fachg erecht und nach den Vorschriften der Hersteller durchzu führen. 8. Oberflächenbehandlung Alle Anstrichmittel eines Anstrichsystems müssen mitein ander technologisch verträglich sein. Fabriksfertige An strichmittel sind nach den Vorschriften des Herstellers zu verarbeiten. Bei der Befestigung von Dachtrapezblec hen, Wandkassetten etc. ist darauf zu achten, dass die Oberflächenbehandlung der Stahlunterkonstruktion nicht beschädigt wird. Örtliche Ausbesserungen sind anstandsl os durchzuführen und mit den Einheitspreisen abgegolten . 9. Aluminium-Eloxierung Die Oberflächenbehandlung mittels anodischer Oxydation hat insbesondere hinsichtlich Schichtdicke und Güte der Verdichtung hat nach DIN zu entsprechen. Die Schichtdi cke muss mind. 20 ym betragen. Die Eloxierung ist im 2- Stufen -Verfahren durchzuführen. Bei Farbeloxal ist die Vorlage von Grenz wertmustern Bedingung und dem Anbot beizulegen. 10. Grundbeschichtung Stahlteile Alle Stahlteile (inkl. Beschläge, Verbindungsmittel) si nd, sofern im LV nichts anderes angeführt, mit verzinkt er Oberfläche zu liefern. Die Mindestschichtstärke der Feuerverzinkung hat 20 ym für Bleche und 64 ym für Stah lteile zu betragen. Die Verzinkung der Stahlteile ist n ach dem Antransport auf der Baustelle, sowie vor der Mo ntage gründlich zu überprüfen. 11. Kunststoff-Pulverbeschichtung Die Oberflächenbehandlung mittels Pulverbeschichtung ha t mit Polyesterpulver oder einem gleichwertigen Materia l zu erfolgen. Die Schichtdicke muss mind. 80 ym betragen. Die beschic hteten Elemente müssen ferner porendicht bei 45 ym, UV- beständig, wetterfest und lichtecht sein. Die Einbrennt emperatur hat 200 Grad C zu betragen. 12. PVDF-Beschichtung Bandverzinkter Stahl mit hochwertiger, zweischichtig ei ngebrannter Bandbeschichtung auf Polyvinylfluorid Basis (Lackbasis), Schichtdicke 25 ym. Anwendung für Außen- und Nassbereiche und Korrosivitäts kategorie C3 (mäßig) gem. DIN EN ISO 12944-2. 13. Acrylat/Polyester-Beschichtung Bandverzinkter Stahl mit zweischichtig eingebrannter Ba ndbeschichtung auf Acrylat/Polyester Basis (Lackbasis), Schichtdicke 12 ym. Anwendung für den Innen- und Trockenbereich und Korrosi vitätskategorie C2 (gering) gem. DIN EN ISO 12944-2. 14. Sandwich-Wandpaneele Es ist darauf zu achten, dass bei Wandpaneelen mit unte rschiedlicher Dämmung (PU oder Steinwolle) das selbe Co limaterial für die Deckschalen verwendet wird, um Farba bweichungen zu verhindern. 15. Wärmeausdehnungen Wärmeausdehnungen von Fassadenpaneelen und Verblechunge n sind zu berücksichtigen und dafür geeignete Maßnahmen zu treffen. 16. Ausmaß- und Abrechnungsregeln: Die Fassaden- und Spenglerarbeiten werden auf Grund der Rohbaumaße, getrennt nach den verschiedenen Arten bere chnet. Wand- und Dachflächen werden nach m2 Ansichtsfläche, Verblechungen, Regenrohre und Regenrinnen nach Meter ve rrechnet. Übergriffe und Verschnitte sind im Einheitspreis inbegr iffen. Öffnungen bis 2,50 m2 Einzelgröße werden überrechnet, ü ber 2,50 m2 in Abzug gebracht.
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht an
23.08 Fassadenverblechung und Paneelbau
23.08
Fassadenverblechung und Paneelbau