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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Auftraggeber FWD Ingenieur- & Holzbau GmbH Bauleitung Johannes Szilivas
Gerhart-Hauptmann-Str. 28 Gerhart-Hauptmann-Str. 28
69221 Dossenheim 69221 Dossenheim
Bauherr Johannes Diakonie Mosbach Ausf ü hrungort Rittersbrunnenstra ß e 47
Neckarburkener Stra ß e 2 74740 Adelsheim
74821 Mosbach, Baden
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Abgabeort FWD Ingenieur u. Holzbau GmbH
Gerhart-Hauptmann-Str. 28
69221 Dossenheim
Ansprechpartner Patrick Freudenberg
0 62 21 / 87 50 326
Abgabedatum 13.11.2026
Ausf ü hrungsbeginn 08.02.2027
Ausf ü hrungsende 31.07.2027
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Bietereintrag Angebotspr ü fung
Angebotssumme netto EUR ______________ EUR ______________
MwSt. EUR ______________ EUR ______________
Angebotssumme brutto EUR ______________ EUR ______________
Nachlass _____ % EUR ______________ EUR ______________
Angebotssumme brutto abzgl. Nachlass EUR ______________ EUR ______________
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Ort und Datum Firmenstempel und rechtsg ü ltige Unterschrift
Auftraggeber FWD Ingenieur- & Holzbau GmbH Bauleitung Johannes Szilivas
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen
Der anbietende Unternehmer wird darauf hingewiesen, da ß im Falle der Auftragsvergabe an sein Unternehmen ein Bauwerkvertrag unter den nachstehend aufgef ü hrten,wesentlichen Bedingungen abzuschlie ß en ist.
1. Es wird ein Pauschalfestpreis vereinbart. Die Verg ü tung bzw. Bauwerkvertragssumme ergibt sich aus der Addition der Einzelpositionen. Etwaige Lohn- und Materialkostenerh ö hungen haben keine Auswirkungen auf die Verg ü tung. Die der Ausschreibung zugrundeliegenden Massenberechnungen und sonstigen Kalkulationsgrundlagen sind vor Auftragsvergabe von dem Unternehmer zu ü berpr ü fen.
2. Die Verg ü tung ist zahlbar nach Baufortschritt, gem äß eines noch festzulegenden Zahlungsplans.
3. Vor Baubeginn ist eine Vertragserf ü llungs-Bankb ü rgschaft durch den ausf ü hrenden Unternehmer, Inhalt nach Mustervorlage durch den Auftraggeber, vorzulegen.
4. Die Gew ä hrleistungsdauer des Unternehmers betr ä gt 5 Jahre. Zur Sicherstellung der Gew ä hrleistungsanspr ü che hat der Auftraggeber das Recht, f ü r die Dauer der Gew ä hrleistungszeit bei der Schlu ß abrechnung einen Einbehalt von 5 % der Vertragssumme vorzunehmen. Dieser Einbehalt kann durch die Vorlage einer Gew ä hrleistungs-Bankb ü rgschaft, inhaltlich nach Mustervorlage des Auftraggebers, abgel ö st werden.
5. Alle Erg ä nzungen und Ä nderungen des Vertrages bed ü rfen der Schriftform.
6. Bestimmungen der VOB, Teil B und C, jeweils in der neuesten Fassung.
7. Alle allgemeinen technischen Vorschriften f ü r die zu erbringenden Leistungen, insbesondere die
einschl ä gigen DIN-Normen und VDI-Richtlinien.
8. Die Landesbauordnung des entsprechenden Bundeslandes, neueste Fassung.
9. Die Bedingungen und Auflagen aus der Baugenehmigung.
Die Baugenehmigung kann nach Terimnvereinbarung beim AG eingesehen werden. Sollte der AN auf die
Einsichtnahme verzichten, so kann er sich zu einem sp ä teren Zeitpunkt nicht auf Unkenntnis berufen.
10. Einhaltung der W ä rme- und Schallschutzverordnungen.
11. Arbeitsst ä ttenverordnung und -richtlinien.
12. Den Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und Verh ü tung von Unf ä llen nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft.
13. Vorschriften, Richtlnien und Empfehlungen der Fachverb ä nde
14. Allgemeine Gesch ä ftsbedingungen (AGB) des AN haben keine G ü ltigkeit.
15. Die Ausf ü hrungsfrist f ü r die vollst ä ndige Fertigstellung der ausgeschriebenen Leistungen ist mit ...... Wochen kalkuliert. Im Rahmen des Bauwerkvertrages ist ein detaillierter Zeitplan zu vereinbaren.
16. Soweit die vom Unternehmer aufgestellte Baustelleneinrichtung auch von anderen bauausf ü hrenden Unternehmern ben ö tigt wird, insbesondere Baukran, Ger ü ste, Baustellenabsicherung, etc., stellt der Unternehmer diese zur Verf ü gung.
17. Subunternehmer d ü rfen nur mit ausdr ü cklicher Genehmigung des AG eingesetzt werden. Die Genehmigung setzt voraus, da ß Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie ein Ansprechpartner des Subunternehmers auf der Baustelle dem AG bekannt gegeben wird.
18. Preisg ü nstigere Alternativen zu den ausgeschriebenen Einzelleistungen sind erw ü nscht. Das Alternativangebot ist getrennt vom Hauptangebot mit diesem abzugeben.
19. Sofern der Unternehmer ü ber besondere Einrichtungen f ü r das Herstellen und Versetzen von gro ß formatigen, vorgefertigten Bauteilen verf ü gt, die zur Ausf ü hrung ministeriell bzw. von der Baubeh ö rde genehmigt und erprobt sind und die vorgesehene Planung eine Ausf ü hrung nach diesem System zul äß t und sich daraus Kostenersparnisse f ü r den Auftraggeber ergeben, wird um Vorlage eines Alternativangebots unter Ber ü cksichtigung der Bestimmungen dieses LVZ gebeten. In der Gegen ü berstellung sind evtl. Mehrkosten des Architekten und Statikers sowie Pr ü fstatikers mit einzubeziehen und wegfallende Leistungen der sonstigen Gewerke im Detail genau anzugeben bzw. Pauschalen anzubieten. Typengenehmigung mit Pr ü fungszeugnissen anerkannter Institute betr. Statik, Schall- und W ä rmeschutz sind dem Auftraggeber nachzuweisen.
20. Das nachfolgende Leistungsverzeichnis ist komplett auszuf ü llen und alle geforderten Unterlagen sind bei der Angebotsabgabe mit beizulegen. Nicht komplett ausgef ü llte Unterlagen oder von Forderung des Leistungsverzeichnisses abweichende Angebote k ö nnen von der Bewertung ausgeschlossen werden.
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gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB Zus ä tzliche Vertragsbedingungen zur VOB
1. Vertragsgrundlage
1.1 Bestandteile des Vertrages sind in der nachstehenden Reihenfolge:
1.1.1 Der Zuschlag und das Verhandlungsprotokoll,
1.1.2 die gesamte Leistungsbeschreibung des Auftraggebers mit den kompletten allgemeinen und zus ä tzlichen Angebots- und Vertragsbedingungen,
1.1.3 alle Zeichnungen und Detailangaben,
1.1.4 die Vergabe- und Vertragsordnung f ü r Bauleistungen (VOB), Teil B und C.
1.2 Alle Ü berschriften der Vertragsgrundlagen dienen lediglich der Orientierung und nicht der Auslegung.
2. Art und Umfang der Leistung
2.1 Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes ü ber die Baustelle, ihre Zug ä nglichkeit und alle sonstigen f ü r die Preisfindung und Baudurchf ü hrung wichtigen Tatsachen durch Besichtigung sowie Einsichtnahme der Zeichnungsunterlagen zu unterrichten.
2.2 Folgende Leistungen sind erg ä nzend zur VOB/C 4.1 Nebenleistungen und insbesondere vom AN bei der Preiskalkulation zu erfassen:
2.2.1 Baukr ä ne und Transportger ä te, soweit sie nicht vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verf ü gung gestellt werden.
2.2.2 Bereitstellen und Vorhalten von allen erforderlichen Ger ü sten, Sicherungs- und Beleuchtungseinrichtungen f ü r Arbeitspl ä tze und Zugangswege sowie alle notwendigen Bauprovisorien; dem AG wird insoweit eine Mitbenutzung erlaubt.
2.2.3 Kosten f ü r besondere beh ö rdliche Genehmigungen, Zulassungen und Abnahmen.
2.2.4 Der AN hat auch bei nicht vollst ä ndiger Beschreibung den Aufwand f ü r fix und fertige Arbeiten einschlie ß lich s ä mtlicher erforderlicher Nebenarbeiten zu ber ü cksichtigen. Montageteile, Befestigungsmittel, Kleinteile usw. sowie deren Dimensionierung und Anzahl sind so zu w ä hlen, da ß sie den Anforderungen gerecht werden.
2.2.5 Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugeh ö rigen Stoffe und Bauteile einschlie ß lich aller Hilfsstoffe, Befestigungs- und Verwahrungsmaterialien sowie Vorhalten von Werkzeugen und Maschinen, das Abladen, Lagern und Bef ö rdern auf der Baustelle und zu der Verwendungsstelle.
2.2.6 Geeignete Schutzma ß nahmen f ü r alle Bauteile und Einrichtungen, soweit sie bei der Ausf ü hrung erforderlich sind, z. B. Abdeckungen und Verh ä ngungen von Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Fenstern, T ü ren, Stahl- und Blechteilen aller Art - Aluminiumteile sind mit ä u ß erster Sorgfalt abzudecken -, Beschl ä gen, Gesimsen, Einrichtungsgegenst ä nden, Plattenbel ä gen, Heizk ö rpern, Rohren und sonstigen Installationen usw..
2.2.7 Reinigungsarbeiten an allen betroffenen Bauteilen und Einrichtungen, so gr ü ndlich, dass den Folgeunternehmern, ü ber deren vertraglicheVerpflichtung hinaus, keine weiteren Aufwendungen entstehen.
2.2.8 Nebenleistungen sind auch folgende Leistungen:
- Ma ß nahmen zum Umweltschutz
- Vorkehrungen zum Schutz der Arbeiten gegen K ä lte, Hitze und Feuchtigkeit
- Herstellen von Proben und Musterfl ä chen.
2.3 Die Arbeiten aller ausgeschriebenen Positionen sind in fix und fertiger Leistung auszuf ü hren.
3. Verg ü tung
3.1 Die Vertragspreise sind Festpreise f ü r die gesamte Bauzeit.
4. Ausf ü hrungsunterlagen
4.1 Der AN hat dem AG rechtzeitig anzugeben, wann er die f ü r die Ausf ü hrung erforderlichen Unterlagen ben ö tigt und diese unverz ü glich nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere die Ma ß e, zu pr ü fen und diese mit den ö rtlichen Gegebenheiten zu vergleichen. Unstimmigkeiten sind den AG unverz ü glich bekanntzugeben.
4.2 Mit der Genehmigung von durch den AN eingereichten Unterlagen ü bernimmt der AG keinerlei Verantwortung und Haftung. Alle Angaben f ü r vom AN ben ö tigten Aussparungen, Schlitze, Betriebseinrichtungen, Einbauteile etc. sind vom AN mit dem AG rechtzeitig abzustimmen.
4.3 Alle f ü r die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Vermessungsarbeiten sind vom AN verantwortlich durchzuf ü hren.
4.4 Ver ö ffentlichungen ü ber die Bauleistungen durch den AN sind nur mit vorheriger Zustimmung des AG zul ä ssig.
5. Stoffe und Bauteile
5.1 S ä mtliche Stoffe und Bauteile m ü ssen den DIN-Normen entsprechen.
5.2 Es d ü rfen nur Materialien erster Wahl angeboten und verwendet werden. Alle Baustoffe und Bauteile m ü ssen ungebraucht sein. Sie m ü ssen den DIN-, G ü te- und Ma ß bestimmungen entsprechen.
5.3 Auf Anforderung des AG sind vor Auftragserteilung Pr ü fzeugnisse von amtlich anerkannten Materialpr ü fungsinstituten bzw. bauaufsichtlichen Zulassungen f ü r die zum Einbau kommenden Materialien vorzulegen.
5.4 S ä mtliche Befestigungsmittel aus Stahl sind in verzinkt oder allgemein nichtrostend zu liefern.
5.5 Die im LV beschriebenen unverzinkten Stahlbauteile sind vollkommen entrostet und mit einem Schutzanstrich versehen einzubauen. Es d ü rfen keine Reinigungsmittel oder -stoffe verwendet werden, die einer einwandfreien Haftung eines sp ä ter aufgebrachten Anstriches entgegenwirken.
6. Ausf ü hrung
6.1 Ein dauernd auf der Baustelle anwesender, verantwortlicher Vertreter des AN ist zu benennen. Der AN hat ein f ö rmliches Bautagebuch zu f ü hren und dem AG w ö chentlich einzureichen.
6.2 Alle im Zusammenhang mit seiner Leistung erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen f ü r Arbeitsschutz nach den Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft hat der AN auf seine Kosten einzurichten. Falls der AN fremde Ger ü ste oder Einrichtungen benutzt, hat er vorher zu pr ü fen, ob sie f ü r seine Zwecke geeignet sind. Soweit der AG oder andere am Bau Beteiligte Schutz- und Sicherheitseinrichtungen stellen, sind diese vom AN verantwortlich zu unterhalten und erforderlichenfalls zu erg ä nzen. Er hat sie nach Abschlu ß der Arbeiten ordnungsgem äß zur ü ckzugeben. Vorhandene Schutzabdeckungen, Gel ä nder oder ä hnliches, die zur Durchf ü hrung der Arbeit vor ü bergehend entfernt werden m ü ssen, sind wieder ordnungsgem äß herzustellen. F ü r die Dauer der Entfernung m ü ssen alle Gefahrenstellen durch andere geeignete Ma ß nahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden.
6.3 Der AN hat ohne besondere Aufforderung Ordnung auf der Baustelle zu halten und st ä ndig, mindestens aber einmal w ö chentlich, den durch seine Leistungen entstandenen Schutt und Schmutz zu beseitigen. Nach Beendigung der Vertragsleistungen sind sowohl die Lager- und Arbeitspl ä tze als auch die Baustelle selbst zu r ä umen und in einem ordnungsgem äß en Zustand zu versetzen.
6.4 Auf den durch den Baustellenverkehr in Anspruch genommenen ö ffentlichen und privaten Stra ß en einschlie ß lich Gehwege sind jegliche Besch ä digungen oder Verschmutzungen zu vermeiden bzw. unverz ü glich zu beseitigen, damit keine Beeintr ä chtigung der Verkehrssicherheit entsteht.
6.5 Alle Auflagen von Beh ö rden und beh ö rden ä hnlichen Instituten sind vom AN zu befolgen. VOB/B, 2 Ziffer 5 und Ziffer 6 bleiben unber ü hrt. Soweit f ü r die Leistungen des AN besondere beh ö rdliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, m ü ssen diese von ihm rechtzeitig beschafft bzw.veranla ß t werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem AG in ausreichender Anzahl einzureichen.
6.6 Der Platz f ü r die Baustelleneinrichtung wird vom AG entsprechend den vorhandenen M ö glichkeiten zugewiesen. Der AN mu ß sich darauf einstellen, da ß Umlagerungen im Zuge des Baufortschrittes notwendig werden. Die Installation zu den Verwendungsstellen einschlie ß lich Arbeitsplatzbeleuchtung und unfallsicherer Ausleuchtung aller Zugangswege hat der AN, soweit nicht schon vorhanden, auszuf ü hren.
6.7 Eine Baubewachung wird nicht vorgesehen.
6.8 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Beanstandungen und M ä ngel an Vorleistungen so rechtzeitig schriftlich anzuzeigen, da ß eine Behebung und Richtigstellung unter seiner beratenden Mitwirkung erfolgen kann, ohne da ß es zu Verz ö gerungen bei der Bauausf ü hrung kommt. Mit Arbeitsbeginn ist die Einrede betr. mangelhafter Vorleistungen verwirkt. Gegen Verschmutzung und Besch ä digung an Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet f ü r alle entstehenden Sch ä den. Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Kunststoff-, Holz-, Blech-, Aluminiumteilen usw..
6.9 Der AN ist verpflichtet, seine Arbeiten mit den Folgehandwerkern so abzusprechen, da ß keine Sch ä den an den eingebauten Arbeiten entstehen k ö nnen. Vom Ergebnis ist in jedem Fall die Bauleitung zu verst ä ndigen.
7. Ausf ü hrungsfristen
7.1 Rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme an der Baustelle hat der AN den Arbeitsablauf mit dem AG abzustimmen. Er hat auch eine verbindliche fr ü hzeitige Pr ü fung der ö rtlichen Gegebenheiten und Vorleistungen vorzunehmen, damit ein reibungsloser Arbeitsablauf sichergestellt ist.
7.2 Der AG beh ä lt sich Termin ä nderungen vor. Falls eine Verschiebung vereinbarter Termine aus bauseits zu vertretenden Gr ü nden notwendig werden sollte, und der AN von der Verschiebung rechtzeitig unterrichtet wird, sind neue Vertragstermine zu vereinbaren. Die Zahl der vereinbarten Arbeitstage f ü r die Ausf ü hrung der Gesamtleistung oder der Einzelleistung ist dabei einzuhalten.
8. Behinderung und Unterbrechung der Ausf ü hrung
8.1 Der AN hat seine Arbeit so durchzuf ü hren, da ß andere am Bau t ä tige Unternehmen nicht behindert oder gesch ä digt werden.
9. Verteilung der Gefahr
9.1 Siehe VOB/B.
10. K ü ndigung durch den AG
10.1 Teilk ü ndigungen sind zul ä ssig.
11. K ü ndigung durch den AN
11.1 Siehe VOB/B.
12. Haftung der Vertragsparteien
12.1 Wird der AG von Dritten wegen Sch ä den in Anspruch genommen, die vom AN zu vertreten sind, so ist der AN verpflichtet, den AG unverz ü glich von diesen Anspr ü chen freizustellen.
12.2 Der AN hat dem AG auf Verlangen eine nach Deckungsumfang und H ö he ausreichende Haftpflicht- und Feuerversicherung w ä hrend der gesamten Bauzeit nachzuweisen.
13. Vertragsstrafe
13.1 Der Anspruch auf Vertragsstrafe kann zur Schlu ß zahlung geltend gemacht werden. Ein Vorbehalt bei der Abnahme ist nicht erforderlich.
13.2 Soweit Termine gem. Ziffer 7.2 neu vereinbart werden, gilt eine etwa vereinbarte Vertragsstrafe unver ä ndert auch f ü r die neuen Termine.
13.3 Bereits erwirkte Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine (Ziffer 13.1).
14. Abnahme
14.1 Vor der Abnahme hat der AN seine Leistungen auf Vollst ä ndigkeit und M ä ngelfreiheit zu ü berpr ü fen und schriftlich zu erkl ä ren. Ggf. vorhandene Rest- und Nacharbeiten sind umgehend durchzuf ü hren.
14.2 Es findet eine f ö rmliche Abnahme statt. Eine Abnahme durch Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen.
15. Gew ä hrleistung
15.1 Die Gew ä hrleistung betr ä gt gem. BGB 5 Jahre.
16. Abrechnung
16.1 Die Abrechnung ist vom AN auf Verlangen nach einer vom AG bestimmten Methode aufzustellen.
17. Stundenlohnarbeit
17.1 Stundenlohnarbeiten werden nur verg ü tet, wenn sie vom AG ausdr ü cklich angeordnet sind und entsprechende Stundenlohnberichte sp ä testens am folgenden Arbeitstag nach Durch-f ü hrung der Bauleitung des AG zur Anerkennung vorgelegt werden. Die Unterschrift der Bauleitung des AG unter Stundenlohnzetteln gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt einer Pr ü fung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder Vertragsarbeiten handelt.
17.2 Die vertraglich vereinbarten Stundenlohns ä tze beinhalten die erforderliche Aufsicht sowie alle sozialen und tariflichen Nebenkosten. Sie gelten gegenseitig. F ü r evtl. ben ö tigte Materialien oder Ger ä te ist vor Ausf ü hrung eine Verg ü tung in Anlehnung an die Vertragspreise zu vereinbaren.
18. Zahlung
18.1 Die Anerkennung wie die Bezahlung der Schlu ß rechnung schlie ß en R ü ckforderungen wegen fehlerhaft berechneter Leistungen und Forderungen nicht aus. Ein Wegfall der Bereicherung kann nicht geltend gemacht werden. Eine Abtretung der dem AN aus dem Vertrag zustehenden Forderungen an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des AG nicht gestattet.
19. Sicherheitsleistung
19.1 Bei der Schlu ß zahlung wird als Sicherheit f ü r die Erf ü llung der Gew ä hrleistungsverpflichtung 5 % des Bruttorechnungsbetrages einbehalten. Ungeachtet dieser Sicherheitsleistung kann der AG ein Zur ü ckbehaltungsrecht geltend machen, wenn vor der Schlu ß zahlung oder vor Abl ö sung des Sicherheitseinbehaltes nach Ziffer 19.2 ein Leistungsmangel vorhanden ist.
19.2 Der AN kann den Sicherheitseinbehalt durch eine unbefristete Bankb ü rgschaft abl ö sen.
20. Streitigkeiten
20.1 Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ist Gerichtsstand f ü r alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Heidelberg.
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gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB
Übersicht Bauwerkvertragsbedingungen Ü bersicht Bauwerkvertragsbedingungen
Im Falle des Vertragsabschlusses sind folgende Regelungen verbindlich vorgeschrieben:
1) Der Bauwerkvertrag wird netto ausgestellt, Rechnungen sind ebenfalls netto auszustellen.
2) Umlagen und Abz ü ge
- Baustrom: 0,25 %
- Bauwasser: 0,25 %
- Bauwesen: 0,60 %
3) B ü rgschaften
- Gew ä hrleistungsb ü rgschaft: 5 %
- Vertragserf ü llungsb ü rgschaft: 10 % oder
4) Einbehalt bis zur m ä ngelfreien Fertigstellung: 10 %
5) Die Zahlungen erfolgen gem äß eines gemeinsam vereinbarten Zahlungsplan
6) 3 % Skontierung bei folgenden Zahlungsfristen:
- Rechnungen, die vom 11. bis 25. eines Monats bei dem AG eingehen, werden am 05. des Folgemonats vom AG gezahlt
- Rechnungen, die vom 26. eines Monats bis zum 10. des Folgemonats beim AG eingehen werden am 20. des desselben Monats vom AG gezahlt
7) Der Auftrag wird generell vor der Vergabe anhand der Pl ä ne durchgesprochen, der Leistungsumfang konkretisiert und pauschaliert.
8) Auf der Baustelle wird die Mangeldokumentationsoftware CAPMO zur
Dokumentation und Abwicklung der Auf ü hrungsm ä ngel verwendet. Hier wird dem
AN durch den AG ein kostenfreier Zugang zum Projekt zur Verf ü gung gestellt. Die
angezeigten M ä ngeln in der Software sind mit Foto in der Software freizumelden.
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gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
Übersicht Bauwerkvertragsbedingungen
Zusätzliche technische Vorschriften Zus ä tzliche technische Vorschriften
NORMEN UND RICHTLINIEN
Trockenbauarbeiten DIN 18 350
NICHTTRAGENDE INNERE TRENNW Ä NDE
DIN 4103 Teil 1 - Nichttragende innere Trennw ä nde, Anforderungen, Nachweise.
Alle nichttragenden Trennw ä nde m ü ssen die Bedingungen der DIN 4103 erf ü llen und ü ber ein Pr ü fzeugnis oder eine Norm z. B. die erreichbaren Wandh ö hen nachweisen.
DIN 18 182 Teil 2 - Zubeh ö r f ü r die Verarbeitung von Gipskartonplatten, Profile aus Stahlblech.
Diese Norm gilt f ü r Profile aus Stahlblech, die f ü r die Verarbeitung von Gipskartonplatten nach DIN 18180 entsprechend den Festlegungen von DIN 18168 Teil 1, DIN 18183 und DIN 18181 als Unterkonstruktion bestimmt sind.
DIN 18 183 - Montagew ä nde aus Gipskartonplatten; Ausf ü hrung von Metallst ä nderw ä nden.
Trennw ä nde und ihre Anschl ü sse an angrenzende Bauteile m ü ssen so ausgebildet sein, da ß sie statischen (vorwiegend ruhenden) und sto ß artigen Belastungen widerstehen, wie sie im Gebrauchsfall entstehen k ö nnen.
Lasten und Beanspruchung Trennw ä nde m ü ssen die auf sie einwirkenden Lasten (z. B. Eigengewicht, Konsollasten, Menschengedr ä nge) aufnehmen und in die tragenden Bauteile wie Wand und Decke weiterleiten. Die Mindestanforderung f ü r Konsollasten bei Trennw ä nden, mit Ausnahme von durchscheinenden W ä nden und Wandteilen (z. B. Glastrennw ä nde), betr ä gt nach DIN 4103 Teil 1 0,4 kN/m Wandl ä nge bei 30 cm Abstand der Last von der Wand.
Je nach Ausf ü hrung der W ä nde k ö nnen auch gr öß ere Konsollasten aufgenommen werden (vgl. DIN 18183).
Wenn Trennw ä nde durch Windkr ä fte beansprucht werden, z. B. in Hallenbauten mit gro ß en, h ä ufig offenstehenden Toren, ist hierf ü r zus ä tzlich ein Nachweis mit dem halben Staudruck nach DIN 1055 Teil 4, erforderlich. Trennw ä nde d ü rfen sowohl bei weichen als auch bei harten St öß en nicht insgesamt zerst ö rt oder ö rtlich durchsto ß en werden. Diese genannten Gebrauchslasten m ü ssen von der Wand und ihren Anschl ü ssen ausreichend sicher aufgenommen werden.
Der Einflu ß, den Form ä nderungen angrenzender Bauteile auf die Trennw ä nde haben k ö nnen (z. B. L ä ngen ä nderungen von massiven Flachd ä chern oder Durchbiegung weitgespannter Deckenplatten), ist erforderlichenfalls durch eine entsprechende konstruktive Ausbildung zu ber ü cksichtigen, z. B. gleitende Anschl ü sse. Die Art des gleitenden Anschlusses richtet sich nach den Verformungen, die nach dem Einbau der Montagew ä nde f ü r die angrenzenden Bauteile nach Vorgabe zu erwarten sind sowie der Konstruktion und dem Bekleidungsmaterial.
Es d ü rfen nur Baustoffe, Bauteile, Verbindungen und Befestigungen f ü r Trennw ä nde verwendet werden, die genormt sind oder f ü r die die Brauchbarkeit auf andere Weise nachgewiesen ist.
Die Beplankung kann einlagig oder mehrlagig ausgef ü hrt werden. Sie ist kraftschl ü ssig mit der Unterkonstruktion zu verbinden.
Die Fugen in der Beplankung sind je nach Konstruktion kraftschl ü ssig zu verspachteln
Konstruktive Fugen (z. B. Bewegungsfugen) des Bauk ö rpers sind in die Montagew ä nde zu ü bernehmen. Dabei ist die Bewegungsm ö glichkeit zwischen den verschiedenen Bauteilen zu gew ä hrleisten.
Erfolgt der Anschlu ß an Deckenbekleidungen oder Unterdecken, so m ü ssen die aus den Montagew ä nden
resultierenden Kr ä fte durch geeignete konstruktive Ma ß nahmen aufgenommen oder unmittelbar durch die
Deckenbekleidung oder Unterdecke auf tragende Bauteile abgeleitet werden.
Die Montagew ä nde sind an den angrenzenden Bauteilen dicht anzuschlie ß en.
UNTERDECKEN
Die tragenden Teile der Deckenbekleidung oder Unterdecke (Unterkonstruktion, Abh ä nger, Verbindungs- und Verankerungselemente) m ü ssen die Lasten (Decklage und Unterkonstruktion, D ä mmstoffe sowie zus ä tzliche Lasten) sicher auf die tragenden Teile des Bauwerks ü bertragen.
Eigenlast, zus ä tzliche Lasten
DIN 18182 Teil 1 - Zubeh ö r f ü r die Verarbeitung von Gipskartonplatten - Profile aus Stahlblech
DIN 18168 Teil 2 - Leichte Deckenbekleidungen und Unterdecken - Nachweis der Tragf ä higkeit von Unterkonstruktionen und Abh ä ngern aus Metall
DIN 18181 - Verarbeitung von Gipswerkstoffplatten (Gipskarton- und Gipsfaserplatten).
Leichte Deckenbekleidungen und Unterdecken sind so auszubilden, da ß das Versagen oder der Ausfall eines Systemteiles nicht zu einem fortlaufenden Einsturz der leichten Deckenbekleidung oder Unterdecke f ü hren kann.
Die Unterkonstruktion mu ß so beschaffen sein, da ß eine sichere Befestigung oder Auflage der Decklage m ö glich ist.
M ö gliche Verformungen des Bauwerks sowie auch nachtr ä gliche Durchbiegungen, z.B. infolge von Kriechen und Schwinden bei Stahlbetonbauteilen, d ü rfen die Standsicherheit von Deckenbekleidungen und Unterdecken nicht beeintr ä chtigen.
Die Durchbiegung darf h ö chstens 1/500 der St ü tzweite (z.B. des Abh ä ngerabstandes) betragen, jedoch nicht mehr als 4 mm.
Unterkonstruktionen, die der freien Auflagerung der Decklage dienen, sind durch B ü gel oder ä hnliches gegen seitliches Ausweichen zu sichern.
Werden leichte Trennw ä nde an den leichten Deckenbekleidungen und Unterdecken befestigt, so m ü ssen die aus den Trennw ä nden resultierenden Kr ä fte durch geeignete Konstruktionen aufgenommen oder unmittelbardurch die Deckenbekleidung oder Unterdecke auf Festpunkte abgeleitet werden.
Einbauteile, z. B. Lampen und L ü ftungsausl ä sse, d ü rfen die Unterkonstruktion nur im Rahmen ihrer Tragf ä higkeit belasten. Dar ü ber hinaus mu ß eine gesonderte Abh ä ngung erfolgen.
Leichte Deckenbekleidungen und Unterdecken im Freien und in Bauwerken mit nicht verschlie ß baren Ö ffnungen sind f ü r die Aufnahme von Winddruck- und Windsogkr ä ften zu bemessen.
In allen ü brigen Bauwerken m ü ssen leichte Deckenbekleidungen und Unterdecken durch konstruktive Ma ß nahmen so ausgebildet werden, da ß auch bei nicht erfa ß baren Windbeanspruchungen, z. B. durch offenstehende Fenster, weder das Herunterfallen der Deckenlagen noch das L ö sen der Abh ä nger und Verbindungselemente m ö glich ist.
Konstruktive Ma ß nahmen sind z. B. bei Einlegemontage ausreichend breite Auflagerung der Decklage auf der Unterkonstruktion und Klemmbefestigung, Niederhaltefedern, Sicherungszungen usw.; die Abh ä nger m ü ssen bei Druckbeanspruchungen - wiederholtes Anheben der Unterdecke - funktionsf ä hig bleiben und d ü rfen nicht aushaken.
Bei Streiflicht sichtbar werdende Unebenheiten sind zul ä ssig, wenn die Toleranzen nach DIN 18202, Zeile f ü r erh ö hte Anforderungen eingehalten werden, siehe
- DIN 18350 Ausgabe 09/88 Abschn. 3.1.2 oder
- DIN 18334 Ausgabe 09/88 Abschn. 3.1.2 oder
- VOB Teil C.
Nach VOB Teil C gelten f ü r die Deckenbekleidungen und Unterdecken DIN 18201 und DIN 18202 (z. B. ATV DIN 18334 "Zimmer- und Holzbauarbeiten" oder ATV DIN 18350 "Putz- und Stuckarbeiten"), wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist.
AUSF Ü HRUNG
Die Unterkonstruktion der H ä ngedecken darf nur mit Metallspreizd ü beln befestigt werden. Bez ü glich der Verwendung von D ü beln gilt die DIN 4121. Kunststoffd ü bel sind ausnahmslos ausgeschlossen.
L ü ftungskan ä le und ä hnliche Hindernisse sind mit geeigneter Abh ä ngevorrichtung f ü r die Fortf ü hrung des Rasters der Abh ä ngung zu ü berbr ü cken. Auswechselungen sind fachgerecht vorzunehmen.
Die Decken sind pr ä zise zu fluchten und planeben auszurichten.
Die genauen Abh ä ngeh ö hen sind vor Ausf ü hrung noch einmal f ü r jeden Raum ö rtlich abzustimmen. Die angegebenen Abh ä nge- und Raumh ö hen sind ca. Ma ß e und bezeichnen das Ma ß von UK Rohdecke bis UK abgeh ä ngte Decke.
Die Struktur von Mineralfaserplatten ist im Pr ä geverfahren herzustellen, damit ein homogener Oberfl ä cheneindruck gew ä hrleistet ist und eine farbliche Nachbehandlung der Platten ohne wesentliche Beeinflussung der Absorptionseigenschaften gegeben ist.
Zur Verbesserung des Feuchtverhaltens und der Abriebfestigkeit sind die Deckenplatten werkseitig auf der R ü ckseite mit einer Melaminharzbeschichtung zu versehen.
Die Montage der abgeh ä ngten Decken hat nach den Montagerichtlinien der einzelnen Hersteller zu erfolgen.
Die Abh ä ngung der Decken erfolgt in unterschiedlichen H ö hen. Sie sind im Einzelnen den Schnittzeichnungen bzw. den Detailpl ä nen zu entnehmen.
Es hat eine Abstimmung der Deckenkonstruktion und Leuchtenkonstruktion zu erfolgen. Die Auflageausbildung auf den Leuchtk ö rpern hat in gleicher Art und Weise zu erfolgen wie die anderen Auflageausbildungen. Insbesondere k ö nnen H ö henverspr ü nge am Auflager nicht akzeptiert werden.
Zusätzliche technische Vorschriften
1 Trockenbauwände
Betreutes Wohnen
1
Trockenbauwände
Betreutes Wohnen
Hinweis Gipskarton-Metallst ä nderw ä nde DIN 18 183, als einfaches oder doppeltes St ä nderwerk, bestehend aus verzinkten St ä ndern und Randprofilen, einschlie ß lich Mineralfaserd ä mmstoff und Beplankung mit Gipskarton-Bauplatten, wie in den nachstehenden Positionen beschrieben. Bei doppelter Beplankung sind die St öß e der Gipskartonplatten versetzt anzuordnen. Die Fugen der 1. GK-Lage sind vollst ä ndig auszuspachteln, bevor die zweite Beplankung aufgebracht wird.
Befestigung der Platten mit nichtrostenden Schnellbauschrauben. Die Plattenfugen und Schraubenk ö pfe sind tapezierfertig zu verspachteln. Die gesamte Konstruktion, einschlie ß lich der Boden-, Decken- (auch Anschl ü sse an abgeh ä ngte Decken) und Wandanschl ü sse (auch Anschl ü sse an Fensterprofile), sind nach Herstellervorschrift auszuf ü hren. Notwendige Befestigungsmittel und sonstige Materialien wie z.B. D ä mmstreifen, Trennstreifen, Trennwandkitt, etc. sowie das Herstellen von Wandecken und Laibungen sind in die Angebotspreise einzukalkulieren.
Hinweis
1. 1 Vorabverspachtelung Verspachtelung der Kalksandsteinw ä nde im Bereich der Trockenbauw ä nde / Sch ä chte / Vormauerungen etc. zur Gew ä hrleistung der Luftdichtigkeit der Raumh ü lle.
Ausf ü hrung als D ü nnputz / Spachtelung vor Ausf ü hrung der Trockenbauw ä nde / -sch ä chte
1. 1
Vorabverspachtelung
44,00
m2
1. 2 Gipskarton-Metallständerwand W 112, d = 100 mm Nichttragende Innentrennwand DIN 4103-1 als Montagewand, wie oben beschrieben, beidseitig doppeltbeplankt mit GKB d = 12,5 mm, Metallst ä nder CW 50, Achsabstand a = 62,5 cm,
bewertetes Schalld ä mma ß DIN 4109 Rw, R mind. 50 dB
Mineralfaserd ä mmung nach EN 13162, einlagig, d = 40 mm
Baustoffklasse A, Mindestrohdichte 40 kg/m ³, DIN 18165,
Der D ä mmstoff ist abgleitsicher einzubauen.
Oberfl ä che tapezierfertig herstellen.
Gesamtkonstruktionsdicke: d = 100 mm
Wandh ö he ca. 2,73 - 3,03 m.
Fabrikat KNAUF W 112 o. gleichwertig
angebotenes Fabrikat:________________________
1. 2
Gipskarton-Metallständerwand W 112, d = 100 mm
687,05
m2
1. 3 Gipskarton-Metallständerwand W 112, d = 125 mm wie vor, jedoch:
- CW 75
- Mineralfaserd ä mmung d = 60 mm
- bewertetes Schalld ä mma ß DIN 4109 Rw, R mind. 52 dB
1. 3
Gipskarton-Metallständerwand W 112, d = 125 mm
E
1,00
m2
1. 4 Gipskarton-Metallständerwand W 112, d = 150 mm wie vor, jedoch:
- CW 100
- Mineralfaserd ä mmung d = 80 mm
- bewertetes Schalld ä mma ß DIN 4109 Rw, R mind. 53 dB
1. 4
Gipskarton-Metallständerwand W 112, d = 150 mm
56,30
m2
1. 5 Gipskarton-Metallständerwand W 115, d = 200 mm Nichttragende Innentrennwand DIN 4103-1 als Montagewand, wie oben beschrieben, beidseitig doppeltbeplankt mit GKB d = 12,5 mm, Metallst ä nder CW 75, Achsabstand a = 62,5 cm, ohne Trennstreifen
bewertetes Schalld ä mma ß DIN 4109 Rw, R mind. 61 dB.
Mineralfaserd ä mmung nach EN 13162, zweilagig, d = 60 mm
Baustoffklasse A, Mindestrohdichte 40 kg/m ³, DIN 18165,
Der D ä mmstoff ist abgleitsicher einzubauen.
Oberfl ä che tapezierfertig herstellen.
Gesamtkonstruktionsdicke: d = 200 mm
Wandh ö he ca. 2,73-3,03 m.
Fabrikat KNAUF W 115 o. gleichwertig
angebotenes Fabrikat:________________________
1. 5
Gipskarton-Metallständerwand W 115, d = 200 mm
251,31
m2
1. 6 Vorsatzwand W628B Rwr= 40dB Gipskarton-Metallst ä nderw ä nde, wie oben beschrieben, als Vorsatzschale ausgef ü hrt,
zweilagig Silentboard auf nur einer Seite beplankt.
Sichtbare wandstarke Seitenteile (Leibungen) sollen ebenfalls mit Silentboard-Platten verkleidet werden.
Oberfl ä che malerfertig verspachteln. Ecken scharfkantig, Eckschutzschienen in sep. Position
Mineralfaserd ä mmung nach EN 13162, einlagig, d = 40 mm
Baustoffklasse A, Mindestrohdichte 40 kg/m ³, DIN 18165,
Der D ä mmstoff ist abgleitsicher einzubauen.
Oberfl ä che tapezierfertig herstellen.
Schallschutz: Rwr= 40dB
Fabrikat KNAUF W 628B o. gleichwertig
angebotenes Fabrikat:________________________
1. 6
Vorsatzwand W628B Rwr= 40dB
467,60
m2
1. 7 GKB-Vorsatzschale W626 Gipskarton-Metallst ä nderw ä nde als Vorsatzschale ausgef ü hrt,
GKB auf nur einer Seite doppellagig beplankt.
Sichtbare wandstarke Seitenteile (Leibungen) sollen ebenfalls mit GKB-Platten verkleidet werden.
Oberfl ä che malerfertig verspachteln. Ecken scharfkantig, Eckschutzschienen in sep. Position
Mineralfaserd ä mmung nach EN 13162, einlagig, d = 40 mm
Baustoffklasse A, Mindestrohdichte 40 kg/m ³, DIN 18165,
Der D ä mmstoff ist abgleitsicher einzubauen.
Fabrikat KNAUF W 626 o. gleichwertig
angebotenes Fabrikat:________________________
1. 7
GKB-Vorsatzschale W626
316,92
m2
1. 8 Fireboard-Vorsatzschale W628B (F90) Gipskarton-Metallst ä nderw ä nde als Vorsatzschale ausgef ü hrt,
Fireboard-Platten auf nur einer Seite doppellagig beplankt.
Sichtbare wandstarke Seitenteile (Leibungen) sollen ebenfalls mit Fireboard-Platten verkleidet werden.
Oberfl ä che malerfertig verspachteln. Ecken scharfkantig, Eckschutzschienen in sep. Position
Mineralfaserd ä mmung nach EN 13162, einlagig, d = 40 mm
Baustoffklasse A, Mindestrohdichte 40 kg/m ³, DIN 18165,
Der D ä mmstoff ist abgleitsicher einzubauen.
Brandschutz: F90
Fabrikat KNAUF W 628B o. gleichwertig
angebotenes Fabrikat:________________________
1. 8
Fireboard-Vorsatzschale W628B (F90)
45,59
m2
1. 9 Zulage für einseitige Doppelbeplankung mit impräg. GKBI-Platten Zulage f ü r einseitige Doppelbeplankung mit impr ä gnierten GKBI-Bauplatten in Feuchtr ä umen zur Aufnahme von Fliesenbel ä gen.
1. 9
Zulage für einseitige Doppelbeplankung mit impräg. GKBI-Platten
316,52
m2
1. 10 Zulage für beidseitige Doppelbeplankung mit impräg. GKBI-Platten Zulage f ü r beidseitige Doppelbeplankung mit impr ä gnierten GKBI-Bauplatten in Feuchtr ä umen zur Aufnahme von Fliesenbel ä gen.
1. 10
Zulage für beidseitige Doppelbeplankung mit impräg. GKBI-Platten
E
1,00
m2
1. 11 Leibungen / freie Wandenden Leibung in Wandst ä rke 100 - 150 mm bei freien Wandenden herstelllen.
Profilwinkel in sep. Position
Oberfl ä chenqualit ä t wie zugeh ö rige Wandfl ä che
1. 11
Leibungen / freie Wandenden
38,92
m
1. 12 Zulage für die Herstellung von Türöffnungen Zulage zu Pos. 1.2 - 1.5 f ü r das Herstellen von T ü r ö ffnungen einschl. aller erforderlichen Profile, auch verst ä rkter Profile f ü r schwere T ü ren.
T ü r ö ffnungen in allen ü blichen Gr öß en.
1. 12
Zulage für die Herstellung von Türöffnungen
103,00
St
1. 13 Trockenputz aus Verbundplatten EPS raumhoher Trockenputz aus Verbundplatten
Raumh ö he ca. 3,03 m
Platte: 121,5 mm GKB
Isolierung: 60 mm W ä rmeleitf ä higkeit 0,032 W/(mK)
Verklebung auf Batzen oder im D ü nnbettverfahren
Einschlie ß lich evtl. Vorbereitung des Untergrundes und Anbringen der erf. Eckschutzleisten an sichtbaren
Kanten.
Eckschienen in sep. Position.
Oberfl ä che verspachtelt u. tapezierf ä hig.
Fabrikat Knauf o. gleichwertig.
Ausf ü hrung: W 631 InTherm
angebotenes Fabrikat:________________________
1. 13
Trockenputz aus Verbundplatten EPS
E
1,00
m2
1. 14 Leibungen für Lichtkuppel Herstellen von Leibungen f ü r Dachausstieg, tapezierf ä hig.
Oberfl ä che tapezierfertig herstellen, inkl. Acrylfugen zwischen Bekleidung und Aufsatzkranz.
Alle Fl ä chen senkrecht zum Ausstieg
Gr öß e Dachausstieg: 100 x 100 cm
Fabrikat Fenster: JET TOP 90
Leibungstiefe: ca. 65-70 cm
1. 14
Leibungen für Lichtkuppel
10,00
m2
1. 15 Universal-Traversen W 234 Traverse im Hohlraum aus Stahlprofilen, verzinkt, und Mehrschichtholzplatten, f ü r Armaturen, Heizk ö rper o. ä.
Ma ß e: 625 x 300 x 23 mm
Erzeugnis Knauf Universaltraverse W 234 o.gl.
angebotenes Fabrikat:________________________
1. 15
Universal-Traversen W 234
E
273,00
St
1. 16 Revisionsklappe 20 x 20 Liefern und einbauen von Revisionst ü ren in W ä nden und Sch ä chten
Gr öß e: 20 x 20 cm
Typ: Knauf Alutop E101.de o. glw.
Angebotenes Fabrikat: ________________
Hinweis: Der Einbau erfolgt ggf. auch in bauseits gestellten TECE Fertigw ä nden mit Beplankung 15 mm GKB (Verst ä rkungen sind gem. Einbauhinweisen zu hinterlegen)
1. 16
Revisionsklappe 20 x 20
E
1,00
St
1. 17 Zulage Aussparung Heizungs/Elektro-Unterverteiler Zulage f ü r die Herstellung einer Aussparung f ü r Heizungs-Unterverteiler
- Auswechslung der UK
- Aussparen oder Ausschneiden der Beplankung
- malerfertig beiarbeiten
1. 17
Zulage Aussparung Heizungs/Elektro-Unterverteiler
25,00
St
1. 18 Eckschutzleisten ALU Liefern und Anbringen von Alu-Eckschutzleisten, spachtelf ä hig f ü r Gipskarton-Platten.
Oberfl ä che tapezierf ä hig inkl. eventuellem Ausgleich der anschlie ß enden Wandfl ä chen.
1. 18
Eckschutzleisten ALU
455,92
m
1. 19 Dauerelastische Verfugung Liefern und Anbringen einer dauerelastischen Verfugung von Decken und Wandanschl ü ssen bei GK-Verkleidungen von Decken, W ä nden und Leichtbaust ä nderw ä nden mit Acryl, wei ß (streichf ä hig).
angebotenes Fabrikat:________________________
1. 19
Dauerelastische Verfugung
E
1,00
m
2 Brandschutz
2
Brandschutz
2. 1 K262-Q14 Kabelkanal E Kabelkanal E, horizontal
Feuerwiderstandsklasse nach DIN 4102-12: E 90
dreiseitig
Kanalma ß e innen B x H: 300 x 200 mm
Befestigungsuntergrund Decke: Stahlbeton
Ausf ü hrung gem. Knauf Detailblatt K26 / K27
System. Knauf Fireboard Kabelkanal E - K 262
Abrechnung nach lfm Kanal
2. 1
K262-Q14 Kabelkanal E
3,50
m
2. 2 Zulage Verkleidung Kabelkanal E Zulage f ü r Verkleidung der sichtbaren Fl ä chen des vorgenannten
Kabelkanals
dreiseitig
Kanalma ß e au ß en ca. B x H: 500 x 300 mm
Eckschienen in sep. Position
Abrechnung nach lfm Verkleidung
2. 2
Zulage Verkleidung Kabelkanal E
E
1,00
m
3 Abhangdecken
3
Abhangdecken
3. 1 D127 Cleaneo Akustik SK Designdecke Lochung 8/15/20 R Unterdecke DIN 18168-1
Schallabsorptionsgrad 0,50
Metall-UK CD 60/27 als Grund- und Tragprofil
Beplankung Knauf Cleaneo ® Akustik SK, Streulochung PLUS 8/15/20 R
Unterdecke DIN 18168-1, Abh ä ngeh ö he bis max. 260 mm
Befestigungsuntergrund: Beton
Ausf ü hrung der Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1, als Grund- und Tragprofile CD 60x27, abh ä ngen mit Nonius-Abh ä ngern befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln.
Decklage / Bekleidung aus gelochten Gipsplatten DIN 18180:
Knauf Akustikdesignplatten
Verarbeitung DIN 18181, einlagig, Plattendicke 12,5 mm,
Lochbild: Streulochung PLUS 8/15/20 R
R ü ckseite kaschiert mit Knauf Standardvlies, Farbe schwarz
D ä mmschicht aus Mineralwolle nach DIN EN 13162 Dicke 20 mm
Ausf ü hrung der Fugen: gespachtelt.
Ausf ü hrung gem äß Knauf Detailblatt D12.de,
Montage gem äß Knauf Montageanleitung TRO14.de.
System: Knauf Cleaneo ® Akustik SK Designdecke D127.de
Ausf ü hrung mit umlaufendem Fries (siehe sep. Position).
angebotenes Fabrikat:________________________
3. 1
D127 Cleaneo Akustik SK Designdecke Lochung 8/15/20 R
386,00
m2
3. 2 Zulage umlaufendes Fries Zulage f ü r das Verspachteln der Lochung entang der R ä nder und an St ü tzen, Wandscheiben etc.
Breite der Verspachtelung: ca. 12 cm
3. 2
Zulage umlaufendes Fries
226,00
m
3. 3 Revisionsklappe 30 x 30 Liefern und einbauen von Revisionst ü ren in Decken
Gr öß e: 30 x 30 cm
Typ: Knauf Alutop REVO Lochplatte 12,5 (E112C.de) o. glw.
Angebotenes Fabrikat: ________________
Lochplatte passend zum Lochbild der Position 3.1
3. 3
Revisionsklappe 30 x 30
7,00
St
3. 4 OWAcoustic premium-System S 3 Qualit ä tsanforderungen Mineralplatten nach DIN EN 13964 und DIN 18177:
OWAcoustic-Mineralplatten fest gebunden mit beidseitigem Grundanstrich. Die Platte ist frei von Asbest. Dem Herstellungsprozess der Mineralplatten wird kein Formaldehyd zugesetzt. Eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts f ü r Bautechnik liegt vor.
Die zur Herstellung der Platte verwendete Mineralwolle ist biol ö slich. Die Kriterien der Nichteinstufung als krebserzeugender Stoff gem äß der Chemikalienverbotsverordnung ( § 1 Anhang, Abschnitt 23 biopersistente Fasern) werden eingehalten und durch das RAL-G ü tesiegel Mineralwolle gew ä hrleistet.
Mineralplatten nach DIN EN 13964 und DIN 18177.
Luftdurchl ä ssigkeitsklasse: PM 1
Formaldehydklasse: FH Klasse 1
Abgabe VOC: TVOC Klasse 1
Design: Sternbild smart
Farbe: wei ß, endbehandelt.
a w =0,60, NRC = 0,60
Abmessung: 625 x 625 mm einschl. Anpassplatten.
Baustoffklasse: A2-s1,d0 nach DIN EN 13501-1 - nicht brennbar.
Dicke: 15 mm.
Kanten: Ringsum scharfkantig.
Konstruktionskurzbeschreibung entsprechend dem
OWA-Systemblatt S 3 (Einlegesystem),
OWA-Verlegeanleitung und DIN EN 13964:
OWAconstruct - sichtbares Einlegesystem.
Qualit ä tsmerkmale der Haupt- und Querschienen:
Hauptschiene: Stegh ö he 38 mm, Sichtbreite 24 mm, Stahlblechprofile, verzinkt, Sichtseite matt wei ß, Sichtfl ä chen h ö hengleich, kein Auflegen der Profile.
Querschiene: Stegh ö he 32 mm, Sichtbreite 24 mm, Stahlblechprofile, verzinkt, Sichtseite matt wei ß, Sichtfl ä chen h ö hengleich, kein Auflegen der Profile.
Lieferung und Montage von abgeh ä ngten Unterdecken aus OWAcoustic-Platten, herausnehmbar, mit sichtbarer, 24 mm breiter Metallkonstruktion.
Rasterabmessung: 625 x 625 mm (600 x 600 mm).
Rohdecke: Beton
Montagekurzbeschreibung:
Im Achsabstand von 1250 mm sind mit Spannabh ä nger (Nr.12/.../2) T-f ö rmige Tragprofile (Nr. 45) einzubringen, auszurichten und zu nivellieren.
In Querrichtung sind Verbindungsprofile (Nr. 47), L ä nge ca. 1250 mm (Achsraster) und parallel zu den Tragschienen sind im Abstand von 625 mm Verbindungsprofile (Nr. 46), L ä nge ca. 625 mm einzuh ä ngen und auszurichten.
Im Randbereich angeordnete Verbindungsprofile k ö nnen mit Verbindungswinkeln (Nr. 8017) gegen Verschieben gesichert werden.
In die beschriebene Konstruktion ist o. g. Plattenmaterial einzulegen.
Sicherheit:
Es d ü rfen nur bauaufsichtlich zugelassene Verbindungsmittel verwendet werden. Befestigungs- und Tragschienenabst ä nde sind nach OWA-Systemblatt S 3 exakt einzuhalten. Die vorgegebenen Anforderungen sind im Auftragsfalle nachzuweisen.
Ausf ü hrung:
Material, Lieferung und abnahmefertige Montage inkl. Ger ü ststellung sowie s ä mtliche Anpassarbeiten sind nach DIN EN 13964, sowie den f ü r den Brandschutz g ü ltigen, einschl ä gigen europ ä ischen und nationalen Normen, Vorbemerkungen, Architekturpl ä nen, Angaben der Bauleitung sowie den Hersteller-Verarbeitungsrichtlinien auszuf ü hren.
3. 4
OWAcoustic premium-System S 3
289,80
m2
3. 5 wie vor, jedoch wie vor, jedoch:
Design: Multi Alpha
Farbe: wei ß, endbehandelt.
a w =0,90, NRC = 0,90
3. 5
wie vor, jedoch
E
289,80
m2
3. 6 wie vor, jedoch wie vor, jedoch:
Design: Bolero
Farbe: wei ß, endbehandelt.
a w =0,85, NRC = 0,85
3. 6
wie vor, jedoch
E
289,80
m2
3. 7 Winkelprofil Nr. 50 G für S 3, S 15 cliq Wandanschl ü sse liefern und fachgerecht nach Herstellervorschrift montieren, passend zu den Decken der Vorposition.
Die Wandanschl ü sse bestehen aus wei ß en Winkelprofilen (Nr. 50 G), die in Direktmontage mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsteilen anzubringen sind.
Bei Brandschutzanforderungen ist der Abstand der Befestigungen entsprechend dem Pr ü fzeugnis einzuhalten. In den Ecken sind die Profile sauber auf Gehrung zu sto ß en.
3. 7
Winkelprofil Nr. 50 G für S 3, S 15 cliq
318,70
m
3. 8 Winkelprofil Nr. 56 G für S 3, S 15 cliq Wie vor, jedoch Winkelprofilen Nr. 56 G
3. 8
Winkelprofil Nr. 56 G für S 3, S 15 cliq
E
1,00
m
3. 9 Abgehängte Decke GKB, h = bis 35cm, Innenbereich Unterdecke nach DIN 18168, Unterkonstruktion DIN 18182 aus verzinkten Stahl-Blechprofilen, als Grund- und Tragprofil, abh ä ngen mit Schnellabh ä ngern bzw. Direktabh ä ngern, befestigen mit geeigneten D ü beln und Schrauben.
Decklage, Verarbeitung DIN 18181, aus Gipskarton-Bauplatten DIN 18180, Platten stumpf sto ß en und mit Schnellbauschrauben DIN 18182 befestigen. Sichtbare Teile der Befestigungsmittel und Fugen verspachteln.
Decklage/ Bekleidung: Glatte Gipsplatten (GKB), einlagig
Plattendicke: 12,5 mm,
Deckenoberfl ä che: Qualit ä tstufe Q3
Befestigungsgrund: Beton
Einbauh ö he ü ber Fu ß boden: bis 4,00 m
Abh ä ngeh ö he: bis 35 cm.
System: KNAUF-Plattendecke D 112 oder
gleichwertiger Art,
Angebotenes Fabrikat:
Wandanschluss zu vorbeschriebener Unterdecke mit Acryl, notwendige Bewegungsfugen zu vorbeschriebener Unterdecke sind aufzunehmen.
3. 9
Abgehängte Decke GKB, h = bis 35cm, Innenbereich
15,70
m2
3. 10 Herstellen von Höhenversätzen Herstellen von H ö henvers ä tzen der vorbeschriebenen Mineralfaser-Rasterdecke mit F-Kantenwinkel, Farbe wie Trageprofile.
H ö he Versprung: bis 10 cm
3. 10
Herstellen von Höhenversätzen
E
1,00
m
3. 11 Herstellen von Verstärkungen Zulage zu vorbeschriebenen abgeh ä ngten Decken f ü r das Herstellen von Verst ä rkungen f ü r Beleuchtungsk ö rper
3. 11
Herstellen von Verstärkungen
E
1,00
St
3. 12 Abkofferungen Herstellen von 2-seitigen Leitungsverkleidungen an Decken / Wandecken
UK: St ä nderprofile CW 50
Beplankung: 1 x GKB 12,5 mm
Eckschienen in sep. Position
Abrechnung ü ber angewickelte Breite x L ä nge Abkofferung
3. 12
Abkofferungen
73,49
m²
3. 13 Eckschutzleisten ALU Liefern und Anbringen von Alu-Eckschutzleisten, spachtelf ä hig f ü r Gipskarton-Platten. Oberfl ä che tapezierf ä hig inkl. eventuellem Ausgleich der anschlie ß enden Wandfl ä chen.
3. 13
Eckschutzleisten ALU
64,30
m
4 Stundenlohnarbeiten
4
Stundenlohnarbeiten
Hinweis Bei der Verg ü tung von Leistungen nach Stundenlohns ä tzen werden Stunden f ü r Aufsichtspersonal nicht verg ü tet.
Stundenlohnarbeiten k ö nnen nur anerkannt werden, wenn die Abrechnung der daf ü r erbrachten Leistung mit der Bauleitung vor der Ausf ü hrung vereinbart war.
Stundenlohns ä tze einschlie ß lich aller Zuschlagss ä tze; Fahrgelder werden nicht verg ü tet.
Hinweis
4. 1 Facharbeiter F ü r evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfa ß t sind und gegen Nachweis zur Ausf ü hrung kommen, werden berechnet f ü r:
Facharbeiter:
4. 1
Facharbeiter
E
1,00
h
4. 2 Helfer wie vor, jedoch f ü r:
Helfer:
4. 2
Helfer
E
1,00
h
4. 3 Auszubildender wie vor, jedoch f ü r:
Auszubildender:
4. 3
Auszubildender
E
1,00
h