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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen – Lose 1 bis 4 Gegenstand der Ausschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind die Trockenbauarbeiten, Glas- und Systemtrennwände sowie Innentüren für den Umbau einer bestehenden Einzelhandelsfläche zu einem Kompetenz-Center der Hannoverschen Volksbank eG.
Die Ausschreibung ist in folgende Lose gegliedert:
Los 1 – Trockenbauarbeiten Los 2 – Glas- und Systemtrennwände Los 3 – WC-Trennwände Los 4 – Innentüren Die Lose werden getrennt gewertet und können getrennt vergeben werden. Die Bieter können Angebote für einzelne oder mehrere Lose abgeben. Soweit Leistungen verschiedener Lose konstruktiv oder terminlich voneinander abhängig sind, sind die erforderlichen Schnittstellen und Vorleistungen rechtzeitig mit der Bauleitung und den jeweils beteiligten Auftragnehmern abzustimmen.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis, den Vertragszeichnungen, den zugehörigen Türlisten und Detailunterlagen sowie den sonstigen Vertragsunterlagen.
Ausschreibungs- und Planungsstand
Die Ausschreibung erfolgt auf Grundlage der derzeit vorliegenden Bestands-, Genehmigungs- und Ausschreibungsplanung. Eine vollständige Ausführungs- und Detailplanung liegt zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht vor.
Erkennbare Widersprüche, Unvollständigkeiten oder Unklarheiten der Vertragsunterlagen sind vor Angebotsabgabe schriftlich anzuzeigen. Änderungen des ausgeschriebenen Leistungsumfangs dürfen nur nach schriftlicher Anordnung ausgeführt werden.
Vertragsgrundlagen
Der Auftraggeber ist ein privater Auftraggeber. Die Vergabe erfolgt in Anlehnung an die Grundsätze der VOB/A.
Für den später abzuschließenden Bauvertrag gelten, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird:
die VOB/B, die einschlägigen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen der VOB/C, die Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen, das Leistungsverzeichnis einschließlich Vorbemerkungen, die zum Vertrag gehörenden Zeichnungen, Berechnungen, Nachweise und Anlagen, ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
Technische Grundlagen
Sämtliche Leistungen sind nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Vorschriften, den einschlägigen DIN- und EN-Normen, den bauaufsichtlichen Bestimmungen, den Herstellervorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Die projektspezifischen Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept und den zugehörigen Plänen sind zu berücksichtigen.
Die in den Ausschreibungsunterlagen genannten Regelwerke und technischen Anforderungen sind nicht abschließend. Der Auftragnehmer hat sämtliche für seine Leistungen einschlägigen Vorschriften zu beachten.
Prüfung der Unterlagen und örtlichen Bedingungen
Der Auftragnehmer hat die für seine Leistungen maßgebenden Vertragsunterlagen und die örtlichen Ausführungsbedingungen vor Beginn der Arbeiten zu prüfen.
Sämtliche für die Ausführung, Fertigung und Montage maßgebenden Maße sind am Bau zu kontrollieren. Zeichnungsmaße dürfen nicht ungeprüft übernommen werden.
Abweichungen zwischen Vertragsunterlagen und Bestand sowie erkennbare ungeeignete Ausführungsbedingungen sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bedenken gegen die Vorleistungen anderer Gewerke sind vor Beginn der eigenen Ausführung schriftlich anzumelden.
Werkstatt- und Montageplanung
Soweit für die jeweiligen Leistungen Werkstatt-, Montage- oder Detailplanungen erforderlich oder in den Einzelpositionen gefordert sind, sind diese auf Grundlage der Vertragsunterlagen und des örtlichen Aufmaßes zu erstellen und rechtzeitig vor Bestellung beziehungsweise Ausführung zur Prüfung vorzulegen.
Die Planung ist mit den angrenzenden Bauteilen und den Leistungen anderer Gewerke abzustimmen. Erforderliche Angaben zu Vorleistungen, Befestigungen, Einbauteilen und Anschlüssen sind frühzeitig an die Bauleitung zu übergeben.
Die Prüfung oder Freigabe durch den Auftraggeber entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für Maße, Konstruktion und fachgerechte Ausführung seiner Leistungen.
Eine darüber hinausgehende Objekt-, Tragwerks- oder Fachplanung ist nur geschuldet, soweit sie im Leistungsverzeichnis ausdrücklich beschrieben ist.
Koordination und Schnittstellen
Der Auftragnehmer hat seine Arbeiten mit der Bauleitung und den beteiligten Gewerken hinsichtlich Arbeitsfolge, Zugänglichkeit, Anschlusssituationen und Fertigstellungsterminen abzustimmen.
Dies gilt insbesondere für die Schnittstellen zwischen Trockenbaukonstruktionen, Glas- und Systemtrennwänden, Innentüren, abgehängten Decken, Bodenaufbauten sowie Elektro- und TGA-Installationen.
Erforderliche Verstärkungen, Unterkonstruktionen, Einbauteile und Befestigungsmöglichkeiten sind vor dem Verschließen der jeweiligen Konstruktionen zu koordinieren. Erforderliche Prüfungen verdeckter Anschlüsse sind rechtzeitig vor deren Verschluss zu ermöglichen.
Baustellenbedingungen
Die Arbeiten erfolgen in einem Bestandsgebäude mit angrenzenden Nutzungen.
Auf dem Grundstück stehen vor dem Gebäude drei Stellplätze als Baustelleneinrichtungs-, Arbeits- und Lagerfläche zur Verfügung. Die Nutzung dieser Flächen ist mit der Bauleitung und den anderen Gewerken abzustimmen.
Darüber hinaus aufgrund der eigenen Baustellenlogistik benötigte Flächen sind durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich zu beschaffen. Die hierfür erforderlichen Genehmigungen, Gebühren und Sicherungsmaßnahmen sind in der Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen.
Flucht- und Rettungswege, Verkehrsflächen, Nachbarbereiche und Zugänge sind jederzeit freizuhalten. Sanitäreinrichtungen sind bauseits vorhanden.
Anlieferung, Lagerung und Materialtransport sind rechtzeitig mit der Bauleitung abzustimmen. Die Arbeitsbereiche sind gegen unbefugten Zutritt zu sichern.
Schutz bestehender und fertiggestellter Bauteile
Vorhandene und bereits fertiggestellte Bauteile sind während der eigenen Arbeiten gegen Beschädigung und Verschmutzung zu schützen.
Vor Bohr-, Schneid- und Befestigungsarbeiten sind die betroffenen Bereiche auf vorhandene Leitungen und Einbauteile zu prüfen. Werden unbekannte Leitungen oder konstruktive Abweichungen angetroffen, sind die Arbeiten im betroffenen Bereich zu unterbrechen und die Bauleitung unverzüglich zu informieren.
Durch die Arbeiten des Auftragnehmers verursachte Beschädigungen sind auf dessen Kosten fachgerecht zu beseitigen.
Baustrom und Bauwasser
Baustrom und Bauwasser werden durch den Auftraggeber an zentralen Übergabestellen bereitgestellt und für die Dauer der Baumaßnahme vorgehalten.
Für die Bereitstellung und Vorhaltung werden dem Auftragnehmer folgende pauschale Umlagen berechnet:
Baustrom: 0,3 %
Bauwasser: 0,3 %
Berechnungsgrundlage ist die endgültige Netto-Auftragssumme einschließlich sämtlicher beauftragter Nachträge. Die Umlage beträgt insgesamt 0,6 % dieser Berechnungsgrundlage.
Die gewerkespezifische Verteilung ab den zentralen Übergabestellen einschließlich erforderlicher Leitungen, Unterverteiler, Schläuche und Anschlüsse ist Sache des Auftragnehmers und nicht Bestandteil der Umlage.
Baucombi-Versicherung
Für die Baumaßnahme ist der Abschluss einer Baucombi-Versicherung durch den Auftraggeber vorgesehen.
Die hierfür anfallenden Kosten werden auf alle an der Baumaßnahme beteiligten Gewerke einschließlich der Fachplaner proportional zum jeweiligen Auftragsvolumen umgelegt.
Berechnungsgrundlage für den Anteil des Auftragnehmers ist die endgültige Netto-Auftragssumme einschließlich sämtlicher beauftragter Nachträge. Die endgültige Höhe der Umlage wird nach Abschluss der Versicherung durch den Auftraggeber mitgeteilt.
Abfälle und Reinigung
Der Auftragnehmer ist für die laufende Beseitigung sowie die fachgerechte und vorschriftsmäßige Entsorgung der durch seine Leistungen anfallenden Abfälle und Verpackungsmaterialien auf eigene Kosten verantwortlich.
Die eigenen Arbeits- und Lagerbereiche sind regelmäßig zu reinigen und nach Abschluss der Arbeiten besenrein zu übergeben. Fertiggestellte Oberflächen, Verglasungen, Türen und Einbauten sind vor der Abnahme entsprechend den jeweiligen Herstellervorgaben zu reinigen.
Ausführungszeiten
Die Ausführung ist entsprechend dem Rahmenterminplan des Auftraggebers sowie den hieraus abgeleiteten gewerkespezifischen Ausführungszeiten vorzunehmen.
Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Auftragserteilung seinen Arbeits-, Fertigungs- und Montageablauf mit der Bauleitung und den angrenzenden Gewerken abzustimmen. Erkennbare Terminrisiken und Behinderungen sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Nebenleistungen und Dokumentation
Die zu den beschriebenen Leistungen gehörenden Nebenleistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen, soweit hierfür keine gesonderte Position vorgesehen ist. Gesondert ausgeschriebene Leistungen sind in den dafür vorgesehenen Positionen zu kalkulieren.
Vor der Abnahme sind die ausgeführten Leistungen auf vollständige und vertragsgemäße Ausführung und, soweit zutreffend, auf einwandfreie Funktion zu prüfen.
Die nach den Vertragsunterlagen und Einzelpositionen erforderlichen Bestandsunterlagen, Produktunterlagen, Nachweise, Zulassungen sowie Bedienungs-, Pflege- und Wartungsunterlagen sind vor der Abnahme geordnet in deutscher Sprache digital als PDF zu übergeben.
Allgemeine Vorbemerkungen – Lose 1 bis 4
01 Trockenbauarbeiten
01
Trockenbauarbeiten
Technische Vorbemerkungen Die Trockenbauarbeiten umfassen die Herstellung der in den Vertragszeichnungen dargestellten Trockenbaukonstruktionen einschließlich der zugehörigen Anschlüsse an angrenzende Bauteile.
Die Ausführung hat als aufeinander abgestimmtes System eines Herstellers bzw. entsprechend den jeweiligen System- und Verwendbarkeitsnachweisen zu erfolgen. Konstruktionen mit Anforderungen an Brand-, Schall- oder Einbruchschutz sind entsprechend den jeweils geforderten Eigenschaften und den hierfür maßgebenden Nachweisen auszuführen.
Untergründe und Anschlüsse
Vor Beginn der Arbeiten sind die vorhandenen Untergründe, Anschlussbauteile und Befestigungsmöglichkeiten zu prüfen. Bedenken gegen deren Eignung sind der Bauleitung vor Ausführung schriftlich mitzuteilen.
Die Trockenbaukonstruktionen sind grundsätzlich an den hierfür vorgesehenen tragfähigen Bauteilen zu befestigen. Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind entsprechend den jeweiligen bauphysikalischen und konstruktiven Anforderungen fachgerecht herzustellen.
Aufgrund der vorhandenen Deckenkonstruktion sind die Wandanschlüsse an die Rohdecke grundsätzlich als gleitende Deckenanschlüsse auszubilden. Die erforderliche Bewegungsaufnahme ist entsprechend der vorhandenen bzw. zu erwartenden Deckendurchbiegung zu bemessen.
Koordination von Einbauten und Installationen
Vor dem Schließen der Konstruktionen sind sämtliche erforderlichen Einbauten, Installationen, Befestigungspunkte und Verstärkungen mit den beteiligten Gewerken abzustimmen.
Die Lage von Türen, Glas- und Systemtrennwänden sowie angrenzenden Decken- und Ausbaukonstruktionen ist zu berücksichtigen. Erforderliche Unterkonstruktionen und Befestigungsmöglichkeiten sind so herzustellen, dass die anschließenden Gewerke ihre Leistungen fachgerecht befestigen und anschließen können.
Oberflächen
Soweit in den Einzelpositionen nichts Abweichendes beschrieben ist, sind die sichtbaren Gipsplattenoberflächen verspachtelt in Qualitätsstufe Q2 herzustellen.
Anschlüsse, Innen- und Außenecken sowie Plattenstöße sind entsprechend dem verwendeten System fachgerecht auszubilden. Sichtbare Kanten und stoßgefährdete Außenecken sind mit geeigneten Kantenschutzprofilen auszubilden.
Ausführung nach Planunterlagen
Lage und Umfang der Trockenbaukonstruktionen ergeben sich aus den Vertragszeichnungen. Ergänzende Planunterlagen stellen insbesondere die vorgesehenen Wandanschlüsse, Trockenbaustürze und Abkofferungen sowie die Deckenausbildung dar.
Die darin dargestellten Anschlussprinzipien sind bei der Ausführung zu berücksichtigen. Die tatsächlichen Anschlussbedingungen und Maße sind vor Ausführung am Bau zu prüfen.
Schallschutz Bodenaufbau: Nach ausdrücklicher Vorgabe der Planerseite vom 30.09.2026 sind bei Trennwänden zu Räumen mit erhöhtem Schallschutz gemäß dem Plan Vista/Vista Duo Trennschnitte im vorhandenen Fußbodenaufbau bis auf die Rohdecke herzustellen. Diese Maßnahme ist positionsbezogen zu kalkulieren; die Rohdecke selbst darf dabei nicht beschädigt werden. Ohne freigegebene Eignung des Bestandaufbaus darf der Anschluss nicht als schalltechnisch nachgewiesen gelten.
Ausschreibungsabgrenzung: Übliche T-Anschlüsse zwischen herkömmlichen Metallständerwänden sind Bestandteil der jeweiligen Wandposition und nicht zusätzlich abzurechnen. Sonderanschlüsse mit Brand-, Einbruchschutz- oder abweichenden konstruktiven Anforderungen sind gesondert nachzuweisen. Für die brandschutztechnisch erforderliche Bekleidung bestehender Stahlträger wird in Position 01.03.0090 R90 als Kalkulationsansatz vorgegeben; die konkrete Stahlprofil-/Einbausituation ist vor Ausführung nachzuweisen.
Technische Vorbemerkungen
01.01 Metallständerwände
01.01
Metallständerwände
01.02 Zulagen und Sonderausbildungen zu Metallständerwänden
01.02
Zulagen und Sonderausbildungen zu Metallständerwänden
01.03 Trockenbaustürze und Abkofferungen
01.03
Trockenbaustürze und Abkofferungen
01.04 Abgehängte Decken und Akustikdecken
01.04
Abgehängte Decken und Akustikdecken
01.05 Sonstige Leistungen
01.05
Sonstige Leistungen
02 Glastrennwände
02
Glastrennwände
Technische Vorbemerkungen Die Glastrennwände einschließlich der zugehörigen verglasten Türen sind ausschließlich als Lehnert-System Vista (einschalig) bzw. Vista Duo (zweischalig) entsprechend dem Glastrennwandsystemplan auszuschreiben. Gleichwertige Systeme anderer Hersteller sind für diese Positionen nicht zugelassen. Die separat beschriebene mehrteilige Glasschiebewand des Sozialraums ist eine eigenständige Sonderkonstruktion nach Position 02.04.0010.
Die Glastrennwandtüren werden gemäß Stahl-Glas-Türliste als verglaste Metall-/Glastüren ausgeschrieben. Die geforderten Schalldämm-Maße Rw,R 37 dB bzw. 42 dB bleiben verbindlich. Ein Nachweis muss die tatsächlich vorgesehene Kombination aus Türblatt, Zarge, Glas, Profil, umlaufenden Dichtungen sowie deren Einbau- und Anschlussbedingungen abdecken; ein Laborprüfwert ist nicht ohne Weiteres ein Bauwert. Technische Abweichungen bzw. Unvereinbarkeiten sind vor Auftragserteilung schriftlich zu benennen.
Glaswandanschlüsse an die Rohdecke sind gleitend auszuführen. Bei Trennwänden zu Räumen mit erhöhtem Schallschutz ist der Bestandsbodenaufbau nach schriftlicher Vorgabe vom 30.09.2026 bis zur Rohdecke zu unterbrechen (gesondert in Los 1 erfasst). Profile dürfen die akustische Trennung nicht schalltechnisch unwirksam machen.
Glasart, Oberflächen, Türbeschläge, Blindoberteile, 250-mm-Installationsprofile, Glasstöße, Brandschutz- und Schnittstellen zu den Nachbargewerken sind vor Fertigung in freizugebenden Werkstatt-/Montagezeichnungen abzustimmen. Die Grund- und Zulagepositionen dürfen nicht doppelt abgerechnet werden.
Technische Vorbemerkungen
02.01 Glastrennwandsysteme
02.01
Glastrennwandsysteme
02.02 Türen und opake Einbauteile in Glastrennwänden
02.02
Türen und opake Einbauteile in Glastrennwänden
02.03 Anschlüsse, Profile und Sonderausbildungen
02.03
Anschlüsse, Profile und Sonderausbildungen
02.04 Glasschiebewand Sozialraum
02.04
Glasschiebewand Sozialraum
02.05 Sonstige Leistungen Glastrennwände
02.05
Sonstige Leistungen Glastrennwände
03 WC-Trennwände
03
WC-Trennwände
Technische Vorbemerkungen Gegenstand dieses Loses sind nichttragende Sanitär-Trennwandsysteme einschließlich zugehöriger Kabinentüren, Sichtschutzbauteile und in den Positionen bezeichneter Anschlüsse. Grundlage für Umfang und Lage ist der aktuelle Erdgeschossgrundriss. Konstruktionsweise, Umfang und Anzahl ergeben sich ausschließlich aus den projektbezogenen Vertragsunterlagen und Einzelpositionen; alle Einbaumaße sind vor Ausführung örtlich aufzunehmen.
Für den Sanitärbereich sind dauerhaft feuchtebeständige, hygienisch leicht zu reinigende und korrosionsbeständige Systemkomponenten vorzusehen. Befestigungen und Boden-/Wandanschlüsse sind auf die Tragfähigkeit sowie den vorhandenen Bodenaufbau abzustimmen. Türbeschläge, Notentriegelungen, Anschläge und die Ausführung sichtbarer Kanten bilden eine einheitliche, nach Bemusterung freizugebende Konstruktion.
Die vollständige Abgrenzung zu den gesondert ausgeschriebenen Holzinnentüren ist vor Fertigung mit der Bauleitung abzustimmen. Eine Tür mit eigener Türnummer aus der Holz-Türliste darf nicht zusätzlich als Kabinentür in diesem Los vergütet werden.
Technische Vorbemerkungen
03.01 WC-Kabinentrennwände
03.01
WC-Kabinentrennwände
03.02 Sonderbauteile WC-Trennwände
03.02
Sonderbauteile WC-Trennwände
03.03 Sonstige Leistungen WC-Trennwände
03.03
Sonstige Leistungen WC-Trennwände
04 Innentüren
04
Innentüren
Technische Vorbemerkungen Gegenstand sind die in der aktuellen Türliste bezeichneten Holztüren, Sicherheits- und Sondertüren einschließlich ihrer Zargen und projektbezogenen Beschläge. Türnummern, Rohbauöffnungen, Öffnungsrichtung, Drückerfunktion, Schließung, elektrische Kontakte und Sicherheitsanforderungen sind vor der Werkstattplanung mit der Türliste und angrenzenden Gewerken abzugleichen. Türsysteme der Firma Lehnert oder gleichwertig dienen als gestalterische Orientierung; entscheidend sind die im LV beschriebenen Eigenschaften.
Die Holztürblätter sind beschichtet, Oberflächen und Farbtöne nach Bemusterung des Auftraggebers. Für Stahlzargen ist eine geeignete farbige Beschichtung zu kalkulieren; eine Eloxierung ist als Oberflächenverfahren für Aluminium, nicht jedoch für Stahlzargen üblich. Eine gewünschte Eloxaloptik an Stahlzargen ist gegebenenfalls durch eine entsprechend bemusterte Beschichtung herzustellen, sofern vereinbart.
Einbruchhemmende Abschlüsse sind als vollständige geprüfte Einheiten aus Türblatt, Zarge, Beschlägen, Schloss, Befestigung und Montageuntergrund anzubieten. Die Anforderung RC3 für T004 sowie RC2 für T006 ist durch Frau Henkel bestätigt. Ebenso sind vor Fertigung die schalltechnischen Anforderungen einschließlich Fugendichtungen und gegebenenfalls verlangter Untertürlüftung auf Vereinbarkeit zu prüfen. Ein zusätzliches Brandschutzerfordernis wird damit nicht begründet.
Die Beschläge und elektrischen Komponenten sind mit Zutrittskontroll-, Einbruchmelde- und Elektroplanung zu koordinieren; erforderliche Vorbereitungen sind bereits vor Zargenmontage mit den anderen Gewerken abzustimmen. Fertigungsmaße ausschließlich nach örtlichem Aufmaß, freigegebenen Werkstattzeichnungen und den jeweiligen Systemnachweisen.
Technische Vorbemerkungen
04.01 Sicherheits- und Sondertüren
04.01
Sicherheits- und Sondertüren
04.02 Standard-Innentüren aus Holz
04.02
Standard-Innentüren aus Holz
04.03 Beschläge, Oberflächen und Sonstiges
04.03
Beschläge, Oberflächen und Sonstiges