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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen
1.0 Allgemeine Vorbemerkungen / Objektbeschreibung
Bauwerk - Ort, Zweck und Nutzung:
[Bauvorhaben Zeile 1]
[Bauvorhaben Zeile 2]
[Bauvorhaben Zeile 3]
[Bauvorhaben Zeile 4]
Objektbeschreibung:
Bei dem Gebäude handelt es sich um eine
denkmalgeschütztes Pfarrhaus aus
dem Jahre 1730 von Josef Schnitzer. Es befindet sich
in der Ortschaft Pähl
nördlich von Weilheim in Oberbayern.
Die Pfarrhaus ist ca. 20,44m lang, und 14,50m breit.
Es besteht aus Erdgeschoss,
Obergeschoss, sowie einem hohen, zweigeschossigem
Dachgeschoss mit einer
Firsthöhe von 14,11m und einer Traufhöhe von 6,03m.
Die Außenwände sind
wahrscheinlich aus Kalktuffstein erstellt.
Im Ergeschoss sollen zwei getrennte Wohneinheiten
entstehen. Hierzu werden die
Öltanks- und die Heizunsanlage ausgebaut und durch
eine Pelletanlage im Keller
ersetzt. Die Fensteröffnungen werden wieder
hergestellt. Die Putz- und
Estrichflächen mit ölbeständigen Anstrich werden
entfernt und nach
entsprechender Trockung des Mauerwerks mit einem
dampfdiffusionsoffenen
Sanierputzschicht und entsprechendem Anstrich
versehen. Die Trennung der
Wohnungen erfolgt über eine Wohnungstrennwand im Flur,
in F-60 Qualität. Die
Heizungs- und Elektroinstallation wird entsprechend
erneuert und zusätzliche
Bäder eingebaut. Die Bodenaufbauten und Oberbeläge
bleiben in weiten Teilen
erhalten und sind zu schützen. Nur in einzelnen Räumen
wird der Boden bis auf
die Bodenplatte zurückgebaut und mit einem
entsprechenden den aktuellen
Anforderungen erfüllenden Bodenaufbau ersetzt.
Im Obergeschoss werden die Räume in ihrer Aufteilung
belassen und als Pfarrbüro
genutzt, lediglich zwei Räume werden durch den Einbau
eines Stahlträgers zu
einem Sekretariatsbereich zusammengefasst. Es wird die
Heizungs- und
Elektroinstallation soweit technisch erforderlich
erneuert. Der bestehende Stuck an
Wänden und Decken ist entsprechend zu schützen und zu
erhalten.Ebenso die
denkmalgeschützten Türen. Die Damen-WC-Anlage wird in
ein behinderten-
gerechtes WC umgebaut. Die alten zum Teil bemalten
Türenblätter sind
entsprechend zu erhalten, zu schützen und zu
restaurieren.
Die neuzeitichen Kastenfenster aus den 1950er Jahren
werden durch
Isolierglasfenster als Kreuzstockfenster nach Vorbild
und Abmessung der
bestehenden Barockfenster im Erdgeschoss (Kreuzstock
aus Pfosten und Kämpfer
mit entsprechend 4 Flügel, wovon die beiden großeren
Flügel durch eine
waagerechter Sprosse unterteilt sind) ohne
Regenschiene und mit Wetterschenkel
erneuert. Die noch erhaltenen Barockfenster werden so
weit möglich erhalten und
nur malermässig Instandgesetzt durch innenliegende
Isolierverglasungen zu
Kastenfenstern ergänzt. Die Fensterläden werden soweit
möglich erhalten und
malermässig Instandgesetzt und nur im Erdgeschoss
ergänzt. Die Fensterbretter
und Fensterbleche werden erneuert.
Für die Malerarbeiten und Putzausbesserungsarbeiten an
der Fassade ist ein
Arbeits- und Fassadengerüst geplant.
Angaben zur Baustelle:
Baustellenlage
Der Zugang zum Objekt/ Gebäude ist direkt über die
anliegende Ortsstrasse
möglich.
Parkmöglichkeiten auf dem Grundstück des AG stehen
nicht zur Verfügung;
sondern sind nur auf den angrenzenden öffentlichen
Straßen / Wegen möglich.
zum Be- und Entladen steht eine steile Zufahrt direkt
am Gebäude zur
Verfügung.
Anschlussbedingungen für Wasser und Energie
Die für die Baudurchführung benötigten Baustrom- und
Bauwasser-
anschlüsse sind mit den nach stehenden technischen
Vorbemerkungen
der Baustelleneinrichtung und der beschriebenen
Baustelleneinrichtungen abgegolten.
Lagerflächen - Materiallieferung
Lagerflächen für Material und Baustelleneinrichtung
direkt an der Baustelle
stehen nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Ggf
müssen auch hier zusätzlich
benötigte Lager- und Aufstellflächen auf öffentlichem
Gelände angemietet
werden.
Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass von ihm
bestellte Lieferungen an
die Baustelle nur dann erfolgen, wenn sein Personal
zum Empfang der Lieferung
auf der Baustelle ist.
Sofern der Transport von sperrigen oder stark
schmutzenden
Baumaterialien oder Abfallstoffen über angrenzende
Kirchenzuwegung
erfolgt, ist hier besondere Vorsicht vor
Beschädigungen geboten.
Angaben zur Ausführung:
Beschränkungen.
Sollte die Nutzung öffentlicher Flächen gestattet
werden, ist für eine
ausreichende und insbesondere nachts sichtbare
Beschilderung Sorge zu
tragen.
Grundsätzlich ist der Bieter aufgrund der Lage und der
unmittelbaren Nähe der
Nachbarn verpflichtet, nur Geräte mit geringen Schall-
und
Erschütterungsemissionen einzusetzen und bei
Angebotserstellung zu
berücksichtigen.
Die ortsüblichen Werte sind derzeit:
60 dB (A) für Maschinen und Fahrzeuge im Stillstand
tagsüber
nachts wird keine Bautätigkeit gewünscht
Der Einsatz entsprechender Maschinen und Fahrzeuge ist
bei der Kalkulation
und der Auftragsabwicklung zu berücksichtigen.
Gerüste
Es stehen bauseits entsprechende Fassaden- und
Dachdeckerfanggerüste am
Gebäude zur Verfügung. Ein Bauaufzug steht nicht zur
Verfügung, und muss
ggf. selbst gestellt werden.
Hebezeuge/Aufzüge
Evtl. weitere benötigte Hebezeuge (Kran /
Teleskoplader) / Lasten- /
Schrägaufzüge / o.ä. stehen bauseits nicht zur
Verfügung bzw. sind ggf. selbst
zu stellen.
Leistungsbeschreibung
Alle nachstehenden Leistungsbeschreibungen verstehen
sich, soweit nicht
explizit ausgenommen immer mit liefern und auf-/
einbauen der beschriebenen
Positionen.
Einzelne Positionen
Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass kein Anspruch auf
die
Durchführung einzelner Positionen besteht.
d.h. bei der Auswertung der Angebote kann durch die
Berücksichtigung
von Eigenleistung, Alternativen oder Eventualitäten
eine Abänderung der
vorgesehenen Ausführung erfolgen;
d.h. - durch die Verwendung von Alternativ- oder
Bedarfspositionen oder
durch die Einbringung von Eigenleistung kann sich die
bei der Submission
abgegebene Angebotssumme wesentlich verändern
Zeichnungen
Zeichnungen des AG
Anliegende Übersichtspläne, Detailskizzen, Gutachten
etc., sind verbindlicher
Bestandteil des Leistungsverzeichnisses
Fertigungsunterlagen (Zeichnungen des AN)
Die Genehmigung dieser Zeichnungen schränkt die
Haftung des Auftragnehmers
nicht ein. Die Kosten für die Fertigung dieser
Zeichnungen sind in die
Einheitspreise einzurechnen.
Architektenpläne und Detailzeichnungen
Dem Leistungsverzeichnis beigefügte Planunterlagen sind
Ausschreibungsunterlagen und werden
Vertragsbestandteil.
Nicht beigefügte Planunterlagen werden ebenfalls
Vertragsbestandteil und
können bei der ausschreibenden Stelle eingesehen
werden.
Sie sind ebenfalls Ausschreibungsgrundlage soweit sie
sinngemäß mit der
Forderung und Beschreibung des Leistungsverzeichnisses
übereinstimmen.
Ausführungsfristen
Gesamt- Ausführungszeitraum, Montagebeginn,
Montageende, sowie
Festlegung von Einzelfristen, siehe jeweils letzter
Stand des fortlaufend
aktualisierten Terminplanes. Die nach genannten
Angeben sind Ca. -
Angaben und werden ggf. wetterbedingt nach
Rücksprache verschoben;
d.h. § 537 Abs.1 Satz 1 BGB gilt nicht !!
Derzeit geplanter Bauablauf:
Baubeginn: gem. Ausschreibungsunterlagen Vergabestelle
Fertigstellung: gem. Ausschreibungsunterlagen
Vergabestelle
Verantwortlicher AN-Vertretung:
Der AN hat einen namentlich verantwortlichen
bevollmächtigten Vertreter bei
der Auftragsbesprechung zu benennen. Dieser ist für
die ordnungsgemäße
Einhaltung nach den allgemein anerkannten Regeln der
Technik und den
Bauvorlagen entsprechend, sowie für die ordnungsgemäße
Einrichtung, den
sicheren bautechnischen Betrieb der Baustelle und die
Einhaltung der
Arbeitsschutzbestimmungen verantwortlich.
Bauleitung des AG
Der Auftraggeber wird bei der Baudurchführung von
seine/r Bauleiter/in
vertreten. Diese sind zur Ausübung des Hausrechtes auf
der Baustelle
berechtigt. Den Anordnungen der Bauleitung ist Folge
zu leisten.
Baustellenbesprechungen
Der AN hat zu den Baustellenbesprechungen, die der
Auftraggeber
regelmäßig durchführt, diesen bevollmächtigten
Vertreter zu entsenden.
Abrechnungsmodalitäten
Sämtliche Rechnungen, gleich ob Abschlags- / oder
Schlussrechnungen
sind beim Architekten / (oder Bauherrn) einfach in
Papierformat
einzureichen. Die entsprechende Zustellung zählt als
Eingangszeitpunkt.
Als E-Mail eingereichte Rechnungen werden nicht
akzeptiert /
angenommen.
Diebstähle
Für Diebstähle und Beschädigungen übernimmt der
Auftraggeber keinerlei
Haftung. Etwaige Schutzmaßnahmen sind u.U.
einzukalkulieren.
Arbeiten anderer Unternehmer
Wegen der kurzen Bauzeit werden parallele Arbeiten von
verschiedenen
Unternehmen erfolgen. Der Auftragnehmer hat vor
Erbringung seiner Leistung
zu kontrollieren, ob die für seine Leistungen
erforderlichen Vorleistungen
erbracht sind.
Der Auftragnehmer hat sich mit den anderen am Bau
beteiligten Firmen
hinsichtlich seiner Leistungserbringung unter
Mitwirkung der
Objektüberwachung zu koordinieren.
Besichtigung
Die Örtlichkeiten sind in Absprache mit der Bauleitung
vor Angebotsabgabe zu
besichtigen. Der Bieter bestätigt mit Unterzeichnung
seines Angebotes, dass
die Örtlichkeiten für die Angebotskalkulation
eingehend besichtigt wurden, die
Bauaufgabe im Leistungsverzeichnis eindeutig
beschrieben ist und alle
eventuellen Unklarheiten für die Preisbildung
ausgeräumt wurden.
Vorbemerkungen
2.0. Besondere Vertragsbestimmungen
beiliegenden
Besonderen Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Blatt 214H
und die
Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
Anlage 10 zu Blatt 214H
2.0. Besondere Vertragsbestimmungen
3.0 ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
(Gültigkeit für alle im Leistungsverzeichnis
beschriebenen Leistungen.)
Für die Ausführung gelten die "Allgemein anerkannten
Regeln der Technik
und Baukunst", die "Allgemeinen Technischen
Vorschriften" (ATV) VOB/C
sowie z.B. alle in Anwendung zu bringenden Normen,
Verordnungen,
DIN-Vorschriften, Richtlinien, Ausführungs- und
Verarbeitungsempfehlungen
sowie Vorschriften der Hersteller. Ferner sind die
Auflagen zuständiger
Behörden, Körperschaften des öffentlichen Rechts, z.B.
TÜV sowie
Versorgungsunternehmen etc. zu berücksichtigen und
einzuhalten.
Alle nachstehende aufgeführten Leistungen (siehe
Leistungspositionen)
verstehen sich, soweit nicht explizit ausgenommen,
immer mit der Lieferung
der Baumaterialien, die Lieferung der dazugehörigen
Stoffe und Bauteile, der
Lieferung der Arbeitsgeräte, Hilfsmittel, Maschinen
mit den dazugehörigen
Stoffen und Bauteilen, einschl. Abladen, Lagern auf
der Baustelle, Transport
an den Arbeitsbereich, sowie das auf-/ einbauen, bzw.
die Montage als
komplette Leistung, wenn in der Leistungsbeschreibung
nichts anderes
beschrieben wird.
Ebenso bleiben sämtliche überschüssigen Materialien
und durch das Gewerk
entsehenden Verunreinigungen Eigentum des AN und sind
kostenfrei zu
entfernen und abzufahren.
In die Einheitspreise sind, soweit keine eigene
LV-Position dafür vorgesehen
ist, unter anderem folgende Leistungen einzurechnen.
Baustelleneinrichtung
Die Sicherung des Arbeitsbereiches
Verkehrsmäßige Sicherung der Baustelle entsprechend
der wege- und
verkehrsrechtlichen Sondernutzungserlaubnis.
Erstellen, Vorhalten und Beseitigen der Baustrom- und
Bauwasseranschlüsse für den Eigenbedarf gem.
Objektbeschreibung
Die Reinigung der öffentlichen Verkehrswege und
Baustellenzufahrten
haben unter Beachtung der behördlichen Auflagen
regelmäßig zu
erfolgen.
Die im Zusammenhang mit der Baustelleneinrichtung und
dem Betrieb
erforderlichen Verhandlungen mit Behörden, Anträge,
Zulassungen und
Kündigungen sind Sache des Auftragnehmers und in die
Einheitspreise
einzurechnen.
Es dürfen keine Geräte verwendet werden, welche
Erschütterungen
verursachen, die den verbleibenden Bestand und die
Nachbargebäude
beschädigen könnten.
Beiliegende Übersichtspläne, Detailskizzen, Gutachten,
etc. sind
verbindlicher Bestandteil des Leistungsverzeichnisses.
Auf Anforderung des Auftraggebers bzw. der
Objektüberwachung sind
Baustoffe, Bauteile, Einbauteile etc. zu bemustern.
Baureinigung, Entsorgung von Bauschutt usw. siehe
Zusätzlich Technische
Vertragsbedingungen ZTVs
Der Einsatz von Heizgeräten etc. ist
genehmigungspflichtig.
Verkehrswege, auch innerhalb des Gebäudes, sind stets
freizuhalten (Unfallgefahr!).
Der Auftragnehmer ist für Sicherheit und Schutz der
Baustelle bis zur
Gesamtfertigstellung des Bauvorhabens allein
verantwortlich. Bei den zu
treffenden Sicherheitsvorkehrungen sind die
Vorschriften der zuständigen
Behörden, wie z.B. der Bauaufsichtsbehörde,
Berufsgenossenschaften,
Sicherheits- und Gesundheitskoordinators, etc. zu
berücksichtigen.
Der Auftragnehmer trägt allein die Sorge und
Verantwortung dafür, dass der
Baustellenverkehr den Regelungen der STVO, den
Verordnungen und
besonderen Auflagen der Verkehrsbehörde entspricht und
dementsprechend
abläuft.
Dem Bieter steht es frei, andere Konstruktionen,
Arbeitsverfahren oder
Verrechnungssätze zu wählen und diese in Form eines
Nebenangebots zum
Hauptangebot anzubieten, sofern die Konstruktionen und
Leistungen
gleichwertig sind. Die Gleichwertigkeit ist mit dem
Nebenangebot
nachzuweisen.
Die erforderlichen Absturzsicherungen, Wartezeiten für
Abbindevorgänge,
Umsetzvorgänge, etc. sind in die Positionen
einzurechnen und werden nicht
gesondert vergütet.
3.0 ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
4.0. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
PUTZARBEITEN
(Gültigkeit für alle im Leistungsverzeichnis
beschriebenen Leistungen)
Allgemeines
Für die Ausführung gelten die "Allgemein anerkannten
Regeln der Technik
und Baukunst", die "Allgemeinen Technischen
Vorschriften" (ATV) VOB/C
sowie z.B. alle in Anwendung zu bringenden Normen,
Verordnungen,
DIN-Vorschriften der Hersteller, jeweils in ihrer
letztgültigen Fassung.
Ferner sind die Auflagen zuständiger Behörden,
Körperschaften des
öffentlichen Rechts, z. B. TÜV sowie
Versorgungsunternehmen etc. zu
berücksichtigen und einzuhalten.
Bestehen untereinander unterschiedliche Aussagen, gilt
die weitergehende
Forderung.
Umweltschutz
Der Grundsatz der Umweltvorsorge und des Umweltschutzes
(Vorbeugung) findet beim Bau dieses Bauobjektes
verstärkt Beachtung.
Der AG sieht sich besonders verpflichtet, bei
Auftragsvergaben auf dem
Bausektor gezielt die Forderung nach
umweltfreundlichen und
gesundheitlich unbedenklichen Baustoffen/ Bauteilen/
Bauarten, die im
weitesten Sinne bei der Verwendung Schaden von Mensch
und Umwelt
abwenden bzw. unvermeidbare Beeinträchtigung
minimieren, in den
Vordergrund zu stellen.
Die Bieter werden daher aufgefordert, beim Angebot von
Baustoffen/
Bauteilen/ Bauarten die Umweltbedeutsamkeit zu
beachten und
ökologische und ökonomische Voraussetzungen so zu
berücksichtigen,
dass Gewinnung, Herstellung, Nutzung, Unterhaltung und
Wiederverwendung der Baustoffe/ Bauteile/ Bauarten im
Hinblick auf ihre
Umweltverträglichkeit in das Angebot einbezogen werden.
Diesbezüglich vorgegebene bestimmte Produkte sind den
"Technischen
Vorbemerkungen", der Leitbeschreibung, den
Positionstexten, sowie den
Plänen zu entnehmen.
Gleichwertige Produkte nicht nur in technischer,
sondern auch in
biologischer/ ökologischer Bezugnahme können angeboten
werden. Die
Gleichwertigkeit der angebotenen Produkte ist vom AN
nachzuweisen. Der
Nachweis kann vom AG jederzeit (auch nach
Auftragserteilung) verlangt
werden. Nicht gleichwertige Produkte dürfen nicht
verarbeitet werden.
Anforderungen an die Konstruktion
Produkte aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen
Gemeinschaft,
die den vorgenannten technischen Vertragsbedingungen
nicht
entsprechen, werden einschließlich der im
Herstellerstaat durchgeführten
Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig
behandelt, wenn mit ihnen
das geforderte Schutzniveau - Sicherheit, Gesundheit
und
Gebrauchstauglichkeit - gleichermaßen dauerhaft
erreicht wird.
Auf Verlangen hat der Bieter bzw. Auftragnehmer die
Unterlagen über die
Prüfung und Überwachung der Produkte in deutscher
Sprache
unverzüglich vorzulegen.
Fertigungsunterlagen
Wenn ein örtliches Aufmaß möglich ist, ist dies als
Kontrollmaß zu
nehmen.
Abstimmung und Koordinierung mit angrenzenden Gewerken
hat der AN
im Zuge der Erstellung der Werkstatt- und
Montageplanung durchzuführen.
Hier sei neben der Abstimmung auf den Rohbau und
dessen zulässige
Bautoleranz hingewiesen. Ein gemeinsames örtliches
Aufmaß der zum
Planungszeitpunkt vorhandenen Baukörper wird von der
ausschreibenden
Stelle vorgeschrieben.
Nachweise
Allgemeines
Soweit mit den Nachweisen zum Angebot nicht bereits
gefordert, kann
der Auftraggeber den Nachweis verlangen, dass für den
Einbau
vorgesehene Baustoffe, Konstruktionen und die
angewandten
Verfahren den Normen und/ oder den geforderten
Qualitäten
entsprechen.
Der Nachweis ist zu erbringen durch:
Prüfungszeugnisse amtlicher oder anerkannter
Prüfinstitute (z.
B. Brandschutz, Schallschutz etc.)
bauaufsichtliche Zulassung
Gutachterliche Stellungnahmen anerkannter
Güteprüfstellen
rechnerische oder vergleichbare Nachweise (z. B.
Dampfdiffussionsberechnung)
Grenz-, Ausfallmuster, Werkanalysen
Güteüberwachung nach Bestimmungen oder Zulassungen
Anforderungen an die Putzarbeiten
Nachstehende Forderungen sind in die EH-Preise
einzurechnen, sofern dafür im
LV keine eigene Position vorgesehen ist.
Leitbeschreibung
Angaben zur Ausführung
Sämtliche Putzarbeiten sind vollkommen eben, waage-,
flucht-, und lotgerecht,
sowie rechtwinkelig auszuführen (innerhalb der
zulässigen Bautoleranzen).
Mauernischen sind mit Winkelschablonen zu putzen.
Bis zur Abnahme seiner Arbeiten haftet der
Auftragnehmer für alle entsprechenden
Schäden. Die Abnahme erfolgt durch den Auftraggeber
und bedarf der schriftlichen
Bestätigung.
Putzschäden sind ohne zusätzliche Kosten, sauber und
nicht sichtbar auszubessern.
Alle Flächen, Gegenstände, Einbauteile, besonders
Zierelemente, sowie Bauteile
aus Stahl, Holz, Glas, Naturstein, Dächer oder
Sichtbeton sowie Regenrohre,
Fenster, Stahl-Glas-Elemente, Fensterbleche und deren
Beschläge, Balkonflächen
und dergleichen, die der Gefahr der Verunreinigung
oder Beschädigung ausgesetzt
sind, müssen durch Abdecken oder Abkleben geschützt
werden. Entstandene
Beschädigungen sind sofort der Bauleitung zu melden.
Führt der AN die Reinigung nicht oder unzureichend
aus, wird die Bauleitung diese
Arbeit durch Dritte ausführen lassen. Die Kosten
werden dem Unternehmer der
Putzarbeiten in Abzug gebracht.
Der Sockelanschluss sowie andere Anschlussarbeiten
sind rechtzeitig vor Beginn
der Arbeiten mit der Bauleitung abzustimmen.
Die Bauleitung hat das Recht einzelne Flächen
(Raumgruppen, Flächen, hinter
Heizkörpern) oder Fassadenteile vorweg, oder außer der
Reihe putzen zu lassen,
ohne, dass hierfür ein Anspruch auf besondere
Vergütung abgeleitet werden kann.
Der AN hat rechtzeitig zu überprüfen:
Putzgrund, Prüfung des Feuchtigkeitsgehaltes
sämtlicher Wände und Decken,
Haftungsmessungen zur Untersuchung der Untergrund-
haftigkeit.
Werden Beanstandungen an den Vorleistungen geltend
gemacht, sind diese sofort
und schriftlich der Bauleitung bekannt zu geben. Eine
spätere Berufung hierfür wird
nicht anerkannt.
Zur Beurteilung des gewählten Materials bzw. der
gewählten Oberflächenstruktur
sind alle Bauteile einschließlich Anschlussbeispiele
in Originalstruktur und Farbe zu
bemustern.
Für die Regelflächen sind drei Putzmuster anzulegen.
Einzelgröße mindestens 1,0
qm.
Der Zeitpunkt der Bemusterung hat spätestens nach
Abruf des AG zu erfolgen und
ist so zu wählen, dass keine Verzögerung im
Arbeitsablauf eintritt.
Die abgenommenen und geprüften Ausführungen und
Qualitäten sind der Maßstab
für die weiteren Ausführungen.
Die Kosten der Bemusterung sind Bestandteil der
Leistungen des AN.
Fassadenöffnungen für Fenster- und Fenstertüren etc.
werden gemäß VOB 18 350
bis 2,50 qm übermessen.
Die Instandsetzung beschädigter Leitungen sowie evtl.
Freilegungsarbeiten, die
durch nicht gemeldete Schäden entstehen, gehen zu
Lasten des Auftragnehmers.
Sämtliche Elektrodosen etc. und später freizulegende
Einbauteile sind zu
kennzeichnen und von Putzresten zu reinigen.
Alle Durchdringungen der Putzflächen (Konsolen,
Elektrodosen,
Regenrohrhalterungen, Kabel, Blitzschutz etc. ) sind
fachgerecht anzuarbeiten bzw.
auszusparen.
Oben genannte Arbeiten sind so auszuführen, dass keine
Putzansätze
wahrzunehmen sind. Notwendige Spachtelarbeiten bei den
Malerarbeiten gehen zu
Lasten des AN.
Die Kosten für diese Schutzmaßnahmen sind Bestandteil
der Leistungen des
Auftragnehmers und werden nicht besonders vergütet.
Trotzdem durch die Arbeiten verschmutzte Bauteile
müssen unverzüglich
fachgerecht und spurenlos gereinigt werden.
Eckschutzschienen, Putzabschlussstreifen - soweit
nicht in eigener Position erfasst -
etc. sind in die Putzeinheitspreise einzurechnen. Sie
sind in ganzen Stücken
einzubauen.
Bei Materialwechsel ist eine Putzarmierung aus
Kunststoffgittern bzw.
Drahtnetzbahnen aufzubringen. Die Leistung ist in die
Putzeinheitspreise ein-
zurechnen.
Vor Beginn der Ausführung sind sämtliche Wände auf
Winkelgenauigkeit usw. zu
überprüfen. Bei Wannennischen, o.ä. hat sich der AN
vor Beginn der Ausführung
über die notwendigen Mindestmaße zu informieren.
Der Auftragnehmer übernimmt die alleinige Garantie für
eine einwandfreie
Putzhaftung und Putzqualität.
Werden Beanstandungen an den Vorleistungen geltend
gemacht, sind diese sofort
und schriftlich der Bauleitung bekannt zu geben. Eine
spätere Berufung hierauf wird
nicht anerkannt.
Durch die Bauleitung entnommene Materialproben
einschließlich Untersuchung
beim Materialprüfamt gehen in allen Fällen zu Lasten
des Auftragnehmers.
In den Nassräumen darf kein Gipsmörtel verwendet
werden. Zu fliesende Flächen
müssen so ausgeführt werden, dass ohne weiteres
Fliesen geklebet werden können.
Nicht geflieste Flächen sind in der normalen
Putzstruktur auszuführen, auf den
Übergang Fliesen auf Putzfläche ist besonders zu
achten.
Für die Zeit des Gerüstabbaues hat der AN Sorge zu
tragen, dass im Zuge der
Abbauarbeiten die Gerüstlöcher der Verankerungen mit
Dämmung verfüllt und
sauber, farbgleich und ansatzlos verschlossen werden.
Jeder Putz darf, wenn in den Positionen nicht anders
beschrieben, erst nach
Erstarren der vorhergehenden Lage aufgebracht werden.
Zur haftsicheren Bindung
des Oberputzes muss der Unterputz aufgerauht sein.
Sämtliche Meterrisse sind zu schließen.
Sonstige Vorbemerkungen
Messungen und Höhenangaben
Die zur Durchführung der eigenen Leistungen
erforderlichen Messungen und
Bauabschnürungen sind vom AN zu erbringen. Pro Geschoß
steht bauseits eine
Höhenangabe / Gebäudeachsen zur Verfügung /
Höhenbolzen.
Die Maße sind soweit vom Bauablauf möglich vom
Auftragnehmer am Bau zu
nehmen bzw. in Koordination mit dem vorhandenen Gewerk
festzustellen.
Die Baumaßnahme vorangehender Gewerke am Bau, muss dem
Baufortschritt
entsprechend kontrolliert werden. Abweichungen über
den zulässigen
Toleranzbereich hinaus sind dem AG unverzüglich
mitzuteilen.
Geschieht das bis 2 Wochen vor Beginn der Putzarbeiten
nicht, so gilt das als
Bestätigung, dass die zulässigen Rohbautoleranzen
nicht überschritten worden sind.
Rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten hat der AN sich
ferner davon zu überzeugen,
dass die Untergrundflächen, Bauteile und angrenzenden
Materialien geeignet sind,
die vorgeschriebenen Konstruktionsaufbauten bzw.
Materialien aufzunehmen.
Ferner hat er zu prüfen, ob die Verträglichkeit der
zusammengeführten Materialien
für die vorgegebene Nutzung geeignet ist.
Sind Mängel zu erkennen oder Schäden am fertigen
Produkt zu befürchten, ist der
AG sofort darauf hinzuweisen. Nachträgliche Einwände
und Forderungen sind
ausgeschlossen und werden nicht akzeptiert.
Schwierigkeiten bei der Anlieferung und Einbau der
Konstruktion des AN
berechtigen zu keinerlei Mehrforderungen.
Grundsätzlich stehen für die Zwischenlagerung auf dem
Baugrundstück nur sehr
begrenzt oder gar keine freien Flächen zur Verfügung.
Es steht bauseits ein Fassadengerüst mit Treppenturm
zur Verfügung.
Bauseitige, mechanische Höhenaufzüge und
Transporthilfen stehen nicht zur
Verfügung.
Der Auftragnehmer hat gemäß DIN 18 360 für den Schutz
der ausgeführten
Leistungen vor Beschädigung und Diebstahl bis zur
Abnahme zu sorgen.
Muster und Proben
Auf Aufforderung sind ohne Berechnung kleine
Handmuster von Profilen von 1,0 m
Länge, Hölzer, Platten, Bleche bis 1 m² Größe mit
verschiedenen Farbmustern bzw.
Farbbeschichtungen als Nebenleistung vorzulegen.
4.0. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
5.0 Anlagen
- Terminplan v. Januar 2026
- Plananlagen:
Übersichtsplan M 1 / 200
Grundriss Kellergeschoß M 1 / 100
Grundriss Erdgeschoss M 1 / 100
Grundriss 1. Obergeschoss M 1 / 100
Schnitt M 1 / 100
Ansichten Süd / Nord / West / Ost M 1 / 100
Fotodokumentation - Putzarbeiten
5.0 Anlagen
02 Außenputz
02
Außenputz
02.01 Fundamentsanierung / Abdichtung Sockel
02.01
Fundamentsanierung / Abdichtung Sockel
02.02 Außen- / Sanierputzputz
02.02
Außen- / Sanierputzputz
02.03 Sonstige Außenputzarbeiten
02.03
Sonstige Außenputzarbeiten
02.04 Sonstiges - Außenputzarbeiten
02.04
Sonstiges - Außenputzarbeiten
03 Innenputz
03
Innenputz
03.01 Innen - /Sanierputz
03.01
Innen - /Sanierputz
03.02 Sonstige Innenputzarbeiten
03.02
Sonstige Innenputzarbeiten