Innenputzarbeiten
Fürth, Hornschuch Campus 4a+b (BT1)
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Anlage 2 - ZTV - 023 Innenputzarbeiten Anlage 2 ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN 02.21 Gewerk 066 – INNENPUTZARBEITEN - DIN 18202 Technische Vorbemerkungen – Innenputzarbeiten 1. Allgemeines Gegenstand dieses Leistungsverzeichnisses sind sämtliche Arbeiten zur fachgerechten Ausführung der Innenputzarbeiten in den Häusern D, E, F und G. Maßgebend für die Ausführung sind die anerkannten Regeln der Technik, die einschlägigen DIN-Normen, insbesondere DIN 18550, DIN EN 13279-1, DIN 18202, sowie die Bestimmungen der VOB/C, die Richtlinien der Fachverbände und die jeweiligen Herstellerangaben. Alle Leistungen sind vollständig, funktionsfähig, fachgerecht und in der ausgeschriebenen Qualität herzustellen. Die ausgeschriebene Oberflächenqualität Q2 gilt als Standard, höhere Qualitätsstufen (z. B. Q3) werden nur bei gesonderter Beauftragung ausgeführt. 2. Baustelleneinrichtung und Schutzmaßnahmen Die Baustelleneinrichtung ist vollständig zu liefern, während der gesamten Bauzeit vorzuhalten und nach Abschluss der Arbeiten ordnungsgemäß zurückzubauen. Sämtliche angrenzenden und vorhandenen Bauteile, wie Fenster, Türen, Böden, Treppen, technische Einbauten und sonstige Oberflächen, sind fachgerecht abzudecken und wirksam gegen Verschmutzungen zu schützen. Die Schutzmaßnahmen sind bis zur Abnahme vorzuhalten und nach Freigabe rückstandslos zu entfernen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Lüftung der jeweiligen Bauabschnitte jederzeit möglich bleibt. 3. Gerüste Erforderliche Arbeits- und Schutzgerüste sind gemäß DIN 4420 als Raumgerüste einschließlich aller notwendigen Auf- und Abgänge zu liefern, aufzubauen, während der eigenen Bauleistung vorzuhalten und nach Abschluss der Arbeiten zurückzubauen. 4. Untergrundvorbereitung Die Untergründe müssen für die Aufnahme der Putzarbeiten geeignet sein. Sichtbare Verunreinigungen, lose Bestandteile, haftungsmindernde Stoffe, Mörtelreste, Staub, Öl oder Ausblühungen sind vor Beginn der Arbeiten zu entfernen. Erforderliche Haftgrund- und Aufbrennsperren sind aufzubringen, Trocknungs- und Standzeiten sind einzuhalten. Unebenheiten und Fehlstellen sind vor Ausführung der Putzarbeiten zu egalisieren. Putzträger und Putzbewehrungen sind entsprechend den technischen Erfordernissen und geltenden Vorschriften einzusetzen. 5. Ausführung der Putzarbeiten Die Putzarbeiten sind maschinell auszuführen und eben, flucht- und lotgerecht herzustellen. Die Ebenheitstoleranzen gemäß DIN 18202 sind einzuhalten. Die angegebenen mittleren Putzdicken sowie erforderliche Mehrputzdicken sind in den Einheitspreisen enthalten. Im Bereich von Innentüren sind Putzlehren zur Sicherstellung gleichmäßiger Putzstärken zu verwenden. 6. Oberflächenqualität Die Oberfläche ist standardmäßig in Q2 – geglättet herzustellen. Höhere Oberflächenqualitäten (z. B. Q3) werden ausschließlich als gesonderte Zulagepositionen ausgeführt. 7. Fugen, Profile und Anschlüsse Sämtliche Wand- und Deckendehnfugen sind mit geeigneten Dehnfugenprofilen mit Gummieinlage auszuführen. Bauwerksdehnungsfugen dürfen nicht als ausgespritzte, dauerelastische Fugen, sondern ausschließlich mit entsprechenden Dehnfugenprofilen ausgeführt werden. Anschlussfugen an Beton- und Mauerwerksbauteile sowie an Fenster und vergleichbare Bauteile sind mit feuerverzinkten Putzabschluss- und Putzdehnschienen herzustellen und dauerhaft elastisch zu verfugen. Der Anschluss an vorhandene Bauteile erfolgt mittels Trennfixband. Anputzleisten und Eckschutzschienen sind fachgerecht einzubauen. Eckschutzschienen sind an allen frei liegenden Wandkanten (z. B. Raumkanten, Wandvorsprüngen, Stützen) auszuführen und sind in den Einheitspreisen enthalten. Erforderliche Armierungsgewebe an Materialwechseln (z. B. Stahlbeton/Mauerwerk), über Schlitzen, Stürzen und Leitungsführungen sind Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen. 8. Leibungen Leibungen sind nach Längenmaß abzurechnen. Sämtliche erforderlichen Aufbauten, Anputzleisten und Eckschutzschienen sind in den Einheitspreisen enthalten. 9. Kalk- und Kalkgipsputze Bei der Ausführung von Kalk- und Kalkgipsputzen sind die erforderlichen Stand- und Abbindzeiten strikt einzuhalten, um Rissbildungen zu vermeiden. 10. Innendämmung und Durchdringungen Bei vorhandener Innendämmung sind Fugen von Plattenstößen luftdicht auszuschäumen. Durchdringungen der Dämmebene sind wind- und schlagregendicht unter Verwendung zugelassener Dichtungsbänder fachgerecht abzudichten. Die Wärmedämmung ist an Durchdringungen fachgerecht anzuarbeiten. 11. Eventualpositionen Eventualpositionen werden nur auf ausdrückliche Anordnung des Auftraggebers ausgeführt und vergütet. Aus der Nichtbeauftragung von Eventualpositionen können keinerlei Ansprüche abgeleitet werden. 12. Abnahme und Reinigung Die Abnahme erfolgt nach vollständiger, mängelfreier Ausführung der Leistungen. Alle durch die eigenen Arbeiten entstandenen Verschmutzungen sind vollständig zu beseitigen.
Anlage 2 - ZTV - 023 Innenputzarbeiten
1 BAUSTELLENEINRICHTUNG
1
BAUSTELLENEINRICHTUNG
1.1 Baustelleneinrichtung
1.1
Baustelleneinrichtung
2 INNENPUTZARBEITEN
2
INNENPUTZARBEITEN
2.1 HAUS D - INNENPUTZ KALK/GIPS
2.1
HAUS D - INNENPUTZ KALK/GIPS
2.2 HAUS E - INNENPUTZ KALK/GIPS
2.2
HAUS E - INNENPUTZ KALK/GIPS
2.3 HAUS F - INNENPUTZ KALK/GIPS
2.3
HAUS F - INNENPUTZ KALK/GIPS
2.4 HAUS G - INNENPUTZ KALK/GIPS
2.4
HAUS G - INNENPUTZ KALK/GIPS
3 STUNDENLOHNARBEITEN
3
STUNDENLOHNARBEITEN
3.1 Stundenlohnarbeiten
3.1
Stundenlohnarbeiten