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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ANGEBOTS- UND BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN GRUNDLAGE:
VOB TEIL B + C, in der jeweils aktuellen Fassung
DIN Normen, jeweils neueste Fassung
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.
Die Zusätzlichen Technischen Vorschriften
Beiliegendes Leistungsverzeichnis mit den zugrundeliegenden Plänen und sonstige erwähnte Unterlagen.
ANERKENNTNIS:
Der Bieter anerkennt durch seine Unterschrift die Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis und Kostenangebot in ihrem gesamten Umfang. Er bestätigt, dass er die zugrundeliegenden Pläne vor Abgabe des Angebots eingesehen, sowie sich über Lage, Beschaffenheit, Geländeverhältnisse, Lagerflächen und Zufahrten der Baustelle informiert hat. Nachforderungen hieraus können nicht anerkannt werden. Änderungen der Angebots- und Auftragsbedingungen und in der Leistungsbeschreibung sind unzulässig. Etwaige Änderungsvorschläge, Nebenangebote und Einschränkungen auch betr. der besonderen Vertragsbedingungen müssen auf besonderer Anlage gemacht werden, die dann zusammen mit dem LVZ einzureichen ist, unter Angabe auf dem Titelblatt des LVZ. So genannte Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie Auftragsbestätigung des Bieters bleiben unberücksichtigt, sofern sie den Bedingungen des Leistungsverzeichnisses widersprechen.
ZUSCHLAGSFRIST
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach Angebotseröffnung. Der Bieter ist während dieser Frist an sein Angebot gebunden.
BAUVERTRAG:
Vor Beginn der Ausführung ist zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein Bauvertrag abzuschließen.
NACHTRAGSANGEBOTE:
Müssen Arbeiten vorgenommen werden, die von der Leistungsbeschreibung abweichen oder nicht darin aufgeführt sind, so ist rechtzeitig vor Ausführung ein Nachtragsangebot einzureichen, der Einheitspreis zu vereinbaren und die schriftliche Zustimmung zur Ausführungsart und zum Preis vom Auftraggeber einzuholen. Die Abrechnungen erfolgen über die des Hauptauftrages zu denselben Konditionen.
PREISÄNDERUNG:
Die Einheitspreise bzw. Pauschalpreise sind einschl. Material und Lohn Festpreise und gelten für die gesamte Bauzeit bis zur Beendigung der vertraglichen Leistung. Kalkulationsfehler begründen kein Recht auf Nachforderungen. Gleitklauseln sind nur gültig, falls sie im Bauvertrag vereinbart werden. In diesem Fall ist die Lohn- bzw. Materialpreiserhöhung binnen einer Woche schriftlich anzuzeigen, sonst sind die Ansprüche verwirkt.
AUSFÜHRUNG:
Für die jeweils angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der Position zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn diese im LVZ nicht ausdrücklich erwähnt sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet rechtzeitig vor Arbeitsbeginn die Angebotsunterlagen, Leistungsbeschreibungen und Pläne im Hinblick auf seine zu leistende Garantie selbstverantwortlich zu überprüfen. Die Maße sind an Ort und Stelle vorzunehmen. Evtl. Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung sind schriftlich anzuzeigen. Alte Arbeiten, die nicht gleichzeitig mit den Hauptarbeiten ausgeführt werden können, werden trotzdem nach denselben Einheitspreisen abgerechnet. Die in den Bauvorlagen eingetragenen Prüfvermerke (Maße, Erinnerungen, usw. ) sowie die sonst beigefügten Prüfungserinnerungen, Prüfberichte und dergleichen sind genau zu beachten und einzuhalten. Der Auftragnehmer hat für das tägliche Öffnen und Schließen der Fenster ab dem Tag der Verglasung bis zur Beendigung seiner Arbeit für Zwecke der Bautrocknung zu sorgen. Alle bereits eingebauten Haustüren, Garagentore oder provisorische Bautüren sind nach Arbeitsschluss täglich abzuschließen und bei Arbeitsbeginn wieder zu öffnen. Alle übergebenen Schlüssel sind zu verwalten und nach Beendigung der Arbeiten unaufgefordert zurückzugeben.
BAUSTELLENEINRICHTUNG:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kosten für die Baustelleneinrichtung mit in die Einheitspreise einzukalkulieren sind. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht, falls in den Pos.-Beschreibungen nichts anderes vermerkt ist. Zur Baustelleneinrichtung gehören alle Leistungen, auch sonstige Leistungen sowie besondere Leistungen die notwendig sind, um die im LVZ aufgeführten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen. Die Baustelle ist von jedem Auftragnehmer in ordentlichem Zustand zu halten. Die Bauschuttentsorgung ist Sache des Auftragnehmers.
TAGLOHNARBEITEN:
Taglohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch die Bauleitung ausgeführt werden und werden daraufhin Bestandteil des Hauptauftrages. Rapporte sind wöchentlich der Bauleitung zur Unterzeichnung vorzulegen. Nachträglich eingereichte oder nicht unterschriebene Rapporte werden nicht anerkannt. Für die jeweils auszuführende Leistung wird nur die dafür erforderliche Qualifikation anerkannt. Die angebotenen Stundenverrechnungssätze verstehen sich einschl. aller NK, Zuschläge, Baustellenan- und Abfahrt etc. Vergütung. Materialien: Die anzubietenden Materialien verstehen sich frei Baustelle.
RECHNUNG, ZAHLUNG UND EINBEHALTE:
Auf Anforderung erhält der Auftraggeber ABSCHLAGSZAHLUNGEN in Höhe von 90 % der jeweils vertragsmäßig und frei von Mängeln erbrachten Teilleistungen. Unter Teilleistungen sind nicht zu verstehen alle noch nicht fest eingebauten Materialien, Stoffe, Geräte, Bauteile und maschinelle Einrichtungen. Es müssen leicht prüfbare Unterlagen vorgelegt werden. Liegt dem Vertrag ein Leistungsverzeichnis zugrunde, so erhalten in allen Rechnungen die Bezeichnungen der Teilleistungen die Nummern der Ordnungszahlen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses. Die Schlussrechnung mit allen prüfbaren Unterlagen, Aufmaßbelegen und Revisionszeichnungen muss nach vollständiger Fertigstellung der Leistungen innerhalb von sechs Wochen vorgelegt werden. Durch die Zahlung der Schlussrechnung ist keine Abnahme erfolgt.
ÜBERZAHLUNGEN:
Rückforderungen aus Überzahlungen (§812 ff BGB) kann der Auftraggeber stellen. Er ist insoweit berechtigt, Auftragnehmerrechnung auch nach der Bezahlung durch eine Prüfinstanz nachprüfen zu lassen. Den überbezahlten Betrag hat der Auftragnehmer banküblich zu verzinsen.
ZWISCHENABNAHME:
Für Teil- oder Gesamtleistungen bei denen eine Überprüfung bei der geforderten Abnahme nach Bezugfertigstellung nicht mehr möglich ist, wird eine Zwischenabnahme auf Verlangen des Auftragnehmers durchgeführt bzw. kann die Bauleitung darauf bestehen. Maßgebend sind jedoch die getroffenen Festlegungen im Zusammenhang mit der Schlussabnahme (nach 13). Eine Inbetriebnahme oder Benutzung ist nicht gleichbedeutend wie eine Abnahme.
SCHLUSSABNAHME:
Es hat eine förmliche Abnahme nach §12 Abs. 4 VOB Teil B stattzufinden. Bei Abnahme ist ein Abnahmeprotokoll anzufertigen, das beim Vorhandensein von Mängeln dem Auftragnehmer in Form einer Mängelrüge zugeht.
MÄNGELANSPRÜCHE:
Die Gewährleistungsfrist für die Mängelansprüche beträgt 5 Jahre und 10 Monate. Abweichend hiervon beträgt die Gewährleistungsfrist für Abdichtungsarbeiten 10 Jahre.
HAFTUNG:
Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich für alle sich aus der Erfüllung seiner Leistungen ergebenden Verbindlichkeiten, sowohl dem Auftraggeber, dem Architekten als auch Dritten gegenüber. Der Auftragnehmer erklärt ausdrücklich, dass er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist und für alle möglichen Personen- und Sachschäden eine ausreichende Haftpflichtversicherung sowie eine Betriebs- und Bauwesensversicherung abgeschlossen hat. Er trägt die Haftung und Gefahr für Diebstahl, Feuer und Verluste oder Beschädigung und für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, auch bei Benutzung seiner Geräte, Gerüste usw. durch Dritte. Es besteht die Verpflichtung, dem Auftraggeber unaufgefordert eine Police vorzulegen. Ebenfalls verpflichtet sich der Auftragnehmer über die Vorlage einer Police oder Zahlungsbelege der Nachweise zur Zahlung aller Beiträge an die Sozialkassen zu erbringen.
BAUWESENVERSICHERUNG:
Der Auftraggeber ist berechtigt, bei der Abrechnung 0,4 % des Rechnungsbetrages für die Bauwesenversicherung abzuziehen. Bei einem durch den Auftragnehmer verursachten Schadensfall ist der Selbstbehalt von bis zu 500 €; je nach Schadensfall aufzubringen. Dieser wird mit den offenen Forderungen verrechnet.
STROM / WASSER / VORHANDENE BAUSTELLENEINRICHTUNG:
Der Auftraggeber ist berechtigt, bei der Abrechnung pauschal 1,2 % des Rechnungsbetrags für Strom- und Wasserverbrauch, sowie für die Nutzung der zur Verfügung gestellten Baustelleneinrichtung, abzuziehen.
SICHERHEITSLEISTUNGEN:
Sicherungsleistungen sind gemäß VOB Teil B separat zu vereinbaren.
Die Sicherheitsleistung für Mängelansprüche wird gemäß § 17 VOB Teil B in Form eines
Sicherheitseinbehalts in Höhe von 5 % der Abrechnungssumme verlangt. Diese Barsicherung kann durch Beibringung einer selbstschuldnerischen, unbefristeten Bürgschaft eines in Deutschland anerkannten Bankinstituts abgelöst werden. Die Sicherheitsleistung ist für die in Ziffer 14 vereinbarte Gewährleistungsfrist zu stellen. Anschließend erfolgt die Freigabe der Sicherheitsleistung. Soweit zu
diesem Zeitpunkt geltend gemachte Ansprüche noch nicht erfüllt sind, ist der Auftraggeber
berechtigt einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückzuhalten.
Der Auftraggeber ist berechtigt, anstelle eines Sicherheitseinbehalts gemäß Ziffer 18.1 von
den in Rechnung gestellten Beträgen des Auftragnehmers (Abschlagsrechnungen und
Schlussrechnung) 0,4 % des Rechnungsbetrages zum Abzug zu bringen. Der Auftragnehmer
erspart sich hierdurch die Vorlage einer Sicherungsbürgschaft sowie deren Kosten.
Das Sicherungsbedürfnis des Auftraggebers wird durch den endgültigen
Einbehalt des Abzugs genügt. Eine Rückforderung seitens des Auftragnehmers ist
ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer hat binnen 18 Tagen nach Vertragsabschluss zu widersprechen, sollte er mit einem Abschlag in Höhe von 0,4 % nicht einverstanden sein.Im Falle des Widerspruchs wird
eine Sicherheitsleistung nach Ziffer 18.1 einbehalten.
NACHUNTERNEHMER:
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Nachunternehmer und deren Nachunternehmer ohne Aufforderung spätestens bis zum Leistungsbeginn des Nachunternehmers mit Namen, gesetzlichen Vertretern und Kontaktdaten bekannt zu geben. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer für seine Nachunternehmer Erklärungen und Nachweise zur Eignung vorzulegen.
VERTRAGSSTRAFE:
Der Auftraggeber ist befugt für den Fall des Leistungsverzuges angemessene Vertragsstrafen festzusetzen. Einzelheiten hierüber werden in den Bauvertrag aufgenommen.
STREITIGKEITEN:
Im Falle von Streitigkeiten soll eine außergerichtliche Einigung im üblichen Schiedsverfahren versucht werden. Die Kosten für Sachverständige hat bei erwiesener Schuld der Unternehmer zu tragen.
VERTRETUNG DER VERTRAGSPARTEIEN:
Beide Parteien benennen Bevollmächtigte, die als ständige Ansprechpartner zur Verfügung stehen und Erklärungen mit Wirkung für und gegen die jeweilige Vertragspartei abgeben und entgegennehmen können.
MUSTER:
Auf Verlangen sind Muster unentgeltlich vorzulegen bzw. anzubringen, bei denen es sich in jedem Fall um gütegesicherte Baustoffe handeln muss. Der Auftragnehmer darf nur Baustoffe und Verfahren anwenden, für die eine ordnungsgemäße Zulassung vorliegt.
BAUSTELLENREINIGUNG:
Die Reinhaltung der Baustelle ist Pflicht des Auftragnehmers. Der AN hat sämtlich
anfallenden Müll wie Schutt und Verpackungsmaterial sowie Verunreinigungen, die von seiner
Arbeit herrühren wöchentlich zum Arbeitsende und unentgeltlich zu beseitigen. Der Zeitpunkt,
zu dem die Baustellenreinigung spätestens erfolgt sein muss, wird wöchentlich auf Freitag,
19.00 Uhr festgelegt.
Kommt der Auftragnehmer dieser Pflicht nicht nach, so wird die Baustellenreinigung
durch den AG auf Kosten des ANs herbeigeführt. Sollten mehrere Auftragnehmer ihrer
Verpflichtung zur Baustellenreinigung nicht nachkommen, so wird die vom AG mit der
Bauleitung beauftragte Person die Kostenaufteilung zwischen diesen Auftragnehmern nach
ihrem Ermessen vornehmen. Die Kosten werden von der Schlussrechnung der betreffenden
AN zum Abzug gebracht.
GERICHTSSTAND:
Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
26. QNG+ ZERTIFIZIERUNG:
Die vom Auftragnehmer auszuführenden Arbeiten sind so zu planen, auszuführen, zu dokumentieren und
nachzuweisen, dass die Anforderungen der QNG+ Zertifizierung eingehalten und die QNG+
Zertifizierungsfähigkeit des Bauvorhabens gewährleistet wird. Der Auftragnehmer hat sämtliche hierfür
erforderlichen Produktdatenblätter, Zulassungen, Eignungsnachweise, Herstellererklärungen und
sonstigen
Nachweise rechtzeitig vor Ausführung vorzulegen. Abweichungen oder Bedenken sind vor Ausführung
schriftlich anzuzeigen und durch die Bauleitung freigeben zu lassen. Die hierfür erforderlichen Leistungen
und Nachweise sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
ANGEBOTS- UND BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
ZTV Dachdeckerarbeiten Allgemeines
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die baulichen Gegebenheiten sowie Maß- und Massenangaben zu überprüfen und Differenzen oder Ungenauigkeiten der Bauleitung des Auftraggeber rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme mitzuteilen. Die nachfolgend aufgeführten Festlegungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung andere Festlegungen erfolgen. Auf die VOB-gemäße Hinweispflicht wird besonders verwiesen.
Gerüst
Soweit die Leistungsbeschreibung nichts anderes festlegt, stehen dem Auftraggeber die üblichen, vom Bauunternehmer erstellten Gerüste zur Verfügung. Eventuell erforderliche Zwischen-, Schutz- und Ergänzungsgerüste sind selbst zu erstellen. Ist der Auftragnehmer in Verzug, so hat er für die verlängerte Gerüstbereitstellung die Kosten zu tragen.
Imprägnierung
Alle Holzteile sind entsprechend DIN 68800 zu imprägnieren.
Ausführung Dachziegeldeckung
Befestigungsteile und Zubehör, wie z. B. Sturmklammern, First- und Gratlattenhalter, Firstkappen, First-/Gratendscheiben und First-/Gratklammern sind entsprechend den technischen Vorschriften des Herstellers einzubauen. Ortgang- und Schlusssteine sind mit der Unterkonstruktion, gegebenenfalls durch Stützlatten, dauerhaft zu verbinden. Die Dachdeckung sowie Dach- und Konterlattung sind im Bereich von Kehlen, Graten, Gauben und Wandanschlüssen fachgerecht beizudecken einschl. Schneidearbeiten. Wenn notwendig, sind Ausgleichspfannen zu verwenden. Soweit die Leistungsbeschreibung nicht anderes festlegt, ist eine Trauflatte als unteres Deckungsauflager auf die Dachlatte aufzusetzen. Bei Brandabschnitten ist die Dachdeckung vorschriftsmäßig zu trennen. Für Ausführung, Aufmaß und Abrechnung ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen, VOB, in ihrer derzeit gültigen Fassung maßgebend.
ZTV Dachdeckerarbeiten
01 DACHEINDECKUNG STEILDACH
01
DACHEINDECKUNG STEILDACH
01.01 Dachlattung 30/50 mm Liefern und montieren einer imprägnierten Dachlattung 30/50 mm passend zur Dachdeckung auf vorhandener Konterlattung. Lattenabstand nach Systemvorgabe Dachstein und Dachneigung, inkl. Zuschnitt, Ortgang-/Traufanpassung, Befestigungsmittel und Nebenarbeiten. Aufmaß nach geneigter Dachfläche, ohne Flachdach-/Dachterrassenflächen.
01.01
Dachlattung 30/50 mm
260,00
m²
01.02 Eindeckung Betondachstein BRAAS Tegalit o.glw. Dacheindeckung der geneigten Dachflächen mit Betondachsteinen nach Architektenkonzept und technischen Erfordernissen. Fabrikat: BRAAS Tegalit Protegon matt Nussbraun o.g. Einschließlich systemgleicher Befestigung, normgerechter Sturmklammerung gemäß objektbezogener Windsogberechnung, Rand-/Eckbereichsbefestigung, Ortgang-/Traufanarbeitung und Nebenarbeiten.
01.02
Eindeckung Betondachstein BRAAS Tegalit o.glw.
260,00
m²
01.03 Zulage Lüftungsziegel Lüftungsziegel passend zur gewählten Dachdeckung liefern und einbauen. Anzahl, Verteilung und Lage nach Lüftungskonzept, Herstellerangaben und Dachdeckerfachregeln; inkl. Befestigung und systemgerechter Einbindung.
01.03
Zulage Lüftungsziegel
90,00
St
01.04 Dachsteine beischneiden / Anarbeiten Beischneiden, Ausspitzen und Anarbeiten der Dachsteine im Bereich von Graten, Kehlen, Ortgängen, Traufen, Flachdach-/Dachterrassenanschlüssen, Dachflächenfenstern, Kamin, Lüftungsdurchdringungen und sonstigen Dachaufbauten als Zulage zur Dacheindeckung.
01.04
Dachsteine beischneiden / Anarbeiten
125,00
m
01.05 Gratausbildung mit Gratziegeln Grate mit Gratziegeln passend zur Dacheindeckung herstellen. Einschließlich Gratlattenhalter, Gratlatte, Lüftungsrolle, Klammern, Endstücke soweit erforderlich, Zuschnitt, Befestigung und dauerhaft regensicherer Ausbildung.
01.05
Gratausbildung mit Gratziegeln
55,00
m
01.06 Kehl- und Anschlussausbildung Kehlen und innenliegende Anschlussbereiche des Steildachs fachgerecht herstellen, einschließlich Beischnitt, Zusatzlattung, regensicherer Unterlegung und Einbindung in die Dachdeckung.
01.06
Kehl- und Anschlussausbildung
30,00
m
01.09 Trauflüftung / Lüftungskamm / Vogelschutz Trauflüftungselemente einschließlich Lüftungskamm, Vogelschutz und Befestigungsmaterial passend zur Dacheindeckung und Traufausbildung liefern und montieren. Lüftungsquerschnitte gemäß Fachregel und Herstellervorgabe sicherstellen.
01.09
Trauflüftung / Lüftungskamm / Vogelschutz
105,00
m
01.10 Insektenschutzgitter Traufe/Ortgang/Lüftung Insektenschutzgitter im Trauf-, Ortgang- und Lüftungsbereich liefern und fachgerecht einbauen. Material witterungs-, UV- und korrosionsbeständig; Maschenweite geeignet zur Dachlüftung; Lüftungsquerschnitte dürfen nicht unzulässig eingeschränkt werden. Etwaiger Abfall zwischen Dachdeckung und Dachdämmung ist vorab zu entfernen.
01.10
Insektenschutzgitter Traufe/Ortgang/Lüftung
105,00
m
01.12 Dunstrohr Strangentlüftung DN 100-125 Dunstrohraufsatz mit Kunststoffpfanne, Hart-PVC oder systemgleich passend zur Dachdeckung, DN 100-125, einschl. flexiblem Schlauchanschluss an bauseitige Entlüftung, regensicherer Einbindung und Befestigung. Durchdringungen der bauseitigen Unterdeck-/Luftdichtungsebene sind systemgerecht zu schützen und mit Zimmerer-/Spenglerleistung abzustimmen.
01.12
Dunstrohr Strangentlüftung DN 100-125
6,00
St
01.15 Temporäre Wetterschutzmaßnahmen Herstellen, Vorhalten und Unterhalten temporärer Wetterschutzmaßnahmen während der Dacharbeiten, insbesondere bei geöffneten Dachflächen, Dachfenstereinbau, Durchdringungen und Anschlussarbeiten. Einschließlich täglicher Sicherung gegen Niederschlag, Wind und Folgeschäden.
01.15
Temporäre Wetterschutzmaßnahmen
P
1,00
psch
02 DACHFLÄCHENFENSTER UND ZUBEHÖR
02
DACHFLÄCHENFENSTER UND ZUBEHÖR
02.01 Dachflächenfenster VELUX GGU Energie-Wärmedämmung
EDJ 2000 55 x 78 cm inkl. Eindeckrahmen Dachflaechenfenster gemaess Sparrenlage liefern und in vorhandene bzw. bauseitig vorbereitete Aussparung einbauen. Groesse 55 x 78 cm, Ausfuehrung VELUX GGU Energie-Waermedaemmung EDJ 2000 oder gleichwertig, Uw <= 0,77 W/m2K, weiss/polyurethanbeschichtet. Einschliesslich Daemm- und Anschlussrahmen, Eindeckrahmen passend fuer flache Betondachsteine/BRAAS Tegalit, Anschluss an Unterdeckung/Dachhaut, Befestigung, regensicherer Einbindung und Nebenarbeiten. Aussenabdeckung nach Bemusterung/Bauleitungsfreigabe.
02.01
Dachflächenfenster VELUX GGU Energie-Wärmedämmung
EDJ 2000 55 x 78 cm inkl. Eindeckrahmen
2,00
St
02.02 Dachflächenfenster VELUX GGU Energie-Wärmedämmung
EDJ 2000 114 x 98 cm inkl. Eindeckrahmen Dachflaechenfenster gemaess Sparrenlage liefern und in vorhandene bzw. bauseitig vorbereitete Aussparung einbauen. Groesse 114 x 98 cm, Ausfuehrung VELUX GGU Energie-Waermedaemmung EDJ 2000 oder gleichwertig, Uw <= 0,77 W/m2K, weiss/polyurethanbeschichtet. Einschliesslich Daemm- und Anschlussrahmen, Eindeckrahmen passend fuer flache Betondachsteine/BRAAS Tegalit, Anschluss an Unterdeckung/Dachhaut, Befestigung, regensicherer Einbindung und Nebenarbeiten. Aussenabdeckung nach Bemusterung/Bauleitungsfreigabe.
02.02
Dachflächenfenster VELUX GGU Energie-Wärmedämmung
EDJ 2000 114 x 98 cm inkl. Eindeckrahmen
1,00
St
02.04 Solar-Hitzeschutz-Markise Dachflächenfenster Bedarfsposition: Solar-Hitzeschutz-Markise passend zu den ausgeschriebenen Dachflächenfenstern liefern und montieren, Fabrikat VELUX MSL oder gleichwertig. Ausführung nur nach Einzelabruf.
02.04
Solar-Hitzeschutz-Markise Dachflächenfenster
E
1,00
St
02.05 Solar-Rollladen Dachflächenfenster Bedarfsposition: Solar-Rollladen passend zu den ausgeschriebenen Dachflaechenfenstern liefern und montieren, Fabrikat VELUX SSL oder gleichwertig. Ausfuehrung nur nach Einzelabruf/Bauherrnfreigabe, Menge nach tatsaechlich beauftragten Dachflaechenfenstern.
02.05
Solar-Rollladen Dachflächenfenster
E
1,00
St
02.06 Mehrpreis VELUX INTEGRA / Solar-Ausführung
Dachflächenfenster Bedarfsposition: Mehrpreis fuer VELUX INTEGRA bzw. Solar-/Elektro-Ausfuehrung der ausgeschriebenen Dachflaechenfenster inkl. vormontiertem Motor, Steuerung/Regensensor nach System, Anschlussvorbereitung und Abstimmung Elektro bauseits. Nur nach Einzelabruf/Bauherrnfreigabe.
02.06
Mehrpreis VELUX INTEGRA / Solar-Ausführung
Dachflächenfenster
E
1,00
St
03 SCHNEEFANG UND SICHERHEITSEINRICHTUNGEN
03
SCHNEEFANG UND SICHERHEITSEINRICHTUNGEN
03.01 Schneefanggitter Eingangsbereich Schneefanggitter bestehend aus Schneefangpfannen, Gitterstützen und Gitter passend zur Dacheindeckung, Farbe braun bzw. nach Bemusterung, liefern und montieren. Einbau entlang Eingangsbereich und gefährdeter Verkehrsflächen nach Freigabe Bauleitung.
03.01
Schneefanggitter Eingangsbereich
30,00
m
03.02 Sicherheitsdachhaken DIN EN 517 / DIN 4426 Sicherheitsdachhaken nach DIN EN 517 und DIN 4426 liefern und auf tragender Dachkonstruktion montieren; innerhalb Dachfläche Typ A, an Ortgängen Typ B bzw. nach Sicherheitsplan. Einschließlich fachgerechter regensicherer Einbindung in Unterdeckung/Dachdeckung mit Manschetten, Nageldichtungen, Klebe- und Anschlussbändern, Befestigungsmitteln, Zusatzmaßnahmen und Dokumentation. Anschluss an bauseitige Linitherm L+D Pro Bahn / Unterdeck- und Luftdichtungsebene nur systemgerecht und ohne Beeinträchtigung der Zimmererleistung; Ausführung vorab mit Zimmerer-/Bauleitung abstimmen. Farbe passend zur Dachdeckung.
03.02
Sicherheitsdachhaken DIN EN 517 / DIN 4426
60,00
St
03.04 Kran-/Hebehilfe für eigene Leistung Bereitstellen von Kran-/Hebehilfe bzw. Schrägaufzüge zur Erbringung der eigenen Leistung liefern, aufstellen, vorhalten und abbauen.
03.04
Kran-/Hebehilfe für eigene Leistung
1,00
psch
04 STUNDEN
04
STUNDEN
04.01 Stundenlohn Meister Position für angeordnete Taglohnarbeiten gegen vorherige Freigabe und unterschriebenen Rapport.
04.01
Stundenlohn Meister
E
10,00
St
04.02 Stundenlohn Polier/Vorarbeiter Position für angeordnete Taglohnarbeiten gegen vorherige Freigabe und unterschriebenen Rapport.
04.02
Stundenlohn Polier/Vorarbeiter
E
10,00
St
04.03 Stundenlohn Facharbeiter Position für angeordnete Taglohnarbeiten gegen vorherige Freigabe und unterschriebenen Rapport.
04.03
Stundenlohn Facharbeiter
E
10,00
St
04.04 Stundenlohn Helfer Position für angeordnete Taglohnarbeiten gegen vorherige Freigabe und unterschriebenen Rapport.
04.04
Stundenlohn Helfer
E
10,00
St
05 SONSTIGES
05
SONSTIGES
05.02 Windsog- / Sturmklammerberechnung Objektbezogene Windsogberechnung für die Dacheindeckung nach geltenden Fachregeln und Herstellervorgaben des gewählten Dachsteinsystems erstellen. Einschließlich Festlegung der erforderlichen Sturmklammern, Klammerbereiche, Rand-, Eck- und Innenbereiche sowie Übergabe der Berechnung und Verlegevorgaben vor Ausführung. Lieferung und Montage der erforderlichen Sturmklammern ist in Pos. 01.02 einzukalkulieren.
05.02
Windsog- / Sturmklammerberechnung
P
1,00
psch
05.03 Fotodokumentation verdeckter Leistungen Fotodokumentation aller später verdeckten Leistungen, insbesondere Unterdeckungsanschlüsse, Dachfensteranschlüsse, Sicherheitsdachhaken, Durchdringungen, Beischnitte, Anschlüsse an Flachdach/Spenglerarbeiten und Wetterschutzmaßnahmen. Übergabe digital und positionsbezogen vor Schlussrechnung.
05.03
Fotodokumentation verdeckter Leistungen
P
1,00
psch
05.04 Revisionsunterlagen / Nachweise Zusammenstellen und Übergeben der Revisionsunterlagen einschließlich Produktdatenblätter, Zulassungen, Leistungserklärungen, QNG-/Nachhaltigkeitsnachweise, Windsogberechnung, Verlegeplan, Sicherheitsplan, Wartungs- und Pflegehinweise sowie Herstellerangaben für Dachdeckung, Dachfenster, Schneefang und Sicherheitseinrichtungen.
05.04
Revisionsunterlagen / Nachweise
P
1,00
psch