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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bietererklärung Anlagen der Verträge wie Ausschreibung:
Die Bietererklärung
Die Projektbeschreibung
Die zusätzliche Vertragsbedingungen
Die zusätzlich technische Vertragsbestimmungen
Die Leistungsbeschreibung
die Genehmigungsplanung
Unserem Angebot liegen die oben, unter Punkt 1 aufgeführten Anlagen / Bedingungen zugrunde und wurden bei der Kalkulation berücksichtigt.
Ich / Wir bieten die Ausführung der beschriebeben Leistung zu den von mir / uns eingesetzten Preisen an. An mein / unser Angebot halten wir uns bis acht Kalenderwochen nach Ablauf der Zuschlagfrist gebunden.
Über die örtlichen Verhältnisse der Baustelle habe ich / wir uns unterrichtet, und bei der Kalkulation berücksichtigt.
Ich / Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft:
seit: . . . . . . . . . . . . . .
unter der Nummer: . . . . . . . . . . . . . .
Ich / Wir werden die Leistung im eigenen Betrieb ausführen:
m Ja m Nein
Ich / Wir werden die in der beigefügten Liste aufgeführten Leistungen an Nachunternehmer übertragen.
Ich / Wir erklären, dass ich / wir meinen / unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben, sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin / sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfülle(n). Bei Auftragerteilung reiche ich unaufgefordert ein:
- Freistellungsbescheinigung
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkasse, der Bau BG
- Bestätigungen der Haftpflichtversicherung
- Arbeits- und Gesundheitsschutz: Nachweis des Ersthelfers, Bescheinigung über Mitarbeiterunterweisung sind auf der Baustelle zum Nachweis vorzuhalten
- Sozialversicherungsnummern und Personalausweisnummern der am Bau tätigen Mitarbeiter sind auf der Baustelle zum Nachweis
vorzuhalten
Zulässige Verwendung von Unterlagen:
Der Bieter ist nur berechtigt, die Ausschreibungsunterlagen, gleich in welcher Form, für Zwecke der Erstellung seines Angebotes zu verwenden. Darüber hinaus sind die Ausschreibungsunterlagen vertraulich zu behandeln. Das Vorstehende gilt für Teile der Ausschreibungsunterlagen oder Auszüge hieraus entsprechend. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Ausschreibungsunterlagen, Teile bzw. Auszüge hiervon auch von den von ihm angefragten Nachunternehmern vertraulich zu behandeln sind. Soweit ein Bieter zur Erstellung seines Angebotes seinerseits ein Nachbieterverfahren dergestalt durchführt, dass er die Ausschreibungsunterlagen einer Vielzahl von Nachunternehmern zur Verfügung stellt, gleich welchen Mediums der Bieter sich bedient, insbesondere also auch Internetauktionsplattformen, hat der Bieter sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten des Angebotsempfängers (Bauherrn) iSd § 5 BDSG unkenntlich sind. Eine angebotsunabhängige Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen ist untersagt. Verstößt der Bieter gegen die vorstehenden Verpflichtungen wird er vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche gegen den Bieter bleibt in diesen Fällen vorbehalten.
Ich / Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot meinen / unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.
Ort: . . . . . . . . . . . . . . Datum: . . . . . . . . . . .
Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Bietererklärung
Projektbeschreibung Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung gemäß DIN 18299
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung.
Lage:
Das Projekt umfasst den Umbau einer Wohnung im 2. Obergeschoss, hier Wohnung 02.
Das Objekt befindet sich in der Siegesstraße 36 in 53332 Bornheim-Roisdorf.
Anschrift der Baustelle: Siegesstraße 36
53332 Bornheim
Zufahrtmöglichkeiten:
Das Gebäue befindet sich an der Ecke Siegesstraße/ Friedrichstraße. An der Friedrichstraße befindet sich die Zufahrt zu den Parkplaätzen des Bauherrn. Hier kann während der Arbeiten eine Teilfläche zur Baustelleneinrichtung genutzt werden. Die Schuttentsorgung über eine Schuttrutsche aus dem Fenster ist möglich und mit der Bauleitung abzustimmen.
0.1.2 Art und Lage der baulichen Anlagen, z.B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse. (Neubau)
Bauart: Das Projekt ist ein vollkellertes Wohn- und Geschäftsgebäude
Decken: Ortbetondecken
Bodenaufbauten: Dämmung mit Estrich und Bodenbelag
Außenwände: KS-Mauerwerk, teilw. Stahlbeton nach statischer Erfordernis mit Vorhangfassade
Fenster: Aluminiumfenster mit Raffstore
Innenwände
tragend: KS-Mauerwerk, teilweise Stahlbeton nach statischer Erfordernis
Innenwände
nicht tragend: Gipsplatten, Gipsplattenvorsatzschalen, Leichtbeton
Treppen: massiv mit Kunststeinbelag
Höhen: OKFFB Keller - 3,25 m
OKFFB EG +/- 0,00 m = 56,50 m ü. NHN OKFFB OG + 3,92 m
OKFFB DG + 6,98 m
Name und Anschrift des Auftraggebers:
s. Deckblatt
Termine und Fristen
Vorgesehener Beginn der Arbeiten: s. Deckblatt
Geplante Dauer der Arbeiten: .s. Deckblatt
Arbeitszeit:
Tätigkeiten auf der Baustelle sind generell nur zulässig zwischen 07.00 und 20.00Uhr
Projektbeschreibung
ZVB - Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen ZVB - Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
Bei der Ausführung von Bauleistungen des Projektes gilt die VOB in aktuell gültiger Fassung Teil B und C mit in diesen zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) festgelegten Änderungen und Ergänzungen. Die §§ ohne weiteren Angaben beziehen sich auf die VOB/B.
Zu § 1 Art und Umfang der Leistung
1. Der Wortlaut des vom Architekturbüro NEUNWERK Architekten verfassten Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich, auch wenn der Auftragnehmer für sein Angebot selbst gefertigte Abschriften oder Kurzfassungen verwendet hat.
Ist im Leistungsverzeichnis ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertig" verwendet worden und fehlt die für das Angebot geforderte Bieterangabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte als vereinbart.
2. Vertragsbestandteile werden:
- alle unter Punkt 1 Anlagen der Verträge wie Ausschreibung der Bietererklärung erfassten Pläne, Dokumente etc.
- ergänzende Unterlagen können bei beidseitigem Einverständnis nachträglich in den Vertrag aufgenommen werden. Heirzu zählen u.a.weiterführende statische Unterlagen etc.
- bei Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile in der oben aufgestellten Reihenfolge.
Zu § 2 Vergütung
Keine Änderungen oder Ergänzungen zur VOB.
Zu § 3 Ausführungsunterlagen
1. Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Architekturbüro NEUNWERK Architekten als zur Ausführung gekennzeichnet sind. Der AN erhält die notwendigen Planunterlagen in Papierform zweifach, auf Wunsch als pdf oder dwg Datei per Mail.
5. Alle Unterlagen, die der Auftragnehmer zu beschaffen hat, sind dem Architekturbüro NEUNWERK Architekten unaufgefordert und rechtzeitig zur Zustimmung vorzulegen. Die Verantwortung und Haftung des Auftragnehmers für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Unterlagen wird durch die Zustimmung nicht eingeschränkt.
Zu § 4 Ausführung
4a) Baustelleneinrichtungspläne sind dem AG bzw. seinem Vertreter auf Verlangen rechtzeitig vor Ausführung der Leistung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die Prüfzeit beträgt 10 Arbeitstage.
4b) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind die Kosten für die Inanspruchnahme privaten und öffentlichen Grundes mit den Vertragspreisen abgegolten. Das gleiche gilt für Wasser- und Energieanschlüsse. Siehe hierzu Regelungen in den sonstigen Vertragsbedingungen "Abzüge Netto".
Die Benutzung von allen zur Verfügung gestellten Einrichtungen und Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr des Auftragnehmers.
Zu § 5 Ausführungsfristen
als Vertragsfristen gelten die schriftlich fixierten Termine auf Seite 1 und 3 des Vertrages. Der AN verpflichtet sich zur Lieferung eines Ablaufplans für das Gewerk. Zwischentermine auf Grundlage dieses Ablaufplans gelten als Vertragsfristen. Grundlage des Ablaufplans bildet der Bauzeitenplan des Architekten. Solange der Ablaufplan des AN nicht vorliegt, gilt der Bauzeitenplan als bindend. Änderungen der Terminplanung sind mit Vorlauf von mind. 12 Tagen zum Starttermin schriftlich vorzulegen und gelten nur bei beidseitiger Anerkenntnis als bindend.
Zu § 6 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung
1. Ansprüche aus Behinderung oder Unterbrechungen, einschl. der Verlängerung von Ausführungsfristen, kann der AN nur dann geltend machen, wenn er diese dem Architekturbüro NEUNWERK Architekten unverzüglich, schriftlich anmeldet. Zugleich sind die für die Festsetzung der Vergütung erforderlichen Feststellungen mit der Bauleitung zu treffen.
Zu § 7 Verteilung der Gefahr
Ergänzung: Der AN hat eine Betriebshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme abzuschließen.
Zu § 8 Kündigung durch den Auftraggeber
Keine Änderung oder Ergänzung zur VOB.
Zu § 9 Kündigung durch den Auftragnehmer
Keine Änderung oder Ergänzung zur VOB.
Zu § 10 Haftung der Vertragsparteien
Die Bewachung und Verwahrung der Baubuden, Arbeitsgeräte, Arbeitskleider und dergleichen des Auftragnehmers und seiner Erfüllungsgehilfen - auch während der Arbeitsruhe - ist Sache des Auftragnehmers. Eine Haftung des Bauherren ist ausgeschlossen, auch wenn sich die Gegenstände auf seinem
Grundstück befinden.
Hat der Bauherr aufgrund gesetzlicher Vorschriften den Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers Schadenersatz zu leisten, so steht ihm der Rückgriff gegen den Auftragnehmer zu, wenn der Schaden durch Verschulden des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist.
Wird der Bauherr von einem Dritten wegen eines Schadens in Anspruch genommen, der auf einer Verletzung der dem Auftragnehmer obliegenden Verpflichtung beruht, hat der Auftragnehmer dem Bauherren vor diesen Ansprüchen unverzüglich freizustellen.
Zu § 11 Vertragsstrafe
Verzug mit der Fertigstellung ist vereinbart mit 2 Tausendstel der Nettoabrechnungssumme pro Werktag, die Obergrenze der Vertragsstrafe ist mit 5% der Nettoauftragssumme begrenzt. Auf §11 VOB/B wird verwiesen. Die Vertragsstraffe kann bis zur Schlußzahlung vorbehalten werden. Als Ausführungsfristen gelten die Angaben auf dem Deckblatt des Vertrags.
Zu § 12 Abnahme
Es wird eine formelle Abnahme gem. §12 VOB/B vereinbart; §12 Nr. 5 VOB/B wird ausgeschlossen. Die Gefahrtragung richtet sich ausschließlich nach §644 BGB.
Zu § 13 Mängelansprüche
Nr.4, (1) und (2), Für Mängelansprüche wird generell eine Verjährungsfrist von 5 Jahren vereinbart, dies gilt auch für vom Feuer berührte Bauteile von Feuerungsanlagen.
Zu § 14 Abrechnung
Rechnungen sind als Original-Rechnungen in Papierform einzureichen. Abweichungen hierzu bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers
Die Beteiligung des Auftraggebers an der Ermittlung des Leistungsumfangs gilt nicht als Anerkenntnis.
Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlagrechnungen sind laufend zu nummerieren. Teilschlussrechnungen sind nur bei Teilabnahmen zulässig.
Nachtragsleistungen sind unter Angabe des Nachtragsauftrages in besonderen Abschnitten auszuweisen.
Abschlag- und Schlussrechnungen und die notwendigen Abrechnungsunterlagen sind in dreifacher Fertigung einzureichen.
Zu § 15 Stundenlohnarbeiten
Die Anerkenntniswirkung gem. §15 Nr.3 Satz 5 wird ausgeschlossen.
Über Stundenlohnarbeiten hat der Auftragnehmer arbeitstäglich Stundenzettel einzureichen.
Der Auftragnehmer hat die Erstschrift der bescheinigten Stundenzettel der Rechnung beizufügen. Diese müssen das Datum, die Bezeichnung der Baustelle, die Namen, die Berufs-, Lohn- und Gehaltsgruppe der Arbeitskräfte, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft und die Art der Leistung enthalten.
Für angehängte Stundenlohnarbeiten sind gesonderte Abschlagrechnungen aufzustellen, und in der Nummernfolge der Abschlagrechnungen einzuordnen.
Der Auftragnehmer ist auf Verlangen dem Architekturbüro NEUNWERK Architekten verpflichtet, die Lohnkosten anhand der Lohnlisten nachzuweisen, soweit nicht Stundenverrechnungssätze vereinbart wurden.
Zu § 16 Zahlung
Abschlagzahlungen werden mit einem abgerundeten Betrag von höchstens 90 v.H. der Rechnungssumme gezahlt. Für Stundenlohnarbeiten wird die Abschlagzahlung in voller Höhe mit einem abgerundeten Betrag geleistet.
Schlussrechnungen werden nach mängelfreier Schlussabnahme Höhe von 95 v.H. der freigegebenen Rechnungssumme gezahlt, 5 v.H. dienen als Sicherheitsleistung für die volle Zeit der Gewährleistung (siehe hierzu §17 Sicherheitsleistungen).
Abschlagzahlungen für Stoffe und Bauteile werden gegen Sicherheit in Höhe von 70 v.H. ihres Wertes gewährt. Als Wert gelten bei Fremdbezug die Einkaufspreise, bei Entnahme aus dem Lager des Auftragnehmers die Wiederbeschaffungspreise und bei Eigenfertigung die Herstellkosten. Mit dem Antrag hat der Auftragnehmer Aufstellungen einzureichen, aus denen Menge, Wert und Zeitpunkt der Anlieferung oder Bereitstellung der Stoffe und der Bauteile und bei bereitgestellten Bauteilen der Bereitstellungsort hervorgeht. Die Abschlagzahlungen sind nach Einbau der Stoffe und Bauteile bei den folgenden Zahlungen Ihrem tatsächlichen Anteil entsprechend zu verrechnen.
Als Tag der Zahlung gilt
bei Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln der Tag der Übergabe oder der Einlieferung,
Bei Bezahlung durch Zahlkarte oder Postanweisung der Tag der Einlieferung,
Bei Überweisung oder Auszahlung von einem Konto des Auftraggebers der Tag der Hingabe oder Absendung des Auftrags an die Post oder Geldanstalt.
Vom Auftragnehmer angebotenes Skonto wird von jedem Rechnungsbetrag abgezogen, für den die geforderten Zahlungsfristen eingehalten werden. Die Fristen beginnen mit dem Eingang der prüfbaren Original-Rechnung im Büro NEUNWERK Architekten. Der Auftraggeber kann das angebotene Skonto abziehen, wenn
- die Abschlagrechnung innerhalb von 8 Tagen,
- die Schlussrechnung nach 8 Tagen beglichen wird.
- Als Bankentag gilt Montag bis Freitag exklusive Feiertage NRW.
Zu § 17 Sicherheitsleistung
Für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung, die Rückerstattung von Überzahlungen, einschl. Zinsen, Schadenersatz und Gewährleistung hat der Auftragnehmer eine Sicherheit in Höhe von 5 v.H. der Abrechnungssumme einschl. der Umsatzsteuer für die volle Zeit der Gewährleistung zu leisten. Die Sicherheitsleistung hat spätestens mit der Einreichung der Schlussrechnung über die ausgeführte Leistung zu erfolgen.
Die Sicherheitsleistung kann nach mängelfreier Schlussabnahme und geprüfter und freigegebener Schlussrechnung auf ein Sperrkonto eingezahlt werden, oder durch eine unbefristete und unbedingt selbstschuldnerische Bürgschaft eines "in den Europäischen Gemeinschaften" zugelassenen Kreditinstituten geleistet werden.
Die Sicherheit für Abschlagzahlungen für Stoffe und Bauteile hat der Auftragnehmer mit Stellung des Antrags zu leisten.
Urkunden und Gewährleistungsbürgschaften werden auf Verlangen zurückgegeben, wenn die Verjährungsfrist für Gewährleistung einschl. Schadenersatz abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche - auch auf Erstattung von Überzahlung - erfüllt worden sind. Durch die Rückgabe von Urkunden werden weitere Ansprüche auf Erstattung von Überzahlung nicht berührt.
Urkunden über Abschlagzahlungsbürgschaften werden auf Verlangen zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind.
Bedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten nur dann, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich angenommen sind.
Vertragsänderungen
Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform.
Zu § 18 Streitigkeiten
Gerichtsstand
Liegen die Vorraussetztungen für eine Gerichtsvereinbarung nach § 38 Zivilprozessordnung (ZPO) vor, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Bonn.
Verträge mit ausländischen Auftragnehmern
Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich in der deutschen Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelungen der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
ZVB - Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
01 Rückbauarbeiten
01
Rückbauarbeiten
01.__.0001 Demontage Heizkörper incl. Entsorgung Abbruch von Heizkörpern, nach unten transportieren, laden und entsorgen. Die Heizleitungen wurden zuvor vom Installateur geleert.
01.__.0001
Demontage Heizkörper incl. Entsorgung
6,00
St
01.__.0002 Rückbau Einbauschrank aus Holz Rückbau eines Einbauschranks aus Holz, Breite ca. 1,20, Höhe ca. 2,65 m. Abbruchgut aufnehmen, nach unten transportieren, laden und entsorgen.
01.__.0002
Rückbau Einbauschrank aus Holz
1,00
St
01.__.0003 Tapete entfernen Tapete in Teilbereichen von Wand entfernen nach Angabe der Bauleitung incl. Entsorgung.
01.__.0003
Tapete entfernen
240,00
m²
01.__.0004 Rückbau Bodenbeläge Rückbau der Bodenbeläge, hier Teppich, auf Estrich geklebt einschließlich Fußleisten incl. Entsorgung.Kleberse sind vollständig vom Estrich zu entfernen, evtuell notwendiges Schleifen ist einzukalkulieren.
01.__.0004
Rückbau Bodenbeläge
78,00
m²
01.__.0005 Rückbau Trockenbauwand Rückbau von Trockenbauwänden incl. Mineralwolleinlage einschl. Entsorgung der Abbruchmaterialien.
01.__.0005
Rückbau Trockenbauwand
16,00
m²
01.__.0006 Rückbau Innentüren Rückbau Innentüren incl. Stahlzarge, laden und entsorgen.
01.__.0006
Rückbau Innentüren
2,00
St
01.__.0007 Rückbau Türblätter Rückbau der Türblätter aus Holz, laden und entsorgen.
01.__.0007
Rückbau Türblätter
3,00
St
01.__.0008 Demontage "Kölner Bretter" Demontage der "Kölner Bretter" (1 großes, 2 kleine) incl. Entsorgung.
01.__.0008
Demontage "Kölner Bretter"
7,50
m
01.__.0009 Fliesenboden herausstemmen Fliesenboden im Bereich der Küche herausstemmen, Abbruchgut laden und entsorgen.
01.__.0009
Fliesenboden herausstemmen
6,50
m²
02 Rohbauarbeiten
02
Rohbauarbeiten
02.__.0001 Estrich beiarbeiten Verschließen des Estrichs im Bereich der abgebrochenen Trennwand.
02.__.0001
Estrich beiarbeiten
5,00
m
02.__.0002 Estrich aufschneiden Vorhandenen Estrich im Bereich der herzustellenden Trockenbauwand aufschneiden einschl. Dämmung, Abbruchmaterial entsorgen.
02.__.0002
Estrich aufschneiden
3,00
m
02.__.0003 Decke öffnen für Trockenbauwand
02.__.0003
Decke öffnen für Trockenbauwand
3,00
m
03 Trockenbauarbeiten
03
Trockenbauarbeiten
03.__.0001 Errichten einer Trockenbauwand, d = 12,5 cm Errichten einer Trockenbauwand, d = 12,5 cm, mit Mineralwolldämmung d = 60mm, zweilagig beplankt, Oberfläche Q2
03.__.0001
Errichten einer Trockenbauwand, d = 12,5 cm
9,00
m²
03.__.0002 Türöffnung herstellen Türöffnung herstellen in Trockenbauwand 0,885/ 2,01 m (OKFF)
03.__.0002
Türöffnung herstellen
1,00
St
03.__.0003 F90 Stützenverkleidung Verkleidung einer Holzstütze in F90, Knauf System K255, oder gleichwertig. Ausführung geklammert mit 25 mm starken Fireboardplatten. Abmessungen Holzstütze: ca. 10/ 10 cm.
Oberflächenverspachtelung Q2
03.__.0003
F90 Stützenverkleidung
3,00
m
03.__.0004 Kleinstflächen beiarbeiten Kleinstfächen von Trockenbau, 2 - lagig, nach Rückbau der Trockenbauwand beiarbeiten, Breite ca. 20 cm, Höhe ca. 2,85 m.
03.__.0004
Kleinstflächen beiarbeiten
2,00
St
03.__.0005 Eckschutzschienen Lieferung und Einbau von Eckschutzschienen.
03.__.0005
Eckschutzschienen
15,00
m
03.__.0006 Decke beiarbeiten Gipskartondecke im Bereich der zurückgebauten Wände beiarbeiten, Breite ca. 20 cm.
03.__.0006
Decke beiarbeiten
6,00
m
04 Sonstiges
04
Sonstiges
04.__.0001 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter
04.__.0001
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter
10,00
h
04.__.0002 Materialanteil
04.__.0002
Materialanteil
Z
Bieterangabe
%
0,00