Vorbemerkungen Gerüst Gerüstbauarbeiten
1. Allgemeines
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen umfassen die Lieferung, den Transport sowie die vollständige und fachgerechte Montage sämtlicher Gerüstbauarbeiten einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen.
Die Ausführung hat nach den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen DIN-, EN- und ISO-Normen, den Bestimmungen der VOB/C sowie den geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zu erfolgen (insbesondere DIN 18451 für Gerüstarbeiten).
Zwingend einzuhalten sind außerdem die Pflichten des Auftragnehmers zur Einhaltung der Baustellenverordnung (BaustellenV) und der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der BG BAU.
2. Leistungsumfang
In die Einheitspreise sind sämtliche Leistungen einzukalkulieren, die zur vollständigen und funktionsgerechten Herstellung des ausgeschriebenen Gerüstes erforderlich sind, auch wenn diese nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Hierzu gehören insbesondere:
Werkstattplanung und Fertigungszeichnungen, Aufmaß vor Ort, Lieferung und Transport sämtlicher Materialien, Baustelleneinrichtung und Baustellenräumung, sämtliche Befestigungs-, Verbindungs- und Montagemittel, Schweiß-, Bohr-, Schneid- und Anpassarbeiten, erforderliche Hilfskonstruktionen und Montagehilfen, Schutz angrenzender Bauteile und Oberflächen, Reinigung der Arbeitsbereiche, Entsorgung von Verpackungs- und Restmaterialien. 3. Prüfungspflicht des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten die Ausführungsunterlagen, Maße, Anschlusspunkte sowie die Vorleistungen anderer Gewerke eigenverantwortlich zu prüfen.
Abweichungen, Behinderungen oder Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
4. Aufmaß und Werkplanung
Alle Maße sind vor Fertigungsbeginn vor Ort zu überprüfen. Die Erstellung erforderlicher Werkstatt- und Montagezeichnungen einschließlich aller Anschlussdetails ist Bestandteil der Leistung, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Die Fertigung darf erst nach Freigabe der Werkstattzeichnungen durch den Auftraggeber erfolgen.
5. Materialien und Ausführung
Es dürfen ausschließlich normgerechte und für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignete Materialien verwendet werden.
6. Nachweise und Dokumentation
Auf Verlangen des Auftraggebers sind Materialnachweise, Prüfzeugnisse, Zulassungen, statische Nachweise sowie Schweißzertifikate vorzulegen.
7. Schutz der Leistungen
Die ausgeführten Leistungen sind bis zur Abnahme gegen Beschädigungen und Verschmutzungen zu schützen. Beschädigte Bauteile oder Oberflächen sind auf Kosten des Auftragnehmers instand zu setzen oder auszutauschen.
8. Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich ausgeführten und vom Auftraggeber anerkannten Mengen gemäß den Positionen des Leistungsverzeichnisses, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
01 Gerüstarbeiten
01.01 Gerüst Balkontyp B 1
01.02 Gerüst Balkontyp B 1.2
01.03 Gerüst Balkontyp B 2
01.04 Gerüst Balkontyp B 3
01.05 Gerüst Balkontyp B 4
01.06 Gerüst Balkontyp B 5
01.07 Gerüst Balkontyp B 6
01.08 Gerüst Balkontyp B 7
01.09 Stundenlohnarbeiten