Gerüstbauarbeiten
Bussestraße 50
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen 1 Beschreibung der Baumaßnahme 1.1 Grundstück 1.2. Bestandsbebauung und Außenanlagen Bestand 1.3 Bauweise,Gestaltungskonzept und Nutzung 1.4 Außenanlagen 2 Planungsleistungen des AG 2.1 Allgemeines 3 Planungsleistungen des AN 4 Planablauf und Planunterlagen 5 Bauzeitenplan 6 Baustelleneinrichtung 7 Baustrom, Bauwasser und sonstige Medien 8 Genehmigungen/Behörden 9 Baubesprechung 10 Stoffbeistellungen durch den Auftraggeber 11 Immissionsschutz, Umweltschutz 12 Bauschild 13 Baustellenverkehr 14 Wege und Straßen / Nutzung fremden Geländes 15 Schuttbeseitigung und Sauberkeit am Bau 16 Schutz von Baustoffen und Bauteilen 17 Produktangaben durch den Bieter 18 Alternativpositionen, Eventualpositionen 19 Bautagesberichte 20 Abrechnung 21 Rechnungen 22 Stundenlohnarbeiten 23 Sicherheitsleistung 24 Bürgschaften Vorbemerkungen Nachfolgend werden die Bauleistungen übergreifend beschrieben und die Schnittstellen zu den weiteren an der Baumaßnahme Beteiligten dargestellt. Des Weiteren werden die Pflichten, zusätzlichen Leistungen und Aufgaben des Auftragnehmers (nachfolgend auch AN genannt) und die des Auftraggebers (nachfolgend auch AG genannt) aufgeführt. 1 Beschreibung der Baumaßnahme 1.1 Grundstück Das Grundstück mit einer Größe von ca. 310 m² befindet sich in der Bussestraße 50, Hamburg. Das Grundstück liegt in einem Wohngebiet. Bei dem Grundstück handelt es sich um ein Mittelgrundstück, fußläufig erschlossen durch einen Gehweg, sowie einer PKW- Zufahrt (Gehwegüberfahrt) über die Bussestraße. 1.2 Erschließung Gebäude (außen und innen) Der Neubau wird straßenseitig über einen gepflasterten Fußweg zentral und ebenerdig erschlossen. Der Zugang wird durch einen Vorbau in Form eines Risalits, der bis zum Dachgeschoss führt und Teile des Treppenraums beinhaltet, hervorgehoben. Die innere Erschließung erfolgt über einen zentralen Treppenhauskern mit einem Aufzug über alle Geschosse. 1.3 Geplante Maßnahme Bauweise, Gestaltungskonzept und Nutzung Geplant ist der Neubau eines Wohngebäudes als Mehrfamilienhaus mit 7 Wohneinheiten. Die Wohnungen sind als 2- bis 3-Zimmer-Wohneinheiten mit Vollbad konzipiert.  Der Neubau wird als Grenzbebauung in den Abmessungen von ca. 16,33 x 9,10m erstellt und besteht aus drei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss als Vollgeschoss, sowie einem Untergeschoss Die statisch-konstruktive Ausbildung des Wohngebäudes erfolgt in Massivbauweise. Alle tragenden Innen- und Außenwände werden aus Mauerwerk bzw. Stahlbeton errichtet. Die Fassade erhält ein Wärmedämm-Verbundsystemen mit Putzoberfläche. Die tragenden Decken- und Balkonkonstruktionen bestehen aus Stahlbeton. Das Dach ist als Holzsparrendachstuhl nach Angabe Statik konzipiert. Die Eindeckung erfolgt mit Betondachsteinen. Die Farbe der Dachziegel richtet sich nach dem Farbkonzept. Die nichttragenden Innenwände werden in Leichtbauweise aus Gipskarton-Metallständerwänden erstellt. Die Trennwände der Abstellräume im Kellergeschoss werden als Holz-Metall-Systemwände errichtet. 1.4 Angaben zu Außenanlagen Straßenseite Der Vorgarten mit einer Breite von ca. 16,33 m und einer Tiefe von ca. 4,00 m ist mit einem Grünstreifen geplant, der durch eine immergrüne Hecke sowie einem Zaun zu dem öffentlichen Gehweg abgegrenzt wird. Der zentrale Zugangsweg vom öffentlichen Gehweg zum Hauseingang, trennt den vorbeschriebenen Grünstreifen und erhält einen Plattenbelag aus Betonwerkstein. Der Grünstreifen wird mit einer Rasenfläche ausgebildet. Insgesamt ergibt sich ein gärtnerisch gestalteter Vorgarten. Gartenseite Die rückwärtige Gartenfläche, wird als Grünfläche mit niedrig wachsendem Buschwerk gärtnerisch gestaltet. Auf dieser Fläche befindet sich auch die erforderliche ca. 42 m² große Kinderspielfläche mit Spielgeräten für Kleinkinder. Der Zugang zur Kinderspielfläche bzw. Innenhof erfolgt über die Außentreppe aus dem Untergeschoss. Die Größe der Kinderspielfläche entspricht nicht der erforderlichen Größe gemäß § 10 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) und erfüllt somit einen Abweichungstatbestand. Der entsprechende Abweichungsantrag liegt diesem Bauantrag als Anlage bei und ist zu beachten. 2 Planungsleistungen des AG Der AG stellt folgende Unterlagen zur Verfügung: - Baugenehmigung (kann beim AG eingesehen werden) - Genehmigungsstatik (wird vor Baubeginn nachgereicht) - Einschränkungen sind aus den Pkt. 4 zu entnehmen - Wärmeschutznachweis (kann beim AG eingesehen werden) - Brandschutzkonzept (kann beim AG eingesehen werden) - Bodengutachten (kann beim AG eingesehen werden) - Ausführungsplanung - Auftrags-LV 2.1 Allgemeines Der Leistungsbeschreibung liegt die Ausführungsplanung mit dem Vermerk "Ausführungsplanung für die Ausschreibung" bei und dient als Grundlage für die Kalkulation. Aus den anliegenden Planlisten ist durch den Bieter zu entnehmen, welchen Umfang die gesamte vom AG erbrachte Ausführungsplanung umfasst. Der AN hat dem AG bis spätestens 14 Tage nach Vergabe die Auskömmlichkeit und Plausibilität der in den Planlisten aufgeführten Ausführungsplanung schriftlich zu bestätigen. Die vollständige Ausführungsplanung wird einfach auf Papier und im PDF-Format nach Auftragserteilung dem AN übergeben. Alle in den Planungsunterlagen befindlichen Maße, die den Bestand betreffen, sind örtlich zu prüfen und bei Abweichungen / Änderungen umgehend dem AG mitzuteilen. Hieraus entstehende Kosten sind in die Ausführung mit einzukalkulieren. 3 Planungsleistungen des AN Für die im Leistungsverzeichnis erfassten Arbeiten erhält der AN vor Baubeginn eine durch den AG freigegebene Ausführungsplanung. Die hier aufgestellten Angaben und Forderungen sind durch den AN in seinen Werksplanungen, Schal- und Bewehrungsplänen sowie statischen Nachweisen zu berücksichtigen und zur Prüfung und Freigabe gem. Planlaufdiagramme (s. Pkt. 4) bei dem AG einzureichen. Alle statischen Berechnungen und Ausführungsplanungen für Bauzwischenzustände mit den zugehörigen Baubehelfen, sind vom AN in Abhängigkeit von seinem Bauablauf zu planen. Diese Planungsleistungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. 4 Planablauf und Planunterlagen Der AN hat alle Ausführungszeichnungen, einschl. der Detailzeichnungen mit dem zu erstellenden Bauwerk abzugleichen. In den Plänen sind die tatsächlich eingebauten Materialien und Materialqualitäten darzustellen. Des Weiteren sind alle Zulassungen, Bautagebuch, Abnahmeprotokolle und sonstiger Bestandsunterlagen zusammenzustellen. Alle Pläne und Revisionsunterlagen sind in mindestens zweifacher Ausfertigung anzufertigen und in nummerierten, deutlich gekennzeichneten Akten, geordnet mit Inhaltsübersicht dem Auftraggeber zu übergeben. Planunterlagen sind zu falten und erhalten eine Ringlochverstärkung in Form eines geklebten Kunststoffstreifens. Des Weiteren sind diese Unterlagen als PDF-Dateien und als CAD-Unterlagen auf Datenträger im DXF-Format (Autocad 2000) an den AG zu übergeben. Diese Unterlagen sind zwingend bis spätestens zur Abnahme vollständig dem AG zu übergeben und sind für die Schlussrechnung Zahlungsvoraussetzung. Alle Bedienungsanweisungen, Wartungsempfehlungen, Pflegeanleitungen, Prüfbücher, Fachunternehmer-, Konformitätserklärungen u. ä. sind geordnet mit Inhaltsübersicht dem Auftraggeber als PDF-Dateien auf Datenträger zu übergeben. Die oben beschriebenen Unterlagen des AN werden Eigentum des AG. 5 Bauzeitenplan Ein detaillierter Bauzeitenplan bzw. Angaben über Bauablauftermine ist auf Grundlage des Grobterminplans des AG durch den AN nach Auftragserteilung innerhalb von 10 Tagen zur Abstimmung und Einarbeitung in den Detailterminplandurch die Bauüberwachung des AG vorzulegen.  Des Weiteren ist der AN verpflichtet seine Arbeiten mit dem AG und dem SiGeKo, in Bezug auf Arbeitszeiten, Baufortschritt, Planprüfläufen usw. abzustimmen. 6 Baustelleneinrichtung Der AG stellt in einem begrenzten Maß allen beteiligten Gewerken Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung. Diese Fläche ist aus dem anliegenden Baustelleneinrichtungsflächenplan zu entnehmen. Eine entsprechende Zuordnung der Flächen zu den einzelnen Gewerken erfolgt angepasst auf den Baufortschritt und wird durch die Bauüberwachung des AG koordiniert. Bis zum Abschluss wird seitens des AN Rohbau ein Kran für alle Gewerke vorgehalten. Dessen Nutzung durch ein Fremdgewerk zu einem vor der vergabe festzusetzenden Std. Satz erfolgen kann. 7 Baustrom, Bauwasser und sonstige Medien Die vollständige Einrichtung / Erstellung von Baustrom, Bauzu- und Abwasser einschl. Gebühren, sowie die Vorhaltung über die gesamte Bauzeit wird über den AG sichergestellt. Die entstehenden Verbrauchskosten werden mit den am Bau beteiligten Gewerken verrechnet. 8 Genehmigungen/Behörden Sind zur Durchführung der Arbeiten Genehmigungen von Behörden (z.B.: Gewerbeaufsichtsamt, Ordnungsamt, usw.) erforderlich, so sind diese ohne besondere Vergütung einzuholen. 9 Baubesprechung Während der gesamten Bauzeit werden regelmäßig wöchentlich Baubesprechungen durchgeführt. An dieser Besprechung hat der verantwortliche Bauleiter sowie die verantwortlichen Leiter seiner Nachunternehmer der zum jeweiligen Zeitpunkt am Bau beteiligten Gewerke, teilzunehmen. 10 Stoffbeistellungen durch den Auftraggeber Vom AG beigestellte Stoffe und Bauteile hat der AN mit einem Vorlauf von zwei Wochen vor Beginn der betroffenen Arbeiten bei der bauüberwachenden Stelle des Auftraggebers abzufordern. 11 Immissionsschutz, Umweltschutz Zum Schutz gegen Immissionen ( Lärm, Staub usw. ) hat der AN geeignete Maßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu treffen. Die Kosten hierfür sind in die EP einzurechnen. Bei Nichtbeachtung gehen die Folgekosten zu Lasten des AN. 12 Bauschild Wenn durch den AG ein Bauschild aufgestellt wird, auf dem neben der Baumaßnahme der Bauherr, Entwurfverfasser, Statiker und Haustechnikplaner dargestellt werden, hat der AN hat die Möglichkeit auf seine Kosten seine Firma auf dem Bauschild mit darzustellen. Hierbei sind die durch den AG vorgegebene Angaben über Layouts, Größe und Materials, zwingend einzuhalten. 13 Baustellenverkehr Zur Vermeidung von Unfällen und Behinderungen bei der Durchführung von Arbeiten ist das Parken von privaten Kraftfahrzeugen auf der Baustelle untersagt. Auch dürfen die Straßen und Nachbargrundstücke nicht zu Lager- und Abstellzwecken benutzt werden und sind von Verunreinigungen freizuhalten. Sämtliche Fahrzeuge, Geräte und Materialien sind nur durch den AG zugewiesenen und genehmigten Bereich der Be-Fläche abzustellen. 14 Wege und Straßen / Nutzung fremden Geländes Der AN hat sicherzustellen, dass durch ihn verursachte Verunreinigungen und Schäden an öffentlichen Straßen, Wegen, Pflanzungen, Einbauten Leitungen u ä. auf seine Kosten unverzüglich beseitigt werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die öffentlichen Zuwegungen zur Baustelle auf eigene Kosten in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Der Verkehr auf den öffentlichen Straßen muss jederzeit aufrecht erhalten bleiben. Hiervon sind durch den AN bei der zuständigen Behörde beantragte und genehmigte Sperrungen ausgenommen. Die Verkehrssicherungspflicht im Baustellenbereich und in den unmittelbar angrenzenden Flächen des öffentlichen Verkehrs ist Sache des AN (Anliegerpflicht). Der AN hat den AG von jeglichen hieraus resultierenden Schadensersatzansprüchen freizustellen. Sämtliche unter diesem Punkt aufgeführten Leistungen sind in die Position Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. 15 Schuttbeseitigung und Sauberkeit am Bau Zur Vermeidung von Unfallgefahren und eingeschrägter Baufreheit ist der anfallende Bauschutt und Rest täglich aus dem Baubereich einschl. Baubehilfe und fachgerecht zu entsorgen. Hierzu sind zwingend die Vor- und Ansagen der Bauüberwachung des AG zu folgen. Sollten dem nicht folgegeleistet werden ist der AG berechtigt auf Kosten der zu diesem Zeitpunkt beteiligten Gewerke den Bauschutt durch Dritte entsorgen zu lassen. 16 Schutz von Baustoffen und Bauteilen Die Durchführung geeigneter Maßnahmen zum Schutze von Baustoffen und Bauteilen gegen Witterungseinflüsse, die für die termingerechte und fachgerechte Ausführung der Bauarbeiten notwendig werden, ist Sache des Auftragnehmers. Sie werden nicht gesondert vergütet, soweit in einzelnen Positionen des LV nichts anderes gesagt ist. Dies gilt insbesondere für abzudichtende Flächen bei ungünstiger Witterung. Die Flächen sind ggf. zu trocknen bzw. durch Abdeckungen mit Planen, Folien, Schutzzelten oder anderen geeigneten Maßnahmen trocken zu halten. Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise der entsprechenden Position einzurechnen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes gesagt ist. 17 Produktangaben durch den Bieter Die in den Leistungsbeschreibungen und in den technischen Vorbemerkungen der Gewerke / Titel aufgeführten Hersteller / Fabrikate sind mit einer Punktlinie versehen. Auf den gepunkteten Linien hat der Bieter sein angebotenes Produkt einzutragen. Bei nicht Eintragung gilt das in der Leistungsbeschreibung genannte Fabrikat als vereinbart, bei einer abweichenden Angabe ist die Gleichwertigkeit, sowohl in technischer, funktioneller als auch in architektonischer Hinsicht, darzustellen. 18 Alternativpositionen, Eventualpositionen Sind in der Leistungsbeschreibung für die wahlweise Ausführung einer Leistung Alternativpositionen (Wahlpositionen) oder für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall erforderlichen Leistung Eventualpositionen (Bedarfspositionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung durch den Auftraggeber auszuführen. Soweit nichts anderes vereinbart, gelten auch für den Fall, dass in der Auftragssumme Eventualpositionen enthalten sind, diese als noch nicht beauftragt. Die Beauftragung (Aufforderung zur Ausführung) dieser Eventualpositionen erfolgt durch den Auftraggeber gesondert. Der Auftraggeber behält sich vor, in Ausnahmefällen die Entscheidung über die Ausführung von Alternativpositionen auch nach Auftragserteilung zu treffen. 19 Bautagesberichte Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und nach Aufforderung durch den Auftraggeber diesem oder der Bauüberwachung unverzüglich zu übergeben. In den Bautagesberichten sind min. folgenden Angaben zu erfassen: - tägliche Arbeitsstärke, - Materiallieferung, - Wetterverhältnisse, - besondere Vorkommnisse auf der Baustelle 20 Abrechnung Sind für die Abrechnung Feststellungen auf der Baustelle notwendig, ist das gemeinsame Aufmaß mindestens 7 Werktage im Voraus bei der örtlichen Bauüberwachung zu beantragen. Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnliche Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer. Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen auf zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Gewichte auf drei Stellen nach dem Komma zu runden. Geldbeträge sind auf zwei Stellen nach dem Komma zu runden. 21 Rechnungen Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren. Die Rechnungen sind kumuliert aufzustellen. Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen, Summen die bereits erhaltenen Zahlungen einschl. Umsatzsteuerbeträge anzugeben. 22 Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom Auftraggeber schriftlich angeordnet werden. Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich spätestens wöchentlich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach VOB /C § 15 Nr. 3 - das Datum, - die Bezeichnung der Baustelle, - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb   der Baustelle, - die Art der Leistung, - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, - die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-,  Sonntags- und   Feiertagsarbeit und - die Gerätekenngrößen enthalten. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. 23 Sicherheitsleistung Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Mängelbeseitigung und Schadensersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen. Die Sicherheit für die Mängelansprüche erstreckt sich auf die Erfüllung der Mängelansprüche einschließlich Schadensersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen. 24 Bürgschaften Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, richten sich Inhalt und Form der Bürgschaftserklärungen ggf. nach den Formblättern des Auftraggebers. Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der jeweiligen Sicherheit in nur einer Urkunde zu stellen. Die Urkunde über die Vertragserfüllungsbürgschaft wird auf Verlangen nach Abnahme und vertragsgemäßer Schlussrechnungslegung zurückgegeben, wenn der Auftragnehmer - die Leistung vertragsgemäß erfüllt hat, - etwaige Ansprüche (einschließlich Ansprüche Dritter) befriedigt hat und - eine vereinbarte Sicherheit für Mängelansprüche geleistet hat. Die Bürgschaftsurkunde über Mängelansprüche wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn die vertraglich vereinbarten Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche erfüllt sind. § 17 Nr. 8 VOB/B gilt entsprechend.
Allgemeine Vorbemerkungen
Zusätzliche technische Vorbemerkungen Gerüstbauarbeiten Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Die folgenden Forderungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten: 1. Höhenunterschiede im Gelände sowie kleinere Unebenheiten sind fachgerecht mit entsprechenden Unterlagsbohlen auszugleichen. 2. Für die Standsicherheit der Gerüste, die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften sowie der Gerüstordnung DIN 4420 Teil 1 haftet alleine der AN. 3. Über die gesamte Standzeit der Gerüste ist der AN verpflichtet, in regelmäßigen Zeitabständen die Gerüste und die Verankerungen auf ihre Vollständigkeit und Sicherheit durch in Augenscheinnahme zu überprüfen. 4.Bei Stahlrahmengerüsten in Regelausführung ist auf Anforderung der gültige Zulassungsbescheid vorzulegen. Wenn gefordert, hat der AN den statischen Nachweis über das zu erstellende oder erstellte Gerüst beizubringen. Wenn gefordert, ist die Berechnung von unabhängiger Stelle prüfen zu lassen. Sollte dasGerüst auf Grund der Berechnung umgebaut werden müssen, erfolgt hierfür keine Vergütung. 5.Verankerungsprotokolle sind zu führen und gegebenenfalls vorzulegen 6.Größere Gerüstanlagen sind ohne Aufforderung durch einen sach- verständigen Vertreter der zuständigen BG auf ihre Verwendbarkeit bzw. Benutzbarkeit hin zu überprüfen. Ein Besichtigungsbericht darüber ist vorzulegen. 7.Das Gerüst ist nur mit amtlich zugelassenen Befestigungsmitteln zu verankern. Das Raster der Verankerung ist, wenn erforderlich, mit dem Architekten bzw. der Bauführung abzusprechen. Verankerungen dürfen nicht mit Haken vorgenommen werden. 8.Beim Abbau der Gerüste sind die Verankerungen in Abstimmung mit der Bauüberwachung im gleichen Material wie die Fassade zu verschliessen. Der Abbau passiert in zeitlich unterschiedlichen Abschnitten. 10.Erforderliche Beseitigung von Mängeln an Untergründen, die über VOB/C DIN 18451 § 3 Abs. 3.2 hinausgehen. 11.Es ist einzukalkulieren, dass das Gerüst bauteilweise und abschnittsweise in Abhängigkeit vom Baufortschritt aufgestellt und auch abgebaut wird. 12.Transport der Gerüste von Hand oder mit kleineren Geräten (Radladern) ist ebenfalls zu berücksichtigen, da nicht alle Gebäudeteile durch geschotterte Baustraßen erschlossen werden. 13.Die Dachkonstruktionen sind teilweise aus Trapez. blechen. Hier dürfen keine Materiallagerungen passieren. 14.Eingänge, Hauseingänge und Einfahrten sind im vollen Öffnungsquerschnitt von Bauteilen der Gerüstanlage freizuhalten. 15.Werden Gerüste auf wasserführenden Flächen wie Vordächer, Dachterrassen und Flachdächer erstellt, hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass die wasserführende Eindichtung durch die Gerüstbelastung nicht perforiert bzw. beschädigt wird. Diese Flächen dürfen nur im Rahmen der zulässigen Belastung genutzt werden. Im Zweifel ist die Bauleitung zu informieren. 16.Metallgerüste sind gegen statische Aufladung zu erden. 17.Bohlen und Abdeckungen sind gegen Verschieben zu sichern. 18.Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, erfolgt die Gerüstverankerung nach den allgemeinen technischen Regeln. Im Zuge der Leistungserfüllung ist es Aufgabe des Auftragnehmers, sich fachkundig mit dem Auftraggeber oder dessen Vertreter über die Gerüstverankerung an der Fassade oder sonstigen Bauteilen abzusprechen. 19.Beim Abrüsten an der Fassade entstehende Beschädigungen sind zu beseitigen oder über den Unternehmer für die Fassadengestaltung in eigener Regie und auf eigene Kosten ausbessern zu lassen. Werden die Schäden, sofern sie gering sind, selbst beseitigt, kann der Auftragnehmer das dazu benötigte Material in Kleinmengen über die Baule. 20.Besonderheit der einzurüstenden Flächen sind die runden Grundrisse der Gebäude, was die Stellung der Gerüste als Polygone erfordert.
Zusätzliche technische Vorbemerkungen Gerüstbauarbeiten
Planliste und weitere Unterlagen Folgende Pläne und Unterlagen sind Bestandteil der Ausschreibung: Bezeichnung           Plannummer Planung (Ausführungsplanung zur Ausschreibung): BE-Plan  BS50_260113_AP_BE_BG_100.0 Grundriss KG     BS50_260113_AP_ GR_KG_50.0 Grundriss EG  BS50_260113_AP_ GR_EG_50.0 Grundriss 1.OG  BS50_260113_AP_ GR_1OG_50.0 Grundriss 2.OG  BS50_260113_AP_ GR_2OG_50.0 Grundriss SG  BS50_260113_AP_ GR_SG_50.0 Dachdraufsicht  BS50_260113_AP_ GR_DA_50.0 Schnitt A - A  BS50_260113_AP_ SC_A_50.0 Schnitt B - B  BS50_260113_AP_ SC_B_50.0 Schnitt C - C  BS50_260113_AP_ SC_C_50.0 Schnitt D - D  BS50_260113_AP_ SC_D_50.0 Schnitt E - E  BS50_260113_AP_ SC_E_50.0 Schnitt F - F  BS50_260113_AP_ SC_F_50.0 Ansicht Nord  BS50_260113_AP_ AN_N_50.0 Ansicht Ost   BS50_260113_AP_ AN_O_50.0 Ansicht Süd  BS50_260113_AP_ AN_S_50.0 Detail 02  BS50_260113_AP_ D02_10.0 Detail 10  BS50_260113_AP_ D10_10.0 Gerüststellung  BS50_260113_AP_ BE_1Gerüst_100.0
Planliste und weitere Unterlagen
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__. 1 Einrichten der Baustelle Einrichten der Baustelle für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen. Baustelleneinrichtung einrichten, vorhalten und rückbauen. Die Anforderungen und Bedingungen der Allgemeinen Vorbemerkungen sind in der Preiskalkulation zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet. Die Anmietung von BE-Fläche, gemäß BE-Plan, vor dem Gebäude erfolgt durch den Bauherren
01.__. 1
Einrichten der Baustelle
1,00
psch
02 Fassadengerüst
02
Fassadengerüst
Das Gerüst wird etagenweise errichtet. Kosten für An-und Abfahrten sind in der Pos.05.3 zu kalkulieren.Im Zuge des Bauvorhabens wird Seiten des Rohbauers Traufgesims als Betonfertigteil geliefert und eingebaut. Für die Montage des Betonfertigteils (ca. 300 kg/lfm) ist es notwendigt, dass das Gerüst für diese Lastabtragung ausgelegt ist.
Das Gerüst wird etagenweise errichtet. Kosten für
02.__. 1 Gerüststatik Statische Berechnung gem. DIN EN 12811-1, DIN 4420 und nach TRBS 2121-1 einschl. erforderlicher Ausführungszeichnungen für nachfolgend beschriebenen Gerüste anfertigen.
02.__. 1
Gerüststatik
1,00
Psch
02.__. 2 Fassadengerüst, Gerüsthöhe:10,00 m OKF Gelände, Lastklasse:6 Arbeitsgerüst für Fassadenarbeiten als längenorientiertes Standgerüst, Gebrauchsüberlassung bis 4 Wochen (Grundeinsatzzeit). Gerüst auf der Garten und Straßenseite seite um die Balkone geführt. Einschl. Leitergänge Höhe oberste Belagfläche: ca.10,00 m ü. OKFGelände Standfläche.    eben, normal belastbar Breitenklasse:   W09 Lastklasse :     6 Gerüstbreite:    1,00 m Nutzung:Rohbau, Fassade, Dachdecker, Fenster etc. Einbauort: Ost-, West-, Nord- und Südfassade
02.__. 2
Fassadengerüst, Gerüsthöhe:10,00 m OKF Gelände, Lastklasse:6
513,00
02.__. 3 Gebrauchsüberlassung, Fassadengerüst, b=1,00 m, Lastkalsse 6 Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für das in Pos: 02.2 beschreibene Fassadengerüst über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. Gebrauchsüberlassung  ca. 48 Wochen 48 Wochen x 513,00 m² = 24.624,00 m²/Wo
02.__. 3
Gebrauchsüberlassung, Fassadengerüst, b=1,00 m, Lastkalsse 6
24.624,00
m²Wo
02.__. 4 Fassadengerüst, Gerüsthöhe:10,00 m OKFGelände, Lastklasse: 5 Breitenklasse  W09 Lastklasse   5
02.__. 4
Fassadengerüst, Gerüsthöhe:10,00 m OKFGelände, Lastklasse: 5
E
W
513,00
02.__. 5 Gebrauchsüberlassung, Fassadengerüst, b=1,00 m, Lastkalsse 5 Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für das in Pos: 02.4 beschreibene Fassadengerüst über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. Gebrauchsüberlassung  ca. 48 Wochen 48 Wochen x 513,00 m² = 24.624,00 m²/Wo
02.__. 5
Gebrauchsüberlassung, Fassadengerüst, b=1,00 m, Lastkalsse 5
E
24.624,00
02.__. 6 Fassadengerüst, b=60 cm, ab ca. Höhe 10,00m OKFGelände, Arbeitsgerüst für Fassadenarbeiten als längenorientiertes Standgerüst, Gebrauchsüberlassung bis 4 Wochen (Grundeinsatzzeit). Die Gerüsthöhe ist  2,00 m ab die Höhe von 10,00 m OKFGelände Gerüstart:  ab 10,00 m Höhe Standfläche.  eben, normal belastbar Breitenklasse: W06 Lastklasse :   3 Gerüstbreite:  0,60 cm Nutzung: Rohbau, Fassade, Dachdecker, Fenster etc. Einbauort: Ost-, West-, Nord- und Südfassade
02.__. 6
Fassadengerüst, b=60 cm, ab ca. Höhe 10,00m OKFGelände,
103,00
02.__. 7 Gebrauchsüberlassung, Fassadengerüst, b=60 cm, Lastkalsse 3 Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für das in Pos: 02.6 beschreibene Fassadengerüst über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. Gebrauchsüberlassung  ca. 48 Wochen 48 Wochen x 103,00 m² = 4.944,00 m²/Wo
02.__. 7
Gebrauchsüberlassung, Fassadengerüst, b=60 cm, Lastkalsse 3
4.944,00
02.__. 8 Dachfanggerüst an Fassadengerüst LK 3 Dachfanggerüst inkl. Gerüstverbreiterung und Schutznetz Gebrauchsüberlassung bis 4 Wochen (Grundeinsatzzeit). Standfläche:  eben, normal belastbar Fanglage:   FL 1 Schutzwand:   SWD1 Gerüstart:   ab 12.0 m Höhe Neigung:   Flachdach 10°                  bis zu 50 ° Schrägdächer Breite Fanglage:  mind. W06 Lastklasse:  3 Nutzung: Rohbau, Zimmerer, Dachdecker Einbauort: Ost-, West-, Nord- und Südfassade
02.__. 8
Dachfanggerüst an Fassadengerüst LK 3
103,00
02.__. 9 Gebrauchsüberlassung Dachfanggerüst, Lastklasse 3 Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für das in Pos: 02.6 beschreibene Dachdeckerfanggerüst  über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. Gebrauchsüberlassung: ca. 48 Wochen 48 Wochen x 103,00 m² =4.944,00 m²/Wo
02.__. 9
Gebrauchsüberlassung Dachfanggerüst, Lastklasse 3
4.944,00
mWo
02.__. 10 Treppenturm Treppenturm einläufig mit Umlauf im vorhandenen Gerüst, garten-, und straßenseitig (Siehe BE-Plan) Für Auf-/Abbau, Transport und 4 Wochen Vorhaltung. Treppenturmhöhe:  OKF Belagebene:12,00 m Anzahl:   2 Stück
02.__. 10
Treppenturm
24,00
Stgm
02.__. 11 Gebrauchsüberlassung, Treppenturm Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für den in Pos: 02.10 beschreibenen Treppenturm über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. Gebrauchsüberlassung: ca..48 Wochen 48 Wochen x 24,00 stgm = 1.152,00 stgm./Wo
02.__. 11
Gebrauchsüberlassung, Treppenturm
1.152,00
Stgm
02.__. 12 Konsolgerüst Balkone Konsolgerüst über den Balkonen an der Gartenrfront ( T=1,50 m) inkl. Auf- und Abbau,Transport und Vorhaltung 4 Wochen mietfrei Einbauort: Garten-und Straßenseite           Gemäß das Detail:10           und Grundriss EG, 1.und 2. OG
02.__. 12
Konsolgerüst Balkone
27,00
02.__. 13 Gebrauchsüberlassung Konsolgerüst Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für das in Pos: 02.12 beschreibene Konsolgerüst über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. Gebrauchsüberlassung  ca. 20 Wochen 20 Wochen x 27,00 stgm = 540,00 stgm./Wo
02.__. 13
Gebrauchsüberlassung Konsolgerüst
540,00
m²/W
02.__. 14 Gitterträger über Gebäudeeingang Gitterträgerkonstruktion für die Montage des Gebäudeeingangs ( L= ca. 3,00 m) inklusive aller notwendigen Aussteifungen und Auflager, inkl.  Auf- und Abbau, Transport und 4 Wochen Vorhaltung.
02.__. 14
Gitterträger über Gebäudeeingang
1,00
Stk
02.__. 15 Gebrauchsüberlassung, Gitterträgerkonstruktion Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für die in Pos: 02.14  beschreibene Gitterträgerkonstruktion über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. Gebrauchsüberlassung  ca. 48 Wochen
02.__. 15
Gebrauchsüberlassung, Gitterträgerkonstruktion
48,00
Stk/
02.__. 16 Gitterträger über Kellereingang, Gartenseite Gitterträgerkonstruktion zur Überbauung des Kellereingangs/-treppe, inkl..Auf- und Abbau, Transport und 4 Wochen Vorhaltung
02.__. 16
Gitterträger über Kellereingang, Gartenseite
1,00
Stk
02.__. 17 Gebrauchsüberlassung, Gitterträgerkonstruktion Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für die in Pos: 02.16 beschreibene Gitterträgerkonstruktion über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. Gebrauchsüberlassung  ca. 48 Wochen
02.__. 17
Gebrauchsüberlassung, Gitterträgerkonstruktion
48,00
Stk/
02.__. 18 Arbeitsgerüst, Terrasse DG Arbeitsgerüst für Fassadenarbeiten als längen- orientiertes Standgerüst, Gebrauchsüberlassung bis 4 Wochen (Grundeinsatzzeit), einschl. eines Leiterganges. Höhe oberste Belagfläche: :ca.  3,0 m ü. OKR Terrasse Standfläche:     eben, normal belastbar Breitenklasse:    W06 Lastklasse.    3 Nutzung:    Zimmerer und Dachdecker. Einbauort :DG, Terrasse, Südfassade
02.__. 18
Arbeitsgerüst, Terrasse DG
25,00
02.__. 19 Gebrauchsüberlassung, Arbeitsgerüst, Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für das in Pos: 02.18 beschreibene Arbeitsgerüst  über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. Gebrauchsüberlassung  ca. 4 Wochen 4 Wochen x 25,00 m³ = 100,00 m²/Wo
02.__. 19
Gebrauchsüberlassung, Arbeitsgerüst,
100,00
m²Wo
02.__. 20 Schutzdach, Hauseingang Schutzdach in der ersten Gerüstebene entsprechend den Vorschiften der Berufsgenossenschaft durch anbauen an das Standgerüst herstellen. Gebrauchsüberlassung bis 4 Wochen Grundeinsatzzeit. Breite:    ca, 2,50 m Ausladung:   bis 1,50 m Bordwandhöhe:  mind. 0,60 cm Tragkraft:   1kN/qm Einbauort: Bereich Hauseingang
02.__. 20
Schutzdach, Hauseingang
2,50
m
02.__. 21 Gebrauchsüberlassung, Schutzdach Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für das in Pos 02.20  beschreibene Schutzdach über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. Gebrauchsüberlassung: ca. 48 Wochen 48 Wochen x 2,20 m = 120,00 m/Wo
02.__. 21
Gebrauchsüberlassung, Schutzdach
120,00
mWo
02.__. 22 Gerüstverbreiterung, innen, 30 cm Belagverbreiterung Arbeitsgerüst, innenseitig; für Montage WDVS Grundstandzeit: 4 Wochen. Einbaulage :  bis ca. 12,00 m über Gelände Breite:  0,30 m Lastklasse:  LK 5 Einbauort: Ost-, West-, Nord- und Südfassade
02.__. 22
Gerüstverbreiterung, innen, 30 cm
161,00
m
02.__. 23 Gebrauchsüberlassung, Gerüstverbreiterung Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für die in Pos 02.22 beschreibene Gerüstverbreiterung über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. Gebrauchsüberlassung: ca. 48 Wochen 48 Wochen x 161,00 m =30.912,00 mWo
02.__. 23
Gebrauchsüberlassung, Gerüstverbreiterung
30.912,00
mWo
03 Gerüstbekleidung
03
Gerüstbekleidung
03.__. 1 Gerüstbekleidung mit Schutznetz Vollflächige Gerüstbekleidung mit Staubschutznetz; Verlängerung der Gebrauchsüberlassung über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. Einbauort:Ost-,West, Nord-,und Südfassade
03.__. 1
Gerüstbekleidung mit Schutznetz
654,00
03.__. 2 Gebrauchsüberlassung, Schutznetz Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für den in Pos 03.1 beschreibenen Schutznetz über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. Gebrauchsüberlassung: ca. 52 Wochen 52 Wochen x 654,00 m² =34.008,00 m²/Wo
03.__. 2
Gebrauchsüberlassung, Schutznetz
34.008,00
m²Wo
03.__. 3 Gerüstbekleidung mit armierter Baufolie Bekleidung des Gerüstes mit armierter Baufolie in Teilbereichen; Gebrauchsüberlassung bis 4 Wochen (Grundeinsatzzeit)
03.__. 3
Gerüstbekleidung mit armierter Baufolie
E
654,00
03.__. 4 Gebrauchsüberlassung Gerüstbekleidung, Baufolie, Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für die in Pos 03.3 beschreibene Baufolie über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. Gebrauchsüberlassung: ca. 52 Wochen 52 Wochen x 654,00 m² =34.008,00 m²/Wo
03.__. 4
Gebrauchsüberlassung Gerüstbekleidung, Baufolie,
E
34.008,00
m²Wo
03.__. 5 Überkopfplane für das Fassadengerüst Kopfabdeckung in der oberen Gerüstlage als Witterungsschutz,  inklusive notwendiger Rohrunterkonstruktion aufbauen, vorhalten und wieder abbauen. Grundstandzeit der Kopfabdeckung: 4 Wochen mietfrei.
03.__. 5
Überkopfplane für das Fassadengerüst
E
48,00
m
03.__. 6 Gebrauchsüberlassung, Überkopfplane Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für die in Pos 03.5 beschreibene Baufolie über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. Überlassungszeit: ca 15 Wochen 15 Wochen x 48,0 m = 720,00 m/Wo
03.__. 6
Gebrauchsüberlassung, Überkopfplane
E
720,00
mWo.
04 Raumgerüste
04
Raumgerüste
04.__. 1 Raumgerüst, Arbeitsgerüst, LK 3,Treppenhauskopf Arbeitsgerüst gemäß DIN EN 12811-1 als flächenorien tiertes Standgerüst (Raumgerüst). Gebrauchsüber lassung bis 4 Wochen (Grundeinsatzzeit). Der Einbau auf den Stufen sowie Höhenversprünge in der Deckengeometrie sind in den Einheitspreis einzurechnen. Verwendungszweck :  Maler, TGA, Dämmung,    Trockenbau Arbeitshöhe:   bis 4,80 m Lastklasse:   3 Einsatzbereich: Treppenhaus,  Schnitt C-C.
04.__. 1
Raumgerüst, Arbeitsgerüst, LK 3,Treppenhauskopf
48,00
04.__. 2 Gebrauchsüberlassung; Raumgerüst Treppenhauskopf Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für das in Pos 04.1 beschreibene Arbeitsgerüst über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. Gebrauchsüberlassung: ca.10 Wochen 10 Wochen x 48;00 m² =480,00 m²/Wo
04.__. 2
Gebrauchsüberlassung; Raumgerüst Treppenhauskopf
480,00
m³Wo
05 Stundenlohnarbeiten und Einheitspreise
05
Stundenlohnarbeiten und Einheitspreise
05.__. 1 Stundensatz Vorarbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf Anweisung des AG gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
05.__. 1
Stundensatz Vorarbeiter
10,00
h
05.__. 2 Stundensatz Fachwerker Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf Anweisung des AG gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
05.__. 2
Stundensatz Fachwerker
10,00
h
05.__. 3 Anfahrten Kosten für gesonderte An- und Abfahrten für etagenweiser Aufbau
05.__. 3
Anfahrten
5,00
Stk
05.__. 4 Verschließen der Gerüstankerlöcher Die Gerüstankerlöchern des Wärmedämmverbundsystems währed des Gerüstabbaus  fest mit einem passenden Styropor-Stopfen (Rundmaterial) verschließen.
05.__. 4
Verschließen der Gerüstankerlöcher
1,00
psch