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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
BAUKURZBESCHREIBUNG Bauvorhaben Viktoriastraße 62, 16727 Velten
Allgemeine Baubeschreibung – Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
1. Bauvorhaben
Bauherr: TAMAX Bauträger GmbH
Standort: Viktoriastraße 61, 16727 Velten (Gemarkung Velten, Flur 5, Flurstücke 245, 246 und 249) Auf dem Baugrundstück werden insgesamt 11 dreigeschossige, nicht unterkellerte Einfamilienhäuser in Reihenhausform errichtet. Die Bebauung umfasst zwei Baukörper:
• Haus 1 mit drei Reihenhäusern (Nr. 1 – 3)
• Haus 2 mit acht Reihenhäusern (Nr. 4 – 11)
Alle Wohneinheiten weisen identische Grundrisse und Abmessungen auf. Die Gebäude werden der Gebäudeklasse 2 gemäß § 2 Abs. 3 BbgBO zugeordnet.
Baurechtliche Grundlage sind die Baugenehmigungen des Landkreises Oberhavel (Az. 521010-01654/2023/sie bis 521010-01664/2023/sie sowie 521010-03856/2023/sie) vom 29.04.2025.
2. Bauliche Eckdaten
• Bauweise: Massivbauweise, tragende Außen-, Trenn- und Innenwände aus Kalksandsteinmauerwerk
• Decken EG/OG: Stahlbetonfertigteildecken; Decke über DG als abgehängte Trockenbaudecke
• Dachstuhl: Kehlbalkendach mit Studiobindern aus Konstruktionsvollholz, Steildach mit Betondachsteinen, Gauben mit zweilagiger bituminöser Flachdachabdichtung
• Fassade: Wärmedämmverbundsystem, vollflächig armiert und verputzt
• Trennfuge zwischen den Einheiten: durchgehend, schalltechnisch entkoppelt (Fugenbreite 4 cm)
• Wärmeerzeugung: dezentral je Einheit über Luft-Wasser-Wärmepumpen, Fußbodenheizung im EG, OG und DG
3. Erschließung und Außenanlagen
Die öffentliche Erschließung erfolgt über die Viktoriastraße. Innerhalb des Grundstücks werden eine private Erschließungsstraße sowie 22 Stellplätze (zwei je Wohneinheit) hergestellt. Die Außenanlagen umfassen Zufahrt, Wege, Anleiterpunkte und Bewegungsflächen für die Feuerwehr, Müllstellplätze, Stellplätze, Geländemodellierung, Einfriedungen, Sichtschutzwände sowie private Terrassen und Gärten.
4. Baustelleneinrichtung und allgemeine Vorbemerkungen
Baustellenzufahrt: Die Andienung erfolgt ausschließlich über die Zufahrt der Viktoriastraße.
Baustelleneinrichtungsfläche: Lager-, Stell- und BE-Flächen sind innerhalb des Baugrundstücks so zu organisieren, dass die parallel arbeitenden Gewerke nicht behindert werden. Die Koordination der Flächennutzung erfolgt in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung. Ein Baukran ist nach derzeitiger Planung nicht erforderlich; der Materialtransport ist durch den jeweiligen Auftragnehmer eigenverantwortlich zu organisieren.
Baustrom und Bauwasser: Die Beantragung und Bereitstellung und Bereitstellung des zentralen Baustrom- und Bauwasseranschlusses erfolgen durch den Bauherrn. Die Anschlüsse werden im Bereich des künftigen Parkplatzes an der Viktoriastraße eingerichtet. Die Verbrauchskosten werden über eine Umlage gemäß den jeweiligen Vertragsvereinbarungen anteilig auf die Auftragnehmer abgerechnet.
Gerüst: Das Außengerüst wird zentral durch den Bauherrn gestellt; die Mitbenutzung steht allen Gewerken offen. Erweiterungen, Umbauten oder darüber hinaus erforderliche Gerüststellungen sind dem Bauherrn rechtzeitig vor Bedarf schriftlich anzuzeigen. Nicht angemeldete Bedarfe gehen zulasten des Auftragnehmers.
Entsorgung: Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle sind durch das jeweilige Gewerk eigenverantwortlich, ordnungsgemäß und auf eigene Kosten zu entsorgen. Eine zentrale Entsorgungslogistik wird durch den Bauherrn nicht gestellt.
Schutz und Reinigung: Bestehende und bereits fertiggestellte Bauteile sind durch den jeweiligen Auftragnehmer vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Nach Abschluss der eigenen Leistungen ist der Arbeitsbereich besenrein zu übergeben.
5. Vertragliche und technische Grundlagen
Die Ausführung sämtlicher Bauleistungen erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie auf Grundlage:
• der VOB/B sowie der einschlägigen ATV der VOB/C in der jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung
• der erteilten Baugenehmigungen einschließlich ihrer Nebenbestimmungen
• der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden weiteren gesetzlichen Bestimmungen
BAUKURZBESCHREIBUNG
Vorbemerkungen / Allgemeine Regelungen Grundlagen
Ausführung nach VOB Teil A/B sowie VOB/C DIN 18451 (ATV Gerüstarbeiten), DIN EN 12811 und DIN EN 12810 in der jeweils gültigen Fassung, ergänzt um die Unfallverhütungsvorschriften der BG BAU und die Montageanleitungen des Gerüstherstellers. Maßgebend sind die Ausführungspläne von Horstmann+Hoffmann (A-03 bis A-09).
Ausführungsklasse
Arbeits- und Schutzgerüst der Lastklasse 3 (2,0 kN/m²), Breitenklasse W06, als längenorientiertes Stand-/Rahmengerüst mit innenliegendem Leitergang. Geeignet für Rohbau-, Dachrand- sowie Putz-/WDVS-Arbeiten.
Grundeinsatzzeit & Vorhaltung
In jeder Einzelposition ist eine Gebrauchsüberlassung von 4 Wochen (Grundeinsatzzeit) einschließlich An-/Abtransport sowie Auf- und Abbau enthalten. Die darüber hinausgehende Standzeit wird je Baukörper über die gesonderte Position 'Verlängerungsmiete' abgerechnet, die das komplette Gerüst inkl. sämtlicher Anbauteile (Konsole, Dachfang, Abstützung, Gauben, Treppenturm) abdeckt.
Mengen/Maße
Alle Vordersätze basieren auf Rohbaumaßen der Ausführungspläne und sind vom AN vor Angebotsabgabe eigenverantwortlich zu prüfen (Hinweis in den Plänen: 'Alle Maße sind Rohbaumaße und eigenverantwortlich zu prüfen'). Höhen ab GOK; GOK je Baukörper unterschiedlich (Haus 1–3 OKFF EG 35,20 / Haus 4–11 35,00 m üNHN).
Standsicherheit
Der AN erstellt die Aufbau- und Verwendungsanweisung sowie ggf. erforderliche statische Nachweise. Verankerung im Mauerwerk/Stahlbeton nach Herstellervorgabe; Bohrlöcher nach Abbau fachgerecht verschließen.
Koordination
Gerüst dient nacheinander Rohbau, Dachdecker/Zimmerer und Fassade (WDVS/Putz). Standzeiten sind je Baukörper getrennt zu betrachten (Bauablauf Riegel A und B versetzt). Zwischenzeitliche Anpassungen (z. B. Konsolen an Balkonen/Terrassen) sind eingerechnet, soweit als Position ausgewiesen.
Dach/Gauben
Satteldach DN 37° mit Zwerchhäusern/Gauben (Straßenseite) und Dachflächenfenstern. Dachfanggerüst auf allen Traufseiten erforderlich; im Bereich der Zwerchhäuser örtliche Aufstockung/Fanglage (Titel 50).
Sicherheit
Zugänge/Hauseingänge sind durch Überbrückungen durchgangsfähig zu halten.
Bauablauf / abschnittsweise Ausführung
Das Gerüst wird NICHT in einem durchgehenden Zuge hochgezogen, sondern abschnittsweise entsprechend dem Baufortschritt (Rohbau → Dach → Fassade) je Baukörper auf-, um- und abgebaut. Die Aufwendungen für mehrfaches An- und Abrücken, Teil-Auf- und -Abbau sowie Umsetzen einzelner Gerüstabschnitte ist in die Einheitspreise einzurechnen. Ein Anspruch auf durchgehende Vorhaltung der Gesamtfläche besteht nicht.
Abruf der Leistungen
Der Abruf der einzelnen Gerüstleistungen bzw. -abschnitte erfolgt durch die Bauleitung mit einem Vorlauf von 7 bis 10 Kalendertagen. Der AN hat seine Kapazitäten entsprechend vorzuhalten und die Leistung innerhalb der abgerufenen Frist zu erbringen.
Bauseits
Vom AG werden – soweit vorhanden – bereitgestellt: befestigte Lade-/Aufstellzone, Baustrom (230 V / 16 A) und Bauwasser sowie ein Baustellen-WC. Das fachgerechte Verschließen der Anker-/Bohrlöcher nach Gerüstabbau ist bauseits zu leisten und keine geschuldete Nebenleistung des AN, sofern nicht gesondert ausgeschrieben.
Abrechnung
Fassadengerüst nach gerüsteter Ansichtsfläche (m²), Dachfang nach lfd. m Traufe, Vorhaltung nach m²/m und Woche über die Grundeinsatzzeit (4 Wochen) hinaus. Eventualpositionen nur nach Aufmaß/Abruf.
Betrieb & Haftung
Der AN verantwortet die betriebssichere Herstellung und den Abbau der Gerüste. Für die Erhaltung der Betriebssicherheit während der Nutzung ist der Nutzer/Bauherr verantwortlich. Eigenmächtige Veränderungen am Gerüst sowie das Anbringen von Aufzügen, Schuttrutschen, Planen oder Werbung bedürfen der schriftlichen Zustimmung des AN; die Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustands ist gesondert zu vergüten.
Vorbemerkungen / Allgemeine Regelungen
01 Allgemeine Leistungen / Nachweise
01
Allgemeine Leistungen / Nachweise
01.001 Aufbau- und Verwendungsanweisung Aufstellen der Aufbau- und Verwendungsanweisung sowie Erbringen der erforderlichen Standsicherheits- und Verankerungsnachweise für die gewählte Gerüstausführung nach DIN EN 12811 / DIN 4420. Sowie als SiGeKo-Nachweis.
01.001
Aufbau- und Verwendungsanweisung
1,00
psch
02 Fassaden-/Arbeitsgerüst Baukörper 1 (Haus 1–3)
02
Fassaden-/Arbeitsgerüst Baukörper 1 (Haus 1–3)
02.001 Arbeits- und Schutzgerüst nach DIN EN 12811-1 Arbeits- und Schutzgerüst nach DIN EN 12811-1 als längenorientiertes Standgerüst bzw. DIN EN 12810-1 als Rahmengerüst, Lastklasse 3 (2,0 kN/m²), Breitenklasse W06, mit innenliegendem Leitergang, umlaufend eingerüstet bis Traufe (~6,10 m ü. GOK), einschließlich An-/Abtransport, Auf- und Abbau, Seiten-/Stirnschutz, Bordbrettern, Verankerung sowie 4 Wochen Gebrauchsüberlassung (Grundeinsatzzeit). Abrechnung je m² Ansichtsfläche.
02.001
Arbeits- und Schutzgerüst nach DIN EN 12811-1
343,00
m²
02.002 Zulage zu Pos. 02.001 - Giebelflächen Zulage zu Pos. 02.001 für die Giebelflächen oberhalb der Traufe bis First (2 Giebel, einhüllende Rechteckfläche), stufenweiser Aufbau entlang der Dachschräge, einschl. 4 Wochen Gebrauchsüberlassung.
02.002
Zulage zu Pos. 02.001 - Giebelflächen
111,50
m²
02.003 Zulage zu Pos. 02.001 - Dachfanglage Zulage zu Pos. 02.001 - Dachfanglage mit Schutzwand aus Netzen (Oberkante ≥ 1,00 m über Traufe) gem. DIN 4420 / DGUV, beide Traufseiten, einschl. Transport, Auf-/Abbau und 4 Wochen Gebrauchsüberlassung. Abrechnung je lfd. m Traufe.
02.003
Zulage zu Pos. 02.001 - Dachfanglage
32,50
m
02.004 Wandseitige Belagverbreiterung (Innenkonsole) 0,30 m Wandseitige Belagverbreiterung (Innenkonsole) 0,30 m zum Gerüst gem. Pos. 02.001 zur Überbrückung des Putz-/WDVS-Abstands, längenorientiert, einschl. Transport, Auf-/Abbau und 4 Wochen Gebrauchsüberlassung. Abrechnung je lfd. m.
02.004
Wandseitige Belagverbreiterung (Innenkonsole) 0,30 m
56,50
m
02.005 Überbrückung von Hauseingängen Abstützung bzw. Überbrückung von Gerüstfeldern des Gerüstes gem. Pos. 02.001 Hauseingängen und nicht tragfähigem Untergrund mittels Aufsatzträgern/Gerüstabstützung, einschl. Transport, Auf-/Abbau und 4 Wochen Gebrauchsüberlassung.
02.005
Überbrückung von Hauseingängen
3,00
Stk
02.006 Einrüstung der Zwerchhäuser/Gauben (Straßenseite) Einrüstung der Zwerchhäuser/Gauben (Straßenseite) als örtliche Aufstockung/Fanglage zum Gerüst gem. Pos. 02.001 zur Ausführung von Gaubenwangen, -front und -dach, angepasst an die Dachgeometrie, einschl. Transport, Auf-/Abbau und 4 Wochen Gebrauchsüberlassung. Je Stück.
02.006
Einrüstung der Zwerchhäuser/Gauben (Straßenseite)
3,00
Stk
02.007 Treppenturm/Gerüsttreppe Treppenturm/Gerüsttreppe als separater, sicherer Aufstieg (Podesttreppe) zum Gerüst gem. Pos. 02.001, Aufstellhöhe bis ca. 8 m, einschl. Transport, Auf-/Abbau und 4 Wochen Gebrauchsüberlassung. Je Stück.
02.007
Treppenturm/Gerüsttreppe
E
1,00
Stk
02.008 Verlängerte Gebrauchsüberlassung des kompletten Gerüstes Verlängerte Gebrauchsüberlassung des kompletten Gerüstes gem. Pos. 02.001 über die Grundeinsatzzeit hinaus, einschließlich sämtlicher Anbauteile (Pos. 02.002 bis 02.007: Giebel, Dachfang, Belagverbreiterung, Abstützung, Gauben, Treppenturm), je m² Ansichtsfläche und Woche. Menge = gerüstete Ansichtsfläche × Verlängerungswochen. Ansatz von 12 Wochen
02.008
Verlängerte Gebrauchsüberlassung des kompletten Gerüstes
5.452,00
m²Wo
03 Fassaden-/Arbeitsgerüst Baukörper 1 (Haus 1–3)
03
Fassaden-/Arbeitsgerüst Baukörper 1 (Haus 1–3)
03.001 Arbeits- und Schutzgerüst nach DIN EN 12811-1 Arbeits- und Schutzgerüst nach DIN EN 12811-1 als längenorientiertes Standgerüst bzw. DIN EN 12810-1 als Rahmengerüst, Lastklasse 3 (2,0 kN/m²), Breitenklasse W06, mit innenliegendem Leitergang, umlaufend eingerüstet bis Traufe (~6,10 m ü. GOK), einschließlich An-/Abtransport, Auf- und Abbau, Seiten-/Stirnschutz, Bordbrettern, Verankerung sowie 4 Wochen Gebrauchsüberlassung (Grundeinsatzzeit). Abrechnung je m² Ansichtsfläche.
03.001
Arbeits- und Schutzgerüst nach DIN EN 12811-1
665,00
m²
03.002 Zulage zu Pos. 02.001 - Giebelflächen Zulage zu Pos. 02.001 für die Giebelflächen oberhalb der Traufe bis First (2 Giebel, einhüllende Rechteckfläche), stufenweiser Aufbau entlang der Dachschräge, einschl. 4 Wochen Gebrauchsüberlassung.
03.002
Zulage zu Pos. 02.001 - Giebelflächen
111,50
m²
03.003 Zulage zu Pos. 03.001 - Dachfanglage Umbau des Standgerüstes gem. Pos. 03.001 zur Dachfanglage mit Schutzwand aus Netzen (Oberkante ≥ 1,00 m über Traufe) gem. DIN 4420 / DGUV, beide Traufseiten, einschl. Transport, Auf-/Abbau und 4 Wochen Gebrauchsüberlassung. Abrechnung je lfd. m Traufe.
03.003
Zulage zu Pos. 03.001 - Dachfanglage
85,00
m
03.004 Wandseitige Belagverbreiterung (Innenkonsole) 0,30 m Wandseitige Belagverbreiterung (Innenkonsole) 0,30 m zum Gerüst gem. Pos. 03.001 zur Überbrückung des Putz-/WDVS-Abstands, längenorientiert, einschl. Transport, Auf-/Abbau und 4 Wochen Gebrauchsüberlassung. Abrechnung je lfd. m.
03.004
Wandseitige Belagverbreiterung (Innenkonsole) 0,30 m
109,00
m
03.005 Überbrückung von Hauseingängen Abstützung bzw. Überbrückung von Gerüstfeldern des Gerüstes gem. Pos. 03.001 über Terrassen, Hauseingängen und nicht tragfähigem Untergrund mittels Aufsatzträgern/Gerüstabstützung, einschl. Transport, Auf-/Abbau und 4 Wochen Gebrauchsüberlassung.
03.005
Überbrückung von Hauseingängen
8,00
Stk
03.006 Einrüstung der Zwerchhäuser/Gauben (Straßenseite) Einrüstung der Zwerchhäuser/Gauben (Straßenseite) als örtliche Aufstockung/Fanglage zum Gerüst gem. Pos. 03.001 zur Ausführung von Gaubenwangen, -front und -dach, angepasst an die Dachgeometrie, einschl. Transport, Auf-/Abbau und 4 Wochen Gebrauchsüberlassung. Je Stück.
03.006
Einrüstung der Zwerchhäuser/Gauben (Straßenseite)
8,00
Stk
03.007 Treppenturm/Gerüsttreppe Treppenturm/Gerüsttreppe als separater, sicherer Aufstieg (Podesttreppe) zum Gerüst gem. Pos. 03.001, Aufstellhöhe bis ca. 8 m, einschl. Transport, Auf-/Abbau und 4 Wochen Gebrauchsüberlassung. Je Stück.
03.007
Treppenturm/Gerüsttreppe
E
1,00
Stk
03.008 Verlängerte Gebrauchsüberlassung des kompletten Gerüstes Verlängerte Gebrauchsüberlassung des kompletten Gerüstes gem. Pos. 03.001 über die Grundeinsatzzeit hinaus, einschließlich sämtlicher Anbauteile (Pos. 03.002 bis 03.007: Giebel, Dachfang, Belagverbreiterung, Abstützung, Gauben, Treppenturm), je m² Ansichtsfläche und Woche. Menge = gerüstete Ansichtsfläche × Verlängerungswochen. Ansatz von 12 Wochen
03.008
Verlängerte Gebrauchsüberlassung des kompletten Gerüstes
9.313,00
m²Wo