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Kalkulationsangebot einreichen
bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
I. Allgemeine Baubeschreibung I. Allgemeine Baubeschreibung
Objektbeschreibung:
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um das Haus 22 der
ehemaligen Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik,
Oranienburger Str. 285, in 13437 Berlin.
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Die Arbeiten
sind nur durch Fachbetriebe mit Erfahrung im
Denkmalbereich auszuführen.
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um die Saniering
der Kellersohle der ehem. Heizungsstation im Haus
22. Die Hauptanzahl der Versorgungsleitungen wurde
bereits bauseits entfernt, einige wenige Rohrführungen
im Wandbereich bleiben bestehen.
Das Geländeinnere selbst ist über Fahrstrassen zu
erreichen, es gilt die StVo, auf jedenfall ist die
Befahrung
im Schritttempo zu absolvieren (div. Publikumsverkehr)
II. Hinweis
Nachstehend aufgeführte Hinweise, Bedingungen,
Auflagen, etc. sind in die Angebotspreise entsprechend
einzukalkulieren.
Die Einheitspreise sind auf der Grundlage des
Leistungsverzeichnisses zu ermitteln. Unklarheiten,
auch über
den Text der Ausschreibung, sind vor Angebotsabgabe
durch Rücksprache mit dem LV-Verfasser zu
beseitigen; Nachforderungen oder Anhebungen der
Einheitspreise oder der Pauschale sind bei Verletzung
dieser Nebenpflicht des Auftragnehmers ausgeschlossen.
Alle Massen sind vor Ort durch den Auftragnehmer
nachzuprüfen. Ergeben sich bei der Nachprüfung
Abweichungen, so hat der Auftragnehmer dies
unverzüglich mitzuteilen.
Ausführungsleitung:
Der Auftragnehmer hat die Ausführung seiner
Vertragsleistungen auf der Baustelle verantwortlich zu
leiten
oder hierfür einen seiner qualifizierten Vertreter
schriftlich in einer Fachbauleitererklärung zu
benennen. Die
vom Auftragnehmer eingesetzten Fachbauleiter und
Poliere müssen weisungsberechtigt und
deutschsprachig sein und über die gesamte Bauzeit zur
Verfügung stehen.
Ausführungsunterlagen:
Der Auftragnehmer hat alle vom Auftraggeber
gefertigten Unterlagen selbständig, verantwortlich und
verbindlich zu prüfen; Unstimmigkeiten oder Fehler
sind dem Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich
mitzuteilen. Bleibt eine solche Mitteilung aus,
erkennt der Auftragnehmer die Unterlagen als fachlich
einwandfrei an.
Baustelleneinrichtung:
Die Unterbringung der Handwerker, Aufbewahrung von
Materialien und Geräten, Haftung für Diebstähle und
Beschädigungen aller Art bis zur Abnahme, ist Sache
des Auftragnehmers. Die Vorhaltung der
Baustelleneinrichtung, bestehend aus für die
Baumaßnahme erforderlichen Unterkünfte,
Materiallagerungen,
Absperrungen, Werkzeuge, Geräte und Maschinen sind in
die Einheitspreise mit einzukalkulieren, soweit
in der Leistungsbeschreibung diese nicht ausdrücklich
als Einzelposition ausgewiesen sind.
Der Bieter hat bei allen Angebotspositionen die
Transportlogistik bis zum Einbauort sowie eventuell
erschwerten Transport, erforderliche Hilfsgerüste /
Hilfskonstruktionen vor Ort für sein Gewerk mit
einzukalkulieren!
Am Objekt sind nur begrenzte Flächen für
Materiallagerung vorhanden, die eigentliche
Transportlogistik liegt
beim AN in Eigenverantwortung. Die auf dem Grundstück
befindlichen Parkplätze können nicht für die
Baustelleneinrichtungsfläche oder Materiallagerung
genutzt werden.
III: Besondere Hinweise:
Das Objekt ist leerstehend und befindet sich im
Souterrain des Haus 22.
Für die Abfallentsorgung gem. AVV - Schlüssel hat der
AN für den AG kostenlos, entsprechende
Abfallbehältnisse vorzuhalten, sowie
Abbruchmaterialverbringung zum Behältnis und
entsprechende
Deponiegebühren mit ein zu kalkulieren.
Während der Materialanlieferungen, ist eine
deutschsprachige verantwortliche Person (z. B. Polier
oder
Vorarbeiter) zu benennen die über den gesamten
Zeitraum verantwortlich für die Zugangssituation ist.
Es dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene Materialien,
auf der Grundlage des heutigen Wissenstandes
giftfreie Stoffe und nach dem Stand der Technik und
dem heutigen Wissenstand umweltfreundliche
Materialien, eingesetzt werden.
Der Auftragnehmer hat die durch seine Arbeiten auf der
Baustelle (Baugrundstück und Gebäude)
verursachten Verunreinigungen laufend zu beseitigen.
Alle aus den Leistungen des Auftragnehmers
herrührenden Schutt-, Abfall- und
Verpackungsmaterialien sind jeweils umgehend
abzufahren. Dabei handelt
es sich um eine nicht gesondert zu vergütende
Nebenleistungspflicht.
Für Lagerungsflächen hat der Bieter die Einholung
entsprechender Genehmigungen für die gesamte Bauzeit
vom Auftraggeber einzuholen sowie für die Sicherung
des gelagerten Gutes und der Baustelleneinrichtung
Sorge zu tragen.
Sollte der AN bei der Durchführung seiner Leistungen
Schäden verursachen, so sind diese unverzüglich der
Bauleitung zu melden und vom AN zu beseitigen. Sollte
eine kontinuierliche Schadensbeseitigung nicht
erfolgen, wird diese durch Fremdunternehmen auf Kosten
des AN durchgeführt.
I. Allgemeine Baubeschreibung
2 Abbrucharbeiten ehem. Heizungskeller
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Abbrucharbeiten ehem. Heizungskeller
2. 0 Abbrucharbeiten ehem. Heizungskeller
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Abbrucharbeiten ehem. Heizungskeller
3 Kellersohle/Neu
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Kellersohle/Neu
3. 0 Kellersohle/Neu
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Kellersohle/Neu
4 Stundenlohnarbeiten
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Stundenlohnarbeiten
4. 0 Stundenlohnarbeiten
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Stundenlohnarbeiten