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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung
Der Bauherr plant auf dem Flurstück der Gemarkung
Neustadt-Glewe, Flur 22, Flurstück 1/22,2/17,3/18
An der Autobahn 9 ,19306 Neustadt-Glewe den Neubau einer
Lagerhalle
Vorgesehen sind:
Neubau einer Lagerhalle als Stahlkonstruktion auf
Betonfundament , einschließlich sämtlicher erforderlicher
Erd-,und Betonarbeiten
Gründfläche : ca 550 m²
Vorgesehene Vertragsbedingungen
§ 1 Gegenstand des Vertrages
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer
Bauleistungen am Bauvorhaben
An der Autobahn 9
19306 Neustadt-Glewe
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung, den Ausführungsplänen, der
Statik, der Baugenehmigung und dessen Auflagen sowie
den ggf. vorhandenen Gutachten.
§ 2 Vertragsgrundlagen
Vertragsgrundlagen sind in nachstehender Reihenfolge:
Dieser Vertrag Auftrags-LV Baustellenordnung
VOB Teil B + C in der aktuell gültigen Fassung
DIN Normen, VDE Normen, ETB, UVV, DVGW
Die Baugenehmigung und deren Auflagen
Die geprüfte Statik
Das Bodengutachten
Das Brandschutzgutachten
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Vorbemerkungen
Die Ausführungspläne
Die Ausschreibungsunterlagen
Der Bauzeitenplan
Bei ggf. auftretenden Widersprüchlichkeiten gelten
jeweils die oben zuerst genannten Bedingungen.
Die Ausführung der Leistung hat gemäß dem allgemeinen
Stand der Technik zu erfolgen.
Die für die ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich
Erstellung, Betrieb und Nutzung maßgebenden Gesetze,
Vorschriften, Regeln und Richtlinien sind zu beachten.
Alle Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen
der Textform.
Dem Auftragnehmer sind Inhalt, Art und Umfang der nach
diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen und
Lieferungen sowie die sonstigen vertraglichen
Verpflichtungen und alle für die Preisbildung
beeinflussenden Umstände bekannt.
Er hat sich vor Abschluss dieses Vertrages durch
Einsichtnahme in die Pläne und sonstigen Unterlagen
gemäß Anlage sowie Besichtigung der örtlichen
Gegebenheiten ein genaues Bild über Art und Umfang der
von ihm zu erbringenden Leistung verschafft.
Er kann sich in keinem Fall darauf berufen, dass ihm
Irrtümer oder Fehler bei seiner Ermittlung unterlaufen
sind oder einzelne Arbeiten oder Lieferungen, die zu
seinem Leistungsumfang gehören, besonders aufgeführt
sind.
Eine Abweichung vom vertraglich vereinbarten
Leistungsstandard ist unschädlich und stellt kein
Mangel dar, wenn sie zu einer gleichwertigen oder
höherwertigen Leistung führt.
Der Ablauf der Arbeiten und die Zwischentermine sind
rechtzeitig vor Baubeginn mit dem Auftraggeber
abzustimmen und durch den Auftragnehmer einzuhalten.
Behinderungen, Erschwernisse und Stillstandzeiten
aufgrund eines eventuellen nicht kontinuierlichen
Ablaufes der Arbeiten sind bei den Einheitspreisen zu
berücksichtigen.
§ 3 Vergütung
Der Auftragnehmer führt die Bauleistung zu den in der
Leistungsbeschreibung eingesetzten Preisen aus.
Gewährte Nachlässe und Skonti auf den Auftrag gelten
auch für sämtliche Nachträge.
Alle Kosten für die Baustelleneinrichtung sind mit den
Einheitspreisen abgegolten, sofern im
Leistungsverzeichnis keine besonderen Positionen
ausgeworfen sind. Auch ohne die ausdrückliche Erwähnung
sind alle erforderlichen Vor- und Nebenarbeiten in den
Leistungen enthalten.
Abweichend von § 2 Absatz 3 VOB - B gilt der
vertragliche Einheitspreis unabhängig vom im Vertrag
vorgesehenen Mengenansatz.
Die Abrechnung erfolgt nach den Ausführungsplänen.
Die Leistungen sind aus den Zeichnungen zu ermitteln,
soweit die ausgeführten Leistungen diesen Zeichnungen
entsprechen. Auf Anforderung sind die Leistungen nach
gemeinsamem örtlichem Aufmaß abzurechnen. Die in der
Leistungsbeschreibung angegebenen Massen sind für die
Endabrechnung nicht verbindlich. Hierfür kommt das
geprüfte Aufmaß in Frage. Eine Ermäßigung oder Erhöhung
der Massen der einzelnen Positionen, auch über 10 %
hinaus, berechtigt den AN zu keiner Änderung der
Einheitspreise.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Der Auftragnehmer kann erstmals nach einem vollendeten
Baufortschritt von 20 % des Gesamtbaufortschritts eine
Abschlagszahlung verlangen. Jede weitere
Abschlagszahlung kann jeweils nach Vollendung von
weiteren 20 % der Gesamtbauleistung verlangt werden.
Die Höhe der Abschlagszahlung orientiert sich an dem
jeweils vollendeten Baufortschritt und liegt im
billigen Ermessen des Auftraggebers.
Bei den Abschlagszahlungen werden 10 % von der
Rechnungssumme als Sicherheitseinbehalt abgezogen.
Alternativ ist eine Erfüllungsbürgschaft in Höhe der
Auftragssumme möglich.
Dem Auftraggeber wird mit Begleichung der verlangten
Abschlagzahlung für die damit berechneten Leistungen
das Eigentum übertragen.
Sofern Skonto vereinbart wurde, sind sämtliche
Zahlungen binnen 8 Tagen skontierfähig.
Ansprüche auf Abschlagszahlungen werden binnen 21 Tagen
nach Zugang der Abschlagsrechnung fällig.
Der Anspruch auf Schlusszahlung wird alsbald nach
Fertigstellung und Schlussabnahme fällig, spätestens
innerhalb von 60 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung.
Bei Fälligkeit der Schlussrechnung wird 5 % der brutto
Rechnungssumme als Gewährleistungseinbehalt abgezogen.
Alternativ ist eine Gewährleistungsbürgschaft möglich.
Bei Fälligkeit der Schlussrechnung werden die
vertraglich vereinbarten Nettoabzüge fällig.
§ 5 Sonderwünsche
Der Auftragnehmer wird Sonderwünsche des Auftraggebers
berücksichtigen, soweit er durch die Erbringung der von
ihm geschuldeten Leistung nicht beeinträchtigt wird.
Auf Verlangen wird der Auftragnehmer nachweisen, dass
auch bei Sonderwünschen die Preisbasis dieses Vertrages
eingehalten wurde. Vor Ausführung ist eine schriftliche
Beauftragung erforderlich.
§ 6 Ausführungstermine
Die Arbeiten sind gemäß dem beigefügten Bauzeitenplan
zu beginnen und abzuschließen. Hat der Auftragnehmer
Bedenken die Termine nicht einhalten zu können, so hat
er dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
§ 7 Vertragsstrafe
Bei schuldhafter Überschreitung der Vertragstermine für
den Beginn der Bauausführung, für den Zwischentermin
der Fertigstellung der 1. Baustufe und für die
Gesamtfertigstellung hat der Auftragnehmer
Vertragsstrafe zu zahlen. Die Vertragsstrafe beträgt
für jeden Kalendertag der schuldhaften Überschreitung
für den Zwischentermin 0,2 % der Auftragssumme für die
betroffene Teilleistung netto
für Beginn und Endtermin 0,2 % der Auftragssumme.
Die vorstehenden Vertragsstrafen sind auf insgesamt 5 %
der Auftragssumme netto begrenzt.
Der Auftragnehmer verwirkt ferner eine Vertragsstrafe,
sofern er notwendige bautechnische Nachweise nicht oder
nicht rechtzeitig liefert oder gegen sonstige
Bestimmungen des Bauvertrages verstößt.
Die Geltendmachung weiterer Ansprüche durch den
Auftraggeber bleiben unberührt. Auf einen
weitergehenden Schadensersatzanspruch wird die
verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
Bereits verwirkte Vertragsstrafen entfallen nicht durch
die Vereinbarung neuer Termine. Im Falle der
Vereinbarung neuer Termine oder der einvernehmlichen
Fortschreibung von Vertragsterminen bei
Bauzeitverschiebungen gilt das Vertragsversprechen
entsprechend für neue Termine.
Eine einmal verwirkte Vertragsstrafe für den Beginn-
oder den Zwischentermin wird auf die nachfolgend
verwirkten Vertragsstrafen für weitere Zwischentermine
oder den Fertigstellungstermin angerechnet.
Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, den Vorbehalt der
Vertragsstrafe bis zur Schlusszahlung geltend zu
machen. Für die Geltendmachung der Vertragsstrafe ist
es ausreichend, wenn der Auftraggeber diese von der
Schlussrechnung in Abzug bringt.
§ 8 Abnahme
Der Auftragnehmer hat nach Fertigstellung seiner
Leistung dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Die Abnahme erfolgt förmlich gemäß § 12 VOB Teil B.
Werden gravierende Mängel festgestellt, so wird die
Abnahme verweigert. Werden lediglich geringe Mängel
festgestellt, so wird dem Auftraggeber eine angemessene
Frist zur Nachbesserung eingeräumt.
Eine Konkludente Abnahme und Abnahme durch
Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen.
Die Benutzung von Teilen einer baulichen Anlage zur
Weiterführung der Arbeiten gilt nicht als Abnahme.
§ 9 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre, für
Abdichtungen gegen Feuchtigkeit und Dächer 10 Jahre.
Für die Dauer der Gewährleistung wird ein
Sicherheitseinbehalt von 5 % der brutto
Schlussrechnungssumme vereinbart. Sie kann unter
entsprechender Anwendung des § 632a Abs. 2 BGB durch
Sicherheitsleistung abgelöst werden.
§ 10 Personal
Der AN ist dazu verpflichtet ausschließlich Fachkräfte,
die auch entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
unterwiesen sind auf der Baustelle einzusetzen.
Ebenfalls verpflichtet sich der AN über die Dauer der
Bauzeit einen festen Polier oder Vorarbeiter auf der
Baustelle zu belassen.
§ 11 Sub- und Nachunternehmer
Der Auftragnehmer wird nur leistungsfähige Sub- und
Nachunternehmer beschäftigen, die ihren Verpflichtungen
gegenüber dem Finanzamt und den
Sozialversicherungsträger pünktlich nachkommen. Die
Sub- und Nachunternehmer sind zur Vorlage je einer
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes der
Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft verpflichtet,
soweit sie dem Auftraggeber nicht aus früheren
Tätigkeiten bekannt sind.
Der Auftragnehmer wird sich bemühen, Firmen aus dem
Einzugsgebiet des Bauortes zu beauftragen.
Nach Abschluss der Arbeiten erhält der Auftraggeber
eine Liste mit der vollständigen Bezeichnung und
Adresse aller Sub- und Nachunternehmer.
Ich/Wir beabsichtige/n:
(____) keine
(____) die in der beigefügten Liste
aufgeführten Leistungen an Nachunternehmer zu
übertragen.
Überträgt der Auftragnehmer Leistungen an Sub- und/oder
Nachunternehmer, haften Auftragnehmer und durch ihn
beauftragte Dritte gesamtschuldnerisch. Dem
Auftragnehmer obliegt hierbei die Hauptpflicht. Der
Auftragnehmer tritt die Gewährleistungsansprüche, die
ihm gegenüber dem Sub- bzw. Nachunternehmer zustehen,
an den Auftraggeber erfüllungshalber ab. Die
Inanspruchnahme des jeweiligen Schuldners ungeachtet
des geltend gemachten Anspruchs erfolgt nach Wahl des
Auftraggebers.
§ 12 Versicherung
Der Abschluss einer Bauwesenversicherung erfolgt durch
den Auftraggeber. Der Auftraggeber zieht dem
Auftragnehmer hierfür pauschal 0,5% der Auftragssumme
Netto inklusive eventueller Nachträge von der
Schlussrechnung ab.
§ 13 Betriebsmittel und Pauschalen
Der Verbrauch von Wasser, Strom, Gas und Bauwasser wird
pauschal abgerechnet. Auch die Baubeschilderung sowie
die Bauendreinigung werden pauschal abgerechnet.
§ 14 Werbung / Werbeträger
Sofern der Auftragnehmer oder ein durch ihn
beauftragter Dritter auf oder im unmittelbaren Umfeld
der Baustelle werbetechnische Einrichtungen zu
installieren wünscht, hat der dies dem Auftraggeber im
Vorfeld anzuzeigen.
Die mit der Werbemaßnahme verbundene
Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Einrichter /
Unterhalter der Werbemaßnahme. Im Zweifel obliegt sie
dem Auftragnehmer. Ein Anspruch auf Einrichtung besteht
indes nicht.
§ 15 Entwicklungen während der Bauzeit
Tritt unmittelbar vor oder während der Planungs- und
Bauzeit ein bis dato unbekannter bausituativer Umstand
oder eine in der Form noch nicht hinreichend mit
technischen Lösungsansätzen versehene Problemstellung
auf, und sind hierfür Entwicklungen notwendig
ungeachtet ob diese gemeinsam oder nur durch eine
Partei geschaffen wurden gehen die Ergebnisse sowie
sämtliche damit verbundene Bestandteile und
Fortschritte in das Eigentum des Auftragsgebers über.
Der Auftragnehmer sowie sämtliche durch ihn mit der
Entwicklungsarbeit beauftrage Dritte, treten ihre
Rechte an den Lösungsansätzen/Ergebnissen bereits jetzt
an den Auftraggeber ab. Sofern sich der Auftragnehmer
eines Dritten zur Lösung bedient, hat er diesem
spätestens bei Beauftragung entsprechend zu
verpflichten.
§ 16 Geheimhaltungsvereinbarung
Sämtliche Dokumente, die der Auftragnehmer in
Verbindung mit dem in § 1 genannten Bauvorhaben oder
aus anderen Gründen von dem Auftraggeber erhält, sind
vertraulich zu behandeln. Der Auftragnehmer wird
sämtliche ihm zumutbaren Vorkehrungen treffen, um ein
Zugriff Dritter oder eine anderweitige Veröffentlichung
oder Weitergabe zu verhindern.
Die Parteien vereinbaren überdies eine Vertragsstrafe
in Höhe von 1 % der Auftragssumme je Verstoß für den
Fall, dass der Auftragnehmer ohne vorheriges
Einverständnis des Auftraggebers öffentliche
Nachrichtenträger (Rundfunk, Fernsehen, Presse) über
die Erteilung und den Inhalt des Auftrags sowie den
Baufortschritt oder die Fertigstellung informiert.
§ 17 Datenschutz
Mit Unterzeichnung des Auftrags stimmt der
Auftragnehmer der Weitergabe von personenbezogenen
Daten im Rahmen der Abwicklung des Bauprojektes an
Dritte zu.
§ 18 Dokumentation
Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet Änderungen
gegenüber den Ausführungsplänen zu dokumentieren. Alle
Dokumentationsarten müssen nachvollziehbar und lesbar
sein.
§ 19 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für beide
Vertragsparteien ist das Amtsgericht Rotenburg (Wümme)
bzw. das Landgericht Verden (Aller).
Gewerkspezifische Vorbemerkungen
1. Einrichten und Räumen der Baustelle sowie Vorhalten
der Baustellen- einrichtung einschl.
der erforderlichen Geräte wird nicht gesondert
vergütet.
2. Für die Baustellensicherung ist der Bauleiter des
Auftragnehmers (AN) verantwortlich.
3. Kabel- und Leitungspläne hat sich der AN selbst zu
beschaffen.
Werden bei den Bauarbeiten Leitungen beschädigt, hat
der AN die Reparatur unverzüglich
selbst zu veranlassen und die Reparaturkosten zu
tragen. Schäden sind dem AG unverzüglich
mitzuteilen.
4. Die Abrechnung erfolgt nach örtlichem Aufmaß.
Alle Massen (Festmassen), Mengen und
Stundenlohnarbeiten gelten zum Nachweis. Die
Stundenlohnnachweise sind binnen 48 Std. vorzulegen.
Die Aufmaße sind gemeinsam mit
dem Bauleiter des Planungsbüros
aufzustellen. Die Materialabfuhr ist dem Bauleiter
rechtzeitig bekannt-
zugeben. Lieferscheine und Wiegekarten, die für die
spätere Abrechnung als Mengennachweis
erforderlich sind, müssen, soweit sich keine vom
Auftraggeber hierzu bevollmächtigten Person auf der
Baustelle befindet, spätestens 24 Std.
nach der Materialanlieferung dem Bauleiter zur
Anerkennung vorgelegt werden.Bei der Abrechnung nach
LKW-Aufmaß darf höchstens bis
Schottenoberkante geladen werden. Das Lieferdatum, die
Größe der Ladefläche, die Schottenhöhe, das
polizeiliche Kenzeichen des Fahrzeuges und
der Name des Fahrers sind auf dem Lieferschein
anzugeben.
5. Bestandteil aller Leistungen sind, auch wenn diese
im Text nicht einzeln aufgeführt werden:
a) die vollständige Lieferung der erforderlichen
Baustoffe frei
Verwendungsstelle, sowie deren fach- und normgerechte
Verarbeitung.
b) die Beseitigung aller Verunreinigungen und
Schäden, die im Zuge der
Baumaßnahme entstanden sind.
c) die Leistungen aller Nebenleistungen.
d) alle Maßnahmen, die zum Schutz aller vorhandenen
Einrichtungen,wie Grenzsteine,
Wasserschieber, Schächte und dergl. erforderlich sind,
einschl. Sichern
vorhandener Leitungen und Kabel.
e) die Anfertigung und Lieferung der
Verdichtungsnachweise.
6. Die Baufelder sind vom Auftragnehmer gemeinsam mit
dem Bauleiter abzustecken. Hierfür stellt der
AG eine Fachkraft ab. Hilfspersonal,
Vermessungsgeräte und Hilfsmittel sind vom AN
unentgeltlich und in
genügendem Umfang zur Verfügung zu stellen.
Die Leistung wird nicht gesondert vergütet.
7. Alle Arbeiten sind gem. der Ausführungsplanung
durchzuführen.
Ausführungsmaße sind vor Arbeitsbeginn zu überprüfen.
Unstimmigkeiten sind dem AG sofort schriftlich
mitzuteilen.
8. Arbeitsunterbrechungen und Ausführungen in
Teilleistungenberechtigen nicht zu Mehrforderungen.
9. Die Hinweise und Vorschriften von
Materiallieferanten sind zu berücksichtigen.
10. Bauschutt aus dem eingenen Gewerk ist täglich
abzuräumen. Die Schuttabfuhr ist Sache des AN.
11. Bei maschineller Verlegung der Betonpflastersteine
sind halbe Steine zu entfernen, und
durch ganze Steine zu ersetzen.
12. Das Anarbeiten der Pflasterflächen an
schrägwinklige, gekrümmte Flächen, wie
Borde/Asphaltdecke/Gebäude etc., ist in den
Einheitspreisen mit einzurechnen. Fugenschnitt wird
für Pflaster nicht zusätzlich vergütet.
13. Spätestens bis zur Bauabnahme ist eine
Dokumentationsmappe in 2-facher Ausfertigung zu
übergeben, die mindestens nachfolgende Unterlagen und
Nachweise enthalten muss:
- Qualitäts- und Gütenachweise der eingesetzten
Materialien
- Nachweis der Auftriebsicherheit für Rohre
- Nachweis über die Einhaltung der geforderten
Verdichtungswerte für
die Fremd- und Eigenüberwachung
- Bautagebuch bzw. alle Tagesarbeitsberichte
- Zeichnungen mit der baubegleitenden lagermäßigen
Einmessung
von Leitungsquerungen auf markante Punke und
höhenmäßig auf HN
- Eignungsnachweise der eingebauten Materialien,
Erdstoffe, etc.,
einschl. Sieblinen
- Protokolle und Fotos der Beweissicherung
- Am offenen Rohrgraben hergestellte Bestandspläne
mit Höhenangaben auf HN bezogen und die
lagemäßige Einmessung auf Häuserecken bzw.
Höhenfestpunkte auf Gauß-Krüger-Koordinaten.
14. Der AN erstellt in Zusammenarbeit mit dem
Bauleiter des Architekten ein Nivellement des
vorhandenen Geländes und ein Nivellement nach
Bodenabtrag. Die ermittelten Höhen gelten als Grundlage
für die Abrechnung. Bodenabtrag von mehr als 5 cm
unter geplante Höhe und der demzufolge anfallende
erhöhte Bodeneinbau gehen zu Lasten des AN.
Baubeschreibung
01 Ausstattung
01
Ausstattung
01._. 10 Baustelle einrichten Einrichtung der Baustelle.
Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur
vertragsgemässen Durchführung der Bauleistungen
erforderlich sind, auf die Baustelle bringen,
bereitstellen und - soweit der Geräteeinsatz nicht
gesondert berechnet wird - betriebsfertig aufstellen
einschl. der dafür notwendigen Arbeiten
01._. 10
Baustelle einrichten
1,00
Psch
01._. 20 Baustelle räumen Baustelle von allen Geräten, Anlagen, Einrichtungen
und dgl. räumen.
Das Räumen von Bauresten und Baumüll .
01._. 20
Baustelle räumen
1,00
Psch
01._. 30 Baustellen-WC Baustellen WC für die gesamte Bauzeit über vorhalten
und regelmäßig reinigen und Entsorgen lassen.
Miete ist für 4 Monate einzukalkulieren
01._. 30
Baustellen-WC
1,00
Psch
01._. 40 Bauzaun liefern und aufstellen, h = 2,00 m Bauzaun auf unbefestigtem und befestigtem Untergrund,
aus Einzelelementen mit verzinktem Stahlrohrrahmen und
Vergitterung, mit Standfüßen, Zaunoberkante über
Oberfläche Gelände 2,00 m, Elemente fest miteinander
verbunden durch Verschraubung, liefern, aufstellen und
für die Dauer der vertraglichen Leistungen vorhalten,
abbauen.
Zaunhöhe: 2,00 m
01._. 40
Bauzaun liefern und aufstellen, h = 2,00 m
40,00
m
01._. 50 Bauzaun Vorhalten Bauzaun wie vor Pos. über die Vorhaltezeit von 4
Monaten hinaus vorhalten und unterhalten. Außer den
vollen Monaten werden Teilzeiten nach Tagen zu 1/30 des
Einheitspreises abgerechnet.
01._. 50
Bauzaun Vorhalten
1,00
lfdm
01._. 60 Tor zweiflügelig für Bauzaun, b = 5,00 m Tor für Bauzaun, Breite bis 5,00 m, zweiflügelig,
verschließbar einschließlich Türschloss,
Schließzylinder bauseits.
Durchfahrtsbreite: bis ca. 5,00 m
Höhe: 2,00 m
01._. 60
Tor zweiflügelig für Bauzaun, b = 5,00 m
2,00
Stk
01._. 70 Tor für Bauzaun Vorhalten Tor für Bauzaun wie vor Pos. über die Vorheltedauer von
4 Monaten hinaus vorhalten und unterhalten. Außer den
vollen Monaten werden Teilzeiten nach Tagen zu 1/30 des
Einheitspreises abgerechnet.
01._. 70
Tor für Bauzaun Vorhalten
2,00
Stk
02 Erdarbeiten
02
Erdarbeiten
Das abgetragene Erdreich bestehend aus Oberboden mit
Grasnarbe sowie Boden unter Oberboden (Mutterboden)
wird gemäß Merkblatt LAGA PN 98 und DIN 19698-1²
getrennt untereinander in je 3 bis 5 Haufwerke der
größe von 300 bis 500 cbm auf dem Grundstück
zwischengelagert.
Der Auftragnehmer hat eine Probeentnahme der einzelnen
Haufwerke nach LGA PN 98 zur Feststellung von
physikalischen, chemischen und biologischen
Bestandteilen durchzuführen.
Gemäß des Ergebnisses der Probeentnahmen nach
LAGA-Liste wird das abgetragene Erdreich in Haufwerken
dementsprechend geladen, transportiert und fachgerecht
entsorgt.
Austauschböden
Als Austauschböden eignen sich frostsichere und gut
verdichtungsfähige Lockergesteine der Region mit = 7
Gew.-% Feinanteilen Korn-Ø = 0,06 mm (weitgestufte
Kies-Sand-Gemische) oder geeignetes, klassifiziertes
Recycling-Material.
Der Austauschboden ist gemäß DIN 18196 zu wählen (z.B
weitgestufte Sand-/ Kiesgemische, SW) und muss im
trockenem Zustand lagenweise verdichtet werden
(mindestens mitteldichte Lagerung). Ein
Lastabtragswinkel von nährungsweise 45° ist zu
berücksichtigen.
Lastplattendruckversuche
Die Lagerungsdichte des eingebrachten Austauschbodens
ist vor einer Überbauung mit einem geeignetem Verfahren
mittels Lastplattendruckversuchen zu überprüfen und
die Prüfprotokolle sind dem Bodengutachter vor
Baubeginn zur Freigabe vorzulegen.
Auf dem Planum für die Bodenplatte und die Fundamente
ist eine dynamische Proctordichte von 98% nachzuweisen
Tragfähigkeit Leitungsgräben
Beim Verfüllen von Leitungsgräben/Kanälen sollte in der
Baugrubensohle auf dem Planum mittels
Lastplattendruckversuch ein Verformungsmodul von Ev2 =
60 MN/qm (gilt nur für enggestuften Sand, Bodengruppe
SE) mit einem Verhältnis Ev2/Ev1 = 2,6 erreicht werden.
Der Verdichtungsgrad auf der Tragschicht darf 97 %
Proctordichte nicht unterschreiten.
Tragfähigkeit Planum
Auf dem Planum der Verkehrsflächen gilt als Nachweis
für eine ausreichende Tragfähigkeit ein
Ev2 - Wert = 45 MN/qm und ein Verdichtunghsverhältnis
von Ev2/Ev1 = 2,5.
Tragfähigkeit Frostschutzschicht
Auf der OK. Frostschutzschicht ist der Nachweis von
120 MN/qm nachzuweisen.
Tragfähigkeit Schottertragschicht
Auf der OK Tragschicht (Schottertragschicht) ist bei
einer Betonbauweise je nach Tragschichtaufbau ein
Verformungsmodul von 150 MN/qm gefordert.
Der Verdichtungsgrad auf der Tragschicht
(Schottertragschicht) darf 103% Proctordichte nicht
unterschreiten. dafür ist ein Verhältniswert Ev2/Ev1 =
2,2 mittels Lastplattendruckversuch nachzuweisen.
Die Kontrolle der Verdichtung bzw. der Tragfähigkeit
ist mit anerkanten Prüfverfahren vorzunehmen. Erst nach
dem Erreichen der geforderten Planumstragfähigkeit kann
die Ausführung des Oberbaues entsprechend der RStO 12
erfolgen.
Herstellung von Verkehrsflächen
Die Verkehrsflächen werden in Anlehnung an die gültigen
Vorschriften im Straßenbau entsprechned der RStO 12
(Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von
Verkehrsflächen), der ZTVE- StB 94/Ausgabe 2009
(Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und
Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau) und der
ZTVT- StB 95/Ausgabe 2002 (Zusätzliche Technische
Vertragsbedinungen und Richtlinien für Tragschichten im
Straßenbau) hergestellt.
Das abgetragene Erdreich bestehend aus Oberboden mit
02._. 10 Vegetationsflächen freiräumen Baufläche ca 400 m² von eventuell vorhandenen Unrat,
Büschen und Bäumestümpfen einschließlich Wurzelwerk
befreien und entsorgen.
02._. 10
Vegetationsflächen freiräumen
400,00
m²
02._. 20 Bäume fällen vorhandene auf dem Grundstück Bäume fällen und
entsorgen
Vor Fällung der Bäume ist durch eine fachlich geeignete
Person
zu prüfen, ob sich Lebensstätten (Nester, Höhlungen)
von Vögeln und / oder Fledermäusen am und
im Baum befinden.
BAUM *1
KIEFER
UMFANG STAMM = 1,17 m
ø KRONENTRAUFE 7,0 (+1,5 m)
BAUM *2
KIEFER
UMFANG STAMM = 0,98 m
ø KRONENTRAUFE 6,0 (+1,5 m)
BAUM *3
KIEFER
UMFANG STAMM = 1,11 m
ø KRONENTRAUFE 7,0 (+1,5 m
BAUM *4
KIEFER
UMFANG STAMM = 1,20 m
ø KRONENTRAUFE 8,0 (+1,5 m)
BAUM *5
KIEFER
UMFANG STAMM = 0,91 m
ø KRONENTRAUFE 6,0 (+1,5 m)
BAUM *6
KIEFER
UMFANG STAMM = 0,82 m
ø KRONENTRAUFE 7,0 (+1,5 m)
BAUM *7
SPÄTBLÜHENDE TRAUBENKIRSCHE
UMFANG STAMM = MEHRTEILIG; MAX. 0,20 m
ø KRONENTRAUFE 6,0 (+1,5 m)
BAUM *8
FAULBAUM
UMFANG STAMM = MEHRTEILIG; MAX. 0,15 m
ø KRONENTRAUFE 4,0 (+1,5 m)
BAUM *9
KIEFER
UMFANG STAMM = 0,82 m
ø KRONENTRAUFE 7,0 (+1,5 m)
Material wird Eigentum des AN.
02._. 20
Bäume fällen
E
1,00
Psch
02._. 30 Probeentnahme für Laboruntersuchnung nach EBV Beprobung und Analytik zur Deklaration von Bodenaushub
über Haufwerke mit einer Kubatur von 500 m³ im
Insituverfahren, je Haufwerk sind 9 Misch- und
Laborproben aus je 4 Einzelproben zu erstellen
(insgesamt max. 36 EP je Haufwerk), davon sind 2
Laborproben zu analysieren, 7 LP sind Rückstellproben
und werden i.d.R. nicht analysiert. Probenahme in
Anlehnung an LAGA PN 98; Analytikumfang gemäß Anlage 1
Tab. 3 Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Alle Eluatwerte
sind im Schüttelversuch gemäß DIN 19529 bei einem
Wasser-Feststoffverhältnis (W:F) 2:1 zu ermitteln
02._. 30
Probeentnahme für Laboruntersuchnung nach EBV
E
1,00
Stk
02._. 40 Entsorgung von Boden BM-0 Entsorgung von Boden aus Bodenaushub mit einem
Zuordnungswert gemäß EBV, profilgerecht ausheben mit
geignetem Gerät laden, transportieren und auf einer
genehmigten Deponie entsorgen.
Deponiegebühren sind einzukalkulieren.
Unrat wie Steine und Wurzeln o.glw. vorher und während
der Arbeiten aussondern.
Das Abtragsgut wird Eigentum des AN.
Boden hier: BM-0
02._. 40
Entsorgung von Boden BM-0
500,00
m³
02._. 50 Entsorgung von Boden BM-0* Entsorgung von Boden aus Bodenaushub mit einem
Zuordnungswert gemäß EBV, profilgerecht ausheben mit
geignetem Gerät laden, transportieren und auf einer
genehmigten Deponie entsorgen.
Deponiegebühren sind einzukalkulieren.
Unrat wie Steine und Wurzeln o.glw. vorher und während
der Arbeiten aussondern.
Das Abtragsgut wird Eigentum des AN.
Boden hier: BM-0*
02._. 50
Entsorgung von Boden BM-0*
E
1,00
m³
02._. 60 Entsorgung von Boden BM-1 Entsorgung von Boden aus Bodenaushub mit einem
Zuordnungswert gemäß EBV, profilgerecht ausheben mit
geignetem Gerät laden, transportieren und auf einer
genehmigten Deponie entsorgen.
Deponiegebühren sind einzukalkulieren.
Unrat wie Steine und Wurzeln o.glw. vorher und während
der Arbeiten aussondern.
Das Abtragsgut wird Eigentum des AN.
Boden hier: BM-1
02._. 60
Entsorgung von Boden BM-1
E
1,00
m³
02._. 70 Entsorgung von Boden BM-1* Entsorgung von Boden aus Bodenaushub mit einem
Zuordnungswert gemäß EBV, profilgerecht ausheben mit
geignetem Gerät laden, transportieren und auf einer
genehmigten Deponie entsorgen.
Deponiegebühren sind einzukalkulieren.
Unrat wie Steine und Wurzeln o.glw. vorher und während
der Arbeiten aussondern.
Das Abtragsgut wird Eigentum des AN.
Boden hier: BM-1*
02._. 70
Entsorgung von Boden BM-1*
E
1,00
m³
02._. 80 Entsorgung von Boden BM-2 Entsorgung von Boden aus Bodenaushub mit einem
Zuordnungswert gemäß EBV, profilgerecht ausheben mit
geignetem Gerät laden, transportieren und auf einer
genehmigten Deponie entsorgen.
Deponiegebühren sind einzukalkulieren.
Unrat wie Steine und Wurzeln o.glw. vorher und während
der Arbeiten aussondern.
Das Abtragsgut wird Eigentum des AN.
Boden hier: BM-2
02._. 80
Entsorgung von Boden BM-2
E
1,00
m³
02._. 90 Entsorgung von Boden BM-2* Entsorgung von Boden aus Bodenaushub mit einem
Zuordnungswert gemäß EBV, profilgerecht ausheben mit
geignetem Gerät laden, transportieren und auf einer
genehmigten Deponie entsorgen.
Deponiegebühren sind einzukalkulieren.
Unrat wie Steine und Wurzeln o.glw. vorher und während
der Arbeiten aussondern.
Das Abtragsgut wird Eigentum des AN.
Boden hier: BM-2*
02._. 90
Entsorgung von Boden BM-2*
E
1,00
m³
02._.100 Entsorgung von Boden BM-3 Entsorgung von Boden aus Bodenaushub mit einem
Zuordnungswert gemäß EBV, profilgerecht ausheben mit
geignetem Gerät laden, transportieren und auf einer
genehmigten Deponie entsorgen.
Deponiegebühren sind einzukalkulieren.
Unrat wie Steine und Wurzeln o.glw. vorher und während
der Arbeiten aussondern.
Das Abtragsgut wird Eigentum des AN.
Boden hier: BM-3
02._.100
Entsorgung von Boden BM-3
E
1,00
m³
02._.110 vorhandene Sickermulde verfüllen Liefern und lagenweise einbauen von F1-Füllsand zum
Verfüllen der vorhandenen Mulde
Das Füllmaterial ist lagenweise einzubauen und
fachgerecht verdichten
02._.110
vorhandene Sickermulde verfüllen
80,00
m³
02._.120 Versickerungsmulde herstellen Versickerungsmulde mit Material herstellen, einschl.
aller erf. Erdaufträge
(ca. +/- 30 cm) profilieren
Fläche endprofilieren und planieren.
inkl. Herstellung einer umlaufenden 45° Böschung
Boden gemäß Baugrundgutachten bzw. Einbaumaterial
der ausgeführten Vorarbeiten.
BxLxT : 7*30*0,3 m
02._.120
Versickerungsmulde herstellen
63,00
m³
02._.130 Pflaster ausbauen und entsorgen Industrie Pflaster (10 cm ) aufnehmen, laden und
entsorgen
Bereich : Parkplatz /neue Grünfläche
02._.130
Pflaster ausbauen und entsorgen
300,00
m²
02._.140 vorhandene Schotter Tragschicht abtragen, i. M. 0.5 m Baufeld ist bereits von humoser Oberbodenschicht
befreit.
Abtrag von vorhandener Schotter Tragschicht und
entsorgen.
Bereich : Parkplatz /neue Grünfläche
02._.140
vorhandene Schotter Tragschicht abtragen, i. M. 0.5 m
210,00
m³
02._.150 Hochboard ausbauen und seitlich lagern Hochbord aufnehmen, laden und seitlich auf EU Palette
zum späteren Einbau lagern.
02._.150
Hochboard ausbauen und seitlich lagern
32,00
m
02._.160 Pflaster ausbauen und entsorgen Industrie Pflaster (10 cm ) aufnehmen, laden und
entsorgen
Bereich : neue Halle
02._.160
Pflaster ausbauen und entsorgen
150,00
m²
02._.170 Kiesbeet abtragen und entsorgen Flusskies als Deckung abtragen und entsorgen
H= ca. 10 cm
02._.170
Kiesbeet abtragen und entsorgen
15,00
m²
02._.180 Pflaster ausbauen und seitlich lagern Industrie Pflaster (10 cm ) aufnehmen, laden und
seitlich auf EU Palette zum späteren Einbau lagern.
02._.180
Pflaster ausbauen und seitlich lagern
100,00
m²
02._.190 Oberboden abtragen i. M. 0,8 m Oberboden (ca. 0,80 m) gemäß DIN 1830 und minder
tragfähig, bautechnisch ungeeignet, fachgerecht und
profilgerecht ausheben, Förderweg bis 150 m mit
geignetem Gerät abtragen und entsorgen
02._.190
Oberboden abtragen i. M. 0,8 m
350,00
m³
02._.200 Bodenaushub der Einzelfundamente Bodenaushub der Einzelfundamente inkl. Arbeitsraum und
Planum mit geeignetem Gerät fachgerecht herstellen.
Aushubgut der Fundamente zur späteren Wiederverwendung
seitlich auf dem Grundstück zwischenlagern.
Förderweg bis 50 m.
Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle
und gemäß Wiegeschein zum Nachweis.
02._.200
Bodenaushub der Einzelfundamente
E
8,00
m³
02._.210 Bodenaushub Streifenfundamente Bodenaushub der Streifenfundamente inkl. Arbeitsraum
und Planum mit geeignetem Gerät fachgerecht herstellen.
Aushubgut der Streifenfundamente zur späteren
Wiederverwendung seitlich auf dem Grundstück
zwischenlagern.
Förderweg bis 50 m.
Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle und
gemäß Wiegeschein zum Nachweis.
02._.210
Bodenaushub Streifenfundamente
E
7,00
m³
02._.220 vorhandene Schotter Tragschicht abtragen, i. M. 0.6 m Baufeld ist bereits von humoser Oberbodenschicht
befreit.
Abtrag von vorhandener Schotter Tragschicht und
entsorgen.
Einschließlich notwendigem Abböschen mit 60°
Böschungswinkel
32*19 m²
Erdplanum in diesem Bereich nur mit geeignetem Gerät
profilieren, einschl. Feinplanum ± 2,00 cm.
Unrat wie Steine und Wurzeln o.glw. vorher und während
der Arbeiten aussondern.
Das Abtragsgut wird Eigentum des AN.
Abtragshöhe bis 0.60m
Anmerkung
Kontrolle der Tragfähigkeit des planiertem
Untergrundes.
Erreicht der anstehende Boden im Planumsbereich mit
anerkanntem Prüfverfahren keinen Ev2 = Wert45 MN/m²
gemäß Bodengutachten, muss der Aushub um ca. 0,30 m
tiefer geführt werden und mit geeignetem Material
verfüllt und verdichtet werden.
Nach Anfüllung ist die Kontrolle der Verdichtung für
die Tragfähigkeit erneut mit dem Ev2 Wert = 45 MN/m²
durchzuführen und mit prüffähigem Nachweis (Protokoll)
zu dokumentiren.
Füllmaterial wird in gesonderter Pos. aufgeführt
02._.220
vorhandene Schotter Tragschicht abtragen, i. M. 0.6 m
140,00
m³
02._.230 Handaushub Handschachtung Handschachtung an besonders schwierigen Stellen oder
nachträgliche Handschachtungsarbeiten für Bodenaushub
nach Anordnung der örtlichen Bauleitung.
Bereich:
- Einlagerung Abscheider
- Verkehrsflächen
02._.230
Handaushub Handschachtung
E
1,00
Std.
02._.240 Lastplattendruckversuche nach DIN 18134 Lastplattendruckversuche nach DIN 18134 für
Kontrollprüfung von einem unabhängigen Prüflabor
durchführen zu lassen einschl. Bereitstellung
sämtlicher Geräte sowie Auswertung und Darstellung der
Messergebnisse in 2-facher Ausführung und des
Messortes.
Der Ev2 Wert muss gem. Bodengutachten > 45 MN/m²
betragen.
02._.240
Lastplattendruckversuche nach DIN 18134
2,00
Stk
02._.250 Erdbauvlies unterhalb der Frostschutzschicht Erdbauvlies unterhalb der Frostschutzschicht auf den
Höhenmäßig abgeschobenen Boden GRK 3, Gewicht
150g/m² unterhalb der Frostschutzschicht fachgerecht
mit der erforderlichen Überdeckung liefern und
einbauen.
Verlegung gemäß Herstellervorgaben.
02._.250
Erdbauvlies unterhalb der Frostschutzschicht
700,00
m²
02._.260 Frostschutzschicht auf zuvor aufgebrachtes Vlies Frostschutzschicht als frostsicheres und
verdichtungsfähiges Verfüllmeterial gemäß DIN 18315 und
ZTV/TL SoB-StB, Körnung 0-32 Bauklasse 3,2 gemäß
Bodengutachten im gesamten Baufeld liefern und mit
geeignetem Gerät gleichmäßig, lagenweise, höhen- und
profilgerecht einbauen und verdichten.
Planum für Sollhöhe ± 1,00 cm
Einbauhöhe im Mittel ca. 0,20 m
Die Kontrolle der Verdichtung und Tragfähigkeit im
Planum Ev2 Wert = 120 MN/m² und ein
Verdichtungsverhältnis von Ev2/Ev1 = 2,5 ist mit einem
Prüfzeugnis nachzuweisen.
02._.260
Frostschutzschicht auf zuvor aufgebrachtes Vlies
75,00
m³
02._.270 Lastplattendruckversuche nach DIN 18134 Lastplattendruckversuche nach DIN 18134 für
Kontrollprüfung von einem unabhängigen Prüflabor
durchführen zu lassen einschl. Bereitstellung
sämtlicher Geräte sowie Auswertung und Darstellung der
Messergebnisse in 2-facher Ausführung und des
Messortes.
Der Ev2 Wert muss gem. Bodengutachten > 120 MN/m²
betragen.
02._.270
Lastplattendruckversuche nach DIN 18134
2,00
Stk
02._.280 Schottertragschicht auf Frostschutzschicht Schottertragschicht nach ZTV SoB-StB, 0/32, Bauklasse
3,2 gemäß Bodengutachten auf die zuvor eingebrachte
Frostschutzschicht fachgerecht liefern und lagenweise
einbauen.
Verdichtungsgrad DPr mind. 103%, EV min 150 MN/m² aus
Mineralgemisch BI oder glw. Art einschl. Prüfzeugnis
liefern, einbauen und verdichten.
Schichtdicke i.M. ca. 0,30 m, in der vorgegebenen
Flächensteigung/-Neigung liefern und einbauen.
Anmerkung:
Es gilt zu beachten, dass sich das Verbaumaterial bei
Pflasterarbeiten beim Verdichten nicht so sehr
verdichtet, dass die Kapillarität eingeschränkt oder
ganz ihre Sickerfähigkeit verliert.
02._.280
Schottertragschicht auf Frostschutzschicht
220,00
m³
02._.290 Lastplattendruckversuche nach DIN 18134 Lastplattendruckversuche nach DIN 18134 für
Kontrollprüfung von einem unabhängigen Prüflabor
durchführen zu lassen einschl. Bereitstellung
sämtlicher Geräte sowie Auswertung und Darstellung der
Messergebnisse in 2-facher Ausführung und des
Messortes.
Der Ev2 Wert muss gem. Bodengutachten > 150 MN/m²
betragen.
02._.290
Lastplattendruckversuche nach DIN 18134
2,00
Stk
02._.300 Planum aus Splitt-Naturstein auf Schottertragschicht Planum aus Splitt- Naturstein auf zuvor aufgebrachte
Schottertragschicht mit Längs- und Querneigung liefern
und profilgerecht einbauen.
Planum für Sollhöhe ± 1,00 cm
Schichtdicke: 3,00-5,00 cm
02._.300
Planum aus Splitt-Naturstein auf Schottertragschicht
600,00
m²
03 Regenwassernetz
03
Regenwassernetz
03.1 Erdarbeiten Regenwasser
03.1
Erdarbeiten Regenwasser
03.2 Leitungsnetz Regenwasser
03.2
Leitungsnetz Regenwasser
04 Oberflächenbefestigung
04
Oberflächenbefestigung
04._. 10 Feinplanum aus Splitt-Naturstein 2/5 mm Feinplanum unter Pflasterdecke aus Splitt- Naturstein
2/d mm einschließlich Längs- und Querneigung , EV2 =
150MN/m² liefern und fachgerecht gemäß
Herstellervorgaben einbauen auf zuvor eingebrachte
Grobplanum aus Mineralgemisch B1 profilgerecht
herstellen.
Schichtdicke: ca. 5 cm
04._. 10
Feinplanum aus Splitt-Naturstein 2/5 mm
120,00
m²
04._. 20 seitlich gelagerte Pflaster einbauen gelagerte pflaster wieder einbauen
04._. 20
seitlich gelagerte Pflaster einbauen
100,00
m²
04._. 30 seitlich gelagerte Hochboard einbauen seitlich gelagerte Hochboard einbauen
04._. 30
seitlich gelagerte Hochboard einbauen
32,00
m
04._. 40 Kiesbeet liefern und einbauen Herstellen eines Kiesbeetes , Liefern und Einbauen
Material: Kies 16/32 mm
H= ca 10 cm
04._. 40
Kiesbeet liefern und einbauen
15,00
m²
04._. 50 Pflasterdecke als Verbundsteinpflaster Pflasterdecke als Verbundsteinpflaster liefern und
einbauen
Pflasterdecke Nachträglich als Verbundpflaster
aus Beton nach DIN 18503 und DIN EN 1344 -
R1, T4, FP100, A3, U3 gemäß Anforderungen
Tabelle DIN EN 1344 als Industriepflaster, Höhe
10 cm, Farbe grau, mit Längs- und
Querprofil, Bettung auf Splitt-Naturstein 0,5 mm,
Dicke im verdichteten Zustand 4 cm, Pflasterfugen
mit Brechsand Korngruppe 0-2 einschlämmen,
einschließlich das erforderliche Einschneiden
Rand-und Abschlußsteine sowie Anarbeiten an
Betonflächen, Borde usw. sowie Anschlüsse an
Einbauten, Begrenzungen. Fugenschnitte werden
nicht gesondert vergütet.
Eigenschaften:
Pflasterhöhe: 10 cm
Farbe: grau
Form: Rechteckig
Abmessungen:
Normalstein VE: 20er Raster
Bezeichnung: 20/10 cm
Länge: 197 mm
Breite: 97 mm
Dicke: 100 mm
Beschriebenes Fabrikat:
Berding Beton Normalstein VE o. gleichwertig
Einbauort: Weg um Halle
Angebotenes Fabrikat:
----------------------------------
(vom Bieter Einzutragen)
04._. 50
Pflasterdecke als Verbundsteinpflaster
60,00
m²
05 Beton und Stahlbetonarbeiten
05
Beton und Stahlbetonarbeiten
0001 Technische Vorbemerkungen Beton- und Stahlbetonarbeiten
[0001]
Technische Vorbemerkungen Beton- und Stahlbetonarbeiten
E
05._. 10 Sauberkeitsschicht Einzelfundamente Sauberkeitsschicht aus unbewehrtem Beton unter
unter Einzelfundamenten nach DIN EN 206-1 /
DIN 1045-2 liefern und fachgerecht herstellen.
Betongüte: C 12/15
Expositionsklassen: XO
Einbaudicke: 5,00 cm
Oberfläche glatt abziehen inkl. aller benötigten
Materialien.
Bereich: unter Einzelfundamente zur
Baugrundverbesserung
Abgerechnet wird nach tatsächlich verbrauchtem
Material zum Nachweis.
05._. 10
Sauberkeitsschicht Einzelfundamente
1,25
m³
05._. 20 Ortbeton für Einzelfundamente C 25/30 Ortbeton für Einzelfundamente aus Stahlbeton in
Stahlschalung einbauen und verdichten inkl.
Nachbehandlung zum Schutz gegen Witterungseinflüsse,
obere Betonfläche waagerecht abgezogen.
Das Zuschneiden der Verlorenen Schalung ist mit
Einzukalkulieren.
Köcheraussparungen in Einzelfundamente gemäß
Statik und Zeichnung inkl. Verguss mit Beton C 25/30
der Köcher nach Stützenmontage sind mit
Einzukalkulieren.
Bei schlechter Witterung mit Niedreschlag oder
Frosteinwirkung ist ein geigneter Schutz z. B. PE-Folie
als Abdeckung für die Betonierte Fläche vorzusehen.
Betondeckung Stützenbewehrung: Cnom: 3,50 cm
betondeckung Fundament OKF: Cnom: 4,7 cm
Beton: C25/30, XC2, XF1, XA3
Pos 301: 2 Stück - by/bz/h = 100/100/60 cm
Pos 302: 5 Stück - by/bz/h = 100/125/60 cm
Pos 303: 2 Stück - by/bz/h = 125/125/60 cm
Pos 304: 4 Stück - by/bz/h =125/150/60 cm
Schalungskosten ist mitzukalkulieren
Bewehrung wird in gesonderter Position aufgeführt.
05._. 20
Ortbeton für Einzelfundamente C 25/30
11,50
m³
05._. 30 Stb.-Blockfundament Achse 12 wie zuvor jedoch Ergänzung zur bestande Fundamnete der
Halle
ÖRTLICH PRÜFEN!!!
ORTBETONERGÄNZUNG
DER VORH. FUNDAMENTE
Anschluss an die Bestandsfundamente mittels
Einkleberanker. Anzahl, Dimensionierung und Ausführung
der Klebeanker sind mit dem Statiker abzustimmen.
05._. 30
Stb.-Blockfundament Achse 12
7,00
m³
05._. 40 Sauberkeitsschicht Streifenfundamente Sauberkeitsschicht aus unbewehrtem Beton unter
unter Schtreifenfundamenten nach DIN EN 206-1 /
DIN 1045-2 liefern und fachgerecht herstellen.
Betongüte: C 12/15
Expositionsklassen: XO
Einbaudicke: 5,00 cm
Oberfläche glatt abziehen inkl. aller benötigten
Materialien.
Bereich: unter Streifenfundamente zur
Baugrundverbesserung
Abgerechnet wird nach tatsächlich verbrauchtem
Material zum Nachweis.
05._. 40
Sauberkeitsschicht Streifenfundamente
1,005
m³
05._. 50 Ortbeton für Streifenfundamente C25/30 Ortbeton für Streifenfundamente aus Stahlbeton in
Stahlschalung einbauen und verdichten inkl.
Nachbehandlung zum Schutz gegen Witterungseinflüsse,
obere Betonfläche waagerecht abgezogen.
Das Zuschneiden der Verlorenen Schalung ist mit
Einzukalkulieren.
Bei schlechter Witterung mit Niedreschlag oder
Frosteinwirkung ist ein geigneter Schutz z. B. PE-Folie
als Abdeckung für die Betonierte Fläche vorzusehen.
Betondeckung Stützenbewehrung: Cnom: 3,50 cm
betondeckung Fundament OKF: Cnom: 4,7 cm
Beton: C25/30, XC2, XF1, XA3
B*H= 30*85cm
Bewehrung: konstruktiv bewehren
Schalungskosten ist mitzukalkulieren
Bewehrung wird in gesonderter Position aufgeführt.
05._. 50
Ortbeton für Streifenfundamente C25/30
17,085
m³
05._. 60 Sockel aus Stahlbeton C35/45
H = 140 cm Ortbeton für Stb Sockel aus Stahlbeton einbauen und
verdichten inkl. Nachbehandlung zum Schutz gegen
Witterungseinflüsse, obere Betonfläche waagerecht
abgezogen.
Bei schlechter Witterung mit Niedreschlag oder
Frosteinwirkung ist ein geigneter Schutz z. B. PE-Folie
als Abdeckung für die Betonierte Fläche vorzusehen.
Betondeckung: Cnom: 20 mm
Beton: C35/45 , XC3, XD1, XF2
Bewehrung : Konstruktiv Bewehrung
B*H= 20*140cm
Schalungskosten ist mitzukalkulieren
Bewehrung wird in gesonderter Position aufgeführt.
05._. 60
Sockel aus Stahlbeton C35/45
H = 140 cm
15,40
m²
05._. 70 Noppenfolie 14-17 mm ohne Dämmung, 1 ST = 1,2 m2 Noppenfolie ohne Dämmung/14-17
mm
Noppenfolie ohne Dämmung, zur
Verlegung
Für die
Rohrdimensionen 14-17 mm,
Verlegeabstand
VA 6 cm, diagonal 840 mm.
Dimension: 840 mm x 1440 mm
Liefern und montieren
05._. 70
Noppenfolie 14-17 mm ohne Dämmung, 1 ST = 1,2 m2
E
600,00
m²
0002 Technische Vorbemerkungen- Baustahl
[0002]
Technische Vorbemerkungen- Baustahl
E
05._. 80 Baustahlmatten BST 500 M Betonstahlmatten, BST 500 M liefern, schneiden,
biegen und verlegen.
Abgerechnet wird nach tatsächlich Verbrauchten
Massen zum Nachweis. .
05._. 80
Baustahlmatten BST 500 M
1.072,55
kg
05._. 90 Beton-Rundstahl BST 500 S Beton-Rundstahl DIN 488, BST 500 S, alle Durchmesser,
alle Längen liefern, schneiden, biegen und verlegen.
Abgerechnet wird nach tatsächlich Verbrauchten
Massen zum Nachweis. .
05._. 90
Beton-Rundstahl BST 500 S
1.421,44
kg
06 Stundenlohnarbeiten
06
Stundenlohnarbeiten
0003 Vorbemerkung
[0003]
Vorbemerkung
E
06._. 10 Facharbeiterstunde Stundenlohnarbeiten eines Facharbeiters auf Anordnung
des AG ausführen. Die Verrechnungssätze für die
Arbeitskraft umfassen sämtliche Gehalts- und
Lohnnebenleistungen, sowie Zuschläge für Überstunden,
Nachts-, Sonntags- und Feiertagsarbeit.
Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Stunden
zum Nachweis.
06._. 10
Facharbeiterstunde
E
20,00
Std
06._. 20 Helferstunden Stundenlohnarbeiten eines Helfers auf Anordnung des AG
ausführen. Die Verrechnungssätze für die Arbeitskraft
umfassen sämtliche Gehalts- und Lohnnebenleistungen,
sowie Zuschläge für Überstunden, Nachts-, Sonntags- und
Feiertagsarbeit.
Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Stunden
zum Nachweis.
06._. 20
Helferstunden
E
20,00
Std
06._. 30 Vibrationswalze bis 5 to. Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des
AG auszuführen. Der Verrechnungssatz für das jeweilige
Baugerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den
Einsatz, insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe,
Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der
Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der
Einsatzfähigkeit auf der Baustelle.
Vibrationswalze bis 5 to.
Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten
Arbeitsstunden zum Nachweis.
06._. 30
Vibrationswalze bis 5 to.
E
15,00
Std
06._. 40 Flächenrüttler 0,75 - 1,3 to Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des
AG. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät
umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz
insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe,
Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der
Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der
Einsatzfähigkeit auf der Baustelle.
Flächenrüttler über 0,75 - 1,3 to.
Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten
Arbeitstunden zum Nachweis.
06._. 40
Flächenrüttler 0,75 - 1,3 to
E
10,00
Std
06._. 50 LKW ca. 10 to Nutzlasten Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des
AG. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät
umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz,
insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe,
Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der
Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der
Einsatzfähigkeit auf der Baustelle.
LKW u. Ladegerät, ca. 10 to Nutzlast.
Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten
Arbeitsstunden zum Nachweis.
06._. 50
LKW ca. 10 to Nutzlasten
E
15,00
Std
06._. 60 LKW ca. 5 to Nutzlasten Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des
AG. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät
umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz,
insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe,
Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der
Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der
Einsatzfähigkeit auf der Baustelle.
LKW u. Ladegerät, ca. 5 to Nutzlast.
Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten
Arbeitsstunden zum Nachweis.
06._. 60
LKW ca. 5 to Nutzlasten
E
15,00
Std
06._. 70 Kleinbagger bis 2,0 to Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des
AG. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät
umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz,
insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe,
Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der
Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der
Einsatzfähigkeit auf der Baustelle.
Kleinbager bis 2,0 to.
Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten
Arbeitsstunden zum Nachweis.
06._. 70
Kleinbagger bis 2,0 to
E
10,00
Std
06._. 80 Bagger Tieflöffel, 1,00 cbm Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des
AG. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät
umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz,
insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe,
Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der
Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der
Einsatzfähigkeit auf der Baustelle.
Bagger Tieflöffel, 1,00 cbm
Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten
Arbeitsstunden zum Nachweis.
06._. 80
Bagger Tieflöffel, 1,00 cbm
E
15,00
Std.
06._. 90 Radladerstunde, ca. 1,50 cbm Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des
AG. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät
umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz,
insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe,
Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der
Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der
Einsatzfähigkeit auf der Baustelle.
Radladerstunde, ca.1,50 cbm luftbereift.
Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten
Arbeitsstunden zum Nachweis.
06._. 90
Radladerstunde, ca. 1,50 cbm
E
10,00
Std
06._.100 Radladerstunde, ca. 0,40 cbm Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des
AG. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät
umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz,
insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe,
Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der
Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der
Einsatzfähigkeit auf der Baustelle.
Radlader, ca. 0,40 cbm luftbereift.
Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten
Arbeitsstunden zum Nachweis.
06._.100
Radladerstunde, ca. 0,40 cbm
E
10,00
Std
06._.110 Revisionsunterlagen Erstellen der Revisionsunterlagen ( Bestandspläne) in
4-facher Ausführung. Die Zeichnungen sind mit allen
technischen und funktionellen Angaben versehen und
erfassen den Endstand der ausgeführten Arbeiten nach
der Abnahme, basierend auf der DIN 2425, Teil 4,
einschl. Vermessung auf der Grundbuchkarte.
bestehend aus:
Lageplan und Grundrißzeichnungen mit Kanal-, Kabel und
Rohrleitungsführung als DWG/DXF-Format als
Papierpausen, farbig angelegt Prüf-, Druck-, Spül-, und
Einweisungsprotokoll, Bedienungs- und
Wartungsanleitung, System und Schemazeichnungen.
Die Revisionsunterlagen sind jeweils in einem Ordner
mit Rücken-schild, Inhaltsverzeichnis, Register 1-xx zu
übergeben.
Die Revisionsunterlagen sind als solches zu
kennzeichnen und mit dem Firmennamen und mit dem Namen
des Revisors zu versehen.
06._.110
Revisionsunterlagen
E
1,00
Stk
06._.120 Revisionsunterlagen wie vor beschrieben, jedoch handschriftlich in die
Ausführungspläne eingetragen zur Übernahme durch den AG
und bauseitiger Erstellung der Bestandsplaner.
06._.120
Revisionsunterlagen
E
1,00
Stk