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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Vorbemerkungen
01
Vorbemerkungen
Allgemeine Informationenn zum Projekt Neubau von 6 Reihenhäusern
für die Glöckle Grundstücksgesellschaft GmbH & Co. KG
im
Eichendorffweg 1 und 3
97199 Ochsenfurt
Auf dem zum Teil bebauten Grundstück am Eichendorffweg 1 + 3 in 97199 Ochsenfurt werden 6
Reihenhäuser mit zugehörigen Freianlagen und Technik- und Nebengebäude sowie 6 notwendigen
Kfz-Stellplätzen errichtet.
Die Häuser sind zweigeschossig mit ausgebautem Dachgeschoss. Sie sind nicht unterkellert.
Die Bruttogrundfläche (BGF) umfasst 3.297,20 m²
Die Grundstücksfläche umfasst: 2.362,10 m²
Im Erdgeschoss sind Küche und Wohnzimmer untergebracht. Im Ober- und Dachgeschoss sind die
Schlafzimmer sowie das Bad vorgesehen. Die Gebäude werden aus Stahlbeton weitestgehend in
Fertigteilbauweise errichtet. Die Fassade erhält ein Wärmedämmverbundsystem und ein- bzw. zweiflüglige Fenster mit Kunststoffrahmen. Die Putzflächen werden teilweise farbig und in der Struktur abgesetzt, die
Fensterrahmen sind innen weiß und außen farbig, teilweise in verschiedenen Farbtönen geplant.
Das Dach wird als Pfettendach mit Zwischen- und ggf. Aufsparrendämmung ausgeführt. Die
Eindeckung erfolgt mit Dachziegeln. Je Haus sind zwei Dachflächenfenster geplant.
In den Außenanlagen sind befestigte Flächen gepflastert oder mit Platten belegt. Die Grünflächen
sind größtenteils den einzelnen Häusern zugeordnet und erhalten Rasenflächen. Teilweise erfolgt
eine Bepflanzung mit Sträuchern und Bäumen.
Die Wärmeversorgung wird über eine zentrale Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Fußbodenheizung
sichergestellt. Die Warmwasserbereitung erfolgt dezentral über elektrische Warmwasserboiler.
Ausführungszeitraum:
voraussichtlich Februar 2026 - Oktober 2026
Allgemeine Informationenn zum Projekt
Allgemeine Hinweise zur Leistungsbeschreibung Allgemeine Hinweise zur Leistungsbeschreibung
Die Ausführung der nachstehend beschriebenen Leistungen erfolgt grundsätzlich gem. der für das Gewerk einschlägigen Vorgaben des Teil C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/C).
Im Rahmen der Ausführung sind folgende Auflagen und Rahmenbedingungen zwingend zu beachten und bei der Kalkulation und Angebotspreisermittlung zu berücksichtigen:
Bei der Vertragsdurchführung dürfen nur neue, ungebrauchte Materialien mit normalen Wartungsanforderungen verwendet und eingebaut werden, welche frei von Rechten Dritter sind.
Vor Ausführung sind sämtliche einzubauende Materialien mit dem AG zu bemustern. Der AN hat dem AG hierzu unaufgefordert die Produktdatenblätter aller Materialien sowie auf Wunsch des AG ein Handmuster zu übergeben. Grundsätzlich gilt, dass je Position, die die Lieferung von Material beinhaltet, eine entsprechende Bemusterung erforderlich ist.
Sind Zulassungsbescheide nachzuweisen, so sind
sie als Ganzes mit den dazugehörigen Anlagen - jedoch
ohne Prüfprotokolle - vorzulegen. Teilkopien genügen
den Anforderungen nicht.
Auf dem gesamten Baugrundstück werden vom AG keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Das Parken auf dem Grundstück ist verboten. Fahrzeuge sind im Umfeld der Baustelle auf öffentlichen Parkmöglichkeiten abzustellen.
Sämtliche Lieferungen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Es gibt kaum Lagermöglichkeiten auf der Baustelle. Material ist just in Time anzuliefern, sofort zu vertragen und zu verarbeiten.
Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial und dergleichen ist täglich vom Auftragnehmer kostenlos von der Baustelle und deren
Umgebung zu beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sonderabfall sind zu beachten.
Bei Nichtbeachtung wird die Räumung bauseits ohne
Vorankündigung durchgeführt und die anteiligen Kosten
von der Schlussrechnung abgezogen. Das Einfüllen in Arbeitsräume sowie das Eingraben auf der Baustelle ist untersagt.
Werden Container bauseits bereitgestellt, erfolgt eine Umlage der Kosten, deren Höhe zuvor mit dem
Auftragnehmer vereinbart wird. Ein Nachweis der
effektiven Kosten bleibt den Partnern vorbehalten. Das
Einfüllen in Arbeitsräume ist untersagt.
Gerüste sind sauber zu halten (Schmutz, Staub,
Bauschutt) und arbeitstäglich zu reinigen. Sie sind
grundsätzlich in dem Zustand zurückzugeben wie sie
übernommen worden sind. Das Anbringen von Schwenkarmaufzügen u. dgl. darf nur an den dafür vorgesehenen Punkten und nach Abstimmung mit dem Aufsteller der Gerüste oder mit der Bauleitung erfolgen.
Eventual- oder Bedarfspositionen dürfen grundsätzlich nur mit Zustimmung oder Genehmigung des Auftraggebers bzw. dessen Bauleitung ausgeführt werden. Die gesetzlichen Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag werden davon nicht berührt.
Materialpreise - sofern gefordert im Leistungsverzeichnis - gelten frei Baustelle abgeladen. Das Vertragen der Materialien auf der Baustelle zum Einbauort ist ebenfalls mit den Einheitspreisen abgegolten.
Allgemeine Hinweise zur Leistungsbeschreibung
Allgemeine Hinweise zur Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung
Kosten für die notwendige Baustelleneinrichtung sowie für Tagesunterkünfte für den eigenen Bedarf inkl. deren Ausstattung sind in die Einheitspreise einzubeziehen. Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.
Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung und vom Auftragnehmer zu stellen.
Die Benutzung von Räumen als Unterkunft oder Baustofflager ist nicht gestattet.
Das Heranführen der Ver- und Entsorgungsleitungen für die Baudurchführung zu und von den durch den Auftraggeber kostenlos bereitgestellten Anschlüssen zählt zur Baustelleneinrichtung.
Werden durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner
Subunternehmer öffentliche Straßen, Wege und Plätze
infolge der Bauarbeiten verschmutzt, sind sie
unverzüglich im Rahmen der Verkehrssicherung zu
reinigen; diese Arbeit gehört zu den Nebenleistungen.
Für die Kosten für Strom, Wasser, Baustelleneinrichtung sowie Baustellenlogistik wird bei Vertragsschluss eine Umlage vereinbart.
Allgemeine Hinweise zur Baustelleneinrichtung
02 Leistungsbeschreibung
02
Leistungsbeschreibung
Allgemeiner Hinweis zu den Leistungspositionen Allgemeiner Hinweis zu den Leistungspositionen / enthaltene Leistungen
Die zur Erbringung der Leistungen des AN erforderlichen Hebegeräte, Gerüste, Fahrgerüste, Hubsteiger, Arbeitsbühnen, Absturzsicherungen, Bagger, Betonpumpen, etc. sind im Leistungsumfang des AN enthalten.
Sämtliche Leistungen sind generell inkl. Lieferung, Transport auf der Baustelle zum Einbauort und Einbau anzubieten.
Die Zufahrtswege, Lager- und Arbeitsplätze sind vor Aufnahme der Arbeiten mit der Bauleitung abzustimmen.
Die Vorgaben des Titels 1 "Vorbemerkungen und Erläuterung der Ausschreibungsgrundlagen" sind bei der Ermittlung der Einheitspreise durch den Bieter / Aauftragnehmer (AN) zwingend zu berücksichtigen.
Die Leistungen sind zeichnerisch und funktional durch die Angebots- und Vertragsgrundlagen beschrieben und vom Bieter pauschal anzubieten.
Die Leistungen des AN sind als funktionsbereite Kompletttleistungen anzubieten.
Im Auftragsfalle sind alle für diese Baumaßnahme zum Zeitpunkt der Abnahmen gültigen Gesetze, Vorschriften, Verordnungen, Deutsche Industrienormen und Euro Normen ent-sprechend anzuwenden.
Sämtliche vorweg beschriebene Leistungen sind in den Einheitspreisen des AN (Bieter) zu berücksichtigen.
Allgemeiner Hinweis zu den Leistungspositionen
02.01 Baustelleneinrichtung
02.01
Baustelleneinrichtung
02.02 Geländeregulierung, Baufreimachung
02.02
Geländeregulierung, Baufreimachung
02.03 Abbrucharbeiten
02.03
Abbrucharbeiten
02.04 Tiefbauarbeiten
02.04
Tiefbauarbeiten
02.05 Unterbauten befestigte Flächen
02.05
Unterbauten befestigte Flächen
02.06 Entwässerungsarbeiten
02.06
Entwässerungsarbeiten
02.07 Leerrohrarbeiten
02.07
Leerrohrarbeiten
02.08 Drainarbeiten
02.08
Drainarbeiten
02.09 Einheitspreise und Materialpreise
02.09
Einheitspreise und Materialpreise