Flachdachabdichtung / Spenglerarbeiten
Nürnberg, Maximilianstraße 45b
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen Flachdachabdichtungs- und Spenglerarbeiten 1. Allgemeines Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen sämtliche im Leistungsverzeichnis beschriebenen Flachdachabdichtungs-, Dampfsperr-, Wärmedämmungs-, Anschluss-, Spengler- und Entwässerungsarbeiten einschließlich der erforderlichen Einbauteile und Nebenleistungen. Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten, Zufahrts-, Transport-, Lager- und Montagemöglichkeiten sowie über die vorhandenen Anschlussbedingungen zu informieren. Sämtliche Leistungen sind vollständig, funktionsfähig und fachgerecht auszuführen. In die Einheitspreise einzukalkulieren sind insbesondere Transport, Lagerung, Hebezeuge, Zuschnitte, Befestigungs- und Verbindungsmittel, Formstücke, Eckausbildungen, Übergänge, kleinere Anpassungsarbeiten sowie alle zur vollständigen Ausführung erforderlichen Nebenleistungen, soweit diese nicht gesondert ausgeschrieben sind. 2. Ausführungsgrundlagen Grundlage der Ausführung sind: das Leistungsverzeichnis, die freigegebenen Ausführungs- und Detailpläne, der Wärmeschutznachweis, die Entwässerungsplanung, die statischen Vorgaben, das Brandschutzkonzept, die Vorgaben der beteiligten Fachplaner sowie die Verarbeitungsrichtlinien und Systemvorgaben der eingesetzten Hersteller. Alle Maße und Anschlussbedingungen sind vor Ausführung am Bau zu prüfen. Abweichungen, Unklarheiten oder Widersprüche zwischen Planung, Leistungsverzeichnis und tatsächlicher Ausführungssituation sind dem Auftraggeber rechtzeitig und vor Beginn der betreffenden Arbeiten schriftlich mitzuteilen. 3. Technische Regelwerke und Systemverträglichkeit Sämtliche Arbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen DIN-Normen in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere DIN 18531 und DIN 1986-100, der Flachdachrichtlinie, den Fachregeln des Klempnerhandwerks sowie den bauaufsichtlichen Zulassungen und Verarbeitungsrichtlinien der Systemhersteller auszuführen. Innerhalb eines Dach- und Abdichtungsaufbaus dürfen ausschließlich untereinander verträgliche und für den jeweiligen Anwendungsbereich zugelassene Materialien verwendet werden. Der Auftragnehmer hat die Eignung des angebotenen Systems für den vorhandenen Untergrund, den vorgesehenen Dachaufbau und die jeweiligen Nutzungsbereiche sicherzustellen. 4. Untergrundprüfung und Vorbereitung Vor Beginn der Arbeiten sind sämtliche Untergründe auf Tragfähigkeit, Ebenheit, Sauberkeit, Trockenheit, Maßhaltigkeit und Eignung für den vorgesehenen Aufbau zu prüfen. Übliche Reinigungsarbeiten, systemgerechte Voranstriche und Grundierungen sowie die unmittelbare Vorbereitung der Anschlussflächen sind in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren. Erkennbare Schäden, unzureichende Untergründe oder sonstige Mängel sind dem Auftraggeber vor Beginn der betreffenden Arbeiten schriftlich mitzuteilen. 5. Dampfsperren und Bitumenabdichtungen Die Dampfsperren sind entsprechend den jeweiligen Einzelpositionen ein- oder zweilagig auszuführen. Sämtliche Nähte, Stöße, Überdeckungen, Innen- und Außenecken sowie Anschlüsse an aufgehende Bauteile sind dauerhaft luftdicht und systemgerecht herzustellen. Die in den Einzelpositionen genannten Abwicklungen bezeichnen die gesamte Breite des verwendeten Materialzuschnitts über horizontale, vertikale und gegebenenfalls obere Anschlussflächen. Die Abwicklung entspricht nicht automatisch der senkrechten Höhe des jeweiligen Bauteils. Im Bereich der Balkone werden die Dampfsperre und die darüberliegende zweilagige Bitumenabdichtung ausschließlich als ca. 75 cm breite Streifen entlang der aufgehenden Bauteile beziehungsweise Wandanschlüsse ausgeführt. Eine vollflächige Dampfsperre oder Bitumenabdichtung der Balkonflächen ist nicht Bestandteil dieser Positionen. Die Dachflächen erhalten eine zweilagige polymermodifizierte Bitumenabdichtung entsprechend den Einzelpositionen. Unterlags- und Oberlagsbahnen sind fachgerecht zu verlegen, homogen miteinander zu verschweißen und dauerhaft an die ausgeschriebenen Anschlüsse und Einbauteile anzubinden. Im Bereich der Attiken sowie der aufgehenden Gebäudewände an den Dachterrassen ist die zweilagige Bitumenabdichtung entsprechend den ausgeschriebenen Abwicklungen hochzuführen. An den aufgehenden Gebäudewänden der Dachterrassen ist die Bitumenabdichtung hinter der Sockeldämmung auszuführen. Im Bereich der Gründachflächen ist eine für den vorgesehenen Aufbau geeignete wurzel- und rhizomfeste Abdichtung einzusetzen. Flüssigkunststoffabdichtungen gehören nur dann zum Leistungsumfang, wenn sie in einer gesonderten Einzelposition ausdrücklich beschrieben sind. 6. Wärmedämmung Die Wärmedämmung ist entsprechend den in den Einzelpositionen ausgeschriebenen Materialien, Wärmeleitgruppen, Dicken und Druckbelastbarkeiten dicht gestoßen, im Verband und systemgerecht zu verlegen. Die Leistung umfasst sämtliche erforderlichen Zuschnitte, Anpassungen, Übergänge, Dämmkeile und Anschlüsse an aufgehende Bauteile und Einbauteile. Attikaüberdämmungen und Attikakopfdämmungen sind entsprechend den freigegebenen Ausführungsdetails herzustellen. Die Sockeldämmung ist ausschließlich an den aufgehenden Gebäudewänden im Bereich der Dachterrassen auszuführen. Die dahinterliegenden Dampfsperren- und Bitumenabdichtungsanschlüsse werden über die jeweiligen gesonderten Abdichtungspositionen vergütet. Blechverwahrungen oder Sockelbleche werden ausschließlich vergütet, wenn sie über eine gesonderte Position beauftragt werden. 7. Einbauteile und Dachdurchdringungen Dach- und Balkonabläufe sind entsprechend den jeweiligen Einzelpositionen einschließlich der erforderlichen Anschlussflansche, Klemmringe, Anschlussstutzen, Befestigungs- und Verbindungsmittel zu liefern und fachgerecht zu montieren. Die Anarbeitung und Eindichtung der Dach- und Balkonabläufe in die bituminöse Dachabdichtung beziehungsweise in den örtlich vorgesehenen Abdichtungsbereich der Balkone erfolgt ausschließlich über die hierfür gesondert ausgeschriebene Abdichtungsposition. Für Notüberläufe, Dachentlüfter, Schwanenhälse und sonstige Dachdurchdringungen gilt der in der jeweiligen Einzelposition beschriebene Leistungsumfang. Die Lage und Höhe sämtlicher Einbauteile sind vor der Montage mit der Ausführungs- und Entwässerungsplanung sowie den beteiligten Fachgewerken abzustimmen. Zusätzliche Anschlüsse an bauseits vorhandene Rohrdurchführungen dürfen nur über die hierfür vorgesehene Eventualposition und nach vorheriger schriftlicher Beauftragung ausgeführt werden. Kernbohrungen sind ebenfalls nur nach vorheriger schriftlicher Beauftragung auszuführen. Vor Beginn sind Lage, erforderlicher Durchmesser, Bauteildicke und vorhandene Bewehrung zu prüfen und abzustimmen. 8. RWA- und Sekurantensystem Die RWA-Lichtkuppel mit Dachausstiegsfunktion ist entsprechend der Einzelposition einschließlich Aufsetzkranz, RWA-Komponenten, Anarbeitung an den Dachaufbau, Inbetriebnahme und erforderlicher Abnahme auszuführen. Die Kabelverlegung erfolgt bauseits durch das Elektrogewerk, soweit in der Einzelposition nichts Abweichendes beschrieben ist. Das Sekurantensystem ist einschließlich der ausgeschriebenen Anschlagpunkte, des vollständigen Seilsystems, sämtlicher Befestigungs- und Verbindungsmittel, Eindichtungen, Werk- und Montageplanung, Kennzeichnung, Nachweise, Abnahme, Prüfprotokoll, Einweisung und PSA-Ausrüstung vollständig und betriebsbereit herzustellen. Sämtliche Kosten des vollständigen Systems sind anteilig in die Einheitspreise der ausgeschriebenen Anschlagpunkte einzukalkulieren. 9. Spenglerarbeiten Alle Spengler- und Verblechungsarbeiten sind in Titanzink auszuführen, soweit die jeweilige Einzelposition nichts Abweichendes bestimmt. Sämtliche Befestigungs-, Verbindungs- und Ergänzungsteile müssen materialverträglich und korrosionsbeständig sein. Attikaabdeckungen sind mit ausreichendem Gefälle zur Dachseite, fachgerechten Stoßausbildungen, ausreichenden Überständen und dem erforderlichen Dehnungsausgleich herzustellen. Die tatsächlichen Abwicklungen sind vor Fertigung anhand der freigegebenen Detailplanung und der örtlichen Maße zu prüfen. Regenfallrohre sind lot- und fluchtgerecht einschließlich der erforderlichen Bögen, Rohrschellen, Übergänge und Anschlüsse zu montieren. Die Ausführung ist mit den Fassaden-, Balkon- und Außenanlagenarbeiten abzustimmen. 10. Brand-, Arbeits- und Gesundheitsschutz Die einschlägigen Bestimmungen des Brand-, Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind einzuhalten. Bei Schweiß- und Heißarbeiten sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vorzusehen. Erforderliche Heißarbeitsfreigaben und Brandwachen sind vor Beginn der Arbeiten mit der Bauleitung abzustimmen. 11. Schutz, Reinigung und Entsorgung Der Auftragnehmer hat seine Leistungen bis zur Abnahme vor Beschädigungen und Witterungseinflüssen zu schützen. Durch die eigenen Arbeiten verursachte Verunreinigungen, Verpackungen, Materialreste und Bauschutt sind regelmäßig zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen. Die hierfür entstehenden Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Technische Vorbemerkungen
1 Flachdachabdichtungsarbeiten
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Flachdachabdichtungsarbeiten
1.01 Dachabdichtungsarbeiten
1.01
Dachabdichtungsarbeiten
1.02 Einbauteile / Zubehör
1.02
Einbauteile / Zubehör
1.03 Zusätzliche Anschlüsse / Dachdurchdringungen
1.03
Zusätzliche Anschlüsse / Dachdurchdringungen
2 Spenglerarbeiten
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Spenglerarbeiten
2.01 Spenglerarbeiten an Attiken
2.01
Spenglerarbeiten an Attiken
2.02 Regenrohre / Entwässerungssysteme
2.02
Regenrohre / Entwässerungssysteme